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Anna Gorskih

Die Linke 02.05.2024 Sitzungen 7/87

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Dass unsere Fraktion diesen Antrag ablehnt, liegt wohl auf der Hand. Zum einen verlangt die AfD, den § 27 unseres Gesetzentwurfs, den von uns vorgeschlagenen Fonds zur Abmilderung sozialer Härten, zu streichen. Dieser Fonds ist eine Form der praktischen Hilfe für Petent(inn)en in Notlagen, die uns nach fünf Jahren Ausschussarbeit absolut begründet und erforderlich erscheint, da es oft schwierige Fälle gibt, bei denen es um komplexe und individuelle Problemlagen geht und sich Menschen in Notsituationen mit einem Hilferuf an uns wenden, bei denen man aus jeder Zeile ihres Schreibens die Verzweiflung herauslesen kann. Diesen Fonds, diese praktische Hilfe für Menschen in Notlagen will die AfD kürzen bzw. streichen. Dafür sollte sich die AfD schämen. Aber was wundert es mich? Ihr ehemaliger Pressesprecher der Bundestagsfraktion hat es ja zusammengefasst: „Solange es Deutschland schlecht geht, geht es der AfD gut.“ Zum anderen: Das Petitionsrecht ist ein Jedermannsrecht. Es gilt nicht nur für deutsche Staatsbürger(innen), sondern grundsätzlich für jede Person, die ein Anliegen hat. Jeder Mensch hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an uns zu wenden. So steht es auch in der Sächsischen Verfassung. Wenn eine Person sich an uns wendet, in deren Petition es um eine aufenthaltsbeendende Maßnahme geht, dann muss der Petitionsausschuss die Möglichkeit haben, sich mit dem Anliegen der Petition und mit dieser Person zu beschäftigen. Deshalb muss die aufenthaltsbeendende Maßnahme aufgrund des laufenden Petitionsverfahrens zurückgestellt werden. Dass die AfD auch diesen Absatz streichen will und Menschen ohne deutschen Pass das Recht auf Behandlung ihrer Petition abspricht, wundert mich auch nicht. Wir lehnen diesen Antrag selbstverständlich ab. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Gorskih sprach zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion seitens der anderen Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag in der Drucksache 7/16338 ab. Wer dem Änderungsantrag der AfD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Für-Stimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Wir kommen nun zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/16339. Er ist bereits eingebracht worden. Ich frage die anderen Fraktionen: Gibt es dazu Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/16339 ab. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? – Herzlichen Dank. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Für-Stimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Sächsisches Gesetz über den behördlichen (Sächsisches Behördensprachgesetz Drucksache 7/15580, Drucksache 7/16279, Beschlussempfehlung Bevor ich das Wort an die Fraktionen erteile, frage ich den Berichterstatter, Herrn Teichmann, ob er das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann beginnen wir die Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, dann die Koalition, die Fraktion DIE LINKE, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die AfD-Fraktion, an Herrn Kollegen Kirste.

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