Albrecht Pallas
Sehr gern und danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Frau Kollegin. Wir sprechen gerade darüber: die Änderung der Formulierung von „Menschen, die dauerhaft berechtigt im Freistaat Sachsen aufhältig sind“ zur jetzt vorliegenden Formulierung „Menschen, die berechtigt im Freistaat Sachsen aufhältig sind“. Würden Sie mir zustimmen, dass es sich ja deutlich aus der Änderung ergibt, dass nicht nur Menschen, die einen positiven Aufenthaltsstatus haben, Zielgruppe des Gesetzes sind, sondern auch Menschen, die noch keinen sicheren Aufenthaltsstatus haben, aber dennoch legal, weil sie im Verfahren oder geduldet sind, sich im Freistaat Sachsen aufhalten?
