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Plenarprotokoll 8/127

18.03.2026 · 345 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (38)Die Linke (33)SPD (31)CDU (27)GRÜNE (20)FDP (14)fraktionslos (3)

Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen, damit wir mit der Sitzung beginnen können. Ich begrüße Sie zur 127. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 127., 128. und 129. Sitzung liegt Ihnen vor. Ihnen liegen Dringlichkeitsanträge der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/6364, der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6358 sowie der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/6390 vor. Im Ältestenrat bestand Einvernehmen, diese Anträge in verbundener Aussprache mit dem Tagesordnungspunkt 1 aufzurufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Die Fraktion der SPD hat beantragt, den Tagesordnungspunkt 15 a) und b) mit dem Tagesordnungspunkt 27 zu tauschen. Hierüber lasse ich abstimmen. Wer dem Tausch der Tagesordnungspunkte zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Und die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist dem Tausch der Tagesordnungspunkte 15 a) und b) und 27 mehrheitlich zugestimmt. Die Fraktion der AfD beantragt, die Tagesordnungspunkte 19 und 31 zu tauschen. Hierüber lasse ich nun auch abstimmen. Wer dem Tausch der Tagesordnungspunkte zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist dem Tausch der Tagesordnungspunkte 19 und 31 mehrheitlich nicht entsprochen. Insofern findet der Tausch nicht statt. Wird der so geänderten vorläufigen Tagesordnung im Übrigen widersprochen? – Ich sehe und höre, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 127., 128. und 129. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung die Abgeordnete Dr. Anna-Konstanze Schröder zur Schriftführerin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir einige Vorbemerkungen. Der 18. März ist ein besonderer Tag in der deutschen Geschichte. Er steht für das Streben nach Demokratie. Ich begrüße es daher sehr, dass der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Schirmherrschaft für den 18. März als „Tag der Demokratiegeschichte“ übernommen hat, der 2026 erstmalig als Aktionstag stattfindet. Es gibt nur wenige Tage in der deutschen Geschichte, die von einschneidender Bedeutung sind und generationsübergreifend im Gedächtnis bleiben. Neben dem 9. November ist der 18. März einer dieser Tage. Der 18. März steht für drei Jahrhunderte des demokratischen Aufbruchs für Freiheit, politische Gleichberechtigung und Menschenrechte und den mutigen Einsatz gegen monarchische sowie diktatorische Unterdrückung. Die Menschen sind immer wieder aufgestanden und haben ihr Leben für Mitbestimmung und Demokratie riskiert. Das war am 18. März 1793 in Mainz mit der Erklärung der Mainzer Republik der Fall als frühes Beispiel beginnender parlamentarischer Selbstverwaltung von 126 Städten und Gemeinden. Nach nur neun Monaten und davon mehrmonatiger Belagerung wurde Mainz von Preußen erobert und die Republik beendet. 45 Jahre später kam es in vielen Teilen Europas erneut zu revolutionären Umbrüchen, so auch in Berlin am 18. März 1848 als Höhepunkt der bürgerlich-demokratischen Revolution. In Barrikadenkämpfen starben mehr als 270 oppositionelle Bürger, darunter Frauen und Kinder. Auch auf dem Gebiet unseres heutigen Bundeslandes gab es Unruhen, forderte die mecklenburgische Bevölkerung antifeudale und demokratische Reformen. In größeren Städten entstanden Arbeitervereine, die teilweise sogar auch eigene Zeitungen herausbrachten. In den ländlichen Regionen kam es ebenfalls zu Aktionen von Landarbeitern und Tagelöhnern. In Waren beispielsweise gab es bewaffnete Kämpfe, die unter massivem Militäreinsatz niedergeschlagen wurden. Ein bedeutendes Ereignis der jüngeren Geschichte steht zweifellos vielen der hier Anwesenden sehr unmittelbar vor Augen, weil sie es miterlebt haben. Am 18. März 1990 fanden die Wahlen zur letzten Volkskammer der DDR statt. Diese Wahl war die einzige freie Wahl der Volkskammer der DDR und ein wichtiger demokratischer Meilenstein hin zur parlamentarischen Demokratie wie auch zur deutschen Einheit. Die Wahlbeteiligung lag damals bei beeindruckenden 93,4 Prozent. Gewählt wurden 400 Abgeordnete aus den Bezirken der DDR. Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter uns Abgeordneten befindet sich auch heute jemand, der an diesem wichtigen Tag, am 18. März 1990, in aktiver Funktion dabei war und als Abgeordneter in die letzte Volkskammer der DDR gewählt wurde. Es ist Dr. Till Backhaus. Unser Dank gilt Dr. Till Backhaus und allen weiteren Abgeordneten unseres Landtages für ihr Wirken in der Zeit nach dem Tag der Volkskammerwahl – einer Zeit des Aufbruchs und zur Festigung der parlamentarischen Demokratie. Herzlichen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, Hannes Damm, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch ein zweites Ereignis ansprechen, jetzt völlig im anderen Zusammenhang, aber ich glaube, alle haben in der vergangenen Woche den schweren Verkehrsunfall auf der A 20, bei dem unser Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank, dessen Fahrer und ein weiterer Unfallbeteiligter verletzt wurden, mit großer Betroffenheit über den politischen Raum hin zur Kenntnis genommen. Alle die, die Bilder von dem Fahrzeug gesehen haben, denke ich, denen ging es so wie mir auch, dass man ein Stück weit geschockt war. Insofern möchte ich im Namen des Landtages allen am Unfall Beteiligten weiter gute Genesung wünschen, vor allen Dingen aber auch, dass sie das Erlebte verkraften und dass es für sie auch entsprechend dann wieder positiv weitergeht. In diesem Sinne wünschen wir auch unserem Minister die besten Genesungswünsche hier aus diesen Reihen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, Hannes Damm, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landeswahlleiter hat mit Schreiben vom 11. März 2026 mitgeteilt, dass er gemäß Paragraf 46 Absatz 1 und 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Herrn Noah Böhringer als Listennachfolger für den ausgeschiedenen Abgeordneten René Domke bestimmt hat. Herr Böhringer hat die Annahme des Mandats schriftlich erklärt und ist mit Wirkung vom 11. März 2026 Mitglied des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern der 8. Wahlperiode. Lieber Herr Böhringer, Sie sind auch heute hier. Schön, dass wir Sie in unseren Reihen begrüßen können! Auf kollegiale, gute Zusammenarbeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, Hannes Damm, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch heute möchte ich es nicht versäumen, auf die zurückliegenden Geburtstage zu kommen. Und zwar gratuliere ich im Februar recht herzlich nachträglich Steffi Pulz-Debler, Marc Reinhardt, René Domke, Jacqueline Bernhardt, Christian Albrecht, mir selber, (allgemeine Heiterkeit) Michael Noetzel, Julian Barlen und Ralf Mucha. Herzlichen Glückwunsch uns allen nachträglich zum Geburtstag! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, Hannes Damm, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Und ich gratuliere im März nachträglich recht herzlich Dr. Till Backhaus, Heiko Miraß, Christian Brade und Dirk Bruhn. Herzlichen Glückwunsch euch allen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, Hannes Damm, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : a) Aktuelle Stunde. Die Fraktion der AfD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Preistreiber stoppen – Bürger und Wirtschaft entlasten“ beantragt. Es ist vereinbart worden, ich sagte es, zu der Aktuellen Stunde eine verbundene Aussprache mit der b) Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und Die Linke – Anstieg der Kraftstoffpreise stoppen – Konzerne kontrollieren und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schützen, Drucksache 8/6364, in Verbindung mit der c) Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Dringende Entlastung der Bürger, Drucksache 8/6358, in Verbindung mit d) Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Krisenmechanismus für Kraftstoffpreise installieren – Belastung der Verbraucher und Unternehmen mit Energiesteuerbremse verringern, Drucksache 8/6390, vorzusehen. Zum Antrag der Fraktionen der SPD und Die Linke liegen Ihnen Änderungsanträge des Abgeordneten Hannes Damm, fraktionslos, auf den Drucksachen 8/6385 und 8/6391 vor. Aktuelle Stunde Preistreiber stoppen – Bürger und Wirtschaft entlasten Antrag der Fraktionen der SPD und Die Linke Anstieg der Kraftstoffpreise stoppen – Konzerne kontrollieren und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schützen – Drucksache 8/6364 – Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm, fraktionslos – Drucksache 8/6385 – Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm, fraktionslos – Drucksache 8/6391 – Antrag der Fraktion der AfD Dringende Entlastung der Bürger – Drucksache 8/6358 – Antrag der Fraktion der CDU Krisenmechanismus für Kraftstoffpreise installieren – Belastung der Verbraucher und Unternehmen mit Energiesteuerbremse verringern – Drucksache 8/6390 – Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu 94 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Bürger da draußen, insbesondere werte Pendler! Es ist in der Tat ein wichtiges Thema, was wir heute als Aktuelle Stunde gesetzt haben. Die Preise gehen durch die Decke an den Tankstellen. Sehr geehrte Damen und Herren, und ich habe unlängst mit einem Taxiunternehmer telefoniert in der letzten Woche, der mir sagte, macht was in Schwerin, ihr müsst was tun. Er hat 20 Mitarbeiter, 16 Taxen, und er sagt, sie kommen nicht mehr auf einen grünen Zweig, sehr geehrte Damen und Herren. Und wir als AfD Fraktion, wir machen das. Wir machen was. Wir haben das Thema zur Aktuellen Stunde gemacht. Und wir haben hier auch einen Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung gesetzt, sehr geehrte Damen und Herren. Und ich bitte Sie, diesem Dringlichkeitsantrag zuzustimmen, denn er würde die Bürger da draußen, die Pendler da draußen und insbesondere die Unternehmer da draußen sofort entlasten, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und es sind nämlich die, die jeden Morgen aufstehen und den, ja, Wohlstand dieses Landes erarbeiten, werte Abgeordnete. Und ich habe mir die Zahlen mal herausgesucht. Wir haben hier in Mecklenburg-Vorpommern 750.000 Erwerbstätige. Die Zahlen sind immer weiter gesunken, auch aufgrund Ihrer Politik wahrscheinlich von Rot-Schwarz und Rot-Rot. (Zurufe von Christian Winter, SPD, und Torsten Koplin, Die Linke) Aber trotzdem, trotzdem fahren mehr als 70 Prozent dieser Menschen noch mit dem eigenen Pkw zur Arbeit. Sehr geehrte Damen und Herren, und da müssen wir ansetzen, diese müssen wir entlasten. Und es bringt nichts, in Spiegelfechterei hier zu verfallen, wie Sie das tun, die CDU und die SPD. Nein, wir haben einen klaren Dringlichkeitsantrag auf die Agenda gesetzt. Denn der Staat, sehr geehrte Damen und Herren, der Staat ist der größte Profiteur dieser derzeitigen Preisspirale, was an den Tankstellen gerade los ist. Der Staat ist derjenige, der die Übergewinnsteuer zahlen müsste, und nicht irgendwelche Mineralölkonzerne, ohne die in Schutz zu nehmen. (Torsten Koplin, Die Linke: Machen Sie aber gerade!) Aber der Staat muss sich an die eigene Nase fassen. Der Staat muss die Steuer- und Abgabenlast senken. Und dafür stehen wir als AfD-Fraktion ein. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und wir fordern nicht nur einen Tankrabatt als kurzfristige Maßnahme, wie ihn auch schon, wie es ihn auch schon 2022 wegen des Ukrainekrieges gab. Wir fordern eine dauerhafte Änderung des Energiesteuergesetzes, eine dauerhafte Absenkung der Steuer- und Abgabenlast, sehr geehrte Damen und Herren. Unsere konkreten Vorschläge sind: – eine dauerhafte Abschaffung der CO -Abgabe, das 2 sind derzeit 20 Cent pro Liter Kraftstoff, pro Liter Benzin, – eine Senkung der Energiesteuer, das sind derzeit 65 Cent pro Liter – 65 Cent –, und – eine Senkung der Mehrwertsteuer – 32 Cent derzeit pro Liter Benzin, pro Liter Kraftstoff. Das sind 55 bis 60 Prozent Abgaben, die der Staat aufgrund der hohen Benzinpreise derzeit in die eigene Tasche wirtschaftet, ehr geehrte Damen und Herren, das sind 4,5 Milliarden Euro. Dieses Geld muss zurückgegeben werden, dieses Geld muss zurückgegeben werden an die Bürger, an die Pendler, aber insbesondere an die Unternehmer, damit wir wettbewerbsfähig bleiben. Und deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und mit einer AfD-Bundesregierung, da können Sie sofort – Sie haben ja auch Änderungs- oder Dringlichkeitsanträge gestellt –, mit einer AfD-Bundesregierung, ich habe das mal durchgerechnet, hätten Sie nicht einen Preis von 2 Euro pro Liter, sondern 1,26 Euro. (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Wir würden nämlich das Benzin – natürlich die Rohölpreise, die können wir nicht verändern, aber wir können die Energiesteuern absenken auf das europäische Maximum. (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Wir können die Mehrwertsteuer absenken auf sieben Prozent und wir können diese unsägliche CO -Bepreisung 2 sofort einkassieren. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Das würde eine AfD-Bundesregierung machen, sehr geehrte Damen und Herren. Und Sie können es sogar tun, werte Kollegen von SPD und CDU, denn am 19.03. steht ein Antrag der AfD-Bundestagsfraktion zur Abstimmung, wo Sie genau diese Punkte abstimmen können, wo Sie genau dem zustimmen können, wo Sie genau diese Bürger sofort entlasten könnten. Also fangen Sie nicht an, hier ständig irgendwelche Nebelkerzen zu werfen! Wenn ich mir das anschaue, die CDU, soziale Medienkanäle, oder SPD – Sie haben die Möglichkeit, am 19.03. im Bundestag sofort zuzustimmen. (Rainer Albrecht, SPD: Wir sind hier aber im Landtag.) Tun Sie es, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Dr. Sylva Rahm-Präger, SPD) und folgen Sie dem Vorbild Ungarns, was die Bürger sofort entlastet hat! (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und Frau Schwesig macht nun die Mineralölkonzerne verantwortlich für den Preisanstieg, die bösen Konzerne wieder mal. Ja, natürlich, wer hätte das anders gedacht?! (Julian Barlen, SPD: Na, dass Sie auf deren Seite stehen, wissen wir.) Es ist immer das Gleiche, mit Verlaub, mit Verlaub, ohne die Konzerne in Schutz zu nehmen. (Julian Barlen, SPD: Na, das sagen Sie jetzt schon das zweite Mal. Fällt Ihnen selber auf, oder?) Natürlich muss das, natürlich muss das … (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Ja, offensichtlich, Herr Barlen, muss ich Ihnen das mehrfach sagen. (Julian Barlen, SPD: Das fällt Ihnen jetzt schon zum zweiten Mal auf.) Wenn ich mir die sozialen Kanäle von Ihnen anschaue, da ist ja von wirtschaftlicher Vernunft, so viel Ahnungslosigkeit in puncto Wirtschaft, also das ist ja wirklich hanebüchen, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Aber Sie haben Ahnung?! – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) was Sie da, was Sie da zum Besten geben. Deshalb muss ich Ihnen das auch noch mal so ganz klar ins Stammbuch schreiben. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Natürlich wollen wir auch, (Zuruf von Christian Brade, SPD) dass das Bundeskartellamt ganz genau prüft, natürlich wollen wir auch, dass da nicht irgendwelche Mineralölkonzerne sich die Taschen vollmachen. (Zuruf von Christian Brade, SPD) Aber es ist doch klar, wenn die Nachfrage, also wenn es Lieferengpässe gibt und die Nachfrage beim Öl zunimmt, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) das sind doch die Gesetzmäßigkeiten des Marktes, dass dann der Preis steigt, sehr geehrte Damen und Herren. Wirtschaft ist doch Psychologie. Wenn Frau Schwesig dann sagt, ja, der Mineralölkonzern, die haben ja schon das für einen billigen Preis eingekauft, (Christian Brade, SPD: Zauberei ist das, Zauberei.) warum geben sie das denn nicht für einen billigen Preis wieder raus, dann ist das wirtschaftliche Ahnungslosigkeit, ökonomische Ahnungslosigkeit. Das ist doch klar, wenn ein Mangel vorherrscht an einem Produkt, dass natürlich der Unternehmer, insbesondere jetzt die Mineralölkonzerne, dieses Produkt dann erst mal bei sich lassen. (Zurufe von Torsten Koplin, Die Linke, und Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Und da muss ich Ihnen ganz klar sagen, nein, das sind Nebelkerzen, die Sie hier zünden. Sie haben die Möglichkeit, über den Bundestag (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) die Steuerzahler und insbesondere die Pendler und Unternehmen direkt zu entlasten. Und darum bitte ich Sie, (Zuruf von Christian Brade, SPD) tun Sie das, (Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Christian Winter, SPD) stimmen Sie unserem Dringlichkeitsantrag zu, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und auch noch mal ein Verweis an die, an die CDU, die ja nun mit der Einmal-täglich-Regel meint, sie hätte jetzt den Stein der Weisen da irgendwie erfunden. Sie haben es wahrscheinlich auch schon mitbekommen, der ADAC hält da auch nicht so sehr viel von, weil es natürlich auch irgendwo überhaupt gar nicht schlüssig ist: Warum sollte ich dann, wenn ich den Preis einmal festlegen kann, warum sollte ich dann einen niedrigen Preis festlegen? Nein, sehr geehrte Damen und Herren, es wird ein hoher Preis festgelegt, und dieser Preis wird dann natürlich den ganzen Tag über gelten. Also da kommen Sie nicht, damit können Sie mich oder damit können Sie auch die Pendler nicht überzeugen, das ist einfach ein, ja, ein Versuch, irgendwie den Menschen Sand in die Augen zu streuen, aber alles andere wird damit nicht funktionieren, (Heiterkeit und Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) insbesondere eine Absenkung der Mineralölkosten. Und wie weit die Arroganz der SPD auf Bundesebene schon fortgeschritten ist, sehr geehrte Damen und Herren, das zeigt ja das Statement Ihres Umweltbundesministeriums. Herr Schneider, Carsten Schneider, früher sogar Ostbeauftragter, der sagte, wie er denn mit diesen, wie er denn umgehen wolle mit diesen hohen Benzinpreisen und wie er denn die Bürger entlasten wolle. Da sagte dieser Herr Schneider auf Bundesebene, ja, dann sollen sich die Bürger doch ein Elektroauto kaufen. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, ein Mensch, der 21.000 Euro als Bundesminister jeden Tag, nach jedem Monat nach Hause schleppt, der empfiehlt den Menschen da draußen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) ein Elektroauto zu kaufen. Das ist wirklich eine Frechheit! (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Das ist eine Dreistigkeit und das wird man Ihnen auch zurückzahlen, das werden Sie bei den nächsten Wahlen merken. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) So viel Abgehobenheit in der SPD! (Zurufe von Andreas Butzki, SPD, Dr. Sylva Rahm-Präger, SPD, und Christian Winter, SPD) Aber wenn ich mir Ihren, wenn ich mir Ihren Dringlichkeitsantrag anschaue, wenn ich mir Ihren Dringlichkeits… (Glocke der Präsidentin) Sie brauchen gar nicht so zu schreien. Wer ist denn hier seit Jahr und Tag in Regierungsverantwortung?! (Zurufe von Christian Brade, SPD, Dr. Sylva Rahm-Präger, SPD, und Torsten Koplin, Die Linke) Wer ist denn da, (Julian Barlen, SPD: Ich sehe hier nur einen, der hier schreit, das ist der Mann am Rednerpult.) wer könnte denn all das umsetzen? Das ist doch nicht die AfD. Wer ist denn in Regierungsverantwortung, sehr geehrte Damen und Herren?! (Zuruf von Christian Brade, SPD) Und wenn Sie jetzt den Vorschlag machen, dass wir die Elektromobilität steigern sollten im ländlichen Raum, dann frage ich Sie, wie soll das denn in der Praxis funktionieren. Schauen Sie sich an, der Landkreis Nordwestmecklenburg hat sich jetzt verabschiedet, Elektrobusse werden nicht mehr gekauft. Ich komme aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, haben wir jetzt auch beschlossen, sind gar nicht finanzierbar, ist viel zu teuer. Ein Elektrobus, ein kleiner, kostet 230.000 Euro, ein Dieselbus kostet 100.000 Euro. Das sind Fantastereien, die Sie sozusagen immer wieder vortragen, (Zuruf von Christian Brade, SPD) die aber in einem Flächenland Mecklenburg-Vorpommern gar nicht umsetzbar sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Christian Brade, SPD) Wenn ich mir, wenn ich mir einen, wenn ich mir einen Elektrobus anschaue, dann kaufe als Landkreis, dann habe ich 83 Cent Mehrkosten pro Fahrzeugkilometer. Das rechnen Sie sich mal hoch auf die Haushalte der Landkreise. Das ist wirklich, wir haben ein Defizit von – bis 2029 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte –, von 370 Millionen Euro. Glauben Sie denn, dass wir tatsächlich da jetzt noch Elektrobusse kaufen können? Also dieser Hinweis auf die Elektromobilität, der schlägt, geht fehl, sehr geehrte Damen und Herren. Wir müssen die Steuer- und Abgabenlast senken, und das haben wir in unserem Dringlichkeitsantrag ganz deutlich niedergeschrieben. Und Sie haben durchaus, Sie haben ja durchaus die Möglichkeit – es war ein Antrag der AfD bereits 2022, den wir damals gestellt haben und wo auch dieser Tankrabatt sozusagen im Nachhinein beschlossen wurde –, da haben Sie die Möglichkeit, das jetzt umzusetzen. Aber wenn ich mir das anschaue, so viel Unkenntnis auch von wirtschaftlichen Zusammenhängen, also, und da gucke ich jetzt gerade mal die, (Thomas Krüger, SPD: Da haben wir die AfD aber auch schon öfter mal erwischt.) da gucke ich mir auch gerade mal die CDU an, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Herr Ehlers, da gucke ich mir auch gerade mal die CDU an. (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Also wenn jetzt (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) die CDU-Fraktion als „Lappen-CDU“ jetzt die „Lappenprämie“ sozusagen irgendwo (Sebastian Ehlers, CDU: Darüber reden wir am Freitag.) in die Öffentlichkeit tragen möchte, da frage ich Sie, was ist aus Ihnen geworden, (Sebastian Ehlers, CDU: Das frage ich mich bei Ihnen schon sehr lange.) wo ist Ludwig Erhard. Der würde sich im Grabe umdrehen bei solchen Vorschlägen nach dem Motto „Staat hilf mir, sodass ich mir selbst helfen kann“. Und Sie fordern bei einem Defizit von 2028 (Zuruf von Beate Schlupp, CDU) von 1 Milliarde Euro im Landeshaushalt, fordern Sie jetzt hier mal irgendwas. Also ich bitte Sie, das ist unglaubwürdig, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, Daniel Peters, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) und da laufen Sie jetzt einfach nur Ihren fallenden Umfragewerten hinterher. (Glocke der Präsidentin) Und insofern, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) bleiben Sie bei der Wahrheit und bringen Sie hier vernünftige Vorschläge ein! Und natürlich, sehr geehrte Damen und Herren, betrifft das viele Bereiche. Wenn die Preise an der Tankstelle hochgehen, dann betrifft das eben auch den Bereich Transport und Logistik, dann betrifft das den Bereich Lebensmittel, das betrifft den Bereich Dienstleistung. All diese Preise gehen durch die Decke. Mehr als 200 Euro muss eine Familie täglich, monatlich dafür berappen durch die hohen Benzinpreise, durch die hohen Kraftstoffpreise, denn das wird natürlich auf alle anderen Bereiche des Lebens umgelegt, sehr geehrte Damen und Herren. Und deshalb, ich kann es nur noch mal auch, ich will es Ihnen, ich kann es Ihnen nicht ersparen, was natürlich zu diesen hohen Preisen führt. Es ist die CO - 2 Bepreisung, die Sie damals eingeführt haben unter CDU und SPD 2020. Damals kostete es noch 25 Euro die Tonne, jetzt ist das auf 65 Euro die Tonne, und 2027 ist bis zu 300 Euro die Tonne CO vorgesehen, 2 sehr geehrte Damen und Herren. Das würde bedeuten, dass wir 2027 einen Benzinpreis, eine CO -Bepreisung 2 auf den Benzinpreis von 92 Cent haben pro Liter. Das ist der blanke Wahnsinn. Deshalb haben wir als AfD von Beginn an gefordert, diese CO -Bepreisung abzu-2 schaffen und natürlich die Energiekosten diesbezüglich zu senken. Und Sie werden jetzt anführen, ja, wir müssen das diversifizieren, wir müssen uns breiter aufstellen als Gesellschaft. In der Tat, das müssen wir. Und da sagen wir als AfD ganz klar, dazu gehört auch russisches Gas und russisches Öl, das würde sozusagen den Markt auch entlasten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das wollen Sie nicht, das ist Teufelszeug, (Zuruf von Christian Winter, SPD) wir sprechen uns ganz klar dafür aus. Aber wir sprechen uns natürlich auch für andere Dinge aus, (Zurufe von Christian Brade, SPD, und Andreas Butzki, SPD) beispielsweise Diversifizierung auch gerne bei den erneuerbaren Energien. Da haben wir per se nichts dagegen, sofern sie wirtschaftlich zu betreiben sind. Beispielsweise bei den Biogasanlagen ist es möglich, autark gegebenenfalls irgendwann damit Strom zu produzieren (Falko Beitz, SPD: Ach nee!) oder sogar Gas zu produzieren. Da sind wir als AfD aufgeschlossen. (Heiterkeit bei Martina Tegtmeier, SPD) Aber wir müssen natürlich (Heiterkeit und Zuruf von Andreas Butzki, SPD) die Schablonen im Kopf, die Denkverbote im Kopf, sehr geehrte Damen und Herren, die müssen Sie ausschalten, Sie müssen sagen, was ist wirtschaftlich richtig, wo ist die wirtschaftliche Vernunft, gebietet uns, dort anzusetzen. Und Sie sind leider von einer ideologischen Energiepolitik getrieben. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Wir wollen natürlich wieder zurück zu Kernkraft, wir wollen russisches Öl, wir wollen russisches Gas (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) und damit die Energiepreise senken, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und da gehen wir auch nicht davon ab, sehr geehrte Damen und Herren. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Aber um es mal ganz klar zu sagen, um den Hintergrund natürlich nicht komplett auszublenden, wir als AfD-Landtagsfraktion lehnen diese gefährliche Interventionspolitik der USA und Israel im Iran natürlich ab, (Julian Barlen, SPD: Na klar, na klar!) bei aller Kritik an den, an dem Mullahregime, was wir da, diese Kritik, die wir teilen. Es darf aber nicht dazu führen, dass wir die Welt in einen Flächenbrand stürzen. Und genau wir in Mecklenburg-Vorpommern, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) wir in Mecklenburg-Vorpommern, wir in Deutschland werden darunter zu leiden haben. Die hohen Energiepreise sind nur ein erster Vorgeschmack, Migrationsströme werden das Nächste sein oder gar Terroranschläge, sehr geehrte Damen und Herren. Deshalb ist es so dringend notwendig, dort wieder in Verhandlungen zu treten, dort wieder zu versuchen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) in Gespräche zu treten, und sich jetzt nicht treiben zu lassen von irgendwelchen, ja, Forderungen, die da aufgestellt werden. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Ich möchte ganz kurz noch – meine Redezeit ist gleich zu Ende –, ich möchte ganz kurz noch mal zu dem Änderungsantrag von SPD und Linke kommen. Wir haben ja als AfD-Fraktion als Erstes einen Änderungsantrag gestellt. Wir freuen uns, (Sebastian Ehlers, CDU: Dringlichkeitsantrag.) dass der – oder einen Dringlichkeitsantrag, Dringlichkeitsantrag, vielen Dank, Herr Ehlers! –, dass der durchgegangen ist. Normalerweise gehen unsere Dringlichkeitsanträge ja nicht durch, aber wir waren die Ersten, haben gezielt gefordert, was man machen könnte. Dann kamen die SPD und Linke mit einem Dringlichkeitsantrag und heute sogar auch noch die CDU, die haben sich halt bisschen mehr Zeit gelassen, um das noch mal zu eruieren. Da steht drin, insbesondere bei SPD und Linke, das Bundeskartellamt als zuständige Wettbewerbsbehörde wird da massiv jetzt aufs Korn genommen. Aber da sage ich Ihnen ganz ehrlich, (Zuruf von Christian Winter, SPD) natürlich hat das Bundeskartellamt bisher auch schon geprüft. Es ist nicht nachvollziehbar oder nachweisbar, dass da irgendwie Schmu gemacht wurde, dass die sagen, das sind jetzt die Bösen, die müssen jetzt den Schwarzen Peter zugeschoben bekommen. Nein, sehr geehrte Damen und Herren, (Zuruf von Christian Winter, SPD) bleiben Sie ehrlich! Bundeskartellamt – natürlich sind wir auch für mehr Prüfrechte, aber wir meinen, dass die Gründe dafür woanders liegen. Und wenn ich mir Ihren Antrag so anschaue, dann zeigt er ein tiefes Misstrauen gegenüber den Mechanismen der freien Marktwirtschaft, sehr geehrte Damen und Herren von SPD und Linke, (Beifall Sandy van Baal, fraktionslos) denn Preise entstehen durch komplexe Zusammenhänge. Ich kann Ihnen das mal … Globale Rohstoffmärkte, geopolitische Krisen, (Zuruf von Christian Winter, SPD) Wechselkurse, steuerliche Rahmenbedingungen – führte ich gerade umfangreich dazu aus – und natürlich Angebot und Nachfrage sind die Mechanismen, die den Markt (Zuruf von Christian Winter, SPD) und insbesondere dann auch den Preis beeinflussen. Daher greift Ihr Dringlichkeitsantrag viel zu kurz, sehr geehrte Damen und Herren. Wir werden diesen deshalb auch ablehnen. Wir bitten Sie, unserem Dringlichkeitsantrag zuzustimmen, (Zuruf von Christian Winter, SPD) wo wir fordern: Abschaffung der CO -Bepreisung, Ab-2 senkung der Energiesteuern auf das europäische Mindestmaß und Absenkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent. Im Bundestag können Sie übermorgen, nein, morgen sogar dafürstimmen mit Ihren Fraktionen, heute können Sie auch dafürstimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Rostock. Herzlich willkommen hier bei uns im Landtag! Schön, dass Sie der Debatte beiwohnen! Ich rufe auf für die Fraktion der SPD den Fraktionsvorsitzenden Herrn Barlen.

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Julian Barlen SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn die Spritpreise in kurzer Zeit durch die Decke gehen, dann ist das für die Menschen bei uns im Land, für die Bevölkerung, für die Wirtschaft alles andere als ein kleiner Aufreger oder eine Randnotiz, das ist ein ganz handfestes Problem. Das betrifft die Pendlerin im ländlichen Raum, die eben nicht nach Lust und Laune entscheiden kann, ob sie heute mal das Auto nutzt, sondern einfach jeden Tag auf den Wagen angewiesen ist, um den Lebensunterhalt zu verdienen. Das gilt für den Handwerksbetrieb, der jeden Tag die Fahrzeuge auf die Strecke bringen muss. Das gilt für die Pflegedienste, für die Lieferverkehre, für die kleinen Unternehmen, für die Familien, die ohnehin jeden Euro zweimal umdrehen. Und deshalb, meine Damen und Herren, erwarten die Menschen, erwartet die Wirtschaft bei uns im Land zu Recht, dass die Politik klare Worte findet, dass die Politik reagiert (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Taten von Ihnen erwarten die gar nicht mehr.) und dass die Politik angesichts dieser Lage durchgreift. Die Menschen wollen Antworten, sie wollen keine politische Inszenierung, sie wollen handeln. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hören Sie jetzt auf zu reden?) Und, meine Damen und Herren, ja, es ist so, die Kriege und Krisen, die treiben die Energiemärkte und die dortigen Preise in die Höhe. Das ist eine Wahrheit. Aber die andere Wahrheit ist genauso klar: Die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft bei uns in Mecklenburg-Vorpommern darf nicht auch noch die Zeche zahlen müssen, (Enrico Schult, AfD: Ihre Politik.) wenn Ölmultis an diesen Krisen abkassieren (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der Staat kassiert ab, Herr Barlen, Sie kassieren ab.) und wenn sie ihre Marktmacht knallhart ausspielen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Dass es genau an diesem Punkt Widerrede der AfD gibt, wundert mich sehr. Dazu komme ich gleich noch mal, weil ich glaube, das ist ein Punkt, über den müssen wir genauer sprechen, weil er sehr entlarvend ist. (Horst Förster, AfD: Ach so, ach so!) Was wir auf dem Kraftstoffmarkt immer wieder erleben, ist doch offenkundig. Steigen die Preise auf den Weltmärkten, dann geht es an der Zapfsäule raketenartig nach oben mit den Preisen, und sinken die Rohölpreise wieder, dann geht es ganz quälend langsam wieder ein bisschen runter. Das ist dieser bekannte, vielbeschriebene Rakete-Feder-Effekt: schnell rauf, ganz langsam wieder runter. Am Ende zahlen aber vor allem immer die Verbraucherinnen und Verbraucher. Und dieser Effekt, dieses Phänomen, diese Preisanstiege sind beileibe kein Problem von Mecklenburg-Vorpommern allein, sondern sie sind in unterschiedlichem Maße auf der ganzen Welt ein Problem, aber vor allem auch ein Problem in Deutschland. Und deshalb, meine Damen und Herren, sind wir heute sehr klar: Die Bundesregierung hat es in der Hand, nicht weiter abzuwarten, sondern anzupacken. Und da komme ich einmal auf den vorliegenden Dringlichkeitsantrag von der CDU-Fraktion. Herr Peters, das finde ich einerseits gut, dass Sie sich ja auch in der Formulierung Ihres Antrags sehr weitreichend an der wortgleichen Formulierung unseres Antrages orientieren. Das zeigt ja auch, dass wir da ein selbes Interesse an dem Thema haben. Sie haben allerdings zwei Sachen vergessen. Sie haben wirklich vergessen, in Ihrem Antrag die wichtigen Ausführungen auch zu der Rolle der Konzerne und dieser Abzocke und dieser Preistreiberei zu verlieren. Das verstehe ich nicht, warum Sie da nicht einfach mal klare Worte finden. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und Sie haben vor allem vergessen, Ihre eigene Rolle als CDU-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern, die ja hoffentlich einen guten Draht zur CDU-geführten Bundesregierung hat, noch einmal klarzumachen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Zur Erinnerung, es gibt eine Bundesministerin für Wirtschaft und Energie in der Bundesrepublik Deutschland, (Martin Schmidt, AfD: Ihr Koalitionspartner.) die heißt Katherina Reiche und kommt von der CDU, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und es gibt einen Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, der heißt bekanntlich Friedrich Merz, (Sebastian Ehlers, CDU: Wie heißt der Bundesfinanzminister? – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) und der kommt auch von der CDU. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und deshalb ist es doch jetzt, meine Damen und Herren und vor allem liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) an der Zeit, zu sehen, dass man Verantwortung trägt. Denn wer regiert – und das tun Sie als CDU im Bund –, (Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, Sebastian Ehlers, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) darf nicht einfach Preisexplosionen auf dem Rücken der Bevölkerung, auf dem Rücken der Wirtschaft einfach nur kommentieren. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Wer regiert, muss sie begrenzen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) muss abliefern bei dieser Frage, und zwar schnell, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und da, müssen wir doch ganz klar sagen, reichen die bisherigen Maßnahmen, die bisherigen Antworten noch nicht aus. Wir sagen sehr klar, wir sollten jetzt nicht irgendwo mit Parteifreunden an der Tankstelle Reels drehen, Herr Peters, (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) sondern wir müssen ganz klare Linien benennen. (Martin Schmidt, AfD: Hat Herr Winter auch gemacht mit seinem Lastenrad. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und die sind für uns als SPD-Fraktion wie folgt: Erstens. Das Kartellrecht in Deutschland muss ein scharfes Schwert sein. Und wenn es das nicht ist, dann muss es geschärft werden. Was nützt ein Staat, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) der zusieht, wie sich eine Preisspirale verselbstständigt, während wenige große Marktakteure offenkundig so viel Marktmacht haben? (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Was nützt ein Kartellrecht, das in der Theorie vielleicht (Martin Schmidt, AfD: Wer hat das denn eingeführt vor ein paar Jahren?!) die eine oder andere Möglichkeit bietet, aber wenn es darauf ankommt, zu langsam ist, zu stumpf ist? Wenn der Wettbewerb auf dem Kraftstoffmarkt nicht richtig funktioniert, dann muss der Staat schnell und wirksam eingreifen können. (Petra Federau, AfD: Kann er ja, macht er nur nicht. – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Es kann nicht sein, dass die Behörden jedem Missbrauchstatbestand mühsam hinterherrennen, während die Preise doch schon längst oben sind und die Bevölkerung schon längst zahlt. Da will ich einmal klar sagen, meine Damen und Herren, der Staat darf sich niemals, aber auch schon gar nicht in der Krise, von Mineralölkonzernen auf der Nase herumtanzen lassen, da muss Tempo gemacht werden. Und ich muss ganz offen sagen, die Festlegung, die da jetzt getroffen wird, dass Preise immer nur um 12:00 Uhr mittags oder um irgendeine andere Uhrzeit steigen, das überzeugt mich persönlich überhaupt nicht. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Das ist doch letzten Endes egal, um wie viel Uhr der Sprit teuer wird. Wenn 2,20 Euro auf der Uhr stehen pro Liter, dann kann doch die Antwort nicht sein, na ja, das wird jetzt nur noch einmal am Tag teurer. Der Preis soll überhaupt nicht steigen, im Gegenteil, er soll wieder sinken, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und eine Uhrzeitregelung ändert daran doch gar nichts. (Enrico Schult, AfD: Sie haben das doch selber beschlossen, Herr Barlen, auf Bundesebene.) Das ist, das ist … (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Thore Stein, AfD) Ja, und wissen Sie, das unterscheidet uns vielleicht von Ihnen. Wir sagen unsere Meinung zu den Punkten, die den Menschen und der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern guttun, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Meinung sagen reicht aber nicht. – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) und eine Uhrzeitregelung gehört nicht dazu. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Also so viel mal dazu, wenn Sie uns hier immer Konformismus oder irgendwas vorwerfen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da hat Herr Klingbeil aber ordentlich an Rückhalt verloren.) Zweiter Punkt. Also Kartellrecht, scharfes Schwert. (Thore Stein, AfD: Ist Ihre Stimme wohl nicht viel wert in Berlin, oder?) Zweiter Punkt. Parallel zu der Schärfung des Kartellrechts müssen diese dreisten Krisengewinne abgeschöpft werden. Was ist das denn für ein Gerechtigkeitsverständnis, wenn auf der einen Seite Familien, Beschäftigte, Betriebe jeden zusätzlichen Cent spüren, während auf der anderen Seite einige Konzerne in so einer Krisenlage, wo so viel Leid in der Welt herrscht, auch noch richtig verdienen? (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Und jetzt komme ich mal dazu, wo Sie eben, als ich die Konzerne angesprochen haben, hier gejohlt haben auf den Bänken der AfD. Ich habe das wahrgenommen, dass Sie, Herr Schult, kein Wort zu den Konzernen hier sagen, (Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Enrico Schult, AfD) kein scharfes Wort sagen. Ich frage mich, warum. Könnte es vielleicht daran liegen, dass Sie überhaupt nicht auf der Seite der Bevölkerung stehen, sondern auf der Kapitalseite, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) dass Sie am Ende auf der Seite der Konzerne stehen? Wissen Sie, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wissen Sie, ich weiß nicht, Sie haben sich vielleicht damit beschäftigt, wobei wahrscheinlich auch nicht, weil sonst hätten Sie sich hier so nicht hingestellt. Schätzungen zufolge haben die Ölkonzerne im Augenblick krisenbedingt einen zusätzlichen Gewinn von 21 Millionen Euro am Tag. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und Herr Klingbeil, wie viel kriegt er davon ab, Herr Barlen? – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Nur durch die Krise haben zusätzlich die Konzerne einen zusätzlichen krisenbedingten Gewinn von 21 Millionen Euro am Tag. Und, meine Damen und Herren von der AfD, da kann man sich hier nicht hinstellen und einfach kein Sterbenswörtchen dazu sagen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dass das Abzocke ist, was im Bereich der Konzerne liegt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Dagegen muss der deutsche Staat sich wehren, und da darf man auch nicht nur irgendwo mit Nebelkerzen agieren, wir müssen schon das Problem an der Wurzel packen! (Enrico Schult, AfD: Das hab ich ja erörtert, das Problem.) Deshalb sagen wir, Krise für viele, Kasse für wenige, das ist nicht unser Verständnis einer sozialen Marktwirtschaft, und dazu darf man nicht schweigen. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Und ich nehme da Schweigen genau zu dieser Verantwortung der Konzerne wahr. Wer also in außergewöhnlichen Krisenlagen außergewöhnliche Gewinne erzielt, der muss eben damit rechnen, dass der Staat diese Gewinne abschöpft. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Und das ist kein ideologischer Reflex, sondern das ist eine Frage von Fairness, von Anstand. Das ist eine Frage von staatlicher Handlungsfähigkeit, meine Damen und Herren. Also Kartellrecht, scharfes Schwert, dreiste Krisengewinne abschöpfen. (Thore Stein, AfD: Was machen Sie mit dem Geld dann?) Dritter Punkt. Mit diesem Geld müssen die Bürgerinnen und Bürger, muss die Wirtschaft entlastet werden durch die Absenkung der Energiesteuer, (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Ah!) denn die Menschen brauchen da eben nicht nur warme Worte, sondern sie brauchen Entlastung. Gerade in einem Flächenland wie bei uns, das wissen wir, ist die Mobilität Voraussetzung für Arbeit, für die Versorgung der Bevölkerung, für Teilhabe, für wirtschaftliche Stabilität und Wachstum. Und deshalb sagen wir, wenn die Belastung hoch ist, dann muss steuerlich entlastet werden, nicht mit der Gießkanne, sondern zielgerichtet gegenfinanziert. Und deshalb gehören für uns die Übergewinnabschöpfung und parallel die Schärfung des Kartellrechtes und gleichzeitig die Absenkung der Energiesteuer zusammen. Das ist die Linie: (Enrico Schult, AfD: Aha! Steht gar nicht drin, in Ihrem Antrag.) Missbrauch bekämpfen, Übergewinne abschöpfen, mit dem Geld die Entlastung finanzieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und, meine Damen und Herren, natürlich versucht die AfD – und das haben wir ja gerade auch gehört –, aus diesen realen Sorgen politisches Kapital zu schlagen. (Enrico Schult, AfD: Als wenn wir jetzt daran schuld sind, jetzt mal ehrlich!) Aber Sie bieten keine Lösungen, Sie bieten Täuschungen an. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Ja, hören Sie mal zu! Ich habe Ihnen eben, auch wenn es nicht einfach war für mich, Ihnen ganz deutlich gelauscht. (Thore Stein, AfD: Offenbar nicht!) Vielleicht sollten Sie das jetzt auch mal tun, dann könnten Sie zu diesen wirklich in meinen Augen besorgniserregenden Dingen auch noch mal was sagen. Sie verbreiten energiepolitische Märchen. Sie erzählen den Menschen, Atomkraft und fossile Energien seien der billigere und der sicherere Weg. Und das ist falsch, das ist einfach falsch. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aus Ihrer Sicht ist das falsch.) Machen Sie sich doch mal bitte an der Stelle ehrlich! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Es ist in der Entstehung der Kosten inzwischen so, dass wir im Bereich der Atomenergie und im Bereich der fossilen Brennstoffe, wie beispielsweise Kohle, nicht nur vor Augen haben, dass natürlich Kohle, Öl und Gas endlich sind und vor allem auch, dass Kohle, Gas und Öl in der Hand von Menschen in dieser Welt sind, die jederzeit bereit sind, uns zu erpressen und uns irgendwo Preistreiberei am Ende hier zahlen zu lassen, sondern vor allem beim Thema Atomkraft stochern Sie ja im Nebel. Sie haben eben das hier gesagt, Herr Schult, ja, wir setzen auf Atomkraft, also wir halten das für eine sichere Geschichte. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Aber wissen Sie, dazu haben wir Sie jetzt schon mehrfach aufgefordert, und Sie machen es nicht, aus einem Grund, weil Sie sich nicht trauen. Legen Sie uns hier doch mal die Liste auf den Tisch! Wo genau werden Sie die Atomkraftwerke in Mecklenburg-Vorpommern errichten? (Zuruf von Thore Stein, AfD) Das will ich sehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Wo genau werden Sie die Atomkraftwerke in Mecklenburg-Vorpommern errichten? Wo genau werden Sie die Endlager in Mecklenburg-Vorpommern errichten? Welche Gemeinden können sich darauf schon mal einrichten? (Heiterkeit bei Michael Meister, AfD – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Da lacht Herr Meister und schüttelt den Kopf. Aber, Herr Meister, Sie sollten nicht lachen und den Kopf schütteln, sondern Sie sollten mal Tacheles sprechen. Schenken Sie doch den Menschen mal reinen Wein ein! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Wo kommt das Atomkraftwerk hin? Wo kommt am Ende das Endlager hin? Dann sollten Sie auch noch eine Rechnung auf den Tisch legen. (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Lubmin wird heute noch mit Millionenbeträgen des deutschen Steuerzahlers abgebaut. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Jede Kilowattstunde Strom, Atomstrom, ist ein Vielfaches teurer in der Gesamtrechnung als eine Kilowattstunde aus erneuerbaren Energien. (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Thore Stein, AfD) Und Sie führen hier die Leute hinter die Fichte, und die richtig konkreten Antworten bieten Sie nicht, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Das ist das Gegenteil von verantwortungsvoller Politik! Und vor allem, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) und vor allem, Sie singen hier das Lied, wie toll alles ist mit Öl und Gas. Und dabei sehen wir doch gerade, dass es die fossile Energie ist, die uns abhängig macht von den Weltmärkten, von den Krisen, von den Konflikten, vor allem aber von den autoritären Regimen, die es gibt. Wer ausschließlich auf Öl und Gas setzt, der setzt auf Erpressbarkeit, der setzt auf Preisschocks und auf Abhängigkeiten. Und was uns hier doch auch immer wieder erschaudern lässt, aber offenkundig so ist, die AfD sucht ja genau die Abhängigkeiten zu diesen Regimen. Anders kann ich mir nicht erklären, dass die AfD das schafft – und übrigens kaum jemand –, dass sie die absolute Fanbase und der Fanklub gleich von mehreren ist. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Einerseits beklatschen Sie alles, was Donald Trump macht. In Amerika sind Sie ein bisschen gespalten, schalten Elon Musk, den Tech-Oligarchen, der ja nun wirklich Schlimmes im Schilde führt, irgendwo auf Ihrem Parteitag dazu. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Oha!) Andererseits also sind Sie, verlieren Sie kein schlechtes Wort über Wladimir Putin, sind auch da Fanklub. Ich kann Ihnen mal sagen, Sie tun das alles aus einem einzigen Grund, (Zurufe von Petra Federau, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD) Sie wollen sich genau diesen Regimen an den Hals werfen, um hier politisches Kapital daraus zu schlagen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und Ihnen ist es einfach völlig egal, dass das, was Trump macht, dass das, was Putin macht, nicht im Interesse Europas ist, nicht im Interesse Deutschlands ist (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) und vor allem auch nicht im Interesse der Deutschen und auch der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das, was Sie da propagieren, findet auf dem Rücken der Menschen statt, findet auf dem Rücken der europäischen Friedensordnung statt, und vor allem geht das Ganze zulasten des Wohlstandes hier in Mecklenburg-Vorpommern. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Das ist, meine Damen und Herren, an Heuchelei nicht zu überbieten! Und übrigens ein zweiter Punkt ist ebenfalls nicht an Heuchelei zu überbieten. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Die AfD stellt sich hier hin, beklagt hohe Preise, beklagt hohe Preise, richtige Krokodilstränen fließen, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) mal davon abgesehen, wie gesagt, dass man ein guter Freund von Trump und Putin ist, die genau an dieser Preisschraube mit drehen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und Musk auch noch.) Und wissen Sie, was Sie dann machen? Sie beklagen hier die hohen Preise und anschließend drehen Sie sich um und tun alles dafür, dass der hart arbeitenden Bevölkerung das Geld aus der Tasche gezogen wird, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) dass sie weniger Geld haben in Mecklenburg. (Zurufe von Petra Federau, AfD, und Enrico Schult, AfD) So, abwarten, abwarten! Wer hat hier … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Martin Schmidt, AfD, und Paul-Joachim Timm, AfD – Glocke der Präsidentin) Abwarten! Ich weiß, Sie können das nicht. Sie können immer nur austeilen und nie mal einstecken! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Hören Sie doch mal zu! (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Hören Sie doch mal zu!

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Birgit Hesse

Einen Moment bitte, Herr Fraktionsvorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen, Zwischenrufe sind gestattet, aber permanentes Gemurmel und Dazwischensprechen ist insofern schwierig, weil ich den Redner nicht mehr verstehen kann. Ich bitte insofern um etwas mehr Ruhe! Herr Fraktionsvorsitzender, Sie haben wieder das Wort.

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Julian Barlen SPD

Genau, Sie stellen sich hier hin, beklagen die hohen Preise, lassen die Verantwortung der Konzerne, die wahrscheinlich über 21 Millionen Euro nur aufgrund der Krisen am Tag mehr verdienen, einfach mal links liegen, widmen sich anderen Themen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und gleichzeitig tun Sie hier Dinge, die dazu führen, dass die Menschen weniger Geld haben. Und das passt nicht zusammen. Sie haben beispielsweise gegen das Thema Tariflöhne, wo die AfD dagegen … (Enrico Schult, AfD: Oh, nicht das schon wieder!) Da sagt Herr Schult: „Oh, nicht das schon wieder!“ (Heiterkeit bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ich weiß, dass Sie daran nicht gerne erinnert werden. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Tariflöhne führen dazu, dass Menschen für harte, gute Arbeit gutes Geld bekommen und dass Frauen so viel Geld bekommen wie Männer. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Dafür gibt es Tarife, und dafür gibt es übrigens auch als unterste Latte in dem Tarifgefüge für die, die nachts die Restaurants putzen, die im Logistikgewerbe sind, die im Krankenhaus den Laden am Laufen halten in der Reinigung, zum Beispiel den Mindestlohn. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Da ist die AfD auch dagegen. Also Tariflöhne, Mindestlöhne, wenn es um das Thema Geldverdienen für die einfache Bevölkerung geht, (Enrico Schult, AfD: Wir sind überhaupt nicht dagegen! Wo haben Sie das gelesen?!) da stimmt die AfD dagegen. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Zweites Beispiel: Sie treten hier auf und sagen am Ende, also wir würden gern auch ein bisschen Kitaelternbeiträge wieder einführen. (Heiterkeit und Zurufe von Petra Federau, AfD, und Enrico Schult, AfD) Das heißt, sie kriegen nicht nur, wenn es nach der AfD geht, keinen Tariflohn, sondern sie müssen danach auch Kitagebühren wieder bezahlen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Petra Federau, AfD) Da muss ich mal sagen, wie passt das denn alleine, wenn man diese beiden Punkte nimmt, wie passt denn das zusammen?! (Enrico Schult, AfD: Das ist sogar Ihren Leuten unangenehm, die gucken alle schon runter! – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Das passt überhaupt nicht zusammen. Sie veralbern die Menschen. (Paul-Joachim Timm, AfD: Politischer Aschermittwoch ist schon vorbei, Herr Barlen!) Einerseits hohe Preise bejammern und dann auf der anderen Seite den Menschen das Geld aus der Tasche ziehen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) meine Damen und Herren, das ist einfach Heuchelei. Und die werden wir immer wieder hier benennen, auch wenn es Ihnen nicht passt. Das ist Ihre Politik, damit müssen Sie leben. Und deshalb sage ich, die Preisentwicklung im Augenblick auf dem Energiemarkt ist ein ernstes Problem. (Jens-Holger Schneider, AfD: Erzählen Sie uns doch mal, wo das Sondervermögen hinsoll!) Die Bürger/-innen, die Wirtschaft dürfen diese Zeche nicht zahlen müssen. Der Staat muss hart eingreifen, gerade wenn Konzerne auf Krise Kasse machen. Und deshalb sagen wir, Kartellrecht schärfen, Missbrauch bekämpfen, parallel dazu die Übergewinne abschöpfen, die Energiesteuer senken und vor allem langfristig für eine Energie sorgen, die unabhängig ist von der Erpressung durch autoritäre Regime, die unserem Land Sicherheit und Potenzial bietet. Dafür stehen wir. Dafür kämpfen wir. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, kurz zur Erinnerung: Der Bundeskanzler und die Bundeswirtschaftsministerin sind von der CDU. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Nutzen Sie also Ihren heißen kurzen Draht und legen Sie hier nicht irgendwelche Anträge auf den Tisch, wo Sie die Landesregierung darum bitten, Ihnen zu helfen! (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Mal bei Herrn Kanzler Merz anrufen! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das also zeigt im Grunde, dass Sie von Handlungsfähigkeit weit entfernt sind. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Ministerpräsidentin Frau Schwesig.

