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Sabine Friedel

SPD 02.05.2024 Sitzungen 7/87

Das ist ein Fehlschluss! – Gegenruf von der AfD) ungenau ist und häufig irgendwie besserwisserisch herüberkommt. (Gelächter bei den BÜNDNISGRÜNEN) Die Sachsen haben dafür ein sehr gutes Gespür. Meine Damen und Herren, Sprache gehört zum gesellschaftlichen Grundvertrauen – ein Vertrauen, das man nicht leichtfertig gefährden sollte, weshalb sich all diejenigen, die dennoch gendern, nicht wundern sollten, wenn sie hin und wieder nicht ganz ernst genommen werden. (Zuruf von der AfD) Meine Damen und Herren, der Weg, den wir als Staatsregierung bei der Anwendung der deutschen Sprache gehen, ist daher aus meiner Sicht genau richtig. Erstens stellen wir die klare Haltung der sächsischen Bevölkerung nicht infrage. Zweitens lassen wir uns von dieser gesellschaftlichen Klarheit in unserer behördlichen Praxis leiten. Ich kann nur für meinen Ressortbereich sagen: Dieses Thema spielt im gesamten Geschäftsbereich des Innenministeriums keine Rolle im Alltag. Keine! Es findet einfach nicht statt. (Zustimmung des Abg. Sören Voigt, CDU) Der Gedanke ist eher: Ich hätte dabei gern einmal ein Problem. Aber wir haben es nicht. Drittens. Da, wo es nötig ist, zu regulieren, also spezifische Regeln aufzustellen, handeln die Ressortchefs. Da ist das Beispiel unseres Kulturministers, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wollen Sie jetzt Frau Klepsch entlassen?) der schließlich mit seiner Schule den Ort der Vermittlung orthografischer Normen sicherstellen muss. (Zuruf der Abg. Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) Dort lernen Schülerinnen und Schüler die Einhaltung geltender Rechtschreibregeln. Auch hierzu hat der Rechtschreibrat klargestellt: Hier muss Sicherheit gelten. Genau das hat der Kultusminister mit seiner Vorgehensweise klargestellt. Meine Damen und Herren, ich verstehe diese parlamentarische Debatte, da sie auch in der Gesellschaft vorkommt; das kann ich nachvollziehen. Doch hinsichtlich des behördlichen Gebrauchs der deutschen Sprache sehe ich aktuell wirklich keinen Bedarf daran, im Freistaat Sachsen ein pauschales Genderverbot per Gesetz durchsetzen zu müssen. Wir als Staatsregierung brauchen das einfach nicht. Wir tun es sowieso. Wir haben unser Commitment. Wo nötig, handeln wir zielgenau. (Thomas Kirste, AfD: Das stimmt nicht!) Aus meiner Sicht ist das ein viel klügerer sächsischer Weg in der Praxis unseres Behördenhandelns, als mit der pauschalen Keule eines Verbots zu arbeiten. Wir bitten Sie deshalb, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Schuster. Wenn es seitens der Fraktionen keinen Redebedarf mehr gibt, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Sächsisches Gesetz über den behördlichen Gebrauch der deutschen Sprache (Sächsisches Behördensprachgesetz), Drucksache 7/15580, Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist der Gesetzentwurf die Grundlage für die Abstimmung. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion AfD in der Drucksache 7/16362 vor. Dieser wurde von Herrn Kirste bereits eingebracht. Wenn keine Fraktion Redebedarf zum Änderungsantrag hat, würden wir gleich zur Abstimmung über diesen Änderungsantrag schreiten. – Redebedarf zum Änderungsantrag sehe ich nicht, deshalb stimmen wir jetzt über diesen Änderungsantrag ab. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Sächsisches Hinweisgebermeldestellengesetz Drucksache 7/15882, Drucksache 7/16280, Beschlussempfehlung Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn Wippel, ob er das Wort wünscht. (Sebastian Wippel, AfD: Nein, Herr Präsident!) Das Wort wünscht er nicht, somit gehen wir jetzt in die allgemeine Aussprache. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Es spricht zuerst für die CDU-Fraktion Kollege Wähner. Bitte schön, Herr Kollege.

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