Albrecht Pallas
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über das Thema Hinweisgeberschutz sprechen, also Whistleblowing, dann brauchen wir gar nicht nach Großbritannien oder in die USA und zu deren militärischen und zivilen Geheimdiensten schauen. Kennen Sie noch Margrit Herbst? Margrit Herbst hätte ein solches Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes und das uns heute vorliegende Hinweisgebermeldestellengesetz geschützt. Sie war als Veterinärmedizinerin für die Aufdeckung des BSE-Skandals im Jahr 1994 verantwortlich. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Fleischhygieneärztin im Kreis Segeberg hatte sie bei der Untersuchung von Schlachtrindern mehrere Verdachtsfälle festgestellt. Die Beanstandungen, die sie an ihre Vorgesetzten weitergab, wurden ignoriert. Kranke Tiere gelangten somit in die Schlachtung und anschließend in den Handel. Margrit Herbst gab dazu im November 1994 ein Interview, in dem sie das fehlerhafte Verhalten der zuständigen Behörden öffentlich machte. Der BSE-Skandal war eine mediale Explosion. Der Rest ist Geschichte und das Whistleblowing blieb nicht ohne Folge für sie. Schon im Dezember 1994 wurde Margrit Herbst mit der Begründung fristlos gekündigt, dass sie mit dem Interview gegen die Verschwiegenheitspflicht und gegen die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verstoßen habe. Margrit Herbst selbst setzte sich unter Inkaufnahme erheblicher persönlicher Risiken für das Gemeinwohl ein. Deshalb wurde sie im Jahr 2001 mit dem Whistleblower-Preis der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler e. V. ausgezeichnet. Verantwortungsbewusste, aufmerksame und mutige Menschen wie Margrit Herbst wollen wir künftig auch im öffentlichen Dienst in Sachsen und in den sächsischen Kommunen schützen. Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsverbände, Zweckverbände und sonstige Beschäftigungsgeber, die im kommunalen Eigentum oder unter kommunaler Kontrolle stehen, werden mit dem Sächsischen Hinweisgebermeldestellengesetz verpflichtet, Stellen einzurichten, an die sich Beschäftigte wenden können, um Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu melden. Das gilt auch für kommunale und kommunal kontrollierte Unternehmen, denn der Hinweisgeberschutz spielt im öffentlichen Sektor eine besondere Rolle. Viele öffentliche Stellen erfüllen wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge, etwa im Gesundheitswesen, bei der Feuerwehr, bei den Polizeibehörden oder bei der kommunalen Energieversorgung. Verstöße und Missstände können hier gravierende Folgen haben. Das Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes hat bereits die Staatsverwaltungen – also auch den Freistaat Sachsen – verpflichtet, solche Stellen einzurichten. Sie müssen schriftlich, telefonisch oder auch persönlich für die Hinweisgeber erreichbar und vor allem unabhängig sein. Warum wir ein sächsisches Gesetz für die kommunale Ebene brauchen, hat Kollege Lippmann schon ausgeführt. Der Bundesgesetzgeber durfte keine Regelungen schaffen, die bis auf die kommunale Ebene durchgreifen. Dem kommt die Staatsregierung mit diesem Gesetzentwurf nach Beschlussfassung. Bevor ich jedoch für die Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf werbe, gestatten Sie mir zwei Anmerkungen als Sozialdemokrat. Wir sind beim Hinweisgeberschutz noch nicht beim Optimum in ganz Deutschland. Der Sachverständige David Werdermann kritisierte in der Anhörung im Deutschen Bundestag zu Recht, dass Verstöße gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht durch das Gesetz geschützt werden, wenn sie noch keinen strafbaren Bereich erreichen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund legt den Finger in die Wunde, wenn er moniert, dass der Kündigungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern noch nicht ausreichend effektiv ist. Hinweisgeber, denen gekündigt wird, sollten während des laufenden arbeitsgerichtlichen Verfahrens einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung haben. Auch für die Beschäftigten in den Meldestellen braucht es einen Sonderkündigungsschutz, damit sie ihre Aufgabe tatsächlich unabhängig und unparteiisch erfüllen können. Die SPD-Fraktion wird heute dem Hinweisgebermeldestellengesetz zustimmen, denn es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, und ich bitte Sie ebenfalls um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Wünscht die Staatsregierung das Wort? – Bitte schön, Herr Staatsminister Schuster.