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Manuela Schwesig

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unsere Bürgerinnen und Bürger leiden unter diesen hohen Spritpreisen. 0,40 Euro mehr pro Liter bedeutet für Menschen, die zur Arbeit fahren, massive Belastung, bedeutet für die Pflegefachkraft, die im ambulanten Pflegedienst ist, massive Belastung, bedeutet für Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Einkommen massive Belastung, bedeutet für unsere Handwerkerinnen und Handwerker massive Belastungen. Und wir Familien wissen doch, wir stehen kurz vor den Osterferien, da wird eh schon immer der Sprit angehoben, ohne dass es dafür eine marktwirtschaftliche Begründung gibt. Und jetzt sind die Preise schon sehr hoch, also werden auch die Familien damit belastet. Und deshalb ist die Forderung, dass diese Spritpreise wieder runter müssen, richtig. Und diese Forderung wird von der Landesregierung unterstützt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Bundesregierung und die Länder haben in den letzten Monaten sehr viel dafür getan, wirtschaftliche Impulse zu setzen. Wir haben mit einem großen Sondervermögen jetzt viele Investitionen ausgelöst. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Wir haben mit einem Wachstumspaket dafür gesorgt, dass Unternehmerinnen und Unternehmer steuerlich entlastet werden. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wir haben dafür gesorgt, dass die Pendlerpauschale erhöht wird, um gerade die vielen Pendlerinnen und Pendler in unserem Land zu entlasten. Und wir haben vor allem mit einem jahrelangen Einsatz dafür gesorgt, dass endlich Gerechtigkeit bei den Netzentgelten herrscht, wo wir viele Jahre in MV, obwohl wir die grüne Energie produzieren, die höchsten Netzentgelte hatten. So haben wir jetzt die zweitniedrigsten, und es ist uns gelungen, dass der Strom im Februar dieses Jahres neun Prozent preiswerter war als im Jahr zuvor. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Bund und Länder nehmen also sehr viel hartverdientes Steuergeld in die Hand, um genau diese wirtschaftlichen Impulse zu setzen für die arbeitende Mitte und für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und deshalb ist das jetzt sehr kritisch, dass die Konzerne einfach diese Preise so massiv anheben, weil diese wirtschaftlichen Impulse, die da gesetzt werden, drohen jetzt wieder aufgefressen zu werden. Und deshalb ist es richtig, dass hier gehandelt werden muss. Die Landesregierung steht zu dem Dreiklang, den auch hier SPD und Linke vorschlagen. Wir brauchen ein hartes Kartellrecht, wir brauchen gleichzeitig die Abschöpfung der Übergewinne, und wir brauchen gleichzeitig die Senkung der Energiesteuer. Nicht eine einzelne Maßnahme wirkt, sondern wir brauchen alle drei zusammen. Unsere Forderungen gehen an die gesamte Bundesregierung. Da muss in der Bundesregierung niemand mit dem Finger auf den anderen zeigen, da ist der Bundeskanzler in der Pflicht. Jetzt müssen die Preise runter. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Angriffe im Iran und in anderen Staaten in der Region machen vielen Bürgerinnen und Bürgern und uns natürlich auch in der Landesregierung große Sorge. Und deshalb will ich hier ganz klar sagen, Deutschland darf keine Kriegspartei werden (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) und sich nicht in einen unkontrollierten Konflikt hineinziehen lassen, und ich vertraue auf das Wort des Kanzlers, dass es so auch nicht kommen wird. Und alle Touristinnen und Touristen, die noch auf der arabischen Halbinsel waren, sind zum Glück heil zurück in Deutschland. Deshalb möchte ich der Fluggesellschaft Sundair aus Stralsund und allen anderen, die dazu beigetragen haben, Deutsche aus dem Krisengebiet zu holen, von Herzen danken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mein Dank gilt auch der AIDA, die schon im vergangenen Jahr alle Touren in den Persischen Golf abgesagt hat aus berechtigter Vorsicht. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, was jetzt alle beunruhigt, ist ja, dass die Folgen des Krieges wieder hart werden für Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger, bei Handelsrouten, bei Lieferketten und bei Preisen. Und genau das erleben die Autofahrerinnen und Autofahrer an den Tankstellen. Der Liter Diesel kostet mehr als 2 Euro, und damit haben wir über 100 Euro für eine Tankfüllung, wo es noch vor Kurzem nicht mal 80 waren. Und schon die 80 sind für viele sehr viel Geld. Teure Kraftstoffe und unkalkulierbare Preissteigerungen sind in unserem Flächenland vor allem für die kleinen und mittelständischen Unternehmen, für unsere Handwerkerinnen und Handwerker ein großes Problem und vor allem für die vielen Pendlerinnen und Pendler. Und deshalb gibt es hier Frust und der ist auch berechtigt. Diese Preissteigerungen dürfen nämlich nicht das überlagern, was jetzt Bund und Länder intensiv angestoßen haben. Und ich finde es sehr inakzeptabel, dass die Benzinpreise in Deutschland schon stark angestiegen sind, bevor überhaupt Auswirkungen beim Rohölpreis zu verzeichnen waren. Deshalb stimmt es einfach nicht, dass es zwischen der sofortigen Anhebung, massiven Anhebung und der Rohstoffsituation auf der Welt einen Zusammenhang gibt. (Martin Schmidt, AfD: Wo wird denn das Öl eingekauft?) Es ist genauso wie immer, es ist ein Déjà-vu wie 2022: Kaum haben wir einen Konflikt auf dieser Welt, fällt den Konzernen nichts anderes ein, als ihre Preise zu steigern. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Und damit machen einige wenige in der Wirtschaft, Mächtige in der Wirtschaft ihren Profit auf dem Rücken anderer, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) in der Wirtschaft nämlich auf dem Rücken unserer kleinen und mittelständischen Unternehmen, auf dem Rücken der Handwerker und Pendler. Das ist nicht in Ordnung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und dass es keinen marktwirtschaftlichen Grund gibt für die Erhöhung außer Profitgier auf Kosten von Konflikten, das ist jetzt mehrfach nachgewiesen. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Preise für Kraftstoffe sind nämlich nur in Deutschland erheblich mehr angestiegen als in anderen europäischen Ländern. In Polen und in Tschechien ist der Sprit bis zu 0,50 Euro billiger, (Enrico Schult, AfD: Ja, weil die weniger Steuern haben.) obwohl er, und darauf hat mein Kollege Michael … (Thore Stein, AfD: Steuerhebel!) Nein, nein, nein! Halt, halt, halt! Zu den Steuern komme ich noch. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Aber ich finde es sehr, sehr interessant, und ich bin auch richtig dankbar dafür, dass die AfD heute wieder ihr Gesicht gezeigt hat. (Thore Stein, AfD: Ui! – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Sie stehen nämlich immer an der Seite der Mächtigen, der Konzerne, denen, die Geld machen. Und die vergessen unsere Handwerker. Und das haben Sie heute hier deutlich gemacht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thore Stein, AfD) Sie sagen einfach, Sie nehmen im Gegensatz zur Bundesregierung, Sie nehmen im Gegensatz zu allen Ministerpräsidenten aller Länder einfach diese Preissteigerungen hin und sagen, den Konzernen kann man keinen Vorwurf machen. (Enrico Schult, AfD: Sie sind realistisch, Frau Schwesig. Sie sind realistisch.) Und es gibt ganz andere Stimmen. Meinen Kollegen Michael Kretschmer ... (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Ich finde, Sie müssen sich jetzt auch mal die Argumente anhören. (Enrico Schult, AfD: Mach ich ja auch, die ganze Zeit!) Mein Ministerpräsidentkollege Michael Kretschmer hat darauf hingewiesen, dass, obwohl aus denselben deutschen Raffinerien und aus denselben Tanklagern der Sprit kommt, aus denselben Raffinerien, aus denselben Tanklagern, ist in Polen und Tschechien der Sprit bis zu 0,50 Euro billiger. Jetzt mal unabhängig von der Steuerfrage, es wird aus dem gleichen Tanklager getankt und in Deutschland gehen die Preise hoch und in Polen und Tschechien bleiben sie stabil. Das hat mit Marktwirtschaft nichts zu tun, das ist purer Kapitalismus. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Der Chef der Monopolkommission als Experte führt das ganz klar auf die marktbeherrschende Stellung weniger Mineralölkonzerne zurück. Die Preisbildung an deutschen Tankstellen ist oft undurchsichtig und willkürlich. Preise werden im Schnitt 22-mal pro Tag geändert. 22-mal! Das ist die Quartalsauswertung des Bundeskartellamts vom Oktober. Das ist nicht Sprech von irgendwelchen Politikern, das sind Fakten von den Experten, die die Aufgabe haben, das zu überwachen und zu kontrollieren. Und diese Änderungen kann man nicht mit Schwankungen an den Rohstoffmärkten begründen, und deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung sagt, hier muss das Kartellrecht geschärft werden. Im Bundesrat haben die Bundesländer schon vor längerer Zeit genau diese Schärfung des Kartellrechts, das jetzt kommt, vorgeschlagen. Und daran sieht man ja, dass Handlungsbedarf ist, weil ein solcher Missbrauch muss unterbunden werden. Und es ist richtig, dass die Bundesregierung zum Beispiel jetzt plant, dass die Beweislast umzukehren ist. Nicht das Kartellamt muss nachweisen, dass die Preise zu hoch sind, sondern die Konzerne müssen nachweisen, dass eine Preiserhöhung rechtmäßig ist. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Und es ist auch überfällig, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) dass die Tankstellen die Preise nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen und nicht, wie wir schon gehört haben, 22-mal. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aber, wie gesagt, das haben wir schon längst im November letzten Jahres im Bundesrat gefordert, aber ich sage ganz deutlich: Dieser Vorschlag ist viel zu schwach, denn jetzt geht es gerade nicht darum, dass die Preise weiter erhöht werden sollen, es geht darum, dass die Preise wieder runter sollen. Und deswegen erwarte ich vom Bundeskanzler, dass mehr gemacht wird als diese Regulierung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Marc Reinhardt, CDU: Finanzminister auch!) Und dazu gehört … Ich habe ja hier gesagt, ich halte nichts davon, dass der eine Minister mit dem Finger auf den anderen zeigt. (Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU) Aber ich erwarte bei der, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) ich erwarte (Heiterkeit und Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) bei der historisch höchsten Preiserhöhung, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) die jetzt hier die Wirtschaft belastet, die gerade das ganze Steuergeld, was wir ausgegeben haben für Wirtschaftsimpulse, Bundesregierung und Länder gemeinsam bedroht, da erwarte ich schon mal, dass der Bundeskanzler hier Tacheles redet. (Julian Barlen, SPD: Na! – Marcel Falk, SPD: Jawoll!) Das ist keine Angelegenheit mehr nur noch von Ministern, (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: So ist es.) sondern das ist eine ernste Lage für Bürger und Wirtschaft, und da muss der Bundeskanzler handeln. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und ja, die Kritik an Frau Reiche ist auch gerechtfertigt, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) weil ich mich frage, warum wir uns eigentlich gar nicht auf diese Situation vorbereitet haben. Die Situation ist haargenau wie 2022. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) 2022 sind nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine die Preise in die Höhe geschnellt, da gab es sogar noch eine Begründung, weil man nicht mehr das russische Gas nehmen konnte und auf teures LNG-Gas aus anderen Ländern gehen musste. Da gab es sogar noch einen marktwirtschaftlichen Grund. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und da aber gab es schon die Debatte, sind alle Preissteigerungen gerechtfertigt, muss man nicht differenzierter herangehen, und da gab es schon die Debatte, das Kartellrecht zu verschärfen. Wie gesagt, der Bundesrat hat sogar im letzten Jahr, November, noch mal darauf hingewiesen, und das hätte schon alles passieren müssen, diese Verschärfung des Kartellrechts. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und wir haben dann, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) wir haben dann in 22 als Landesregierung sehr früh gefordert, dass es eine Energiepreisbremse gibt, gemeinsam mit der Wirtschaft hier im Land zusammen, so, wie wir jetzt auch fordern, dass es eine Spritpreisbremse gibt. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich will aber sagen, was damals passiert ist, die hohen Beträge, die ja die Konzerne einnehmen, wurden durch die Energiepreisbremse runtergedrückt. Das hat wahnsinnig viele Millionen Euro gekostet, und ein Teil ist davon durch die Übergewinnsteuer kompensiert worden. Das ist ein richtiges Modell gewesen in dieser Lage. Aber ich sage, es ist wahnsinnig aufwendig für den Staat und auch wahnsinnig teuer für den Steuerzahler, wenn wir einfach hingucken, dass Konzerne komplett massiv erhöhen, die Gewinne einnehmen, und dann man letztendlich durch Steuersenkung das wieder alles ausgleicht. Da liegt ja die Gefahr drin, dass man das Steuergeld nicht einsetzt für Investitionen in die Wirtschaft, sondern dass man mit der Absenkung praktisch die Gewinne der Unternehmen zahlt. (Torsten Koplin, Die Linke: Richtig! So ist es.) Und deswegen ist es das Mindeste, dass man eine Übergewinnsteuer braucht, aber eigentlich wäre es richtig gewesen, aus diesen Erfahrungen von 22 dafür zu sorgen, dass wir das gleich jetzt schon haben. Und das ist das Problem. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und deswegen braucht es jetzt auch alle drei Dinge: Es braucht jetzt die kartellrechtliche Regulierung, und vor allem, wenn die Beweislastumkehr kommt, braucht es jetzt sofort die Prüfung der Konzerne. Und wir haben ja die Bundespolitiker von SPD und CDU gesehen, wie sie, aus meiner Sicht zu Recht, empört waren, wie die Konzerne sich rausgeredet haben. Aber das zeigt ja, wie die Konzerne letztendlich … Denen ist es egal, wie es unseren Handwerkern geht, denen ist es egal, wie es den Pendlern geht. Da geht es eben um Gewinnmaximierung, und da muss der Staat schon dafür sorgen, dass wir soziale Marktwirtschaft haben und nicht puren Kapitalismus. Soziale Marktwirtschaft bedeutet auch, dass alle am Markt klarkommen müssen, vor allem die Handwerkerinnen und Handwerker und vor allem auch unsere Unternehmen. Und ich kann mich gut erinnern, wie 22 aus der Wirtschaft die Forderung nach der Übergewinnsteuer kam, von unserer Handwerkskammer, weil die nämlich gesagt haben, es kann nicht sein, dass wir Handwerkerinnen und Handwerker die hohen Preise zahlen müssen, und die großen Konzerne machen die Riesengewinne. 21 Millionen Euro pro Tag zulasten unserer Handwerker, zulasten unserer Pendler, das ist nicht in Ordnung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Martin Schmidt, AfD: Wer sagt denn das? Greenpeace? – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und ja, das Abschöpfen des Übergewinns und damit die Senkung der Steuer dauert jetzt wieder, und deswegen ist es richtig, die Forderung sofort nach einer Spritpreisbremse und sofort jetzt die Energiesteuer zu senken. Das ist unsere Forderung, genau wie 2022. Aber, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der AfD, dass Sie hier, anders als die Bundesregierung, anders als die Große Koalition im Bund, anders als die MV-Koalition in MV, völlig unkritisch gegenüber diesen Preissachen sind und sagen … (Enrico Schult, AfD: Das habe ich doch gerade ausgeführt, Frau Schwesig. Bleiben Sie doch bei der Wahrheit!) Nee, Herr Schult, Sie haben – das war richtig gut –, Sie haben hier gesagt am Mikro, (Enrico Schult, AfD: Ja.) und das werden alle Bürgerinnen und Bürger hören, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Sie haben hier am Mikro gesagt, man kann das den Konzernen, das ist so, das ist Marktwirtschaft. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und wenn das für Sie Marktwirtschaft ist, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Richtig!) dass die großen unberechtigt die Preise massiv anheben (Stephan J. Reuken, AfD: Sie haben offensichtlich nicht zugehört.) und die kleinen Unternehmen in unserem Land die Zeche zahlen, dann wissen alle in diesem Land, wo die AfD steht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zurufe von Martin Schmidt, AfD, und Enrico Schult, AfD Und mich überrascht es auch gar nicht – das unterscheidet uns, Julian –, mich überrascht das gar nicht, dass die AfD an der Seite dieser Konzerne steht, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das werden wir ja am Ende sehen.) weil die AfD (Zurufe von Martin Schmidt, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) steht auch an den … (Enrico Schult, AfD: Gibt es gute und schlechte Steuerzahler, Frau Schwesig? Geld, das Sie verteilen?! – Zuruf von Martin Schmidt, AfD – Glocke der Präsidentin) Wir … (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Einen … Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Wir nehmen ... Präsidentin Birgit Hesse: Einen Moment bitte, Frau Ministerpräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe es jetzt schon einmal gesagt und sage es noch einmal: Sie können gerne Zwischenrufe tätigen, Sie können aber nicht permanent reden, weil dann ist die Ministerpräsidentin nicht mehr zu verstehen, beziehungsweise sie kann ihre Ausführungen nicht tätigen. Das ist aber so geplant, dass sie jetzt an der Reihe ist. Insofern hat die Ministerpräsidentin jetzt das Wort. Bitte schön! Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Weil Sie das Sondervermögen ansprechen: Wir fördern in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Sondervermögen keine Konzerne. Wir sanieren Schulen, wir sanieren damit Straßen. Jeder Bürgermeister und jede Bürgermeisterin bekommt einmalig 50.000 Euro für Kofinanzierung anderer Sachen. (Patrick Dahlemann, SPD: Feuerwehr und Polizei.) Wir finanzieren Feuerwehrhäuser damit. Wir finanzieren viele Sachen, die wir hier mit Wirtschaft, Gewerkschaften, allen Landräten und Oberbürgermeistern besprochen haben. Aber Sie werden auch an dieser Stelle erklären müssen, so wie jetzt bei der Abzocke der Konzerne, warum Sie eigentlich gar nicht an der Seite der Bürgerinnen und Bürger stehen, diese Investitionen in diesem Land zu machen. Sie haben sich gegen das Sondervermögen ausgesprochen, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Sie haben sich gegen diese Investitionen ausgesprochen, und das werden Sie bei jeder Investition vor Ort erklären müssen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Julian Barlen, SPD: So ist das. – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und mich überrascht ihre Abhängigkeit und ihre Gutgläubigkeit (Julian Barlen, SPD: Mich nicht.) und vor allem ihre – wirklich – Naivität gegenüber den Konzernen überhaupt nicht. Sie sind ja auch nicht bereit, dass Plattformen, die großen amerikanischen Plattformen reguliert werden für mehr Kinder- und Jugendschutz. Da sind Ihnen auch unsere Kinder egal. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein!) Sie rennen Trump hinterher und Sie sind hier der größte Fanklub, anders als alle anderen Demokraten, völlig unkritisch gegenüber Donald Trump und dem, was er tut. (Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD) Ob unsere Wirtschaft unter der Zollpolitik leidet, ob jetzt hier wieder gelitten wird – Ihnen ist das alles egal. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Sie stehen null an der Seite der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, an der Seite der Bürgerinnen und Bürger in MV. Sie vertreten nicht die Interessen von Deutschland, nicht die Interessen von MV, (Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD) sondern von Trump, (Beifall Julian Barlen, SPD, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) von MAGA und von den großen Ölkonzernen. Das haben wir heute wieder alle gesehen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) und das werden wir auch deutlich machen. – Vielen Dank! (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Die Ministerpräsidentin hat die angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Fraktionsvorsitzende Herr Peters. Daniel Peters , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, man kann natürlich so eine Debatte nutzen für parteipolitische Geländegewinne, (Heiterkeit und Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) aber man hätte heute auch die Chance gehabt, vielleicht ein gemeinsames Signal zu senden, (Heiterkeit bei Christian Brade, SPD) nicht nur an die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch an die Wirtschaft, dass wir hier und heute klarmachen, dass wir für Entlastung sorgen wollen, die – und das ist hier schon richtigerweise festgestellt worden – tatsächlich dringend erforderlich sind. Und nun kann man natürlich eine Debatte darüber führen, wer wann hier welchen Dringlichkeitsantrag eingereicht hat und wo es an welcher Stelle Ähnlichkeiten gibt. Ich hätte sehr darauf gesetzt, dass wir natürlich sagen, das, was der Bund dort – übrigens eine Koalition aus CDU, CSU und SPD habe ich mir immer sagen lassen – (Stephan J. Reuken, AfD: Hört, hört! Hört, hört!) dass diese Koalition und diese Bundesregierung natürlich eine Taskforce ins Leben gerufen haben und aus dieser Arbeitsgruppe, oder wie auch immer man dieses Gebilde nennen möchte, dann Ergebnisse produziert wurden, Ergebnisse, die da lauten, dass wir eben nur einmal am Tag eine Preiserhöhung an den Tankstellen zulassen, aber beliebig oft senken dürfen, nicht wir, sondern natürlich die Pächter und die Inhaber der Tankstellen, dass aber eben auch das Kartellrecht eben nachgeschärft werden soll. Und das ist hier an der Stelle, Herr Barlen, Frau Ministerpräsidentin, gar nicht richtig zum Ausdruck gekommen. Das Ziel des Kartellrechts ist ja, dass man Preisabsprachen verhindert. So habe ich mir das immer mal gemerkt und auch noch mal nachgefragt. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und wenn es diese Preisabsprachen gibt – das sage ich ganz deutlich –, dann muss das ganz hart und ganz scharf sanktioniert werden, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) weil das ist ein Unding, das ist auch widerrechtlich, und da muss man an der Stelle auch anpacken. Und ich habe die Koalitionäre in Berlin so verstanden, dass sie genau das an dieser Stelle auch vorhaben. Aber zu Beginn sollte man schon auch noch, deswegen, da sage ich, das ist richtig, dass Sie, Frau Ministerpräsidentin, eben auch die Ursache des Ganzen genannt haben, und die Ursache liegt im Nahen Osten, es liegt in der kriegerischen Auseinandersetzung im Iran. Und ich finde an der Stelle, auch wenn wir zu Recht über die Preise an Tankstellen und den Druck, den Kostendruck im Zuge der Energiekrise – so kann man es ja nennen – oder Energiepreiskrise reden, sollte man schon auch noch mal an die Opfer dieses Krieges denken, das ist mir an der Stelle auch wichtig, und dass wir uns natürlich alle einen schnellen Frieden wünschen, aber auch ein schnelles Ende des Terrorregimes im Iran. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Steffi Pulz-Debler, Die Linke) Aber, meine Damen und Herren, ja – und es ist festgestellt worden zu Recht –, diese steigenden Energiepreise haben für die Verbraucherinnen und Verbraucher und vor allem für die Wirtschaft, für die energieintensiven Unternehmen, auch für die Landwirtschaft – an der Stelle genannt – erhebliche Folgen. Es sind die Leidtragenden. Und ich will auch klar zum Ausdruck bringen, wir in Mecklenburg-Vorpommern als Flächenland, wir leiden da in besonderer Weise. Und ich sage auch ganz deutlich, die Menschen bei uns in Mecklenburg-Vorpommern sind auf das Auto angewiesen. Wer etwas anderes behauptet, der kennt unser Land nicht oder der will es auch nicht kennen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen ist es richtig zu sagen, ja, das, was der Bund, diese Taskforce, und das, was in dieser Woche im Deutschen Bundestag auf den Weg gebracht werden soll, ist erst mal richtig, aber, ja, es reicht auch wirklich nicht aus, das stimmt. Und deswegen muss man sich mal anschauen, wie überhaupt dieser Preis zustande kommt. Wir haben da eben die Situation, ja, ich will durchaus nichts dagegen sagen, wenn es Übergewinne gibt, dann muss man darüber reden, bloß ich stelle anheim, gibt es überhaupt Übergewinne. (Julian Barlen, SPD: Wat?!) Ich habe mir das mal, was Sie, Herr … Ja, Herr Barlen, ich habe mir, Sie haben das ja diskreditiert, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) dass ich mich mit einem Tankstellenpächter unterhalten habe – ich weiß nicht, was daran verwerflich ist – (Julian Barlen, SPD: Überhaupt nichts.) und daraus eine Videodokumentation gemacht habe, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) aber ich wollte ja einen Punkt, den er zum Ausdruck gebracht hat, noch mal klarmachen. Dieser Preis bildet sich ja folgendermaßen: Sie haben ja die Abbildung des Preises für das, was in 90 Tagen eingekauft werden soll. Das ist ja ungefähr so, wenn Sie jetzt sagen, Sie haben Gold für 2.000 Euro gekauft und das ist jetzt 4.000 Euro wert, dann frage ich Sie, zu welchem Preis würden Sie dann verkaufen. Und das soll sozusagen die Einkaufspolitik von morgen, um es mal einfach zu sagen, abbilden. Und ja, ich sage Ihnen ganz deutlich, wenn Übergewinne entstehen, dann ist das nicht redlich, und wenn die abgeschöpft werden und wenn es Preisabsprachen gibt, (Julian Barlen, SPD: Ja, gibt es denn welche?) aber wir müssen schon noch genau uns angucken ... (Julian Barlen, SPD: Gibt es denn Übergewinne?) Ja, das müssen wir uns genau anschauen, ob es die gibt oder ob ... (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ja, Herr Barlen, dann erklären Sie es mir! (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Haben Sie, haben Sie das schwarz auf weiß? Haben Sie das schwarz auf weiß? (Zuruf von Thore Stein, AfD) Wo haben Sie die Zahlen her? Können Sie das, haben Sie schon die Jahresbilanzen der Mineralölkonzerne gelesen? (Julian Barlen, SPD: Haben Sie sich mal mit den Veröffentlichungen beschäftigt?) Ja, ich habe doch gesagt, wenn es diese gibt, dann müssen wir darüber wirklich eindrücklich reden. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ich will aber auch zum Beispiel deutlich sagen, wie gestaltet sich der Preis. An einem Liter Benzin sind die Kosten, zu 56 Prozent sind Steuern und Abgaben, beim Diesel, Entschuldigung! Beim Benzin sind es fast zwei Drittel. Das heißt, da ergibt sich doch ein Hebel. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Sie haben es ja in Ihrem Antrag auch Gott sei Dank erwähnt, dass man über eine Senkung der Energiesteuer reden kann. (Rainer Albrecht, SPD: Diesel 48 Prozent und Benzin 56.) Und übrigens muss man auch noch mal sagen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) es handelt sich ja hier sogar um eine Doppelbesteuerung. Wir haben ja erst den Marktpreis, dann die Mineralölsteuer, die CO -Abgabe, und auf das Ganze kommt 2 dann noch die Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist also nicht auf den Marktpreis, sondern da gibt es also eine Doppelbesteuerung. Und vielleicht sollten wir mal grundsätzlich darüber reden, ob das an der Stelle sinnvoll ist oder ob das nicht wirklich ein Abwürgen von wirtschaftlicher Entwicklung ist und von einer wirtschaftlichen Dynamik. Darüber sollten wir mal reden! Und ja, ich bin Ihnen dankbar, dass wir hier darüber diskutieren dürfen, dass die Steuern und Abgaben runter müssen, und wenn auch nur temporär, denn das schafft auch kurzfristig Entlastung, (Zuruf von Christian Winter, SPD) und nicht einfach nur vom Kartellrechtnachschärfen reden, mit irgendwelchen Phrasen kommen und parteipolitische Geländegewinne machen wollen. Ich könnte mich auch darüber beklagen, dass Lars Klingbeil irgendwie Hobbyaußenminister spielt, obwohl er tatsächlich auch am Zuge wäre, mal Spielräume aufzuzeigen, ob nicht eine Senkung der Energiesteuer oder ein Aussetzen der CO -Abgabe oder eine Senkung der Mineralölsteuer 2 drin wäre. Das wäre seine Aufgabe, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, Barbara Becker-Hornickel, FDP, und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Aber das brauchen wir nicht zu tun, das machen die in Berlin hoffentlich schon ganz alleine. Und an der Stelle, glaube ich, bringt es nichts, permanent diese moralischen Appelle, die parteipolitischen Appelle zu senden, (Zuruf von Christian Winter, SPD) sondern konstruktiv in diesem Parlament darüber nachzudenken, welches Instrument ist geeignet, um ganz schnell Entlastung herbeizuführen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Julian Barlen, SPD: Na, dann schreiben Sie das doch in Ihren Antrag! Schreiben Sie das doch mal in Ihren Antrag!) Ich habe schon am 6. März einen Vorschlag gemacht: ein flexibles Steuersystem beim Thema Energiesteuer. Wenn der Preis sinkt, passen wir die Steuer entsprechend an – keine Raketenwissenschaft, kein Hexenwerk. All das ist möglich in anderen europäischen Ländern. Und deswegen sollten wir uns an dieser Stelle auch an denen ein Vorbild nehmen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Aber wir haben, wir haben es hier ja eben nicht mit einer Debatte zu tun – so habe ich zumindest den Eindruck gehabt –, die fruchtbar und konstruktiv ist, sondern es ging einzig und allein darum, irgendwelche Schuldigen zu suchen, teilweise auch Klassenkampfrhetorik. Denn die Frage ist doch, Sie müssen doch den Leuten wirklich auch beantworten, was das dann am Ende bringt. Hier wird einfach in den Raum gestellt, wir sollen das Kartellrecht nachschärfen, und die Antwort, wie Sie das machen wollen, sind Sie leider auch schuldig geblieben. Das heißt, hier werden irgendwelche Nebelkerzen geworfen in dem Glauben, dass die Menschen uns das abnehmen. Und ich finde, das hat weniger etwas mit Glaubwürdigkeit zu tun, und so verlieren die Menschen weiterhin das Vertrauen in Politik. Das stärkt wiederum die Falschen. Und zu den Falschen will ich an dieser Stelle auch kommen. Sich hier vollmundig hinzustellen und zu sagen, sie seien die Einzigen, (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) die Einzigen, die in irgendeiner Art und Weise an der Seite der Pendlerinnen und Pendler stehen, jetzt habe ich mir Ihren Antrag mal angeguckt – bitte mein Selbstgekritzeltes an dieser Stelle ignorieren! –, (Heiterkeit bei Ministerin Jacqueline Bernhardt) aber mit so einem Fünfzeiler, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) mit so einem Fünfzeiler (Thore Stein, AfD: Ist sehr wirkmächtig! Ist sehr wirkmächtig!) wollen Sie uns jetzt die inhaltliche Tiefe dieser Debatte deutlich machen. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Nicht mal eine Begründung Ihres Antrages (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) konnten Sie formulieren. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Herr Fraktionsvorsitzender … (Zuruf von Thore Stein, AfD) Daniel Peters , CDU: Das ist auch … Präsidentin Birgit Hesse: … gestatten Sie mir … Daniel Peters , CDU: … das Problem. Präsidentin Birgit Hesse: … kurz den Hinweis, … Daniel Peters , CDU: Und dann … Präsidentin Birgit Hesse: … dass Sie nichts hochhalten dürfen. (Sebastian Ehlers, CDU: Ist nur ein Antrag.) Daniel Peters , CDU: Entschuldigung! Entschuldigung! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich hätte es auch umschreiben können. (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Dann halte ich ihn hoch.) Also fünf Zeilen sind es Ihnen wert, (Zuruf von Thore Stein, AfD) auf diese Krise zu reagieren, fünf Zeilen! (Andreas Butzki, SPD: Ohne Begründung!) Keine Begründung, keine Auswirkungen! (Zurufe von Martin Schmidt, AfD, und Thore Stein, AfD) Da wird einfach das niedergeschrieben, was Sie mal irgendwie irgendwo aufgefangen haben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und dann, Herr Schult, sprechen Sie von wirtschaftlicher Vernunft. (Enrico Schult, AfD: In der Tat, Herr Peters! In der Tat!) Und das finde ich aus Sicht der AfD schon wirklich zynisch. (Martin Schmidt, AfD: CDU bitte ganz leise sein!) Das muss man wirklich sagen, wirtschaftliche Vernunft und AfD, das passt einfach nicht zusammen. (Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD) Denn es ist die gleiche AfD, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) die den Austritt aus der Europäischen Union fordert, die sich dafür einsetzt, ... (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Doch, doch! Das ist nachlesbar. (Enrico Schult, AfD: Lesen Sie doch mal unser Wahlprogramm, Herr Peters! Ich bitte Sie!) … dass jedes internationale Abkommen möglichst gekappt werden soll, dass unsere Exportwirtschaft darniederliegen würde. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ist doch jetzt schon!) Es ist mittlerweile nachgewiesen, was das bedeuten würde. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) 2,3 Millionen Jobs würden flöten gehen, (Unruhe bei Ann Christin von Allwörden, CDU) die würden wegfallen, meine Damen und Herren, (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) Kapitalvernichtung sondergleichen. (Unruhe bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das ist Wirtschaftspolitik der AfD, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und deswegen werbe ich sehr dafür, sich mit Ihnen inhaltlich stärker auseinanderzusetzen, (Enrico Schult, AfD: Das machen Sie ja jetzt über Ihre Lappenkampagne. Das ist Ihre inhaltliche Auseinandersetzung.) um den Menschen klarzumachen, was das bedeutet, nämlich Wohlstandsvernichtung, (Zuruf von Enrico Schult, AfD – Glocke der Präsidentin) krasseste Wohlstandsvernichtung, Arbeitsplatzverluste. Das ist das AfD-Parteiprogramm zum Thema Wirtschaft. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) Deswegen – um Gottes willen – lassen wir Sie nicht in irgendeiner Art und Weise mitregieren (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD und Wolfgang Waldmüller, CDU) oder überhaupt lassen wir es zu, dass Sie regieren, (Unruhe bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und Wolfgang Waldmüller, CDU) denn davon werden die Menschen nichts haben, im Gegenteil, sie werden schwerst leiden. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, Michel-Friedrich Schiefler, SPD, und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das hier – noch mal – ist offensichtlich Ihre einzige Antwort, meine Damen und Herren. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Also zusammengefasst: Ja, lassen Sie uns genau hinschauen, was die Konzerne treiben, aber lassen Sie uns b) bitte jetzt konkret darüber reden, wie können wir entlasten. (Unruhe bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und Wolfgang Waldmüller, CDU) Und ich bin sehr dafür, dass wir die Steuern und die Abgaben senken. (Unruhe bei Enrico Schult, AfD) Welches Instrument, ist letztlich fast egal, Hauptsache, es wirkt jetzt und es ist auch finanzierbar. (Unruhe bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und Wolfgang Waldmüller, CDU) Meine Damen und Herren, dieses Signal sollten wir heute aus dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern senden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Barbara Becker-Hornickel, FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es jetzt zum dritten und damit zum letzten Mal: (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es besteht die Möglichkeit, Zwischenfragen zu stellen. Und, Herr de Jesus Fernandes, Sie haben nicht zu kommentieren, was ich jetzt hier sage. Es besteht die Möglichkeit, Zwischenrufe zu tätigen, aber bitte nicht permanent dazwischenzurufen. Und das ist das dritte Mal, dass ich es jetzt aufgerufen habe, beim vierten Mal werde ich es entsprechend ahnden, weil es ist einfach nicht angenehm für einen Redner, sich ständig mit diesen Zwischengesprächen abgeben zu müssen. Vielen Dank für Ihre Berücksichtigung! Ich rufe jetzt auf für die Fraktion Die Linke Herrn Dr. Trepsdorf. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Martin Schmidt, AfD)

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Dr. Daniel Trepsdorf Die Linke

Haben Sie meine Rede schon gelesen? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Michael Meister, AfD) Verehrte Frau Präsidentin, wollen wir die Kollegen noch mal ausreden lassen?! Ich glaube, sie haben ein Kommunikationsbedürfnis.

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Birgit Hesse

Herr Dr. Trepsdorf, was ich eben gesagt habe, gilt auch für Sie. Ich bin hier diejenige, die für die Ordnung der Sitzung sorgt, und das mache ich auch gerne. (Heiterkeit bei Michael Meister, AfD) Insofern haben Sie jetzt das Wort. Bitte schön!

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Dr. Daniel Trepsdorf Die Linke

Vielen Dank! Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Vorpommer/-innen, liebe Mecklenburger/-innen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oh Gott!) zunächst möchte ich noch mal darauf eingehen, was insbesondere meine werten Kolleginnen Dagmar Kaselitz, Anne Shepley, Steffi Pulz-Debler – und auch Frau Becker-Hornickel war präsent gewesen – mit der Irankonferenz angestoßen haben. Ich glaube, da haben wir auch hier aus Mecklenburg-Vorpommern ein starkes Zeichen gesetzt, dass wir eben nicht nur Spritpreise im Hinterkopf haben, sondern auch das Leiden der Bevölkerung vor Ort und auch die Emanzipationsbewegungen der Bevölkerung vor Ort. Vor allem haben wir auch den Iranerinnen und Iranern, die hier in Mecklenburg-Vorpommern sind, eine wichtige Stimme gegeben und deren Motivationslagen und Emotionen auch weitergetragen. Vielen Dank an dieser Stelle noch mal! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, ansonsten muss ich sagen, also, Herr Schult, was Sie hier wieder für ein Feuerwerk abgefeuert haben, das war schon im negativen Sinne höchst beeindruckend. (Enrico Schult, AfD: War spektakulär, ne?! War spektakulär!) Jetzt wollen wir aber langsam auch mal die Sonnenbrillen abnehmen und uns nicht die Augen verblitzen lassen, sondern müssen tatsächlich mal schauen, worum es eigentlich geht. Da werden sicherlich einige Redundanzen dabei sein, aber die richte ich gerade an Sie und Ihre Fraktion, weil Redundanz erhöht ja bestenfalls das Verständnis. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Sie haben eine toxische Rhetorik wieder mal an den Tag gelegt und arbeiten sehr stark mit psychologischkognitiven Verzerrungen. Sie setzen den Prime „Haltet den Dieb!“, und die Bürgerinnen und Bürger sollen genau in diese Richtung schauen und sie sollen vor allem auf den Staat schauen. Aber dieser hat die Preise eben nicht erhöht, sondern die Protagonist/-innen der fossilen Energiewirtschaft. Sie verwechseln und verzerren bewusst in Ihrer kompletten Debatte Ursache und Wirkung. Und das ist außerordentlich problematisch. Herr Peters, dem muss ich tatsächlich auch sagen, wunderbar, was Sie in der Öffentlichkeit nach vorn gebracht haben. Sie haben ja hier davon gesprochen, dass man nicht parteipolitisch Claims und Landgewinne abstecken soll, aber mit so einem, ich sage mal, exotischen Vorschlag, das Öl der „Eventin“ abzupumpen, (Heiterkeit bei Patrick Dahlemann, SPD – Enrico Schult, AfD: Ja.) da haben Sie definitiv auch einen parteipolitischen Claim gehabt. (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Daniel Peters, CDU) Also ich muss auf der einen Seite schmunzeln, muss aber ganz neidlos sagen, damit schafft man es natürlich auch in die Medien. (Heiterkeit bei Patrick Dahlemann, SPD – Zuruf von David Wulff, FDP) Wichtig ist aber auch, dass Sie an die überdimensionierten Konzerngewinne nicht heran wollen. Herr Schult wiederum gerierte sich hier wunderbar als Robin Hood. Ich sage aber im Namen der MV-Koalition, natürlich auch meiner Fraktion, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) wenn Sie Robin Hood sein wollen, dann sprechen Sie mit wirtschaftlichem Sachverstand und Vernunft, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) sprechen Sie richtig und sprechen Sie nicht von Wirtschaft wie der Wolf vom Vegetarismus! (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Michael Meister, AfD) Sie verwechseln Ursache und Wirkung. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Genauso beim Preisgeschehen auf dem fossilen Energiemarkt: Sie schielen auf den Staat und vergessen die international grenzenlose Großindustrie. Wenn Sie schon Robin Hood sein wollen, dann schauen Sie auf die Richtigen! Schauen Sie nicht nur auf die kleinen Fässer, weil sonst kommen Sie als Robin Hood, aber sind am Ende doch bloß Bruder Tuck, (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) und das wirkt ein bisschen lächerlich. (Zuruf von Michael Meister, AfD – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Die Kollegen von der AfD: Ihre Expertise in wirtschaftlichen Belangen ist wirklich schwer zu unterschätzen, aber darauf werde ich später noch hinkommen. Hören Sie zudem auf, den Staat permanent als Feind der Bürger/-innen darzustellen! Sie wollen doch hier mal Verantwortung übernehmen, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) dann müssen Sie auch mal ein bisschen gucken, dass der Staat nicht so dramatisch den Bürger ausplündert, (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Martin Schmidt, AfD) weil das ist eine Mär vom Staat, der sich hemmungslos bereichert, was auch wirtschaftlich und wissenschaftlich mehr als abgewiesen wurde. Die Bürger/-innen sind weder Opfer noch Marionetten des Staates. Sie reagieren mit Handlungsvarianz, und der Staat ringt um gute Lösungen. Unter anderem ist auch dieses Hohe Haus hier genau ein Beleg dafür, seine Institutionen und auch die Regierung. Aktuelle Pressestimmen sagen: „Herausragende Gewinnsteigerungen für die fossile Energieindustrie“ – „Der Spiegel“, „Ölfirmen schwimmen im Geld“, titelt die „Tagesschau“, „Preispolitik der Mineralölkonzerne? Nicht nachzuvollziehen“, sagt der NDR. Im Krisenjahr 22, um das mal ein Stück weit vorzugreifen, erzielten die Mineralölkonzerne allein in Deutschland Zusatzeinnahmen von 70 Milliarden Euro, bei Stromkonzernen waren es 30 Milliarden Euro. Die sogenannte Übergewinnsteuer hätte hier laut ersten Zahlen lediglich rund zwei Prozent abgeschöpft. Etwa die Hälfte der Zusatzeinnahmen sei bei den Mineralölkonzernen gelandet und größtenteils an Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet worden. Das heißt also ganz deutlich – und das müssen wir an dieser Stelle auch vor den Bürgerinnen und Bürgern unterstreichen –, wir haben ein Kartellproblem, wir haben eine dysfunktionale und gierige fossile Energiewirtschaft, eine Shareholder-Value-Oligarchie, die keine ethisch-moralischen Hemmnisse mehr kennt. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und das ist destruktiver Kapitalismus im vorletzten Stadium. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ich will das an der Stelle noch einmal deutlich machen, und zwar mit konkreten Zahlen. Shell hatte 2024 einen bereinigten Gewinn von 26 Milliarden US-Dollar, BP-Aral, der größte Anbieter hier in Deutschland, erzielte 23 ebenfalls sehr hohe Gewinne, wobei Aral als Marktführer die zentrale Rolle spielt, 15,2 Milliarden US-Dollar. ExxonMobil und Chevron 2024 schlagen mit 33,7 Milliarden US-Dollar zu Buche. Wir müssen also mal ganz ehrlich gucken, dass es nicht nur kurzfristige Perspektiven auf die Herausforderungen gibt, sondern auch langfristige Maßnahmen. Tatsächlich, ja, die wirtschaftliche Situation in Mecklenburg-Vorpommern ist herausfordernd, aber das nehmen natürlich auch die Landesregierung und die Regierungskoalition mit auf. Laut Vereinigung der Unternehmensverbände schauten 33 von 100 Führungsetagen-Mitglieder mit gedämpften Erwartungen ins laufende Jahr, 18 von 100 sehen die Entwicklung mit Optimismus. Gerade deshalb brauchen wir wirtschaftspolitische Verantwortung und keine populistischen Scheinlösungen à la AfD. Ihre Vorschläge, die Sie auch hier heute in der Debatte gemacht haben – das muss man ganz klar sagen –, wirken so ein bisschen wie die Florsheim-Schuhgröße, die Präsident Trump in seinem Kabinett an seine Kabinettsmitglieder ausgegeben hat, es ist alles irgendwie zwei Nummern zu groß. Hier wird nichts florieren, außer vielleicht die wirtschaftlichen Belange in Ihrer Verwandtenaffäre. Bei der bevorzugten Einstellung von Familienmitgliedern und Duzfreunden brummt der AfD-Wirtschaftsmotor. (Enrico Schult, AfD: Bei uns nicht, Herr Trepsdorf.) In den Fluren der Verwaltungen und der Regierung sagt man schon, dass AfD-Abgeordnete häufiger Homeoffice machen, um einen guten Abstand zu bekommen von Familie und Freunden. (Martin Schmidt, AfD: Tata, tata!) Die AfD versucht heute, sich als Anwältin der Wirtschaft als auch der einfachen Bürger/-innen darzustellen, doch ihre Vorschläge würden lediglich für ein kurzes konjunkturelles Strohfeuer sorgen oder unserem Land sogar ganz massiv schaden. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Schauen wir auf die Realität: Unsere Wirtschaft lebt nun mal von Industrie, Tourismus, Landwirtschaft, maritimer Wirtschaft und erneuerbaren Energien. Unsere Werften sichern Tausende Arbeitsplätze an der Küste, der Tourismus ist zentraler Arbeitgeber an Land, unsere Landwirtschaft versorgt Deutschland mit Lebensmitteln. Gerade hier zeigt sich eben auch mit Blick auf die Energiepreisdebatte, wie sehr die AfD danebenliegt. Es wurde schon gesagt, und ich kann es nur noch einmal unterstützen: Sie lehnen den Mindestlohn ab oder stellen ihn infrage, (Enrico Schult, AfD: Das stimmt doch auch wieder nicht. Reden Sie doch immer nicht den gleichen Unsinn!) doch gerade im Tourismus und im Dienstleistungsbereich profitieren – Sie können ja nachher noch mal eine Frage stellen – viele Beschäftigte vom Mindestlohn. Ohne ihn würde Lohndumping Tor und Tür geöffnet. Sie stellen sich stark gegen Gewerkschaften, die nicht nach Ihrem Gusto sprechen, doch Tarifverträge sind ein Garant für stabile Einkommen und Planungssicherheit in den Betrieben. Eben deshalb hat die rot-rote Landesregierung das Vergabegesetz so vehement nach vorn gebracht. Sie stellen europäische Zusammenarbeit infrage, doch gerade unsere exportorientierte Wirtschaft, auch hier in der maritimen Industrie, profitiert von offenen Märkten und Freizügigkeit. Und Sie relativieren, das sei auch noch mal unterstrichen, die Ursachen, die geopolitischen Ursachen der Energiekrise. Dabei hat gerade der russische Angriffskrieg gezeigt, wie gefährlich einseitige Orientierungen zu Öl und Gas sein können. Die rot-rote Landesregierung hat in den vergangenen Jahren einen anderen Weg eingeschlagen. Wir haben massiv in Infrastruktur investiert, wir stärken Häfen, Werften und maritime Wirtschaft. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Wir fördern erneuerbare Energien und machen das nach vorn. Und ich glaube, das ist auch der wesentliche Punkt, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) wo wir schlicht und ergreifend ganz andere Herausforderungen sehen. Denn der wichtige Standort der Energiewende, den wollen wir auch in Mecklenburg-Vorpommern weiter sichern. Mit dem Klimaanpassungsgesetz oder mit der Novelle der Landesbauordnung werden hier Investitionsstandorte gestärkt, und die flankieren unsere Wirtschaft und geben Sicherheit. Wir investieren in Digitalisierung, Bildung, Fachkräfte und stehen für gute Arbeit, für Tarifbindung und für faire Löhne. Das ist eine Wirtschaftspolitik, die eben nicht nur auf kurzfristige Attitüden setzt, sondern Unternehmen stärkt und gleichzeitig Menschen im Blick behält. Sie hingegen propagieren eine Politik der Abschottung, der Deregulierung und der sozialen Spaltung. Sie wollen Fachkräfte, aber keine Menschen mit Familien. Sie wollen das Großkapital stärken und die Menschen zu mehr Arbeit zwingen. Dabei unterschlagen Sie oftmals den Fleiß der Menschen gerade hier in MV. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Enrico Schult, AfD) Sie wollen Freunde autoritärer Regime around the globe sein und lassen, oh Wunder, nationale Interessen links liegen – die greifen wir dann gerne auf – und fordern zum Beispiel den Dexit. (Zurufe von Martin Schmidt, AfD, Jens-Holger Schneider, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Zudem verlieren Sie sich in Verschwörungsideologie und magischen Weltdeutungsmustern. Erst im Januar brachte die AfD einen Antrag im Bundestag ein, (Martin Schmidt, AfD: Hat der Praktikant die Rede geschrieben, oder was?) der der Regierung in Berlin Wettermanipulation und die ideologische Beeinflussung der Bevölkerung vorwarf. Das ist bizarr, oder wie Lars Feld (Zuruf von Enrico Schult, AfD) im „Handelsblatt“ kurz und bündig schrieb: Die Wirtschafts- und Konjunkturpläne der AfD „sind Unsinn“. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Jens-Holger Schneider, AfD: Meine Herren!) Viele Ökonomen warnen deshalb ausdrücklich vor den Folgen dieser Politik. Der DIW-Präsident Marcel Fratzscher erklärt in der „Zeit“, (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) dass eine solche Wirtschaftspolitik dem deutschen Wirtschaftsmodell massiv schaden würde. Und auch der renommierte Ökonom Clemens Fuest vom ifo Institut warnt bei dem von Ihnen vorgetragenem wirtschaftlichen Nationalismus und der Abschottung. Meine Herren, mittel- und langfristig gilt, Mecklenburg-Vorpommern braucht keine wirtschaftspolitischen Experimente. Unser Land braucht stabile Rahmenbedingungen, Investitionen und soziale Sicherheit und Planbarkeit trotz Krise. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Zudem wollen wir uns heute auf den Weg machen und die Antragsinitiative der MV-Koalition mit dem Druck erhöhen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) dass auch die Spritkosten gesenkt werden. Akut verweisen wir auf den Dringlichkeitsantrag, glücklicherweise sind ja auch die anderen Anträge darauf eingeschwenkt. Wir wollen erstens das Kartellrecht anwenden, ungerechtfertigte Preisanstiege und Gewinnmitnahmen der fossilen Energiekonzerne unterbinden. Und da kommt natürlich dieses Instrument der Übergewinnsteuer ins Spiel. Es geht um Maßnahmen, zweitens, die direkt beim Verbraucher und bei den Verbraucherinnen ankommen, die Absenkung der Energiesteuer, staatliche Überprüfungs- und Eingriffsmöglichkeiten sollen gestärkt werden, und natürlich wollen wir auch den Preisdeckel von fossilen Brennstoffen. Die Nutzung erneuerbarer Energien soll konsequent vorangebracht werden – das können wir nicht außen vor lassen – und natürlich auch perspektivisch den kostenfreien ÖPNV gerade im ländlichen Raum nach vorn bringen. Und deswegen sagen wir ganz gern, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) die Zukunft des Landes liegt in einer starken, solidarischen Wirtschaft, die auch flexibel auf zeitgemäße und kurzfristige Entwicklungen mit Fingerspitzengefühl und vernünftiger Urteilskraft zu reagieren vermag, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) nicht in den populistischen und kurzfristigen Rezepten der AfD. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die AfD heute von Preistreibern spricht, dann kann man sich ja zunächst mal fragen, wen meint sie eigentlich. (Enrico Schult, AfD: Habe ich ja ausgeführt, Frau Wegner.) Diejenigen, die Angriffskriege in Öl- und Gasregionen führen (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Enrico Schult, AfD) und damit Weltmarktpreise explodieren lassen? Diejenigen, die Deutschland sehenden Auges in fossile Abhängigkeiten geführt haben und die bis heute verteidigen? Oder vielleicht die fossile Industrie, die an jeder Krise auch noch mitverdient? Und ich würde sagen, alles drei ist richtig. Kriege in Öl- und Gasregionen treiben Preise, fossile Abhängigkeiten treiben Preise, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: GRÜNE treiben Preise.) und eine Industrie, die an dieser Abhängigkeit verdient, ist Teil des Problems. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Habeck treibt Preise.) Deshalb ist unsere Antwort darauf: nicht weniger, sondern mehr erneuerbare Energien – unsere Freiheitsenergien, unsere Sicherheitsenergien, unsere Zukunft. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir erleben es doch gerade wieder, der Krieg im Nahen und Mittleren Osten ist vor allem für die Bevölkerung dort vor Ort in den Krisengebieten eine Katastrophe, und es fällt schwer, angesichts dieses Leides über unsere Belastungen zu reden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber, aber ja, die Krise schlägt direkt auch bei uns auf die Preise durch. Pendlerinnen und Pendler spüren es an der Zapfsäule, Logistiker, landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen spüren es in ihren Kosten, und in vielen Haushalten kommt die nächste Welle zeitversetzt an über Heizkosten, Betriebskosten und höhere Preise im Alltag. Das ist kein Naturgesetz, das ist das Ergebnis einer Energiepolitik, die sich zu lange an Öl und Gas gekettet hat. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und deshalb ist diese Debatte so wichtig, denn Preisschocks sind eben nicht einfach nur Marktbewegungen, Preisschocks sind Verteilungskonflikte. Ohne Gegensteuern zahlen Familien, kleine Betriebe und Menschen mit kleinen Einkommen die Rechnung, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) während an anderer Stelle die Krisengewinne wachsen. Wer Bürger und Wirtschaft wirklich entlasten will, der darf deshalb nicht nur an Symptomen herumdoktern, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) er muss an die Ursache ran. Und die Ursache heißt fossile Abhängigkeit. Umso verantwortungsloser ist es, dass die Bundesregierung in genau dieser Lage die falsche Richtung einschlägt. Statt Menschen aus der fossilen Kostenfalle zu befreien, verlängert sie sie. Statt bezahlbare Erneuerbare zu stärken, werden Solar, Wind und effiziente Wärme ausgebremst. Statt den nächsten Preisschock kleiner zu machen, wird er politisch vorbereitet. Und ja, dazu gehört auch die Politik von Katherina Reiche. Wer das Netzpaket falsch aufsetzt, wer Dachsolar schwächt, wer bei der Wärmewende zurück in fossile Sackgassen will, der handelt nicht für niedrige Preise, sondern gegen sie. Denn jeder Monat, in dem günstiger Wind- und Solarstrom später kommt, ist ein Monat, in dem teure fossile Energien weiter den Preis bestimmen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Bürger und Wirtschaft entlasten heißt deshalb erstens, sofort wirksame Unterstützung im Alltag. Dazu gehört, die Stromsteuer endlich für alle auf das europäische Mindestmaß zu senken. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oh, das ist ja ein Ding!) Gerade in einer Zeit, in der wir mehr elektrifizieren müssen, ist es doch absurd, ausgerechnet den sauberen Strom künstlich teuer zu halten. Und ich freue mich, dass wir da eigentlich alle einer Meinung sind. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu gehört auch, Alternativen zum teuren Öl bezahlbar zu machen, ein günstigeres Deutschlandticket, die kostenlose Mitnahme von Kindern und Jugendlichen, endlich das Klimageld einführen, statt immer nur über den nächsten Tankrabatt zu reden, der am Ende vor allem die fossile Abhängigkeit subventioniert. Und ja, man kann auch neue Ideen auf den Tisch legen. Wenn im Sommer Solarstrom im Überfluss da ist, warum sollen Haushalte und Betriebe dann nicht systemdienlich daran profitieren? (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Entlastung muss intelligent sein, nicht mit der Gießkanne ins fossile Gestern. Zweitens heißt Entlastung, den Staat nicht ohnmächtig zuschauen lassen, wenn Konzerne Krisen in Gewinne verwandeln. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wenn Mineralölkonzerne Preisbewegungen schneller nach oben als nach unten weitergeben, dann muss das Bundeskartellamt handeln. Wenn es erneut massive Übergewinne gibt, dann muss auch eine Übergewinnsteuer wieder auf den Tisch, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und auch da habe ich viel Übereinstimmung gehört. Während Familien, Pendler/-innen und kleine Betriebe jeden Preisschock ausbaden, wachsen Vermögen in Milliardenhöhe oft selbst in Krisenzeiten weiter. Deshalb gehört neben einer Übergewinnsteuer auch die Frage auf den Tisch, wie Superreiche endlich stärker zur Finanzierung des Gemeinwohls beitragen können. (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wenn der Staat durch die Krise zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen kassiert, dann gehören diese Mittel nicht in Haushaltslöcher, sondern zurück zu den Bürgerinnen und Bürgern. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drittens, und das ist der entscheidende Punkt, heißt Entlastung, raus aus der fossilen Kostenfalle. Deutschland gibt jedes Jahr über 80 Milliarden Euro für fossile Importe aus. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Frau Wegner, fahren Sie mal bitte ins Ausland! Gucken Sie mal über den Tellerrand!) Dieses Geld fehlt hier im Land für Investitionen, für Wohlstand, für sichere Arbeitsplätze. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und jeder neue Öl- und Gaspreisschock zeigt doch, diese Abhängigkeit macht uns ärmer, verletzlicher und politisch erpressbar. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber nur Deutschland, das merken Sie ja.) Deshalb ist jede Windenergieanlage, jede Solaranlage auf dem Dach, jedes gut ausgebaute Wärmenetz, jede Wärmepumpe und jeder elektrifizierte Bus eben nicht nur Klimaschutz, er ist auch Verbraucherschutz. Es ist Mittelstandsschutz, es ist Preisschutz. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer Menschen vor der nächsten Heizkostenexplosion schützen will, muss die Heizungsförderung sichern, verlässlich finanzieren und sozial besser staffeln. Wer Pendlerinnen und Pendler schützen will, muss Alternativen zum teuren Öl schaffen. Wer Unternehmen schützen will, muss günstigen, sauberen Strom verfügbar machen, verlässlich, planbar und in ausreichender Menge. Und wer jetzt noch ernsthaft behauptet, Klimaschutz sei ein Preistreiber, der verdreht die Wirklichkeit. Nicht Wind und Sonne haben uns abhängig gemacht, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sagen Sie das den Bürgern, die kriegen ihre Rechnung, jeden Monat.) nicht Wärmepumpen haben die Weltmarktpreise für Öl und Gas nach oben getrieben, … Hören Sie doch einfach zu! … nicht der Ausbau von Bus und Bahn ist schuld an Krisen im Nahen Osten. Die Wahrheit ist doch, je schneller wir rauskommen aus Öl und Gas, desto besser schützen wir Menschen und Wirtschaft vor genau diesen Krisen. Darum braucht es jetzt keine fossilen Beruhigungspillen, kein Zurück zu Öl und Gas, keine Symbolpolitik mit Tankrabatten, pauschalen Spritverbilligungen und ähnlichen Schnellschüssen, die heute laut Entlastung verspricht und morgen die nächste Krise heraufbeschwört. Was wir brauchen, ist eine doppelte Antwort: schnelle soziale Entlastung im Alltag und eine entschlossene Beschleunigung der Energiewende. Und ganz vielleicht würde in dieser Lage auch eine Rückkehr zu Völkerrecht und Klimaverantwortung nicht schaden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn bezahlbar wird das Leben nicht durch mehr fossile Abhängigkeit, sondern durch weniger. Sicher wird unsere Wirtschaft nicht durch Preissubventionen für das alte System, sondern durch Verlässlichkeit im Neuen. Und unabhängig wird dieses Land nicht, indem wir wieder länger am Tropf der fossilen Märkte hängen, sondern indem wir Wind, Sonne, Speicher, Netze und effiziente Wärme endlich mit dem Ernst ausbauen, den diese Lage aus Klimakrise, fossiler Abhängigkeit und internationalen Konflikten verlangt. (Rainer Albrecht, SPD: Da hat sie vollkommen recht.) Und genau deshalb will ich zu den Dringlichkeitsanträgen für meine Fraktion noch eines klar sagen: Die AfD benennt zwar die Preisfrage, aber ihre Antwort ist genau die Politik, die uns überhaupt erst in diese Abhängigkeit geführt hat. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer die CO -Abgabe restlos abschaffen, fossile Ener-2 gien pauschal verbilligen und damit den Ausstieg aus Öl und Gas ausbremsen will, bekämpft nicht die Ursache des Problems, sondern verlängert sie. Das ist keine Entlastungsstrategie, das ist ein Rezept für die nächste Krise. Ihnen geht es nicht um unsere Bevölkerung, sondern Ihnen geht es um den Erhalt der immer wieder gleichen Krise. Davon leben Sie. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Woher wollen Sie das denn wissen?!) Der Antrag von SPD und Linke ist da näher an der Realität. Ja, Kartellrecht muss angewendet und angepasst werden. Ja, ungerechtfertigte Krisengewinne von Mineralölkonzernen müssen geprüft und notfalls abgeschöpft werden. Ja, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen brauchen Schutz, wenn Preise in kurzer Zeit explodieren. Die CDU hat mit ihrem Antrag auch keinen weiterreichenden Beitrag zur Debatte als der Antrag der Koalition gegeben. Steht so bereits alles in diesem Antrag, hat aber überhaupt keinen Blick auf die Auswirkungen für die Bevölkerung, sondern schützt aus unserer Sicht zunächst und vordringlich die fossile Industrie. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Aber auch der Antrag der Koalition reicht noch nicht aus, wenn man fast nur auf die Zapfsäule schaut, denn der Preisschock trifft nicht nur beim Tanken, er trifft auch über Heizkosten, Betriebskosten und Strompreise. Genau deshalb darf Entlastung nie nur kurzfristiges Krisenmanagement sein, sie muss immer auch der Einstieg in mehr Unabhängigkeit sein. Deshalb ist für uns entscheidend, Konzerne kontrollieren, ja, Bürgerinnen und Bürger entlasten, ja, aber zugleich Erneuerbare ausbauen, Heizkosten durch effiziente Wärme senken und Mobilität jenseits des fossilen Preisschocks bezahlbar machen. Genau darüber reden wir ja auch mit unserem Antrag zu Katherina Reiche und ihrem energiepolitischen Rückschritt. Wer es mit Entlastung ernst meint, der sollte diesem Antrag später dann auch zustimmen. Nur dann ist das mehr als Krisenverwaltung, nur dann ist es eine Antwort mit Perspektive. Preistreiber stoppen heißt deshalb vor allem, die fossile Kostenfalle stoppen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Neustrelitz. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier bei uns im Landtag sind! Ich rufe auf für die Gruppe der FDP Herrn Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, die hohen Preise an den Tankstellen tun weh. Sie tun den Bürgerinnen und Bürgern des Landes weh, hier in Mecklenburg-Vorpommern, in Deutschland und in Europa und weltweit. Und ja, das ist sinnvoll, dass wir darüber debattieren und überlegen, was kann man vielleicht tun. Aber diese große Betroffenheitsarie, wir tun doch hier alle was für den kleinen Bürger, für die Handwerker – alles völlig richtig –, mit sozialistischen Lösungen hier zu untermauern, ist am Ende vielleicht doch ein bisschen zu dünn. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Sandy van Baal, fraktionslos – Zuruf von Christian Winter, SPD) Ja, die Menschen hier sind auf das Auto angewiesen. Wir haben keine großen Alternativen: Auto, hier und da gibt es ja mittlerweile auch Elektroautos, es fahren einige Gasautos, für Gasautos sind die Preise zum Glück nicht so stark gestiegen, das ist alles noch in einem erträglichen Rahmen. Es gäbe also Alternativen, von heute auf morgen kauft sich aber keiner ein neues Auto und steigt da irgendwie auf die andere Kraftstoffart um. Aber die Ursache, warum wir darüber reden, die Ursache, warum das jetzt so hochgegangen ist, das liegt doch weitab von Mecklenburg-Vorpommern, selbst außerhalb der europäischen Hoheitsgrenzen, sondern in der Straße von Hormus, der Angriff von Donald Trump auf den Iran. Und ich will hier keine Außenpolitik betreiben, ich will das auch nicht bewerten. Die Amerikaner und die Israelis haben angegriffen – sie mögen ihre Beweggründe haben, da kann man lange drüber debattieren –, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) und die Gegenmaßnahmen des Iran, die waren so vorhersehbar wie alles andere. (Horst Förster, AfD: Richtig!) Deswegen muss man das auch so, glaube ich, klar benennen. Hätte ich jetzt vielleicht auch von den Antragstellern, auch von den Friedensbewegten hier, vielleicht irgendwie erwartet, (Martin Schmidt, AfD: Hat Herr Schult genannt.) denn es gibt exakt zwei Sachen, die schnell wieder zum Normalzustand führen würden: Das eine wäre ein unmittelbares Ende des Krieges und unmittelbares Ende der Blockade in der Straße von Hormus und das andere – da gibt es ja noch die große Verweigerungshaltung, ich habe auch noch nicht vernommen, dass hier jemand groß „Hurra!“ schreit –, dass eine internationale Koalition die Straße von Hormus, die zivile Schifffahrt, sichert. Das wären konkrete Maßnahmen an der Ursache des Problems. Darüber debattieren wir aber heute nicht. Stattdessen debattieren wir heute über staatliche Regulierung, Steuern und Co. Die AfD möchte die CO -Abgabe senken. 2 Passt ... (Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Enrico Schult, AfD: Abschaffen!) Abschaffen! Abschaffen! Entschuldigung, wollen wir korrekt bleiben. Sie wollen die abschaffen. Völlig korrekt, gehen wir aber nicht mit, denn die CO -Abgabe, 2 (Enrico Schult, AfD: Spielt aber keine Rolle. Sie sind ja bald nicht mehr dabei.) die CO -Abgabe ist das zentrale Element einer liberalen 2 marktwirtschaftlichen Klimapolitik. (Enrico Schult, AfD: Sehen wir aber anders.) Und deswegen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Deswegen werden Sie ja auch nicht mehr gewählt, weil Sie das so sehen.) sind wir da an der Stelle nicht mit dabei. (Thore Stein, AfD: Abzocke der Bürger, Herr Wulff.) Sie wollen die Mehrwertsteuer auf sieben Prozent für Kraftstoffe entsprechend senken. Die Idee ist ja nett. Das könnte jetzt der Kollege Domke viel besser hier darlegen als ich, welchen Irrsinn und Wirrwarr wir generell beim Thema Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, wie auch immer Sie das gerade nennen wollen, irgendwie mit drin haben wollen. (Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD) Das heißt also, da würde man über eine grundsätzliche Debatte Umsatzsteuer tatsächlich noch mal nachdenken müssen. Das würde viel, viel mehr Sinn ergeben als wieder eine einzelne Bereichsausnahme. Und auch hier, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Deswegen macht ihr ja auch hier gar nichts.) und auch hier ... (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich bin ja noch lange, ich habe noch ein paar Minuten. Und auch hier ist es auch wieder der Punkt, der Tankrabatt – wurde ja auch schon angesprochen –, der beim letzten Mal nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine irgendwie veranlasst wurde, der wurde ja auch nur zur Hälfte am Ende auf die Verbraucher irgendwie weitergegeben, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) am Ende ist die andere Hälfte im Wesentlichen auch verpufft, also eine extrem teure Maßnahme mit extrem wenig Wirkung. Das heißt also, wir haben es ja schon mal probiert und funktioniert hat es am Ende nicht. Aber was die SPD und die Linken hier vorschlagen, habe ich ja meine rote Krawatte vergessen, da hätte ich ja eigentlich zu den roten Socken eine rote Krawatte noch umbinden müssen, (Torsten Koplin, Die Linke: Lila ist der letzte Versuch.) damit ich hier bei so viel Sozialismus nicht auffalle. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Mit Verlaub, das, was hier vorgetragen wurde vom Fraktionsvorsitzenden und von der Ministerpräsidentin, ist exakt der Ton, den wir auch von Bärbel Bas gehört haben, wir kennen unser Feindbild, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oder Maduro.) die Konzerne. (Beifall Marc Reinhardt, CDU, und Barbara Becker-Hornickel, FDP – Enrico Schult, AfD: Richtig!) Ich habe rauf und runter, ich habe versucht, wirklich zuzuhören, und ich höre immer nur, die Konzerne sind schuld, die Konzerne sind böse, immer diese böse Wirtschaft. (Enrico Schult, AfD: Richtig! – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Das ist die Lösung, die ich hier gehört habe. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Krisengewinne – kommen wir mal ins Detail, Herr Kollege Barlen –, (Julian Barlen, SPD: Entschuldigung, das ist Bullshit, um Frau Bas zu zitieren!) Krisengewinne, was sind denn bitte „Krisengewinne“? Wie wäre es denn, wenn wir selber mal für Krisen vorsorgen würden? Wie wäre es denn damit? (Julian Barlen, SPD: Ja, guten Morgen!) Wenn wir sagen, wir wollen nicht, dass Unternehmen das machen, dass Unternehmen in einer Krise, in eine Versorgungskrise, in die sie hineinlaufen, weil die Tanker nicht durch diese Straße von Hormus kommen, wenn wir dann den Unternehmen sagen, also passt mal auf, jetzt kriegt ihr aber hier ein bisschen übermäßig viel, bitte senkt doch mal die Preise, und ja, eure ganzen riesigen Tanker, die in die Luft gesprengt werden und Ähnliches, das ist bitte euer Risiko, aber wir wollen hier nicht mehr zahlen. (Enrico Schult, AfD: Da hat er recht, der Mann.) Am Ende, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) ich will die Konzerne an der Stelle nicht verteidigen, aber es ist die Wirtschaft, es sind die Unternehmen, es ist die Wirtschaft, die Unternehmen, (Julian Barlen, SPD: Niemand hat die Absicht, die Konzerne zu verteidigen.) die uns in jeder Krise, die wir haben, mit dem versorgen, was wir brauchen. Und das ist an dieser Stelle der Kraftstoff, das waren beim letzten Mal in der Corona-Krise der Impfstoff und die Masken. Ja, die machen hohe Gewinne, aber ja, die gehen hohe Risiken ein. Und das gehört zu einem Verständnis des Staates gegenüber unserer Wirtschaft und unseren Unternehmen dazu. (Julian Barlen, SPD: Reden Sie gerade von den Ölkonzernen?) Und Sie reden hier über staatliche Preisbildung, … Ich bin noch nicht zu Ende, Herr Kollege Barlen, (Glocke der Präsidentin) ich habe noch ein paar Minuten. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) ... staatliche Preisregulierung und Übergewinnsteuer. Sie wollen die, ja, Sie wollen die Ölkonzerne besteuern? Ja, dann nennen Sie mir doch mal alle Ölkonzerne, die hier in Deutschland die Steuern zahlen und die Gewinne! (Zuruf von Sandy van Baal, fraktionslos) Das Thema haben wir doch beim letzten Mal schon durch gehabt. Das ist doch eine Nebelkerze an der Stelle! (Julian Barlen, SPD: Was?) Und dann wollen Sie Preisgestaltung. Die Wirtschaftspolitik der SPD besteht aus: Wir wollen Preisuntergrenzen, die in der Regel dazu führen, dass Produkte verteuert werden. Und wenn es mal blöd läuft, besteht die Wirtschaftspolitik der SPD daraus: (Zuruf von Christian Winter, SPD) Wir wollen Preisobergrenzen, die in der Regel nur dazu führen, dass das Produkt, was wir haben wollen, verknappt wird. Das ist ein wirtschaftliches Verständnis und nicht der Blödsinn, den Sie hier verzapft haben. (Andreas Butzki, SPD: Na, na, na, na!) Und dann in Ihrem Antrag noch einmal im Detail mit drin: Sie wollen erneuerbare Energien fördern. Super Idee! Beim BüGem unterhalten wir uns noch mal darüber, was Sie da am Ende anstellen. Die CDU will ins Kartellrecht reingehen. Das ist meines Erachtens nach der richtige Hebel. Da muss man rangehen. Was der Krisenmechanismus sein soll, müsste man im Detail nachher vielleicht noch gucken. Aber wenn wir wirklich mal in die Lösung reingehen und wir nicht jetzt sagen wollen, wir gehen nicht mit militärischen Mitteln rein und wir wollen auch nicht die sozialistische Kampfrhetorik, die Sie hier an den Tag legen, (Andreas Butzki, SPD: Na, na, na!) machen, (Zurufe von Julian Barlen, SPD, Enrico Schult, AfD, und Torsten Koplin, Die Linke) dann ist es am Ende tatsächlich das Kartellrecht, wo wir angehen müssen. Wir brauchen ein Bundeskartellamt, das auch entsprechend ausgestattet wird mit Mitteln und Materialien. Wir müssen Wettbewerb ermöglichen, was Marktzugänge erleichtert. Warum sind denn die fünf größten Konzerne in Deutschland, die Tankstellen, so aktiv und wir haben kaum freie Tankstellen wie in anderen Ländern?! Weil die Marktzugänge so sehr reguliert sind, dass wir gar keinen Wettbewerb zulassen, dass wir gar keine Alternativen haben. Das ist doch ein Problem! Die Konzerne können sich hier ausbreiten, die Sie so verteufeln, weil wir den Kleinen und Mittelständischen gar nicht die Möglichkeit geben, sich vernünftig hier in den Wettbewerb einzubringen. Marktzugänge, das ist die Lösung hier an der Stelle. Und wenn wir auf die Preise gucken, eine generelle Absenkung der Umsatzsteuer auf 16 Prozent, das würde die Binnennachfrage ordentlich nach oben bringen, das würde die Konjunktur ordentlich nach oben bringen – mehr Netto vom Brutto. Die Diskussion führen wir an anderer Stelle auch noch mal, dass die Leute auch wirklich von dem Geld, was sie verdienen, was haben. Wir müssen Rohstoffe sichern, vielleicht auch eigene Ressourcen nutzen. Aber auch da haben wir eine Landesregierung, die auch die Ausbeutung, allein die Erkundung des Reservoirs vor Usedom total torpedieren. Da müssen wir doch auch mal so ehrlich sein, wir haben auch noch Möglichkeiten, die wir drin machen. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und dann reden wir auch über das ganze Thema „Mobilität sichern, Infrastruktur und Bürokratieabbau“. (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Und dann haben wir zentrale Lösungen, systemische Lösungen, die dauerhaft und krisenfest sind, und nicht mit den Sachen, die Sie hier vorgetragen haben. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau van Baal. (Enrico Schult, AfD: Jetzt kommt hier noch mal ordentliche wirtschaftliche Fachkompetenz ans Pult. – Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD)

