Wolfram Günther
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe jetzt mal als Petra Köpping hier. Wer arm ist, muss verzichten. Er hat zu wenig Geld, sich ausreichend Nahrung und Kleidung zu kaufen und sich Wohnraum sowie medizinische Versorgung zu leisten. Von Armut betroffene Kinder sind häufig schlechter in der Schule und weniger gesund, was mit langfristigen sozialen Risiken einhergeht. Sie haben oft holprige Bildungsverläufe und müssen häufiger eine Klasse wiederholen. Die Eltern haben weniger Ressourcen, sie zu unterstützen. Armut erzeugt auch Stress. Armutsprävention gilt seit Langem als wichtige gesellschaftliche und sozialpolitische Aufgabe. Als armutsgefährdet gilt nach Definition der EU eine Person, wenn ihr Einkommen weniger als 60 % des jeweiligen lokalen mittleren Einkommens beträgt. Die zweite Sozialberichterstattung für den Freistaat Sachsen 2022 geht auf die Entwicklung der Armutsgefährdungsquote bis 2019 ein und betrachtet diese unter anderem differenziert nach Altersgruppen. Einschränkend muss hier vorangestellt werden, dass die sehr schwere Zeit von Corona, Inflation und Energiepreiskrise noch nicht mit abgebildet werden konnte. Danach ist die Armutsgefährdungsquote gemessen am Landesmedian zwischen 2005 und 2019 leicht gesunken und war 2019 im Bundeslandvergleich nach Thüringen am geringsten. Sie lag 2019 im Freistaat Sachsen bei 12,5 %, lediglich unterboten von Thüringen mit 12,4 %. Im Jahr 2022 war nach Angaben des Statistischen Landesamtes zwar ein leichter Anstieg auf 12,7 % zu verzeichnen, damit war das Armutsrisiko im Bundeslandvergleich aber auf den geringsten Wert gesunken. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass sich der Anteil der Bevölkerung, der Leistungen nach SGB II erhielt, zwischen 2005 und 2023 nahezu halbiert hat. Die SGB-IIQuote hat dabei in allen Landkreisen und kreisfreien Städten deutlich abgenommen. 2007 lag die Quote teilweise noch über 20 %. Im Jahr 2023 war sie auf 8,1 % gesunken. Nach wie vor gilt: Besonders von Armut bedroht sind Alleinerziehende und Familien mit drei und mehr Kindern. Trotz herausfordernder gesellschaftlicher Veränderungen weisen hier die Zahlen eine positive Entwicklung auf. Dennoch sind fast immer noch ein Drittel der Alleinerziehenden und mehr als ein Fünftel der Haushalte mit mindestens drei Kindern von Armut bedroht. Hierauf muss unser Augenmerk liegen. Was wird getan, um Armut zu bekämpfen? Auf Bundesebene wurde zum Jahresbeginn das im SGB II festgelegte Bürgergeld angehoben. Wurden bis dahin 502 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen gezahlt, stieg das Bürgergeld zum 1. Januar 2024 auf 563 Euro an. Gleiches gilt für die Regelbedarfsstufe 1 für die Hilfe zum Lebensunterhalt aus dem SGB XII. Dies bedeutet eine Steigerung über 12 %. Hinzu kommen bekanntlich noch Leistungen für Unterkunft, Heizung, eventuelle Mehrbedarfe und Kosten für Rundfunkgebühren. Zusätzlich fallen auf Antrag und Nachweis möglicherweise Kosten für Kindergärten, Hort und die Mittagsverpflegung weg. Im Jahr 2023 betrug der Regelsatz des Bürgergeldes für eine vierköpfige Familie 1 698 Euro. Hinzu kommen angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. In Dresden werden beispielsweise für die Unterkunft 657,44 Euro als angemessen angesehen. Für eine angemessene 85-Quadratmeter-Wohnung werden für einen Vier-PersonenHaushalt 297,50 Euro monatlich an Heizkosten anerkannt. Insgesamt erhielten diese Familien somit Leistungen in Höhe von 2 652,50 Euro monatlich. Die wegfallenden Kosten für Rundfunkgebühren, Kindergärten und Mittagsverpflegung sind dabei noch anzusetzen. Damit konnte die Armutsgefährdung solcher Familien durch staatliche Leistungen des Bürgergeldes verhindert werden. Die Bedarfe aus dem SGB II und SGB XII werden nunmehr jährlich fortgeschrieben. Dabei wird neben der Preisund Lohnentwicklung zusätzlich die aktuelle Inflationsentwicklung stärker berücksichtigt. