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Albrecht Pallas

SPD 02.05.2024 Sitzungen 7/87

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte, liebe Kollegin Čagalj Sejdi, danke zunächst einmal für die gute Einordnung dessen, was heute hier zur Entscheidung steht, und auch, wie es dazu gekommen ist. Ich denke, es ist wichtig, dass wir es darstellen und Verantwortung für die Kompromisse übernehmen, die wir gemeinsam in der Koalition erarbeiten. Das sollte man eigentlich von jedem Redner und jeder Rednerin hier erwarten können. Heute ist ein wichtiger Tag für die Integration in Sachsen; denn mit dem vorliegenden Entwurf für ein Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz festigen wir die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte und ihre Teilhabe an unserer Gesellschaft in Sachsen und den sächsischen Kommunen. Dass wir dieses Gesetz heute beschließen – das klang schon an –, ist auf dem Weg keineswegs selbstverständlich gewesen. Umso besser ist es, dass der intensive und langwierige sowie von Kompromissen geprägte Prozess heute nun ein erfolgreiches Ende findet. Integration ist und bleibt eine Daueraufgabe und wird in unserer Einwanderungsgesellschaft immer weiter an Bedeutung gewinnen. Mit dem Gesetz beschreiben wir Integration als Gemeinschaftsaufgabe von Freistaat und Kommunen. Kommunen und Integrationsakteurinnen und -akteure warten schon lange auf ein Integrationsgesetz, weil die Aufgaben auf staatlicher und kommunaler Ebene klar verteilt werden, weil die Finanzierung dieser Aufgaben dauerhaft abgesichert werden kann und so eine gelingende Integration und Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in ganz Sachsen besser ermöglicht wird. Mit dem Gesetz schaffen wir erstmalig eine Gesetzesgrundlage für die seit 2015 mühsam aufgebaute Integrationsstruktur in Sachsen und in den sächsischen Kommunen, und wir sichern diese damit weiter ab. Das betrifft zum Beispiel Maßnahmen zur Stärkung der beruflichen Integration, Maßnahmen zum Spracherwerb, zur Unterstützung der gesellschaftlichen Integration oder zur Förderung kommunaler Integrationsarbeit. Darüber hinaus regelt das Gesetz folgende Punkte neu: Es stärkt die migrationspolitische Kompetenz und Repräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte in den Behörden des Freistaates Sachsen. Das ist ein wichtiger Aspekt in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft, die zugleich mit Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel zu kämpfen hat. Wir schaffen einen Landesbeirat für Integration und Teilhabe. Seine Aufgabe ist die Beratung der Staatsregierung zu aktuellen und grundsätzlichen Fragen von Migration, Integration und Teilhabe sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Wir entwickeln die Position des Sächsischen Ausländerbeauftragten zur oder zum Sächsischen Integrationsbeauftragten weiter. Damit vertritt sie oder er die Belange der im Freistaat Sachsen lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte und fördert deren Integration sowie die interkulturelle Öffnung im Freistaat Sachsen. Schließlich führen wir einen Sächsischen Integrations- und Teilhabebericht sowie kommunale Berichte ein; denn für Politik, Verwaltung und Gesellschaft ist es überaus wichtig, Entwicklungen bei Migration und Integration nachvollziehen zu können, damit auf dynamische Veränderungen adäquat reagiert werden kann. Darum sollen in den Berichten die Entwicklung und die Zusammensetzung der Bevölkerung unter besonderer Berücksichtigung der Einwanderung sowie der Stand der Integration dargestellt werden. Wir wünschen uns auch die Entwicklung und Bewertung von Vorschlägen zur Weiterführung, zur notwendigen Intensivierung oder Neuorientierung von Integrationsmaßnahmen. Meine Damen und Herren, es klang schon an: Von Anfang an ist der Gesetzgebungsprozess von einer breiten öffentlichen Beteiligung, verschiedenen Perspektiven und manchmal schwierigen Kompromissfindungen – ja, auch innerhalb der Regierungskoalition –, geprägt gewesen. Ich möchte an der Stelle allen danken, die daran konstruktiv mitgewirkt haben, zuallererst dem Sächsischen Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping und den Menschen im Ministerium, die an dem unglaublich wichtigen und guten Beteiligungsprozess am Anfang