Hartmut Vorjohann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte es heute nicht in die Länge ziehen. Die Regierungsfraktionen haben hier den Entwurf eines Fünften Dienstrechtsänderungsgesetzes mit dem Ziel eingebracht, die Tarifeinigung zu übertragen. Diesbezüglich durfte ich mitverhandeln, um das Thema amtsangemessene Alimentation entsprechend in die Beamtenbesoldung umzusetzen. Herr Löffler und Herr Lippmann haben das sehr schön beschrieben. Insbesondere Herr Lippmann hat beschrieben, wie wir inzwischen vom Verfassungsgericht – wenn ich diesen Begriff einmal benutzen darf – eingemauert sind. Uns bleibt also nicht viel übrig. Deshalb habe ich als Finanzminister gesagt: Es ist teuer, keine Frage, aber wenn wir verfassungskonform besolden wollen, dann müssen wir es so umsetzen. Die Staatsregierung unterstützt diesen Gesetzentwurf und empfiehlt Zustimmung. Letzter Satz: So sehr ich es nachvollziehen kann, dass wir hier in der verfassungsgemäßen Besoldung bleiben müssen – ob es die Bürgerinnen und Bürger so verstehen und so viel Verständnis dafür haben, steht wahrscheinlich auf einem anderen Blatt. Aber die verfassungskonforme Besoldung wird hiermit hergestellt und darum wird es gehen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Vorjohann, meine Damen und Herren. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Fünfte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz), Drucksache 7/15907, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses mit der Drucksache 7/16272. Es liegen uns keine Änderungsanträge vor. Ist es in Ordnung, wenn wir im Block abstimmen? – Sehr gut, das ist in Ordnung, das ist wunderbar. Wir stimmen ab über Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes zum 1. Januar 2024, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes zum 1. November 2024, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes zum 1. Februar 2025, Artikel 4 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes zum 1. Januar 2024, Artikel 5 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes zum ersten Tag des auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats, Artikel 6 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes zum 1. November 2024, Artikel 7 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes zum 1. Februar 2025, Artikel 8 Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes zum 1. Januar 2024, Artikel 9 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes zum 1. Januar 2023, neu eingefügt Artikel 10 Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches, Artikel 11 Inkrafttreten, Anhang 1, Anhang 2 und Anhang 3. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit haben wir die Einstimmigkeit hergestellt. Ich stelle nun den Entwurf in Gänze in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung zur Schlussabstimmung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Uns liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Ich sehe zur Dringlichkeit keinen Widerspruch. Damit ist beschlossen, dass eilausgefertigt wird. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Aufhebung des Drucksache 7/15948, Gesetzentwurf Drucksache 7/16281, für Verfassung und Recht, Demokratie, Ich frage zuerst Frau Kollegin Kliese, ob sie als Berichterstatterin das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann erhalten die Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache. Es beginnt als einreichende Fraktion DIE LINKE, Rico Gebhardt; bitte.
