Nico Brünler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es ist schwierig, wenn man als letzter Redner in einer Runde dran ist, wo es doch bei dem Gesetzentwurf schon im Ausschuss keine wirklich ernsthafte Kontroverse gab. Deshalb haben wir im Ausschuss auf eine Anhörung verzichtet und haben gesagt, dass wir das zügig über die Bühne bringen wollen, damit wir nicht wie in den Vorjahren der Entwicklung viele Monate hinterherhinken. Von daher, meine Damen und Herren, ist es schwierig, überhaupt noch etwas Neues zu sagen, denn der vorliegende Gesetzentwurf ist kein ganz großer Wurf mit revolutionären strukturellen Neuerungen. Das – und auch darauf wurde schon eingegangen – ist ein Teil des Problems, was wir haben. Kollege Barth, zu Ihnen möchte ich nur noch sagen: Sie täuschen sich, wenn Sie die Sache mit der Aufgabenkritik für sich in Anspruch nehmen. Ich kann mich daran erinnern, dass in der letzten Legislatur mein ehemaliger Kollege Tischendorf das schon immer gefordert hat. Das waren Zeiten, in denen Sie noch pauschal von notwendigen Kürzungen des Personals geredet haben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Aber das sei dahingestellt. Ich kann nichts dafür, dass Sie da Erinnerungslücken haben. Der vorliegende Gesetzentwurf, das wurde bereits mehrfach gesagt, entspricht der Übernahme einer Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, der zwingenden Übernahme einer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, und ist noch eine Reaktion auf die Anpassung des Bürgergeldes. Und, Kollege Löffler, ich finde den Zungenschlag, den Sie hatten, etwas unredlich, wenn Sie sagen, dass die Anpassung einer Grundsicherung eine Art Angriff auf den sächsischen Haushalt sei. Zumindest haben Sie das durch die Blume so ausgedrückt. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Besoldung in den unteren Gruppen weit weniger üppig ist, als das, was das gängige Vorurteil anzeigt; denn 15 % Mindestabstand zum Bürgergeld sind noch lange kein Reichtum. Meine Vorredner sind auf Details sehr ausführlich eingegangen, das will ich jetzt nicht noch einmal tun. Es gibt, wie schon gesagt, nicht viel zu ergänzen und der Erkenntnisgewinn steigt nicht unbedingt, wenn man es wiederholt. Selbstverständlich stimmen wir als LINKE heute dem Gesetzentwurf zu. Einer Tarifübernahme können wir uns schlicht nicht verweigern, wollen wir auch nicht. Deswegen, wie gesagt, stimmen wir dem zu. Auch wenn das schon mehrfach gesagt wurde, das Gesetz steht nicht für sich allein. Am 05.07.2023 haben wir im Landtag das Vierte Dienstrechtsänderungsgesetz beschlossen, wenn man so will, den Vorgänger des heutigen Gesetzes. Damals war es ein sehr langer Kampf. Das Gesetz wurde immer wieder abgesetzt, bis es überhaupt im Ausschuss beschlossen wurde. Der ursprüngliche Entwurf ist in der Anhörung – sagen wir es einmal besonders vorsichtig – nicht besonders gut weggekommen, sodass wir dieses Mal – das muss man schon begrüßen – deutlich schneller sind. Ein Grund, sich intensiv auf die Schulter zu klopfen, besteht trotzdem nicht, denn das vorliegende Gesetz ist nur ein unabweisbares Minimum. Auch damals hatte der Landtag einen Entschließungsantrag verabschiedet, aus dem ich gern zitieren möchte. Darin heißt es, dass „die gegenwärtige Besoldungsstruktur, insbesondere die Besoldungsgruppe A auch unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes und der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zunehmend in einen Zielkonflikt mit der Notwendigkeit gerät, als Freistaat als attraktiver Arbeitgeber aufzutreten“. Das wiederum war die Begründung für die eigentliche Forderung des Entschließungsantrages, dass die Staatsregierung bis spätestens Juni 2025 unter Einbeziehung der Gewerkschaften, Berufsverbände sowie der kommunalen Ebene einen Vorschlag zur grundlegenden Reform des Besoldungssystems vorlegen soll. Hier liegt der eigentliche Schlüssel, wenn wir über Abstandsgebote sprechen, von denen alle Besoldungsgruppen profitieren. Wenn wir über die gleichmäßige prozentuale Steigerung reden, profitieren die oberen Besoldungsgruppen deutlich stärker davon als die unteren. Es sind auch die oberen Besoldungsgruppen, die sich dann im Landeshaushalt niederschlagen. Nun kann man sagen, bis zur Frist im Juni 2025 ist noch Zeit. Das stimmt, auch wenn Kollege Löffler da sehr optimistisch klang. Vielleicht erfahren wir vom Staatsminister dann noch Neues, aber zumindest auf Nachfrage sagte er, bisher gäbe es noch nichts Greifbares, weil es sehr komplex sei. (Zuruf) – Ja, das glaube ich Ihnen. Aber das heißt, dass wir an dem Grundproblem bis jetzt nichts geändert haben, sondern uns mit Stückwerken irgendwie durchschlagen. Womöglich haben wir als Parlament eine zu großzügige Frist gesetzt. Wir werden es sehen. Ich hoffe, dass es noch passiert. Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal den Sachverständigen Schlimbach aus der Anhörung zum 4. Dienstrechtsänderungsgesetz zitieren, der für den DGB Folgendes angemahnt hat: „Aus unserer Sicht ist es notwendig, eine umfassende Besoldungsreform anzugehen, eine Besoldungstabelle zu entwickeln, die zukunftsfähig ist, die den notwendigen Abstand gewährleistet, die mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes gerecht wird und die Unwuchten in unserem System der Besoldungstabelle beseitigt.“ Es gibt also noch viel zu tun. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN – Jan Löffler, CDU, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Herr Kollege Löffler; bitte schön.