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Sandy van Baal fraktionslos

Na, noch schlimmer. (Julian Barlen, SPD: Liberal-radikal kommt jetzt.) Ist nicht mehr mein Thema. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Geschätztes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst mal möchte ich eins sagen, ich freue mich, dass alle irgendwie an Lösungen von dem aktuellen Problem an unseren Tankstellen, dass Sie das klären wollen, mit verschiedenen Vorschlägen. Viele davon finde ich wirklich blödsinnig, und das sage ich Ihnen aus einem Grund: Die Bürgerinnen und Bürger da draußen, die wollen morgen oder übermorgen eine Lösung und jetzt nicht wieder in ewige Debatten verfallen und ewig warten, bis wir auf Bundesebene was verändert haben. Das geht einfach zu langsam. Das mit dem Kartellamt, ja, da bin ich auch dabei, dauert aber zu lange, Herr Kollege Wulff. Wenn wir die Bürgerinnen und Bürger jetzt an der Tanke entlasten wollen, hilft nur eins, (Enrico Schult, AfD: Richtig so! – Zuruf von David Wulff, FDP) hilft nur eins, temporär runter mit der CO -Abgabe und 2 runter mit den Steuern. Das ist Fakt! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Nur so können wir es jetzt schnell und kurzfristig für die Menschen da draußen ändern. Und die Menschen merken doch, was passiert ist. Die hören doch, was in Berlin gesagt wird. Da stellt sich so ein Bundespolitiker hin in Regierungsverantwortung und sagt, wir sehen da kein großes Problem. Doch! Doch, das ist ein Riesenproblem, jeden Tag an der Tanke. Und wissen Sie, was viele Menschen inzwischen machen? Sie sagen gar nichts mehr. Gar nichts mehr! Weil sie merken, die, die da entscheiden, leben in einer ganz anderen Welt. Kaufen Sie doch ein E-Auto, haben wir ja schon gehört. Klar, machen wir mal eben schnell, aus der Portokasse raus. Das ist nicht nur realitätsfern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist komplett an den Menschen vorbei! (Beifall Enrico Schult, AfD: So ist das. Richtig!) Und eins will ich auch sagen, der größte Preistreiber ist aktuell die Politik. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Das ist so, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Immer schon.) und das können wir auf Landesebene nicht ändern, aber die Bundesebene kann es, und das erwarte ich auch, und das erwarten die Bürgerinnen und Bürger da draußen auch. Und da müssen wir all unsere Hebel in Bewegung setzen, damit das schnell passiert. Wie gesagt, alle haben super Vorschläge, in meinen Augen Firlefanz, hilft nicht kurzfristig. Und die Menschen? Sie schütteln weiter mit dem Kopf, die Bürgerinnen und Bürger. Und wenn es nicht so traurig wäre, ich sage es jetzt mal, wenn das hier so weitergeht, so langsam, dann kriegen die vom ganzen Kopfschütteln nämlich noch ein Schleudertrauma. So sieht es nämlich aus! Und das ist ein ernstes Problem. Das Vertrauen in die Politik ist in weiten Teilen verloren gegangen. Das ist ein ernstes Problem. Und es sind immer, immer wieder die Gleichen, die bezahlen: die, die arbeiten, die, die Verantwortung tragen und die dieses Land am Laufen halten. Und genau diese Menschen verdienen mehr als gute Ratschläge oder irgendwelche Experimente. Ganz ehrlich, sie verdienen Entlastung, spürbare Entlastung, und zwar jetzt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt der fraktionslose Abgeordnete Herr Damm.

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Hannes Damm fraktionslos

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen, wir debattieren heute über steigende Kraftstoffpreise, über Rakete-und-Feder-Effekt, über Konzerne, die Rechtslücken schamlos ausnutzen. Und ja, wir müssen Kartellrecht prüfen, Übergewinne ausschöpfen und Menschen wie Unternehmen entlasten. Aber wer nur nach Berlin zeigt, macht es sich zu einfach, denn ein wesentlicher Teil der Antwort liegt hier in Mecklenburg-Vorpommern bei der Landesregierung. Wenn wir ernsthaft unabhängig werden wollen von fossilen Brennstoffen, Krisenregionen und Preisdiktaten einiger weniger, dann müssen wir die Energiewende endlich so umsetzen, dass sie hier im Land spürbar vorankommt. Sie von SPD und Linken schreiben, Zitat: „Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die konsequente Abkehr von fossilen Rohstoffen und die Nutzung erneuerbarer Energien der beste Weg sind, um sich unabhängig von den Preisgestaltungen der Mineralölkonzerne zu machen. Die Bundesregierung muss diesen Weg konsequent weitergehen.“ Nur die Bundesregierung mit dem konsequenten Ausbau der Erneuerbaren zu beauftragen, greift aber zu kurz. Genau darum beantrage ich, den Antrag um einen Satz zu ergänzen, der eigentlich selbstverständlich sein sollte. Nach „Die Bundesregierung muss diesen Weg konsequent weitergehen“ muss ergänzt werden: „Die Landesregierung überprüft und verstärkt ihre eigenen Bemühungen entsprechend.“ Denn die Wahrheit ist, auch bei uns läuft es nicht rund bei Flächen für Wind- und Solarenergie, beim Netzausbau und bei den Genehmigungen, auch wenn bei Letzterem durch beharrliche grüne Oppositionsarbeit und Erleichterungen des Bundeswirtschaftsministers a. D. Robert Habeck zuletzt es schon ein bisschen besser geworden ist. Und von den Hebeln in Mecklenburg-Vorpommern wissen wir ja auch nicht erst seit gestern. Nehmen wir die Windenergie: 1,4 Prozent, beschlossen in MV, statt 2,1 Prozent Landesfläche in einem Schritt, ermöglicht aus Berlin. Das ist nicht ambitioniert, das ist Rückstand per Beschlusslage, und bei Photovoltaikfreiflächen ein begrenztes Kontingent von 5.000 Hektar, das lange ausgeschöpft ist und den PV-Ausbau in MV vollständig unterbindet, die Randstreifen entlang von Autobahnen in MV auf 200 Meter begrenzt, während der Bund seit drei Jahren mehr als das Doppelte, nämlich 500 Meter erlaubt. Und dann, dann wundern wir uns, dass wir weiter von Fossilen abhängig sind, dass Unternehmen in MV keine Planungssicherheit haben und Kommunen nicht profitieren?! Werte Kolleg/innen, wir können nicht gleichzeitig über Entlastungen an der Zapfsäule reden und hier im Land die strukturellen Entlastungen blockieren, nämlich mehr günstigen Strom aus Wind und Sonne, mehr regionale Wertschöpfung, mehr Stabilität bei den Energiepreisen. Das, das ist der langfristige Schutzschirm für unsere Pendlerinnen und Pendler, für Handwerk, Landwirtschaft und Industrie in unserem Land. Ich erwarte deshalb von der Landesregierung: – Flächenziele hoch, – Genehmigungen schneller, – Netze priorisieren, und zwar messbar, verbindlich mit Zeit- und Umsetzungsplan, – weniger PR, mehr eigenes Handeln. Mecklenburg-Vorpommern darf nicht Schlusslicht bleiben. Wir haben die Voraussetzungen, Vorreiter zu sein. Jetzt müssen Sie endlich liefern und nicht nur nach Berlin zeigen. Entweder ist das für SPD und Linke selbstverständlich und es braucht diesen Satz von mir nicht, dann sollte es aber auch für die Bundesregierung mit SPD-Beteiligung eine Selbstverständlichkeit sein und es bräuchte Ihren entsprechenden Satz in Ihrem Antrag nicht. Dennoch steht er drin. Also machen wir es doch gemeinsam konsistent. Geben Sie sich einen kleinen Ruck, setzen Sie ein Zeichen für die Zukunftsenergien in unserem Bundesland, wie auch Sie, Frau Ministerpräsidentin, und Sie, Kollegen Barlen und Kollege Trepsdorf, es ja in Ihren eigenen Reden auch gefordert haben! Stimmen Sie bitte dem Änderungsantrag entsprechend zu! – Vielen Dank!

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schmidt.

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Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als Frau Schwesig hier eben vorne am Pult stand und darüber sinnierte, dass es doch nicht sein kann, dass an Ostern die Preise an den Tankstellen steigen, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) da wurde mir klar, dass unsere Ministerpräsidentin nicht mal das Grundprinzip von Angebot und Nachfrage verstanden hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Und genau deswegen kommen auch solche Quatschlösungen zustande wie von der SPD und Linken. (Thomas Krüger, SPD: Weil die Leute alle an Ostern nicht zur Arbeit fahren. Alles klar! Mann, Mann, Mann!) Und hier wird immer wieder auf das Bundeskartellamt abgezielt. Und da bin ich, anders als die SPD, wirklich dem Glauben folgend, dass die Leute dort gerade alles Mögliche tun, um zu beweisen, dass es gegebenenfalls Preisabsprachen gibt. Und genau das – das haben als Einzige hier die CDU und FDP scheinbar verstanden – ist die Aufgabe des Bundeskartellamts, illegale Preisabsprachen ausfindig zu machen und dann zu melden. (Julian Barlen, SPD: Das ist genau unsere Forderung! Was erzählen Sie denn da für eine Grütze, Herr Schmidt?! Um Gottes willen!) Es geht nicht – und ich glaube, Sie von der SPD haben das bis heute noch nicht verstanden – darum, Preise zu bilden. Und wenn Sie darauf abzielen, dass die das machen sollten, dann hatten Sie es ja in der Hand. 2022, da wurden die Gesetze geändert, zusammen mit den GRÜNEN, mit der FDP in der Ampelkoalition. (Patrick Dahlemann, SPD: Wir haben eine Übergewinnsteuer gehabt auf europäischer Ebene!) Und das sind doch Ihre eigenen Gesetze, die Sie jetzt wiederum kritisieren. Also worüber reden wir denn hier?! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Und dann wurde hier immer wieder behauptet, die Ölkonzerne streichen sich ganz viele Gewinne ein. (Zurufe von Martina Tegtmeier, SPD, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das kann sein, das kann sein. (Marcel Falk, SPD: Ist so!) Das werden wir dann im kommenden Jahr sehen, (Marcel Falk, SPD: Das ist so! – Zurufe von Christian Albrecht, Die Linke, und Torsten Koplin, Die Linke) das werden wir im kommenden Jahr sehen. (Torsten Koplin, Die Linke: Auf was wollen Sie denn warten?! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Ich weiß nicht, Herr Krüger, ob Sie eine Glaskugel haben, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) wo Sie den Jahresabschluss der Ölkonzerne und Tankstellen hier für dieses Jahr schon kennen. Ich weiß nicht, ob Sie diese Glaskugel haben. Aber dann sollten Sie vielleicht Day-Trader werden, da könnten Sie eine Menge Geld mit verdienen, wenn Sie das alles schon jetzt wissen. (Julian Barlen, SPD: Ist doch lächerlich, was Sie da sagen! Ist doch lächerlich!) Nein, wir werden das natürlich alle im Auge behalten, ob da tatsächlich Gewinne entstehen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU und Thomas Krüger, SPD) Denn eines ist hier noch klar, Herr Barlen, Sie beschimpfen hier Behörden, das Kartellamt. (Julian Barlen, SPD: Stimmt überhaupt nicht!) Das haben Sie getan. (Julian Barlen, SPD: Zitieren Sie das bitte mal! Ich habe kein schlechtes Wort über das Kartellamt gesagt.) Sie delegitimieren hier unseren Staat, unsere Institutionen. (Torsten Koplin, Die Linke: Das konstruieren Sie nur. – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Sie haben die Behörden hier verunglimpft, das ist einfach so. (Julian Barlen, SPD: Bitte Zitate! – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und was Sie nämlich auch machen, das ist es, unsere Wirtschaft hier zu verunglimpfen – die vielen kleinen Tankstellen, die Tankstellengenossenschaften, alle stecken ja angeblich unter einer Decke, (Julian Barlen, SPD: Völliger Unsinn! – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) sprechen sich ab mit den Preisen, (Torsten Koplin, Die Linke: Hat gar keiner gesagt! Schwarze Rhetorik von Ihnen! – Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Enrico Schult, AfD) als ob die nicht gerade damit zu kämpfen haben, dass eben die Tankstellenkunden ausbleiben und sie ihr Geld zusammenhalten müssten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Das ist nämlich die Realität an den kleinen freien Tankstellen, an den Genossenschaftstankstellen. (Enrico Schult, AfD: So ist es.) Das ist die Realität, und wir haben hier immer noch ein Oligopol und kein Monopol. Und auch so, schauen Sie sich doch einfach die Märkte an! Ich weiß nicht, ob Sie in den letzten drei Wochen Nachrichten verfolgt haben. Aber wenn unzählige Ölraffinerien zerschossen werden, wenn unsere Seeleute dort im Engpass in Hormus, dort warten müssen, unter Beschuss stehen, gar nicht mehr nach Hause kommen, ja, dann sind Sie es auch noch, die sagen, die Leute stecken sich jetzt die Gewinne ein, weil die vielleicht mal einen Zuschlag dafür bekommen. Das geht auch nicht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: So was Lächerliches habe ich ja noch nie gehört! – Glocke der Vizepräsidentin) Ja. (Julian Barlen, SPD: Karneval ist vorbei, Herr Schmidt! – Zurufe von Marcel Falk, SPD, und Thomas Krüger, SPD – Glocke der Vizepräsidentin) Ja, das ist lächerlich! Dass die Logistik gerade richtig Probleme hat, das finden Sie lächerlich von der SPD. (Julian Barlen, SPD: Nee, ich finde Ihre Rede lächerlich! – Zuruf von Marcel Falk, SPD) Schauen Sie sich einfach die Bilder an, was dort passiert! (Torsten Koplin, Die Linke: Welcher Matrose kriegt denn eine Zulage, hm?! – Zuruf von Christian Winter, SPD) Wie gesagt, wir sind die Letzten, die, wenn es zu illegalen Preisabsprachen gekommen sein sollte, (Julian Barlen, SPD: Ja, die Allerletzten sind Sie, die irgendwas machen! – Zuruf von Christian Winter, SPD) dort nicht die Finger in die Wunde legen. Aber bisher ist nichts nachgewiesen vom Bundeskartellamt. Und alles, was Sie hier reden, das sind Nebelkerzen. (Julian Barlen, SPD: Ein Unsinn! – Enrico Schult, AfD: Ablenkungsmanöver! Ablenkungsmanöver!) Und auch wenn wir hier zu den Preisen kommen, ja, in Polen zum Beispiel sind die Preise billiger. Aber das gilt für alles dort, fast alles, ja, Äpfel, Weißkohl, alles ist in der Regel billiger in Polen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Warum? Weil es dort eine geringere Kaufkraft gibt (Torsten Koplin, Die Linke: Das ist sozioökonomisch bedingt. Das ist eine eigene Volkswirtschaft.) und vor allen Dingen auch, weil der große Konzern ORLEN dort in Polen zur Hälfte staatlich ist und sie eben auf Gewinne verzichten als Staat. Und das könnte auch unser Staat mal tun. Und vielleicht nehme ich Sie auf eine Gedankenreise mit – Herrn Trepsdorf, der ist ja schon weg, oder andere hier von der Linkspartei, von der SPD –: Stellen Sie sich doch einfach mal vor, der Staat wäre ein riesiger Konzern, ein riesiges Monopol, der ein Steuererhebungsmonopol hat! Vielleicht fangen Sie einfach mal an, dort die Gewinne ein bisschen zu senken, (Enrico Schult, AfD: So ist es.) So, wie wir das von der AfD-Fraktion vorgeschlagen haben, dort die Steuern ein bisschen runterzudrehen. Es ist ja nicht so, dass der ganze Bundeshaushalt dann zusammenbräche. Es geht hier nur um temporäre und längerfristige Streichungen der CO -Bepreisung. Das 2 würde allen hier helfen, vor allen Dingen auch den kleinen und geringen Einkommen, die dadurch massiv gerade unter Kosten leiden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Also, wir fassen zusammen: Die SPD hat keine Ahnung, wie Märkte funktionieren. (Enrico Schult, AfD: So ist es leider.) Die SPD hat noch weniger Ahnung davon, wie Preisbildung funktioniert, und die SPD hat keine nennenswerten Lösungen für unser Land. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und II Nummer 5, Herr Krüger, ist da das Sahnehäubchen, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) indem man schreibt, die Bundesregierung soll gebeten werden zu prüfen, ob man nicht schneller Förderungen für E-Autos einführen kann.

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Martin Schmidt AfD

Lächerlich, senken Sie einfach die Steuern! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Enrico Schult, AfD: Jawoll!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Carolinum Neustrelitz. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Fraktion der CDU den Fraktionsvorsitzenden Herrn Peters. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Hat zurückgezogen. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Hat Martin alles gesagt gerade.) Gut, dann rufe ich auf für die Fraktion der SPD den Fraktionsvorsitzenden Herrn Barlen.

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Julian Barlen SPD

So, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss noch einmal das Wort ergreifen, um auf ein paar Dinge einzugehen. Zunächst mal Kollege Wulff von der FDP, ich muss sagen, da kann ich wirklich nur den Kopf schütteln. Sie wollen vor Usedom Öl bohren (Zurufe von Falko Beitz, SPD, und Marcel Falk, SPD) und werfen denjenigen, die hier am Pult, (Zuruf von David Wulff, FDP) und zum Beispiel der Ministerpräsidentin oder mir selber, … (Unruhe bei Marcel Falk, SPD, und David Wulff, FDP) Herr Wulff, Herr Wulff, huhu! (Zurufe vonseiten der Fraktion der CDU: Oh! – Heiterkeit bei Nadine Julitz, SPD) … werfen denjenigen, die hier für eine soziale Marktwirtschaft eintreten, irgendwo sozialistische Kampfrhetorik vor. (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Sie haben offensichtlich vergessen, dass es der FDP-Finanzminister war, der in der Ampel die Übergewinnsteuer eingeführt hat. Ich muss sagen, also dieser Redebeitrag war wirklich der Beleg dafür, warum die FDP den Bach runtergegangen ist. (Beifall Marcel Falk, SPD – Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) Das hier, für vernünftige Preise einzutreten und die Konzerne an Abzocke zu hindern, das hat nichts mit sozialistischer Kampfrhetorik zu tun, sondern das ist soziale Marktwirtschaft. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Koplin, Die Linke) Das muss sein, damit unsere Wirtschaft hier funktioniert und die Bevölkerung irgendwo ihren Lebensunterhalt verdienen kann. Das will ich wirklich an dieser Stelle zurückweisen und in diesem Zusammenhang auch darauf eingehen, was ist eigentlich die Kritik. Weder die Ministerpräsidentin noch ich selber haben uns hier auch nur ansatzweise gegen die Interessen des Mittelstandes oder gegen die Interessen der Wirtschaft gestellt. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir haben uns auf die Seite des Mittelstandes und auf die Seite der Wirtschaft, der Pendlerinnen und Pendler, derer, die jeden Tag auf das Auto angewiesen sind und auf den Sprit angewiesen sind, gestellt. Wir haben uns gegen die Marktmacht und gegen die Dreistigkeit einzelner, weniger Konzerne gestellt, (Martin Schmidt, AfD: Wo ist denn der Nachweis?) die hier genau diese Preise verlangen und die übermäßigen Gewinne machen. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und, meine Damen und Herren, da erwarte ich Unterstützung von Ihnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD, Torsten Koplin, Die Linke, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dass ich von der CDU da Zweifel höre, dass ich von der FDP Zweifel höre und dass ich hier auch so ein Rumgeeiere von der AfD höre, das macht mich fassungslos. Wir müssen gemeinsam gegen diese Marktmacht der Konzerne zu Felde ziehen – (Zuruf von Torsten Renz, CDU) im Interesse der Bevölkerung, im Interesse der heimischen Wirtschaft. (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und dass Sie sich hier hinstellen, Herr Schmidt, Herr Peters, andere, und sagen, ja, das gucken wir uns im Nachhinein mal an, da schauen wir mal, ob es vielleicht so was wie Übergewinne gegeben haben könnte: Entschuldigen Sie mal, haben Sie die letzten zehn Jahre irgendwo aufgehört, Dinge zur Kenntnis zu nehmen? (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir hatten – und die Ministerpräsidentin hat es gesagt –, wir hatten doch 2022 genau dieselbe Situation. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und das, was damals passiert ist, ist so ausgeleuchtet worden von den wirtschaftswissenschaftlichen Instituten wie kaum etwas anderes. Haben Sie das alles sich nicht angeschaut? (Stephan J. Reuken, AfD: Und vier Jahre später passiert das Gleiche.) Haben Sie das alles nicht zur Kenntnis genommen? (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Martin Schmidt, AfD) Das frage ich Sie jetzt mal ganz ernsthaft. Es gibt eine Studie der TU München (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) und des University College in London. Die haben 2022 ausgeleuchtet, was die 93 Öl- und Gaskonzerne in der Welt an Gewinnen erwirtschaftet haben in dieser Krise, die über die eigene Gewinnerwartung der Konzerne hinausgehen. TU München – hier wurde gesagt, haben Sie mal eine Quelle, haben Sie mal eine Quelle, also entschuldigen Sie mal, Sie müssen nur mal im Internet eingeben „Übergewinne 2022“, da finden Sie diese ganzen Studien. Und da ist rausgekommen, dass diese Öl- und Gaskonzerne eine Gewinnerwartung von 753 Milliarden US-Dollar für das Jahr 2022 ausgeben. Wie gesagt, TU München, University College London. Und sie haben Gewinne eingefahren aufgrund der Krise von 1,243 Billionen US-Dollar. Sie haben fast eine halbe Billion, 490 Milliarden – das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen –, (Torsten Koplin, Die Linke: Kriegste gar nicht gezählt, das Ganze!) zusätzliche Gewinne gemacht. Das war genau in der Situation, wie wir sie jetzt haben: ein Krieg, ein Konflikt, Tod, Leid in der Welt. Und einige wenige Konzerne, die die Macht haben, (Patrick Dahlemann, SPD: Das nennt man Übergewinne! Das nennt man Übergewinne!) die für sich rausnehmen, dass es einfach Turbokapitalismus gibt, (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Koplin, Die Linke) zocken die Bevölkerung so ab … (Der Abgeordnete Martin Schmidt bittet um das Wort für eine Anfrage.) Es gibt keine Zwischenfragen in der Aktuellen Stunde. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das stimmt nicht. Es gibt Zwischenfragen. – Zuruf von Thore Stein, AfD) … und zocken so ab. (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und wir benennen das hier und Sie haben nicht mehr zu bieten, als zu sagen, dass es irgendwo nicht klar ist, ob es so etwas gegeben hat, das müsste man im Nachhinein mal prüfen. So eine Hasenfüßigkeit, so eine Zauderhaftigkeit gegenüber diesen wenigen Konzernen, das machen wir hier nicht mit. Und ich verstehe Sie überhaupt nicht. Da schüttelt doch die Bevölkerung, der Mittelstand in Mecklenburg-Vorpommern den Kopf darüber. Das muss man doch benennen. Und jetzt mal zum Thema 2026. Wenn Sie sagen, na ja, weiß man ja auch nicht, vielleicht ist es ja 2026 ganz anders, als es 2022 war, müssen wir mal überlegen. Das ist wirklich lachhaft, was Sie hier machen. Da gibt es vom „Guardian“, von „Financial Times Deutschland“ entsprechende Untersuchungen, von Rystad, die im Übrigen die Quelle der Internationalen Energieagentur IEA sind. Die rechnen aus, dass alleine Shell und BP mit 5 Milliarden US-Dollar Zusatzgewinn rechnen, die Big Five mit fast 64 Milliarden Euro zusätzlichen Gewinnen. Die eigene Gewinnerwartung – Herr Wulff, Sie sind doch hier so auf der Seite der Konzerne und wissen, wie Konzerne rechnen –, 64 Milliarden, über die eigene Gewinnerwartung hinausgehen, seriöse Unternehmen! Und dann stellen Sie sich hin, das wissen wir ja alles nicht. Entschuldigen Sie, Sie stecken den Kopf in den Sand, Sie verweigern sich, die Wurzel des Übels wirklich mal zu benennen. (Daniel Peters, CDU: Gehts um weltweite Gewinne, ne? Sind das weltweite Gewinne, Herr Barlen? Ja, ne?) Das kann ich nur so deuten, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) gerade auch mit Blick auf die AfD. Es ist sehr entlarvend. Sie haben mit sozialer Marktwirtschaft nichts am Hut. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Sie stellen sich hier hin, Herr Schmidt, Sie stellen sich hier hin, Herr Schmidt, und sagen, die Ministerpräsidentin kritisiert, dass die Konzerne … Und ich will übrigens mal in Schutz nehmen die Tankstellenpächterinnen und -pächter, (Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Genau!) die haben unseren Dank und unseren Respekt verdient. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die sorgen dafür, dass es eine Bockwurst gibt, die sorgen dafür, dass es Kaffee gibt, und die sorgen dafür, dass der Tank voll ist. Und dafür arbeiten die Tag und Nacht und kriegen kaum was ab, kriegen kaum was ab von den Konzernen. Wir stehen auf der Seite der Tankstellenpächterinnen und Tankstellenpächter. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das hat sich vorhin anders angehört.) Aber hier zu sagen, also, na ja, meine Damen und Herren, zu Ostern, wenn da die Preise steigen und übrigens die Nachfrage sinkt, da ist das doch eine Mischung aus Angebot und Nachfrage, wissen Sie, das ist beschämend. Sie sollten vielleicht als Konzernsprecher bei BP anfangen, Herr Schmidt, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) da sind Sie, also werden Sie mit Kusshand genommen. Das hat mit sozialer Marktwirtschaft nichts am Hut. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, nein!) Die AfD hat Turbokapitalismus auf dem Zettel. Die AfD hat das Recht des Stärkeren auf der Agenda. Und das erklärt übrigens auch, warum Sie gleichzeitig Trump-Fans sind und Putin-Fans sind. Das ist gegen die Interessen Europas, gegen die Interessen Deutschlands und gegen die Interessen der Bevölkerung, (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) des Mittelstandes in Mecklenburg-Vorpommern. Das weise ich zurück. Wir wollen, dass das Kartellrecht, Preisaufsicht wirkt, dass Übergewinne abgeschöpft werden. Und wir wollen, dass damit die Energiesteuer gesenkt wird. Und, Herr Peters, zum Schluss: Ich habe nichts dagegen, dass Sie Reels machen. Sie können so viel Reels, mit wem auch immer, auch CDU-Parteifreunden, die Tankstellen pachten, machen, wie Sie wollen. Mir ging es darum, an welchen Stellen Sie genickt haben (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) und dass es unglaubwürdig ist und ein Schlingerkurs ist. Sie stellen sich hier hin (Zuruf von Enrico Schult, AfD) und sagen das eine, und haben in dem Reel, beispielsweise gab es die Frage, gibt es Übergewinne, da wird das ganz klar verneint von dem Tankstellenpächter, gibt es nicht, Sie nicken. Da wird also gefragt, funktioniert die Preisaufsicht. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Sagt der Tankstellenpächter, selbstverständlich funktioniert die Preisaufsicht, das regelt der Markt, Sie nicken. Da wird also irgendwo darüber nachgedacht, (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) muss nachgeschärft werden, da wird gesagt, nein, muss nicht nachgeschärft werden, Sie nicken. Und das haut doch nicht hin. Also Sie müssen doch, können nicht den einen Tag so sagen, den anderen Tag so. Wir brauchen eine klare Linie.

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Beate Schlupp

Herr Fraktionsvorsitzender, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Julian Barlen SPD

Wir brauchen eine klare Linie, vor allem jetzt in ganz Deutschland. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Herr Fraktionsvorsitzender, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Schmidt!

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Martin Schmidt AfD

Ja, vielen Dank für das Wort, Frau Landtagspräsidentin! Ich möchte hier noch mal einiges klarstellen. Und wir fangen einfach damit mal an, dass Sie, anstatt hier immer ständig das zu betonen, vielleicht auch einfach mal Nachweise dafür benennen, welche konkreten Pressemitteilungen des Bundeskartellamts, welche Berichte des Bundeskartellamts. Vielleicht haben Sie ja Hintergrundwissen und haben Einblicke da ins Wirtschaftsministerium oder ins Kabinett oder zu Ihrem Bundesfinanzminister Herrn Klingbeil. Was liegt denn da jetzt konkret vor? Welche Konzerne, die hier in Deutschland operieren, haben diese massiven Übergewinne …

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Beate Schlupp

Ich muss jetzt leider unterbrechen, weil wir sind in einer Kurzintervention. Und wir haben uns jetzt darauf verständigt, auch mit Zwischenfragen, oder nicht, es sind keine Zwischenfragen zulässig und es ist nicht ganz rhetorisch. (Heiterkeit bei Minister Christian Pegel)

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Martin Schmidt AfD

Ja, dann versuche ich das rhetorisch noch mal korrekt darzustellen, dass ich mich das persönlich frage, wo immer diese Nachweise bleiben. Und zum anderen muss man auch noch mal klar sagen, dass 2022 selbstverständlich die Ölkonzerne im Westen deutliche Gewinne eingefahren haben, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) denn Sie haben ja Sanktionen gegen die Russische Föderation beschlossen. Und wenn ich mir dort die Bilanzen ansehe und Jahresabschlüsse, sind die deutlich nach unten gegangen, wenn nicht sogar die Aktien hier in der EU eingefroren worden sind, und die haben eben keine Gewinne gemacht. (Enrico Schult, AfD: Genau, das ist der Hintergrund!) Und die Gewinne sind dann natürlich zu Shell und Co rübergeflossen. (Enrico Schult, AfD: Jawoll!) Das ist doch völlig klar und Logik Ihrer Politik. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Und das wollen wir ja eben ändern, dass die Märkte breiter gefächert sind und wir mehr Anbieter haben, um den Preis zu senken. Und wenn das alles so toll war, was Sie gemacht haben, 2022, dann frage ich mich zum Schluss, selbst ich mich, warum klappt es denn jetzt nicht, wenn die SPD in der Ampelregierung unter Herrn Kanzler Scholz so tolle Maßnahmen eingereicht hat, die ja heute noch gelten. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Warum ist es denn so schlecht bestellt um dieses böse Bundeskartellamt? Warum zocken dann die Konzerne weiterhin so viel ab? Sie haben doch die Gesetze gemacht. Warum wird hier den Leuten, das frage ich mich selbst, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) so viel Honig um die Augen geschmiert oder was auch immer? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Warum erzählen Sie denn nicht die Wahrheit am Ende? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)

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Beate Schlupp

Möchten Sie darauf antworten, Herr Fraktionsvorsitzender?

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Julian Barlen SPD

Ja, ich sage da was zu.

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Beate Schlupp

Bitte schön!

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Julian Barlen SPD

Also, Herr Schmidt, Ihnen müsste eigentlich wirklich schwindelig sein, was Sie hier alles behaupten. Und ich glaube, Sie wollen es einfach, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) ich glaube, Sie wollen es einfach nicht wahrhaben. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Ich habe Ihnen eben gerade vor wenigen Minuten, ja, vorgerechnet, was genau die Analyse-Institute, unter anderem Rystad von der IEA, also der Internationalen Energieagentur, was die TU München, ich weiß nicht, ob Sie da Kritik daran haben, an deren Glaubwürdig, (Der Abgeordnete Martin Schmidt spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) ob Sie da irgendwo Hinweise haben, dass diese Wissenschaftler das nicht machen. Das University College in London, die haben ausgewertet, was – ich weiß nicht, was Sie von Hause aus sind, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) aber normalerweise … Darf ich antworten, Herr Fernandes? Darf ich antworten, oder möchten Sie? (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Machen Sie doch!) Sonst melden Sie doch eine Rede an! (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Also die Unternehmen haben selber eine Gewinnerwartung von 753 Milliarden Euro ausgegeben für das Jahr 2022, und sie haben 1,243 Billionen Euro Gewinn gemacht. Das sind 490 Milliarden Euro zusätzlich. (Marcel Falk, SPD: Das ist Wahnsinn!) Und Sie fragen, welche Unternehmen, die hier in Deutschland aktiv sind. Also Verzeihung, soll ich Ihnen jetzt Ölkonzerne aufzählen? Shell, BP, Exxon, Total, (David Wulff, FDP: Wo haben die ihren Sitz? Wo haben die ihren Sitz?) die operieren doch alle hier in Deutschland, die operieren doch alle hier in Deutschland. Und ich verstehe nicht, warum Sie sich hier ans Pult stellen von der AfD, wobei, ich verstehe es schon, aber ich kritisiere es, dass Sie sich hier hinstellen, weinend, sagen, die Preise sind zu hoch. Aber am Ende ist es die AfD, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) die Arm in Arm mit den Preistreibern ist, mit Trump, mit Putin. Es ist die AfD, die sich weigert anzuerkennen, dass es turbokapitalistische Abzocke ist, wenn die Konzerne das machen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) und die gleichzeitig der Bevölkerung noch sagt, ihr kriegt keinen Mindestlohn, ihr kriegt keinen Tariflohn, wir als AfD führen Kitagebühren wieder ein. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und das alles ist Heuchelei. Und das weisen wir zurück, weil es dem Land und den Menschen schadet. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Um das Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Fraktionsvorsitzende Herr Peters.

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gut gebrüllt, Löwe, könnte man da sagen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Danke!) Ich habe leider nur, ja, in der Lautstärke, da sind Sie sich mit anderen offensichtlich einig. Aber nur, wer laut ist, lieber Herr Barlen, hat nicht immer gleich recht. (Michael Noetzel, Die Linke: Das sagt der Richtige! – Heiterkeit bei Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Und ich habe mich ganz besorgt gefragt bei Ihrer, bei Ihrer Rede gegen Konzerne und beim Thema Übergewinne – und dazu habe ich ja deutlich auch Stellung genommen, wenn es diese Übergewinne gibt und die sich so einstellen, dann lassen Sie uns doch gern darüber reden –, aber die Frage, die wir heute aufgeworfen haben, war doch, wie können wir die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die Pendlerinnen und Pendler, wie können wir die Wirtschaft konkret und zügig entlasten. Und dazu haben Sie nichts gesagt, gar nichts. (Julian Barlen, SPD: Kartellrecht stärken, Übergewinne der Konzerne abschöpfen, Energiesteuer senken. – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und Sie haben irgend… (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Ja, genau, das ist genau der Punkt. Gutes Stichwort! (Julian Barlen, SPD: Entschuldigung, Sie dürfen nicht die Unwahrheit sagen am Pult!) Sie haben … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das machen Sie doch die ganze Zeit, Herr Barlen!) Also Sie haben von weltweiten Gewinnen gesprochen der Konzerne. Darüber können wir trefflich uns unterhalten. Aber die Frage ist ja zu Recht aufgeworfen worden: Wo haben diese Unternehmen ihren Sitz? Wo haben wir Zugriffe drauf? Darüber sollten wir dann schon mal differenziert reden und nicht irgendwelchen Populismus hier in die Debatte werfen. (Beifall David Wulff, FDP) Und die Frage, Sie haben gesagt, das Kartellrecht nachschärfen, und da habe ich mich die ganze Zeit gefragt und aufmerksam zugehört, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) wo und an welcher Stelle. Auch Stille kehrte ein, kein konkreter Vorschlag, außer noch mal „das Kartellrecht schärfen“, wie unbeantwortet geblieben. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Ich hätte mir lieber gewünscht, dass Sie sagen, okay, wir machen uns hier auf den Weg und diskutieren, welche Entlastungen wir nehmen: Ist es die CO -Abgabe, setzen 2 wir die temporär aus? Senken wir die Energiesteuer? (Patrick Dahlemann, SPD: Steht doch alles in unserem Antrag!) Oder ändern wir endlich mal dauerhaft die Doppelbesteuerung in diesem System? (Patrick Dahlemann, SPD: Steht doch alles im Antrag, der hier vorgelesen wurde!) Ja, aber er hat doch eben dazu gar nichts gesagt. (Julian Barlen, SPD: Was?! – Torsten Koplin, Die Linke: Die ganze Zeit! – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und deswegen, noch mal, darüber sollten wir diskutieren. (Julian Barlen, SPD: Waren Sie länger weg, oder was?! Haben Sie Mittag gegessen, oder was?) Warum haben Sie nicht über die Arroganz Ihres Herrn Schneider gesprochen, der in der Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag sich hinstellt (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) und sagt, na ja, wo ist das Problem, die Antwort ist, die Leute sollen sich ein E-Auto kaufen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ich finde das unfassbar, unfassbar. Der Mann kommt doch aus Ostdeutschland, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, der Gruppe der FDP und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) der weiß doch um die Einkommensstruktur in Ostdeutschland. (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Zu sagen, mit diesem Einkommen, sich hinzustellen und zu sagen, kauft euch doch einfach ein E-Auto, dann seid ihr die Probleme los, das, muss man ehrlicherweise sagen, das ist absolute Arroganz der Macht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD, Sandy van Baal, fraktionslos, und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Und genau das wollen die Leute nicht hören. Die Menschen wollen jetzt Antworten. Und das Beste und Einfachste wäre, dass wir über die Steuertatbestände reden, dass wir über die Doppelbesteuerung reden und dass wir darüber reden, wie wir schnell zu dieser konkreten Entlastung kommen. Leider kein Wort von Ihnen. Nein, wir haben tatsächlich, und da hat der Kollege von der FDP ja durchaus recht, Sie haben hier auf die Konzerne eingedroschen. Und ja, daran kann man auch Kritik üben. (Julian Barlen, SPD: Na dann machen Sie das doch mal!) Wenn es so ist, dass hier tatsächlich wirklich diese Krise ausgenutzt wird, dann ist das ein absolutes Unding. (Julian Barlen, SPD, und Philipp da Cunha, SPD: Wird sie! – Zuruf von Marcel Falk, SPD) Ein genauso großes Unding ist, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) dass der Staat an dieser Krise auch noch mit Geld verdient, (Beifall Sandy van Baal, fraktionslos, und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) und zwar mittlerweile 6 bis 9 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Das sind auch klare und trockene Prognosen. Wenigstens das Geld könnten wir doch den Bürgerinnen und Bürgern, den Pendlerinnen und Pendlern zurückgeben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD Also stimmen Sie unserem Antrag zu, Herr Peters? Das ist ja toll!) Das wäre doch das Einfachste, was wir gemeinsam in Berlin tun könnten. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, Barbara Becker-Hornickel, FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Sie hatten noch eine Kurzintervention? (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Herr Fraktionsvorsitzender, diese Frage werde ich Ihnen gleich beantworten.

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Daniel Peters CDU

Ach so!

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Beate Schlupp

Es gibt nämlich einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Fraktionsvorsitzender Barlen!

