Anna Gorskih
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Abgeordneten! Heute wird der Gesetzentwurf unserer Fraktion zur Verbesserung und Modernisierung des Petitionswesens abschließend beraten. Sie haben sich zweifelsohne alle sehr intensiv mit den einzelnen Regelungen der Paragrafen beschäftigt, und Sie haben sicherlich auch noch die Ausführungen der Sachverständigen von der öffentlichen Anhörung im Ohr. Deswegen werde ich darauf jetzt nicht im Einzelnen eingehen, sondern meine Ausführungen mit einem persönlichen Rückblick einleiten. Meine Kolleginnen Antonia Mertsching, Marika TändlerWalenta und ich, wir arbeiten in dieser Legislatur zum ersten Mal im Petitionsausschuss mit. Als neue Abgeordnete, die dem Landtag seit 2019 angehören, haben wir uns ganz ohne Vorerfahrungen mit der Arbeit dieses Ausschusses und ohne einen Vergleich mit der Arbeit anderer Petitionsausschüsse in die Arbeit gestürzt. Erst einige Jahre später habe ich bei einer Austauschrunde der linken Petitionsausschussmitglieder festgestellt, dass die Arbeit der Petitionsausschüsse von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich ausfallen kann. Erst einige Jahre später stellten wir also fest, dass es bei uns in Sachsen, im sächsischen Petitionsausschuss, durchaus noch Luft nach oben gibt. Ich rufe Ihnen kurz in Erinnerung, wie der Prozess im Petitionsausschuss in Sachsen abläuft, da ja nicht alle in diesem Ausschuss mitarbeiten und vielleicht auch nicht ganz genau wissen, wie der Prozess aussieht – wobei Sie ja sicherlich alle sehr aufmerksam zuhören, wenn hier die Abschließend: Integration braucht den Willen der zu uns kommenden Menschen, aber auch die Akzeptanz in der Bevölkerung. Das Integrations- und Teilhabegesetz kann die Weichen für den Ausbau bestehender Strukturen, neue Kooperationen und die verstärkte Einbindung der Migranten stellen. Geben wir ihnen eine Chance. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs Petitionswesens im Freistaat Sachsen der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa und Gleichstellung jährliche Aussprache über den Bericht des Petitionsausschusses stattfindet, und auch an den Lippen der Obleute hängen. (Frank Richter, SPD: Ach, ich möchte eigentlich gar nicht, dass ihr alle an meinen Lippen hängt!) Dementsprechend wissen Sie, was die Leute in diesem Land bewegt. Aber ich erwähne es hier trotzdem ganz kurz – zur Vollständigkeit. Alle Petitionen – Schreiben, Bitten und Beschwerden – werden mithilfe des PDF-Petitionsformulars des Sächsischen Landtags eingereicht, per Post, per Telefax oder neuerdings auch über eine Onlinemaske des Sächsischen Landtags. Nach der Überprüfung, ob das Schreiben behandlungsfähig oder nichtbehandlungsfähig ist, werden diese Schreiben, also Petitionen, einem Mitglied des Petitionsausschusses zur Bearbeitung zugewiesen, zur sogenannten Berichterstattung. Es werden parallel noch Stellungnahmen der Staatsregierung eingeholt, und diese können von den Berichterstatterinnen und Berichterstattern bei der Erstellung der Beurteilung verwendet werden. Alle so erarbeiteten Berichte oder Beurteilungen werden dann in einem sehr langen, meist mehrere Hundert Seiten umfassenden Dokument zusammengefasst und dem Ausschuss präsentiert. Bei der Ausschusssitzung werden dann die Berichte – einer nach dem anderen – aufgerufen, und es wird sehr kurz die Zustimmung des Ausschusses oder der einzelnen Fraktionen festgestellt. Manchmal gibt es auch unterschiedliche Auffassungen zu den einzelnen Berichten, aber grundsätzlich wird über jedes einzelne Anliegen sehr wenig inhaltlich diskutiert. Die Sitzungen erinnern tatsächlich eher an eine textbasierte Gruppenarbeit, in der es mehr um redaktionelle Kleinigkeiten geht. Mal wird ein Satz hier eingefügt, der andere dort gestrichen. Dann soll noch einmal ein Passus angehängt, etwas angemerkt werden. Aber es geht sehr wenig um die Inhalte der einzelnen Berichte. Manchmal kommen die Fraktionen dann zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen dahin gehend, ob dem Anliegen abgeholfen werden kann oder nicht. Manchmal gibt es unterschiedliche Auffassungen auch darüber, ob die Petition oder das Anliegen so dringlich ist, dass man es der Staatsregierung überweist, um konkrete Maßnahmen einzuleiten. Oder aber man sagt, das sei jetzt – im übertragenen Sinne – nicht so dringlich, könne aber verwendet werden für die Zukunft, wenn zum Beispiel die Staatsregierung zukünftig bestimmte Gesetzesvorhaben einbringen will. Häufig gibt es in diesen Fällen auch alternative Abstimmungen, wobei die Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss eigentlich von vornherein klar sind. Manchmal verweist der Ausschuss die Petition an den Petitionsausschuss des Bundestags, weil bestimmte Probleme, bestimmte Anliegen gar nicht von der Landesebene aus gelöst werden können. Sehr vielen Anliegen kann der Landtag jedoch gar nicht abhelfen. Es sind in der Tat nur einige, wirklich wenige von diesen Hunderten von Schreiben, die uns im Ausschuss erreichen, bei denen am Ende „abgeholfen“ oder „teilweise abgeholfen“ steht. Warum erzähle ich das alles, fragen Sie sich bestimmt. Weil ich bei diesen bereits erwähnten Austauschtreffen der Petitionsausschussmitglieder festgestellt habe: Nicht in allen Ausschüssen läuft das so ab. Nicht in jedem Ausschuss werden Hunderte Seiten Berichte gelesen, nur um dann nahezu wortlos im Ausschuss abzustimmen. In manchen Ausschüssen läuft die Arbeit komplett anders. Beispielsweise geht es dort in den Sitzungen gar nicht mehr um redaktionelle Kleinigkeiten, sondern es wird tatsächlich in der Sache, inhaltlich diskutiert. Woanders gibt es ganz andere Verfahren und andere Fristen. Woanders finden die Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich statt. Woanders können auch die Petentinnen und Petenten eingeladen werden, zusammen mit Sachverständigen oder Zeuginnen und Zeugen. Dann sitzen sie zusammen in einer öffentlichen Anhörung und können auch der Staatsregierung und dem Ausschuss Fragen stellen. Woanders werden Petitionen grundsätzlich immer an die Fachausschüsse überwiesen, zur fachlichen Stellungnahme, sowie auch den Fraktionen. Anderswo läuft es also doch ganz schön anders als bei uns. Deswegen sagen wir: Auch bei uns ist eigentlich noch Luft nach oben, bei einem modernen, zeitgemäßen Petitionswesen. Eben weil es woanders beispielsweise öffentliche Anhörungen gibt, ist der Ausschuss dort für viele Petentinnen und Petenten keine Blackbox, wo man seine Eingabe einreicht und am Ende ein Ergebnis bekommt, aber gar nicht weiß, wie der Prozess überhaupt zustande kam. Vielmehr werden die Petentinnen und Petenten dort auf jeder Stufe des Petitionsverfahrens mit einbezogen. Sie können ihre Fragen loswerden. So steigt auch die Akzeptanz bei jenen Petitionen, unter denen am Ende trotzdem „nicht abgeholfen“ steht. Die Akzeptanz für ein negatives Ergebnis steigt, wenn man weiß, wie es zustande kam. Durch diese transparente Vorgehensweise und ein Beteiligungsverfahren kann durchaus nicht nur die Akzeptanz gesteigert und die Petentinnen und Petenten wirklich mitgenommen werden, sondern letztlich wird so auch das direktdemokratische Mittel der Petition aufgewertet. Deswegen war dieser Austausch sehr hilfreich und sehr lehrreich. Deswegen sind wir überzeugt, dass es nicht unmöglich ist, auch bei uns im Petitionsausschuss die Arbeit anders zu gestalten. Wir könnten auch bei uns beispielsweise die Fristen verkürzen, die Abläufe besser organisieren und damit schnellere Bearbeitungen erreichen. Es ist auch bei uns nicht unmöglich, Petitionen an Fachausschüsse zu überweisen und die Beratungen öffentlich zu gestalten. Abseits von dem bereits erprobten Mittel der Vor-Ort-Anhörung, das wir ja haben und bei dem die Mitglieder des Petitionsausschusses sich zusammen mit den Petentinnen und Petenten vor Ort einen Überblick über die Sachlage verschaffen können, könnte es auch bei uns öffentliche Anhörungen