Sebastian Wippel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes ist bereits im April 2021 verabschiedet worden. Heute, nach über drei Jahren, erfolgt endlich die notwendige Anpassung an die Landesgesetzgebung. Die Änderungen, gerade im Bereich der Aufgabenzuständigkeit der SAKD, finden wir zielführend und notwendig, weil damit der Weg hin zu einer dringend notwendigen digitalen Verwaltung weiter beschritten werden kann. Ich nehme es vorweg: Wir werden als AfDFraktion dem Gesetz zustimmen. Gleichwohl bedauern wir, dass Inhalte aus dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag damals keine Beachtung im Bundesmeldegesetz gefunden haben. Das ist leider immer noch unverständlich, wenn man immer wieder die Rufe der Koalition im Bund, aber ebenso im Land hört, den Schutz von politischen Mandatsträgern zu verbessern. Den ebenso schutzwürdigen Kreis der Richter, Soldaten, ehrenamtlichen Richter und Schöffen, zivil Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst möchte ich an dieser Stelle erwähnen. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion hätte diesen Schritt erheblich verbessert. Die bisherige Regelung erweist sich heute als nicht mehr zeitgemäß, indem bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Eintragung einer Auskunftssperre eine konkrete Gefahr im Sinne des Gesetzes vorliegen muss. Hierbei sehen wir in der Zukunft noch einigen Handlungsbedarf, der sicherlich zur gegebenen Zeit umgesetzt werden wird. Dies entzieht sich jedoch der Zuständigkeit des Sächsischen Landtags. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wippel für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Antje Feiks.