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Julian Barlen SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Peters, ich weiß nicht, was Sie damit bezwecken, aber Sie stellen sich hier ans Pult und sagen die Unwahrheit. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Wir sind, wir haben hier einen Antrag vorgelegt, den habe ich ausführlich begründet. (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und wir haben sehr klar gesagt, wir wollen, dass das Kartellrecht in seiner preisaufsichtlichen Funktion geschärft und angewendet wird. Wir haben gesagt, dass die krassen, dreisten, abzockenden Übergewinne der Konzerne abgeschöpft werden müssen, so, wie es übrigens 2022 schon mal erfolgt ist. Und das ist auf europäischem Maßstab im Einklang mit europäischem Recht passiert. FDP-Finanzminister Lindner lässt grüßen! Und ich habe gesagt, dass mit diesem Geld die Energiesteuer gesenkt werden muss. Und das haben wir ganz klar hier gesagt. Es ist eine Unwahrheit, hier zu sagen, wir hätten dazu nichts gesagt. Ich weiß nicht, was Sie mit solchen Behauptungen hier bezwecken. Und ich will noch mal ein anderes Wort an Sie richten. Sie sagen nichts zu diesen Übergewinnen der Konzerne. Es ist evident, dass es die gibt. Sprechen Sie doch mal klare Worte dazu! Ich weiß nicht, warum Sie das machen. Ich weiß nicht, ob Sie da Aktien haben oder was Sie, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) was Sie im Grunde hier antreibt, kein klares Wort zu finden. (Thore Stein, AfD: Oh, das war aber ganz flach!) Und mal zum Verdienst des deutschen Staates: Wenn Sie sich ein bisschen volkswirtschaftlich mit der Materie beschäftigen, (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) dann sind die zusätzlichen Einnahmen der Mehrwertsteuer überkompensiert, durch Mehrwertsteuerverluste, durch Konsumzurückhaltung. Das weiß jeder. Und die Energiesteuer ist ein Festbetrag pro Liter und übrigens auch die CO -Abgabe ist ein Festbetrag pro Liter. Das 2 heißt, diese Zusammenhänge, die Sie hier beschreiben, sind entweder infam oder Sie haben sich mit der Sache nicht beschäftigt. Kein Wort der CDU hingegen ist tatsächlich gesprochen worden zur eigenen Rolle. Nutzen Sie doch die Antwort auf meine Kurzintervention, dass Sie sagen, (Marc Reinhardt, CDU: Das entscheidet er selber.) Sie machen der Wirtschaftsministerin Katherina Reiche von der CDU Druck, endlich zu handeln. Sie machen dem Bundeskanzler von der CDU endlich Druck, ... (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Herr Fraktionsvorsitzender, ...

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Julian Barlen SPD

... ihre Preise zu senken.

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Beate Schlupp

... Ihre Zeit ...

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Julian Barlen SPD

Dann sind wir einer Meinung, ...

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Beate Schlupp

... für die Kurzintervention ...

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Julian Barlen SPD

... aber vorher nicht.

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Beate Schlupp

... ist abgelaufen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Möchten Sie darauf antworten, Herr Fraktionsvorsitzender?

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Daniel Peters CDU

Ja, unbedingt. Also als Erstes, Herr Barlen, was ich immer nicht nachvollziehen kann in so einer Debatte, dass Sie es dann trotzdem nicht unterlassen können, auch immer noch persönlich diffamierend zu sein. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Stephan J. Reuken, AfD: Das ist Methode bei Herrn Barlen.) Und so eine Unterstellung mit der Möglichkeit, ich hätte vielleicht Aktien bei BP oder Shell, also so eine, allein die Fragestellung ist ja schon außerhalb jeglicher Sachdebatte. Aber das sind wir von Ihnen gewohnt, (Michael Noetzel, Die Linke: Danke gleichfalls!) und deswegen überrascht uns das wahrscheinlich auch nicht. (Michael Noetzel, Die Linke: Danke gleichfalls, Herr Peters!) Aber ich will natürlich auch auf das eingehen, was Sie da gesagt haben. Es ist erfreulich, dass Sie in dem Antrag eine mögliche Senkung der Energiesteuer mitformuliert haben. (Christian Winter, SPD: Gefordert.) Allerdings ist das in Ihrem Redebeitrag irgendwie in einem Nebensatz angesprochen worden. (Julian Barlen, SPD: Was?! Das ist einer von vier Punkten!) Zu 90/95 Prozent haben Sie sich darauf fokussiert, (Julian Barlen, SPD: Einer von vier Punkten!) sozusagen auf Übergewinne und Kritik an den Konzernen. Darauf zu fokussieren, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) das kann man ja auch gerne machen. Ich habe Sie ja nur daran erinnert, dass es das Beste und Schnellste wäre, dass wir über die Steuertatbestände reden. (Der Abgeordnete Julian Barlen spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Und daran habe ich Sie an der Stelle … (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Beate Schlupp

Einen Moment, ...

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Daniel Peters CDU

... noch mal hingewiesen.

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Beate Schlupp

... Herr Fraktionsvorsitzender! Herr Fraktionsvorsitzender, Sie hatten Zeit in der Kurzintervention. Jetzt gibt es keine Bemerkung mehr zu dem, was in Antwort auf Ihre Kurzintervention hier kommt. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)

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Daniel Peters CDU

Und was mich tatsächlich enttäuscht, und das ist jetzt nicht nur von Ihnen gekommen, sondern tatsächlich, da richte ich doch die Kritik an die eigenen Leute, das habe ich ja auch von unseren Leuten aus dieser Taskforce gehört, dass man sagt, na ja, die Konsumzurückhaltung, die trägt dazu bei, dass wir gar nicht mehr Mehrwertsteuereinnahmen staatlicherseits haben. Aber was interessiert das die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, (Sandy van Baal, fraktionslos: Genau!) die Pendlerinnen und Pendler?! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Sandy van Baal, fraktionslos) Die wollen jetzt eine Entlastung haben und die wollen nicht hochgerechnet haben, ob der Staat jetzt irgendwie mehr verdient oder nicht. Nach unseren Berechnungen ist das sehr wohl der Fall, dass die Mehrwertsteuer natürlich dazu beiträgt, und durch den hohen Preis, dass der Staat mehr kassiert. Und ich habe klargemacht, das wollen wir an der Stelle nicht. Die Konsumzurückhaltung ist eine unterstellte Sache, die noch nicht als Tatsache dargelegt werden kann. Das ist eine Annahme. Davon haben die Menschen da draußen aber nichts. Sie wollen also nichts machen, ...

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Beate Schlupp

Herr Fraktionsvorsitzender, ...

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Daniel Peters CDU

... das ist Ihre Antwort auf die Krise. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

... auch Ihre ...

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Daniel Peters CDU

Gut, dass ich das noch mal klargestellt habe.

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Beate Schlupp

... Redezeit ist jetzt abgeschlossen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Vielen Dank, (Julian Barlen, SPD: Sie wiederholen einfach nur Unwahrheiten, mehr nicht.) Herr Fraktionsvorsitzender! (Enrico Schult, AfD: 1 : 0 für die CDU, Herr Barlen!) Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Ministerpräsidentin Frau Schwesig.

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Manuela Schwesig

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich das ganz klar zurückweisen will, Herr Peters, dass Sie hier behaupten, dass die SPD-Fraktion – und damit ist ja auch der Antrag gemeint der Koalitionsfraktionen, wo ich heute als Landesregierung klar gesagt habe, dass wir genau diesen Dreiklang gehen –, dass Sie hier behaupten, dass wir nichts machen. Das stimmt nicht! Und wir sind längst mit den guten Leuten in der CDU Deutschland, nämlich zum Beispiel mit Ihren Kollegen aus Ostdeutschland, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Nicht mit Ihnen. Mit guten!) viel weiter als das, was Sie hier sagen. Ich weise das zurück. Und deswegen will ich es noch mal erklären, worum es geht. Ja, ich muss es hier einmal sagen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) ich weiß nicht, wie es den anderen geht, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ist denn noch Platz in Ihren Schubladen, die Sie so alle haben?) aber ich wünsche mir hier öfter wirklich Vincent Kokert zurück. Vincent Kokert war sachlich und er war auch in der Lage, sich mit der AfD auseinanderzusetzen und nicht immer auf die SPD und die Landesregierung zu prügeln. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Das ist ein bisschen kurz gesprungen, Herr Peters. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Enrico Schult, AfD: Das ist ja ein Schenkelklopfer!) Und deshalb bin ich sehr froh, dass ich mit meinen CDU-Kollegen, zum Beispiel Michael Kretschmer in Sachsen, aber auch allen anderen CDU-Ministerpräsidenten, mit allen MPs in der MPK längst partei- und landesübergreifend an diesem Thema arbeite. Deswegen stimmt einfach nicht, dass gar nichts passiert. Wir waren auf der MPK und da ist darüber gesprochen worden, was soll der erste Schritt sein. Und da waren sich alle einig, länder- und parteiübergreifend, dass das Kartellrecht angeschärft werden muss. Und ich habe es hier schon gesagt, die Länder haben schon vor der Krise gehandelt. Wir hatten schon im Bundesrat den Vorschlag, dass Kartellrecht angeschärft wird. Nur, das Problem ist, dadurch, dass es nicht gemacht worden ist, wenn wir nämlich die Regel gehabt hätten, dass die Konzerne nur einmal am Tag erhöhen dürfen, dann hätten wir nicht die Situation mit 22-mal gehabt. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und diese Regel ist einfach nicht rechtzeitig eingeführt worden. Das ist Punkt 1. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das liegt doch nicht an uns.) Punkt 2 ist, dass das, was vorliegt, in Einzelheiten – das habe ich hier auch gesagt – richtig ist, zum Beispiel die Beweislastumkehr, dass jetzt die Konzerne nachweisen müssen, dass es Gründe für die Preissteigerungen gibt, und nicht die Kartellbehörde, weil die rennen denen nämlich immer hinterher. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und da die Bundesregierung das jetzt macht, ist ja offensichtlich auch die Position der Bundesregierung, dass das nicht alles so in Ordnung ist, was die Konzerne machen. Was wir kritisieren, ist, dass es a) zu spät kommt, weil dadurch die Preise schon längst gestiegen sind, und dass es nach unserer Meinung weiter angeschärft werden muss. Und es gibt zum Beispiel ein ganz praktisches Beispiel, über das gesprochen wird, dass man nach dem Durchschnittspreis im Lager gehen muss, weil es jetzt so ist, dass die Konzerne den letzten Preis aus dem Lager abrufen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) obwohl das Lager schon preiswerter eingekauft worden ist. Und man will da auf einen Durchschnittspreis gehen. Ich finde, das ist etwas, was ein kluger Expertenvorschlag ist, der aus meiner Sicht auch umgesetzt werden sollte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und das ist ja genau die Kritik, das ist übrigens die Kritik, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) das ist die Kritik, die vor allem von meinem Kollegen Michael Kretschmer, CDU-MP aus Sachsen, kommt. Der hat es auf den Punkt gebracht. Er hat gesagt, es kann nicht sein, dass die Konzerne aus dem gleichen Lager (Daniel Peters, CDU: Er hat einen konkreten Vorschlag gemacht.) den Sprit sozusagen an die Tankstellen geben und an der Tankstelle in Polen und Tschechien aus dem gleichen Lager ist es 50 Cent weniger als im deutschen Lager. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Da hat doch mein Kollege von der CDU recht, (Julian Barlen, SPD: Vor Steuern.) und das haben wir heute hier thematisiert. Wir haben aber auch thematisiert, dass auch der Staat die Steuern senken muss. Und Sie haben sich jetzt hier widersprochen. Sie sagen erst, 9 Milliarden Euro hat der Staat mehr eingenommen. Es gibt gerade Berechnungen, dass wegen der Konsumzurückhaltung es noch nicht so ist. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ich kann hier nur sagen, das ist nicht wichtig zurzeit. Wichtig ist, dass trotzdem abgesenkt wird. Das ist unsere Haltung als Regierung und auch als Koalitionsfraktionen, haben wir deutlich gemacht. Aber wir machen uns auch Gedanken, wie es finanziert wird, weil machen wir uns hier mal nichts vor, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nee, ihr könnt euch selber schlanker machen. Da wirds mal Zeit.) wenn man jetzt mit zum Beispiel 10 Milliarden oder 20 Milliarden den Preis abfedert, wie es auch 2022 mit der Gas- und Strompreisbremse war – das waren gigantische Summen, mehr als 20 Milliarden –, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das hätte man auch einfacher haben können.) aber wenn man jetzt mal 10 oder 20 Milliarden rechnet nur für die Spritpreisbremse, dann muss man ja auch sagen, wo das Geld herkommt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Den Staat, den haben Sie so aufgebläht, da kann man genug sparen!) Und der Bundeskanzler hat gerade einen sehr defizitären Haushalt. Ich sage nur, wir sind auch in Verhandlungen mit der Bundesregierung. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die Bundesregierung hat ihn zusammen, sie hat ihn zusammen. (Marc Reinhardt, CDU: Ja, ist ja gut!) Und, Entschuldigung, meine Augenhöhe hier sind nicht die einzelnen Minister, meine Augenhöhe ist der Bundeskanzler. Und der Bundeskanzler hat bei den historisch gestiegenen Spritpreisen eine Gesamtverantwortung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und wir als Länder, wir als Länder denken da sogar mit, (Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU) wir sagen nämlich, soll nachher der Bund noch mal 10 oder 20 Milliarden Euro mehr Defizit haben und wir haben gar keine Chance mehr auf unsere Verhandlungen für Verbesserungen der Kommunen, (Martin Schmidt, AfD: Wie wäre es denn mit Sparen? Ausgaben kürzen!) wir sind nämlich gerade in Verhandlungen mit dem Bund, dass der Bund mehr Geld gibt für Kommunen, und aus diesen Gründen, sagen wir, dann wäre es richtig, dass man ein solches Defizit, ob es nachher 10/20 Milliarden sind, es hängt davon ab, gibt es mehr Konsum oder nicht, das muss doch gegenfinanziert werden. Und deswegen sind wir für die Übergewinnsteuer. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und diese Übergewinnsteuer hat der FDP-Bundesfinanzminister 2022 zu Recht eingeführt, und wir haben hier nur gesagt, das kann nicht sein, dass wir jetzt wieder in der gleichen Kette sind, sondern diese Kette darf erst gar nicht passieren. Und der Vorschlag eines Durchschnittspreises aus dem Marktlager würde dazu führen, dass die Preise nicht in der Dimension ansteigen, wie sie jetzt angestiegen sind. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und ich bestehe hier noch mal darauf, dass der Dreiklang – darüber hat Herr Barlen gesprochen, darüber habe ich gesprochen –, weil wir uns nämlich einig sind in der Koalition darüber, dass wir einen Dreiklang haben von Anschärfung des Kartellrechts, von ... (Marc Reinhardt, CDU: Da war er nicht so dafür.) Über Kartellrecht ist ja hier die ganze Zeit gesprochen worden. Darum geht es ja bei den Konzernen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ja, das bringt auch nichts, es reicht nicht. Wenn, wenn man sofort auf die Länder gehört hätte, wenn die Energieministerin das schon längst umgesetzt hätte, dann wäre es gar nicht zur Preissteigerung in der Form gekommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Aber jetzt im Nachgang haben wir doch das Problem. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und deswegen sind wir für noch weitere Anschärfungen des Kartellrechts, zum Beispiel mit diesem Vorschlag des Durchschnittspreises, zweitens Übergewinnsteuer und drittens sofortige Absenkung der Steuern – da hat man verschiedene Möglichkeiten –, die auf dem Sprit stehen. Aber wir sehen es als unsere Verantwortung – und ja, das unterscheidet uns von der Opposition, weil Sie machen ständig Vorschläge und nie einen Finanzvorschlag –, wir sehen es auch als unsere Verantwortung zu sagen, wie dann aber der Staat auch mit den Mindereinnahmen klarkommt. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Es ist nicht meine Verantwortung, mir über die Bundesregierung und ihren Haushalt den Kopf zu zerbrechen, ich weiß nur, dass wir gerade in harten Verhandlungen sind mit dem Bund, dass der Bund endlich mehr Geld an die Kommunen gibt, weil unsere Kommunen unter den Soziallasten sehr leiden. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und man kann nicht immer nur mehr vom Bund fordern, dann muss man auch einen Vorschlag machen. Und ich will es hier noch mal sagen, vorhin hat irgendjemand von „Verpuffen“ gesprochen, irgendjemand hat hier in der Debatte gesagt – ich glaube, Sie, Herr Wulff –, das letzte Mal haben wir ja auch einen Tankrabatt gemacht (David Wulff, FDP: Die Hälfte ist verpufft.) und die Hälfte ist verpufft. Aber, Herr Wulff, das verpufft nicht irgendwohin. Das ist doch das Problem. Wenn der Staat einfach nur das absenkt durch einen Tankrabatt oder durch Steuersenkung und nicht parallel dafür sorgt, dass die Preise gar nicht so in die Höhe gehen dürfen, dann verpufft da nichts, sondern dann geht direkt die Absenkung durch den Staat in die Gewinne der Konzerne. Und das ist einfach nicht in Ordnung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Julian Barlen, SPD: Das ist das Problem. – Zuruf von David Wulff, FDP) Damit, (David Wulff, FDP: Wer sagt denn, dass es beim nächsten Mal anders wird?) damit belasten wir die Bürgerinnen und Bürger und vor allem die kleinen Handwerker. Und ich muss wirklich sagen, Herr Wulff, ich schätze Sie sehr und ich habe oft gedacht, wenn man an Ihnen festgehalten hätte und Sie vorne hingestellt hätte, wäre es vielleicht nicht so schlecht mit der FDP, (Thore Stein, AfD: Oh!) aber dass Sie heute hier so populistisch reden, ich verstehe das gar nicht. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Martin Schmidt, AfD: Oh, vergiftete Lorbeeren, wie peinlich!) Der Vorschlag, den wir machen, ist der Vorschlag, den Ihr Bundesfinanzminister damals zu Recht gemacht hat. Da habe ich mir gesagt, wenn schon mal ein FDP-Minister Übergewinnsteuer macht, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wer soll es denn bei uns machen, Frau Schwesig, haben Sie da auch Vorschläge?) dann muss es ja wohl dringend nötig sein. Und das war richtig. Das war richtig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke Martin Schmidt, AfD: Also Herrn Sellering wäre das nicht passiert.) Und ich, ich weise hier ganz klar zurück, dass wir heute die Wirtschaft im Gesamten kritisiert haben. Null Komma null! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wenn das der Erwin hört!) Ich stehe an der Seite der Handwerker und Handwerkerinnen, der Unternehmer und Unternehmerinnen, für die wir gerade Wachstumspakete mit dem Bund zusammen gemacht haben. Ich stehe an der Seite der Pendlerinnen und Pendler, für die wir gerade die Pendlerpauschale erhöht haben. Die sind die Leidtragenden. Und ich kann Ihnen berichten aus dem Energiegipfel, den wir 2022 hatten, da waren es die Handwerker, die gesagt haben, Leute, das ist nicht in Ordnung, dass die großen Konzerne so massiv die Preise anheben und wir diejenigen sind, die die Zeche bezahlen. Da gibt es doch einen Unterschied zwischen den großen Konzernen, die einfach diese Marktmacht haben und damit die Preise für alle bestimmen und sich nicht darum scheren, wie es dem Handwerker, dem ambulanten Pflegedienst oder der Pendlerin geht. Und da muss man differenziert hinschauen. Das machen wir, das machen wir auch in unserer Kritik. Und diese Kritik ist berechtigt, ich habe vorhin die Fakten hier abgeliefert. Das sagt der Chef der Monopolkommission und auch im Kartellamt sagt man, wir brauchen mehr Instrumente. Das sagt die Bundesregierung, sonst würde sie ja jetzt auch nichts regulieren. Und es ist halt einfach die Realität. Es gibt keinen Grund, dass aus dem gleichen Tanklager – ich bin da bei meinem Kollegen MP Kretschmer – in Polen und Tschechien der Preis nicht höher wird, aber bei uns, und das nicht um 3 Cent, sondern um bis zu 50 Cent. (Zurufe von Martin Schmidt, AfD, Daniel Peters, CDU, und Torsten Renz, CDU) Das ist einfach unfair und das muss aufgeklärt werden. (Stephan J. Reuken, AfD: Sie haben es ja jetzt dreimal erwähnt.) Und das, dafür muss man sorgen. Wie geht es weiter? Wir haben das Thema schon auf der MPK gehabt, habe ich gesagt. Nächste Woche treffen wir uns mit den ostdeutschen MPs (Patrick Dahlemann, SPD: Und dem Bundeskanzler.) und dem Bundeskanzler und da werden wir genau das auch zum Thema machen. Wir sind an dem Thema dran. Es stimmt einfach nicht, dass hier nichts passiert. Und wir sind sehr klar: Wir wollen, dass die Steuer gesenkt wird auf den Sprit, wir wollen aber auch, dass die Preise begrenzt werden, weil sonst finanzieren die Steuerzahler die Gewinne der Konzerne, und das kann doch nicht hier wirklich unser aller Ernst sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abgeordnete Hannes Damm hat zwischenzeitlich seinen Änderungsantrag auf Drucksache 8/6391 zurückgezogen. Ich lasse nun über den Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm, fraktionslos, auf Drucksache 8/6385 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6385 bei Zustimmung des fraktionslosen Abgeordneten Herrn Damm, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/6364 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/6364 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Gegenstimmen angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6358. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/6358 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und der beiden fraktionslosen Abgeordneten und ansonsten Gegenstimmen abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/6390. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/6390 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU, Stimmenthaltung der Gruppe der FDP und einer fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Verfahrenserleichterungen im Kommunalprüfrecht und im Kommunalverfassungsrecht, Drucksache 8/5419, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 8/6348. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Verfahrenserleichterungen im Kommunalprüfrecht und im Kommunalverfassungsrecht (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5419 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Bau (2. Ausschuss) – Drucksache 8/6348 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf auf Drucksache 8/5419. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6348 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/5419 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/5419 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5419 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/5680, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 8/6350. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5680 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Bau (2. Ausschuss) – Drucksache 8/6350 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier.

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Martina Tegtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zurzeit gehen die Emotionen bei diesem Gesetzentwurf vielleicht nicht mehr so hoch, aber ich kann Ihnen versichern, das war zu manchen Zeiten vollkommen anders. Vor allen Dingen in den Vorständen von Landkreistag und Städte- und Gemeindetag gingen die Emotionen nach der Steuerschätzung im Mai letzten Jahres sehr hoch, denn in diesem Gesetz, das wir heute in Zweiter Lesung vorliegen haben, geht es um nichts anderes als darum, ob 724 Gemeinden unseres Landes das Licht noch anknipsen oder früh ausknipsen, ob der Jugendklub weiter besteht oder eben auch nicht. Der Innenausschuss hat dreimal über diesen Gesetzentwurf beraten, abschließend am 5. März. Finanz- und Bildungsausschuss waren mitberatend und haben der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zugestimmt. Das Finanzausgleichsgesetz wird regelmäßig überprüft. Das ist im Gesetz selbst schon so verankert, weil die geänderten Sachlagen, vor allen Dingen die Finanzströme müssen ja regelmäßig angepasst werden. Die letzte Überprüfung durch das Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge ist erfolgt. Die meisten Empfehlungen aus diesem Gutachten werden mit dem vorliegenden FAG umgesetzt. Grundlage dafür war ebenso das Kommunalgespräch aus dem letzten November. Dabei ging es nicht nur um das FAG, es wurden auch andere wichtige Verabredungen getroffen, die sich perspektivisch auf die Kommunalfinanzen auswirken werden, denn die Finanzlage von Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern befindet sich in schwerem Fahrwasser. Wir haben gerade den Kommunalfinanzbericht des Landesrechnungshofes auf dem Tisch, da kann man Details nachlesen. Die Gründe haben wir bei der Ersten Lesung bereits ausführlich beleuchtet, da gehe ich jetzt nicht mehr drauf ein. Zum Glück war dann die Herbststeuerschätzung im letzten Jahr nicht ganz so schlecht wie erwartet, der Handlungsdruck bleibt jedoch hoch. Mit diesem Finanzausgleichsgesetz werden nicht nur Mindereinnahmen ausgeglichen, sondern Investitionsmittel in noch nicht da gewesenem Umfang auf den Weg gebracht. Die Änderungen betreffen die kommunale Beteiligungsquote, den übertragenen Wirkungskreis, die Erweiterung von Abzugsbeträgen und ganz wichtig natürlich die Grundlage zur Umsetzung des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes. Es verändert die Aufteilung der Gesamtschlüsselmasse auf Gemeinde- und Kreisaufgaben sowie die relative Mindestfinanzausstattung. Hier lautet – das hatten wir auch schon bei der Ersten Lesung angesprochen – die gutachterliche Empfehlung, die Quoten von 90 auf 85 Prozent abzusenken. Die Bedarfsansätze für Gemeindeaufgaben und Kreisaufgaben wurden überprüft und vom Gutachter modifiziert. Insbesondere wurden die Veredelungsfaktoren für Kinder- und Sozialleistungen massiv angehoben, und dass diese Umsetzung nun abweichend von den Empfehlungen des Gutachters in Schritten erfolgt, hat doch zu einigem Ärger geführt. Festzustellen bleibt aber, es wurden mit diesem Gesetzentwurf alle Register gezogen, um einen Rückgang der kommunalen Finanzausstattung zu verhindern. Daraus ergeben sich Verbesserungen der kommunalen Finanzausstattung von 155 Millionen Euro in diesem und von 191 Millionen Euro im nächsten Jahr gegenüber den bisherigen Haushaltsplanungen. Es erfolgt eine Kompensation bei der Finanzierung des sogenannten Investitionsboostergesetzes des Bundes für den Zeitraum von 2025 bis 2029 insgesamt mit 144 Millionen Euro für die kommunale Ebene. Das ist nicht nur eine Kompensation, sondern das geht sogar darüber hinaus. Die Finanzausgleichsmasse wird aus Mitteln des Sondervermögens Kommunale Ausgleichsfonds um 90 Millionen ergänzt. In diesem Zusammenhang wird ein bürokratiearmes Zinszuschussprogramm zur Umsetzung der Kommunen aufgelegt. Im Bereich innere Sicherheit und Bevölkerungsschutz werden 50 Millionen Euro über Sonderbedarfszuweisungen als bewährtes Finanzierungsinstrument für Feuerwehrgerätehäuser und Löschwasserversorgung bereitgestellt. Die ursprünglich 5 Millionen Euro aus dem kommunalen Anteil für Investitionen in Frauenhäuser werden nun aus dem Landesanteil ersetzt. Die Abrechnungsbeträge zu Ungunsten der kommunalen Ebene werden, soweit es eben vertretbar ist, gestreckt. Die geplante Rückführung der kommunalen Wohnungsbaualtschulden läuft dabei aber weiter. Darüber hinaus steht für einzelne Gemeinden, die sich in einer außergewöhnlichen Lage befinden immer noch die Möglichkeit der Sonderbedarfszuweisung zur Verfügung. Im neuen Paragraf 10b werden die Gelder aus dem Länder- und Kommunalinfrastrukturgesetz verankert. Mit einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land, den Landkreisen und kreisfreien Städten wurden die Regelungen zur Umsetzung festgelegt. Das hat einige Zeit in Anspruch genommen. Nun ist es aber in trockenen Tüchern. Bereits im MV-Plan 2035 war vorgesehen, 1,65 Milliarden Euro beziehungsweise 60 Prozent der auf Mecklenburg-Vorpommern entfallenden Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität im kommunalen Aufgabenbereich einzusetzen. Bereits im Investitionsgipfel am 15. Juli letzten Jahres erfolgte unter Mitwirkung der kommunalen Familie die Festlegung oder die Verständigung auf Investitionsschwerpunkte. Darüber hinaus wurde der überwiegende Teil der kommunalen Mittel den Landkreisen und kreisfreien Städten und Gemeinden zur eigenständigen Verteilung verfügbar gemacht. Im Länder- und Kommunalinfrastrukturgesetz gibt der Bund ein Mindestinvestitionsvolumen von 50.000 Euro vor. Und um sicherzustellen, dass jede einzelne Gemeinde von diesem Sondervermögen auch partizipiert, und zwar unabhängig von ihrer Größe und ohne Eigenanteil, erhält jede Gemeinde aus diesem Landesanteil am Sondervermögen einen Sockelbetrag in Höhe von 50.000 Euro. Allein das macht schon 36 Millionen Euro insgesamt aus. Und diese 50.000 Euro können auch mit anderen Investitionsmitteln, insbesondere aus dem Sondervermögen, kombiniert werden. Das war auch eine Nachfrage bei der Anhörung. Dadurch erhöht sich der Anteil der kommunalen Ebene am Sondervermögenanteil auf 1,2 Milliarden und das entspricht 62 Prozent. Insgesamt 780 Millionen Euro werden für drei Investitionsbudgets zur Verfügung gestellt: für Schulbauprogramm, für öffentliche allgemeinbildende Schulen 540 Millionen, die Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie 140 Millionen und die sonstigen gesellschaftlichen Infrastrukturen wie Sport, Kultur, Zoos 100 Millionen Euro. Also jede einzelne Gemeinde, und sei sie noch so klein, profitiert ganz konkret von diesem Gesetz. Und ich sage es an dieser Stelle noch einmal: Die kommunalen Spitzenverbände sind mit den erzielten Resultaten ganz überwiegend sehr zufrieden. Im Laufe des Verfahrens haben sich unseres Erachtens zwei Änderungsbedarfe ergeben, die in die Empfehlung des Innenausschusses eingeflossen sind, und auch der Finanzausschuss hat darüber noch mal beraten und hat sich dem auch angeschlossen. Erstens, auf Bitte des Landkreistages sollen die Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis und der unteren staatlichen Verwaltungsbehörden an die Landkreise in den Jahren 2026 und 2027 ausnahmsweise mittels Festbeträgen anstatt nach Einwohnern und Gebietsfläche verteilt werden. Und zweitens, das Land hat sich mit den kommunalen Landesverbänden darauf verständigt, dass im Rahmen der Investitionsbudgets die amtsangehörigen Gemeinden die Budgets auf Amtsebene bündeln und die Projektlisten beschließen, und zwar über die Amtsausschüsse. Und um diese Vereinbarung auch in der Kommunalverfassung rechtssicher abzubilden, wird der Paragraf 127 Absatz 3 Satz 2 der Kommunalverfassung entsprechend geändert und dort eine Spezialregelung geschaffen, die für die Umsetzung des Landes und Kommunalinfrastrukturgesetzes einerseits eine Einbindung der amtsangehörigen Gemeinden in die Entscheidungsprozesse bei der Verteilung der Mittel und andererseits eine Abstimmung und Koordinierung der Projektliste auf Amtsebene sicherstellt. Die abschließende Entscheidungsbefugnis wird von den Gemeindevertretungen auf die Amtsausschüsse verlagert. Ich bin davon überzeugt, dass wir hier einen Gesetzentwurf vorliegen haben, der unseren Gemeinden und Landkreisen nicht nur Planungssicherheit gibt, sondern Investitionen in noch nicht dagewesenen Umfang ermöglicht. Es ist ein gutes Gesetz und im Sinne und im Interesse unserer Gemeinden und Landkreise bitte ich um eine breite Unterstützung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Aus- und Fortbildungszentrums Rostock. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Landesregierung den Innenminister Herrn Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir schließen einen längeren Diskussionsprozess ab, im Übrigen einen, der einen noch mal längeren Vorlauf hat, denn in diesem Gesetzentwurf finden Sie zwei Stränge. Der erste Strang basiert auf einem schon lange vereinbarten Überprüfungsprozess des vor einigen Jahren ja sehr grundständig überarbeiteten Finanzausgleichsgesetzes. Das haben externe Gutachter getan. Was wir im Gesetz finden, ist also weitgehend Ausfluss, nicht ausschließlich, aber weitgehend Ausfluss dessen, was die Gutachterinnen und Gutachter uns an die Hand gegeben haben. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Und dieser Prozess war auch kein einsamer der Landesverwaltung, sondern Seit an Seit mit den kommunalen Spitzenverbänden, sodass große Teile gemeinsam vorangetrieben und entwickelt worden sind. Wenn Sie auf das Gutachten schauen, ist das Ergebnis der Gutachterinnen und Gutachter sehr klar – nein, es sind nur Gutachter –, der Hinweis war sehr deutlich, die Novellierung vor einigen Jahren hat sich bewährt, auch wenn wir wissen, das gehört zur Vollständigkeit dazu, dass trotz der deutlich besseren Finanzausstattung, die wir damals auch durch Verschiebungen aus den Landeshaushaltsmitteln in die kommunalen Haushaltsmittel erreicht haben, heute an vielen Stellen die Finanzdecke trotzdem extrem eng ist. Genau, wie das Land in seinem Haushalt kämpft, tun das die kommunalen Haushalte ebenfalls. Aber in der Summe selber, in den Strukturen und Mechanismen halten die Gutachter die damalige Novellierung für durchaus klug und richtig. Wobei wir gemeinsam wegen der herausfordernden Haushaltssituation auf Landesseite genau wie auf kommunaler Seite eine gemeinsame Aufgabe haben, und da lade ich Sie alle gemeinsam herzlich ein, als Landesregierung werden wir uns dem auf jeden Fall annehmen, das, was die Bundesregierung sich im Koalitionsvertrag vorgenommen hat, dass bei künftigen Bundesgesetzen immer dann, wenn irgendeine Aufgabe neu oder kostensteigernd hinzukommt, die kommunalen Finanzsituationen bedacht werden, dass man also genau solche Mehrkosten, im Land würden wir es Konnexität nennen nach der Landesverfassung, ausgeglichen werden. Das brauchen wir dringend, und ich bin sehr dankbar, dass auch die Ministerpräsidentenkonferenz und andere Beteiligte immer wieder drauf drängen, dass das, was da versprochen worden ist, wenn es mehr Leistungen geben soll der Kommunen, muss der Bund auch die finanzielle Grundlage mit auf den Weg geben, dass diese Selbstverpflichtung sehr schnell auch eine Grundlage bekommt, dass sie nicht durch Rechnereien umgangen, sondern tatsächlich eins zu eins eingehalten wird, denn die kommunalen Haushalte können keine weiteren Zusatzbelastungen oder Mindereinnahmen mal eben wegschlucken. Wer bestellt, soll auch bezahlen. So, wie das Land sich in der Verfassung schon vorgibt, muss auch der Bund nachziehen, meine Damen und Herren! Deshalb sind alle Diskussionen, die immer mal wieder über Mehrleistungen des Bundes, Steuersenkungen und Ähnliches erfolgen, immer mit einem wachen Auge für unsere Kommunen mit zu führen. Wer sagt, der Bund möge in Größenordnungen Steuersenkungen vornehmen, der muss wissen, dass sie in den kommunalen Haushalten als Mindereinnahmen ankommen werden. Und auch das können die kommunalen Haushalte derzeit nicht wuppen. Klammer auf, im Übrigen auch der Bundes- und die Landeshaushalte tun sich schwer. Aber die Kommunen haben keinerlei eigene Chance, das zu kompensieren. Meine Damen und Herren, wir werden also den erfolgreich eingeschlagenen Weg nur dann gemeinsam gut fortgesetzt bekommen, wenn wir auch bei der Einnahmesituation eine Stabilisierung erreichen. Aber das Gutachten, was ich eben ansprach, hat uns eben auch kleinere Anpassungen an die Hand gegeben. Frau Tegtmeier hat es eben zu Recht angesprochen. Sie werden an vielen Stellen Überprüfungen finden. Zum Beispiel gibt es bei den Zuweisungen an die Kommunen dann, wenn sie eine oberzentrale Funktion einnehmen, eine mittelzentrale oder eine grundzentrale Funktion, einen Zuschlag, weil sie eben mehr Aufgaben erfüllen müssen als andere Kommunen. Diese Zuschläge sind überprüft worden, werden geringfügig angepasst. Es gab an der Stelle im Übrigen auch eine Empfehlung für die Grundzentren, alle Zuschläge zu streichen. Um auch mal deutlich zu sagen, wir sind eben an mehreren Stellen nicht in Gänze dem Gutachten gefolgt, sondern haben Ihnen politisch vorgeschlagen, und ich bin dankbar, dass es bisher mitgetragen worden ist, dass die Grundzentren natürlich eine ebenfalls geringfügig bessere Ausstattung brauchen, weil sie für die sie umgebenden Gemeinden Aufgaben mit übernehmen. Wir haben eine deutliche Veränderung der Kinderveredelung. Es gibt also pro Einwohner Zuweisungen des Landes an die Kommunen. Kinder und Jugendliche, alle unter 18, werfen deutlich höhere Belastungen für die Kommunen auf als über 18-Jährige, deshalb wird sich die sogenannte Kinderveredelung, also ein Mehrzuschlag, ein Kinderzuschlag, deutlich erhöhen um rund 80 Prozent. Und wir haben uns auch die Ausgabenverteilung zwischen Landkreisen und Gemeinden, die Gutachter haben sich das angeschaut, auch das führt zu Anpassungen. Und zu guter Letzt gibt es eine durchaus größere Anpassung, auch die war eben angesprochen. Wir haben durch die Gutachter noch mal anschauen lassen, wie stark Sozialausgaben die kommunalen Haushalte mit strapazieren und unterschiedlich intensiv strapazieren. Und da ist sehr deutlich geworden, an welchen Anknüpfungspunkten wir es festmachen können. Es gibt deshalb quasi auch eine deutliche Veredelung, einen deutlichen Mehrfaktor für diejenigen, die Menschen in Bedarfsgemeinschaften in ihren Landkreisen und kreisfreien Städten haben, führt zu einer circa Verdreifachung der Wirkung, die solche Sozialausgaben für die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Finanzzuweisung haben. Und da das in der Binnenverteilung zwischen den verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten erhebliche Auswirkungen hat, haben wir ihnen in der Tat vorgeschlagen, es in drei Stufen zu tun, um den Haushalten, die sehr viel, nämlich jeweils zweistellige Millionenbeträge pro Jahr weniger bekommen, zu ermöglichen, sich über einige Schritte darauf einzustellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben zu guter Letzt deutlich mehr Geld in dem übertragenen Wirkungskreis, der mit diesem FAG gehen wird. Auch das basiert auf Finanzerhebungen, aber wichtig, gut 40 Millionen Euro, gut 40 Millionen Euro schon ab diesem Haushaltsjahr mehr für den übertragenen Wirkungskreis, also dort, wo Landkreise, kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden für das Land wie nachgeordnete Landesbehörden Aufgaben übernehmen, zum Teil auch für den Bund Aufgaben übernehmen. Und im Übrigen haben wir an der Stelle, da bin ich dankbar, dass Sie es jetzt in die Anpassung Ihres Antrags aufgenommen haben, einen Wunsch der Landkreise, in den Jahren 26/27 hätten die gerne eine zwischen ihnen abgestimmte Sonderverteilung dieser Mittel. Wir haben angeregt, dem zu folgen. Ich bin dankbar, dass ein Antrag das vorsieht. Wenn die Landkreise sich einig sind, dass sie abweichend vom üblichen Schlüssel untereinander Verteilungsmechanismen vornehmen wollen, wollen wir dem gerne folgen. Aber Sie finden im Gesetz nicht nur das Gutachten, sondern auch die Verteilung des Sondervermögens. Ich bin auch da dankbar, dass den Hinweisen der kommunalen Beteiligten durch Ihren Änderungsantrag Rechnung getragen wird, dass Sie den aufgreifen. Wir wollen ganz deutlich adressieren mit dem Paragrafen 10b die Umsetzung des Sondervermögens, in dem, wie wir es im Kommunalgespräch im letzten November besprochen haben, möglichst bürokratiearm, möglichst schnell, möglichst einfach. Dafür sind in erster Linie die Landkreise und kreisfreien Städte unsere Drehscheiben. Es wird also keine riesige Fördermittelmaschinerie des Landes gegenüber der kommunalen Familie geben, sondern die Kreise und kreisfreien Städte werden für uns die Drehscheiben mit wenig Aufwand sein, des Geldes, was in die Kommunen, in die Kreise, in die kreisfreien Städte soll, genau so, wie wir es im Übrigen in den letzten vier Jahren mit dem Sonderschulbauprogramm, mit den 400 Millionen schon praktiziert haben, über das sich alle zufrieden gezeigt haben. Die Mechanismen klappen wir jetzt über auf genau das hiesige Vorgehen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Sie scheinen Bedenken zu haben, (Zurufe von Christine Klingohr, SPD, und Torsten Renz, CDU) ich nehme wahr, dass die kommunale Familie ganz überwiegend große Zufriedenheit damit äußert, meine Damen und Herren. Und wir werden mit dem Sondervermögen, mit dem Paragrafen zum Sondervermögen gleichermaßen die Rolle der Ämter, so, wie sie im Übrigen im Kommunalgespräch gemeinsam erörtert worden ist, auch noch mal im Gesetz abbilden. Ich bin auch da dankbar dafür, dass Sie einen Anpassungsvorschlag heute unterbreitet haben. Die Ämter sollen ja unterhalb der Landkreise für die sehr kleinen Gemeinden ebenfalls eine Konzentrations- und Drehscheibenfunktion bekommen. Dass Sie uns helfen, das noch einmal im Gesetz auch zu verdeutlichen, damit für alle Rechtsklarheit und Rechtssicherheit einzuräumen, danke ich Ihnen, denn das Sondervermögen soll ja in drei großen Investitionssäulen, 600 Millionen Euro für Schulen, deutlich über 100 Millionen Euro für Infrastruktur, für ÖPNV und für den Bereich der Energie und in einer dritten Infrastruktur-Finanzierungssäule für Zoos, Kultur und Sportstätten, knapp 100 Millionen Euro schwer, sollen dort Investitionen angereizt, umgesetzt werden. Das einfach zu tun, ist genau die Idee der jetzigen, Ihnen vorgelegten Gesetzesüberlegungen. Und zu guter Letzt findet sich darin eben auch die für jede Gemeinde – auch das war eben angesprochen – bevorstehende 50.000-Euro-Zuweisung aus dem Sondervermögen des Bundes. Wir wollen also möglichst schnell, möglichst mit wenig Aufwand und möglichst zügig Konjunkturimpulse gebend dieses Geld in die kommunale Familie geben. Ich danke Ihnen sehr herzlich, dass Sie uns dabei unterstützen, damit möglichst dieses Jahr noch Sondervermögen in Investitionen, nicht nur auf Landesseite, sondern auch auf kommunaler Seite, geht. Damit helfen Sie uns hier. Ganz herzlichen Dank! Wir wollen Arbeit schaffen, wir wollen Investitionen schaffen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Innenminister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Enrico Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Ja, Frau Tegtmeier, ein gutes Gesetz für die Kommunen, in der Tat. Das werden wir auch als AfD so unterstreichen. Wir machen nur immer wieder darauf aufmerksam, dass das nicht das Sondervermögen ist, Herr Pegel, sondern es sind in der Tat die Sonderschulden, die wir jetzt hier natürlich den Kommunen zur Verfügung stellen. Ich hatte bei der Ersten Lesung auch aus Steuerzahlerperspektive das dargelegt, das brachte mir dann die Schelte von einigen, ja, von der politischen Konkurrenz oder gar von Interessenverbänden ein. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, das müssen wir, das dürfen wir nicht aus dem Fokus verlieren, das sind Steuergelder, die da erarbeitet werden, die auf Bundesebene, Landesebene und natürlich auf kommunaler Ebene dann sozusagen ausgereicht und durchgereicht werden. Und dass wir da natürlich versuchen, sozusagen Spareffekte zu generieren, das ist das A und O, und das werde ich mir auch in Zukunft nicht nehmen lassen, auch in Wahlkampfzeiten, sehr geehrte Damen und Herren. Ich möchte nicht auf alles eingehen, was der Minister gesagt hat. Frau Tegtmeier hat es auch gesagt. Natürlich ist auch für die AfD wichtig, dass die Kommunen finanziell gut ausgestattet sind. Das ist insbesondere der übertragene Wirkungskreis, der unseren Kommunen zu schaffen macht. Ich weiß es selbst aus dem Kreistag Mecklenburgische Seenplatte, wo wir ja vor einiger Zeit die Haushaltsberatungen hatten. Aber ich möchte auf einen entscheidenden Punkt vielleicht noch mal eingehen, wo es vielleicht ein Dissens gibt. Und zwar ist es das Problem der Anpassung des Soziallastenfaktors. Da hat der Gutachter ja eine sofortige Anpassung in einem Schritt empfohlen. In Ihrer Gesetzesbegründung schweigt die Landesregierung dazu, warum sie dort vom Gutachten abweicht. Eine Antwort liefert vielleicht der Innenminister in seiner Rede zur Einbringung, ich zitiere: „Weil“ die Anpassung des Soziallastenfaktors „zu ganz erheblichen Verschiebungen zwischen den Beteiligten führt, wird das in drei Schritten umgesetzt.“ Bei diesem Thema geht es um die horizontale Verteilung, also innerhalb der kommunalen Ebene. Hier gibt es also kommunale Gewinner und kommunale Verlierer. Hören wir dem Minister weiter zu, wer von der Anpassung des Soziallastenfaktors gewinnt: „Profitieren tun hier vor allen Dingen Schwerin, ein wenig Rostock und die drei östlichen Landkreise, weil dort die Soziallasten/Belastungen einfach deutlich ausgeprägter sind, als sie es in anderen Bereichen des Landes sind“, sehr geehrte Damen und Herren. Gewinner sind also, ja, ich sagte, Schwerin, Rostock und Landkreise Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und die Mecklenburgische Seenplatte. Hier stellt allerdings nirgendwo die SPD einen Landrat, und das ist vielleicht auch der Hintergrund, warum hier von dieser Gutachterempfehlung abgewichen wurde. Denn was macht die SPD-geführte Landesregierung, namentlich das zuständige SPD-geführte Innenministerium? Sie bricht ohne sachlichen Grund mit der Gutachterempfehlung, Herr Pegel, um die Anpassung zugunsten überwiegend SPD-geführter Landkreise zeitlich zu strecken. Vielleicht können Sie ja kurz noch mal darauf eingehen. Vielleicht wollte man ja insbesondere dem parteipolitisch nahestehenden Landrat in Ludwigslust-Parchim etwas Gutes tun. Sie wissen ja, der hat ja hohe Ausgaben, insbesondere Hotelrechnungen und Dienstwagenrechnungen. (Heiterkeit bei Michael Meister, AfD) Deshalb zitiere ich noch einmal den Städte- und Gemeindetag in MV zum Thema, der da sagt: „Die Entscheidung diese Abweichung vom Gutachtervorschlag durchzusetzen, scheint in einem nicht transparenten Verfahren zwischen einigen wenigen Beteiligten im Hinterzimmer getroffen worden zu sein. Richtig sind weder das Verfahren noch die Abweichung vom Gutachten selbst. … Die Neuregelung des FAG … in 2026 wird damit auch rechtlich angreifbar gemacht“, so der Städte und Gemeindetag. Dieses Vorgehen der Landesregierung wirkt besonders unappetitlich, da die Landesregierung und insbesondere die Ministerpräsidentin permanent ihren angeblichen Umgang auf Augenhöhe mit der kommunalen Ebene preist. Augenscheinlich sind für diese Landesregierung höchstwahrscheinlich alle Kommunalvertreter gleich, nur einige sind halt gleicher, vielleicht, wenn sie ein SPD-Parteibuch in der Tasche haben, sehr geehrte Damen und Herren. (Patrick Dahlemann, SPD: So ein Quatsch!) Der Gesetzentwurf ist in Gänze – und das möchte ich für meine Fraktion darlegen, die Kommunen sind am Limit, wir alle sind selber Kommunalvertreter, ich werde weiterhin aus Steuerzahlerperspektive allerdings das auch beleuchten –, es ist ein richtiger Schritt auch in die richtige Richtung. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass es wirklich schuldenfinanziert ist, dass es nicht Geld ist, was sozusagen zur Verfügung steht. Und mich ärgert ohnehin, dass diese Transparenz oder die Finanzierung der Kommunen immer bei irgendwelchen Kommunalgipfeln – heißt es ja nun nicht mehr –, bei irgendwelchen Kommunalgesprächen sozusagen ausverhandelt wird. Wir brauchen da wirklich eine ganz klare Finanzierung der Kommunen und die sollte wirklich lange vorher dauerhaft möglich sein. Die Ausreichung von irgendwelchen Vergünstigungen aufgrund von Kommunalgesprächen, das sehen wir kritisch als AfD-Fraktion. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Gleichwohl stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu, weil er nämlich für die kommunale Familie, für die kommunale Ebene wirklich essenziell ist. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Noch mal ums Wort gebeten hat der Innenminister Christian Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, Sie haben eingeladen, das zu wiederholen. Sie hatten mich ja zitiert, von daher die Aussage, es sei nie gesagt worden, ist zumindest in der Begründung des Gesetzentwurfs in der Ersten Lesung sehr deutlich geworden. Es gibt im Übrigen zwei Abweichungen, um diese nebulöse Hülle, die Sie drumlegen wollten, mal deutlich wegzunehmen: Das Gutachten ist ein Gutachten. Es macht Ihnen und uns politische Vorschläge, es leitet sie rational ab, und wir haben an zwei Stellen Abweichungen vorgenommen. Und eine Abweichung, und beide Abweichungen sind im Übrigen in der Verbandsanhörung angeregt worden, beide haben wir nach der Verbandsanhörung vorgenommen. Dafür sind Verbandsanhörungen da, dass uns auch Fachleute von außen mal Hinweise geben. Die eine Abweichung ist folgende, dass wir die Grundzentren nicht auf null setzten, dass wir die Grundzentren nicht behandeln wie alle anderen, sondern glauben – entgegen dem gutachterlichen Hinweis, die Gutachter sagen, es gibt keinen Sondereffekt, der Grundzentren behandelt wie jede Kommune, die keine zentrale Funktion hat –, und wir haben uns dagegen entschieden, haben gesagt, ja, uns überzeugt der Hinweis, dass die natürlich in ihrem Umfeld eine Rolle haben. Die mag nicht perfekt messbar sein in gutachterlichen Zahlen. Wir wollen aber genau wie bislang Grundzentren besonders behandeln. Es gibt im Übrigen keine Kritik des Städte- und Gemeindetages daran. Das sind dann auch seine Mitglieder. Und Zweitens, es gab die Diskussion und die Anregung, ob wir bei der sehr ruckartigen Umsteuerung von Finanzmitteln innerhalb der kommunalen, ich sag mal, Landkreis- und Kreisfreien-Städte-Ebene zumindest den dreien, die deutlich verlieren, das in den Haushalten über zwei Schritte ermöglichen. Wenn Sie im Übrigen in die FAG-Novellierung vor einigen Jahren reinschauen, hat es auch da zum Beispiel bei den Grundzentren stufenweise Absenkungen gegeben, denn dann, wenn radikale Schritte eingeschlagen wurden, hat man versucht, den Beteiligten ein Umsteuern möglich zu machen. Genau das haben wir auch umgesetzt. Und weil Sie den Städte- und Gemeindetag zitiert haben, hatte ich erst noch gewartet, vielleicht jetzt kommt auch das zweite Zitat, nämlich der Landkreistag, Sie haben darauf hingewiesen, da gibt es drei Gewinner und drei Verlierer. Was hat der Landkreistag einen Saal weiter ganz ausdrücklich gesagt? Er unterstützt ganz ausdrücklich das, was hier geschieht, ohne dass jetzt alle begeistert sein mögen, aber er unterstützt, er unterstützt ausdrücklich diese Vorgehensweise, die in seiner Anhörung angeregt worden ist. Nur ein Hinweis am Rande, auch wenn zum 31.12. der Kollege Badenschier ausgeschieden ist aus seinem Amt, zu dem Zeitpunkt, als wir über diesen Gesetzentwurf diskutiert haben, gab es auch eine der beiden Städte mit einem SPD-Oberbürgermeister, und vor dem Hintergrund haben wir natürlich immer verschiedene Beteiligte dabei. Ich glaube, als Innenministerium in Verbandsanhörungen werden wir eben nicht nach Parteibüchern irgendetwas händeln können. Wir kriegen zum Glück von den Verbänden, losgelöst von den Parteien, entsprechende Hinweise und haben genau die aufgegriffen. Noch einmal, der Landkreistag, der zweite große Spitzenverband der kommunalen Selbstverwaltung, war hier am Tisch und hat uns gesagt, genau das unterstützen wir. Ich wollte nur einmal das Bild ein wenig aus dem Nebulösen rausholen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Koplin, Die Linke: Sehr gut!)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Innenminister! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Torsten Renz.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich springe jetzt kurzfristig ein für meinen Kollegen Reinhardt, und insbesondere – der ist in einer Besuchergruppe – insbesondere soll ich dann Frau Tegtmeier herzlich grüßen unter dem Motto, das, was Sie da abgeliefert haben als SPD, im Innenausschuss auf den letzten Metern so umfangreiche Änderungsanträge vorzulegen, das geht parlamentarisch eigentlich gar nicht. Das sollte ich auf alle Fälle Ihnen noch mal mit auf den Weg geben. (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) Ich kann es zumindest vom mitberatenden Ausschuss Bildung auch mal kurz anteasern, dass da über gewisse Dinge überhaupt keine Auskunft gegeben werden konnte. Und es ist so häufig, wie es in den letzten vier Jahren hier der Fall ist, dass im Prinzip die Regierung zum Schluss noch Änderungsanträge schreibt und die Koalitionäre hören in den Ausschüssen in erster und zweiter Beratung und bei den Anhörungen gut zu, und am Ende nicken sie dann bei der abschließenden Beratung das ab, was die Regierung aufgeschrieben hat. Insofern stellt sich schon die Frage, ob man nicht eines Tages die Verfahren beschleunigen kann. Warum soll man die Verfahren beschleunigen? Damit es früher bei den Kommunen möglicherweise ankommt. Das wäre ja eine Zielstellung, an der wir gemeinsam arbeiten sollten. Zu den eigentlichen grundlegenden Änderungen im FAG will ich hier an dieser Stelle heute auch nicht viel ausführen. In dem Moment, wo wir sagen, wir enthalten uns, glaube ich, senden wir als Opposition ja auch schon ein gewisses Signal. Aber Fakt ist, alles, was Sie jetzt im Bereich FAG machen, dient natürlich dazu, über die Landtagswahl zu kommen. Das ist kein großes Geheimnis. Jeder, der ein bisschen nachdenken kann, der weiß das. Hier werden noch mal linke Tasche, rechte Tasche, ein paar Gelder hin und her geschoben, damit die FAG-Summe im Wahljahr nicht allzu klein ist. Ansonsten muss man sagen, so schlecht finanziell, wie die Kommunen jetzt dastehen, standen sie in den letzten drei/vier Jahren nicht da. Insofern will ich diesen Part dann auch abschließen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will mich tatsächlich noch mal einer Sache etwas mehr widmen, nämlich die Thematik – der Innenminister hat es gesagt –, das Thema Konjunktur – oder auch Frau Tegtmeier –, da wollen wir was tun. Aber wenn wir was tun wollen, dann muss man sich doch fragen, in welchem Tempo arbeiten wir hier in Deutschland. Und am Ende ist mit der politischen Diskussion circa ein Jahr jetzt vergangen auf Bundesebene, dass man gesagt hat, wir machen hier etwas in diesem Bereich. Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das 1,92 Milliarden Euro. Und jetzt ist fast ein Jahr vergangen, und wie viel Cent sind schon geflossen? Wie viel Euro? Null! Weil wir heute erst die Gesetzgebung auch hier beschließen und auf den Weg bringen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern jubelt jetzt auch seit dem 15. Juli, angeführt von der SPD-Regierung, die immer wieder dieses Paket verkaufen. Und auch das wird knapp. Zum 15. Juli, gehe ich mal davon aus, wird auch noch nicht so viel Geld fließen, ein Jahr später. Man jubelt und suggeriert den Menschen, es geht los. Und wer sich dann mit Leuten aus der Bauwirtschaft mal unterhält, der wird wissen, wie da der Schuh drückt. Und was macht Deutschland? Die Politik in Deutschland, in Mecklenburg-Vorpommern, Sie kündigen an, monatelang, Sie kündigen an – und da will ich uns alle nur auffordern, diese Ankündigungspolitik trägt unter anderem dazu bei, dass wir diese Politikverdrossenheit haben. Ich hätte zum Beispiel auch erwartet, bei der tatkräftigen Regierung der SPD, dass Sie vielleicht ja in diesem konkreten Fall mal auf uns zugekommen wären und gesagt hätten, wie können wir das Ganze beschleunigen. Die letzten zwei Monate ist nämlich wieder nicht allzu viel passiert, außer, dass das Gesetz jetzt gewartet hat, dass es hier zur Zweiten Lesung vorgelegt wird. Das hätten wir auch beschleunigen können. Und warum müssen wir das beschleunigen, meine sehr geehrten Damen und Herren? Weil wir die Konjunktur tatsächlich brauchen. Und wenn dann Frau Tegtmeier auch noch ausführlich auf die Vereinbarung mit der kommunalen Ebene hier reflektiert und dann auch vorträgt, zu Recht, so ist es ja in der Vereinbarung festgeschrieben, dass die Amtsausschüsse beschließen sollen, bei allen Paketen, ob das Schulbau ist oder ÖPNV, Schulbau, ÖPNV oder sonstige Pakete, dann müssen Prioritätenlisten zum Beispiel erstellt werden. Die müssen dann durch die Kreistage, durch Stadtvertretung, Amtsausschüsse und so weiter beschlossen werden. Und als Mitglied in einem Kreistag vor zwei/drei Wochen frage ich dann natürlich mal im Kreistag nach: Wie ist denn der Stand? Können wir denn im April vielleicht schon im Kreistag damit rechnen, dass wir die Prioritätenlisten auf den Weg bringen, damit es zur Umsetzung kommt, damit die Konjunktur dann auch unterstützt werden kann? Schweigen! Weder ein Landrat noch eine stellvertretende oder ein stellvertretender Landrat, die Beigeordnete, die für die Finanzen zuständig ist, sie können keine Auskunft geben, außer, im April wird es wohl nichts werden. Das Gleiche in der Stadtvertretung Güstrow. Das, was Sie machen, ist, Ihre PR-Maschinerie laufen lassen. Alle sind in einem super Zustand, weil Sie am 03.02. diese Vereinbarung auf den Weg gebracht haben. Als ich danach im Bildungsausschuss als Gesetzgeber gefragt habe, ob wir die denn auch mal zu Gesicht bekommen, ob wir mal darüber reden können, weil sie ja Bestandteil des Gesetzestextes ist, da herrschte einfach nur Ahnungslosigkeit. Inzwischen habe ich diese Vereinbarung. Da ist es, weil ja Kollegin Rösler von den Linken immer mit dem Kopf schüttelt, wenn ich sage, die Kreistage müssen Prioritätenlisten aufstellen und die beschließen, ich könnte das gerne mal zitieren. Genau das steht dann drin in diesen einzelnen Paragrafen 11,13 und 16 und wo auch immer. Genau das muss passieren. Jetzt gehen Sie doch mal davon aus, angenommen, vor der Sommerpause werden dann diese Beschlüsse auf der kommunalen Ebene gefasst, jeder, der sich kommunalpolitisch ein bisschen auskennt, der weiß dann, dass Ausschreibungen erst erfolgen müssen. Diese ganzen Verfahren, auch die dauern noch Monate. Dann haben wir nachher irgendwann mal Jahrestag, vielleicht den zweiten Jahrestag, (Heiterkeit bei Christine Klingohr, SPD) und es passiert in Deutschland zu wenig in diesem Bereich. Damit meine ich auch uns, damit meine ich uns alle. Es muss mehr PS, so, wie Sie es immer so schön sagen, auf die Schiene gebracht werden. Und da sind wir als CDU definitiv dabei. Herr Innenminister, wenn Sie noch mal ein ähnliches Gesetz dann wieder vor der Brust haben, kommen Sie auf uns zu! Wir sind gerne bereit, diese Verfahren zu beschleunigen, weil es notwendig ist, weil das Geld dann auch endlich ankommen muss, und das Geld ankommen, da will ich es noch mal deutlich sagen, nämlich nach Ihren Konferenzen mit der kommunalen Ebene, da gehen die ja alle so bestrahlt raus, dass sie denken, das Land Mecklenburg-Vorpommern macht hier Wohltaten ohne Ende. Da will ich noch mal sagen, dass ist Geld des Bundes, aber im Verkauf sind Sie gut am Ende, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist Geld des Steuerzahlers!) oder des Steuerzahlers, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) auch das. Aber am Ende bedanken die sich ständig bei hochrangigen Politikern in diesem Lande, wo ich sage, das steht ihnen eigentlich gar nicht zu. Sie hätten etwas tun können, um das Verfahren zu beschleunigen. Aber das, was verteilt wird, das ist das Geld des Steuerzahlers, beziehungsweise wird es jetzt von der Bundesebene dann entsprechend durchgereicht. Und da bleibe ich bei meiner Kritik, wenn der Zwischenruf vorhin sagte, wir haben hier tolle Schulbauprogramme, dann sage ich Ihnen nun mal, die ersten zwei Jahre haben Sie gar nichts gemacht in dieser Legislaturperiode. (Torsten Koplin, Die Linke: Das erzählen Sie jedes Mal.) Und jetzt haben Sie ein klägliches Programm mit 25 Millionen Euro (Torsten Koplin, Die Linke: Wirklich?) Landeseigenmitteln aufgelegt, und jetzt lassen Sie sich abfeiern für 600 Millionen. Dann haben Sie endlich die Milliarde, (Torsten Koplin, Die Linke: Alles zusammen eine Milliarde, eine Milliarde.) die Die Linke irgendwann einmal aufgerufen hat. Aber was ist da Landesgeld? (Torsten Koplin, Die Linke: Das sind öffentliche Gelder. Darum geht es!) Landesgeld sind dann diese 100 Millionen über diesen Zeitraum? Dann müssen Sie noch mal sehen, dieses Programm … (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Ja, da können Sie reden, wie Sie wollen. Dieses Programm ist für zwölf Jahre angelegt. Wenn Sie das auch noch mal dividieren, dann kommen Sie auch nur noch auf 50 Millionen. (Zuruf von Christine Klingohr, SPD) Und das ist nicht ein Cent aus Landesgeldern. Sie sind doch als Tiger, (Torsten Koplin, Die Linke: Das kann man doch nicht in einem halben Jahr erbauen!) Sie sind doch als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet. (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Und deswegen ist es gut und richtig, dass diese Landesregierung am 20. unter Beteiligung der Linken ausgedient hat. (Heiterkeit bei Christine Klingohr, SPD) Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Rainer Albrecht, SPD: Die CDU dann einstellig. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Rainer Albrecht, SPD: Er hat es geschafft, nicht zum Thema zu sprechen. Jedes Mal, immer wieder.) Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Dirk Bruhn. (Torsten Koplin, Die Linke: Alles, aber nicht das Thema. Das Bauvolumen setzt sich doch nicht in einem halben Jahr um. – Torsten Renz, CDU: Sie haben nichts geleistet.)

