Christian Piwarz
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was gehört eigentlich zum Bildungs- und Erziehungsauftrag an unseren sächsischen Schulen? Wie viele und welche Jahreszahlen müssen Schülerinnen und Schüler parat haben? Wie detailliert müssen heute noch die chemischen Prozesse der Fotosynthese unterrichtet werden? (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Das waren noch Zeiten!) Gehört künftig die Fähigkeit, eine Steuererklärung fehlerfrei auszufüllen, auch dazu? Vieles wurde im Rahmen des Strategieprozesses „Bildungsland Sachsen 2030“ angesprochen. Über vieles wurde teils kontrovers diskutiert. Unbestritten war hingegen, dass der Erziehungs- und Bildungsauftrag für die sächsischen Schulen weiterhin ein ganzheitlicher sein soll – ja, ein ganzheitlicher sein muss –, dass also selbstverständlich auch künstlerisch-musische Fähigkeiten in der Schule entwickelt werden sollen, und dies nicht nur im Rahmen von Fachunterricht, sondern auch unter Berücksichtigung außerschulischer Lernorte oder entsprechender Ganztagsangebote. Schule ist mehr als Unterricht und Unterricht ist mehr als Wissensvermittlung. Um diesem hohen Anspruch an die schulische Bildung gerecht werden zu können, sind gut qualifizierte Lehrkräfte unerlässlich. Das gilt in allen Fächern. Das gilt gerade in den kreativen Fächern Kunst und Musik. Diese Fachlehrerinnen und Fachlehrer müssen ausgebildet bzw. gewonnen werden, um den hohen fachlichen Standard im jeweiligen Unterricht zu sichern, in allen Schularten sowie in allen Regionen Sachsens – eine Aufgabe, die in allen Fächern große Anstrengungen erfordert. Die Ausbildung in den Fächern Musik und Kunst und die spezifische Arbeitsmarktsituation für potenzielle Lehrkräfte ist aber eine besondere. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist daher sehr sinnvoll, genauer hinzuschauen, wo besondere Bedarfe bestehen und ob – und wenn ja, welche – spezifische Maßnahmen zur Sicherung des Kunst- und Musikunterrichts zielführend sein können. Genau dort setzt der Antrag der Koalitionsfraktionen richtigerweise an. Unser Hauptaugenmerk ist darauf gerichtet, im Rahmen der grundständigen Lehrkräfteausbildung dem Bedarf entsprechend Absolventinnen und Absolventen in den Fächern Musik und Kunst zu gewinnen. Hierbei gelingt in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, mit den lehrkräftebildenden Universitäten und mit den Musikhochschulen schon sehr viel. Grundlage des gemeinsamen Agierens sind unter anderem die Zielvereinbarungen, die durch das Wissenschaftsministerium mit den Hochschulen geschlossen werden. Insbesondere den Musikhochschulen sind wir dankbar dafür, dass sie sich trotz oft schwieriger Konstellationen der besonderen Gruppe der Lehramtsstudierenden im Fach Musik gut annehmen. Durch ihre Werbung, Beratung und Begleitung gewähren Sie eine große Unterstützung, um Studierende zu gewinnen und dann auch erfolgreich zum Abschluss zu führen. Diesen grundständigen Weg müssen wir aber weiter flankieren. Eine Option dabei ist der Studiengang im Doppelfach Musik. Dieser ist inzwischen akkreditierungsfähig. Für die Absolventinnen und Absolventen eröffnen sich dadurch weitere Perspektiven. Im Rahmen eines – wenn auch begrenzten – Zugangs zum Vorbereitungsdienst kann dieser direkt absolviert werden. Mit der zweiten Staatsprüfung kann die Lehramtsbefähigung erworben werden. Um in den kreativen Fächern den Unterricht abzudecken, sehen wir auch die Möglichkeit der Beschäftigung in Teilzeit vor, um weitere Personengruppen für den Schuldienst in Sachsen zu gewinnen. So können Künstler bzw. Musiklehrer eingestellt werden, die weiterhin auch in anderen Institutionen aktiv sind. Das ist nicht nur für die ländlichen Regionen ein für alle gewinnbringendes Modell, um musisch-künstlerische Bildung abzusichern und individuelle Lösungen vor Ort zu ermöglichen. Für die nächsten Zielvereinbarungen mit den Hochschulen ist unser Anliegen deshalb, die Studienplätze im Doppelfach Musik deutlich aufzustocken. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine weitere Option eröffnen wir mit den schon bestehenden Einstellungsangeboten über den Seiteneinstieg. Auf diesem Weg gewinnen wir Absolventinnen und Absolventen fachwissenschaftlicher Bachelor- und/oder Masterstudiengänge für den Schuldienst. Für den Seiteneinstieg gelten die von der KMK verabschiedeten Mindestanforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken. Gemeinsam mit den Hochschulen gilt es, entsprechende Qualifikationswege zu finden, die diese Standards über berufsbegleitende Wege erreichbar machen. Es muss gelingen, für die jeweiligen Vorqualifikationen möglichst angepasste Weiterbildungen zu ermöglichen. Sachsen hat hierzu seit dem Jahr 2015 ein kompaktes Modell, dass wir kontinuierlich weiterentwickeln und ausbauen. Wir nutzen als Kultusministerium alle Ihnen bekannten Kanäle: Print, Social Media und zielgruppenspezifische Veranstaltungen. Erst vor zwei Wochen war ich selbst bei der Schulmesse an der Uni Leipzig dabei. Wir haben Studentinnen und Studenten direkt mit Schulen aus den Bedarfsregionen zusammengebracht. Für die Fächer Musik und Kunst informieren wir über die beschriebenen Möglichkeiten zielgruppenspezifisch. So brachte sich das SMK zum Beispiel im November 2023 beim 2. Symposium Sächsische Schulchöre ein. Erst im Februar dieses Jahres folgten wir der Einladung des Sächsischen Musikrats zu einem Austausch in der Sache. Der hier zur Abstimmung stehende Antrag ordnet sich gut in diese Bemühungen ein. Im empfehle daher die Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Christian Piwarz. Meine Damen und Herren, gibt es jetzt weiteren Aussprachebedarf? – Frau Firmenich, vermutlich schon das Schlusswort? – Ja. Ich sehe keinen weiteren Aussprachebedarf; dann bitte schön.
