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Armin Schuster

02.05.2024 Sitzungen 7/87

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Europäische Parlament und der Rat haben mit der sogenannten Whistleblower-Richtlinie vom 23. Oktober 2019 die Rechte von hinweisgebenden Personen gestärkt. Wer über rechtswidrige Handlungen in der eigenen Organisation diese selbst, externe Behörden oder die Öffentlichkeit informiert, genießt mithin seit vier Jahren hohen Schutz. Hinweisgebende Personen decken Bedrohungen auf, vermeiden Schäden und helfen, das öffentliche Interesse zu wahren. Zu solchen Bedrohungen zählen zum Beispiel Verstöße gegen EU-Recht, Rechtsmissbrauch, Korruption, Betrug, Fehlverhalten, Fahrlässigkeit. Einen plastischen Fall hat der Abg. Pallas eben skizziert. Ohne hinweisgebende Personen würden diese Verstöße immer wieder unentdeckt bleiben und später noch größere Schäden auf nationaler und europäischer Ebene anrichten. Die EU-Whistleblower-Richtlinie sieht leicht zugängliche Meldekanäle, die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit, das Verbot von Vergeltung gegenüber den hinweisgebenden Personen und Schutzmaßnahmen für diesen Personenkreis vor. Allerdings hat sich in Deutschland der Bund mit der Umsetzung der EU-Richtlinie Zeit gelassen. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist erst am 2. Juli des letzten Jahres in Kraft getreten, und deshalb konnten wir es erst jetzt umsetzen. Wir müssen es umsetzen, weil der Bund keine Aufgaben unmittelbar an Gemeinden und Kommunen übertragen kann. Das müssen wir Länder jetzt tun, und das tun wir mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf. Auch wir wollen Whistleblowern ermöglichen, rechtswidrige Handlungen zu melden, ohne sich vor Verfolgung, Bestrafung oder Vergeltung fürchten zu müssen. Wir schaffen jetzt den gesetzlichen Rahmen dafür, dass Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnern und mindestens 50 Beschäftigten sowie Landkreise, Verwaltungsverbände, Zweckverbände und sonstige kommunale Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Beschäftigten interne Meldestellen einrichten und betreiben. An sie können sich Beschäftigte künftig wenden und Verstöße mitteilen. Für uns war es aber wichtig, dass wir mit diesem Gesetzentwurf die Kommunen nicht über Gebühr belasten. Der beste Weg zum Bürokratieabbau ist, meine Damen und Herren, der Verzicht auf Bürokratieaufbau. Und das tun wir, indem wir in Sachsen die Möglichkeiten der EURichtlinie nutzen und kleine Kommunen von der Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen ausnehmen. Damit belasten wir diese Kommunen nicht noch weiter, da sie jetzt schon enorme Herausforderungen meistern müssen. Auch verzichten wir als Land darauf, eine externe Meldestelle einzurichten. Wer sich an eine externe Meldestelle wenden will, kann die Meldestelle beim Bundesministerium für Justiz in Anspruch nehmen. Sie ist als externe Meldestelle, Herr Abg. Wippel, aus unserer Sicht gut geeignet. Die Kommunen könnten gar keine eigenen einrichten, so wie Sie es in den Raum gestellt haben. (Sebastian Wippel, AfD: Nur das Land!) Nur wir als Land könnten es. Das ist ein sächsischer Weg, der effizient und effektiv ist, wenn es das Bundesministerium der Justiz für uns mit regelt. Ich bin, meine Damen und Herren, der Interministeriellen Arbeitsgruppe deshalb dankbar, dass sie sich für die Einrichtung von internen und nicht von externen Meldestellen auch in der Staatskanzlei und in den Staatsministerien ausgesprochen hat. Mit diesem Gesetz gewinnen wir die Bürgerinnen und Bürger dafür, mit uns gemeinsam den Staat und die Öffentlichkeit zu schützen. Diese Beteiligungsmöglichkeit der Bürger ist für unsere freiheitliche demokratische Ordnung wichtig. Ich bin Ihnen sehr dankbar für die breite Zustimmung. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schuster. Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist Sächsisches Hinweisgebermeldestellengesetz, Drucksache 7/15882. Es ist ein Gesetzentwurf der Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Fünftes Gesetz zur Änderung (Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz Drucksache 7/15907, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/16272, Beschlussempfehlung Ich frage, ob Herr Barth als Berichterstatter das Wort wünscht. (André Barth, AfD: Nein, danke!) – Das ist nicht der Fall. Dann wird den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Wir beginnen in der ersten Runde mit der CDU-Fraktion; Herr Kollege Löffler, bitte schön.

Protokoll ↗