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Dirk Bruhn Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! (Zuruf von Torsten Renz, CDU – Glocke der Vizepräsidentin)

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Elke-Annette Schmidt

Einen Moment, Herr Abgeordneter! Es … (Torsten Koplin, Die Linke: Wir sind der Bauturbo. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Ich bitte doch um Ruhe, es gibt keine Gespräche über die Bänke hier hinweg. Wenn Sie Diskussionsbedarf haben, gehen Sie bitte raus in die Lobby, da haben Sie die Möglichkeit. Wir wollen jetzt dem Redner zuhören. Bitte, Herr Bruhn, Sie haben das Wort!

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Dirk Bruhn Die Linke

Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der an einer der zentralen Lebensadern unseres Landes ansetzt, den Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Ich möchte zunächst ausdrücklich den Gutachterinnen und Gutachtern, den kommunalen Spitzenverbänden und allen Beteiligten danken, die in den letzten Monaten an diesem Reformschritt mitgearbeitet haben. Unsere Grundlinie: starke Kommunen. Für uns ist klar, demokratischer Sozialstaat findet vor Ort statt, in den Ämtern, Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen. Deshalb messen wir den Gesetzentwurf nicht an buchhalterischen Effekten, sondern an der Frage, werden unsere Kommunen handlungsfähiger und planungssicher ausgestattet. Unsere Antwort fällt heute zustimmend aus, nicht, weil alles perfekt wäre, sondern weil wir einen echten Fortschritt für die kommunale Familie in MV sehen. Zur gutachterlichen Prüfung, Überprüfung und mehr Gerechtigkeit: Der Entwurf setzt konsequent um, wozu wir uns selbst verpflichtet haben – regelmäßige gutachterliche Überprüfung des Finanzausgleichs. Das bedeutet, wir verlassen die politischen Bauchgefühle und stellen die Mittelverteilung auf eine belastbare finanzwissenschaftliche Grundlage. Die stärkere Gewichtung von Soziallasten, die Präzisierung der Hebesätze und die Anpassung der Schlüsselmasse sind ein Schritt hin zu mehr Bedarfsgerechtigkeit, gerade für strukturschwache und sozial belastete Kommunen. Besonders wichtig ist uns, die Kommunen werden bei den Soziallasten deutlich ernster genommen als bisher. Wer hohe Ausgaben für Sozialleistungen schultern muss, bekommt künftig spürbar mehr Gewicht im Finanzausgleich. Das ist ein sozialpolitischer Fortschritt. Auch die stärkere Berücksichtigung der Kinderzahl trägt unserer gemeinsamen Verantwortung für Kitas, Schulen, Jugendhilfe und Infrastruktur für junge Menschen Rechnung. Zum Thema Kreisaufgaben, zentrale Ordnung und gleichwertige Lebensverhältnisse: Die Anpassung zugunsten der Kreisaufgaben trägt der Realität Rechnung. Jugendhilfe, soziale Dienste, Mobilität im ländlichen Raum, das alles kostet und findet oft auf Kreisebene statt. Die Weiterentwicklung der Ansätze für zentrale Orte und Verflechtungsbereiche sorgt dafür, dass da mehr ankommt, wo Menschen einpendeln, einkaufen, Kultur und öffentliche Infrastruktur nutzen. Damit stärken wir die Funktionsfähigkeit unserer Städte und Zentren und leisten einen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im ganzen Land. Mit der Umsetzung des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzausgleichsgesetzes stellen wir 780 Millionen Euro für Schulbau, Verkehr, Energie und gesellschaftliche Infrastruktur bereit. Das ist eine Investitionsoffensive. Besonders wichtig: Jede Gemeinde erhält einen Sockelbetrag für die Investitionen. Auch die kleinen Landgemeinden mit knapper Kasse sollen investieren können und nicht abgehängt werden. Die Stärkung des kommunalen Aufbaufonds und die Ausrichtung auf Breitbandausbau sowie Zinszuschüsse für Investitionen zeigen, wir setzen politisch bewusst auf öffentliche Infrastruktur statt auf kaputtgesparte Kommunen. Mit der Herausnahme der Mehreinnahmen aus dem steuerlichen Investitionssofortprogramm des Bundes sorgen wir dafür, dass Bundesentlastungen wirklich bei den Kommunen ankommen. Die Kommunen werden nicht nur zum bloßen Durchlauferhitzer, sondern behalten die Mittel vollständig über die reine Kompensation hinaus. Das ist eine zentrale politische Botschaft. Wenn der Bund entlastet, kassiert das Land nicht im Hintergrund wieder ein, sondern stärkt seine Kommunen. Finanzen und Finanzausgleich: Ja, der Gesetzentwurf enthält auch Anpassungen der Verbundquote und der Finanzausgleichsleistungen, das ist kein Geheimnis. Entscheidend ist aber, wir kombinieren diese Anpassungen mit einer massiven Unterstützung über das Sondervermögen und mit einer deutlichen Stärkung bestimmter kommunaler Aufgabenbereiche. Wir in der Regierung stehen zu einer Finanzpolitik, die ehrlich ist. Wir nennen die Zahlen, wir sichern die Handlungsfähigkeit des Landes und halten die kommunale Ebene trotz schwieriger Haushaltslage stabil. Zum Bürokratieabbau: Die Angleichung der Steuerkraftzahlen an die amtliche Statistik und der Abbau doppelter Strukturen in der Gremienlandschaft sind keine Schlagzeilen, aber im Alltag enorm wichtig. Weniger Doppelstrukturen, klarere Daten, mehr Transparenz, das hilft Kommunen, die Berechnung nachzuvollziehen, und entlastet die Verwaltung. Für uns gehört zur demokratischen Kultur, wer über Hunderte Millionen verteilt, muss nachvollziehbar und transparent handeln. Unsere Rolle: Viele der nun verankerten Schwerpunkte, soziale Lasten, Infrastruktur, Breitbandstärkung kleiner Gemeinden waren zentrale Anliegen unsererseits in den Verhandlungen. Wir tragen diesen Kompromiss, weil … (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe. – Der Abgeordnete Dirk Bruhn wendet sich an das Präsidium. – Torsten Renz, CDU: Ich würde zwei Minuten zur Verfügung stellen von mir.)

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Elke-Annette Schmidt

Sie können fortfahren, Herr Abgeordneter!

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Dirk Bruhn Die Linke

Wir wissen, dass es weiterhin Diskussionsbedarf gibt, etwa zur langfristigen Höhe der Finanzausgleichsmasse und zur Entschuldung hoch verschuldeter Kommunen. Aber heute machen wir einen wichtigen Schritt nach vorn. Ich komme zum Schluss. Dieser Gesetzentwurf ist kein technischer Verwaltungsakt, sondern ein Bekenntnis. Wir stärken unsere Kommunen, damit sie ihren Auftrag für die Menschen erfüllen können. Als Teil der Regierung erkennen wir an, dass hier viele Interessen abgewogen und manche Konflikte fair gelöst wurden. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen in der Erwartung, dass wir gemeinsam mit den Kommunen den eingeschlagenen Weg der regelmäßigen Überprüfung, sozialen Ausrichtung und investiven Stärkung konsequent weitergehen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Dr. Harald Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Juli 2025 haben wir Bündnisgrüne hier im Landtag unseren Antrag beraten, der die Landesregierung aufgefordert hat, eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vorzulegen, der die Zuweisung der Mittel aus dem Sondervermögen an die Kommunen regelt. Jetzt haben wir März 2026 und endlich bekommen die Kommunen Klarheit, über welche Mittel sie in Zukunft verfügen können, auch wenn die Details immer noch ausgearbeitet werden müssen. Spät ist es, aber endlich kommts, könnte man dazu sagen. Unser Antrag hat übrigens damals auch schon darauf hingewiesen, dass im Bund die Mittel des Sondervermögens anders als angekündigt eben nicht für zusätzliche Investitionen, sondern für konsumtive Maßnahmen verwendet werden. Wer gestern aufmerksam die Medien verfolgt hat, wird feststellen, dass genau dies geschehen ist. (Torsten Renz, CDU: Das ist noch nicht erwiesen, Harald!) 95 Prozent der Mittel auf Bundesebene sind zweckentfremdet worden, (Torsten Renz, CDU: Die haben gesagt, die glauben das nicht.) indem Investitionen aus dem Kernhaushalt gestrichen und in Sondervermögen verschoben werden. (Torsten Renz, CDU: Der Fraktionsvorsitzende der SPD hat gesagt, das kann nicht stimmen.) Das ist ja nicht nur die Medienlandschaft, sondern die Einschätzung kommt ja aus den Wirtschaftsinstituten. Das Stopfen von Haushaltslöchern durch Kredite, die zukünftige Generationen zurückzahlen müssen, ist aber das genaue Gegenteil von nachhaltiger Haushaltspolitik. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Das ist verantwortungslose Trickserei auf Kosten der Zukunft. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und im Übrigen ist es ein ganz deutlicher Bruch des Versprechens der CDU, vor allen Dingen des CDU-Bundeskanzlers, (Torsten Renz, CDU: Aber jetzt, jetzt, jetzt!) wie mit dem Sondervermögen umgegangen worden ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Haben Sie dem noch irgendwas geglaubt?) Und damit ist die Zustimmung der Bündnisgrünen erschwindelt worden auf Bundesebene. (Beifall Hannes Damm, fraktionslos – Torsten Renz, CDU: Das ist sehr kurzfristig, was du jetzt hier analysierst. Das muss man mal abwägen.) Hoffen wir, dass die Mittel hier im Land sinnvoller eingesetzt werden und tatsächlich zum Abbau des Investitionsdefizits der vergangenen Jahrzehnte genutzt werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass es passiert, ist zwar vielleicht nicht besonders hoch, ausgeschlossen ist es aber nicht. Es hängt von unserem Handeln hier in Mecklenburg-Vorpommern ab. Aber zurück zum Gesetzentwurf: Wir wissen aus den Anhörungen, dass die Kommunen den Großteil der vorgenommenen Änderungen begrüßen, zum einen, weil wesentliche Erkenntnisse der gutachterlichen Überprüfung des FAG umgesetzt werden, zum anderen aber, weil das Land hier augenscheinlich ernsthaft versucht, den Kommunen angesichts der teilweise katastrophalen Haushaltslage entgegenzukommen. (Torsten Renz, CDU: Richtig!) Da sind sich alle Kommunalpolitiker auch einig, und ich war lange genug Kommunalpolitiker, dass immer auch das Herz eines Landtagsabgeordneten für die Kommunen schlagen muss und wir ganz ausdrücklich als Bündnisgrüne die kommunale Ebene auch immer unterstützen wollen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wirklichen Grund zum Jubel gibt es aber nicht. Auch das Land hat ja nicht plötzlich irgendwoher mehr Geld, was es verteilen kann, stattdessen werden Kreditermächtigungen ausgeschöpft und eigentlich fällige Zahlungsverpflichtungen der Kommunen in Folgejahre verschoben. Das ist der sprichwörtliche Tropfen auf dem heißen Stein, mehr aber nicht. Für die Zukunft verheißt dieser Gesetzentwurf dann auch nichts Gutes, denn Kreditermächtigungen sind irgendwann aufgebraucht, und auch die Abrechnungsbeiträge kann man nicht immer weiter in die kommenden Jahre verschieben. Was es braucht, sind hier echte Reformen, gerade auf Bundesebene, um die finanzielle Lage der Kommunen langfristig besserzustellen. Da unterstützen wir auch den Innenminister, der gesagt hat, die Konnexität muss eingehalten werden. Wir werden dem Gesetzentwurf aber heute zustimmen aus unserer Verantwortung gegenüber den Kommunen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Hannes Damm, fraktionslos)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn eine Landesregierung von Stabilität spricht, gleichzeitig aber die kommunale Beteiligungsquote senkt, Kreditbrücken baut und negative Abrechnungsbeträge in spätere Jahre verschiebt, (Torsten Renz, CDU: So ist es.) dann ist das keine Strukturreform, dann ist das vor allem eins: finanzpolitischer Aufschub. Ja, dieses Gesetz enthält wichtige Korrekturen, keine Frage. Und ja, es ist sinnvoll, das auch anzuerkennen. Höhere Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis, die Absenkung der relativen Mindestfinanzausstattung, die Abschaffung einer Doppelstruktur beim kommunalen Aufbaufonds, zusätzliche Investitionsmittel, all das kann im Detail helfen. Aber ein kompliziertes System wird durch ein paar richtige Korrekturen nicht automatisch zu einem guten System. Der eigentliche Punkt ist doch, kommunale Handlungsfähigkeit entsteht nicht durch immer neue Sondertöpfe, Verrechnungen und Übergangslösungen, (Torsten Renz, CDU: Auch richtig.) sie entsteht durch klare Aufgaben, ehrliche Finanzierung und mehr Freiheit vor Ort. Wir brauchen Haushaltswahrheit und -klarheit statt kreditfinanzierter Scheinstabilität. Wenn die kommunale Beteiligungsquote strukturell von 31,051 auf 30,53 Prozent abgesenkt wird, dann ist das eine dauerhafte Veränderung. Wenn gleichzeitig Entnahmen aus dem kommunalen Aufbaufonds, Kreditermächtigungen und buchhalterische Verschiebungen die Lage für 26 und 27 glätten sollen, dann verkauft Rot-Rot Stabilität, organisiert aber Zeitgewinn, das, was Herr Renz auch schon hier angesprochen hatte. Das mag politisch bequem sein aktuell, nachhaltig ist das nicht. Und wir brauchen endlich echte Konnexität statt immer neue Verteilungsbürokratie. Kommunen übernehmen Aufgaben, dann müssen diese Aufgaben aber auch sauber, nachvollziehbar und vollständig finanziert werden. Und genau daran fehlt es weiterhin. Das Land weist Investitionen zu, aber bei Folgekosten, Abschreibungen und den Unterschieden zwischen kameralistischer Landesrechnung und doppelter Kommunalrechnung bleibt das System unsauber. Da muss auch das Land endlich mal mit der Doppik nachziehen, (Thomas Krüger, SPD: Um Gottes willen!) denn genau hier haben wir ein strukturelles Problem. Und wer immer neue Töpfe schafft, ohne die Aufgabenordnung zu klären, stärkt nicht die kommunale Selbstverwaltung, er macht sie abhängiger. Investitionen helfen nur dann, wenn sie auch umgesetzt werden können. 780 Millionen Euro für Infrastruktur und der Sockelbetrag von 50.000 Euro je Gemeinde sind politisch nachvollziehbar. Wir hätten es wahrscheinlich ein bisschen anders gemacht. (Torsten Renz, CDU: Wie denn?) Aber gerade kleine Gemeinden brauchen Luft. Mehr Mittel allein bauen noch keine Straßen, sanieren noch keine Schule und verlegen noch keinen Glasfaseranschluss. In Mecklenburg-Vorpommern scheitert vieles nicht am Geld, sondern an der Vergabebürokratie, am Personalmangel, an komplizierten Förderwegen und an langsamen Verfahren. Da müssen wir strukturell ran, damit das Geld, was in die Gemeinden, in die Kommunen geht, am Ende auch da ankommt, wo es gebraucht wird. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5680. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6350 anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 8 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 1 bis 8 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6350 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und einem fraktionslosen …, AfD und einem fraktionslosen Abgeordneten … (Schriftführerin Nadine Julitz: Die AfD nicht.) Wie bitte? (Schriftführerin Nadine Julitz: Die AfD hat sich enthalten.) AfD hat sich enthalten. Also dann bei Zustimmung Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einem fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Stimmenthaltungen angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 8/6350 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6350 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Förderung der Informationssicherheit im Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/5682, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 8/6343. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/6387 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Förderung der Informationssicherheit im Land Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5682 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen und Digitalisierung (4. Ausschuss) – Drucksache 8/6343 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/6387 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Philipp da Cunha.

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Philipp da Cunha SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie gleich an dieser Stelle am Anfang mit in die Welt von Passwörtern und Software-Updates nehmen. IT-Sicherheit an sich ist erst mal überall gleich, deswegen ist es auch ein passendes Beispiel, finde ich, egal, ob im Privaten, im Beruflichen, im Unternehmen oder auch in Behörden. Im Privaten ist wahrscheinlich das Smartphone das, was das beste Beispiel bringt: Wie häufig bekommen wir nämlich alle die Nachricht, dass dann doch mal wieder ein Software-Update zur Verfügung steht?! Und wie es ganz häufig ist, es passt gerade nicht, ich mache es später, heute Nacht oder wie auch immer, nicht sofort und mache es irgendwie später. Dann gibt es aber auch die ganze Frage Log-in-Daten. Wie viele unzählige Log-in-Daten haben wir eigentlich für verschiedene Webseiten, Apps und Ähnliches? Und was passiert eigentlich, wenn wir sie nicht mehr für uns behalten, wenn wir sie vergessen haben und uns aus Apps aussperren und so weiter. Und das ist im Privaten schon schade, ärgerlich, da hat man zu tun, aber stellen Sie sich vor, so etwas passiert im Rathaus, so was passiert in einer Kreisverwaltung oder sogar im Krankenhaus als viel schlimmerer Fall: aussperren aus Anwendungen, das Verschieben von Software-Updates und dergleichen. Wir sprechen hier natürlich einerseits über menschliche Fehler, die auftreten können, aber vor allem auch mittlerweile über professionelle Kriminelle, die nicht mehr nachts mit der Brechstange kommen, sondern tatsächlich das digitale Hintertürchen benutzen, die durch starke Passwörter, aber auch regelmäßige Software-Updates möglichst blockiert werden, möglichst zugemacht werden, damit da keiner eindringen kann. Aber wenn sie dann doch drin sind, geht vielleicht gar nichts mehr: keine Baugenehmigung, kein Wohngeld, und im Ernstfall stehen im Klinikum lebenswichtige Systeme still. Genau das haben die Landkreise Ludwigslust-Parchim, aber auch Vorpommern-Rügen schon leider schmerzhaft durchmachen müssen, und darum geht es heute. Mit dem vorliegenden Informationssicherheitsgesetz bekommt Mecklenburg-Vorpommern erstmals ein modernes, schlagkräftiges Schutzschild für unsere gesamte Verwaltung. Wir setzen damit die europäische NIS-2-Richtlinie um, wir schaffen eine Lösung, die unseren Alltag erleichtert und die spezifischen Herausforderungen bei uns in MV berücksichtigt. Denn wir haben hier viele kleine Ämter mit einer dünnen Personaldecke, da darf niemand abgehängt oder alleingelassen werden. Was machen wir also konkret? Bisher glich unsere IT-Sicherheit häufig eher einem Flickenteppich. Jeder hat versucht, sein eigenes Haus irgendwie abzusichern. Künftig gilt für alle staatlichen Stellen, egal, ob Kommunen oder Land, ein einheitlicher, überprüfbarer Standard, der sogenannte IT-Grundschutz. Damit das vor Ort auch wirklich klappt und unsere Leute in den Rathäusern nicht verzweifeln, bauen wir eine Art landesweite digitale Feuerwehr und Alarmanlage auf. Das sind unsere Security Operations Center, kurz SOC, und das CERT MV. Stellen Sie sich das wie beim Hausarzt vor: Wenn in der Leitung ein massives Leck ist, geht zentral die rote Lampe an und die Experten helfen sofort bei der Abwehr, bei der Beseitigung. Dazu zählt auch, dass wir klare und schnelle Meldepflichten haben, wenn ein Angriff bemerkt wird. Wir schaffen gemeinsame Standards statt dem Motto „jeder für sich“. Im Finanzausschuss haben wir uns diesen Entwurf für die Zweite Lesung noch einmal ganz genau angeschaut und praxisnah nachgeschärft, funktionieren die Sachen auch vor Ort, darauf haben wir geachtet. Wir haben jetzt einen ganz konkreten Mindestkatalog an Maßnahmen ins Gesetz geschrieben. Wir reden da nicht mehr abstrakt über Sicherheit, sondern ganz greifbar über regelmäßige Back-ups, also Datensicherung, über klare Notfallpläne und zum Beispiel über eine Multi-Faktor-Authentifizierung. Das kennen Sie alle in der Regel. Wenn Sie Onlinebanking machen, dann haben Sie damit alle schon zu tun gehabt, einen gewissen Sicherheitsstandard. Auch die Zuständigkeiten haben wir noch klarer gezogen. Unser oberster digitaler Wächter im Land, der Chief Information Security Officer, bekommt ganz klare Prüf- und Weisungsrechte. Wenn es brennt, muss sofort klar sein, wer das Sagen hat. Und ich richte mich da auch gerne an die Reihen der Opposition, wir haben noch einen Änderungsantrag: Ja, Sie haben recht, wenn Sie sagen, mit Ihrem Änderungsantrag darauf eingehen, dass es nun mal ein ordentlicher Berg ist, der für alle geschultert werden muss, aber tatsächlich, wir müssen diesen Kraftakt gehen, denn wir brauchen die Sicherheit. Und wir werden keine Änderungsanträge zulassen, wenn es darum geht, gewisse Schutzstandards auszuhebeln, denn wir wollen auch irgendwelchen Kriminellen und Ähnlichen keinen Rabatt auf unsere Sicherheit geben, sondern am Ende geht es darum, dass wir tatsächlich sichere Systeme haben. Genau deshalb bündeln wir die Kräfte, wir entlasten die Kommunen durch diese zentralen Strukturen, damit eben nicht jede Gemeinde ihr eigenes Cyberabwehrzentrum bauen muss. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz öffnen wir die Chance für eine moderne, handlungsfähige Verwaltung. Wir stärken unsere Kommunen, wir schützen kritische Infrastruktur im Land, und wir sichern die Daten der Menschen in unserem Land. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz und der vorliegenden Ausschussfassung als Beschlussempfehlung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Landesregierung hat in Vertretung des Finanzministers ums Wort gebeten der Innenminister Herr Christian Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst darf ich herzliche Grüße des Finanzministerkollegen ausrichten, der heute sein Fehlen zu entschuldigen bittet, weil er an einer Veranstaltung des IT-Planungsrates, also themengleich, teilnimmt. Ich bitte um Nachsicht, vertrete ihn aber nach Kräften möglichst gut. Meine Damen und Herren, wenn wir heute über dieses Gesetz entscheiden, dann tun wir das vor dem Hintergrund einer Bedrohungslage – Philipp da Cunha hat es eben sehr klar angesprochen –, die sich seit der Ersten Lesung zumindest nicht entspannt hat, sondern, wenn wir auf die weltpolitischen Geschehnisse der letzten Wochen schauen, im Zweifel noch weiter verschärft hat. Wir wissen, ein Angriff im Netz ist ein Angriff in der Regel auf die Daseinsvorsorge unserer Bürgerinnen und Bürger und auf die Funktionsfähigkeit der staatlichen Sicherheitsgarantien. Wir haben als Landesregierung bereits seit mehreren Jahren immer betont, IT-Sicherheit hat für uns höchste Priorität. Als Landesregierung haben wir deshalb auch durchgängig das Versprechen abgegeben, ins Tun zu kommen, ins Machen zu kommen, und haben dafür zunächst Eckpunkte im Kabinett – das war ganz zum Ende der letzten Legislatur – gemeinsam beschlossen, und auf dieser Grundlage ist die Gesetzeserarbeitung in dieser Legislatur erfolgt. Wir haben dafür im Übrigen auch die Taskforce Cybersicherheit gestärkt, und wir haben die Kooperation mit unseren norddeutschen Nachbarn bei der digitalen Souveränität vorangetrieben. Und wir haben begonnen, im Übrigen mit dem Sondervermögen, noch einmal verstärkt, auch finanziell verstärkt einen gemeinsamen Schutzschirm über Land und Kommunen aufzuspannen. Die SOCs, die SOCs waren gerade als ein Beispiel angesprochen worden. Heute gehen wir den langfristig vorbereiteten, entscheidenden Schritt weiter. Mit dem vorliegenden Gesetz erheben wir die Informationssicherheit in den Rang einer staatlichen Kernaufgabe. Wir setzen damit die europäische NIS-2-Richtlinie nicht nur pflichtgemäß um, auch dies steckt in diesem Gesetz, wir nutzen sie als Hebel, um Mecklenburg-Vorpommern digital resilienter und wehrhafter zu machen. Wir schaffen die gesetzliche Klammer für das, was wir 2025 politisch spätestens begonnen haben, eine gemeinsame Sicherheitsarchitektur, in der das CERT MV und der CISO MV, also der Informationssicherheitsbeauftragte, als zentrale Ankerpunkte fungieren, denn digitale Souveränität bedeutet am Ende vor allem auch, dass wir als Staat handlungsfähig bleiben, egal, wer uns im Netz angreift. Meine Damen und Herren, das Ihnen vorliegende Gesetz ist die hiesige Antwort auf die Professionalisierung der Cyberkriminalität. Es ist das Fundament für mehr digitale Resilienz. Und darauf können sich die Menschen in unserem Land verlassen und hierauf vertrauen. Meine Damen und Herren, Sie haben im parlamentarischen Verfahren den Entwurf des Gesetzes auf der Basis der Rückmeldungen aus Anhörungen noch einmal präzisiert oder werden ihn jetzt präzisieren: Erstens ist bei den Sicherheitsanforderungen in Paragraf 3 nachgeschärft worden. Wir setzen damit jetzt die NIS-2-Richtlinie mit zehn konkreten Mindestmaßnahmen für das Risikomanagement direkt um. Wir sagen klar, was der Stand der Technik ist, lassen aber durch den Angemessenheitsvorbehalt die nötige wirtschaftliche Vernunft walten. So schaffen wir die gebotene Klarheit. Zweitens stärken wir die Rolle des Landes-CISO, des Chief Information Security Officer, also des obersten Sicherheitsbeauftragten. Wir legen fest, dass dieser grundsätzlich in einem Beamtenverhältnis stehen soll. Das unterstreicht die staatliche Verantwortung für dieses Schlüsselamt. Mit dem Zusatz „grundsätzlich“ behalten wir uns aber auch die nötige Flexibilität vor, um stets die besten Köpfe für Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen. Kompetenz steht hier an erster Stelle, wenn wir solche Stellen besetzen. Drittens räumen wir in der Struktur der Kommission auf. Wir trennen die operative Prüfung von Richtlinien klar von der strategischen Beratung. Diese Prüfung liegt künftig dort, wo die Fachkompetenz gebündelt ist, nämlich beim eben schon genannten CISO. Damit verbinden wir Doppelstrukturen und wir werden damit schneller werden. Und schließlich, viertens – das ist der ganz entscheidende Punkt für die praktische Umsetzung –, wir verankern die fachliche Weisungsfreiheit der Informationssicherheitsbeauftragten gesetzlich. Durch diese Unabhängigkeit sichern wir eine objektive und sachorientierte Gefahrenabwehr in unseren Behörden. Wir zwingen aber die Kommunen, anders als es ein Änderungsantrag will, nicht in unser SOC, S - O - C, wir bieten es aber im Gesetz ausdrücklich an, und wir lassen den Landtag, den Landesrechnungshof und andere entscheiden, wie und ob sie sich ebenfalls einbinden lassen wollen, um die jeweilige Unabhängigkeit zu gewährleisten. Meine Damen und Herren, wir setzen mit diesem Gesetz einen Standard, der für alle staatlichen und kommunalen Stellen verbindlich ist. Wir etablieren das CERT MV über das bereits heutige Renommee hinaus als schlagkräftiges Sicherheitsteam, und wir verpflichten uns selbst zu einheitlichen Mindeststandards. Damit setzen wir die EU-Vorgaben um und schaffen die Basis für weitere Investitionen in die Sicherheit unserer digitalen Infrastruktur. Ich bitte Sie daher – auch ganz ausdrücklich im Namen meines Ministerkollegen Herrn Dr. Geue – um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf mit den eben angesprochenen Änderungen. Ich freue mich auf die Debatte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Minister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Jens-Holger Schneider.

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Jens-Holger Schneider AfD

Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren! Liebe Mecklenburger und liebe Vorpommern! Liebe Gäste! Heute in der Zweiten Lesung müssen wir uns auch mit den Ergebnissen der Anhörung im Finanzausschuss beschäftigen. Und dabei lässt sich dann eins klar festhalten: Unsere ursprüngliche Einschätzung, die wir zur Ersten Lesung eingebracht haben, die war dem Grunde nach richtig. Und was wir bereits in der ersten Debatte kritisiert haben, nämlich fehlende Finanzierung, erhebliche bürokratische Belastungen und Zweifel an der Praxistauglichkeit, wurde durch Sachverständige in der Anhörung nicht nur bestätigt, sondern in vielen Punkten noch einmal deutlich verschärft. Und das ist das Entscheidende, diese Kritik kommt nicht aus der Opposition oder aus theoretischen Überlegungen heraus, sondern genau von denjenigen, die dieses Gesetz später umsetzen müssen: von Kommunen, von kommunalen Spitzenverbänden und Verbänden und von IT-Dienstleistern. Alle haben im Kern dasselbe gesagt, und das sagen wir auch: Ja, das Ziel ist richtig, aber der Weg, den dieses Gesetz vorgibt, ist so nicht realistisch umsetzbar. Ein zentraler Punkt ist dabei die Finanzierung. Mehrere Sachverständige haben sehr deutlich gemacht, dass es keine belastbare Einschätzung der tatsächlich entstehenden Kosten gibt. Gleichzeitig ist völlig unklar, wie diese Kosten dauerhaft gedeckt werden sollen. Damit entsteht der Eindruck, dass Verantwortung schlicht nach unten verlagert wird, ohne die entsprechenden Mittel bereitzuhalten. Das widerspricht nicht nur dem Prinzip einer guten Gesetzgebung, sondern stellt auch das Konnexitätsprinzip infrage, oder anders gesagt, wer zusätzliche Aufgaben überträgt, muss auch für deren Finanzierung sorgen. Genau das bleibt hier offen, und das kennen wir ja schon. Ein zweiter Punkt ist die praktische Umsetzbarkeit. In der Anhörung wurde sehr deutlich, dass die Anforderungen dieses Gesetzes weit über das hinausgehen, was vielerorts kurzfristig leistbar ist, auch wenn nachgesteuert und nachgebessert wurde. Es geht um den Aufbau von Strukturen, um die Einführung komplexer Managementsysteme, um Personal, das vielerorts gar nicht vorhanden ist. Sachverständige haben darauf hingewiesen, dass allein der Aufbau entsprechender Strukturen Monate, mehrere Monate bis Jahre dauern kann, und das ist einfach viel zu lange. Gleichzeitig verlangt das Gesetz faktisch eine schnelle und flächendeckende Umsetzung auf einem hohen Niveau. Das passt nicht zusammen. Die Folge wäre absehbar: Entweder werden die Anforderungen formal nicht erfüllt, oder es entsteht eine Art Scheincompliance, bei der Konzepte geschrieben und Berichte erstellt werden, ohne dass die tatsächliche Sicherheit in gleichem Maße steigt. Und damit sind wir beim dritten Punkt, der Bürokratie. Auch hier hat die Anhörung unsere Kritik klar bestätigt. Das Gesetz sieht umfangreiche Melde-, Dokumentations- und Berichtspflichten vor. Diese mögen im Ansatz sinnvoll sein, binden aber erhebliche personelle Ressourcen, Ressourcen, die genau dann dort fehlen, wo sie eigentlich gebraucht werden, nämlich bei der konkreten Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Es besteht die reale Gefahr, dass wir ein System schaffen, das vor allem Papier produziert, aber keinen entsprechenden Sicherheitsgewinn liefert. Meine Damen und Herren, wenn man die Anhörung zusammenfasst, ergibt sich ein klares Bild: Die Zielrichtung des Gesetzes wird breit unterstützt, und die unterstützen wir auch, niemand bestreitet die Bedeutung von Informationssicherheit, aber die konkrete Ausgestaltung dieses Gesetzentwurfs ist in wesentlichen Punkten unausgereift. Die Finanzierung ist in weiten Teilen ungeklärt, die Anforderungen sind teilweise unrealistisch, und die bürokratische Belastung ist auch nicht unerheblich. Genau das haben wir bereits in unserer ursprünglichen Rede angesprochen. Die Anhörung hat diese Einschätzung nicht widerlegt, im Gegenteil, sie hat sie bestätigt. Deshalb kommen wir zu einem klaren, aber differenzierten Schluss: Dieses Gesetz ist in seiner jetzigen Form nicht zustimmungsfähig. Und da macht auch der Änderungsantrag der CDU, der an einigen Stellen verbessern will, aber er macht es am Ende auch nicht zustimmungsfähig, sodass wir uns zu beidem enthalten werden. Also dieses Gesetz ist in seiner jetzigen Zustimmung, in der jetzigen Form nicht zustimmungsfähig. (Torsten Renz, CDU: Sehr konsequent!) Gleichzeitig erkennen wir an, dass Handlungsbedarf besteht und dass die Zielrichtung grundsätzlich richtig ist. Ich wiederhole mich, aus diesem Grunde werden wir uns heute enthalten. (Torsten Koplin, Die Linke: Inkonsequent.) Informationssicherheit ist zu wichtig, um sie in einem bürokratischen Konstrukt zu verlieren. Sie braucht praktikable Lösungen, klare Zuständigkeiten und eine solide finanzielle Grundlage. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Sabine Enseleit. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

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Sabine Enseleit CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Über vier Jahre lang hat die Landesregierung beim Thema Cybersicherheit geschlafen und Angreifern dadurch Tür und Tor geöffnet. Ich möchte die ganzen Vorfälle gar nicht im Detail wiederholen, denn in der Vergangenheit wurde hier im Plenum schon zur Genüge darauf hingewiesen. Nur leider ist nach diesen Cyberangriffen bis auf reine Schadensbegrenzung nie wirklich etwas passiert. Anstatt aus den Fehlern zu lernen, Vorsorge zu treffen und robuste Prozesse sowie Infrastrukturen aufzubauen, wurden nach den Angriffen immer nur die Scherben zusammengekehrt. Jetzt, wenige Monate vor Ende der Legislatur, verfallen Sie in Aktionismus und legen uns ein schnell zusammengeschustertes Informationssicherheitsgesetz vor, das Sie im Eiltempo durch die politischen Gremien treiben wollen. Der Universität Greifswald wurden im Zuge der Ressortanhörung lediglich drei Tage gewährt, um diesen nicht gerade schlanken Gesetzesentwurf zu bewerten und eine Stellungnahme abzugeben. Das ist nicht sehr professionell und lässt Ihre Arbeit wahrlich in keinem guten Licht erscheinen. Dennoch verkenne ich keineswegs, dass dieser Gesetzentwurf im Kern eine längst überfällige und fachlich fundierte Antwort auf die rasant wachsende Bedrohungslage im Cyberraum darstellt. In einem Flächenland wie unserem ist Kooperation statt isolierter Einzelmaßnahmen der Schlüssel zum Erfolg. Dass wir nun einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen, von der kleinsten Kommune bis hin zu den obersten Landesbehörden, ist ein notwendiger Schritt für einen wirksamen digitalen Schutzschirm für unser Land. Die Orientierung an den anerkannten Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ist eine wichtige Weichenstellung, um eine hohe Resilienz der öffentlichen Verwaltung zu erreichen. Auch die Idee der Security Operations Center ist im Grundsatz richtig, allerdings ist es höchst ineffizient, wenn jede Kommune, ob allein oder im Verbund, ein solches SOC aufbaut. Das Land muss hier einen zentralen Schutzschirm bereitstellen, unter den sich die Kommunen begeben können. Nur so lässt sich ein verlässlich hohes Schutzniveau gewährleisten und in der Summe für alle Beteiligten viel Geld einsparen. Informationssicherheit ist ohnehin schon kostspielig genug. Die Erfüllung der neuen gesetzlichen Vorgaben wird für viele Kommunen einen massiven organisatorischen und vor allem finanziellen Kraftakt bedeuten, wenn er sie nicht sogar völlig überfordert. Die kommunale Familie hat in der Anhörung völlig zu Recht auf diese Mehrbelastungen hingewiesen, wie beispielsweise bei den SOCs. Wenn das Land neue Standards vorgibt, muss es auch für die Kosten geradestehen. Wer bestellt, bezahlt – das ist für uns als CDU ein unumstößlicher Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung. Ihr Entwurf lässt die Kommunen an diesem entscheidenden Punkt im Unklaren. Ein weiteres Augenmerk unseres Änderungsantrags liegt auf dem Geltungsbereich dieses Gesetzes. Cyberkriminelle interessieren sich nicht für Gewaltenteilung oder institutionelle Befindlichkeiten. Für sie ist ein jedes schlecht gesichertes System ein potenzielles Einfallstor in unser gesamtes Netz. Deshalb ist es fachlich absolut unverständlich, warum Sie in Ihrem Entwurf den Landtag, den Landesrechnungshof, unsere Gerichte, die Staatsanwaltschaften und auch die Hochschulen weitgehend ausklammern. Institutionelle Unabhängigkeit bezieht sich auf die inhaltliche Arbeit und die freie Entscheidungsfindung, aber doch nicht auf das technische Sicherheitsniveau. Ein gemeinsamer Rechtsrahmen und digitaler Schutzschirm für all diese Institutionen sind kein Angriff auf ihre Unabhängigkeit, sondern die zwingende Voraussetzung dafür, in Zeiten zunehmender Cyberattacken überhaupt arbeitsfähig zu bleiben. Ein Blick über den Tellerrand zeigt, im sächsischen Informationssicherheitsgesetz fallen etwa auch die Gerichte in den Geltungsbereich. Und dort hat bisher noch niemand die Unabhängigkeit der Justiz infrage gestellt. Meine Fraktion begrüßt weite Teile des vorgelegten Gesetzentwurfes. Wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen, werden wir auch dem gesamten Gesetzesentwurf zustimmen. Lehnen Sie unseren Antrag jedoch ab, werden wir uns enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der technisch klingt, aber zutiefst politisch ist. Es geht darum, ob Bürgerinnen und Bürger dem Staat ihre Daten anvertrauen können und ob Beschäftigte in den Verwaltungen sichere und gute Arbeitsbedingungen haben. Informationssicherheit ist für uns kein Luxus Add-on, sondern eine Frage von Grundrechten, sozialer Gerechtigkeit und demokratischer Kontrolle. Wer auf Ämter angewiesen ist – und wer ist das nicht?! –, wer Leistungen braucht – wer braucht sie nicht?! –, wessen Krankenakte, Bildungsbiografie oder Fluchterfahrung in unseren Systemen liegt, darf nicht befürchten müssen, dass Daten herumliegen wie Altpapier. Informationssicherheit ist nichts anderes als Respekt vor den Menschen, um die sich unsere Verwaltungen kümmern. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Fortschritt. Er bringt Ordnung in ein Feld, das viel zu lange nach dem Motto „Wird schon gut gehen!“ behandelt wurde. Er definiert Verantwortlichkeiten, strukturiert Prozesse, stärkt die Rolle von Informationssicherheitsbeauftragten und macht klar, Sicherheit ist eine Aufgabe der gesamten Organisation – das ist überfällig – und auch ein Erfolg derjenigen, die seit Jahren in Verwaltung, Personalräten und Politik dafür kämpften, Informationssicherheit eben ernst zu nehmen. Natürlich gab es Stimmen, die sagten, schon wieder neue Pflichten, das kostet, das rechnet sich womöglich nicht. Wir halten dagegen, was sich garantiert nicht rechnet, sind Datenlecks, Hackerangriffe, ausgefallene Systeme und das schwindende Vertrauen der Menschen in den Staat. Wer meint, Sicherheit sei zu teuer, soll ausrechnen, was Unsicherheit kostet in Euro, Vertrauen, Demokratie und Würde. Sehr geehrte Damen und Herren, ein sensibler Punkt war die Frage der Ressourcen. Man kann die schönsten Sicherheitskonzepte schreiben, wenn am Ende eine unterbesetzte IT-Abteilung und überlastete Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter das stemmen sollen, wird aus Sicherheit schnell Stress. Richtlinien werden dann nicht als Hilfe erlebt, sondern als zusätzliche Bürde. Wer Informationssicherheit will, muss in Menschen investieren, zusätzliche Stellen, Weiterbildung, Zeit für Schulungen. Der Gesetzentwurf verweist auf spätere Umsetzungen. Das ist ehrlich, aber auch ein klarer Auftrag an uns und kommende Regierungen, dieses Gesetz nicht zum Papiertiger werden zu lassen. Trotz im Anhörungsverfahren geäußerter Kritikpunkte sagen wir als Koalitionspartnerin, dieser Kompromiss ist tragfähig, er richtet sich weg von Nachlässigkeit und hin zu klaren Standards, weg vom Wegsehen bei Sicherheitslücken und hin zu einer Kultur, die Vorfälle ernst nimmt, auswertet und daraus lernt, ohne sofort Schuldige an den Pranger zu stellen. Informationssicherheit ist, was übrigens der Gesetzentwurf zutreffend herausarbeitet, umfassender als IT-Sicherheit, hat eine gesamtgesellschaftliche Tragweite. Sie ist, um den verwaltungsseitigen und rein praktischen Aspekt zu beleuchten, eine Verpflichtung der Dienststellen, Strukturen so zu organisieren, dass Fehler nicht zur Katastrophe werden. Wir haben darauf gedrungen, dass Protokollierung und Kontrolle nicht zum Freibrief für lückenlose Verhaltensüberwachung werden. Informationssicherheit heißt nicht, jede Mausbewegung und jeder Tastendruck werden registriert, sie heißt Missbrauch verhindern, Missstände erkennen und dabei die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten respektieren. Die Balance ist nicht perfekt, aber erkennbar, und wir werden genau hinschauen, wie sie in der Praxis gelebt wird. Wir verbinden Informationssicherheit zudem mit einer größeren digitalpolitischen Idee. Öffentliche IT darf nicht erpressbar und abhängig sein von wenigen Konzernen, deren Quellcode niemand sieht und deren Geschäftsmodell Shareholderinteressen verpflichtet ist. Informationssicherheit heißt für uns offene Standards, Transparenz, Stärkung öffentlicher IT-Kompetenz. Dieser Gesetzentwurf löst das nicht alles, aber er schafft Grundlagen für klare Verantwortungen und professionelles Sicherheitsmanagement für eine Verwaltung, die im digitalen Zeitalter nicht mehr auf gut Glück unterwegs ist. Wir tragen diesen Gesetzentwurf, weil er den Alltag der Menschen verbessern kann. Wer im Jobcenter, im Krankenhaus, im Bürgeramt oder bei der Ausländerbehörde intimste Daten angeben muss, soll sich darauf verlassen können, dass sie nicht in falsche Hände geraten. Und Beschäftigte, die tagtäglich mit sensiblen Informationen arbeiten, haben Anspruch auf klare, faire Regeln und auf Organisationen, die ihnen den Rücken stärken, statt Schuld abzuwälzen. Dieser Gesetzentwurf ist nicht das Ende der Debatte, aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir werden ihn kritisch begleiten, nachsteuern, wo nötig, und dafür sorgen, dass aus Technikrecht gelebte Gerechtigkeit wird. Heute ist die richtige Entscheidung, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle begrüße ich auf unserer Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Stralsund. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Das Ziel dieses Gesetzentwurfs, den wir gerade beraten, ist genau das Richtige: Dieses Land braucht Regelungen, die die Strukturen für Informationssicherheit neu ordnen und stärken. Aber dieser Entwurf kommt spät, sehr spät. Andere Bundesländer haben sich schon vor Jahren systematisch neu aufgestellt. Währenddessen mussten viele Kommunen bei uns hier im Land mit sehr begrenzten Ressourcen ihre IT selbst schützen. Nehmen wir kleinere Städte wie Teterow oder Malchin, dort gibt es häufig kein großes IT-Team, sondern nur eine Vollzeitstelle für die komplette IT. Gleichzeitig steigen die Anforderungen immer weiter: Informationssicherheitsmanagementsysteme, Meldepflichten, Dokumentationspflichten, Audits. Genau hier liegt eine der zentralen Schwächen dieses Gesetzentwurfs. Das uns vorliegende Informationssicherheitsgesetz formuliert neue Anforderungen, die ohne eine entsprechende finanzielle und personelle Untersetzung schlicht nicht erfüllbar sind. Die AG KRITIS hat es in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf auf den Punkt gebracht, ich zitiere: „Das gravierendste Versäumnis liegt in der völlig unzureichenden Regelung der Finanzierung.“ Zitatende. Das führt zu der einfachen Frage: Wer zahlt am Ende für das geplante Mehr an Sicherheit? Wenn wir ehrlich sind, wissen wir alle, kleine Kommunen können die ihnen zufallenden Aufgaben nicht alleine stemmen. Der Fachkräftemangel im IT-Sicherheitsbereich ist massiv, und der öffentliche Dienst konkurriert mit Gehältern, die in der Privatwirtschaft oft deutlich höher sind. Einen Ausweg bietet in der Tat der Ansatz der Zentralisierung. Ein landesweites CERT, klare Zuständigkeiten und ein zentral betriebenes Security Operations Center – ja, sie können helfen, Angriffe schneller zu erkennen und abzuwehren. Ein 24/7-Betrieb der geforderten SOCs ist fachlich richtig, aber für die meisten Kommunen nicht darstellbar. Ein zweiter Punkt betrifft die Struktur der Sicherheitsorganisation selbst. Der Gesetzentwurf sieht einen Chief Information Security Officer für das Land vor, ein wichtiger Schritt, aber gleichzeitig wird diese Rolle organisatorisch unter ein und derselben Struktur angesiedelt wie der IT-Betrieb. Damit entsteht ein möglicher Interessenskonflikt. Die Person, die IT-Entscheidungen kritisch prüfen soll, wird von der Leitung des IT-Betriebs ernannt. Wenn wir Informationssicherheit ernst nehmen, dann müssen Kontrollfunktionen unabhängig ausgestaltet sein. Und schließlich gibt es noch einen Aspekt, der mir als GRÜNE besonders wichtig ist: die Grund- und Freiheitsrechte. Informationssicherheit darf nicht zum Einfallstor für übermäßige Überwachung führen. Wenn beispielsweise die Auswertung von Kommunikationsprotokollen mit allen Inhalten, wie es im Gesetzentwurf heißt, vorgesehen wird, müssen wir sehr genau hinschauen. Sicherheit und Freiheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Dieser Gesetzentwurf setzt wichtige Grundpfeiler. Aber damit dieses Gesetz wirklich wirkt, braucht es dreierlei: erstens eine ehrliche Finanzierung und Unterstützung für die Kommunen, zweitens eine klare Strategie und den Mut, diese auch umzusetzen, und drittens Sicherheitsmaßnahmen, die sowohl effektiv als auch grundrechtskonform sind. Denn am Ende geht es um mehr als Technik, es geht um das Vertrauen in den digitalen Staat. Und dieses Vertrauen entsteht nur dann, wenn unsere Systeme sicher, transparent und nutzer/-innenfreundlich sind. (Beifall Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wird durch diesen Gesetzentwurf leider nicht hinreichend gewährleistet. Und auch der Änderungsantrag der CDU wird ihn nicht retten. Wir stimmen dem Änderungsantrag trotzdem zu, weil er wichtige Punkte enthält. Beim Gesetzentwurf werden wir uns enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn bei einem Cyberangriff das Bürgerbüro nur noch im Notbetrieb arbeitet, wenn Zulassungen ausfallen, wenn wichtige Verwaltungsleistungen tagelang nicht erreichbar sind, dann reden wir nicht über ein Spezialthema für IT-Abteilungen. Ich fand den Zugang von Herrn Koplin zu dem Thema als nicht technikaffiner Mensch, möchte ich mal so sagen, da doch sehr sinnvoll und sehr gut. Denn es geht hier tatsächlich um mehr als reine Technik. Wir reden hier über die Handlungsfähigkeit des Staates. Und deshalb ist auch klar, wir brauchen wirksame Informationssicherheit, und das Ziel, (Torsten Koplin, Die Linke: Nicht technikaffin?! Also! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wir brauchen wirksame Informationssicherheit, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) und das Ziel des Gesetzentwurfs ist absolut richtig. (Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Und das habe ich auch die letzten viereinhalb Jahre hier vorne im Plenum immer wieder gefordert und auch unseren Innenminister immer wieder aufgefordert und nachgefragt, wann dieser Gesetzentwurf endlich kommt, und ich bin froh, dass wir jetzt den soweit vorliegen haben. Aber die entscheidende Frage ist eben nicht, wie viele neue Pflichten man ins Gesetz schreibt, sondern die entscheidende Frage ist, ob diese Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern am Ende auch wirklich funktioniert. Wir brauchen eine zentrale Sicherheitsarchitektur statt kommunalen Cyberflickenteppich. Das Land organisiert für die eigenen Behörden zentrale Strukturen, das ist auch wichtig, aber bei den Kommunen bleibt viel zu viel bei den eigenen oder gemeinsamen oder extern eingekauften Lösungen hängen. Das mag auf dem Papier flexibel klingen, aber in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ist es riskant. Wir haben viele kleine Verwaltungen, knappe Fachkräfte und sehr unterschiedliche technische Ausgangslagen, und Sicherheit entscheidet sich am schwächsten Glied. Und wenn jede Kommune im Ergebnis ihr eigenes Modell zusammenbauen muss, dann schaffen wir Doppelstrukturen, Reibungsverluste und vermeidbare Sicherheitslücken. Und deshalb ist unser Ansatz klar: zentrale Basissicherheitsdienste, landesweite einheitliche Standards, Musterlösungen und echte operative Unterstützung für die kommunale Ebene. Und das Land darf hier nicht nur beaufsichtigen, es muss auch wirklich befähigen. Und wer Pflichten setzt, muss auch Finanzierung und Umsetzbarkeit ehrlich mitliefern. Ein Gesetz wie dieses erzeugt nicht nur gute Absichten, es erzeugt Aufwand für Informationssicherheitsmanagement, für Schulungen, für Dokumentation, für Meldewege, für technische Anpassung und für personelle Organisation. Und gerade in unseren Kommunen, die jetzt schon heute erheblich unter Finanzdruck und Personaldruck stehen, ist das extrem wichtig. Deswegen reicht es für uns nicht, im Gesetz Aufgaben zu definieren und darauf zu hoffen, dass es vor Ort schon irgendwie gelingen wird. Wenn das Land zusätzliche Anforderungen setzt, dann muss es auch die nötigen Mittel, die nötigen Unterstützungsbausteine und einen realistischen Stufenplan liefern, wie man am Ende genau zu dem Ziel kommt, was wir hier beschreiben, denn sonst wird aus einem Sicherheitsgesetz am Ende eine Aufgabenverschiebung vom Land in die Rathäuser. Und das wäre weder fair noch wirksam. Wir brauchen weniger Formularsicherheit und mehr reale Wirksamkeit. Gute Cybersicherheit misst sich nicht an der Länge eines Pflichtenkatalogs, sie misst sich daran, ob Zuständigkeiten klar sind, ob im Ernstfall schnell reagiert wird – über die Schnelligkeit von Reaktionen haben wir unter anderem beim mPOL-System schon intensiv diskutiert – und ob Standards in der Praxis einfach anwendbar sind. Genau deshalb brauchen wir einen zentralen digitalen Meldeweg, standardisierte Werkzeuge, klare Vorlagen und automatisierte Verfahren statt neuer Medienbrüche. Und gerade Eingriffsbefugnisse und Datenverarbeitungen – das hatte Frau Kollegin Oehlrich schon einmal angesprochen – müssen klar, begrenzt, nachvollziehbar und rechtsstaatlich sauber ausgestaltet sein. Das ist ein Thema, dem wir uns da nicht verschließen dürfen. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, auch wenn wir noch erhebliche Punkte sehen. Allerdings ist es wichtig, dass dieser Gesetzentwurf jetzt auf den Weg kommt, dass die Kommunen wissen, worauf sie sich einlassen, dass die öffentlichen Behörden wissen, worauf sie sich vorbereiten müssen, was sie umsetzen müssen. Und dann glaube ich, dass wir einen ganz großen Schritt nach vorne gemacht haben damit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf auf Drucksache 8/5682. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6343 anzunehmen. Ich rufe auf den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU vor, auf Drucksache 8/6387, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6387 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke, Stimmenthaltung der Fraktion der AfD, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Herr Damm, ich habe Ihre Abstimmung nicht gesehen. Zustimmung? – Gut, vielen Dank! Damit ist der Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen SPD, Die Linke und des fraktionslosen Abgeordneten, Stimmenthaltungen der Fraktionen der AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch der CDU und (David Wulff, FDP: Wir haben zugestimmt.) Zustimmung der Gruppe der FDP angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6343 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/6343 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6343 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung die Abgeordnete Grit Schmelzer zur Schriftführerin. Und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung der Gemeinden sowie deren Einwohnerinnen und Einwohnern an den Erlösen des Windenergie- und Solaranlagenausbaus in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/5436, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 8/6349. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm, fraktionslos, auf Drucksache 8/6388 so- wie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6389 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung der Gemeinden sowie deren Einwohnerinnen und Einwohnern an den Erlösen des Windenergie- und Solaranlagenausbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5436 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Tourismus und Arbeit (5. Ausschuss) – Drucksache 8/6349 – Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm, fraktionslos – Drucksache 8/6388 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/6389 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 38 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Beitz.

