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Tom Unger

CDU 02.05.2024 Sitzungen 7/87

Vielen Dank, Herr Präsident. Genauso ist es. Ich begehre eine Kurzintervention auf den Redebeitrag der Kollegin Jost; ich möchte das einfach geraderücken. Sie haben verfassungsrechtliche Bedenken geäußert und sogar gesagt, dass die Regelung im § 8 Ihrer Ansicht nach verfassungswidrig sei. Ich möchte das kurz zitieren und entsprechend bewerten. Ich zitiere § 8 Abs. 2: „Bei Stellenausschreibungen für Behörden des Freistaates Sachsen soll darauf hingewiesen werden, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind.“ Das ist eine deklaratorische Erklärung, die keinen Regelungsgehalt hat, sondern besagt, dass es „erwünscht“ ist. Ein Standardsatz, also eine Quotierung oder eine Besserstellung von Menschen mit Migrationsgeschichte oder Migrationshintergrund sieht dieser § 8 nicht vor. Das war es auch, was Ihr Haus- und Hofsachverständiger Herr Dr. Vosgerau vorgetragen hat – wir haben das nochmals geprüft –, dass es überhaupt keine verfassungsrechtlichen Bedenken hierbei gibt. Deshalb weise ich das entschieden zurück. Es ist kein Regelungsgehalt, sondern eine deklaratorische Regelung und hat daher keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Das wollte ich einfach noch einmal klargestellt haben. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Unger auf den Redebeitrag von Frau Kollegin Jost. (Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE, geht zum Rednerpult.) Und jetzt erfolgt die Erwiderung an Mikrofon 7. – Entschuldigung, Frau Kollegin Čagalj Sejdi, es geht gleich los. (Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE, kehrt um. – Heiterkeit) Bitte schön, Frau Kollegin.

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