Simone Lang
Für viele Menschen sind Haustiere fester Bestandteil ihrer Familien. Gerade während der Coronapandemie haben sich mehr Menschen als sonst für einen tierischen Begleiter entschieden. Dabei kommen die Tiere oftmals nicht aus einem Tierheim vor Ort, sondern werden ganz bequem im Internet ausgesucht. Das Problem ist nur: Hinter vielen Anzeigen verbirgt sich illegaler Welpenhandel, der kaum von Angeboten professioneller Züchterinnen und Züchter zu unterscheiden ist. Stattdessen stammen die illegal gehandelten Tiere aus Welpenfabriken, in denen Tierschutz und artgerechter Umgang keine Rolle spielen. Jungtiere werden zu früh von ihren Müttern getrennt, müssen lange Transportwege unter unwürdigen Bedingungen überstehen und erfahren nicht die notwendige medizinische Vorsorge. Das hinterlässt bei vielen Tieren tiefe Spuren, die ihr Verhalten nachhaltig beeinflussen. Daher landen viele von ihnen kurze Zeit später in Tierheimen – was die Tierheime zusätzlich belastet. Vor diesem Hintergrund kann ich die Intention des Antrags nachvollziehen. Als Koalition haben wir die Zuschüsse an die Tierheime im letzten Doppelhaushalt erhöht und damit die Arbeit der Tierheime von Landesseite stärker unterstützt als je zuvor. Die Förderrichtlinie Tierschutz wurde Ende letzten Jahres vom Sozialministerium überarbeitet, so dass nun auch Personal- und Betriebsausgaben gefördert werden können. Das SMS führt zudem regelmäßig Schulungen zum Thema Tierschutz durch und kommt damit einem Punkt des Antrags bereits regulär nach. In der Stellungnahme führt das Sozialministerium zudem aus, dass es Pläne im Rahmen einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe zur Einrichtung einer gemeinsamen Zentralstelle „Online-Überwachung Tierhandel" gibt. Deren Ziel ist es, Anbieter zu identifizieren, Rechercheergebnisse mit den zuständigen Behörden zu teilen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzugsbehörden zu schulen oder ein Konzept zur Überwachung des Internethandels zu entwickeln. Es wäre ein wichtiger Schritt, um das Thema des illegalen Tierhandels flächendeckend anzugehen. Viele Punkte des Antrags können jedoch nur bedingt vonseiten des Freistaates gelöst werden. Das betrifft unter anderem die Kontrollen an den Grenzen oder die Reglementierung des Imports von Tieren. Bei anderen Punkten sehen wir Bewegung aufseiten der Europäischen Union, zum Beispiel beim Thema Registrier- und Kennzeichnungspflicht für Hunde und Katzen. Oder aufseiten der Bundesländer, wie am Beispiel der Arbeitsgruppe Tierschutz deutlich wird. Diese soll Leitlinien zum Vollzug des Ausstellungsverbots von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen erarbeiten. Klar ist, illegaler Tierhandel ist ein großes Problem, das wir flächendeckend angehen müssen. Das haben nicht nur die Bundesländer erkannt, sondern auch die Europäische Union. Mit Blick auf bereits laufende Prozesse werden wir den Antrag ablehnen.