zu den Petitionen geben, was tatsächlich eine öffentliche Behandlung des Anliegens ermöglichen würde. Damit würde man den Petentinnen und Petenten nicht nur zuhören, sie nicht nur anhören, sondern sie auch auf allen weiteren Stufen mitnehmen und somit an der Behandlung ihres Anliegens teilhaben lassen. Es ist nicht unmöglich, sondern im Gegenteil sogar zwingend erforderlich im Sinne der Inklusion, die Einreichung der Petition nicht nur auf diesem schriftlichen Weg per Post oder Telefax zu ermöglichen, sondern auch mündlich, zur Verschriftlichung vor Ort, in Gebärdensprache oder in Brailleschrift. Ich möchte noch auf einen anderen Punkt eingehen. Wir wissen aus der Praxis im Ausschuss, dass es manchmal ganz komplizierte Problemlagen gibt, individuelle Anliegen, bei denen der Ausschuss mit seinen Mitteln und Möglichkeiten gar nicht wirklich abhelfen kann. Da wird im Ausschuss ganz häufig gesagt: Die Petentin, der Petent wird auf den Rechtsweg verwiesen. Das ist aber ein Problem, wenn sie gar nicht die Mittel dazu haben, diesen Rechtsweg einzuschlagen. Manchmal gibt es Petentinnen oder Petenten, die sich in einer so schwierigen finanziellen, sozialen oder gesundheitlichen Lage befinden, dass – wenn wir als Ausschuss schon nicht abhelfen können – wenigstens irgendeine Form von Hilfe dringend geboten erscheint. Ansonsten werden die Petentinnen und Petenten in eine Notlage gestoßen, wenn quasi gar nichts passiert. Für solche besonderen Härtefälle – sie sind nicht die Mehrzahl, aber sie kommen dennoch vor – würden wir gern einen Fonds zur Abmilderung von sozialen Härten vorschlagen. Dieser Fonds, den Sie auch in unserem Gesetzentwurf finden, wäre unseres Erachtens ein wichtiges Instrument, um in Not und Bedrängnis geratenen Menschen zumindest kurzfristig zu helfen. Das wäre nicht nur praktische Hilfe für die Betroffenen – was schon Grund genug wäre, diese Idee gut zu finden –, sondern darüber hinaus auch eine Maßnahme, um einen Beitrag dazu zu leisten, das Vertrauen in demokratische Institutionen wieder zu stärken. Wohlgemerkt: Auch die verkürzte Bearbeitungsdauer mit gesetzlich festgehaltenen Fristen würde einen Beitrag dazu leisten, Problemen wie Vertrauensverlust in demokratische Institutionen und Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Insofern bietet unser Gesetzentwurf einige, wenn nicht gar viele Ansatzpunkte, um das Petitionswesen in Sachsen zu verbessern, zu modernisieren und auch Verbesserungen für die Petent(inn)en zu erwirken, was wiederum Hetzern und Demagogen den Boden entzieht. Ich möchte noch einmal ganz kurz auf unseren Änderungsantrag eingehen, der Ihnen vorliegt. Wir schlagen zwei kleinere Änderungen vor. Zum einen hat die öffentliche Anhörung verdeutlicht, dass es aufgrund des Datenschutzes schwierig ist, die Einreichung über eine unabhängige Petitionsplattform umzusetzen, weshalb der entsprechende Absatz gestrichen werden soll. Zum anderen ist bei einigen der Eindruck entstanden, wir würden mit dem Gesetzentwurf die Aufhebung von rechtskräftigen Urteilen anstreben. Das ist selbstverständlich nicht der Fall. Deswegen schlagen wir eine überarbeitete Formulierung vor, die verdeutlichen soll, dass es hier um Verwaltungsentscheidungen geht. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen heute wirklich nichts Verrücktes und auch nichts Unmögliches vor. Dass es nicht unmöglich ist, wissen wir, weil vieles, was wir fordern, teilweise in anderen Bundesländern längst umgesetzt wird. Wenn Sie unseren Gesetzentwurf ablehnen, würde ich mich über ein paar kreativere Argumente freuen, außer: Das ist alles nicht realistisch, das ist nicht machbar, wir machen ja schon alles, und deswegen braucht es das alles nicht. Darum bin ich sehr gespannt auf Ihre Ausführungen und werbe trotzdem dringend um Zustimmung für unseren Gesetzentwurf. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Gorskih sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollege Mackenroth. Bitte schön.
