Ronny Wähner
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir haben das Hinweisgebermeldestellengesetz als Beschlussvorlage vorliegen. Dies ist Ausfluss aus der Whistleblower-Richtlinie der EU, wonach wir als Bundesland verpflichtet sind, diese umzusetzen. Hauptinhalt ist, Personen Schutz zu gewähren, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden wollen. Wir – dafür sind wir als Bundesland zuständig – verpflichten mit diesem Gesetz die kommunale Ebene, unsere Gemeinden, Landkreise und Verwaltungsverbände Wer stimmt dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine, viele FürStimmen, aber eine Mehrheit an Gegenstimmen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf paragrafenweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über folgende Bestandteile ab: die Überschrift, § 1 Anwendungsbereich, § 2 Behördliche Kommunikation und § 3 Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen des Gesetzentwurfs die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Es gab viele Für-Stimmen, aber eine Mehrheit an Gegenstimmen. Damit ist diesen Bestandteilen nicht zugestimmt worden. Wünscht die AfD eine Schlussabstimmung? – Sie wünscht keine Schlussabstimmung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs (SächsHinMeldG) Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport bzw. auch Zweckverbände, entsprechende Meldestellen einzurichten. Uns als CDU war bei diesem Verfahren wichtig, dass wir uns an die Vorgaben der EU halten und keine zusätzlichen Verschärfungen in das Gesetzesvorhaben einbringen. Deshalb haben wir uns an der von der EU vorgegebenen Einwohnergröße von 10 000 Einwohnern orientiert, dass nur für Gemeinden oder kommunale Zusammenschlüsse mit mehr als 10 000 Einwohnern die Pflicht besteht, entsprechende Meldestellen einzurichten. Die Befreiung, die die EU explizit für kleinere Kommunen vorsieht, haben wir übernommen. Bedienstete in diesen Gemeinden können sich an die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz wenden. Es war uns als CDU letztendlich wichtig, zu einer Eins-zueins-Umsetzung von Unionsrecht kommen. Dazu sind wir verpflichtet. Dem kommen wir mit diesem Gesetzentwurf nach und ich bitte um Zustimmung. Danke. (Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Wähner. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Wippel.