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Falko Beitz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Energiewende entscheidet sich nicht in Talkshows, und mit Verlaub, sie entscheidet sich auch nicht hier durch unsere Reden im Parlament. Sie entscheidet sich ganz konkret an einem Punkt, bei der Akzeptanz der Menschen. Und diese Akzeptanz hat zwei Ebenen, zum einen die Akzeptanz der Technologie selbst und ihre wirtschaftlichen Vorteile – und zumindest habe ich nicht gehört, dass Wind- und Solarstrom durch den Krieg im Iran teurer geworden wären – und zum anderen, und das ist der entscheidende Punkt, die Akzeptanz der Anlagen direkt vor Ort. Und genau dort, bei dieser lokalen Akzeptanz, ist Mecklenburg-Vorpommern seit 2016 Vorreiter. Unser Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz war die Initialzündung für viele andere Bundesländer und auch für die Beteiligungsregelungen im EEG. Nach fast zehn Jahren war es Zeit, dieses Gesetz zu überarbeiten, zu vereinfachen und an die heutigen Rahmenbedingungen anzupassen. Und genau das tun wir mit dem BüGem 2.0, denn eines ist klar, Akzeptanz entsteht nicht durch Sonntagsreden, sondern durch konkrete Vorteile vor Ort. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und sie entsteht dann, und sie entsteht dann, wenn die Menschen sagen können, diese Änderung passiert nicht über unsere Köpfe hinweg und sie bringt mir auch etwas ganz Konkretes. Oder kurz gesagt, der Taler in der Tasche ist die ehrlichste Form der Teilhabe an der Energiewende. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem BüGem 2.0 und den Änderungen des Wirtschaftsausschusses greifen wir die Schwächen des bisherigen Gesetzes auf – zu kompliziert, zu bürokratisch, zu schwer handhabbar –, und wir ersetzen sie durch ein System, das klar, verständlich und praxistauglich ist. Der zentrale Maßstab lautet: Die Energiewende muss wirtschaftlich sein und sie muss wirtschaftlich bei den Menschen vor Ort ankommen, planbar, verlässlich und spürbar. Und deshalb haben wir die Systematik der Beteiligung grundlegend umgestellt. Statt komplizierter Berechnungen über eingespeiste Kilowattstunden gilt künftig ein einfaches Prinzip, installierte Leistung. Konkret heißt das 5.000 Euro pro Jahr je installiertem Megawatt bei der Windenergie für die Gemeinden und in gleicher Höhe für die Bürgerinnen und Bürger, 1.000 Euro pro Jahr je installiertem Megawatt bei der Solarenergie, und auch hier ebenfalls jeweils für die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger. Das schafft Planungssicherheit für Projektträger, Transparenz für Kommunen und eine klare, nachvollziehbare Beteiligung für die Menschen. Und es macht die Wirkung greifbar. Sieben Windräder mit jeweils 6,2 Megawatt bedeuten jedes Jahr 210.000 Euro für die Gemeinden und 210.000 Euro für die Bürgerinnen und Bürger, und über 20 Jahre sind das 8,4 Millionen Euro, die in der Region bleiben, und genau darum geht es. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Für Projekte, bei denen der Strom direkt vor Ort genutzt wird und nicht unter das EEG fällt, haben wir die Sätze um 50 Prozent reduziert. Und das sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen und stärkt gezielt die regionale Wertschöpfung. Denn unser Ziel ist klar, wir wollen nicht nur Strom exportieren, wir wollen, dass Energie aus Mecklenburg-Vorpommern auch hier Wertschöpfung schafft, Arbeitsplätze sichert, Zukunft gibt. Meine Damen und Herren, dass sich Teile der Branche geringere Beteiligungssätze gewünscht hätten, ist keine Überraschung. Und ja, das ist aus unternehmerischer Perspektive auch absolut nachvollziehbar. Aber genauso klar ist, ohne Akzeptanz vor Ort geht es nicht, Energiewende mit und nicht gegen die Menschen ist das Prinzip. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: So ist es.) Und genau deshalb halten wir an der verbindlichen Beteiligung fest. Gleichzeitig sehen wir die Herausforderung im Wettbewerb der Standorte. Die sinkenden Zuschlagswerte in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur erhöhen den Druck gerade für Projekte in Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb bleibt unser Ziel eine bundeseinheitliche Regelung für Beteiligung, und solange es die nicht gibt, brauchen wir pragmatische Lösungen. Ein sinnvoller Schritt wäre, verpflichtende Beteiligungszahlungen bei Ausschreibungen aus dem Gebotspreis herauszurechnen. So ließe sich der Wettbewerb sichern, ohne einzelne Länder zu benachteiligen. Hier ist die Bundesnetzagentur gefragt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist kein Bremsklotz für die Energiewende, es ist durch Akzeptanzsteigerung die Voraussetzung für ihren Erfolg. Wir sehen sehr deutlich, was fossile Abhängigkeit bedeutet – das ist hier heute im Parlament umfassend debattiert worden –: Unsicherheit und hohe Preise. Erneuerbare Energien sind kein Selbstzweck, sie sind wirtschaftliche Notwendigkeit. Wind, Sonne und Biomasse stehen uns heute zur Verfügung, sie müssen nicht importiert werden, und, entscheidend, sie schicken uns auch keine Rechnung. (Heiterkeit bei Martin Schmidt, AfD – Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.) Meine Damen und Herren, wir werden das Gesetz in zwei Jahren evaluieren und genau prüfen, wie es wirkt. Wenn sich Rahmenbedingungen ändern, werden wir nachsteuern. Aber unter den heutigen Bedingungen ist das BüGem 2.0 ein tragfähiger Kompromiss für die Kommunen, für die Bürgerinnen und Bürger, für die Projektträger und für eine erfolgreiche Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, da sich der Fragesteller rechtzeitig ans Mikrofon begeben hat, frage ich Sie, ob Sie eine Frage zulassen.

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Falko Beitz SPD

Ja.

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Beate Schlupp

Bitte schön, Herr Renz!

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Torsten Renz CDU

Danke, Herr Kollege! Bei Ihren Ausführungen haben Sie jetzt von einer Summe gesprochen, was die Beteiligung betrifft, von irgendetwas über 200.000. Ich will Sie noch mal konkret fragen – die NDR-Berichterstattung bezog sich auf 180.000 –, könnten Sie mal präzise sagen, wenn ich eine Windkraftanlage mit sechs MW dort hinstelle, wie viel das dann für den Bürger bringt an Ausschüttung. (Rainer Albrecht, SPD: Das kommt drauf an, wie viele Bürger beteiligt werden.)

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Falko Beitz SPD

Also, ich habe ausgeführt, dass es bei Windenergie 5.000 Euro pro Jahr und installiertem Megawatt ist. Und natürlich hängt es dann davon ab, wie viele Bürgerinnen und Bürger in diesem 2,5-Kilometer-Umkreis wohnen. (Rainer Albrecht, SPD: Genau! – Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es.) Und dann hängt es natürlich auch davon ab, wie sich die Gemeindevertretung entscheidet, wie das aufgegliedert wird am Ende. Sie waren ja bei den Vorstellungen in verschiedensten Ausschüssen dabei. Dieses Gesetz ist ja nicht nur im Wirtschaftsausschuss, aber ich glaube, da waren Sie auch zugegen, als der Kollege aus dem Wirtschaftsministerium auch eine Rechnung präsentiert hat. Und da ging es um, ich kann Ihnen das hier heute nicht mehr sagen, wie viele Bürgerinnen und Bürger in dem Beteiligungsgebiet wohnten, aber da ging es um Strompreisgutschriften von, ich sage mal, rund 250 Euro pro Jahr. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Renz?

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Falko Beitz SPD

Ja.

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Beate Schlupp

Bitte schön, Herr Renz!

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrter Herr Kollege, danke, dass Sie das zulassen! Ich möchte nicht wissen von Ihnen, wie viel der einzelne Bürger bekommt, weil ich auch nicht weiß, wie viel in dem Gebiet wohnen, sondern wie viel in der Summe ausgeschüttet wird, wenn dort eine Windkraftanlage steht mit 6 MW. (Rainer Albrecht, SPD: 6 x 5.000. Rechnen!)

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Falko Beitz SPD

Ja, 6 x 5.000 Euro pro Windrad. (Rainer Albrecht, SPD: Für die Gemeinde und für die Bürger. – Zuruf aus dem Plenum: Sind wie viel?) So, das sind, ich habe das aus…, es sind … Ja.

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Torsten Renz CDU

Wie viel wird an die Bürger in der Summe garantiert ausgeschüttet bei einer Anlage, 6 MW? (Zurufe aus dem Plenum: 30.000.)

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Falko Beitz SPD

Ja.

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Torsten Renz CDU

Was „Ja“? „Ja“ ist doch keine Antwort! (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Können Sie eine Zahl …

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Falko Beitz SPD

30.000 …

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Beate Schlupp

Also jetzt ist …

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Falko Beitz SPD

30.000 …

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Beate Schlupp

Jetzt …

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Falko Beitz SPD

30.000, 30.000 Euro pro Jahr.

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Torsten Renz CDU

Ich bedanke mich. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung und in Vertretung des Wirtschaftsministers der Innenminister Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich meinen Wirtschaftsministerkollegen Herrn Dr. Wolfgang Blank aus bekannten Gesundheitsgründen herzlich entschuldigen. Er lässt Sie herzlich grüßen und es geht ihm den Umständen entsprechend gut. Und ich möchte ihm genau wie den beiden weiteren Unfallbeteiligten von hier aus möglichst schnelle und gute Besserung wünschen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD Die Linke, der Gruppe der FDP und Christiane Berg, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, im November vergangenen Jahres wurde der Gesetzentwurf zur Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes durch den Wirtschaftskollegen hier in den Landtag eingebracht, und es ist das Ziel der Landesregierung – auch schon der letzten Landesregierungen –, die Menschen vor Ort am Ausbau der erneuerbaren Energien zu beteiligen. Kurz gesagt, die Menschen, in deren Nähe ein Windrad gebaut oder – mit dem Gesetz jetzt neu – künftig auch eine Solaranlage errichtet wird, sollen etwas davon haben. Diese Landesregierung strebt eine sozialverträgliche Energiewende an, eine Energiewende, bei der die Menschen mitgenommen werden. Mit der Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes soll der bürokratische Aufwand reduziert und die Beteiligung insgesamt verbessert werden. Zudem werden die Regelungen mit dem Bundesrecht harmonisiert. Bevor ich für den Kollegen auf die kürzlich erfolgten Änderungen des Wirtschaftsausschusses zu sprechen komme, möchte ich im Namen des Wirtschaftsministerkollegen ausdrücklich das gute parlamentarische Verfahren hervorheben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) In den Ausschüssen wurde zielorientiert gearbeitet und diskutiert – herzlichen Dank! –, die Hinweise aus der Sachverständigenanhörung wurden aufgegriffen. Im Ergebnis liegt Ihnen ein Änderungsantrag vor, der den Entwurf noch einmal weiterentwickelt und verbessert. Die Bemessungsgrundlage der Beteiligungshöhe wurde geändert, sie erfolgt nunmehr anhand eines pauschalen Betrages je volles installiertes Megawatt, das Rechenbeispiel eben hat es deutlich gemacht. Das schafft Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die Gemeinden, für die Unternehmen, umgekehrt wird der Abrechnungsaufwand dadurch verringert. Es wird ein fester jährlicher Zahlungstermin festgelegt, dennoch bleibt es bei einer signifikanten Erhöhung der Beteiligung gegenüber dem derzeit geltenden Gesetz. Mit der Neufassung werden zusätzlich sogenannte Direktstromlieferprojekte entlastet. Wenn der Strom in der Region verbraucht wird, werden die öffentlichen Netze entlastet und die Wertschöpfung findet vor Ort statt, sodass auch so die örtliche Gemeinschaft etwas davon hat. Auch das schafft also Akzeptanz. Die Landesregierung wird die Umsetzung allerdings genauestens beobachten. Sie haben uns eine Evaluierungszeit von zwei statt zunächst vorgeschlagener drei Jahre an die Hand gegeben. Somit können wir Ihnen im Bedarfsfall Nachsteuerungen vorschlagen. Nun aber zum Gesetzentwurf an sich: Kern des Gesetzes bleibt die Verhandlungslösung zwischen Gemeinden und Vorhabenträger. Es können einfache und unbürokratische Lösungen ausgehandelt werden, genau, wie der ursprüngliche Gesetzentwurf es bereits vorgeschlagen hat, so können die Wünsche der Menschen und der Gemeinden vor Ort Berücksichtigung finden. Das Gesetz schafft jedoch auch die Möglichkeit, die Gemeinden bei den Verhandlungen zu entlasten. Dafür bietet das Gesetz ein sogenanntes Standardmodell oder Standardmodelle. Die Standardmodelle fixieren das Erstangebot des Vorhabenträgers, unter anderem ist die Höhe der Beteiligung und ihre Aufteilung festgelegt. Bürgerinnen und Bürger beispielsweise profitieren direkt, zum Beispiel über Haushaltsdirektzahlungen. Will eine Gemeinde jedoch frei verhandeln, kann sie das Erstangebot nach dem Standardmodell ablehnen. In den Verhandlungen steht dann ein breiter Beteiligungsbaukasten zur Verfügung. Neue innovative Modelle werden somit gerade nicht durch dieses Gesetz ausgeschlossen. Die Verhandlungen der Gemeinden werden durch die Landesregierung unterstützt, zum einen steht nämlich die Landesenergie- und Klimaschutzagentur, die LEKA, beratend zur Seite. Dort können die Gemeinden kompetente Ansprechpartner finden, die über umfangreiche Erfahrungen aus schon geschlossenen Beteiligungsvereinbarungen verfügen. Zum anderen werden Musterverträge erarbeitet und den Gemeinden bereitgestellt. Der Anspruch auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Gemeinden ergibt sich dann aus dem konkret mit dem Vorhabenträger geschlossenen Vertrag. Sollte es im Ausnahmefall einmal dazu kommen, dass eine Gemeinde die Beteiligung ablehnt, wird ihr Anteil auf die anderen betroffenen Gemeinden im 2,5-Kilometer-Radius aufgeteilt. Den Gemeinden, die eine Vereinbarung abschließen, werden damit die finanziellen Vorteile der Energiewende nicht verwehrt. Sollte überhaupt gar keine Beteiligungsvereinbarung abgeschlossen werden, dann fällt für den Vorhabenträger eine Ersatzzahlung, und zwar an das Land an. Das Land verwendet dann seinerseits diese Mittel für akzeptanzsteigernde Projekte im Landkreisgebiet des Vorhabens. Die Regelung zu dieser Ersatzzahlung stellt also für beide, sowohl für die Gemeinden als auch für die Vorhabenträger, einen Anreiz für die Verhandlungen dar, denn die Gemeinden haben keinen direkten Zugriff auf die Verwendung der eben genannten Ersatzzahlungen, (Torsten Renz, CDU: Das ist schlecht.) und für die Vorhabenträger einen Anreiz, die Verhandlungen zu führen und zum Ende zu bringen. Für die Vorhabenträger ist die Ersatzzahlung durch den entfallenden Rückerstattungsanspruch aus Paragraf 6 EEG wirtschaftlich nachteiliger, sodass auch der Vorhabenträger ein erhebliches Interesse hat, die Verhandlungen zu führen und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Ich darf daher insbesondere auch im Namen des Ministerkollegen Herrn Dr. Blank Zuversicht äußern, deutliche Zuversicht äußern, dass wir mit dem heutigen Entwurf eine wesentliche Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land schaffen. Damit profitieren sie, die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, von der Energiewende vor ihrer Haustür. Auch unsere regionale Wirtschaft profitiert von unbürokratischen und flexibleren Regelungen. Ich wünsche erfolgreiche Beratungen und danke ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD die Abgeordnete Frau Federau.

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Petra Federau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf trägt einen wohlklingenden Namen: Beteiligung von Gemeinden und Bürgern. Doch wenn man genauer hinschaut, geht es in Wahrheit um etwas anderes: Es geht um die nachträgliche Akzeptanzbeschaffung für Ihre fehlgeleitete Energiepolitik. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Meine Damen und Herren, die Landesregierung meint, wenn die Menschen vor Ort Geld bekommen, dann akzeptieren sie Windräder schon eher. Ich frage Sie ganz offen: Ist das Ihr Verständnis von Bürgerbeteiligung? Ist Beteiligung wirklich das Verteilen von ein paar Cent pro Kilowattstunde? Oder ist es nicht vielmehr das Recht der Menschen, über ihre Heimat, ihre Landschaft und ihre Lebensqualität tatsächlich mitzuentscheiden? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Dieses Gesetz ersetzt echte Mitsprache durch monetäre Beruhigungspillen. Meine Damen und Herren, Sie versuchen hier ein Problem zu lösen, das Sie selbst geschaffen haben: immer mehr Windkraftanlagen, immer größere Solarflächen, immer stärkere Eingriffe in Natur und Landschaft. Und gleichzeitig wächst der Widerstand der Bevölkerung – selbstverständlich. Aber statt diesen Widerstand ernst zu nehmen, statt die Ursachen zu hinterfragen, gehen Sie einen anderen Weg. Sie setzen auf finanzielle Anreize oder nennen wir es ehrlich Akzeptanzkauf. (Beifall Horst Förster, AfD) Und genau hier liegt der Kern unserer Kritik. Akzeptanz lässt sich selten kaufen, Akzeptanz entsteht durch Vertrauen, durch echte Mitbestimmung und vor allem durch Transparenz. Doch gerade beim Thema Transparenz lassen Sie als Regierungskoalition es bis zum heutigen Tage nicht einmal zu, dass Ausschusssitzungen öffentlich tagen, damit die Bürger und Gemeinden über das Vorgehen und die Abläufe, über das Zustandekommen von solchen Gesetzen Einblick bekommen könnten. Haben Sie Angst, dass die Bürger so miterleben, was hier in den Ausschüssen passiert, dass die Anträge der Opposition ohnehin von Ihnen abgelehnt werden? Und dann wundert man sich, dass solche Gesetzesvorlagen entstehen und über die sinkende Akzeptanz der Bevölkerung! Werte SPD und Linke, was Sie hier vorlegen, ist keine Beteiligung auf Augenhöhe, das ist ein Angebot nach dem Motto „Friss oder stirb“. Auch ökonomisch ist dieser Gesetzentwurf mehr als fragwürdig. Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Sie schaffen hier ein hochkomplexes bürokratisches System – Verhandlungsfristen, Beteiligungsmodelle, Alternativlösungen, staatliche Kontrolle. Entschuldigung, aber das sieht noch nicht einmal auf dem Papier gut aus, wie wir von der Expertenanhörung auch mehr als deutlich gehört haben. Und in der Praxis wird es zu Streit, Verzögerung und zu Unsicherheiten führen. Gerade kleinere Gemeinden werden damit deutlich überfordert sein. Das eigentliche Problem bleibt unangetastet. Ihre einseitige Energiewende wird weiterhin ohne Sinn und Verstand ideologisch vorangetrieben und gegen die Interessen vieler Bürger vor Ort durchgesetzt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Dieses Gesetz ist kein Lösungsansatz, es ist ein Symptom dieser Fehlentwicklung. Meine Damen und Herren, wenn Sie wirklich Akzeptanz wollen, dann brauchen wir echte Mitsprache statt Pflichtbeteiligung, Schutz von Natur, Landschaft und Lebensqualität, eine Energiepolitik mit Augenmaß statt Ausbau um jeden Preis. Wir lehnen den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung ab. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Waldmüller.

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Wolfgang Waldmüller CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zweite Lesung zum Bürgerbeteiligungsgesetz – vom Grundsatz her, denke ich mal, sind wir uns einig, dass der Bürger direkt finanziell beteiligt werden soll und dieses das Beteiligungsgesetz abbilden soll. Vom Grundsatz her! Ich habe das schon in dem Fachgespräch gesagt bei dem Parlamentarischen Abend, unser Blick geht da natürlich ganz genau auf den Bürger, auf die finanzielle Beteiligung des Bürgers als solchem. Und wenn das Gesetz, wenn Sie das heute so verabschieden wollen, dann ist, dann muss man eben konstatieren, dass das nicht, dieses Gesetz nicht gewährleistet. Sie haben ja gesagt, Herr Pegel, das Gesetz, das Gesetz hat in der Systematik sich nicht verändert. Das bedeutet aber auch, dass die Systematik so aussieht, dass der Bürger selbst im Vordergrund gar nicht an der finanziellen Beteiligung steht, nicht garantiert ist im Gesetz, sondern die Beteiligten sind die Vorhabenträger und die Gemeinden. Und die entscheiden darüber, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) und die entscheiden darüber, wie künftig die Beteiligung auszusehen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) auszusehen hat. Es kann auch durchaus dabei herauskommen, dass ausschließlich die Gemeinde profitiert (Torsten Renz, CDU: So ist es.) und der Bürger nicht. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Das … Ja, dann, dann macht, dann macht das so bei dir in der Gemeinde, dann wirst du auch wiedergewählt. So, noch mal zurück: Es ist eben nicht garantiert, weil es andere Beteiligungsformate gibt für die, für die Gemeinde, und das ist ein Fakt, dass das nicht garantiert ist in diesem Gesetz. (Torsten Renz, CDU: So ist es.) Und ich habe natürlich Verständnis, es ist kein, kein „Gegen die Gemeinden“. Ich gönne jeder Gemeinde jedes Geld, weil letztendlich die Gemeinden nach jeder – weil sie unterfinanziert sind –, nach jeder Ersatzquelle eben dann auch suchen und annehmen, das ist überhaupt keine Frage. Aber das ist, dieses Gesetz ist kein Gemeindefinanzierungsgesetz. Dazu ist das FAG da, das für eine, gesetzesmäßig eine auskömmliche, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) für eine auskömmliche Finanzierung der Gemeinden zu sorgen hat. Und das tut es eben hier im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht. Und deswegen ist es meine Aussage – wie gesagt, nicht gegen die Gemeinden, aber es ist kein Gemeindefinanzierungsgesetz. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und wenn ich jetzt, und eben, Sie haben es gesagt, kommt es dann, wenn man sich nicht einigen kann, zu einer Ersatzbeteiligung, dann hat weder Gemeinde noch der Bürger was davon. Also Fakt ist, unser Blick gilt dem Bürger direkt, die direkte finanzielle Beteiligung, die gibt das Gesetz nicht her. (Rainer Albrecht, SPD: Vorschlag?) Und jetzt zu Ihrer, (Rainer Albrecht, SPD: Wie ist dein Vorschlag dazu?) und jetzt zu Ihren Änderungen. Muss man ja noch einmal sagen, wie das, wie das gelaufen ist. Der Herr Beitz hat gerade gesagt, wir haben grundlegend umgestellt. Ja, das haben Sie, Sie haben umgestellt von erzeugter Leistung auf installierte Leistung, und zusätzlich haben Sie mit reingenommen, dass, wenn eine direkte Leitung vom Windpark in den Betrieb geht, dass dann noch einmal 50 Prozent die Beteiligung reduziert wird. Das sind die Änderungen, die Sie hier tun, sind wirklich grundlegende, grundlegende Änderungen. Und wenn ich jetzt danach gucke, wie das Verfahren ist: Letzte Woche Wirtschaftsausschuss, 13:00 Uhr, am Tag vorher, abends, hauen Sie eine Pressemitteilung raus, wo Sie Ihre neuen Erkenntnisse kundtun, und verkünden der Welt, dass jetzt die Bürger in Zukunft, dass jetzt in Zukunft Honig fließen wird. Das Gesetz gibt das gar nicht her. Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner abschließenden Befassung noch gar nicht darüber gesprochen, und im Parlament ist es auch nicht, aber Sie sagen im Vorfeld, was dann passieren soll. Das ist eine Missachtung, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) eine Missachtung der Gremien sondergleichen. Das spricht für die Arroganz der Macht, (Rainer Albrecht, SPD: Ach, hör doch auf! Nun ist gut!) und es ist eine Respektlosigkeit gegenüber den Gremien. Und ihr habt das ja noch, noch, noch einen Zacken habt ihr ja noch draufgelegt, indem, dass ihr dann die letzte Änderung tatsächlich als Tischvorlage dann – bei einer, Herr Beitz, bei einer grundlegenden Änderung –, die als Tischvorlage im Wirtschaftsausschuss dann vorgelegt habt. (Rainer Albrecht, SPD: Vor zwei Wochen.) Mein lieber Mann, das muss man erst mal …! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) So, jetzt haben wir eine völlig, meines, unseres Erachtens eine völlig andere Grundlage, als die Anzuhörenden zu dem alten Gesetz eben gesprochen haben, eine völlig andere Grundlage – Sie haben es selbst gesagt, Herr Beitz – grundlegend umgestellt. Und das begründen Sie, das ist aber egal, weil Sie begründen das, na ja, wir können ja in zwei Jahren novellieren. Ja, glauben Sie denn, dass, wenn man heute, wenn man heute sagt, ich novelliere in zwei Jahren, dass der Vorhabenträger heute sich auf irgendein Vorhaben einlässt?! Ja, mit Sicherheit nicht, weil er gar nicht weiß, ob Sie novellieren und in welche Richtung. Er hat doch keine, keine Sicherheit für die Zukunft, wie das jetzt laufen soll. (Rainer Albrecht, SPD: Es gilt solange.) Und was, und weil das eben so ist – und da wollen wir Ihnen ja auch eine Gelegenheit geben, Ihr Gesetz noch einmal zu ändern –, und deswegen beantragen wir hier und jetzt eine Rücküberweisung in den Ausschuss und eine Dritte Lesung nach Paragraf 52 unserer Geschäftsordnung. (Rainer Albrecht, SPD: Bis jetzt keinen Vorschlag gemacht. Und dann?) Sie haben dann die Gelegenheit, dieses Gesetz noch einmal so zu ändern, dass – so, wie Sie selbst verkündet haben und hier auch sagen –, dass die direkte finanzielle Beteiligung für den Bürger garantiert wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Das erwarten wir von Ihnen mit einer Dritten Lesung, ansonsten, ansonsten würden wir dieses Gesetz ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke die Abgeordnete Frau Schmidt.

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ehe ich in mein Manuskript hier einsteige, an die AfD gerichtet: Das ist vollkommen klar, dass Sie diesem Gesetz nicht zustimmen. (Petra Federau, AfD: Das ist so schlecht handwerklich.) Sie setzen auf fossile Energieträger und Kernenergie, (Rainer Albrecht, SPD: Keinen Vorschlag gemacht.) und das ist nicht die Zukunft unseres Landes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und Sie haben auch keinen eigenen Vorschlag unterbreitet, genauso ist es. Wir setzen dagegen, Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der erneuerbaren Energien. Wind und Sonne sind zentrale Bausteine unserer Energieversorgung, heute und in Zukunft. Doch eines ist ebenso klar, der Ausbau der erneuerbaren Energien kann nur dann dauerhaft erfolgreich sein, wenn die Menschen vor Ort davon profitieren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das hören wir jetzt seit Jahren.) Und genau darum geht es bei dieser heute zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzesnovelle. Wir wollen sicherstellen, dass die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger, die Windkraft- und PV-Flächenanlagen in ihrer unmittelbaren Umgebung haben, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist Bürgerbestechung und sozialistische Umverteilung, mehr ist das nicht.) direkt und verlässlich an den wirtschaftlichen Erträgen beteiligt werden. Denn Akzeptanz entsteht dort, wo Teilhabe möglich ist – nicht nur ideell, sondern auch ganz konkret finanziell, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und mit dem vorliegenden BüGem 2.0 vereinfachen wir das bisherige System deutlich. Statt komplizierter Berechnungen auf Basis der tatsächlich produzierten Strommenge führen wir eine klare, transparente und planbare Beteiligung auf der Grundlage der installierten Leistung ein. Und das bedeutet, für die Windenergieanlagen soll zukünftig eine jährliche Zahlung von 5.000 Euro pro vollem Megawatt installierter Leistung an die Gemeinden und 5.000 Euro pro installiertem Megawatt an die Einwohnerinnen und Einwohner erfolgen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Woher kommt das Geld? Sagen Sie mal!) Für Photovoltaikfreiflächenanlagen gelten entsprechend angepasste Beträge. Und der entscheidende Vorteil liegt auf der Hand: Die Zahlungen sind unabhängig von Windstärken, Sonneneinstrahlungen oder Abschaltzeiten. Und damit entsteht Planungssicherheit für die Gemeinden, für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die Vorhabenträger. Und gleichzeitig reduzieren wir damit den administrativen Aufwand erheblich. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie erhöhen die Kosten für jeden, der Strom verbraucht hier.) Es müssen keine komplexen Abrechnungen über tatsächlich produzierte Strommengen mehr erfolgen. Das macht das Verfahren einfacher, schneller und rechtssicherer. Und ein weiterer Punkt ist die direkte Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner. Diese kann entweder über Gutschriften auf die Stromrechnung oder über direkte Haushaltszahlungen erfolgen. (Torsten Renz, CDU: Können Sie das Gesetz auch lesen?) Damit stellen wir sicher, dass die Wertschöpfung nicht nur bei der Kommune ankommt, sondern auch unmittelbar bei den Menschen. Und gerade im ländlichen Raum ist das ein starkes Signal. Die Energiewende findet nicht nur auf unseren Flächen statt, sie zahlt sich auch aus für die Menschen vor Ort. Und zugleich berücksichtigen wir Fälle, in denen Strom direkt im Umkreis der Anlage verbraucht wird, etwa durch Unternehmen oder kommunale Einrichtungen. Wenn durch solche Direktlieferungen bereits wirtschaftliche Vorteile für die Region entstehen, etwa durch Arbeitsplätze, Gewerbesteuereinnahmen oder niedrigere Energiekosten, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wird die Beteiligung entsprechend angepasst. Auch das ist ein Ausdruck von Augenmaß und wirtschaftlicher Vernunft. Meine Damen und Herren, mit der vorliegenden Gesetzesnovelle und dem Änderungsvorschlag verfolgen wir drei klare Ziele: erstens mehr Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien, zweitens mehr Planungssicherheit für Gemeinden und Vorhabenträger und drittens mehr regionale Wertschöpfung für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Und die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, aber sie wird nur gelingen, wenn sie vor Ort als fair empfunden wird, wenn diejenigen, die Anlagen sehen und Flächen bereitstellen, auch einen gerechten Anteil am wirtschaftlichen Nutzen erhalten, und genau dafür schaffen wir hier die Grundlage. Und lassen Sie mich noch einmal auf den Prozess eingehen, der zu dieser Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfes geführt hat. (Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.) Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu. Nach der Verbandsanhörung im Januar, in der eine Änderung des bisherigen Beteiligungsgesetzes grundsätzlich begrüßt wurde, gab es jedoch einiges an Kritik zu den vorgeschlagenen Beteiligungshöhen und dem vorgestellten Beteiligungsmodell. Daraufhin haben wir unterschiedliche Möglichkeiten und Beteiligungshöhen verglichen und diskutiert. Dabei war uns wichtig, sowohl die Belange der Bürgerinnen und Bürger und Gemeinden als auch die Einwände der Energiebranche zu berücksichtigen. Denn eines war und ist uns wichtig: Das Gesetz darf nicht zur Verhinderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien führen. Und wir haben als Fraktion uns tatsächlich noch mal viel Zeit genommen und auch mit der Branche noch mal diskutiert und Möglichkeiten geprüft. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hätten Sie mal mit dem Bürger machen sollen.) Und am Ende haben wir den Gesetzentwurf in diesem Sinne angepasst und haben uns auf feste Beträge anstelle von Cent-pro-Kilowatt-Modellen entschieden, angelehnt an das Land Brandenburg, an das im Land Brandenburg bestehende Verfahren, aber mit weitaus höheren Beteiligungen für die Gemeinden und für die Bürgerinnen und Bürger. Und nun möchte ich zum Schluss noch auf die CDU eingehen, Herr Renz und Herr Waldmüller. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Das haben Sie ja schon beim Fachabend gesagt.) Den Vorwurf, den Sie ja schon im Ausschuss zur, den Sie schon im Ausschuss hervorgebracht haben, es sei nun ein völlig neues Gesetz, (Torsten Renz, CDU: Habe ich nicht gesagt.) den … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das war Ihr Kollege von der SPD.) Ja, wären die Änderungen sehr erheblich. … weise ich zurück. Und dass die Änderungen überraschend kamen, da stimme ich Ihnen zu, durchaus. Aber es ist eben, das parlamentarische Verfahren lässt es zu, und Sie hatten durchaus auch die Möglichkeit, sich dazu zu verhalten, und haben es ja auch getan. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Das hat Sie nur nicht interessiert.) Die Anhörung zum Gesetzentwurf und die dort geäußerte Kritik waren für uns als Koalitionspartner eben Anlass, die Beteiligungshöhen noch einmal zu überdenken, ohne dabei das laufende Verfahren zu gefährden, und mit dem Ziel, es zu einem vernünftigen Abschluss zu bringen. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Menschen da draußen, die warten auf dieses Gesetz. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die warten ganz sicher darauf, ja.) Ja, die warten darauf. Und ich bin schon etwas irritiert, Herr Waldmüller, dass Sie die Gemeinden hier so, ich sage mal, ein bisschen, ja, unschön behandeln. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Die Gemeinde ist ein, die Gemeinde, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) in der Gemeinde werden, sind doch Vertreterinnen (Glocke der Vizepräsidentin – Wolfgang Waldmüller, CDU: Das habe ich nie gesagt.) der Bürgerinnen und Bürger, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) die dort Entscheidungen treffen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Jetzt bitte …

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Das ist kommunale …

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Beate Schlupp

… einen Moment …

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Selbstverwaltung, …

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Beate Schlupp

…unterbrechen!

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

… und das sind doch ganz entscheidende Prozesse, die da ablaufen.

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Beate Schlupp

Bitte einen Moment, Frau Abgeordnete! Wir haben die Redezeit unterbrochen (Enrico Schult, AfD: Schön, dass Sie so was hier sagen.) und jetzt möchte ich etwas sagen. Es hat sich ja inzwischen schon ein bisschen beruhigt, aber noch mal der Hinweis, es können Zwischenrufe passieren, aber es darf kein Monolog oder ein Dialog sein. Und ich stelle die Frage, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Waldmüller zulassen.

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Nein, ich würde meine Rede gern zu Ende bringen, ich habe nicht mehr viel Redezeit. Und wir haben mit unserem Entwurf gleichermaßen die Beteiligung von Gemeinden und die der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt und damit genau das geschafft, was das Ziel unseres Gesetzes vorhat. Und das ist, ich möchte das noch mal betonen – nein, ich schaffe es leider nicht mehr. Ich habe es vorhin schon gesagt, den Änderungsanträgen werden wir nicht zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Sie sind etwas zu schnell, denn zu Ihrem Redebeitrag gibt es zwei Anträge auf Kurzintervention, einen seitens der Fraktion der AfD und einen seitens der Fraktion der CDU. Ich rufe zunächst auf für die Fraktion der AfD den Abgeordneten Herrn Förster.

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Horst Förster AfD

Ja, vielen Dank, Frau Schmidt! Ist Ihnen eigentlich klar, dass diese Art der Beteiligung im Grunde ein Systembruch ist und was völlig Neues darstellt? Nach Ihrer Logik müssten Sie überall, bei einer Industrieansiedlung, bei einer Autobahn, bei der Bahn, beim Bahnausbau, überall müssten Sie die Bürger beteiligen, weil es für sie irgendwelche Nachteile hat. Das gibt ja schon mal zu bedenken, dass man das, erstmals hier so was praktiziert, um Fortschritt mit Zwang durchzusetzen. Dann geht völlig unter in Ihrer Argumentation, dass das, was die Bürger, (Hannes Damm, fraktionslos: Totaler Quatsch!) was die also im Rahmen der Beteiligung erhalten sollen, (Torsten Koplin, Die Linke: Das gibt es schon seit zehn Jahren.) das ist Geld, das vorher eingepreist wird, denn wer soll es sonst bezahlen. Es wird eingepreist und hat die Folge, dass bei denen, die da Nachteile haben, ein bisschen Geld gegeben wird, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) was die anderen mitbezahlen. Es wird also im Grunde von der Gesamtzahl derjenigen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) die da den Strom bezahlen müssen, eingepreist. Und was Sie, (Glocke der Vizepräsidentin) was völlig zu kurz kommt, glaube ich, ist, dass Sie mit Sicherheit in viele Kommunen einen völligen Unfrieden einbringen. Denn diejenigen, die ablehnen, die tun ja das nicht aus materiellen Gründen, weil sie irgendwo woanders mehr Geld bekommen für ihre Investitionen, sondern sie tun es aus Liebe zur Heimat, weil sie das, was dieses Land ausmacht, diese wunderbare Natur schützen wollen und wollen sie nicht versauen lassen von diesen Windkrafträdern. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und diese Leute werden dann ja noch vom Ablasshandel durch irgendwelche kleinen Mehrheiten (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) dann gezwungen mitzumachen. Sie schaffen nur Unfrieden. Und das sollten Sie auch mal bedenken, das geht hier völlig unter. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Möchten Sie sofort antworten oder wollen Sie die zweite Kurzintervention abwarten? (Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Nein, ich würde gleich reagieren wollen.

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Beate Schlupp

Bitte schön!

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Sie gehen immer davon aus, dass das in Gänze immer alles abgelehnt wird und dass das unsere Umwelt so verschandelt und so. Das tut es aber nicht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch, das tut es.) Nein, das tut, (Marcel Falk, SPD: Ausreden lassen!) das tut es in keinster Weise. Es, gerade bei jungen Menschen ist das ein Ausdruck von Modernität eines Landes, wenn ein Land sein, … (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Ja, das ist tatsächlich so, da gibt es Studien. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) … wenn ein Land seine, … Nein, ich meine nicht nur die, die in der Stadt wohnen. (Glocke der Vizepräsidentin) … wenn ein Land seine, seine Energie auf diese Art und Weise gewinnt und hier in die Zukunft blickt und nämlich weggeht – ich sage es noch mal – von diesen fossilen Energieträgern und von Kernenergie, die nicht die Zukunft (Zuruf von Petra Federau, AfD) eines Landes prägen wird. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Der Abgeordnete Horst Förster spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.)

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Beate Schlupp

Bitte keine Kommentare! Ich rufe jetzt auf für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Herrn Renz für eine Kurzintervention.

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Torsten Renz CDU

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Kollegin, noch mal zur Klarstellung: Die Kommunalpartei CDU ist für die Kommunen, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und die Unterstellung von Ihnen, dass wir im Beteiligungsgesetz uns gegen die Beteiligung der Gemeinden aussprechen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) die ist einfach falsch und die weise ich zurück. Herr Kollege Waldmüller hat eindeutig gesagt, was Sie nämlich machen: Sie versuchen hier eben ein Gemeindefinanzierungsgesetz zu suggerieren, und dafür ist das Finanzausgleichsgesetz zuständig (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und nicht das Gesetz, was wir hier besprechen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Zum Zweiten behaupten Sie auch vom Rednerpult, dass es garantiert ist, dass die Bürger finanziell beteiligt werden. Da frage ich Sie doch ganz einfach mal in den Raum hinein: Wenn die Beteiligungsvereinbarung nicht zustande kommt, greift nach Paragraf 7 die Ersatzbeteiligung? Und dann behaupte ich – und das können Sie gerne widerlegen –, dann behaupte ich, wenn Paragraf 7, Ersatzbeteiligung, greift, ist die finanzielle Beteiligung der Bürger nicht garantiert. (Rainer Albrecht, SPD: Über ihre Gemeinde.) Und insofern muss ich feststellen, Sie erzählen den Bürgern hier irgendetwas vom Pferd, (Zuruf von Dr. Sylva Rahm-Präger, SPD) dass sie Finanzen zugewiesen bekommen, und das ist nicht der Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

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Beate Schlupp

Einen Moment! Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir befinden uns im Instrument der Kurzintervention, und das ist ein Verfahren zwischen zwei Personen, und die beiden stehen jetzt hier im Saal. Und ich frage Sie, Frau Abgeordnete, möchten Sie darauf antworten?

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Ich möchte darauf reagieren. Ich kann mich nicht erinnern, vom Pferd gesprochen zu haben, Herr Renz. Wenn Sie das so einschätzen, ist das vielleicht Ihre Art, Debatten zu verfolgen, meine ist es nicht. Natürlich werden Gemeinden, werden Bürgerinnen und Bürger auch indirekt durch Dinge, die Gemeinden mit dem Geld vollbringen, auch beteiligt, wenn es eben dann vielleicht nicht, was ja auch nicht gesagt ist, zur direkten Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung kommt. Auch das ist ja möglich. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Natürlich, es gibt, es gibt beide Möglichkeiten, Herr Renz. Aber Sie, Sie provozieren ja geradezu hier an dieser Stelle, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern nichts ankommt, und das ist ganz einfach falsch. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Weil die Stromrechnung ankommt.) Und das sage ich noch mal sehr deutlich. – Danke schön!

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Zweite Lesung zeigt vor allem eines: Die Koalition musste ihr eigenes Beteiligungsmodell korrigieren. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und, und das ist gut und richtig, dass es nach der massiven Kritik aus der Verbandsanhörung überhaupt noch eine Korrektur gab. Und ich will an dieser Stelle auch ausdrücklich den Vertreterinnen und Vertretern der Koalition im Wirtschaftsausschuss danken, (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) denn dort ist immerhin noch Bewegung in die Sache gekommen. Ohne diesen Änderungsantrag würden wir heute über eine deutlich schlechtere Fassung sprechen. Aber genau das macht auch das Grundproblem sichtbar. Korrigiert wurde nur so weit, wie es politisch notwendig war, nicht so weit, wie es sachlich richtig gewesen wäre. Der eigentliche Fehler lag nämlich viel früher. Es war politisch unklug, schon vor der Verbandsanhörung und vor der parlamentarischen Befassung mit den 0,6 Cent je Kilowattstunde hausieren zu gehen. Damit wurde eine Zahl in die Welt gesetzt, die Erwartungen geweckt hat, obwohl ihre wirtschaftliche und verfassungsrechtliche Tragfähigkeit nie sauber belegt war. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Hannes Damm, fraktionslos) Und nach der Verbandsanhörung hätte man den klaren, ehrlichen Weg gehen müssen, die realistere… – Entschuldigung –, realistischere Größenordnung von 0,4 Cent anzuerkennen und sie dann auch so ins Gesetz zu schreiben. Stattdessen haben Sie ein Soll-Muss-Konstrukt gebaut, um den politischen Schein der 0,6 Cent weiter aufrechtzuerhalten. Genau diese Fehlentscheidung hat sich dann bis hin zu dem Änderungsantrag im Ausschuss fortgezogen. Denn die frühe politische Festlegung hat Landesregierung und Koalition den Weg versperrt, das missglückte Modell einfach aufzugeben und stattdessen offen 0,3 oder 0,4 Cent festzuschreiben. Der spätere Wechsel zum Megawattmodell ist deshalb kein echter Neuanfang, er ist vor allem eine Form, diese Werte zu verschleiern. Für Gemeinden klingt dieses Modell zunächst attraktiv: planbare Einnahmen, jedes Jahr, unabhängig davon, wie viel Wind weht oder wie viel Sonne scheint. Für die Projekte bedeutet es aber etwas anderes. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Die Zahlung bleibt auch dann bestehen, wenn der Ertrag schwächer ausfällt, wenn Abschaltungen zunehmen oder wenn die Kalkulation unter Druck gerät. Und genau darin liegt der Konstruktionsfehler. Die Beteiligung wird weiterhin vom tatsächlichen Ertrag abgekoppelt. Ein starker Standort kann das verkraften, ein schwächerer Standort wird relativ viel stärker belastet. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn wo Risiken steigen, steigen oft auch die Eigenkapitalanforderungen, und damit gerät die Kalkulation zusätzlich unter Druck. Planbarer für die Kommunen heißt also eben nicht automatisch fairer für das Projekt, und die reale Gefahr ist, dass Projekte ausfallen und damit auch die Beteiligung der Kommunen. Das ist nicht nur eine theoretische Frage, es ist ein reales Standort- und Wettbewerbsrisiko, denn wenn Projekte wirtschaftlich schwerer darstellbar werden, schwächt das auch Mecklenburg-Vorpommern im Wettbewerb der Bundesländer. Und deshalb geht es hier nicht um eine bloße Rechenfrage, es geht um die faire Verteilung von Risiken, Vorteilen und Wertschöpfung vor Ort. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit einem Modell, das sich an den tatsächlich erzeugten Kilowattstunden orientiert, ist diese Fairness besser gewahrt, deshalb bleiben wir mit unserem Änderungsantrag bei diesem Ansatz. Aber selbst, wenn man die Frage der Beteiligungshöhe einmal beiseitelässt, bleibt die nächste entscheidende Frage, erreicht diese Novelle denn ihre eigenen Ziele, also mehr Einfachheit, mehr Transparenz und weniger Bürokratie. Die ehrliche Antwort lautet: ein bisschen, aber eben nicht konsequent. Und genau deshalb haben wir weitere Änderungsanträge eingebracht: Erstens, echter Vertrauensschutz für fortgeschrittene Projekte, denn wer über Jahre plant, Gutachten beauftragt, Flächen sichert und Anträge einreicht, muss sich darauf verlassen können, dass die Regeln nicht kurz vor Schluss grundlegend verschoben werden, sonst gefährden Sie nicht nur einzelne Vorhaben, Sie beschädigen das Vertrauen in den Standort Mecklenburg-Vorpommern. Zweitens braucht es weniger Bürokratie bei der Einwohnerbeteiligung. Strompreisgutschriften klingen auf dem Papier attraktiv, in der Praxis sind sie aber aufwendig und fehleranfällig und schwer vermittelbar. Und Direktzahlungen sollten, wenn man sie politisch will, nicht über die Betreiber laufen, sondern über die Gemeinde. Das ist einfacher, klarer und für alle Beteiligten besser handhabbar. Und drittens geht es auch um die vielen kleineren Änderungen, die aus einem komplizierten Gesetz noch kein einfaches machen, aber immerhin mehr Klarheit schaffen würden. Genau darum geht es uns als GRÜNE – faire Beteiligung für Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger, aber so, dass die Regeln am Ende auch wirtschaftlich vernünftig, rechtssicher und praktikabel sind. Politisch bleibt vor allem aber eines: Sie versprechen mehr Beteiligung, ohne die Regeln dafür wirklich klar, ausgewogen und praxistauglich zu machen. Genau das ist unser Kritikpunkt. Diese Novelle ist gegenüber dem ersten Aufschlag verbessert, aber sie löst das Grundproblem nicht. Sie ist noch immer nicht so einfach, transparent und bürokratiearm, wie sie sein müsste. Wir unterstützen die Forderung nach einer erneuten Ausschussbefassung und einer Dritten Lesung, zum einen aufgrund der Systemänderung und zum anderen aufgrund der fehlenden beziehungsweise der bis zur letzten Minute verschleppten Beantwortung meiner Kleinen Anfragen. Wenn die Landesregierung ein Gesetz an den Landtag abgibt, kann sie sich nicht auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zurückziehen, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann muss sie rechtzeitig, also in der Frist, die im Januar abgelaufen ist, antworten, insbesondere dann, wenn die Fragen zur Beurteilung des Gesetzes unabdingbar sind. (Torsten Renz, CDU: Oha!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Torsten Renz, CDU) Danke schön!

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich finde die Debatte bisher verhältnismäßig nüchtern zu dem Thema, und ich fühle mich hier ehrlicherweise ein bisschen, ein bisschen vorgeführt. Ich hatte ja schon in der Ersten Lesung zu dem Gesetz leichte Zweifel, ob das denn so funktionieren kann oder nicht. Ich hatte übrigens auch schon 2016, als der erste oder als das erste Bürgerbeteiligungsgesetz zum Thema Windkraft auf den Weg gebracht wurde, was faktisch dazu geführt hat – das war so kompliziert, so unsinnig, so undurchsichtig –, dass danach der Ausbau der Windkraftanlagen faktisch zum Erliegen kam. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Thomas Krüger, SPD) Die AfD, die AfD müsste bei diesem Gesetzentwurf richtig jubeln, denn das, was Sie hier vorlegen, sorgt im Wesentlichen dafür, dass danach nichts mehr gebaut wird. (Beifall Hannes Damm, fraktionslos) Sie versprechen Ausbau von erneuerbaren Energien, Sie versprechen mehr Akzeptanz, Sie versprechen niedrige Strompreise. Aber was passiert hier wirklich? Mit dieser Last-Minute-Änderung ist das, was vorher schon nicht gut war, noch viel schlechter geworden, und im Wesentlichen hat das sogar die gesamte Debatte verändert zu dem Thema. Sie machen hier wieder ein Windkraftverhinderungsgesetz, das muss Ihnen klar sein an der Stelle. Und Sie organisieren in dem Entwurf nicht nur Bürokratie … (Der Abgeordnete Christian Winter bittet um das Wort für eine Anfrage.) Kannst hinterher eine Kurzintervention machen. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) Sie organisieren in dem ursprünglichen Entwurf, so, wie es jetzt ist, nicht nur mehr Bürokratie – Sie sagen ja, Sie wollen Bürokratie abbauen, aber es gibt neue Modelle, neue Fristen, neue Prüfungen, Zuständigkeiten, Strukturinstrumente, Steuerungsinstrumente, die da mit drin sind. Aber der Hammer ist doch tatsächlich, dass die grundsätzliche Änderung von den relativen Beträgen, die Sie da mit drin haben, hin zu diesen Festbeträgen, dazu führt, dass die Strompreise am Ende alle teurer werden hier bei uns. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und dann möchte ich sehen, wie eine Ministerpräsidentin Manuela Schwesig damit in den Wahlkampf zieht, dass sie dafür zuständig ist, dass die Strompreise in Mecklenburg-Vorpommern steigen! Und viel wichtiger, und darüber hat noch gar keiner gesprochen – und, Frau Schmidt, weiß jetzt nicht, hinter mir, (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) ich weiß nicht, mit wem Sie in der Branche gesprochen haben, aber da können Sie doch niemals eine Zustimmung bekommen haben –, ich bekomme SOS-Signale an der Stelle. Wir sagen, der Erneuerbare-Sektor ist industriepolitisch, beschäftigungspolitisch extrem wichtig für Mecklenburg-Vorpommern. Das, was hier passiert, ist, die letzten Anlagen, die genehmigt sind, die werden gebaut, alles andere wird abgeschrieben, und das war es dann, und dann setzen Sie über 13.000 Menschen mit gut bezahlten Arbeitsplätzen in diesem Land in den nächsten zwei Jahren auf die Straße. Ist das Ihr Wahlkampfthema?! Gehen Sie damit in den Wahlkampf: Wir wollen mehr Beteiligung und günstigen Strom, aber nein, es wird am Ende alles teurer oder Sonstiges?! Am Ende, das, was Sie da reinschreiben, ist faktisch eine Hundert-Prozent-Besteuerung des Gewinns, und da sagt jeder Unternehmer, äh, nicht mit mir. Das heißt, hundert Prozent, was Sie da besteuern wollen, ist am Ende hundert Prozent von nichts, weil nichts mehr gebaut wird. (Beifall Sandy van Baal, fraktionslos) Und deswegen brauchen wir die Dritte Lesung, um über das, was Sie so kurzfristig geändert haben, noch mal ernsthaft fachlich reden zu können. (Beifall Torsten Renz, CDU) Und ansonsten freuen Sie sich auf den Wahlkampf, wie Sie 10.000 Leute auf die Straße schicken hier! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es gibt einen Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Winter. Bitte schön!

