Roland Ulbrich
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Stimme ist wegen einer Erkältung etwas belegt, ich entschuldige mich dafür. (Sören Voigt, CDU: Schonen Sie doch die Stimme!) Die Frau Ministerin hat in ihrer Rede ausgeführt, der Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ hätte keinen Nebensatz, keine weitere Erläuterung, er würde so für sich stehen. Richtig daran ist, dass am Ende dieses Satzes das Satzzeichen Punkt und nicht ein Komma steht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Na!) Andere Kollegen haben den zweiten Satz des Artikels 1 Abs. 1 zitiert: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Nach dem liberalen Verständnis von Grundrechten sind die Grundrechte ein Abwehrrecht gegen den Staat. Es bestehen durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts drei Kriterien für den Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung: Demokratie, Rechtsstaat und – das wird immer zuerst genannt – die Würde des Menschen ist unantastbar, aber im Sinne des Artikels 1 Abs. 1 Grundgesetz. Das heißt, es geht darum, dass es staatliche Maßnahmen sind, die die Würde des Menschen nicht angreifen dürfen. Nun werden Menschen in ihrer Meinungsfreiheit beschränkt, indem gesagt wird, sie seien Verfassungsfeinde. Sie hätten Ansichten, die verfassungsfeindlich sind. Sie griffen die Würde des Menschen an. Ich möchte Ihnen ein Beispiel geben. Da ist jemand, der verprügelt seine Mitmenschen, er schlägt sie. Er haut sie hin, schlägt ihnen ins Gesicht. Der greift doch die Würde seiner Mitmenschen an. Keine Frage, dieser Mensch hat ein strafrechtliches und vielleicht auch ein zivilrechtliches Problem – Stichwort: Schmerzensgeld. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Aber ist er deshalb ein Verfassungsfeind? Nein. Ein zweites Beispiel. Das Strafvollzugsrecht ist Landeskompetenz. Ein Politiker fordert, in Gefängnissen die Prügelstrafe einzuführen. Es besteht ein besonderes staatliches Gewaltverhältnis. Keine Frage: Dies ist ein Angriff auf die Würde der Gefangenen, die sich in einem besonderen Gewaltverhältnis zum Staat befinden und damit selbstverständlich auch ein Angriff durch den Staat. Das könnte in diesem Sinne relevant sein. (Zuruf der Abg. Romy Penz, AfD) Genau dieser Unterschied wird hier bewusst negiert, indem man Satz 2 weglässt, um über diese wolkige und schwer zu fassende „Würde des Menschen“ Meinungen, von denen man meint, sie seien falsch, in einer unterstrafrechtlichen Ebene fasst. Das ist ein neuer Begriff; das heißt, man wird nicht dafür bestraft, aber zum Verfassungsfeind erklärt, stigmatisiert. (Lachen der Abg. Iris Firmenich und Robert Clemen, CDU) Genau das ist doch das Ziel: Um bei einem wenig greifbaren und schwierigen Begriff herzugehen und auf diese Weise Menschen, die vielleicht problematische Meinungen haben, ja sogar Meinungen haben, die kriminell sind – – Sogar der Volksverhetzer, solange er keine staatliche Maßnahme fordert, muss seine Strafe hinnehmen. Doch genau das hat das Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung dargelegt. Mir ist ein besonderes Anliegen, dass diese Ausweitung nicht erfolgen kann; denn sonst kommen wir in einen Konflikt zwischen Meinungsfreiheit einerseits und den Schutz der Würde des Menschen andererseits. Denn alles, was mir oder anderen Menschen nicht gefällt oder was man kritisiert, kann in diesem Sinne eventuell ein Angriff auf die Würde sein. Solange sie nicht strafbar ist und nicht den Staat betrifft, müssen wir darauf sehr achten. (Beifall der Abg. Gudrun Petzold, AfD) Diesen Missbrauch, den können wir beachten. Hierbei geht es doch ganz klar darum, einen politischen Gegner zu diskreditieren. Das ist bei allen Reden durchgekommen, außer vielleicht bei der des Kollegen Urban: dass wir, die AfD eine Partei seien, die nicht zur Würde des Menschen stehe und deshalb verfassungsfeindlich sei, bis hin zu Forderungen, sie zu verbieten. Genau an dieser Stelle müssen wir einsetzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht nicht gesagt und das wollte auch nicht der Parlamentarische Rat, als er das Grundgesetz verabschiedet hat. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
