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Antje Feiks

Die Linke 02.05.2024 Sitzungen 7/87

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den ersten Blick scheint die Ausführung des Bundesmeldegesetzes in Sachsen technisch und harmlos, für die Öffentlichkeit vielleicht sogar uninteressant. Das klang auch in den Redebeiträgen, die wir soeben gehört haben, etwas an. Ich sage, weit gefehlt. In dem Gesetzentwurf geht es zum einen um die Frage des Schutzes eines Grundrechts in Sachsen, nämlich über personenbezogene Daten selbst bestimmen zu können. Zum anderen deutet die bisherige Behandlung der Gesetzesvorlage durch die Staatsregierung bzw. des SMI darauf hin, dass wir das Thema Meldedaten und Datenschutz nicht ausreichend ernst nehmen. Ich möchte nur ein Beispiel nennen, um zu zeigen, dass auch ein solches Umsetzungsgesetz nicht einfach durchgewinkt werden kann, sondern ausreichend behandelt und diskutiert werden muss. In der Gesetzesbegründung wird auf Seite 7 festgestellt: „Für § 7 Abs. 2 besteht kein Regelungsbedarf mehr.“ Es geht hierbei um die im bestehenden sächsischen Ausführungsgesetz des Bundesmeldegesetzes geregelte Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. In diesem § 7 Abs. 2, den wir heute streichen, steht, dass das Staatsministerium für Kultus im Einvernehmen mit der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten dafür zuständig ist, Feststellungen zu treffen, ob der Empfänger der Meldedaten in Gestalt öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften ausreichende Maßnahmen zum Datenschutz getroffen hat. Das bedeutet in einfachen Worten: eine Kontrolle durchzuführen. Die noch gültige Formulierung „Feststellung ausreichender Maßnahmen zum Datenschutz“ beschränkt sich nicht lediglich auf den Verweis der Geltung datenschutzrechtlicher Normen, sondern fordert darüber hinaus auch die Kontrolle der in Umsetzung dieser Norm getroffenen ausreichenden Maßnahmen. Für uns bleibt an dieser Stelle die Frage offen: Würde mit dem Wegfall dieser Bestimmung des § 7 Abs. 2 Sächsisches Ausführungsgesetz – alt –, mit bloßem Verweis auf die Datenschutz-Grundverordnung und darauf, dass eine anstehende Novellierung des Bundesmeldegesetzes den entsprechenden Passus im § 42 Bundesmeldegesetz ändern würde, nicht das Datenschutzniveau faktisch abgesenkt? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: … alles im Ausschuss…!) Denn wir stufen doch von einer tatsächlichen Überprüfung der tatsächlichen Umsetzung von Datenschutz auf die formelle Geltung von bestehenden datenschutzrechtlichen Regelungen herunter. Das wäre dann in etwa so, als wenn nach der Erteilung einer Fahrerlaubnis und Feststellung der Kenntnis der Verkehrsregeln, auf tatsächliche Verkehrskontrollen verzichtet und nur noch bei Unfällen die Verletzung von Verkehrsrecht geprüft würde. Ehrlich gesagt bin ich, sind wir nicht bereit dazu, Änderungen im Bereich der Meldedaten und deren Schutz einfach so im Sächsischen Landtag durchzuwinken, die Kontrollmechanismen und Verantwortlichkeiten abzubauen, wenn andererseits keine Transparenz hergestellt wird. Damit komme ich auf unsere Große Anfrage zum Abruf von Meldedaten zu sprechen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah! – Heiterkeit der Abg. Rico Gebhardt und Marco Böhme, DIE LINKE) Die Antworten wären an dieser Stelle hilfreich gewesen und hätten vieles einordnen können, weil wir wüssten, über wie viele Datenabrufe von Meldedaten wir eigentlich sprechen, wie die Datenschutz-Grundverordnung bei den einzelnen abrufenden Stellen umgesetzt wird. Doch Herr Minister Schuster hat entschieden, dass dies nicht im Interesse des Parlaments und der Öffentlichkeit sei und meint, dass die Beantwortung die Staatsregierung lahmlege. Nun ja, an die die Meldedaten verarbeitenden Stellen einen Fragenkatalog mit jeweils 35 bis 42 Fragen zu verschicken und einige Fragen selbst zu beantworten, schlägt offenbar schon über die Stränge. In jedem Fall lässt die Intransparenz alle ganz wunderbar im Dunkeln. Aber zurück zum Gesetz. Natürlich sehen auch wir den möglichen Konflikt zwischen Entbürokratisierung und Überkontrolle auf der einen Seite und Verlust von Effektivität durch Auflösung normativer Bestimmtheit zur Erreichung bestimmter Ziele auf der anderen Seite. Das Kind mit dem Bade auszuschütten, kann dennoch nicht die Lösung sein. Wir leben in Zeiten rasanter Digitalisierung und grenzüberschreitender Informationsflüsse. Wir erzählen uns das im Plenum immer wieder. Wie kann es sein, dass wir dann beim Umgang mit Meldedaten und Datenschutz eine nicht notwendige Geschwindigkeit an den Tag legen? Zusammengenommen mit der Intransparenz seitens des SMI, welche wir in der Nichtbeantwortung unserer Großen Anfrage sehen, muss die Frage gestellt werden, ob das SMI überhaupt an inhaltlicher oder öffentlicher Debatte interessiert ist. Nach dem Motto: Was ich nicht sehe, das existiert nicht, also besteht kein Handlungsbedarf. Noch einmal: Wir reden über ein Gesetz, welches jede und jeden in Sachsen betrifft, denn es geht um persönliche Daten. Und wenn Sie sich die Beantwortung unserer Kleinen Anfrage 7/13501 ansehen, sehen Sie in der Spalte „Bearbeitete Anfragen 2022“, dass im Jahr 2022 fast 10,5 Millionen Mal auf ebendiese Daten zugegriffen wurde, das bedeutet 25 000 Mal am Tag. Nicht allein durch Verwaltung, Justiz, Polizei oder Verfassungsschutz, sondern zum Beispiel auch durch Beschäftigte in Unternehmen oder Landvermesser(innen). Und nein, hierbei geht es nicht um einen Generalverdacht gegen alle. Es geht um die Einhaltung von Datenschutz und darum, Transparenz in Vorgängen systemisch zu sichern und der Öffentlichkeit darzulegen. Wir sehen nicht, dass die Behandlung des Gesetzes unter diesen und anderen Gesichtspunkten mit der erforderlichen Gründlichkeit erfolgen konnte. Dazu fehlen Daten und Fakten. Deshalb werden wir dem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Antje Feiks für die Fraktion DIE LINKE. Seitens der BÜNDNISGRÜNEN besteht kein Redebedarf. – Auch von der SPD-Fraktion sehe ich keinen Redebedarf. Gibt es von den anderen Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das sehe ich auch nicht. Dann Herr Staatsminister Schuster, bitte schön.

Alle Reden von Antje Feiks Protokoll ↗