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Lars Kuppi

AfD 02.05.2024 Sitzungen 7/87

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sie kennen alle die Redewendung: Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Gut gemeint ist auch der Gesetzentwurf der LINKEN zur Verbesserung des Petitionswesens. Die AfD-Fraktion teilt die Einschätzung, dass eine Überarbeitung des Petitionsausschussgesetzes aus dem Jahr 1991 an der Zeit ist. Vor allem waren damals die weitreichenden Möglichkeiten des Internets, wie wir sie heute kennen und schätzen, einfach noch nicht vorhanden. Ein erheblicher Teil des politischen Austauschs und der Meinungsbildung findet heute online statt. Deshalb ist der Vorstoß, eine elektronische Plattform für die Einreichung von Petitionen zu schaffen, selbstverständlich zu begrüßen. Andere Bundesländer, der Bundestag und selbst einige Städte in Sachsen, beispielsweise Dresden, sind da deutlich weiter und bürgerfreundlicher. Es spricht auch viel dafür, Petitionsverfahren gegenüber dem Bürger transparenter zu gestalten, indem das wesentliche Verfahren künftig in einem Gesetz geregelt wird. Am besten erreicht man Transparenz durch mehr Öffentlichkeit. Wir sind generell für mehr Öffentlichkeit in den Ausschusssitzungen. Deshalb wollen wir mit unserem Änderungsantrag, zumindest bei den Ortsterminen des Petitionsausschusses, die Öffentlichkeit zum Regelfall machen. Stellen Sie sich zum Beispiel vor, eine neue Straße soll im Dorf gebaut werden oder ein Windpark oder eine Asylbewerberunterkunft. Ein potenzieller Aufreger, der das ganze Dorf betrifft. Und wir als Petitionsausschuss wollen das im kleinen Kreis besprechen und die Anwohner sollen draußen bleiben? Das ist nicht im Sinne einer demokratischen Beteiligung und muss geändert werden. Ihr Gesetzentwurf enthält einige Punkte, die wir auf keinen Fall mittragen können. Darauf bezieht sich ebenfalls unser Änderungsantrag. Ich möchte einige davon herausgreifen. Wir warnen ausdrücklich davor, Petitionen über unabhängige elektronische Petitionsplattformen entgegenzunehmen. Auch die Sachverständigen in der Anhörung haben sich dazu kritisch geäußert. Das ist Ihnen zum Glück noch kurz vor knapp wieder eingefallen. Sie haben noch schnell einen Änderungsantrag hinterhergeschoben, um die privaten Plattformen zu streichen. Sie stellen sich die künftige Petitionsplattform des Landtags nicht nur als Plattform zur Mitzeichnung von Petitionen vor, Sie wollen auch ein moderiertes Diskussionsforum schaffen. Ich halte es für objektiv unmöglich, hierbei eine vollkommen neutrale Moderation zu gewährleisten. Wir sollten uns als Landtag hiermit nicht die allseits bekannten Probleme sozialer Netzwerke auf den Tisch ziehen, vor allem nicht den Vorwurf der Zensur von Meinungen. Nicht weniger konfliktträchtig ist es, wenn Petitionen, die „geeignet erscheinen, den sozialen Frieden, die internationalen Beziehungen oder den interkulturellen Dialog zu belasten“, gar nicht erst auf einer künftigen Petitionsplattform veröffentlicht werden sollen. Wer soll das entscheiden? Die Landtagsverwaltung oder die jeweilige politische Mehrheit im Ausschuss? Was meinen Sie? Wären dann wohl Petitionen gegen Coronamaßnahmen oder gegen die Errichtung von Asylunterkünften jemals veröffentlicht worden? Der für uns schwerwiegendste Punkt im Gesetzentwurf der LINKEN ist aber § 7 Abs. 1. Sofern sich eine Petition gegen eine aufenthaltsbeendende Maßnahme richtet, soll diese Maßnahme für die Dauer des Petitionsverfahrens zurückgestellt werden. Also sollen keine Abschiebungen erfolgen können, solange ein Petitionsverfahren dauert? Dies läuft in der Regel Monate und kann manchmal sogar Jahre andauern. Wir sind der Meinung, dass bereits jetzt der Rechtsschutz mehr als ausreichend ist und dem Missbrauch des Asylrechts im weitesten Sinne bei offensichtlich aussichtslosen Fällen Tür und Tor geöffnet wird. Wenn unser Änderungsantrag eine Mehrheit findet, stimmen wir Ihrem Gesetzesantrag zu. Ansonsten werden wir den Gesetzentwurf aufgrund der vorgetragenen Kritikpunkte leider ablehnen müssen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Kuppi sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Kollegin Hammecke. Bitte schön.

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