Holger Gasse
Ich habe es Ihnen bereits in der Beratung des Ausschusses für Schule und Bildung deutlich gemacht und wiederhole mich an dieser Stelle gern noch einmal: Unterlassen Sie es bitte, ihr fremdenfeindliches Gedankengut unter dem Deckmäntelchen eines Bildungsthemas zu verbreiten und diskreditieren Sie dadurch nicht unsere sächsischen Oberschulen und das Engagement im Sinne einer gelingenden schulischen Integration. Sie machen die hohe Zahl an Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund für eine unterstellte Überlastung des sächsischen Bildungssystems verantwortlich. Das ist realitätsfern. Sie fordern im Antrag die sofortige Abschiebung illegal eingereister Migranten und weitere Maßnahmen im Bereich der schulischen Bildung, solange die Grenzen nicht gesichert sind, was immer das aus ihrer Sicht auch heißen mag. Das hat mit Bildungspolitik nichts zu tun. Ich verweise an dieser Stelle nochmals auf das Sächsische Schulgesetz: Gemäß § 1 Abs. 2 wird der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule durch das „Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht – Alles klar. Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen ab über die in der Drucksache 7/16284 unter Ziffer 13 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/14774. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür wurde der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt. Wir stimmen ab über die in der Drucksache 7/16284 unter Ziffer 4 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung zum Antrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/14991. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür wurde der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt. Gemäß § 102 Abs. 4 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt 16 ist damit beendet. zu Protokoll auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage" bestimmt. Gemäß § 1 Abs. 8 SächsSchuIG sollen Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, durch zusätzliche Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache gefördert werden. Sie sollen gemeinsam mit allen anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden und aktiv am gemeinsamen Schulalltag teilnehmen. Aus den gesetzlichen Regelungen leitet sich daher auch der Auftrag ab, die betroffenen Schülerinnen und Schüler integrativ im sächsischen Schulsystem zu beschulen und ihnen auch die deutsche Sprache entsprechend zu vermitteln. Es ist vor allem organisatorisch nicht möglich, für alle Herkunftssprachen von nach Sachsen eingereisten Schülerinnen und Schülern Lehrpersonen in deren Sprache zur Verfügung zu stellen; ebenso wenig können sämtliche Lehrpläne von Unterrichtsfächern in den Herkunftsländern beschafft werden, auf deren Basis dann hier mit uns unbekannten Inhalten unterrichtet werden soll. Da die eingereisten Schülerinnen und Schüler auf Sachsen verteilt sind, könnten auch entsprechende Klassen nicht sinnvoll gebildet werden. Geflüchtete ukrainische Kinder und Jugendliche werden infolge des andauernden Krieges und des damit verbundenen längeren Verbleibs in Deutschland auch gemäß der Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten an sächsischen Schulen integriert. Die Teilnahme am Online-Unterricht nach ukrainischem Lehrplan ist eine persönliche Entscheidung der Geflüchteten und kann nur zusätzlich zum verpflichtenden Schulbesuch an einer sächsischen Schule stattfinden. Die Schulpflicht gilt entsprechend. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion verlangt nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung Aussprache zum Bericht zur Mehrfachpetition – nicht wundern, es sind zwei Nummern, deshalb Mehrfachpetition – 07/01410/7 und 07/01472/7 mit dem Titel „Die Kunstsammlungen in Dresden soll den Kunstwerken deren frühere Namen/Bezeichnung zurückgeben“. Weiterhin hat die AfD-Fraktion Aussprachebedarf zum Bericht zur Petition 07/02189/6 mit dem Titel „Coronapolitik aufarbeiten – jetzt!“ angemeldet. Die Redezeit je Fraktion und für die Staatsregierung beträgt, wie üblich, 10 Minuten. Die antragstellende Fraktion beginnt zur Mehrfachpetition – die Kunstsammlungen in Dresden soll den Kunstwerken deren frühere Namen/Bezeichnung zurückgeben – zu sprechen. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Zickler.