gearbeitet haben. Hätten sie das nicht gemacht, wären wir nicht an dem Punkt, an dem wir heute sind. Danke allen Akteurinnen und Akteuren, die daran mitgewirkt haben – einige sehe ich hier im Saal – und Danke an die Koalitionspartner: Auch wenn wir von unterschiedlichen Perspektiven auf dieses Thema blicken, sind wir aufeinander zugegangen und haben einen Kompromiss gefunden und möglich gemacht, dass wir heute diesen wichtigen Schritt gehen. Das ist auch wichtig zu betonen. Dennoch haben wir als Koalitionsfraktionen wichtige Impulse aus der öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss ziehen können und wichtige Empfehlungen der Sachverständigen in einem Änderungsantrag aufgenommen. Wir haben diskutiert, wie wir den Geltungsbereich des Gesetzes, also die Zielgruppe, so genau und passend wie möglich fassen können. An dieser Stelle muss ich der Kollegin Nagel widersprechen: Mit Ihrer Deutung des Geltungsbereichs und der Zielgruppe des Gesetzes gehen Sie ein wenig der rechten Propaganda auf den Leim. (Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) Auch Menschen, die in Sachsen ein Asylverfahren durchlaufen, auch Menschen, die zwar abgelehnt sind, aber hier geduldet werden, halten sich berechtigt im Freistaat Sachsen auf. Insofern betrachte ich Ihre Befürchtungen, dass der Aufenthaltsstatus darüber entscheidet, ob das Integrationsgesetz und ob die Arbeit des Sächsischen Integrationsbeauftragten für diese Menschen gelten wird, differenziert; das sieht meine Fraktion, die SPD, auch nicht so. Wir wollen, dass es auch für Menschen gilt, die sich deshalb berechtigt hier aufhalten, weil sie hier Asyl beantragt haben oder weil sie als abgelehnter Asylbewerber geduldet sind und sich deshalb hier berechtigt aufhalten dürfen. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU) Ganz im Gegenteil: Der vorliegende Gesetzentwurf stellt das nochmals – in der geänderten Fassung – klar und weist der oder dem Integrationsbeauftragten auch die Zuständigkeit für die Personengruppe zu, die sich im Freistaat Sachsen nicht nur vorübergehend aufhält. Damit will man keine Touristen erfassen, aber alle anderen Menschen, die selbst oder bei denen mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Schließlich haben wir für eine bessere Arbeitsfähigkeit der oder des Integrationsbeauftragten den Takt für den Integrationsbericht von einem jährlichen hin zu einem Zweijahresrhythmus angepasst. Dieser Turnus ist noch ausreichend, um die Situation von im Freistaat lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte so abzubilden, dass Politik und Verwaltung rechtzeitig auf Veränderungen reagieren können. Last, but not least möchte ich der Fraktion DIE LINKE für den ebenfalls vorgelegten Gesetzentwurf danken. Wir werden diesen mit Blick auf den eigenen Entwurf der Staatsregierung, aber auch mit Blick auf einige Punkte im Entwurf der LINKEN ablehnen. Es gibt einige Überschneidungen zwischen den beiden Gesetzentwürfen, jedoch auch gravierende Unterschiede, die manchmal Ergebnis von Kompromissen sind. Es gibt einige Punkte, bei deren Umsetzung wir Fragen haben, die nicht zu den Integrationsstrukturen in Sachsen passen, die wir aber weiterentwickeln wollen. Meine Damen und Herren, wir beschließen heute einen integrationspolitischen Meilenstein im Freistaat Sachsen. Wir machen Integration für die Landes- und die kommunale Ebene verbindlicher und wir stellen damit ein für alle Mal fest: Integration ist Realität in Sachsen: Sie ist notwendig, und das auf beiden Ebenen. Das Gesetz ist gut und es ist wichtig, dass wir es heute beschließen, damit es in Kraft treten kann. Es wird aber wichtig sein, damit schließe ich mich Kollegin Čagalj Sejdi an, das Gesetz anschließend auch zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Das ist ganz klar. Aber eins nach dem anderen. Heute schaffen wir das erste Gesetz zur Förderung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte im Freistaat Sachsen. Bitte stimmen Sie dem Gesetz zu. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Damit haben wir die erste Rederunde absolviert und könnten in eine zweite Runde einsteigen. Besteht diesbezüglich Redebedarf? – Frau Kollegin Nagel, Fraktion DIE LINKE, bitte schön, Sie haben das Wort.

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