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Christian Winter SPD

Ja, danke für das Wort, und danke hier für die Möglichkeit zu sprechen! Also ich muss sagen, ich bin wirklich schockiert, wie man so viel Quatsch erzählen kann. Ich weiß nicht, ob kein Referent da war, du warst selbst ja offensichtlich nicht da. Es wurde sich genau entgegengesetzt der Äußerung, die du gerade getätigt hast, geäußert auf dem Fachgespräch. Elke-Annette und ich für meine Fraktion, wir waren dort vor Ort. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Vielleicht erst mal noch im Rückblick, also 2016: Wir haben ja das Phänomen, dass in dieser Zeit deutschlandweit der Windkraftaufbau stockte. Das Gesetz galt meinem Wissen nach nur in Mecklenburg-Vorpommern, wir wissen, dass es kaum angewandt wurde. Also ein Gesetz, das kaum angewandt wurde, wie kann das etwas verhindert haben? Wir haben vor allem Probleme gehabt, dass die Genehmigungen viel zu lange gedauert haben, (Rainer Albrecht, SPD: Richtig!) deswegen wurde, sind auch keine Windkraftwerke entstanden. Und da wurde jetzt die Handbremse gelöst, vor allem durch die Ampelregierung. Da kann sich auch die FDP gerne zu bekennen. Die Branche hat sich beim Fachgespräch ganz entgegen dem geäußert. Es wurde gesagt, es gab durch unsere Änderungen im Wirtschaftsausschuss, die ich auch mitbegründet habe im Ausschuss und dann im Fachgespräch, wesentliche Verbesserungen. Sie haben natürlich immer noch was dran zu meckern gehabt, das ist auch in Ordnung, das ist auch Ihr Job, und natürlich geht Mecklenburg-Vorpommern am weitesten mit den Beteiligungen. Aber gerade dadurch, dass vieles von der EEG, vom EEG-Gesetz erstattbar ist, was vorher nicht zu erstatten war, ist es ein massiver Fortschritt. Und das möchte ich bitte noch mal, dass das zur Kenntnis genommen wird, dass die Branche sich und auch im persönlichen Gespräch mehrfach bei mir dafür bedankt hat, dass wir uns als Koalition eingesetzt haben, dass es zu Änderungen kommt. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Wolfgang Waldmüller, CDU) Es ist eine maßgebliche Verbesserung, das muss einmal hier korrigiert werden. Und es braucht auch keine Dritte Lesung, weil alles, was wir eingeführt haben, kam in den Anhörungen auf den Tisch. Es ist nichts komplett neu, auch eine veränderte Berechnungsgrundlage war Thema in der Anhörung, daher frage ich mich, was soll da neu thematisiert werden. Es wurde alles besprochen, es kam auch alles, was wir in den Änderungen jetzt nachvollzogen haben, war bereits Thema in der Anhörung im Januar, bei der ich auch zugegen war. Ich weiß gar nicht, wer für die FDP da war.

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?

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David Wulff FDP

Ja, sehr gerne! Geschätzter Herr Kollege Winter, ich muss auch sehr viel Stuss von SPD-Kollegen hier vorne ertragen, das mache ich auch ganz tapfer. Nichtsdestotrotz ist das doch eine einfache mathematische Geschichte. Wenn ich halbwegs verstehe, wie Unternehmen funktionieren, wenn ich halbwegs verstehe, wie Unternehmen investieren, und diese Rechnung auch nur halbwegs nachvollziehen kann und ich dann feststelle, das, was unterm Strich übrig bleibt, mit einem Festbetrag faktisch nahezu komplett abgeschöpft wird – mindestens bis zur Hälfte, wenn nicht sogar noch mehr, das hängt von Anlage, von Standorten, hängt von vielen Faktoren ab. (Rainer Albrecht, SPD: Das sind immer noch null Komma ...) Aber im Kern bringen wir das Ganze doch in die Unwirtschaftlichkeit nachher rein. Und wenn – ich weiß nicht, mit wem Sie gesprochen haben, ich habe auch mit verschiedenen Vertretern gesprochen. So, und von daher ist es einfach so, selbst wenn ich diese Gespräche nicht führe und nur mir die Zahlen angucke und darauf hinarbeite, dann komme ich zu dem Punkt, dass jeder, der jetzt projektiert, sich das Ganze noch mal durchrechnet, und dann hat er zwei Möglichkeiten: Entweder, er macht eine total innovative Individualregelung mit jeder Gemeinde – die Möglichkeit besteht nach wie vor –, die dann aber natürlich immer erst mal noch ausgehandelt, gemacht, über die ganzen Wege, Verfahren et cetera gemacht werden muss, das es noch in die Länge treibt, oder ich mache eigentlich die Variante mit, okay, ihr kriegt den Pauschalbetrag, egal, was ich einnehme, egal, was ich mache, egal, was passiert, egal, ob mir ein Windrad abbrennt, was auch immer, egal, fern von allem, was irgendwas beeinflusst, zahle ich halt die 30.000 Euro im Jahr irgendwie an die Gemeinde für die 5-MW-Anlage oder 6-MW-Anlage dann nachher. So, und wenn das meine Möglichkeiten sind, dann sage ich, tolles Gesetz, ich mache was anderes. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Hannes Damm, fraktionslos)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es hat nunmehr das Wort der Abgeordnete Hannes Damm.

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Hannes Damm fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Wer Akzeptanz für Wind und Solar will, muss zwei Dinge gleichzeitig hinbekommen: erstens spürbare Teilhabe vor Ort und zweitens Bedingungen, unter denen Anlagen überhaupt gebaut werden damit. Denn erneuerbare Energien, die nicht gebaut werden, zahlen keine Kitas, sanieren keine Schulen und schützen auch nicht das Klima. Das alte Beteiligungsgesetz wurde zu Recht als Bürokratiemonster kritisiert, die Novelle sollte vereinfachen. Das ist in Teilen auch ein bisschen gelungen. An anderen Stellen droht sie durch überzogene Beteiligungssätze und komplizierte Ausgestaltung die Energiewende aber auszubremsen. Der Wirtschaftsausschuss hat – richtigerweise, und das schätze ich auch in dem Fall – reagiert. Statt Cent pro Kilowattstunden werden fixe Beträge pro installiertem Megawatt vorgeschlagen. Das schafft Planbarkeit auf der einen Seite, schafft aber eben auch Schieflagen, die wurden hier schon angesprochen. Fixbeträge bestrafen eben weniger ideale Standorte. Nur weniger Volllaststunden oder wer weniger Volllaststunden hat, zahlt pro erzeugter Kilowattstunde de facto also mehr. Das kann und das, glaube ich auch, wird dazu führen, dass Projekte gerade in Regionen mit schwachem Wind oder schwierigen Netzbedingungen nicht mehr darstellbar sind. Und in der aktuellen Ausschussfassung wird die Erstattungslogik aus dem EEG darüber hinaus nicht konsequent ausgeschöpft. Wenn der Bund Erstattungen ermöglicht, dann sollten wir dieses Geld in der vollen Höhe nach Mecklenburg-Vorpommern holen, statt es in Berlin liegen zu lassen. Am bürokratischsten bleibt aber die Verteilung auf einzelne Bürgerinnen und Bürger. Viele Anhörungen oder Experten in der Anhörung haben gesagt, Stromgutschriften, Anträge, wechselnde Anbieter, das ist in der Praxis schwer zu handhaben und steigert die Akzeptanz eben auch kaum. Noch eine Sache, die verstehe ich wirklich einfach nicht, das ist aus meiner Sicht der größte blinde Fleck im Gesetzesentwurf, und das sind die Bestandsanlagen. In MV stehen Windräder, die vor 2016 gebaut wurden, und PV-Freiflächenanlagen, die vor der Novelle entstanden sind. Die Auswirkungen vor Ort sind dieselben, aber die Teilhabe fehlt völlig. (Falko Beitz, SPD: Wie soll das denn gehen?) Es ist schlicht ungerecht, und deswegen hat der Bund 2023 die rückwirkende Erstattungsfähigkeit für Bestandsanlagen in seiner EEG-Novelle geregelt. Klar, das war vor dem Inkrafttreten des ersten BüGem 2016, das konnte man damals nicht anwenden. Aber warum nehmen wir es denn dann jetzt nicht auf? Warum lassen wir dieses Geld auch in Berlin liegen? Und genau hier setzt mein Änderungsantrag an. Wir streichen die Beschränkungen auf neue Genehmigungen und schaffen mit einem neuen Paragraf 8 eine Beteiligung auch für Bestandsanlagen – begrenzt, rechtssicher, kostenneutral für die Betreiber, weil bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde nach EEG 23 eben erstattungsfähig sind, auch für Bestandsanlagen. Das ist dann auch kein Grundrechtseingriff, da es eben kostenneutral ist. Werte Kolleginnen und Kollegen, Akzeptanz entsteht nicht durch große Versprechen, sondern durch faire, machbare Regeln für neue Anlagen – die, die längst laufen, aber auch. Und in diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu meinem Änderungsantrag. – Vielen Dank! (Beifall Sandy van Baal, fraktionslos)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat noch mal das Wort der Abgeordnete Torsten Renz.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Umweltminister Carsten Schneider, SPD, der empfiehlt bei steigenden Benzinpreisen, man soll sich ein E-Auto kaufen. (allgemeine Unruhe – Christine Klingohr, SPD: Hatten wir ja heute schon.) Die Vizepräsidentin der Linken, die ausdrücklich die Windkraftanlagen hier begrüßt, die empfiehlt dann dem Bürger, sie sollen Gutachten lesen, dass sie die Windkraftanlagen vor Ort auch gut finden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Auf diesem Niveau haben wir uns jetzt bewegt, aber ich bin der Kollegin der Linken zumindest schon mal dankbar, dass sie zum Schluss eingestanden hat, dass es nicht gewährleistet ist, wenn diese Vereinbarung, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) die Beteiligungsvereinbarung nicht zustande kommt, dass dann keine finanzielle Zusicherung beim Bürger ankommt. Da bin ich ihr schon mal sehr dankbar, meine sehr geehrten Damen und Herren. Aber wenn ich den Redebeitrag von Herrn Beltz betrachte – (Zurufe aus dem Plenum: Beitz.) Beitz, Entschuldigung! –, von Herrn Beitz betrachte, und da will ich einfach mal zitieren, wie Sie Ihre Rede begonnen haben: „Akzeptanz der Menschen“, Sie haben von lokaler Akzeptanz gesprochen. Es entsteht nicht durch „Sonntagsreden“ vor Ort. Der „Taler in der Tasche“, das ist das Wahre. (Rainer Albrecht, SPD: Ja, nur Bares ist Wahres.) „Planbar“ und „verlässlich“ müssen wir sein. Das alles bringen Sie hier in dem Zusammenhang, dass Sie mit Ihrer Gesetzesänderung garantieren, dass der Bürger finanziell etwas in die Tasche bekommt. (Falko Beitz, SPD: Ja.) Diese Argumente tragen Sie vor. (Falko Beitz, SPD: Ja.) Und es ist definitiv so, wenn die Beteiligungsvereinbarung nicht zustande kommt, dass dann über die Ersatzbeteiligung das eben nicht garantiert ist, dass der einzelne Bürger finanziell etwas in der Tasche hat. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und deswegen, das, was Sie hier vortragen, bezeichne ich als Lug und Trug, und das ist Wahlkampfgetöse. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Christian Albrecht, Die Linke) So laufen Sie durchs Land, (Zuruf von Christine Klingohr, SPD) weil der einzelne Bürger das Gesetz gar nicht liest, und Sie suggerieren ihm, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) dass plötzlich er finanzielle Zuwendungen bekommt. Und das ist falsch und das weisen wir zurück, und da klären wir den Bürger in dieser Sache auf. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und das ist Politik der SPD in diesem Lande, die wir so nicht akzeptieren müssen, deswegen werden wir das im Wahlkampf immer wieder thematisieren. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Jaja!)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5436. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf gemäß Paragraf 50 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss zurückzuüberweisen und eine Dritte Lesung vorzusehen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – (Zuruf aus dem Plenum: Hammelsprung.) Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – (Torsten Renz, CDU: Zwei weniger.) Stimmenthaltungen? – Damit ist der Geschäftsordnungsantrag bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke und SPD und Zustimmung aller übrigen Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6349 anzunehmen. Ich rufe auf Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag vor, über …, liegen Ihnen Änderungsanträge vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm, fraktionslos, auf Drucksache 8/6388 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6388 bei Zustimmung des fraktionslosen Abgeordneten Hannes Damm, bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ansonsten Ablehnung abgelehnt. (Unruhe im Präsidium) Aha, und einer fraktionslosen Abgeordneten, die sich auch enthalten hat. Entschuldigung, das ist immer so schlecht zu überschauen! Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6389 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6389 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eines fraktionslosen Abgeordneten und ansonsten Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke und SPD, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und eines fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit sind die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6349 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 8/6349 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6349 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Gesundheitsrechts, auf Drucksache 8/5404, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 8/6347. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Gesundheitsrechts (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5404 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport (9. Ausschuss) – Drucksache 8/6347 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses Katy Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen auf der Drucksache 8/6347 die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses ebenso wie meinen abschließenden Bericht zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Gesundheitsrechts – übermitteln. Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 8/5404 in seiner 118. Sitzung am 12. November letzten Jahres in Erster Lesung beraten und diesen zur Beratung an den Sozialausschuss überwiesen. Im Sozialausschuss wurde über diesen Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen beraten. Am 21. Januar dieses Jahres haben wir eine öffentliche Anhörung dazu durchgeführt. Abschließend haben wir den Gesetzentwurf am 4. März dieses Jahres diskutiert und abgestimmt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel dieses Gesetzes, die rechtlichen Grundlagen zu legen für die Ärzte-, Zahnärzte-, Apotheker- und Tierärztekammer als Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit als unmittelbare Staatsverwaltung, war das Ziel. Insbesondere gilt das für den gesetzlichen Auftrag, bei ihren Mitgliedern die Einhaltung der Berufspflichten zu überwachen, für ein Miteinander in den Organen und Gremien zu sorgen, die Fort- und Weiterbildung der Mitglieder, die Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden der Kammermitglieder, den Notfalldienst und den Bereitschaftsdienst der Apotheken zu gestalten und zu fördern sowie den öffentlichen Gesundheitsdienst und das öffentliche Veterinärwesen zu schützen. Des Weiteren geht es um die Umsetzung des Kinderschutzes unter Einhaltung des Datenschutzes. Auch wird die Verarbeitung gesundheitsbezogener Daten für Zwecke der Forschung und Gesundheitsberichterstattung angesprochen. Darüber hinaus wird eine Anpassung des Krebsregistergesetzes angestrebt. Enthalten war und ist auch eine Regelung zur Leichenschau. In der Anhörung haben wir selbstverständlich, würde man sagen, alle Berufskammern gehört sowie auch die Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung, den Hausärzteverband oder auch die kommunale Familie. Ebenso kamen Vertreter der Notärzte zu Wort. Viele Ansatzpunkte und Vorschläge, die in den Anhörungen genannt worden sind, konnten letztlich in der Ausschussberatung berücksichtigt werden. Ich gehe davon aus, dass die Fraktionen ausführlich auf einzelne Themen der großen Anhörung zurückkommen werden und insofern diese Gelegenheit nutzen, hier dazu zu sprechen. Ich will in diesem Zusammenhang aber vor allem allen Sachverständigen, die uns Rede und Antwort gestanden haben, noch mal an dieser Stelle ausdrücklich im Namen aller Kolleginnen und Kollegen danken, insbesondere für die sehr intensive Diskussion, die wir mit Ihnen führen konnten. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP) Die Fraktion der AfD hat im Laufe der Beratung hinsichtlich der Archivierung von Patientenakten, des interkollegialen Austausches bei Kindeswohlgefährdung, der Weiterbildungsdauer in der Allgemeinmedizin und der Leichenschau Änderungen beantragt, die vom Ausschuss allesamt abgelehnt worden sind. Die Fraktion der CDU hat während der Beratung im Hinblick auf die Fortbildung, die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Organe der Kammern, den interkollegialen Austausch bei Kindeswohlgefährdung, die Ausbildung in der Allgemeinmedizin und die Leichenschau Änderungen beantragt, die vom Ausschuss abgelehnt worden sind. Die Fraktionen der SPD und Die Linke haben im Ausschuss umfangreiche Anpassungen des Gesetzentwurfes mit Blick auf die berufliche Fortbildung der Kammermitglieder, die besondere Ausbildung in der Allgemeinmedizin, die Aufgaben der Gutachtenerstellung zur Überprüfung von Behandlungsfehlern, die Gebührensatzung, den Haushaltsplan und die Bildung von Rücklagen in den Kammern, die Wählbarkeit der Kammermitglieder, die Rücknahme der Änderungen des Bestattungsgesetzes bezüglich der Durchführung der Leichenschau, die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen „Zahnärztliche Untersuchung von Kindern und Jugendlichen“ sowie die Meldevergütung nach dem Krebsregistrierungsgesetz beantragt, die vom Ausschuss auch angenommen worden sind. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und Die Linke, bei Enthaltung der Fraktionen von AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5404 mit den beschlossenen Änderungen und Maßnahmen unverändert anzunehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie daher im Namen des Sozialausschusses um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf bitten und bedanke mich insoweit für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ausschussvorsitzende! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Christine Klingohr.

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Christine Klingohr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke der Landesregierung für die sehr umfangreiche Novellierung des Heilberufsgesetzes. Unsere Ministerin hat im November den Handlungsbedarf erläutert. Das namensgebende Gesetz, das Heilberufsgesetz, stammt aus dem Jahr 1993 und ist seitdem zuletzt im Jahr 2024 nur geringfügig geändert worden. Sich ändernde Rahmenbedingungen – hier möchte ich vor allem die Krankenhausreform auf Bundesebene hervorheben – als auch sich in den vergangenen Jahren in der Praxis nicht bewährte Regelungen bedingen eine Anpassung des Gesetzes. Daneben wird dieses Gesetz zum Anlass genommen, um weitere gesundheitsrechtliche Vorschriften, wie beispielsweise das Rettungsdienstgesetz, das Infektionsschutzausführungsgesetz oder auch das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst, punktuell zu ändern, um der geänderten Sach- und Rechtslage zu entsprechen. So zielt die Gesetzesänderung im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes darauf ab, eine datenschutzkonforme, zugleich aber auch forschungs- und berichterstattungsfreundliche Regelung zu schaffen. In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch für die sehr engagierte Beratung des Gesetzentwurfs im Sozialausschuss bedanken. Wir haben etliche Hinweise beraten und aufgegriffen. Wir haben die Kommunalvertretungen angehört und die vier betroffenen Heilberufskammern, zudem Ärzteverbände, die Universitäten, den Landesseniorenbeirat, die Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft. Wir als Fraktion sind sehr zufrieden mit diesem Prozess und sicher, dass wir heute eine praxistaugliche Weiterentwicklung des Heilberufsgesetzes und weiteren Gesundheitsrechts auf den Weg bringen können. Ein entscheidendes Ziel ist die zeitgemäße Anpassung der Rahmenbedingungen, unter denen die Heilberufskammern ihre Aufgaben wahrnehmen. Die Selbstverwaltung von Ärzte-, Zahnärzte-, Apotheker- und Tierärztekammer wird dadurch gestärkt und zukunftsfest und resilient gemacht. Angepasst werden dafür Regelungen zur Rücklagenbildung, zu den Wahlperioden von Kammerversammlungen und -vorständen, zu virtuellen Gremiensitzungen und zu ehrenamtlicher Tätigkeit. Die Möglichkeit, zur Risikovorsorge eine Vermögensrücklage zu bilden, soll angesichts neuer Krisen die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit und Stabilität der Kammern auch in Krisenzeiten sichern. Besondere Herausforderungen können sich aus der Notwendigkeit ergeben, neue Aufgaben zu bewältigen, beispielsweise im Bereich der Digitalisierung oder der Schaffung einer modernen technischen Infrastruktur. Die Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre stärkt die Kontinuität und Handlungsfähigkeit der Kammerversammlung und ihres Vorstands. Sie trägt dem Einarbeitungsbedarf neu gewählter Gremien sowie dem Zeitbedarf für die Umsetzung anstehender Vorhaben Rechnung. Eine neu eingeführte Regelung erlaubt die Durchführung von Sitzungen in Präsenz oder in virtueller oder hybrider Form. Damit wird einer Forderung entsprochen, dies in Fortführung der positiven Erfahrungen aus der Corona-Pandemie auch langfristig zu ermöglichen. Zudem vermindert dies den Aufwand bei den Kammern und den Teilnehmenden. Wir schaffen damit klare Rahmenbedingungen, die aus der Praxis angeregt sind und in der Praxis funktionieren, damit die ärztliche Selbstverwaltung effektiv arbeiten kann. Auf einige Aspekte der Novellierung möchte ich besonders eingehen: Wir stärken den Kinderschutz, indem klargestellt wird, dass Ärztinnen und Ärzte per mündlicher Absprache zu einem interkollegialen Austausch befugt sind, falls sich in Ausübung ihres Berufs der Verdacht ergibt, dass Minderjährige von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung betroffen sind. Ärztinnen und Ärzte erhalten so klare Richtlinien, damit sie sich unter ihren Kollegen erkundigen und austauschen können, falls ihnen entsprechende Verletzungen an einem Kind auffallen. Wir stärken die ärztliche Weiterbildung, indem die gesetzliche Grundlage für die Bildung von Weiterbildungsverbünden geschaffen wird. Dabei ist die Regelung als Sollvorschrift ausgestaltet, sodass die Bildung von Weiterbildungsverbünden die gesetzliche Regel ist, von der nur im begründeten Einzelfall abgewichen werden kann. Auch die Universitätsmedizinen sind durch die Regelung aufgerufen, sich an Weiterbildungsverbünden zu beteiligen. Diese Regelungen sind notwendig, um die ärztliche Aus- und Weiterbildung in unserem Bundesland zukunftssicher aufzustellen. Kleinere Kliniken werden ohne umfangreiche Weiterbildungsbefugnisse im Verbund unattraktiv für Ärzte in Weiterbildung. Wenn dadurch Ärztinnen und Ärzte erst gar nicht oder nur eingeschränkt weitergebildet werden könnten, stünden in einigen Jahren weniger Fachärzte, weniger Oberärzte und weniger Fachärzte für Praxen im und auf dem Land zur Verfügung. Daher ist es ein wichtiger Schritt, diese Verbünde nun im Gesetz fest geregelt zu haben. Auf eine weitere Änderung am Gesetzentwurf möchte ich noch eingehen. Ursprünglich sah der Gesetzentwurf vor, den im Rettungsdienst tätigen Ärzten die Möglichkeit einzuräumen, eine vollständige Leichenschau durchzuführen, natürlich nur, sofern ihre Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst dadurch nicht beeinträchtigt werden würde. Diese Änderung wurde nach den Beratungen im Sozialausschuss vor allem auf Anregung der kommunalen Familie zurückgenommen. Innerhalb der Ärzteschaft konnten wir in der Frage keinen klaren Konsens erkennen. Im Rettungsdienst tätige Ärztinnen und Ärzte sollen sich folglich weiterhin auf die Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes und der äußeren Umstände beschränken. Diese Regelung funktioniert im Augenblick gut, und genau das ist die Hauptsache. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ja ein Ding!) Ich lade alle Fraktionen ein, der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses und dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrtes Präsidium! Wir beraten heute eine Novelle des Heilberufsgesetzes, die nach außen gern als Reform des Gesundheitswesens präsentiert wird. Doch wenn man sich den Gesetzentwurf genauer anschaut, stellt man fest, es handelt sich vor allem um eine Modernisierung von Satzungsfragen, Verwaltungsdetails und Kammerorganisationen. Das sind sicherlich notwendige Anpassungen. Viele dieser Regelungen sind auch längst überfällig. Aber eines muss man auch ganz klar sagen, dieses Gesetz löst kein einziges strukturelles Problem in der medizinischen Versorgung hier in unserem Land. Während wir im Landtag über Verwaltungsstrukturen sprechen, verändert sich die medizinische Versorgung draußen im Lande gerade ganz konkret für viele Menschen, und das auch spürbar. Ein aktuelles Beispiel liefert zum Beispiel der Landkreis Ludwigslust-Parchim. Im Klinikum Crivitz werden die Abteilung der Orthopädie sowie die Allgemein- und Unfallchirurgie geschlossen. Gleichzeitig wird die Notfallversorgung künftig vollständig an andere Standorte verlagert. Wir warnen seit Langem davor, dass genau solche Entwicklungen auf uns zukommen. Dabei geht es bei solchen Entwicklungen wie in Crivitz im Ernstfall um Menschenleben. Das ist die eigentliche Herausforderung, über die wir eigentlich sprechen müssen. Ein zweiter Punkt betrifft die Rolle der Kammern. Die Novelle erweitert an mehreren Stellen die Kompetenzen der Kammern bei Fortbildungszertifizierungen, bei der Einrichtung von Gutachterstellen, bei Erweiterung der Haushaltsregelungen und bei der Möglichkeit der Rücklagenbildung. All das sind zusätzliche Handlungsspielräume. Und gleichzeitig darf man aber nicht vergessen, die Finanzierung der Kammern erfolgt über Pflichtbeiträge ihrer Mitglieder. Das heißt, Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufler sind verpflichtet, diese Beiträge zu zahlen. Wenn gleichzeitig die finanziellen Spielräume der Kammern ausgeweitet werden, dann braucht es auch mehr Transparenz und klare Grenzen, meine Damen und Herren. Wer Pflichtbeiträge erhebt, muss auch nachvollziehbar machen, wie diese Mittel dann verwendet werden. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das meinen Sie also?!) Richtig spannend wird es beim Gesetzgebungsverfahren. Viele Regelungen, über die wir heute sprechen, sind überhaupt erst durch Änderungsanträge korrigiert worden – nicht nur die Opposition, sondern auch die Regierungsfraktionen selbst haben sich hier ins Zeug gelegt. Das zeigt sehr deutlich, Ihr Gesetzentwurf war in zentralen Punkten schlichtweg nicht ausgereift. Besonders deutlich wird das am Beispiel der geplanten Änderung im Bestattungsgesetz. Es war vorgesehen, dass Notärzte im Rettungsdienst unter bestimmten Umständen eine vollständige Leichenschau durchführen können. Auf den ersten Blick eine klare organisatorische Anpassung, tatsächlich greift eine solche Änderung aber massiv in die Abläufe des Rettungsdienstes ein, denn die derzeitige Regelung ist nicht zufällig entstanden. Sie wurde im Jahr 2021 gemeinsam mit den Rettungsdienstträgern, gemeinsam mit ärztlichen Fachgremien und gemeinsam mit dem Sozialministerium entwickelt. Dieses Modell hat sich in der Praxis also bewährt. Es wurde 2024 noch einmal überprüft und im Oktober 2025 vom Beirat Rettungswesen ausdrücklich bestätigt und befürwortet. Und trotzdem sollte der Gesetzentwurf eine Änderung beinhalten. Erst nachdem Fachverbände in der Anhörung sehr deutliche Kritik geäußert haben, wird diese Änderung nun wieder zurückgenommen. Das wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wenn eine Regelung gemeinsam mit Fachgremien entwickelt, über Jahre praktiziert und erst vor Kurzem bestätigt wurde, warum wird sie dann überhaupt ohne erkennbare Notwendigkeit wieder aufgeschnürt, meine Damen und Herren? Und vor allem, was ist das eigentlich für ein Signal an die Fachpraxis hier im Lande, was ist das für ein Signal an die Rettungskräfte, für die Ärzte, kommunalen Träger oder die Fachgremien, die sonst gemeinsam Lösungen entwickeln? Wenn gemeinsam erarbeitete und funktionierende Regelungen ohne nachvollziehbare Begründung wieder geändert werden und erst nach massiver Kritik zurückgenommen werden, dann entsteht ein problematischer Eindruck: Gesetzentwürfe sind Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die überhaupt nicht sauber vorbereitet wurden. Dieses unstimmige Vorgehen passt leider auch zum größeren gesundheitspolitischen Bild. Noch vor Kurzem hat die Sozialministerin Drese die bundesweite Krankenhausreform öffentlich verteidigt. Sie hat mehrfach betont, diese Reform sei notwendig und müsse zügig umgesetzt werden, um die medizinische Versorgung langfristig zu sichern. Beim ersten Durchgang im Bundesrat hat Mecklenburg-Vorpommern sogar gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt. Diese Haltung wurde anschließend im Sozialausschuss auch noch einmal von ihr verteidigt. Und nun will die Landesregierung plötzlich selbst den Vermittlungsausschuss anrufen und damit genau das angreifen, was man zuvor öffentlich verteidigt hat. (Unruhe bei Ministerin Stefanie Drese) Man könnte den Eindruck bekommen, dass die Gesundheitspolitik der Landesregierung inzwischen völlig aus den Händen geglitten ist. Meine Damen und Herren, kommen wir zum Gesetzentwurf zurück. Ja, dieses Gesetz enthält einige notwendige Anpassungen, ja, einige Verwaltungsregelungen werden damit modernisiert. Aber am Ende bleibt es genau das: eine Verwaltungsnovelle, keine echte Gesundheitsreform. Mecklenburg-Vorpommern braucht jedoch mehr als kosmetische Anpassungen. Wir brauchen eine echte Strategie und eine verlässliche Sicherung der medizinischen Versorgung auch im ländlichen Raum. Und wir brauchen ein Gesundheitssystem, das für die Menschen im ganzen Land funktioniert. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Katy Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf ihrer eigenen Landesregierung derart verändern und zusammenstutzen, erleben wir nicht so häufig. Es wird Ihnen schon in meinem Bericht aufgefallen sein, wie vielfältig und wie anzahlmäßig stark die Themen waren, die die Änderungsanträge der Koalitionäre geprägt haben. Mit der Streichung im vorgelegten Gesetz, also der Verkürzung der Möglichkeiten der Weiterbildungszeit in der Allgemeinmedizin auf das EU-Mindestmaß und der Regelung der Leichenschau durch Notärzte wurden zwei wesentliche Bestandteile des eigenen Gesetzentwurfes gänzlich herausgenommen. Erstaunlich, da es sich dabei in beiden Fällen ausdrücklich um nur Kannregelungen, also Eröffnungsmöglichkeiten gehandelt hat, auch wenn diese in der Anhörung durchaus umstritten waren. Blickt man auf den Gesetzentwurf, so ist ehrlicherweise wenig übriggeblieben, was über kammerinterne und redaktionelle Veränderungen hinausgeht. Dinge, meine sehr geehrten Damen und Herren, die unzweifelhaft wichtig sind und zugunsten der Anmerkungen der Kammern im parlamentarischen Verfahren verändert wurden, verblieben allerdings, sind darüber hinaus lediglich Ermöglichungen von Verbundweiterbildungen, die wir ausdrücklich begrüßen. Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Krankenhausreform werden sie künftig ein zentrales Element sein, um Weiterbildungen flächendeckend und in kleineren Krankenhäusern gewährleisten zu können. Es ermöglicht eben jenen Standorten, ärztlichen Nachwuchs zu finden und danach vor allem hoffentlich zu halten. Verbundweiterbildungen sind somit ein Attraktivitätsgewinn für kleinere Krankenhausstandorte. Und wir regen in diesem Zusammenhang an, den Vorschlag der Unimedizin Rostock aufzugreifen und eine Verbundweiterbildungsbörse nach dem Hamburger Modell einzurichten. Ebenso befürworten wir die Möglichkeit des interkollegialen Ärzteaustausches in Sachen Kinderschutz. Wir hätten uns jedoch hier ausdrücklich gewünscht, dass man die praxisbewährte Lösung und Formulierung etwa aus Nordrhein-Westfalen übernimmt, denn eine Evaluierung am Ende nämlich und ausschließlich eines mündlichen, vertraulichen Austauschs ist in der Tat aus unserer Auffassung gar nicht möglich. Die Ärztekammer hat aus unserer Sicht zu Recht darauf verwiesen. Und in diesem Zusammenhang möchte ich auch den weiteren Anzuhörenden für ihre Hinweise und Anmerkungen danken, die ja in großen Teilen aufgegriffen wurden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es an dieser Stelle bei meinen Ausführungen insoweit belassen und als CDU-Fraktion erklären, dass wir uns in der Abstimmung enthalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist jetzt von mehreren Redner/-innen darauf verwiesen worden, wir hatten am 21. Januar zu diesem Gesetzentwurf eine denkwürdige Anhörung, und ich fand die hoch spannend, weil, weil sehr im Detail und sehr fachkundig abgewogen wurde, was fortschrittlich an diesem Gesetzentwurf ist und was noch mal bedacht werden sollte, gegebenenfalls auch nicht durchgeführt werden sollte. Und das hat uns seitens der Linksfraktion gemeinsam mit unserer Koalitionspartnerin dann in weitere Diskussionen gebracht, gemeinsam mit dem Ministerium, und es ist ja vorhin aufgezählt worden, was alles verändert wurde. Und ich, ehrlich gesagt bin ich ein bisschen überrascht von der Diskussion. (Zuruf aus dem Plenum: Wie immer!) Wenn nichts verändert wird, dann wird gesagt, dann wird uns vorgeworfen, also ihr nickt ja alles ab, oder Herr Waldmüller verstieg sich ja vorhin: „Arroganz der Macht“. (Katy Hoffmeister, CDU: Sie haben unseren Anträgen ja auch nicht zugestimmt.) Verändern wir, gehen wir auf die Expertise von Anzuhörenden ein, dann ist es auch nicht in Ordnung, dann wäre das zerpflückt und so weiter. Ich war drei, in drei verschiedenen Legislaturperioden war ich Ausschussvorsitzender und ich habe mich bei Anhörungen so manches Mal also innerlich sehr gepestet, wenn die Anzuhörenden vorgetragen haben und das Gefühl mit nach Hause nahmen, es wird sich nichts ändern, also wir tragen vor und die machen ja nichts draus. (Marc Reinhardt, CDU: So was gabs früher?!) So was gab es auch schon. (Heiterkeit bei Marc Reinhardt, CDU – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da lachen Sie noch drüber?! – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und hier, ganz ehrlich, hier ist ein Umgang praktiziert worden, wie man ihn sich nur wünschen kann, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) wie man sich ihn nur wünschen kann, dass Expertinnen und Experten zu Wort kommen, argumentieren und dass das dann abgewogen wird. (Harry Glawe, CDU: Jetzt nicht alles schönreden!) Und ich finde, es ist kein gestutztes Gesetz. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Es ist ein progressives Gesetz nach wie vor. Und es wird natürlich auch weiter auf dem Prüfstand stehen, weil ja bundesgesetzliche Regelungen noch anstehen in Umsetzung der Krankenhausreform und die Notfallreform, die ja auch noch ansteht. Ne, Frau Warken ist da irgendwie nicht so schnell unterwegs wie ihre Vorgänger. Aber das sei mal, (Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU) das sei mal dahingestellt. (Harry Glawe, CDU: Das meinen Sie jetzt nicht ernst, ne?!) Mit der Veränderung zum Beispiel zum Bestattungsgesetz, da ist mir in Erinnerung, dass es Argumente dafür gab, das so zu belassen, und Argumente dagegen. Und wir haben auch vor Respekt oder im Respekt vor den Ergebnissen der Bestattungskommission beim letzten Mal, das hatten wir auch durchdacht. Mir ist aber auch haftengeblieben an der ganzen Diskussion – weil ich fand, das war eine pragmatische Lösung, die zunächst vorlag –, dass immer dann, wenn es darum geht, Dinge pragmatischer, unbürokratischer zu gestalten, was ja immer gefordert wird, was wir auch selber von uns fordern, wenn das dann mal zum Tragen kommt, dann heißt es im Detail, oh, jetzt aber, nee, da spricht dann das dagegen und das. Also ich finde, wir sind seriös, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wir sind seriös und sehr verantwortungsvoll mit diesem Gesetzentwurf umgegangen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und genau, das kann und sollte an dieser Stelle auch noch mal akustisch Unterstützung finden. Und es ist vorhin gesagt worden, Verbundweiterbildung, das ist ein Fortschritt und ein notwendiger Fortschritt, wenn wir die Krankenhausreform zum Erfolg führen wollen. Oder die Weiterbildung wird auch ausschließlich im ambulanten Bereich möglich sein. Ich kann mich an so manches Gespräch mit ambulanten Ärztinnen und Ärzten erinnern, die sagten, also wenn, wenn nicht Bedingungen geschaffen werden, dass mehr Erfahrung im ambulanten Bereich, in der Aus- und Weiterbildung (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gesammelt!) gesammelt werden kann, dann ist auch nicht ausreichend Motivation da, in diesem Bereich zu bleiben. Ich weiß nicht, ob diese Auffassung repräsentativ ist, aber sie ist mir haftengeblieben. Und ich finde, wenn sich dies hier auch, dem auch ein rechtlicher Rahmen gegeben wird, ist das durchaus fortschrittlich. Und dass wir zum Beispiel eine Regelung schaffen, dass …

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Elke-Annette Schmidt

Herr Abgeordneter, Sie müssen …

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Torsten Koplin Die Linke

Ah, ich, dann will ich, dann will ich an dieser Stelle mich diszipliniert verhalten. Also ein progressives Gesetz, ich werbe für die Zustimmung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Dr. Harald Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Hoffmeister hat ja als Ausschussvorsitzende vorhin den Bericht abgegeben und da schon umrissen, dass es sich um ein Artikelgesetz handelt, also dass insgesamt sechs Gesetze da beteiligt sind an dieser Stelle, was auf einen besonderen Umfang auch der Gesetzgebung hindeutet. Die AfD, insbesondere ihr gesundheitspolitischer Sprecher, hat diese Gesetzesnovelle völlig fehlgedeutet. Da geht es nicht um die Strukturen, sondern das sind Gesetzentwürfe, die mit der Versorgung zunächst nur mittelbar etwas zu tun haben, nämlich über die Frage, ob wir genug Ärztinnen und Ärzte in unserem Land weiterbilden. Das sei nur mal dahingestellt. Also wir haben hier das Heilberufsgesetz vorliegen, sicherlich das Gesetz, was am meisten geändert worden ist, und ich werde nur einige Schwerpunkte herausnehmen. Einer, ein Schwerpunkt ist noch gar nicht beleuchtet worden, nämlich die Tatsache, dass es seit vielen Jahren einen Konflikt darum gibt/gab, ob die Universitäten in die Weiterbildungspläne sozusagen der Kammern eingebunden werden oder nicht, weil das Land Mecklenburg-Vorpommern mal eine Gesetzesnovelle hatte, wo im Gegensatz zu allen anderen Kammern in Deutschland den Universitätsprofessoren eigene Weiterbildungsermächtigungen zugesprochen wurden. Und das hat immer zu Problemen auch geführt bei der Einbindung der Universitäten in die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte bei uns im Lande. Und das ist jetzt behoben worden. Und da hat es umfangreiche Vorgespräche gegeben, auch mit dem Ministerium, und dass die da an dieser Stelle zum Erfolg geführt haben, ist sehr in Ordnung. Zweiter Schwerpunkt, noch mal zur Verbundweiterbildung: Es ist ja schon gesagt worden, wozu das notwendig ist oder notwendig sein könnte. Aber auch ohne eine Krankenhausreform wäre es notwendig gewesen, diese Verbundweiterbildung zu stärken, weil es in der Tat so ist, dass nicht alle Krankenhäuser den Vollumfang eines Fachgebietes abbilden können, sodass die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, wenn sie die Kompetenz eines ganzen Fachgebietes erwerben müssen, häufig an mehrere Kliniken müssen, und nur die Maximalversorger sind die Krankenhäuser, wo man das aus einer Hand haben könnte. Zu den Maximalversorgern gehören auch die Universitäten, und ich sage an dieser Stelle, ich fordere die Universitäten auch auf, sich noch mehr in der Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte zu engagieren. Denn es gibt manchmal so einen Tenor: Wir bilden nur die aus, die wir auch brauchen an einer Universität. Das ist nicht der richtige Weg. (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Dann würde ich darauf kommen, dass ich auch finde, dass durch die Ausschussanhörung viele Änderungen/Änderungsbedarf sich noch mal ergeben hat und dass es ein gutes Zeichen ist, dass die dann auch Eingang gefunden haben in die Gesetzesänderungen. Ein bisschen ist es dann eben so – und da muss man Frau Kollegin Hoffmeister auch unterstützen –, da waren sozusagen Oppositionsfraktionen mit den Vorschlägen ein bisschen schneller. Das ist aber vielleicht auch nicht ungewöhnlich, wenn die Regierung dann nachgezogen hat und im Grunde die Änderungsanträge, die die CDU im Ausschuss gestellt hatte, dann im Grunde mit übernimmt. Sei es drum, das Ergebnis ist entscheidend, und an dieser Stelle finde ich es dann gut, dass sie übernommen worden sind. Und wir sind da nicht ganz so kritisch als Bündnisgrüne und sagen, …

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Elke-Annette Schmidt

Herr Abgeordneter! …

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

… das ist jetzt für uns nicht der Grund, …

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Elke-Annette Schmidt

Herr …

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Letzter Satz. … dem Gesetz nicht zuzustimmen, denn letztendlich sind die Änderungen jetzt drin. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es wäre schön, wenn meine Geduld nicht zu sehr überstrapaziert würde. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das waren zehn Sekunden!) Nee, nee, nee, das waren schon mehr. So, für die Gruppe der FDP hat das Wort die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ja, hier ist jetzt sehr viel eingegangen worden auf die, denke ich, unglaublich spannende Anhörung im Sozialausschuss. Und ich bin ja nun zugegebenermaßen keine Medizinerin – sehr viel Abstand –, aber gerade für mich kann ich nur sagen, dass ich damals auch das Gefühl hatte, dass dieser vorliegende Gesetzentwurf durchaus Unsicherheiten geschaffen hat für genau die Akteure, die unser Gesundheitssystem täglich tragen. Am meisten fiel mir auch auf, dass der Gesetzentwurf ermöglichte eine Verkürzung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin auf drei Jahre, also auf das europäische Mindestmaß. Das klang nach Flexibilität, aber hat eigentlich ein Problem gebracht. Hier geht es um Gesundheit, hier geht es um Leben. Das war schwer dann wirklich auszuhalten. Und das war ja auch so spannend, wie dann wirklich der Hausärzteverband Mecklenburg-Vorpommern diese Verkürzung auch abgelehnt hat. Es wurde auch geplant, es wurde ausdrücklich gewarnt vor den negativen Folgen für die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum. Und es wurde durchaus von allen betont, dass eine 5-jährige Weiterbildung aus Qualitätsgründen unabdingbar sei, auch die Universitätsmedizinen. Aber ich will nicht alles wiederholen, was hier vorgetragen wurde, sondern ich freue mich sehr – und da kann ich mich auch bedanken bei den Regierungsfraktionen, das haben wir nicht oft erlebt –, aber dass wir wirklich hier erlebt haben, dass diese Dinge alle ausgeräumt wurden. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Ich habe auch noch darüber nachgedacht – wir haben auch noch mal im Ausschuss darüber gesprochen –, hab die Frage gestellt mit der Leichenschau, das ist ja kein schönes Thema, da macht man sich eigentlich auch nicht wirklich Gedanken, aber auch hier haben, denke ich, Ärzte, Rettungsdienste, Kommunen, Kammern, Versorgungsträger ganz deutlich davor gewarnt, diese Dinge so durchzuführen, wie Sie die vorgeschlagen haben. Und insofern finde ich es richtig, bedanke mich auch dafür – es ist ja nicht immer so –, dass diese von allen mitgetragenen Kritikpunkte ausgeräumt wurden. Trotzdem werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten. – Danke! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5404. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6347 anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. Gegenstimmen? – Und Enthaltungen? – Vielen Dank! Damit sind die Artikel 1 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6347 bei Zustimmung durch die Fraktionen Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen Enthaltungen angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 8/6347 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6347 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften, Drucksache 8/5420. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5420 – In der 118. Sitzung des Landtages am 12. November 2025 ist die Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Nach Paragraf 48 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Wir setzen heute die Beratungen über einen Gesetzentwurf fort, der darauf abzielt, das Mindestalter für die Wahl in ein kommunales Gremium auf 16 Jahre abzusenken. Bei der Ersten Lesung am 12. November 2025 wurde bereits deutlich, worum es dabei im Kern geht, um mehr Vertrauen in junge Menschen, um demokratische Teilhabe und um die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. In der Ersten Lesung haben wir gehört, dass Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern längst Verantwortung tragen in Vereinen, in den Freiwilligen Feuerwehren, in Jugendorganisationen und Parlamenten, in Ausbildung und Ehrenamt. Viele von ihnen engagieren sich politisch und bringen so neue und wertvolle Perspektiven in ihr Umfeld ein. Aber junge Menschen wollen nicht nur gehört werden, sie wollen mitgestalten. Politische Reife macht sich nicht an einem Geburtsdatum fest, sondern entsteht durch Erfahrung, Bildung und Beteiligung. Dort, wo Jugendliche bereits mitbestimmen dürfen, sehen wir, dass sie verantwortungsvoll und konstruktiv agieren. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern bereits das aktive Wahlrecht ab 16 bei Kommunal- und Landtagswahlen. Andere Bundesländer zeigen, dass es genau der richtige Weg ist, die kommunalen Parlamente für Jüngere zu öffnen, denn die Demokratie bleibt nur lebendig, wenn sie sich erneuert. In der vergangenen Debatte wurde mehrfach behauptet, 16- und 17-Jährige seien zu jung, zu beeinflussbar oder nicht erfahren genug. Doch diese Argumente halten einer nüchternen Betrachtung einfach nicht stand. Beeinflussbarkeit ist kein jugendspezifisches Phänomen. Es geht darum, sich zu informieren, zu diskutieren und zu entscheiden, unabhängig vom Alter. Erfahrung wächst durch Verantwortung. Wer jungen Menschen Verantwortung verweigert, verhindert genau die Reife, die er einfordert. Und auch Belastbarkeit ist individuell und keine Frage des Alters. Junge Abgeordnete und ältere, beide Altersgruppen leisten wertvolle Arbeit, bringen ihre Erfahrungen und ihre Vorstellungen von der Zukunft mit in die politische Debatte ein und bilden so ein Parlament, welches ein Abbild unserer Gesellschaft ist. Bestimmt sind nicht alle 16-Jährigen bereit, ein kommunales Mandat zu übernehmen, genau wie nicht alle 40-Jährigen dafür bereit sind, aber wenn man fragt, gibt es 16-Jährige, die dazu bereit sind, ist die Antwort ganz eindeutig Ja. Wir stehen vor Herausforderungen, die junge Menschen besonders betreffen: der Kampf gegen die Klimakrise, die Digitalisierung unserer Lebens- und Arbeitswelt, der sich durch alle Bereiche ziehende Fachkräftemangel, die Belebung ländlicher Räume, bezahlbare Mobilität, der Zugang zu Bildung. Wer diese Themen am stärksten spürt, sollte auch im Parlament darüber mitentscheiden dürfen. Unserem Gesetzentwurf wurde in der Ersten Lesung entgegengehalten, eine Absenkung des Wählbarkeitsalters würde mit der Schulpflicht kollidieren. Das kann man angesichts der mit einem Landtagsmandat verbundenen regelmäßigen Teilnahme an Sitzungen in der Landeshauptstadt durchaus in Erwägung ziehen. Bei kommunalen Gremien besteht diese Problematik aber nicht, denn diese treten wohnortnäher und am Nachmittag oder Abend zusammen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die Vorsitzenden sind zudem gehalten, bei der Terminierung von Sitzungen die gesetzlichen Regelungen zur Schulpflicht und auch zum Jugendschutz zu beachten. Gegen unseren Gesetzentwurf wurde auch ins Feld geführt das Recht und die Pflicht der elterlichen Sorge. Doch auch die damit verbundenen Konflikte lassen sich bei näherem Hinsehen lösen. Nach Paragraf 26 Absatz 2 BGB haben die Eltern bei der Pflege und Erziehung die wachsenden Fähigkeiten und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem, verantwortungsbewusstem Handeln zu berücksichtigen. Die Erziehungsberechtigten besprechen mit dem Kind, sofern es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das bedeutet nicht, dass die Eltern allen Wünschen des Kindes entsprechen oder ein Einvernehmen herbeiführen müssen. Die Wahrnehmung der elterlichen Sorge kann auch Entscheidungen der Sorgeberechtigten gegen den Willen des Kindes erfordern. Im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des kommunalen Mandats werden die Sorgeberechtigten dabei zu berücksichtigen haben, dass die Wahrnehmung dieses Ehrenamtes gesetzlich geregelte Rechte und Pflichten mit sich bringt. Diese sind mit anderen gesetzlichen Verpflichtungen, wie etwa der Schulpflicht, ebenso in bestmöglichen Einklang zu bringen wie mit den übrigen Bedürfnissen des Kindes. Sehr geehrte Kolleg/-innen, junge Menschen bringen Perspektiven ein, die uns Älteren oft fehlen, Mut, Innovationsfreude, umfassende digitale Kompetenz, ein anderes Verständnis von Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Meine Fraktion bleibt bei ihrer Forderung nach einer Absenkung des Wählbarkeitsalters auf 16 Jahre. Wir trauen jungen Menschen etwas zu und wissen, dass sie bereit sind, ihre Zukunft mitzugestalten und zu einer besseren zu machen. Ich bitte nochmals um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Tegtmeier.

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Martina Tegtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Frau Oehlrich, Sie haben hier eben viele Argumente, mit denen wir Ihren Gesetzentwurf abgelehnt haben, aufgezählt. Die waren mir gar nicht mehr so geläufig, weil ich mich hauptsächlich natürlich daran erinnere, wie ich argumentiert habe. Und ich habe nicht so argumentiert, dass wir 16-Jährigen nichts zutrauen, sondern ich habe über die Praktikabilität nachgedacht und als Beispiel die Verhältnisse bei mir im Landkreis, aber auch in meiner Gemeindevertretung dargelegt, weil bei der Ersten Lesung ist immer so als federführendes Bundesland oder als Vorzeigemodell Baden-Württemberg benannt worden. Sie sprachen jetzt von Bundesländern, mir ist gar nicht bekannt, dass mehrere Länder das schon eingeführt hätten. Das ist mir neu. Auf jeden Fall hatte ich auch die Verhältnisse von Baden-Württemberg, also die räumlichen Gegebenheiten gegenübergestellt zu Mecklenburg-Vorpommern, also die wesentlich zahlreicheren kleineren Landkreise, weil das ist eigentlich mein Hauptproblem. Weil wenn man Rechte einräumt, dann muss man auch dafür sorgen, dass sie wahrgenommen werden können. Das ist für mich ein ganz großes Problem. Und in Baden-Württemberg ist es ja so, das Wahlrecht für das Passive wurde für 16-Jährige 2024 eingeführt, und bei der Wahl sind tatsächlich Jugendliche gewählt worden, 0,3 Prozent insgesamt. Eine Evaluierung steht natürlich noch nicht an, und diese Evaluierung, die verfolge ich tatsächlich mit Interesse, wenn die Wahlzeit abgelaufen ist, wie sich das dann für die jungen Menschen überhaupt dargestellt hat, ob diese jungen Menschen auch dabei geblieben sind, ob sie die Herausforderungen meistern konnten. Weil wir haben ja eine Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“, die ihren Bericht schon vorgelegt, die Arbeit abgeschlossen hat, und es gibt ein Kinder- und Jugendgutachten der Enquete-Kommission „Jung sein in MV“, da habe ich natürlich schnell noch mal reingeguckt, um zu erfahren, wurde denn da diese Forderung überhaupt aufgemacht, dass die beteiligten Jugendlichen gerne auch schon früher in die Gemeindevertretung, in die Kreistage gewählt werden möchten, um da mitzubestimmen. Diese Forderung kommt darin gar nicht vor. Was natürlich darin vorkommt, ist, dass durchaus viele Jugendliche politisch interessiert sind, leider sich dann oft auch ein bisschen in merkwürdige Richtungen bewegen. Was denen vollkommen fehlt, ist natürlich, dass sie von den Kommunalpolitikerinnen und -politikern und auch von der Politik insgesamt zu wenig wahrgenommen werden, dass sie meinen, also ihr Interesse würde andere nicht interessieren, sie würden nicht ernst genommen. Das hat sich da ganz klar herauskristallisiert, aber dass eine Forderung für ein passives Wahlrecht gestellt würde, das kam darin nicht vor. Ich sehe die Schwierigkeiten nach wie vor. Ich würde tatsächlich mit Spannung die Evaluierung in Baden-Württemberg abwarten wollen, obwohl Baden-Württemberg wesentlich bessere Voraussetzungen hat, dieses Recht auch allen zu ermöglichen, dass sie teilnehmen können. Ich glaube, auch da werden wir noch viele Hürden vorfinden, die dann erst mal geglättet werden müssen, damit die Beteiligung, so, wie Sie sie hier fordern, auch tatsächlich stattfindet. Also auch heute werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Förster.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um das passive Wahlrecht ab 16. Ich will mich kurzfassen, die krankende Demokratie wird nicht besser dadurch, dass das Wahlalter immer mehr bis zur Kindesnähe abgesenkt wird. Zudem geht es um das passive Wahlrecht für Jugendliche, wo die Eltern noch bestimmen können, ob ihr Kind bis in den späten Abend noch an politischen Veranstaltungen teilnimmt oder zeitig ins Bett geht, um am nächsten Morgen ausgeruht zur Schule zu gehen, wobei das Letztere wahrscheinlich für die Kinder sinnvoller ist. Das Wahlalter hat eine lange Geschichte. Bis weit in das 19. Jahrhundert wurde man in den meisten deutschen Ländern erst mit 24 oder 25 Jahren volljährig. Ab 1870 galt dann die Volljährigkeit mit 21 Jahren. Das änderte sich erst 1975 nach mehr als 100 Jahren mit der Absenkung auf 18 Jahre. Das sollte in Übereinstimmung mit der Volljährigkeit eigentlich die Grenze nach unten sein. Für das aktive Wahlrecht mag eine weitere Absenkung auf das Wahlalter 16, wie es ja auch schon erfolgt ist, akzeptabel sein, aber keinesfalls für das passive Wahlrecht. Hier hat bisher nur Baden-Württemberg eine Ausnahme gemacht, allerdings nur für die kommunale Ebene. Dem folgt der Antrag. Die Antragsteller wollen also hier bei uns im Kreistag und in den kommunalen Gremien Jugendliche sitzen haben, halbe Kinder ohne jede Lebenserfahrung. Der Antrag ist lebensfremd, und ich bin auch sicher, dass die meisten Jugendlichen, jedenfalls die Mehrheit, eine solche Änderung auch nicht gut finden. Diesen Antrag kann eigentlich niemand ernsthaft wollen. Der Antrag ist abzulehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Reinhardt.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben gehört, es geht um das Absenken des passiven Wahlrechts auf 16 Jahre. Frau Oehlrich, Sie wird es nicht überraschen, wir hätten der Überweisung in den Ausschuss natürlich zugestimmt, um dort vielleicht auch eine Anhörung oder eine Debatte zu machen, aber an unseren Gründen für die Ablehnung hat sich hier auch jetzt in den letzten drei Monaten nichts verändert. Wir haben das schon mit dem Jugendschutz bei längeren Sitzungen gehört. Das mag ja in kleinen Gemeindevertretungen und Stadtvertretungen alles noch recht passabel sein, aber ich kann mich an Sitzungen in meinem Kreistag erinnern, wo ich auch erst weit nach null Uhr zu Hause war. Der ist übrigens auch nicht sehr wohnortnah, wenn ich da eine Stunde hinfahren muss und zurückfahren muss. Und so gibt es auch andere Gebietskörperschaften. Ich will mal an die Stadt Marlow erinnern. Eckhardt Rehberg hat mal darauf bestanden, dass es die drittgrößte Stadt des Landes ist, von der Fläche her. (Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU – Zuruf von Harry Glawe, CDU) Auch da muss man schon 25 bis 30 Minuten, wenn man im Außenbezirk wohnt, bis zur Stadtvertretung fahren. Das gilt auch für viele Amtsausschüsse übrigens, auch da sind ja kommunale Vertreter, wenn ich an Röbel oder Altentreptow denke, auch da sind es manchmal 25 bis 30 Minuten bis zum Sitzungsort. Und ob das dann alles noch so mit dem Jugendschutz vereinbar ist, (Zuruf von Horst Förster, AfD) wenn man dann erst gegen Mitternacht nach Hause kommt, halte ich auch, wie Sie das – man macht da einen Abwägungsprozess mit den Eltern, und die genehmigen das dann oder erlauben das nicht. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das finde ich alles sehr schwierig. (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hinzu kommt ja auch noch die Problematik, das haben wir abgesprochen mit den Aufsichtsräten, auch da ist das ja für Minderjährige eher nicht möglich, an solchen Aufsichtsräten teilzunehmen. Und natürlich, die vollständige Geschäftsfähigkeit der Minderjährigen liegt ja nach wie vor nicht vor. Das kann immer zu Problemen führen. Bis dahin können die eigentlich stellvertretende Amtsvorsteher oder Bürgermeister werden. Das ist alles ein bisschen sehr schwierig. Ich will nur zum Schluss sagen, wir als CDU begrüßen es, wenn sich Jugendliche gesellschaftlich im Vereinsleben, in der Feuerwehr oder auch sonst wo engagieren, und wir wollen das ja auch massiv unterstützen. Dazu werden wir noch einen Antrag diese Woche haben, wo wir sagen, wenn Jugendliche sich doll gesellschaftlich engagieren, wollen wir ihnen einen Zuschuss von 2.000 Euro für den Führerschein zahlen. (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist sicherlich eine sinnvolle Maßnahme, da können Sie diese Woche noch zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Wolfgang Waldmüller, CDU – Harry Glawe, CDU: Sehr gut, sehr gut!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Greifswald. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier bei uns im Landtag sind! Ich rufe auf für die Fraktion Die Linke Herrn Albrecht.

