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Simone Lang

SPD 02.05.2024 Sitzungen 7/87

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als Vorsitzende des Petitionsausschusses freue ich mich immer über Vorschläge zur Verbesserung des Petitionswesens in Sachsen. Wir sind immer bestrebt, diese umzusetzen. Verbesserung und Modernisierung sind durchaus angezeigt, da wir uns in einem gewissen Wettbewerb mit privaten Kampagnenplattformen befinden. Diese erscheinen oft attraktiver für Petentinnen und Petenten als unser Verfahren, das auf den ersten Blick etwas veraltet wirken könnte. Ich möchte den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen Folgendes sagen: Eine eingereichte Petition über Kampagnenplattformen bewirkt im Grunde genommen nichts, wenn sie nicht ordnungsgemäß im Landtag eingereicht wurde. Ein Beispiel hierfür ist die Plattform „openPetition“, die diejenigen Petitionen, die am meisten Aufmerksamkeit versprechen, im Nachgang beim Petitionsausschuss einreichen. Die Nutzer wissen oft nicht, was bei den privaten Anbietern mit ihren Daten passiert. Zudem können sie nur bei einer im Sächsischen Landtag eingereichten Petition Stellungnahmen einholen, Akten einsehen und bei Bedarf VorOrt-Termine oder Anhörungen im Ausschuss stattfinden lassen. All dies bietet eine Petition auf einer privaten Internetplattform nicht. Warum erst warten, bis der private Anbieter sie bei uns einreicht, wenn man die Petition gleich ordnungsgemäß bei uns einreichen kann? Deshalb arbeiten wir im Moment daran – das sagte schon meine Vorrednerin –, die Attraktivität des Petitionswesens zu erhöhen, beispielsweise durch ein besseres Onlineangebot und die im Koalitionsvertrag verankerte Einführung der öffentlichen Petition. Ab der kommenden Legislaturperiode soll sowohl die einfache Überprüfung des Bearbeitungsstandes als auch die einfachere Mitzeichnung von Onlinepetitionen möglich sein, wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein. Deshalb freue ich mich über die Zustimmung der AfD im nächsten Ausschuss – das geht an Herrn Kuppi. Meine Damen und Herren! Nun noch etwas detaillierter zu den Gründen unserer Ablehnung. Zunächst setzen wir bereits beinahe alle Punkte, die von Ihnen gefordert werden und die wir als sinnvoll erachten, um. Einige Punkte sehen wir natürlich kritisch. Diese wurden von den Sachverständigen während der Anhörung im VREA aufgegriffen. Da wäre zum einen die Pflicht zur Anhörung ab einem bestimmten Quorum, insbesondere die Fixierung auf eine feste Zahl. Der Ausschuss kann bereits jetzt jederzeit öffentliche Anhörungen beschließen, selbst bei einer geringen Anzahl von Unterstützern. Eine festgelegte Mindestzahl würde eine unnötige Einschränkung darstellen, und andererseits würde eine solche Regelung bedeuten, dass selbst bei Show-Petitionen Anhörungen durchgeführt werden müssen. Des Weiteren fehlt im ursprünglichen Entwurf nicht nur eine klare Abgrenzung zu den privaten Kampagnenportalen – wie eingangs erwähnt und von den Sachverständigen angemahnt wurde –, sondern im Gegenteil. Es wurde sogar noch eine Verzahnung des Verfahrens vorgeschlagen, die aus unserer Sicht inakzeptabel ist. Allerdings haben Sie das mittlerweile selbst erkannt, da dies nicht angemessen ist, wie Ihr Änderungsantrag zeigt. Darüber hinaus lehnen wir die Errichtung eines Härtefallfonds ab, da dieser eine Art Nebenjustiz darstellen würde. Wer entscheidet wie über die Vergabe von Mitteln? Die Petenten würden nachvollziehbarerweise immer versuchen, diese Sonderfalllösung für sich zu erreichen. Dies wäre höchst ungerecht und würde viele neue Fragen aufwerfen. Der Gesetzentwurf der LINKEN schürt an anderer Stelle zu hohe und unerfüllbare Erwartungen an das Petitionsverfahren. So erscheint die geplante Kürzung der Fristen zwar zunächst verlockend mit Blick auf ein zügigeres Verfahren. Wir halten diese Regelung jedoch nicht für sinnvoll. Das wurde auch von den Sachverständigen bestätigt. Der aktuelle Zeitrahmen für Beantwortungen, insbesondere bei komplexen Anliegen, ist für Ministerien bereits äußerst knapp bemessen, vor allem bei vielen Anfragen. Außerdem ist die Dauer des Verfahrens immer noch kein Indikator für dessen Qualität. Ganz im Gegenteil. Zur Wahrheit gehört auch, dass die größte Verzögerung bei den Verfahren in der Regel nicht während der Stellungnahmefrist auftritt, sondern immer nur durch die verzögerte Bearbeitung seitens der zuständigen Berichterstatter. Ich danke der Linksfraktion ausdrücklich für die eingebrachten Vorschläge, das Petitionswesen im Freistaat nachhaltig zu verbessern. Ich lade Sie dazu ein, immer wieder mit uns ins Gespräch zu kommen. Aus den genannten Gründen lehnen wir als SPD-Fraktion den eingebrachten Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Lang sprach für die SPD-Fraktion. Jetzt frage ich erst einmal, ob noch Redebedarf seitens der Fraktionen für eine zweite Runde besteht. – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung; diese hat aber keinen Redebedarf zum Gesetzentwurf angemeldet. Wir können somit über die Änderungsanträge abstimmen, denn es liegen zwei Änderungsanträge vor. Ich beginne von vorn. Aufgerufen ist das Gesetz zur Verbesserung des Petitionswesens im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/13745, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen folgende Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen: Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion AfD vor mit der Drucksache 7/16338. Der ist vermutlich schon eingebracht worden, so habe ich es zumindest wahrgenommen. (Zuruf von der AfD: Ja!) Somit frage ich die anderen Fraktionen: Gibt es Redebedarf zu diesem Änderungsantrag? – Frau Kollegin Gorskih möchte gern zum Änderungsantrag der Fraktion AfD sprechen. Bitte schön.

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