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Rico Gebhardt

Die Linke 02.05.2024 Sitzungen 7/87

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der etwas schwierigen Materie der Beamtenbesoldung etwas Einfacheres und Schlichteres. Hierbei kann man auch zustimmen. Wir wollen heute abschließend über unseren Gesetzentwurf „Gesetz zur Aufhebung des Karfreitag-Tanzverbotes im Freistaat Sachsen“ beraten. Obwohl wir das Ergebnis der Abstimmung zu unserem Gesetzentwurf bereits kennen, möchte ich noch einmal den Versuch unternehmen, einige Argumente vorzutragen. Die CDU will den Gesetzentwurf nicht annehmen, weil ihr die Freizeit der Sächsinnen und Sachsen nicht so sehr am Herzen liegt. Die sollen lieber mehr arbeiten, sagt der Ministerpräsident. Tanzen lenkt nur ab. Wenn schon Karfreitag ein Feiertag ist, dann sollen die Menschen lieber büßen und beten. Aber die CDU glaubt ja auch, dass, wenn ein C in ihrem Namen steckt, alles, was sie tun, von Gott abgesegnet ist. SPD und BÜNDNISGRÜNE können sich nicht anschließen, weil sie finden, dass sich durch das Tanzverbot jemand bevormundet fühlt. Verordnete Ruhezeit ist eine prima Sache. Ich rate Ihnen, vielleicht gehen Sie doch lieber mal mehr tanzen. Die AfD erzählt etwas von der historischen Bedeutung des Karfreitags, scheint aber von der historischen Bedeutung anderer Ereignisse der Geschichte nichts wissen zu wollen. Im Prinzip ist also alles wie immer. Ich könnte jetzt an dieser Stelle einen Punkt setzen. Dennoch möchte ich noch einmal auf einige wesentliche Punkte eingehen, die für unseren Gesetzentwurf sprechen. Erstens. Die Aufhebung des Tanzverbotes hat für uns etwas mit der Herstellung und Anerkennung von Realitäten zu tun. Ich rede vom fortschreitenden gesellschaftlichen und kulturellen Wandel, den einige im Hohen Hause konsequent zu ignorieren versuchen. Diesbezüglich wird gern an der antiquierten Praxis festgehalten, während sich die Gesellschaft um sie herum modernisiert oder weiterdreht – wie beim Tanzen. Zweitens. Ich habe es bereits in meiner Eingangsrede betont: Wir leben in einer Gesellschaft, die auf religiöser des Entwurfs Karfreitag-Tanzverbotes im Freistaat Sachsen der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Ausschusses Europa und Gleichstellung Neutralität beruht. Wir leben in einem säkularen Staat. Insbesondere Sachsen gehört zu einer der am wenigsten religiösen Regionen der Bundesrepublik, und daran hat sich in den letzten Jahrzehnten auch nichts geändert. Ein religiös begründetes gesetzliches Tanzverbot ist also völlig fehl am Platz. Um auf Frau Klieses Argumente im Ausschuss zu reagieren, dass das alles wenig stichhaltig sei und es eine große allgemeine Akzeptanz von Feiertagen gebe, stimme ich Frau Kliese zu. Wir reden überhaupt nicht davon, dass wir den Karfreitag als Feiertag abschaffen, sondern das Tanzverbot aufheben wollen. Wenn es denn eine solche Akzeptanz gibt – und das ist ja auch schön –, dann frage ich mich natürlich, warum sich alle so vehement gegen den Vorschlag meiner Fraktion gewehrt haben, einen Kinder- und Familienfeiertag als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Aber Feiertage sollen ja in den Augen der Koalitionäre vordergründig als Tage der Ruhe dienen. Das geht natürlich bei Familien mit Kindern – da geht es manchmal auch laut zu – wahrscheinlich schlecht. Im Übrigen passt so ein nicht konfessioneller Feiertag zu einer Gesellschaft, die zu drei Vierteln nicht religiös ist, sich aber an humanistischen Werten des Zusammenlebens orientiert, viel besser. In einer Zeit, in der es immer um höher, schneller, weiter geht, wäre also ein solcher Feiertag eigentlich genau das Richtige gewesen. Wir verteidigen konsequent die Freiheit der persönlichen Entfaltung. Jede und jeder sollte das Recht haben, sich selbst zu entscheiden, wie er oder sie den Feiertag verbringen möchte. Ein Tanzverbot an bestimmten Tagen schränkt diese persönliche Freiheit unnötig ein. Viertens. Außerdem geht es uns auch um kulturelle Vielfalt. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass man Vielfalt respektieren und fördern muss, anstatt sie durch gesetzliche Einschränkungen zu unterdrücken. Im Ausschuss wurde gesagt, dass wir immer auf Frankreich als Beispiel verweisen würden, was aber nicht stimmt. In meiner letzten Rede zu dem Thema habe ich vor allem auf eine Stimme aus der Kirche verwiesen. Aber im Ausschuss wurde gleichlautend auf eine Rede des französischen Präsidenten hingewiesen, in der er darlegt, dass die Religion „ein natürliches Bedürfnis von Menschen“ sei und „zum Leben dazugehört“. Auch hier gilt für mich: Erstens. Macron ist nicht Frankreich. Er selbst ist ein religiöser Mensch, dennoch gilt bisher in Frankreich die strikte Trennung von Staat und Kirche. Zweitens. Ich habe gar nicht in Abrede gestellt, dass Religion für Menschen zu ihrem Leben gehört. Dabei brauchen wir nicht auf andere Länder zu schauen. Da reicht ein Blick auf andere Bundesländer zum Beispiel Bremen und Berlin, wo man zumindest ab 21 Uhr wieder feiern kann. Egal, ob Tanzveranstaltung oder stilles Gebet, die verschiedenen Bedürfnisse sollten nicht im Widerspruch zueinander stehen. Daher macht unser Gesetzentwurf Sinn. Ich bitte nochmals um Zustimmung dafür. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Rico Gebhardt für die einreichende Fraktion DIE LINKE. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Kollege Modschiedler.

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