landtag.sachsen.de ↗

Tom Unger

CDU 02.05.2024 Sitzungen 7/87

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben dieses Integrationsgesetz im Koalitionsvertrag verankert. Es waren lange und schwierige Verhandlungen. Ich denke, es ist ein offenes Geheimnis, dass wir innerhalb der Regierungskoalition bei diesem Thema weit auseinander waren. Trotzdem ist es uns gelungen, geräuschlos und vor allem sehr sachorientiert diesen Prozess gemeinsam zu gestalten und Ihnen heute dieses Integrationsgesetz zur Abstimmung vorzulegen. Dafür möchte ich mich noch einmal bei meinen Fachsprecherkollegen aus der SPD- und der GRÜNEN-Fraktion recht herzlich bedanken. (Beifall des Abg. Geert Mackenroth, CDU) Dem Integrationsgesetz war ein umfassender Beteiligungsprozess vorgeschaltet; es ist schon angeklungen: seit 2021. Als CDU-Fraktion war unser Leitmotiv, kein Gesetz gegen die kommunale Familie und die kommunale Ebene zu verabschieden, keine neuen Pflichtaufgaben zu implementieren und keine neuen Standards aufzusetzen. Das ist, denke ich, mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf gelungen. Es bleibt bei der freiwilligen Aufgabe im Bereich der kommunalen Integrationsarbeit und bei der freiwilligen Aufgabe im Bereich der Flüchtlingssozialarbeit. Das ist eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, weil wir das Vertrauen in die Kommunen zurückgeben und die Kommunen vor Ort entscheiden. Es war für uns ganz wichtig, in der Präambel das Prinzip des Forderns und des Förderns sowie die deutsche Sprache als wichtigen Leitschlüssel für eine gelingende Integration zu verankern. Es ist bereits angesprochen worden: Wir haben das Gesetz im Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Januar 2024 sehr intensiv und umfassend angehört. Von links gab es ganz viel Kritik, von rechts hat man sich auf verfassungstheoretische Diskussionen, bezogen auf § 8, beschränkt. Genau das zeigt eigentlich, dass das Gesetz Maß und Mitte hat und es ein guter Entwurf ist. (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Ich möchte in diesem Zusammenhang meinen Debattenbeitrag dazu nutzen, ganz herzlich dem Sächsischen Ausländerbeauftragten, Herrn Geert Mackenroth, für die Beteiligung im gesamten Verfahren, in dem er vorgeschaltet war, zu danken. Ich danke insbesondere auch für Ihre Hinweise und Anmerkungen in der Anhörung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das waren wichtige Impulse. Sie haben das unaufgeregt und sachlich sehr gut vorgetragen. Dafür noch einmal meinen herzlichen Dank, Herr Kollege Mackenroth. (Beifall bei der CDU und der Regierung) Wir haben versucht, viele Ihrer Anmerkungen im Änderungsantrag entsprechend umzusetzen. Es war uns ebenfalls ein wichtiges Anliegen, die zugehörige Rechtsverordnung, welche der § 11 statuiert, öffentlich anzuhören. In § 5 konnten wir – es ist vorhin bereits vorgetragen worden – eine aufenthaltsrechtliche Perspektive des Integrationsbegriffes bezüglich der Berechtigten verankern; denn nur die, die hier berechtigt sind, müssen sich integrieren. Im zweiten Abschnitt des Gesetzes haben wir die Rolle des Sächsischen Ausländerbeauftragten gestärkt und ausgeweitet. Er wird nach Verabschiedung des Gesetzes den Namen Sächsischer Integrationsbeauftragter tragen. Ich denke, das ist mehr als zeitgemäß. Wir haben in § 22 die Wirk- und Gestaltungsmöglichkeiten ausgeweitet, und – was meiner Fraktion ein ganz wichtiges Anliegen war – wir ließen die Rechtsstellung des Integrationsbeauftragten bzw. des Sächsischen Ausländerbeauftragten unangetastet. Der Integrationsbeauftragte wird aus der Mitte dieses Hauses gewählt und ist Mitglied des Sächsischen Landtags. Das ist, denke ich, auch ein ganz wichtiges Signal. Im Änderungsantrag haben wir dann die Berichtspflichten entsprechend angepasst. Wir haben die Berichtspflichten bzw. den Berichtszyklus auf zwei Jahre ausgeweitet, um auf diese Weise Trends besser nachzeichnen und den Sächsischen Landtag auch mit entsprechendem Zahlenmaterial informieren zu können. Ich bitte hiermit um Zustimmung zum Gesetzentwurf und fasse noch einmal zusammen: Das ist das erste Integrationsgesetz in einem ostdeutschen Bundesland. Es leistet aus unserer Sicht einen maßvollen und ausbalancierten Beitrag zur Integration. Und: Es kommen keine neuen kommunalen Pflichtaufgaben hinzu. Die Kommunen wissen selbst vor Ort genau, ob und wie sie die Integrationsmaßnahmen umsetzen, weil Integration regional ganz unterschiedlich ist. Im Landkreis Erzgebirge oder im Landkreis Bautzen ist Integration anders zu verorten als in der kreisfreien Stadt Leipzig oder in der kreisfreien Stadt Dresden. Aber man kann es nicht von oben verordnen und wir geben es in die Hände der kommunalen Ebene. Die Kommunen entscheiden selbst vor Ort, wie sie Integration umsetzen und leben. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Da findet es ja gar nicht statt, das ist ja das Problem!) Für uns sind es zwei Seiten einer Medaille: Wir haben auf der einen Seite die illegale Migration, die die aufenthaltsrechtliche Komponente in den Blick nimmt, und wir haben auf der anderen Seite Fachkräfte, Arbeitsmarkt, Migration und Zuwanderung. Für uns gilt da als Themenfraktion der Leitsatz „Humanität und Ordnung“. Wer sich hier in Deutschland berechtigt aufhält, an den haben wir die klare Erwartungshaltung, sich hier zu integrieren, unsere Werte anzuerkennen und sich klar zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen sowie unsere Sprache zu erlernen. (Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) Zum Gesetzentwurf der LINKEN will ich nur kurz ausführen. Ich denke, auch der Beitrag der Kollegin Nagel hat gezeigt: Wir liegen hier bei diesem Thema extrem weit auseinander. Sie haben einen komplett anderen Ansatz von Integration, als wir ihn haben. (Marco Böhme, DIE LINKE: Da haben Sie mal etwas Richtiges gesagt!) Ihr Gesetzentwurf ist auch nicht ausfinanziert. Wo diese ganzen Finanzmittel herkommen sollen oder wie sie im sächsischen Haushalt gegenfinanziert werden sollen, sagen Sie nicht. Wir werden deshalb Ihren Gesetzentwurf ablehnen und ich bitte hier um Zustimmung zu dem Regierungsentwurf. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU –

Alle Reden von Tom Unger Protokoll ↗