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Lucie Hammecke

GRÜNE 02.05.2024 Sitzungen 7/87

Sehr geehrte Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Das Petitionswesen ist sicherlich eines der bekanntesten Beteiligungsinstrumente. Wer von uns hat nicht schon einmal online geklickt, seinen Namen hinzugefügt und damit ein Anliegen unterstützt, das einem wichtig erscheint? Natürlich kann man das nicht nur Recht, sondern auch Verantwortung von uns Bürgerinnen und Bürgern nennen, unsere Stimme zu erheben und uns für Veränderungen einzusetzen. Das Petitionswesen fördert dabei ganz konkret Beteiligung. Es kann dazu beitragen, dass Missstände aufgezeigt werden und dass Probleme an uns als politische Entscheidungsträger(innen) und an die Öffentlichkeit herangetragen werden und um Transparenz zu erhöhen. Der Umgang mit den Anliegen der Menschen, die uns als Petitionen im Sächsischen Landtag begegnen, ist eine ganz andere Sache als das Online-Petitionswesen. Diese Unterscheidung hat auch Frau Gorskih mit der Einbringung und der Begründung des Änderungsantrags noch einmal sehr deutlich gemacht. Das stellt uns vor ganz praktische Herausforderungen; denn in Sachsen gehen im Jahr zwischen 400 und 600 Schreiben an den Petitionsausschuss, den bereits größten Ausschuss des Sächsischen Landtags, ein. Ich bin ebenfalls seit 2019 Mitglied dieses Ausschusses und möchte der Darstellung des Prozesses durch Frau Gorskih in einigen Punkten widersprechen bzw. eine zusätzliche Betrachtungsweise hinzufügen. Das, was sie – wahrscheinlich gar nicht despektierlich gemeint – textbasierte Gruppenarbeit genannt hat, was im Ausschuss anders als in anderen Ausschüssen an Arbeit passiert, ist nur darauf zurückzuführen, dass die einzelnen Berichterstatterinnen und Berichterstatter eine viel höhere eigene Verantwortung haben. Des Weiteren passiert sehr viel fraktions- bzw. koalitionsübergreifend im Konsens. Das ist ebenfalls ein großer Unterschied zu anderen Ausschüssen, auch wenn viele der Petitionen – wir haben die öffentliche Liste – mit unterschiedlichen oder abweichenden Meinungen durch einzelne Fraktionen benannt werden; die allermeisten Petitionen werden im Konsens aller beschlossen. Das, was Sie als redaktionelle Änderungen beschrieben haben – und teilweise stimme ich Ihnen zu, aber der allergrößte Teil der Änderungen, die durch die Fraktionen im Ausschuss vorgeschlagen werden, sind immer im Sinne der Petentin oder des Petenten – diese Formulierungen und teilweise auch Stellungnahmen der Staatsregierung sollten so nicht nach außen gehen, weil sie das Anliegen des Petenten erstens nicht befördern und zweitens ihm eventuell sogar etwas auf die Füße treten. Das heißt, diese Änderungen sehe ich als wichtig an. Vierter Punkt: Anhörungen sind bereits jetzt möglich – § 7 Petitionsausschussgesetz, auch in der Form von 1991. Fünftens. Das Online-Einreichen ist nicht erst kürzlich möglich, sondern meiner Meinung nach mindestens seit dem ich Mitglied im Ausschuss bin. Viele der Probleme – ich will deshalb einige Probleme, die Sie identifiziert haben, überhaupt nicht kleinreden – sind nicht rechtlicher, gesetzlicher Natur, sondern viel eher praktischer Natur, wie wir das Ganze als Mitglieder des Ausschusses umsetzen. Dabei ist es so: Wie wir als Landtag mit Petitionen umgehen, wird im Sächsischen Petitionsausschussgesetz gesetzlich geregelt, welches durch Ihren Gesetzentwurf geändert oder modernisiert werden soll. Das ist ein Anliegen – Herr Mackenroth ist darauf eingegangen –, das wir als Koalition teilen. Viele Punkte des Gesetzentwurfs – das kann man so sagen – sind sehr stark am Thüringer Gesetz orientiert und begrüßenswert: die Stärkung des Datenschutzes, der Transparenz, der Digitalisierung. Einiges – das möchte ich betonen – ist in dieser Legislaturperiode bereits passiert oder gerade am Passieren. Das Verfahren, mit dem wir Stellungnahmen der Staatsregierung einholen, wurde nach Hinweisen durch die Sächsische Datenschutzbeauftragte – gemeinsam mit Ihnen, Frau Gorskih, und mir – im Petitionsausschuss angestoßen, aktualisiert und stärkt so die Rechte aller Petentinnen und Petenten und insbesondere der Petentinnen und Petenten aus dem Justizvollzug. Das ist so leise und problemlos passiert – oder sollte ich lieber sagen: dankenswerterweise vom Petitionsausschussreferat umgesetzt worden –, dass es kaum jemand mitbekommen hat. Was bisher auch keiner mitbekommen hat – dafür bin ich Herrn Mackenroth sehr dankbar, er hat es erwähnt –, ist das Thema öffentliche Petition und Digitalisierung, das im Ausschuss angestoßen wurde. Hier war der Gesetzentwurf sicher eine gute Grundlage für die Diskussion. Es braucht – soweit unsere rechtliche Prüfung – keine gesetzliche Änderung, sondern nur ein Übereinkommen im Ausschuss über die Änderung der Grundsätze. Sie wissen, dass wir das Vorgehen der weiteren Prüfung einstimmig beschlossen haben. Der Sächsische Landtag ist hier ganz konkret auf dem Weg, um nach dem Vorbild anderer Bundesländer die digitale Petitionsplattform umzusetzen und sie digitaler, bürger(innen)näher und transparenter zu gestalten – das auch im breiten Konsens aller. Liebe Abgeordnete! Ich denke, dass das der richtige Weg ist. Auf die 1 500 Unterschriften – eine wiederholt vorgebrachte Kritik, die ich teile – ist Herr Mackenroth bereits eingegangen. Deshalb, werte Abgeordnete, werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Ich möchte aber explizit für die Debatten der letzten Monate danken, koalitions- und fraktionsübergreifend. Insbesondere möchte ich der Zivilgesellschaft danken, die Druck macht, dass wir vorankommen. Ich denke, ausreichend dargestellt zu haben, dass wir die begrüßenswerten Punkte aus dem Gesetzentwurf bereits Stück für Stück umsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Hammecke sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Lang spricht nun für die SPD-Fraktion; bitte schön.

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