Lucie Hammecke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Karfreitag – das haben bereits viele gesagt – ist ein stiller Feiertag und geht in Deutschland mit einem sogenannten gesetzlichen Stilleschutz sowie besonderen Auflagen, die an ihn gebunden sind, einher. Diese Auflagen, insbesondere das ganztägige Verbot von öffentlichen Tanz- und Musikveranstaltungen sowie anderen Vergnügungen, werden durch den Gesetzentwurf der LINKEN – meiner Meinung nach auch zu Recht – hinsichtlich ihrer Zeitmäßigkeit hinterfragt. Aber um eines ganz klar vorwegzustellen: Es darf in dieser Debatte nicht darum gehen, Religion oder ihrer Ausübung eine weniger wichtige Bedeutung zuzusprechen. So habe ich die LINKEN auch nicht verstanden. Deshalb sind martialische Formulierungen wie „Feldzug“, wie von der AfD genutzt, in dieser Debatte nicht ganz angemessen. Denn Religion vermittelt vielen Menschen Halt. Religion gibt vielen Menschen Gemeinschaft, auch im Jahr 2024, und sie ist zu Recht sowohl im Grundgesetz als auch in der Sächsischen Verfassung besonders geschützt. Es geht mir und uns BÜNDNISGRÜNEN vielmehr darum, einen Ausgleich zu finden. Es muss darum gehen, die sächsische Gesellschaft und den gesellschaftlichen Wandel im Lauf der Zeit näher und besser abzubilden. DIE LINKE ist genügend darauf eingegangen – ich muss es gar nicht weiter erwähnen –: sowohl mit Blick auf die Statistik der Kirchenaustritte als auch mit Blick auf die geringe Anzahl der Konfessionsgebundenen in Sachsen, auch wenn – und das gehört zur Wahrheit dazu und muss immer erwähnt werden – dies hier sehr konkret mit der repressiven Vorgehensweise in der DDR gegen Mitglieder christlicher Kirchen und Religionsgemeinschaften zu tun hat. Trotz alledem hat Religion in Sachsen im Jahr 2024 mittlerweile eine veränderte Bedeutung für viele Menschen. Nun wird jedoch an Karfreitag mit einem ganztägigen – und das möchte ich betonen: ganztägigen – Verbot der Durchführung von öffentlichen Tanzveranstaltungen nicht gläubigen Menschen eine gesellschaftlich anerkannte und geschätzte Freizeitaktivität quasi genommen, obwohl diese gar keinen religiösen Glauben innehaben, auf den dieses Verbot aufbaut. Werte Kolleg(inn)en! Ein solch striktes, allgemeines ganztägiges Verbot am Karfreitag wird heutzutage von immer mehr Menschen – das zeigen Umfragen – als Relikt empfunden. Dabei möchte ich aber betonen: Die Rücksichtnahme auf diese gesellschaftlichen Entwicklungen steht der Rücksichtnahme auf religiöse Praxis, dem Respekt und der Achtung vor dem stillen Feiertag Karfreitag nicht entgegen. Vielmehr möchten wir BÜNDNISGRÜNE für die gegenseitige Rücksichtnahme, den gegenseitigen Respekt werben; denn nein, es gibt kein Grundrecht auf Feiern. Das möchte auch niemand behaupten. Doch es gibt ein Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit, und dieses wird durch das Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen, die dem ernsten Charakter des Karfreitags zuwiderlaufen, eingeschränkt. Dabei wird – und dafür gibt es den Passus in § 5 des Sächsischen Feiertagsgesetzes – dem Schutz von religiösen Veranstaltungen und dem Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung bereits Rechnung getragen. Werte Abgeordnete! Eine komplette Abschaffung des Tanzverbots am Karfreitag, wie sie der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vorschlägt, ist, wie Sie wissen, nicht mehrheitsfähig. Auch wir werden den Gesetzentwurf ablehnen; denn wir möchten eigentlich für etwas anderes werben. Wir möchten grundsätzlich für eine stärkere Abwägung zwischen den Rechten der christlichen Gläubigen und denen der Konfessionslosen und Andersgläubigen werben. Wir möchten für eine Liberalisierung in diesem Bereich plädieren, um sowohl der gesellschaftlichen Entwicklung – und damit einhergehend auch anderen Blickwinkeln auf gewisse Weise – als auch historisch gewachsenen Regelungen Rechnung zu tragen. Hierfür gehen andere Bundesländer bereits Schritte, die auch wir machen können. Berlin und Brandenburg wurden genannt, Schleswig-Holstein und Hamburg gehören auch dazu. Sie sind Kompromisse eingegangen, zum Beispiel im Sinne einer Verständigung über eine Verkürzung des Zeitfensters des Verbots. Praktisch könnte das bedeuten, dass das Verbot erst in den frühen Morgenstunden greift oder irgendwann abends endet. Diese Kompromisse sind durchaus möglich, gesellschaftlich sicherlich unproblematischer und in der Abwägung für uns zu bevorzugen. Dafür möchten wir in dieser Debatte werben. Wir lehnen daher den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Lucie Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht nun Frank Richter; bitte.
