Rico Gebhardt
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatsministerin, Kritik an der Regierung und dem Regierungshandeln ist noch lange kein Populismus, sondern Teil einer Demokratie, über die wir heute reden wollen. Sie haben darüber ausführlich gesprochen. Unsere Verfassung heißt nicht Verfassung, sondern Grundgesetz. Der Grund dafür ist bekannt. Als das Grundgesetz vor 75 Jahren in Kraft trat, war es ausdrücklich nur dafür vorgesehen – Zitat –, „dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben“. So stand es in der Präambel. Deshalb wurde es nicht durch eine Volksabstimmung, sondern durch die Zustimmung der Länderparlamente beschlossen. Deutschland war wegen des Kalten Krieges geteilt. Nur die westdeutschen Länder hatten Vertreterinnen und Vertreter in den Parlamentarischen Rat entsenden können. Diejenigen, die den Text des Grundgesetzes schrieben, seine Väter und die wenigen Mütter, hofften, dass eines Tages eine gesamtdeutsche Verfassung ihr Werk ersetzen würde. Im Jahre 1990 gab es diese Chance für eine solche neue Verfassung. Die Menschen in der DDR hatten durch ihre Demonstrationen die SED dazu gezwungen, ihren Anspruch auf Alleinherrschaft aufzugeben. Am runden Tisch sprachen die Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Parteien und gesellschaftlichen Gruppen über eine Demokratisierung der DDR. Aber die CDU drängte auf eine möglichst schnelle Wiedervereinigung. Eine Mehrheit der Menschen in der DDR glaubte dem Versprechen Helmut Kohls, dass es danach schon bald im Osten blühende Landschaften geben werde. Über den Verfassungsentwurf für eine demokratische DDR, den eine Arbeitsgruppe des runden Tisches entworfen hatte, wurde in der Volkskammer nicht einmal mehr debattiert. Die Abgeordneten der CDU, bei denen es sich mehrheitlich nicht um Widerstandskämpfer, sondern um Wendehälse – wie es damals hieß –, handelte, hatten kein Interesse daran. Die Wiedervereinigung wurde schließlich eilig als Beitritt der ostdeutschen Länder vollzogen, ohne dass sich gemeinsam eine neue Verfassung gegeben wurde. Es gab wieder keine Volksabstimmung. Wie die Ostdeutschen im Einigungsvertrag über den Tisch gezogen wurden und was sie statt blühender Landschaften in den Neunzigerjahren erleben mussten, muss ich nicht erzählen. Das wissen wir alle. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Dass die Vereinigung damals als Übernahme des Ostens durch den Westen und nicht als Zusammenschluss auf Augenhöhe vollzogen wurde, war ein schwerer politischer Fehler. (Beifall bei den LINKEN) Hierin liegt eine der Ursachen, dass sich viele Ostdeutsche bis heute als Bürgerinnen und Bürger nicht gleichberechtigt bzw. gleichwertig fühlen. Lange Zeit waren wir als PDS bzw. als LINKE die einzigen, die das beklagt haben. Inzwischen leugnen das nur noch wenige. (Sören Voigt, CDU: Weil Sie damit ein Problem haben!) Trotzdem stelle ich für mich persönlich Folgendes fest: Das ursprünglich nur als Provisorium gedachte Grundgesetz hat sich über Jahrzehnte bewährt. Auch der damalige Vorsitzende der KPD lehnte zwar bei der Schlussabstimmung das Grundgesetz aber, begrüßte aber zugleich die darin festgeschriebenen bürgerlich-demokratischen Grundrechte wie Menschenwürde, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, Religions- und Pressefreiheit. Eine neue gesamtdeutsche Verfassung hätte also grundsätzlich auf dem am 23. Mai 1949 beschlossenen Grundgesetz beruhen können. Vorbildlich ist das Grundgesetz besonders darin, dass die Würde des Menschen an der ersten Stelle steht – ich möchte noch einmal betonen: nicht der Deutschen. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Alle Menschen haben bei uns das gleiche Recht auf ein würdevolles Leben – ganz egal, woher sie stammen, wen sie lieben und wie viel sie besitzen. Auch die Grundrechte gelten, soweit es ihrem Wesen nach möglich ist, für alle Menschen, die hier leben. Wir haben politische Differenzen mit vielen Parteien. Aber es gibt nur eine Parlamentspartei, die in Deutschland derzeitig die Demokratie gefährdet: Das ist die extrem rechte AfD. (Beifall bei den LINKEN) Sie greift das fundamentale Prinzip des Grundgesetzes an, die gleiche Würde aller Menschen. Es reicht, sich die Äußerungen des sächsischen Möchtegern-Höcke, Jörg Urban, anzuschauen. Er erklärt Europa zum Kontinent der Weißen. Er denkt darüber nach, Bürgerinnen und Bürger, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, das Wahlrecht wegzunehmen. Er denunziert Menschen des islamischen Glaubens pauschal als Verbrecher. All das sind Zitate von Jörg Urban – belegbar. Dazu braucht man keinen Geheimdienst. Das kann man alles öffentlich nachlesen. (Jörg Urban, AfD: Das sollte man aus dem Zusammenhang lesen!) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Solche Leute dürfen in Sachsen und in Deutschland nie die Macht in die Hand bekommen und nicht zeigen, dass sie daran scheitern würden. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der AfD: Jeder sieht es anders!) Auch wenn es vielen nicht passt, das Grundgesetz garantiert, dass Deutschland ein sozialer Staat ist und bleibt. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen, heißt es in Artikel 14, der Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit zulässt. Damit sind nicht nur Enteignungen für Straßenbaumaßnahmen gemeint. Das Grundgesetz schützt das Privateigentum, aber es erlaubt in Artikel 15 auch Vergesellschaftungen in Gemeineigentum oder in anderen Formen der Gemeinwirtschaft. Wenn wir als LINKE fordern, dass die Gesundheit, die Energieversorgung und alle anderen Bereiche der sozialen Daseinsfürsorge wie auch Wohnen wieder zurück in die öffentliche Hand gebracht werden sollen, dann sind wir nicht verfassungsfeindlich, sondern wir folgen dem Geiste des Grundgesetzes. (Beifall bei den LINKEN) Die Ergebnisse des Sachsens-Monitors in den vergangenen Jahren haben uns alarmiert. Zwar unterstützt eine Großzahl der Menschen die Demokratie, doch fast 60 % der Menschen in Sachsen sind damit unzufrieden, wie unsere Demokratie funktioniert. Sicher gibt es mehr als nur eine Ursache für diese Entwicklung. 60 % der Sächsinnen und Sachsen haben immer noch das Gefühl, dass Ostdeutsche als zweitklassig behandelt werden. Dafür sind die Fehler im Prozess der Vereinigung verantwortlich, über die ich schon kurz gesprochen habe. Die Menschen haben auch aktuell allen Grund, sich ungerecht behandelt zu fühlen. Die Ostdeutschen bekommen für die gleiche Arbeit immer noch niedrigere Löhne und Renten als im Westen. Weder die Bundesregierung und schon gar nicht die Kretschmer-Koalition in Sachsen haben daran ernsthaft etwas geändert. Nach den Ergebnissen des Sachsen-Monitors fühlte sich eine große Mehrheit politisch machtlos und wünscht sich mehr direkte Demokratie. Aber die Sachsen-CDU hat die dafür notwendige Verfassungsänderung, die Volksbegehren und Volksentscheide erleichtert hätte, verhindert. Die CDU behauptet zwar weiterhin in ihrem neuen Wahlprogramm, sie sei die Partei der Sachsen, aber selbst entscheiden lassen möchte sie die Sächsinnen und Sachsen doch lieber nicht. Frau Staatsministerin, deshalb ist Ihr Appell für mehr Klimaschutz in der sächsischen Verfassung zwar richtig, aber an der sächsischen CDU gescheitert. Das hat leider Tradition. Schon unter Kurt Biedenkopf hat die CDU Sachsen wie ihr Eigentum betrachtet und Sachsen wie ein Königreich regiert. An einer lebendigen politischen Kultur, an einer politischen Debatte und an politischer Bildung von jungen Menschen hatte die CDU nie ein Interesse. Stattdessen hat sie versucht, Sachsen einzuschläfern und als ewige Staatspartei an der Macht zu bleiben. Jetzt kommt das böse Erwachen – auch für Sie, Herr Voigt. (Sören Voigt, CDU: Wer hat denn hier wen eingeschläfert?) Versagt hat die sächsische CDU insbesondere im Kampf gegen die extreme Rechte. König Kurt Biedenkopf verkündete: Die Sachsen seien immun gegen den Rechtsextremismus. Konsequenz: Die CDU fand es überflüssig, die Menschen gegen diesen Virus zu impfen. Nun haben wir seit Jahrzehnten eine Seuche rechter Gewalt und Gesinnung