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil der Bildungs- und Teilhabeleistung, dem sogenannten Bildungspaket. Diese Leistungen kommen besonders für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Betracht, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. Außerdem kommen sie denjenigen zugute, deren Eltern Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Diese Leistungen haben sich um gut 12 % erhöht: im ersten Schuljahr von 116 Euro auf 130 Euro, im zweiten Schuljahr von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Füller, Malstifte, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte oder Bastelmaterial. Die Regelung für die Kosten der Unterkunft und Heizung wurden im Bereich der Heizungskosten während der Krisenzeit im Jahr 2023 insofern angepasst, dass sich deren Angemessenheit nicht mehr ausschließlich auf deren Höhe bezieht, sondern vielmehr auf den bisherigen Verbrauch. Eine Steigerung der Heizungskosten aufgrund der eminenten Steigerung der Gaspreise konnte damit aufgefangen werden. Seit dem 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro. Zuvor waren es 12 Euro brutto pro Stunde. Ein Jahr später, Anfang 2025, folgt die nächste Erhöhung auf 12,82 Euro. Bereits im letzten Jahr wurde mit Wohngeld-Plus die Höhe des Wohngeldes angehoben, sodass deutlich mehr Bürger diese Leistung erhalten. Ziel der Bundesregierung ist es, gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 überwunden werden kann. Hierzu wurde als erster Schritt ein nationaler Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungslosigkeit erstellt, der am 24. April dieses Jahres im Bundeskabinett beschlossen worden ist. Im Freistaat Sachsen wird dieses Thema künftig Inhalt der sächsischen Sozialberichterstattung sein. Die Sozialberichterstattung wird Grundlage für eine strategische Sozialplanung. Mit Beschluss des Regierungsprogramms „Start 2020“ wurde unter anderem die Begleitung der kommunalen Ebene bei innovativen, präventiven Ansätzen in der Wohnungslosenhilfe ermöglicht. Sachsen hat im Landeshaushalt Mittel zur Förderung kommunaler Projekte mit präventivem Ansatz eingestellt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf Housing First. Bisher wurde ein Modellprojekt der Stadt Leipzig unterstützt. Im Rahmen der Begleitforschung zum Modellprojekt wurde ein Handlungsleitfaden entwickelt, der anderen Kommunen und Landkreisen für die Umsetzung potenzieller eigener kommunaler Wohnungslosenhilfeprojekte nach dem Ansatz Housing First zur Verfügung gestellt wurde. Dieser enthält eine Checkliste, um es den Kommunen zu ermöglichen, hinreichend Aussagen zum erforderlichen personellen, sachlichen und zeitlichen Aufwand für die Durchführung eines solchen Projektes zu erhalten. Darüber hinaus besteht eine gemeinsame Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung und des Staatsministeriums des Innern zur Vermeidung und Beseitigung von Wohnungsnotfällen vom 10. März 2021. Die Empfehlungen wurden in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden und kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet und befassen sich mit Maßnahmen zum Schutz von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen und deren Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Sie sollen den zuständigen Behörden als Orientierungshilfe dienen. Ergänzend zu den familienpolitischen Leistungen des Bundes fördert der Freistaat Sachsen eine Vielzahl von Leistungen und Angeboten für einkommensschwache Eltern und deren Kinder. Zu nennen sind hierbei die Zuschüsse zu Maßnahmen der Familienbildung und Erholung, die Bereitstellung kostenfreier Beratungsangebote, das Landeserziehungsgeld, die Unterstützung in Notfällen durch die Stiftung „Hilfe für Familien, Mutter und Kind“ sowie der sächsische Landesfamilienpass. Alle Familienformen sowie besondere Lebenslagen, zum Beispiel von Familien mit Kindern mit Behinderung, Allein- oder Getrennterziehende und kinderreiche Familien, sind dabei im Blick zu behalten. Die Staatsregierung arbeitet zur Unterstützung der besonders armutsgefährdeten Gruppe der Alleinerziehenden an einem Aktionsplan Alleinerziehende, der unter anderem auf die verbesserte berufliche Qualifikation bzw. Ausbildung sowie die Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt abzielt. Das SMS unterstützt Alleinerziehende mit der Förderung des Projektes „ALISA“ – Alleinerziehend in Sachsen –, das alle relevanten Informationen für diese Lebenslage auf einer zentralen Informationsplattform bündelt und Netzwerke vor Ort über drei Fach- und Anlaufstellen aufbaut. Zweite Aktuelle Strategieprozess „Bildungsland schulischer Bildung unter breiter Antrag der Die Antragstellerin hat zunächst das Wort: die Fraktion der CDU, Herr Abg. Gasse. Danach folgen die AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.
