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Geert Mackenroth

CDU 02.05.2024 Sitzungen 7/87

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut. Darüber gehen die Meinungen ein wenig auseinander. Es wird sicher nicht optimal, und es wäre auch das erste Mal, dass sich bei einem politischen Kompromiss die Wunschvorstellungen eines der Beteiligten eins zu eins wiederfinden. Das Gesetz, das lange währt, ist zumindest ordentlich, ja besser geworden als der derzeitige Istzustand. Das ist ein großer Fortschritt. Kollege Unger und zum Teil auch Kollege Pallas haben dargelegt, warum der Gesetzentwurf der Linksfraktion – bei allen Ansätzen – aus unserer Sicht derzeit nicht zustimmungsfähig ist und warum der Gesetzentwurf der Staatsregierung den Vorzug verdient. Ich muss das nicht wiederholen. Zu Ihrer letzten Einwendung, Frau Kollegin Nagel, was die Zuständigkeit des zukünftigen Integrationsbeauftragten angeht, habe ich überhaupt keine Bedenken. Der wird nach eigenem Ermessen tätig und die Dinge so regeln, wie die Wirklichkeit ihm das auf den Schreibtisch legt. Bei dem anderen müssen wir einmal schauen, ob eine Auslegungshilfe durch eine Rechtsverordnung des Innenministeriums Klarheit schaffen kann. Bei der Kollegin von der AfD habe ich den Eindruck, dass sie den Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht gelesen hat. Auch künftig wird im Freistaat Sachsen eine Einstellung in den öffentlichen Dienst allein nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen. Es gibt keine pauschalen Integrationsleistungen, sondern das Gesetz differenziert wohltuend genau. Es gibt auch keine Sonderrechte, sondern auch dabei folgt das Gesetz der rechtsstaatlichen Tugend, Ungleiches ungleich zu behandeln. Das machen wir. Aus der Sicht meiner Partei ist das Gesetz ein Schritt nach vorn. Zu Recht ist gesagt worden, dass das nicht der Endpunkt ist. Die Anregungen des Ausländerbeauftragten und vieler anderer sind berücksichtigt worden. Was will der Mensch mehr? Von daher kann ich den Rest meiner Rede zu Protokoll geben, sage aber noch abschließend: Integration braucht den Willen der zu uns kommenden Menschen, aber auch die Akzeptanz in der Bevölkerung. Das Integrations- und Teilhabegesetz kann die Weichen für den Ausbau bestehender Strukturen, für neue Kooperationen und für die verstärkte Einbindung der Migranten stellen. Geben wir ihm eine Chance. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Mackenroth sprach für die CDU-Fraktion. Es gibt weiteren Redebedarf. Für die AfD-Fraktion spricht nun Kollegin Jost; bitte schön.

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