in Sachsen. Das fürchterlichste Kapitel dieser Geschichte sind Taten der Terrororganisation NSU. Zehn Morde und zwei Bombenanschläge verübte der NSU und operierte dabei 13 Jahre lang von Chemnitz und Zwickau aus mithilfe eines Netzwerkes von Neonazis. Trotzdem sprach die Sächsische Staatsregierung lange von einer Thüringer Terrorzelle. Es war ein plumper Versuch, Verantwortung auf das Nachbarland abzuwälzen. Erst zwei Untersuchungsausschüsse im Sächsischen Landtag brachten die Versäumnisse des Verfassungsschutzes und der Polizei in Sachsen ans Licht. Schäbig war es auch, wie lange die CDU den Versuch blockierte, ein Dokumentationszentrum zur Erinnerung an die Opfer des NSU in Sachsen zu errichten. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN haben wir schon am Ende des zweiten Untersuchungsausschusses gefordert, so ein sächsisches Demokratie- und Erinnerungszentrum zu schaffen. (Sören Voigt, CDU: Fordern ist das eine! – Zuruf von den LINKEN) Die sächsische Demokratieministerin und die Bundesinnenministerin haben nun eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben und vorgelegt. Jetzt ist es an der Zeit, endlich etwas zu machen und ein Dokumentationszentrum in Chemnitz zu errichten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn die CDUFraktion hier in diesem Haus anderer Meinung ist: Eine Verfassung ist keine Heilige Schrift. Es ist möglich, unsere Demokratie weiterzuentwickeln und an veränderte gesellschaftliche Verhältnisse anzupassen. Unser Grundgesetz zählt übrigens zu den am häufigsten geänderten Verfassungen der Welt. Ja, nicht jede Veränderung war aus unserer Sicht eine Verbesserung. (Sören Voigt, CDU: Hört, hört!) Die Einschränkung des Asylrechts 1993 hat zum Beispiel ein Grundrecht ausgehöhlt. Andere Umgestaltungen, wie die Verankerung des Umwelt- und Tierschutzes in der Verfassung, waren dagegen sinnvoll. In einem Punkt ist das Grundgesetz besonders verbesserungsbedürftig. Aufgrund der historischen Erfahrungen waren die Väter und Mütter des Grundgesetzes misstrauisch dem Volk gegenüber. Wir sind heute – trotz einer AfD – aber eine gefestigte Demokratie. Es wäre gut, mehr direkte Demokratie zu wagen und den Menschen in allen Bereichen mehr Mitwirkungsmöglichkeiten zu geben. Das gilt für Deutschland wie für Sachsen. Warum probieren wir nicht Neues einfach einmal aus? Die Bürger(innen)räte können ein sinnvolles Instrument werden, vorausgesetzt, Beteiligung wird nicht nur simuliert. Das würde nur zu Frustration führen. Volksbegehren und Volksentscheide müssen erleichtert und endlich auch auf Bundesebene ermöglicht werden. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sollten – wie von uns vorgeschlagen – stärker über ihre eigenen Finanzen entscheiden dürfen. Wer heute 16-Jährigen die Fähigkeit abspricht, ihre Zukunft mitzuentscheiden, hat den Zeitgeist verschlafen. Vor allem brauchen wir eine demokratische Mitmachkultur im Alltag. Wenn die Menschen auf allen Ebenen mitsprechen und mitentscheiden können, dann werden sie nicht länger das Gefühl haben, machtlos zu sein. Sie werden nicht mehr glauben, von irgendwelchen Mächtigen da oben fremdbestimmt zu werden. Diese demokratische Kultur muss aber schon an den Schulen eingeübt werden. Dafür braucht es Zeit und befähigte Lehrkräfte. Die Universitäten müssen politische Orte bleiben und nicht – wie es manche gern hätten – zu Wissensfabriken degradiert werden, in denen Fachidioten hergestellt werden. Wir als LINKE haben keine Angst vor mehr Demokratie. Auch wenn uns vielleicht nicht jede Entscheidung gefallen würde: Unser Grundgesetz garantiert aber unabänderlich das Wichtigste. Ein Mensch hat ein Recht auf Leben in Würde. Ganz egal, ob er groß oder klein ist, ob stark oder schwach, ob intelligent oder weniger schlau, ganz egal auch, ob er alt, krank oder hilfsbedürftig ist, ob er Deutscher oder eine Ausländerin ist. Deshalb: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Es bleibt noch viel zu tun! Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Hanka Kliese, SPD)
