Armin Schuster
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist die Pflicht von Regierung und Verwaltung, alle Menschen sensibel geschlechtergerecht zu adressieren und dabei präzise zu kommunizieren. So steht es im Koalitionsvertrag. So sieht es das Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundes vor, an das wir uns halten. Und so empfiehlt es auch der deutsche Rechtschreibrat, wenn er, wie zuletzt Ende 2023, also hochaktuell, eindeutig festlegt: Natürlich soll allen Menschen geschlechtergerecht begegnet werden. Aber die Verwendung von Sonderzeichen zur Kennzeichnung verschiedener Geschlechtsidentitäten, von Asterisk, Unterstrich, Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen gehört weiterhin nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie (Thomas Kirste, AfD: Genau!) und entspricht daher nicht den aktuellen Festlegungen des für die Anwendung der deutschen Sprache verbindlichen amtlichen Regelwerks. Soweit der Rat für deutsche Rechtschreibung. (Thomas Kirste, AfD: Ist Herr Lippmann jetzt rausgerannt, oder?) An unserer Handhabung genau dieser Regeln hat sich deshalb in der Staatsregierung nichts geändert. (Zuruf des Abg. Timo Schreyer, AfD) Meine Damen und Herren, der politische Grund dafür ist ebenfalls klar: Eine ganz überwältigende Mehrheit der Menschen in Sachsen gendert, bewusst oder unbewusst, nicht. Man könnte auch sagen – das ist vermutlich präziser –: Eine ganz überwältigende Mehrheit der Menschen in Sachsen lehnt das Gendern ab. (Sabine Friedel, SPD: Nee!) Man könnte vielleicht sogar sagen, krass ab. (Beifall bei der CDU – Sabine Friedel, SPD: Fehlschluss!) Weil es Unbehagen verursacht, weil es irgendwie falsch klingt, (Beifall bei der CDU –