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Christian Albrecht Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beteiligung von jungen Menschen ist uns ein ganz besonders wichtiges Anliegen. Und hier möchte ich Sie auch noch mal daran erinnern, dass Rot-Rot da ja schon einiges geliefert hat in dieser Legislatur. Wir haben das Wahlalter 16, wir haben das Jugendbeteiligungsgesetz auf den Weg gebracht. Wir haben auch im letzten Doppelhaushalt die Stärkung von politischer Bildung und vom Jugendplan, und gerade Letzterer ist ja auch eine wichtige Grundlage, wenn wir Kinder und Jugendliche dazu befähigen wollen, ihr aktives oder eben auch ein passives Wahlrecht gut wahrzunehmen. Ich kann zumindest für unsere Fraktion sagen, dass wir uns auch perspektivisch vorstellen könnten, das Wahlrecht für Jugendliche noch weiter abzusenken auf 14 oder aber die Jugendbeteiligung noch weiter zu stärken peu à peu, fachlich gut begleitet. Das muss natürlich auch finanziell entsprechend ausgestattet werden. (allgemeine Unruhe – Glocke der Präsidentin) Hier möchte ich noch mal starkmachen, was Frau Tegtmeier gesagt hat, diese Forderung nach einem passiven Wahlrecht ist im Rahmen der Enquete – und da war ich ja nun viereinhalb Jahre mit dabei – nie aufgekommen, sondern da geht eigentlich immer eher die Richtung dahin, dieses Jugendbeteiligungsgesetz erst mal richtig gut aufzugleisen, das entsprechend auszustatten, den Kindern und Jugendlichen da die Möglichkeit zu geben, über Antragsrecht in den Vertretungen sich entsprechend einzubringen. Und ich glaube, auch da sind wir gerade dabei, das erst mal umzusetzen und zu gucken, ob das läuft, und entsprechend Feedback da dann aufzunehmen. Was ich auf jeden Fall teile, ist Ihr Zutrauen in die jungen Menschen. Ich glaube, die Jugend ist noch mal politischer und besser ausgestattet, als das vielleicht vor 20 Jahren der Fall war. Wir sehen das ja immer auch in den Besuchergruppen, wenn wir da teilweise 7./8. Klassen haben, wo ich feststelle, dass junge Menschen schon wahnsinnig interessiert sind an Politik, auch gut argumentieren können, kluge Fragen stellen, auch schon ein gewisses Selbstverständnis mitbringen, auch für sich und ihre Interessen zu streiten. Und wenn ich mich zurückerinnere, als ich in dem Alter war, da gab es das nicht. Ich habe mich damals für Pokémon interessiert, aber nicht für Politik. Und jetzt haben wir viele junge Menschen, die sind da schon dabei und bringen sich auch zivilgesellschaftlich an vielen Stellen gut ein. Für uns ist aber auch klar, was wir nicht möchten, ist, dass wir hier Mandatsträger zweiter Klasse haben, oder ich sage mal so, Abgeordneten-Azubis. Aber da würden wir ein Stück weit jetzt reinlaufen. Die Argumente sind schon vorgetragen worden. Wir haben Fragen eingeschränkter Geschäftsfähigkeit, wir haben Haftungsfragen, Tätigkeiten, die nicht ausgeführt werden können, Aufsichtsräte oder stellvertretende Bürgermeister und Ähnliches. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dafür gibt es Lösungen.) Wir haben die Rechte der Eltern, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dazu komme ich auch gleich, und die Schulpflicht. So, jetzt ist es natürlich so, können Sie auch sagen, ja, man kann das entsprechend gestalten am Nachmittag . Jetzt weiß ich nicht, wie es bei Ihnen ist, wir in Rostock, wir haben schon ein relativ junges Gremium mit der Bürgerschaft, und trotzdem, die Bürgerschaftssitzung und auch die Ausschüsse, das kriegen wir noch halbwegs vernünftig hin. Es gibt aber auch viele Informationsveranstaltungen. Dann muss ich eben 11:00 oder 13:00 Uhr zuerst dahin gehen, um mir dann später bei anderen Themen eine Meinung zu bilden. Also auch das ist oft schwierig bei der Gestaltung. Und bei diesen Fragen von Vereinbarkeit haben wir ja für alle Bevölkerungsgruppen große Probleme. Ich möchte aber auch sagen, das soll kein Totschlagargument sein. Da, stellen Sie auch richtig fest, da gibt es durchaus Lösungen, aber die muss man ja erst mal finden und dann auch entsprechend einbringen. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gucken Sie mal in den Gesetzentwurf!) In Baden-Württemberg gibt es ja dieses Gesetz entsprechend. Da gibt es auch die aufgeführten Probleme. Und auch hier bin ich sehr nah bei dem, was Frau Tegtmeier sagt: Lassen Sie uns das doch mal anschauen! Lassen Sie uns da eine Legislatur durchlaufen! Lassen Sie uns gucken, wie das dann funktioniert hat! Welche Probleme sind wirklich virulent geworden? Hat man die lösen können? Wenn ja, wie hat man die gelöst? Weil bevor wir jetzt losrennen und uns auch, sage ich jetzt mal, auf blauen Dunst in so eine Debatte begeben, irgendwas machen, dann feststellen, das funktioniert nicht gut, und das dann noch mal anfassen, würde ich einfach sagen, die ein/zwei Jahre haben wir auch noch, uns das vernünftig anzuschauen, dann auch daraus zu lernen aus der Best Practice und dann eventuell einen eigenen Vorschlag zu machen. Da wären wir dann auch entsprechend mit dabei. Aber ich glaube, Stand heute sind wir in der fachlichen Debatte noch gar nicht weit genug, um hier zu einem vernünftigen Vorschlag zu kommen. Deswegen abschließend grundsätzlich: Als Fraktion Die Linke haben wir da eine Offenheit für das Anliegen, sehen uns noch nicht ganz so weit, so was dann auch wirklich jetzt hier auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Bedingungen bei uns noch mal ein bisschen andere sind als in Baden-Württemberg. Wir können von dort aber lernen. Dafür brauchen wir aber erst mal eine solche Evaluation, und dann gucken wir uns das an. Entsprechend würden wir das dann heute ablehnen, und damit bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke und Martina Tegtmeier, SPD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich rufe jetzt auf für die Gruppe der FDP Herrn Böhringer zu seiner ersten Rede. (Zuruf aus dem Plenum: Viel Erfolg!)

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Noah Böhringer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Natürlich, ich bin ein bisschen enttäuscht, wenn ich das hier höre, weil mir fehlt ein bisschen der Mut, der Mut, den normalerweise junge Menschen haben, der aber scheinbar bei Ihnen allen fehlt. Warum gehen wir nicht mal voran? Warum machen wir nicht einfach mal? (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, David Wulff, FDP, und Hannes Damm, fraktionslos) Baden-Württemberg hat es gemacht. Ich finde es einfach schade, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern wieder das machen, was Mecklenburg-Vorpommern immer macht, wir warten, wir warten. Wir schauen, wie die anderen das machen, und am Ende sind wir wieder Schlusslicht, wie gefühlt überall, in allen möglichen Bereichen, wenn wir im Deutschlandvergleich dabei sind. Junge Menschen zeigen Tag für Tag, was sie alles können, gerade im Ehrenamt. Und das ist für mich einfach ein gutes Beispiel dafür. Was Sie hier sagen, sind für mich faule Ausreden. Räumliche Entfernung – das gleiche Problem habe ich doch als Erwachsener auch, wenn ich keinen Führerschein habe. Das sind Probleme, die man lösen kann, wo es Lösungen dafür gibt. Ich finde es auch sehr gut, dass die GRÜNEN hier vorangehen und einfach mal einen guten Gesetzentwurf einbringen. Und andere Sachen, die mir dabei auch noch auffallen, über das passive Wahlrecht zu sprechen, das ist ja wohl schlimmer. An den Kollegen von der AfD: Was würden Sie denn davon halten, wenn ich einfach mal sage, dass wir das passive Wahlrecht vielleicht mal im Alter begrenzen? Das wäre auch eine verrückte Forderung, ne? (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das finden Sie sicher nicht so toll. (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und David Wulff, FDP) Am Ende kann ich einfach nur sagen, ja, in der Enquete-Kommission stand das jetzt nicht als Forderung dabei, aber wir hatten eine Expertenanhörung. In der Expertenanhörung ging es darum, was die Rechte junger Menschen fördern könnte, und dabei wurde eben genau dieser Punkt genannt, der halt jetzt hier gefordert wird. Ich weiß, Christian, du hast gesagt, heute würdet ihr nicht zustimmen. Ich hoffe, ihr werdet es vielleicht irgendwann tun und noch mal darüber nachdenken in der Fraktion, vielleicht auch noch mit der SPD-Fraktion, weil ich weiß, dass es bei euch auch Abgeordnete gibt, die sehr bereit sind, für junge Menschen etwas zu tun. Ich hoffe, dass ihr es auch tun werdet. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) In diesem Sinne, wir werden diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5420. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/5420. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/5420 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Gruppe der FDP sowie eines fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen durch die Fraktionen Die Linke, SPD, CDU, AfD sowie einer fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5420 abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/6312. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (Erste Lesung) – Drucksache 8/6312 – Bevor ich dem Minister das Wort für die Einbringung erteile, begrüße ich recht herzlich auf der Pressetribüne unseren Landesbrandmeister sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter unseres Landesfeuerwehrverbandes. Schön, dass ihr heute hier seid! Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres und Bau Christian Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir Ihnen nach einem deutlich längeren Prozess die Novellierung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes vorstellen dürfen. Bei dem Prozess bedanke ich mich ganz ausdrücklich bei einer Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen in den eigenen Behörden, aber auch in den Brandschutzdienststellen der Landkreise und beim Landkreistag und Städte- und Gemeindetag, viel herzlicher, mindestens genauso herzlich, viel herzlicher noch bei denen, die uns ehrenamtlich geholfen haben. Wir haben einen eher untypischen Gesetzgebungsprozess mit einem gut anderthalbjährigen Vorlaufzeitraum, in dem wir versucht haben einzusammeln, was sich über die letzten zehn/zwölf Jahre an Lücken, an Ergänzungen, an Änderungsbedarf ergeben hat. Wir haben alle zusammen mit denen, die jeden Tag mit diesem Gesetz umgehen müssen – ehrenamtlich, auch hauptamtlich, aber vor allem ehrenamtlich –, einen Prozess gestaltet, um die Punkte, die wir anpacken wollen, uns anzuschauen und auch gemeinsam nach Möglichkeit Meinungen zu bilden, wie wir es angehen wollen. Vor diesem Hintergrund freue ich mich sehr, dass wir ganz viel Zeit geschenkt bekommen haben. Ich erinnere mich an einen Termin, die Kreisbrandmeister und der Landesbrandmeister waren ins Ministerium gekommen vor circa einem Jahr, und man hatte sich vorgenommen, es waren, glaube ich, 78 Punkte oder 71 Punkte, die an einem Tag gemeinsam durchzusprechen. Wir sind uns mittags in der Kantine begegnet, und ich glaube, sie waren bei Punkt 12, und da war ich mir sicher, die schenken uns noch deutlich mehr ehrenamtliche Zeit als diesen einen Tag. Und so ist es am Ende auch gekommen. Gleichwohl glaube ich, dass wir darüber es geschafft haben, Ihnen etwas vorlegen zu können, was sehr tief abbildet die Erwartungshaltungen, die Erfordernisse, die aus der Praxis an uns herangetragen worden sind. Das, was wir dort einsammeln, was wir gemeinsam bewerten und, wie gesagt, dann Lösungen zuführen konnten, lässt sich grob – es sind auch Detailregelungen dabei –, grob in drei große Blöcke nach meiner Überzeugung eintakten. Den ersten, wie ich finde, größten Block würde ich überschreiben mit „Stärkung des Ehrenamtes“. Erstens. Sie werden Reglungen finden, dass etwas, was eigentlich nach Kommunalverfassung selbstverständlich ist, auch klar ist, schon immer, gleichwohl an vielen Stellen zu Reibungspunkten führt, dass nämlich das Feuerwehrwesen gemeindlich durch eine Satzung zu regeln ist. Sie werden jetzt Gemeinden finden, wo die Gemeindevertretung/der Bürgermeister die Satzung ziemlich autonom gestalten. Das führt dann zu manchem Reibungsverlust zu den Feuerwehren. Sie finden auch Feuerwehren, die davon ausgehen, dass die Satzung quasi ihre sei und sie sie ohne die Gemeindevertretung machen könnten. Auch das führt zu Reibungsverlusten und Reibungen. Ich will mal deutlich sagen, das sind kommunale Satzungen, die haben Außenwirkung, die kann nur die Gemeindevertretung beschließen. Klugerweise, wie es die meisten Gemeinden machen, tut man das gemeinsam, dann sind beide Seiten zufrieden. Aber wir wollen noch einmal deutlicher im Gesetz klarstellen, das, was nach außen wirkt, muss die Gemeindevertretung als Satzung beschließen, aber wir werden, wenn Sie uns folgen, eine zweite Regelung einführen, die sagt, alles, was im Innenleben der Freiwilligen Feuerwehr ist, muss eben nicht in der Satzung sein, sondern kann – wir würden es Geschäftsordnung nennen, hier im Gesetz heißt es Dienstordnung –, kann die Feuerwehr für sich selber regeln in der Dienstordnung. Das können sie selber mit ihrer Mitgliederversammlung gestalten. Die wissen untereinander am besten, wie sie sich ehrenamtlich intern organisieren wollen. Wir wollen also die Regelungsmaterie verteilen und sagen, das, was nur feuerwehrintern ist, kann dann auch gerne die Feuerwehr ganz alleine intern tun – stärkt Ehrenamt, stärkt die Möglichkeiten, ein Stück weit selbstbestimmt Dinge umzusetzen. (Beifall Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Wir wollen darüber hinaus in den wenigen Fällen, die hoffentlich nie eintreten, wo die Freiwillige Feuerwehr nicht mehr mit Ehrenamt stark genug ist, um ihre Einsatzfähigkeit herzustellen, wenn also das zum Tragen kommt, was schon ewig im Gesetz ist, dass sie nämlich eine Pflichtfeuerwehr zusätzlich berufen kann, wollen wir ein bisschen modifizieren. Bisher wäre es nach dem Gesetz so, wenn ich nicht genug Kräfte habe, würde ich die Freiwillige Feuerwehr auflösen, eine Pflichtfeuerwehr benennen, und alles, was da an ehrenamtlichem Engagement drinsteckt mit eigenen Regelungen, mit eigener Wehrführung, mit Wahlrechten würde ich kaputtspielen, und ich würde im Zweifel vermutlich trotzdem wieder diejenigen, die vorher ehrenamtlich waren, als Allererste in die Pflichtfeuerwehr berufen und dann ein paar Kameraden dazu. Das löst aber Ungerechtigkeit aus. Wir werden deshalb, sofern Sie uns folgen, diesen Tatbestand anpassen, dort, wo ein freiwilliger Feuerwehrbestand da ist, so würde man dann nur dazu ergänzend einzelne Mitglieder als verpflichtend hinzunehmen, aber die ehrenamtlich organisierte Struktur nicht zerschlagen. Auch da stärken wir das, was an Ehrenamt dann schon dort ist. Wir würden einen sehr kleinen Punkt, aber wenn er wirksam würde – hoffentlich passiert das nie, sage ich vorneweg –, sehr groß in der Wirkung, gerne anpassen. Sie wissen, dass es eine Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse gibt, so was wie die Berufsgenossenschaft der Freiwilligen Feuerwehren. Und wenn mal der schlimmste aller Fälle eintritt, eine Kameradin oder ein Kamerad im Einsatz gar ums Leben käme, würden dort Leistungen für die Familien, für die Kinder, für die Partnerin oder den Partner geleistet. Bisher hängt das hart an der Regelung, ich bin verheiratet. Wir wissen, dass Lebensmodelle vielfältiger geworden sind und dass es durchaus mindestens genauso Einstehensbereitschaften gibt zwischen Paaren, die unverheiratet sind, die gemeinsam Häuser erwerben, Kinder haben. In dem Falle mussten wir bislang leider einer Partnerin, einem Partner in die Augen schauen und sagen, es fehlt der Trauschein. Das können wir bei der Rente und vielen anderen Dingen tun, in diesem Falle finde ich es völlig unangemessen. Diejenigen, die sich da engagieren, im Zweifel sich für uns alle in eine gefährliche Situation bringen, müssen sicher sein, dass die Familie im Zweifel sicher ist, und das wollen wir gerne ergänzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Wir glauben darüber hinaus, dass das Ehrenamt zuweilen darunter leidet, dass nicht alle in den Gemeinden wissen, dass Freiwillige Feuerwehr von „freiwillig“ kommt, weil man ehrenamtlich dabei ist. Zuweilen gibt es Hinweise, dass quasi Freiwillige Feuerwehren gerufen werden wie ein Dienstleister. Bei Sturm ist der Baum im Garten umgekippt, eine Gefahr droht. Ist es richtig, die Freiwillige Feuerwehr zu rufen? Wenn der Baum einfach nur liegt, ist es, offen eingestanden, mit dem Umgang der ehrenamtlichen Zeit der Kameradinnen und Kameraden ein ziemlich liederlicher Umgang, dann muss ich im Zweifel ein privates Dienstleistungsunternehmen rufen, das unter der Woche den Baum zerlegt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Sie finden Ähnliches bei manchem Betreiber von Brandmeldeanlagen. Wenn die nicht ordentlich gewartet und gepflegt werden, lösen sie häufiger aus, als sie eigentlich müssen. Für die Kameradinnen und Kameraden heißt das ausrücken, im Zweifel dem Arbeitgeber mitteilen, dass sie jetzt sofort die Arbeit abbrechen. Wenn Sie das zu häufig tun, gefährden Sie im Übrigen die Bereitschaft der Kameradinnen und Kameraden zu kommen. Auch da würden wir das Ehrenamt gerne stärken, indem wir die Regelungen sehr klar beibehalten. Notfall, Brand, Hilfeleistung, Unfall – alles bleibt kostenfrei, aber dann, wenn jemand wie eine Dienstleistung glaubt, Freiwillige Feuerwehr rufen zu können, wenn jemand nicht ordentlich mit den Anlagen umgeht, die in diesem Bereich Meldungen auslösen, dann wollen wir den Gemeinden noch einmal deutlicher Kostenübertragungspflichten an die Hand geben, auch dort zum Schutz von Ehrenamt. Wer das missbraucht, wer das nicht ordentlich behandelt, der muss dann im Zweifel auch mit Kostentragung rechnen, auch zum Schutz derer, die sich ehrenamtlich engagieren, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ein zweiter großer Block neben der Stärkung des Ehrenamts ist ein spezifisches Ehrenamt, nämlich die Amtswehrführung. Da sind die Kameradinnen und Kameraden zum Teil tiefer drin als ich. Vor einigen Jahren ins Gesetz gekommen, erst mal als Begriff, wir haben gesehen, dass die Amtswehrführung sich in der praktischen, operativen Tätigkeit sehr weit auseinanderentwickelt. Das hängt ein bisschen davon ab, ob das Amt, ob die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister eines Amtes dieser Rolle, dieser Figur, diesem Personenkreis etwas auch zutrauen, zweitens, ob einzelne Amtswehrführungen sich das auch erkämpfen. Wir glauben, dass wir eine Definition im Gesetz brauchen, die einen klaren Aufgabenkatalog vorgibt. Die Amtswehrführung hat einen extremen Wert für die Koordinierung innerhalb des Amtes zwischen den Wehren, für die Beratung aller Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und auch ein bisschen für die Abstimmungsprozesse zwischen den gemeindlichen Feuerwehren eines Amtes. Wir wollen sehr gerne sehr viel klarer die Rolle definieren, wir wollen sehr viel klarer sagen, was Amtsführung darf, soll und kann, und wir wollen gerne im Gesetz ergänzen, dass künftig Gemeinden innerhalb des Amtes auch gemeinsam Teile, spezielle Aufgaben oder ganze Feuerwehraufgaben gemeinsam erledigen können. Um einem Missverständnis von Anfang an entgegenzutreten: kein Zwang, aber Möglichkeit. Die Möglichkeit gibt es bisher nicht, wir wollen die gerne eröffnen. Und wenn es auf Amtsebene die Überlegung gibt, wir können etwas zusammen besser als allein, dann soll die Chance gegeben werden. Wir wollen also stärken, die Amtsebene soll möglich sein, der Amtswehrführer soll eine klarere, breitere Rolle bekommen. Und zu guter Letzt würden wir gerne Vereinfachungen vornehmen bei Gebühren und Finanzierungen. Zum einen würden wir den Ämtern, den Behörden gerne dann, wenn ich Gebührenbescheide formulieren muss, für die Gebührenkalkulation mit Pauschalierungen helfen. Bisher müssen Sie quasi beim Einsatz für jede einzelne eingesetzte Kameradin und Kameraden deren Stundenlohn kennen, und dann können Sie demjenigen, der böswilligerweise einen Einsatz ausgelöst hat, hinterher eine Rechnung schreiben. Wir würden gerne für Fahrzeuge, für Personen mit Pauschalierungen helfen. Wichtig ist, jeder kann weiterhin nach unserem Vorschlag individuell seine Gebührenkalkulation machen. Wer das gerne mag – in größeren Städten mit entsprechender Verwaltungskraft mag das funktionieren –, der macht das individuell. Wir wollen aber die, die sagen, ich will es mir gern leichter machen, mit Pauschalierungen unterstützen, sodass Gebührenkalkulationen leichter werden. Auf die Art und Weise helfen wir wiederum den Behörden, vor allen Dingen der kleineren Ämter, und wir sorgen dafür, dass hoffentlich häufiger dort, wo Missbrauch stattfindet, tatsächlich auch Gebühren erhoben werden, erhoben werden können, die dann auch ein Stück weit eine verhaltenslenkende – so nenne ich es mal freundlich – Wirkung entfalten dürfen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Zu guter Letzt schlagen wir Ihnen vor, dass wir auch auf der Seite der Finanzierung bei der Feuerschutzsteuer nicht nur Investitionen für die Kreise und kreisfreien Städte ermöglichen, sondern dass daraus ein längerer Diskussionsprozess im Übrigen mit den Landkreisen, der dem vorausgegangen ist, wofür ich den Landräten sehr dankbar bin, dass sie künftig einen Teil der Feuerschutzsteuer, die ihnen zugewiesen wird, einsetzen können, um entweder für die Führerscheinausbildung der freiwilligen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden selbst Fahrlehrer und Fahrlehrer zu beschäftigen oder aber über Rahmenverträge in den jeweiligen Landkreisen genau diese Führerscheine zu unterstützen. Das nimmt die Gemeinden nicht aus ihrer finanziellen Verantwortung raus, es soll aber helfen und es soll insbesondere günstiger machen und sicherstellen, dass die Ausbildungen sehr zeitnah stattfinden können. Das ist ein bisschen der Kanon dessen, was wir Ihnen an die Hand geben, ich glaube, viele gute gemeinsame Lösungen, vor allen Dingen gemeinsam gefunden, gemeinsam vorbereitet. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir jetzt in einen spannenden gemeinsamen Diskussionsprozess kommen. Die Kameradinnen und Kameraden in den Freiwilligen Feuerwehren warten zwischenzeitlich auf dieses neue Gesetz, weil sie ja die Vorlaufzeit kennen. Von daher haben wir da eine gewisse Erwartungshaltung, die wir gemeinsam bedienen. Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen. Und ich glaube, wir haben zum Beispiel beim Musterfeuerwehrgerätehaus bewiesen, dass diese gemeinsamen Prozesse extrem wirksam sind. Gestern konnten wir sagen, 58 Gemeinden werden davon profitieren können. Auch das ist gemeinsam entwickelt, auch da ist der Prozess gemeinsam gegangen, bis hin zur Auswahl derer, die am Ende ein Musterfeuerwehrgerätehaus bekommen. (Patrick Dahlemann, SPD: Respekt!) Die gleichen Beteiligten haben hier geholfen. Das zeigt, es ist ein sehr produktiver gemeinsamer Prozess, für den ich mich herzlich bedanke und mich freue, dass ich Ihnen den jetzt in Ihre Diskussionsobhut übergeben darf. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/6312 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, Drucksache 8/6314. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/6314 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Frau Oldenburg.

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Simone Oldenburg

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gute Nachrichten für mehr als 50.000 Grundschulkinder und ihre Eltern, denn mit diesem Gesetz erleichtern zahlreiche Verbesserungen die Kindertagesförderung. Erstens führen wir mit dem neuen Schuljahr den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in unserem Bundesland jahrgangsstufenweise ein. Damit haben alle Grundschulkinder automatisch einen Anspruch auf eine 40-stündige Förderung in Schule und Hort, die auch durch außerschulische Kooperationspartner unterstützt wird. Zweitens haben alle Eltern ganz automatisch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Förderung und Betreuung, ohne Antragstellung, ohne Bewilligung, ohne Arbeitgeberbescheinigung, ohne Nachweis, ob die Eltern Teilzeit oder Vollzeit arbeiten, ohne Nachweis, ob man sich in Elternzeit oder Mutterschutz oder in einer Fortbildung befindet, (Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke) und ohne Nachweis der Arbeits- und Wegezeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Mich stört das da eigentlich. (Torsten Renz, CDU: Herr Koplin, einmal Amtshilfe!) Danke schön! Danke schön, Herr Renz! So viel weniger, so viel weniger für fünf Stunden mehr für alle Kinder, denn der 35-stündige Teilzeitplatz wurde durch den 40-Stunden-Vertrag ersetzt. Drittens haben selbstverständlich auch alle Eltern weiterhin die Möglichkeit – im Gegensatz zu anderen Bundesländern –, einen 50-stündigen Ganztagsplatz zu beantragen, und ganz genau so wie in allen anderen Jahren zuvor ohne weitere Einschränkungen, gibt es nicht, wird künftig auch weiterhin in Mecklenburg-Vorpommern der überwiegende Förderumfang sein. Also wir rechnen damit, dass weiterhin 50 Stunden wöchentlich am meisten beansprucht werden. (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Hört, hört!) Viertens haben wir, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) viertens haben wir die Möglichkeit zur Förderung von Kindern im Grundschulalter auch durch Kindertagespflegepersonen für alle Eltern geschaffen. Und fünftens stehen endlich – endlich, nach über drei Jahrzehnten – nun auch für Kinder mit Behinderungen ausreichend Hortplätze sowohl in der Schulzeit als auch in den Ferien zur Verfügung. Sehr geehrte Damen und Herren, diese Novelle war von Anfang an maßgeblich dafür konzipiert, den bundesrechtlichen Ganztagsanspruch in Landesrecht umzusetzen. In den vier Novellen zuvor haben wir schrittweise auch die Qualität in der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kleinsten verbessert, angefangen bei der Senkung der Fachkraft-Kind-Relation in der Kita auf 1 : 14 oder dem systematischen Ausbau der Sprachförderung bis hin zur Anhebung der Ausbildungsvergütung und der Einführung des beitragsfreien Ferienhortes sowie der Stärkung der Fach- und Praxisberatung. Darüber hinaus haben wir nach vielen Jahren des Stillstands den Abschluss eines Landesrahmenvertrages zwischen den Leistungsträgern und den Leistungserbringern erreicht, mit Standards für das gesamte Land und somit zusätzlichen 700 Erzieherinnen und Erziehern. Alle Verbesserungen, jede Minute Bildung und Betreuung, jedes pädagogische Angebot ist und bleibt für die Eltern beitragsfrei, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) genau wie die Einführung des Ganztagsrechtsanspruches, der dann mit dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschüler gilt. Und dann werden sogar noch die Sommerferien für die Viertklässler in das beitragsfreie Angebot einbezogen, (Torsten Renz, CDU: Auch noch!) was bis jetzt nicht möglich ist. (Torsten Renz, CDU: Gar nicht auszuhalten!) Sehr geehrte Damen und Herren, was verbessert sich mit dieser Novelle noch? Künftig können auch Horte in die externen Angebotsformate der ganztägig arbeitenden Grundschulen eingebunden werden. Und darüber hinaus nutzen Schule und Hort bestimmte Räume wie Werk-, Musik- und Kunsträume gemeinsam, um miteinander an Projekten zu arbeiten oder Lernerfahrungen der Kinder zu verstetigen. Und wir führen Ganztagskoordinatorinnen und Ganztagskoordinatoren für eine enge Kooperation von Hort und Schule ein. Und darauf gehe ich dann am Freitag näher ein, wenn es um den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht. Eine weitere Veränderung betrifft ab dem Jahr 2027 die digitale Erfassung der An- und Abwesenheiten durch die Träger. Auf Grundlage dieser Erhebungen können dann die Bedarfe der Eltern und die tatsächliche Inanspruchnahme faktenbasiert evaluiert werden. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich bei allen bedanken, die an dieser Novelle mitgewirkt haben, besonders aber bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ihren Vorschlag des Runden Tisches Ganztag, der eine sehr gute Vorarbeit für diese Novelle geleistet hat. Danke, liebe Jutta! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Parallel zu diesem Gesetzgebungsverfahren arbeiten wir natürlich im Forum „Gute Kita 2030“ an weiteren künftigen Verbesserungen für die Kindertagesförderung und die Kindertagespflege und wir evaluieren mit dem kleinen Runden Tisch den gesamten Prozess der Umsetzung des Rechtsanspruches, um auch jederzeit auf Entwicklungen reagieren zu können. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, es wird Sie nicht verwundern, dass ich als Oppositionspolitiker, Frau Oldenburg, etwas Wasser in den Wein gießen muss (Torsten Renz, CDU: Doch!) und natürlich Ihnen da jetzt nicht gänzlich folgen kann, was Sie hier als Feuerwerk dargestellt haben, wie jetzt die Betreuung in den Kindertagesstätten beispielsweise abgesichert ist. Wir beraten heute den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes. Die Landesregierung verkauft die als große Antwort auf den bundesrechtlichen Ganztagsanspruch ab 2026/2027, das haben wir gerade gehört. Ich sage Ihnen aus Sicht der AfD, Sie setzen erneut auf Anspruchserweiterung, neue Strukturen, mehr Verwaltung, aber Sie liefern halt keine belastbare Qualitätssicherung dort, wo sie im Alltag entscheidet, nämlich bei der Fachkraft-Kind-Relation, sehr geehrte Damen und Herren. Und genau das ist der rote Faden dieses KiföG-Prozesses, und zwar seit Jahren, den wir auch hier im Plenum immer wieder sozusagen auf der Tagesordnung hatten. Schon beim ersten Änderungsgesetz, jenem zum Ferienhort und zu Beitragsfragen, habe ich im Plenum deutlich gemacht für die AfD, Sie haben in Mecklenburg-Vorpommern wiederholt große Summen bewegt, aber zu oft in Richtung der Gebühren- und Leistungsausweitung, statt zuerst die Rahmenbedingungen, die Köpfe und die Qualität vor Ort zu sichern. Wir kritisierten beständig, dass Bundesmittel des Gute-Kita-Gesetzes aus politischen und Wahlwerbungsgründen in der Tat vor allem in Gebührenentlastung gelenkt wurden, statt neue Erzieher für eine angemessene Betreuung zu gewinnen. (Thomas Krüger, SPD: Haben wir getan.) Genau dieser Grundsatz gilt heute erst recht, Herr Krüger. (Thomas Krüger, SPD: Haben wir getan.) Das haben Sie nicht getan. (Thomas Krüger, SPD: Klar, haben wir getan.) Sie waren das einzige Bundesland, ich habe es ja, ich möchte es gebetsmühlenartig hier wiederholen, (Thomas Krüger, SPD: Wir waren die Ersten, die es getan haben.) das einzige Bundesland, das die gesamten, (Thomas Krüger, SPD: Wir haben es getan.) das die gesamten Mittel des Gute-Kita-Gesetzes sozusagen ausschließlich in die Beitragsfreiheit gesteckt hat damals, 2019. (Thomas Krüger, SPD: Wir waren bundesweit die Ersten.) Erst die Qualität, dann weitere Leistungsversprechen, denn ein Rechtsanspruch ist nur so viel wert wie die reale Umsetzung in der Gruppe, sehr geehrte Damen und Herren. Wenn Sie heute so tun, als sei das der große Qualitätswurf, dann müssen Sie sich fragen lassen, warum Qualitätsmittel in der Vergangenheit nicht systematisch eben genau in die Qualitätssicherung geflossen sind. Das war keine Randbemerkung, das war meine Hauptkritik in der Vergangenheit, Politik mit Publicity als Hauptziel und Überschriften statt mit dauerhaften, wirksamen Strukturen am Kind. (Andreas Butzki, SPD: Glauben Sie das wirklich, was Sie erzählen?) Und wir hören es ja immer wieder, dass gebetsmühlenartig die beitragsfreie Kita (Andreas Butzki, SPD: Traurig, traurig!) jetzt wie eine Monstranz vor sich her getragen wird. Und, Herr Butzki und Herr Barlen, noch mal für Sie zur Einordnung, auch im Wahlprogramm der AfD wird die beitragsfreie Kita stehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ich glaube, das wird hier, keiner im Saal will das sozusagen wieder zurückdrehen, auch wenn Sie wider besseres Wissen etwas anderes behaupten. (Julian Barlen, SPD: Sie haben gesagt, dass Sie die wieder einführen wollen, die Gebühren.) Der aktuelle Gesetzentwurf bindet den Ganztagsanspruch landesrechtlich ein (Julian Barlen, SPD: Das haben nicht wir gesagt. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) und definiert neue Förderumfänge bis hin zum 40-Stunden-Rahmen inklusive Schulzeit und Ferien. Die Bildungsministerin führte dazu gerade aus. Gleichzeitig schaffen Sie neue Kooperations- und Steuerungslogiken. Und hier wird es für den Alltag entscheidend. Deshalb bin ich gespannt, wie die Anhörung im Bildungsausschuss dazu ablaufen wird. Sie führen Ganztagskoordinatoren ein, so als Schnittstelle zwischen Schule, Hort und Eltern, inklusive Begleitung und Umsetzung einer Musterkooperationsvereinbarung aus dem Runden Tisch „Ganztag“. Dafür gibt es jetzt die zusätzlichen Zeitkontingente, aber ausdrücklich als mittelbare pädagogische Arbeitszeit. Und was heißt das in der Praxis, sehr geehrte Damen und Herren? Wenn der Personalschlüssel ohnehin auf Kante läuft, wird Koordination schnell zur zusätzlichen Belastung, die am Ende die reale Fachkraft-Kind-Relation im Tagesverlauf verschlechtert und halt nicht verbessert. Sie nennen 1 : 14, aber Sie liefern keine Alltagssicherheit. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Ja, im Gesetz wurde an zentraler Stelle wie geplant „15“ durch „14“ ersetzt. Aber wer in Einrichtungen unterwegs ist, weiß doch, Herr Krüger, entscheidend ist nicht die Zahl im Gesetz, entscheidend ist, ob sie im Alltag verlässlich eingehalten werden kann. Ab 2027 sollen Träger zudem die täglichen An- und Abwesenheitszeiten der Kinder digital erfassen und übermitteln. Begründet wird das mit Steuerung und Qualitätssicherung und effizientem Ressourceneinsatz. Das ist auch die Forderung der Kostenträger. Und dieser Forderung schließen wir uns auch an als AfD-Fraktion. Wir sind natürlich gespannt, wie das in der Praxis umgesetzt werden kann. Im Bildungsausschuss führte die Ministerin dazu aus, dass das offensichtlich derzeit schon gemacht wird und dass das jetzt keinen großen Mehraufwand bedeutet für die Kindertageseinrichtungen. Ja, Sie liefern mehr Daten, mehr Verordnungsermächtigung, mehr Übermittlung, aber Sie umgehen die Kernfrage: Wie stellen Sie sicher, dass die Fachkraft-Kind-Relation im Ganztag nicht nur im Gesetz, sondern im Gruppenraum gilt? Unsere Schlussfolgerung als AfD lautet daher: Ganztag ohne Qualität ist ein Risiko für Kinder und Fachkräfte. Dieser Gesetzentwurf trägt das Risiko in sich, dass der Ganztag zwar formal ausgeweitet wird, aber praktisch so umgesetzt werden muss, wie wir es aus vielen Bereichen kennen, nämlich mit Verdichtung, mit Ausfällen, mit Springen, mit Springern und Notlösungen und am Ende mit weniger Beziehung und weniger Zuwendung pro Kind. Das wollen wir nicht, sehr geehrte Damen und Herren. Ein echtes Qualitäts- und Personalprogramm sollte vor der Anspruchsausweitung erfolgen und nicht als Evaluationsbericht 2027 und 2031. Meine Damen und Herren, wir als AfD-Fraktion stehen für ein einfaches Prinzip: Ein Rechtsanspruch darf kein politisches Schaufenster sein. Er muss sich im Alltag als tragfähig erweisen. Und das entscheidet sich an der Fachkraft-Kind-Relation jeden Tag in jeder Gruppe. Deshalb sind wir auf die Debatte im Ausschuss dazu gespannt, auf die Expertenanhörung gespannt und wir werden natürlich uns dort als AfD-Fraktion wie immer fachlich sehr gut einbringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Andreas Butzki, SPD: Traurig, traurig!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Renz.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, zu diesem Gesetzentwurf die bekannten Worte, wenn Opposition Anträge stellt, würde die Regierung sagen: zu spät, kein Konzept, zu wenig. Für diesen Gesetzentwurf will ich mich zumindest konzentrieren auf zwei Dinge, nämlich „zu spät“ und „zu wenig“, meine sehr geehrten Damen und Herren. Zu spät, das zeigt sich alleine schon daran, dass überfallartig Die Linke im letzten Bildungsausschuss plötzlich diesen Gesetzentwurf, der noch nicht mal eingebracht wurde im Landtag, auf die Tagesordnung setzen musste, damit wir sozusagen aus den Puschen kommen. Und wenn man sagt „aus den Puschen kommen“, dann muss man sich mal so ein bisschen die Zeitschiene anschauen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) und dann stellt man fest, Herr Albrecht – das können Sie nicht wissen, deswegen sage ich Ihnen das –, dass im Bund CDU und SPD mit Unterstützung der GRÜNEN und ohne Gegenstimmen damals im Jahre 2021, im Jahre 2021 diesen gesetzlichen Anspruch im Bund fixiert haben. Und nun hat man gebraucht von 2021 bis März 2026 sozusagen, um jetzt das, was eine Selbstverständlichkeit ist, nämlich dieses Bundesrecht auch mit Leben zu füllen und in Landesrecht zu überführen, das bringt man jetzt auf den letzten Metern hier ein. Und dann müssen wir natürlich alle wissen, in vier/fünf Monaten spätestens geht das neue Schuljahr los, wahrscheinlich in fünf Monaten, und jetzt müssen wir auf den letzten Metern noch richtig Betrieb machen. Deswegen sage ich Ihnen, viel zu spät und eine Selbstverständlichkeit, die jetzt hier auf den Weg gebracht wird bei der zigsten Novellierung des KiföGs. Da muss man sich schon mal fragen, ob Sie auch mal Prioritäten setzen. Und ich war ganz erstaunt, muss ich Ihnen ehrlich sagen, dass dann hier, also darüber war ich nicht erstaunt, dass hier die Erfolgsstory der letzten viereinhalb Jahre im KiföG-Bereich noch mal vorgetragen wurde, aber wenn es denn so um wegweisende Dinge geht, im Jahre 2026 befassen wir uns jetzt mit Ganztagskoordinatoren, die sich dann um die Zusammenarbeit von Hort und Schule kümmern. Ja, Herr Krüger, der wackelt schon zu Recht mit dem Kopf. (Thomas Krüger, SPD: Ich habe gerade eine Mail gelesen, Herr Renz.) Also, lieber Herr Krüger, wenn wir uns in 1989 mal zurückversetzen, also jetzt fangen wir an, im Jahre 2026, uns über die Koordinierung zwischen Hort und Schule auszutauschen! Und da das ja fast wie eine neue Erfindung klingt, müssen wir natürlich Koordinatoren da einsetzen. Dass man das heutzutage dann hier noch so vortragen muss, also da fühle ich mich schon irgendwie zurückversetzt, na, in die Steinzeit will ich nicht gleich sagen, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Einfach peinlich!) aber vorwärtsgewandte Politik ist das natürlich nur ansatzweise, so will ich das mal formulieren. So, meine sehr geehrten Damen und Herren, interessant ist natürlich auch ein Passus, dass jetzt eine An- und Abwesenheitserfassung erfolgen soll. Da bin ich schon wirklich gespannt, was die Träger dazu sagen. Ich will Sie auch erinnern an die größte Demo seit 89/90 vor ein paar Monaten hier in Mecklenburg-Vorpommern, sozusagen 5.000 Leute haben sich auf den Weg gemacht, die genau diese Punkte alle kritisch hinterfragt haben. Dann hat ja die Landesregierung in der Person von Frau Oldenburg, nachdem sie vorher die Träger hier vom Pult aus beschimpft hat, alles plötzlich wieder zurückgenommen. Und das fand dann alles in die Gesetzesnovelle auch keinen Eingang mehr. Und da bin ich jetzt wirklich schon gespannt, das wird ja jetzt im letzten Absatz auch immer noch mal so erwähnt hier, dass das jetzt auch eine Neuartigkeit ist, weil man ja dann die Situation viel realistischer betrachten kann. Das mag so sein, und deswegen, aus diesem Grunde freue ich mich dann auch tatsächlich nicht auf die Diskussion im Ausschuss, so, wie Herr Schult das gesagt hat, weil ich habe da ehrlich gesagt vonseiten der SPD und Linken noch nie so richtig eine Diskussion erlebt, aber ich freue mich zumindest auf die Anhörung. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Dann wollen wir mal sehen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) was der Städte- und Gemeindetag, der Landkreistag und insbesondere die Trägerlandschaft dann sagen, unter anderem zu diesem Passus. Insofern stimmen wir selbstverständlich der Überweisung zu und freuen uns gemeinsam auf die Anhörung. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Pfeifer.

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Mandy Pfeifer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute erneut das Kindertagesförderungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern und, Herr Renz, mit Blick auf die Demonstration können wir heute sagen, was lange währt, wird endlich gut. (Torsten Renz, CDU: Können wir gleich beschließen.) Meine Damen und Herren, (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) wir novellieren dieses Gesetz, weil wir bundesgesetzliche Regelungen umsetzen müssen. Das klingt erst einmal recht stumpf, aber für die Eltern und vor allen Dingen für die Kinder im Land gehen wir mit diesem Gesetz einen großen Schritt in Richtung Verbesserung. Die Ministerin hat es gesagt, mit diesem Gesetz erhalten erstmals Kinder in Mecklenburg-Vorpommern einen Anspruch auf einen Hortplatz, denn bisher war der nämlich – und das vergessen wir in unseren Debatten immer gern – abhängig von der Vereinbarkeitsthematik der Eltern. Und das hatte zur Folge, dass wir Kinder in den Horten nicht gesehen haben, die es pädagogisch möglicherweise nötig gehabt hätten. So viel dann aber auch, Herr Schult, zu Ihrer Kritik, hier findet keine Qualität statt. Jetzt können alle Kinder in die Horte gehen, weil sie einen eigenen Anspruch haben, unabhängig davon, ob Mama oder Papa arbeiten. Und das, finde ich, ist ein Riesenschritt in Richtung Chancengerechtigkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und deswegen ist es heute ein guter Tag für Mecklenburg-Vorpommern. Ab dem Schuljahr 2026/2027 hat jedes Kind, das zur Schule kommt, einen eigenen Anspruch auf Hortförderung, unabhängig davon, was die Eltern machen. Für unser Bundesland, ich sagte es gerade, ist das ein Schritt beim Thema Chancengerechtigkeit, und dieser Schritt vollendet diese Chancengerechtigkeit eben auch in der Kita. Und, meine Damen und Herren, ich möchte nicht, dass dieser wichtige Punkt in allen auch kritischen Debatten rund um diesen Gesetzentwurf untergeht. Jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026/2027 kommt, hat einen eigenen Anspruch von insgesamt 40 Stunden Förderung in der Schule und im Hort. Das bedeutet auch eine erhebliche bürokratische Entlastung für die Eltern, die Ministerin hat es gesagt. Der Anspruch des Kindes muss nun nicht mehr nachgewiesen werden, solange und soweit es sich um diese 40 Stunden dreht. Nachweise sind nur noch zu erbringen – und auch das ist mir wichtig noch einmal zu betonen, weil es nichts Neues ist –, Nachweise sind nur noch zu erbringen, wenn man eine Förderung über die 40 Stunden hinaus begehrt, also 50 Stunden in der Woche. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Auch das bleibt weiterhin möglich. Mir ist es wichtig, das hier heute an dieser Stelle zu sagen, weil das ist wichtig für viele Eltern in unserem Land. Und ich höre, die Debatten laufen gerade auch in eine andere Richtung. 50 Stunden bleiben möglich, müssen nachgewiesen werden, ist nichts Neues, haben wir schon immer so gemacht. Mit der Einführung eines eigenen Anspruchs der Kinder nach dem Ganztagsförderungsgesetz in einer Bildungseinrichtung wird auch klargestellt, Hort ist Bildung. Und das bedeutet, Eltern von Kindern, die einen Eingliederungshilfeanspruch haben, müssen sich nicht mehr an den Kosten der Eingliederungshilfe einkommensabhängig beteiligen, (Beifall Dr. Monique Wölk, SPD, und Jeannine Rösler, Die Linke) sondern auch für diese Familien ist das Hortangebot endlich kostenfrei. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Chancengerechtigkeit, der heute ausreichend Beachtung finden muss und Beachtung finden sollte. Wir regeln die Zusammenarbeit von Hort und Schulen verbindlicher. Und ja, Herr Renz, das ist nötig, weil ich kann mich noch gut an die Hortzeit meiner Kinder erinnern, da gab es ein Pendelheft, das war es. Wenn jetzt also Erwachsene miteinander sprechen, finde ich, ist das ein guter Schritt nach vorne. Und auch in der Schule, das ist mir wichtig, weil auch das ist mir schon anders kommuniziert worden, auch in der Schule, im Schulgesetz findet sich die korrespondierende Regelung dazu, dass auch die Schulen zu einer Kooperation mit dem Hort verpflichtet sind. Auch hier, würde ich sagen, reden wir von einer Qualitätsverbesserung. Und wir erleichtern die Inanspruchnahme des Ferienhortes, der sich an dem Alltagsanspruch der Kinder orientieren wird. Meine Damen und Herren, der Ganztag in Mecklenburg-Vorpommern wird schrittweise eingeführt. Deswegen enthält das KiföG auch noch Übergangsvorschriften für die Kinder, die jetzt schon im Hort sind. Im Kern sagen diese Vorschriften aus, für die Familien verändert sich nichts. Und jetzt würde ich gern noch mal auf die Aussagen von Herrn Schult eingehen. (Enrico Schult, AfD: Gerne doch.) Herr Schult, seit 2025 ist die Beitragsfreiheit nicht mehr Bestandteil des Gute-Kita-Gesetzes. (Enrico Schult, AfD: Nee.) Sie können darunter die Qualitätsmaßnahmen subsumieren, ... (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Heißt jetzt auch nicht mehr Gute-Kita-Gesetz, heißt ja jetzt KiTa-Qualitätsgesetz.) Des KiTa-Qualitätsgesetzes. ... die Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation, die Nichtanrechnung der Auszubildenden im ersten und zweiten Lehrjahr und auch den Erhalt der Sprach-Kitas. Und mir ist noch mal wichtig zu sagen, Sie können hier die Fachkraft-Kind-Relation die ganze Zeit bemühen, die „1“ in dieser Relation wird ausgestaltet durch die kommunale Ebene. Wir haben da, die Ministerin hat es gesagt, eine gute Regelung gefunden im Landesrahmenvertrag. Es ist Ihnen aber unbenommen, in Ihrem Kreistag dafür zu sorgen, dass also diese Ausgestaltung noch anders aussieht. Legen Sie los! Aber mir ist wichtig, dass wir das klar trennen. Das eine ist die Fachkraft-Kind-Relation, das andere ist der Personalschlüssel. Und der ist wesentlich für die Anzahl der Menschen in den Kitas. (Enrico Schult, AfD: Ja. – Jeannine Rösler, Die Linke: Sehr richtig!) Meine Damen und Herren, ich beantrage – also der Form halber würde ich das jetzt mal machen, Frau Präsidentin – die Überweisung in den Bildungsausschuss und freue mich auf die Beratung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird umgesetzt, und das ist gut so, aber keine wirkliche Leistung des Landes, sondern eine Pflicht, die sich aus einem Bundesgesetz ergibt. Es ist ein Versprechen an Familien, ein Versprechen an Kinder, ein Versprechen an mehr Bildungsgerechtigkeit. Aber, und das ist entscheidend, ein Anspruch auf Stunden ist noch kein Anspruch auf Qualität. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was heute vorliegt, ist ein Gesetzentwurf, der organisiert, verwaltet und finanziert, doch er beantwortet nicht die wichtigste Frage: Wie gut wird dieser Ganztag eigentlich? Und diese Frage war ja der Grund, warum ich mit meiner Fraktion den Antrag für den Runden Tisch in diesen Landtag eingebracht habe. Und viele der Ergebnisse, die in diesem Runden Tisch zusammengetragen wurden, finden sich leider in diesem Gesetzentwurf eben gerade nicht. Danke trotzdem für die netten Worte! Und danke auch für die gute Zusammenarbeit am Runden Tisch! Es hat viele Hoffnungen gegeben, und ich hoffe, dass wir sie in der weiteren Beratung auch erfüllen können. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Ganztag ist mehr als Betreuung. Ganztag ist Bildungszeit, Lebenszeit, Chancenzeit, gerade für Kinder, die nicht mit allen Möglichkeiten starten, gerade für Kinder, die besondere Unterstützung brauchen. Und genau deshalb reicht uns ein rein technischer Rahmen nicht. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern den Runden Tisch „Ganztag“ gehabt. Kommunen, Schulen, Horte, Verbände, Fachkräfte, alle saßen an einem Tisch, alle haben gearbeitet, alle haben Verantwortung übernommen. Und was ist mit diesen Ergebnissen passiert? Sie tauchen im Gesetzentwurf kaum auf. Das ist enttäuschend und es wird dem Thema nicht gerecht. Wir sagen klar, erstens, wir brauchen verbindliche Qualitätsstandards. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kinder müssen sich darauf verlassen können, dass Ganztag überall im Land gut ist, mit Bewegung, mit gesunder Verpflegung, mit Zeit zum Durchatmen, mit echter Förderung statt bloßer Aufbewahrung. Ja, sie schaffen Koordinatorinnen und Koordinatoren und versprechen Evaluation, aber Struktur ersetzt keine Qualität. Zweitens. Wir brauchen klare Verantwortung. Kooperation von Schule und Hort, ja, aber die pädagogische Steuerung gehört in die Schule, sonst entsteht ein Flickenteppich, und den können sich unsere Kinder nicht leisten. Drittens. Inklusion ist kein Zusatzmodul. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf dürfen nicht an den Rand gedrängt werden. Ganztag muss für sie verlässlich in der Schule stattfinden – mit Personal, mit Ressourcen, mit Haltung. Meine Damen und Herren, wenn wir Ganztag nur minimal umsetzen, dann wird er ein Verwaltungsakt, wenn wir ihn mutig gestalten, wird er ein Quantensprung. Es geht hier nicht um Paragrafen, es geht um den Alltag von Tausenden Kindern, um Eltern, die arbeiten, um Fachkräfte, die längst am Limit sind, um Schulen, die Planungssicherheit brauchen. Ja, der Rechtsanspruch muss rechtzeitig umgesetzt werden. Ja, wir brauchen Rechtssicherheit. Und ja, wir werden der Überweisung in die Ausschüsse zustimmen, denn dieses Gesetz braucht Beratung. Es braucht Nachbesserung und es braucht den Mut, besser zu werden. Wir wollen einen Ganztag, der diesen Namen verdient, einen Ganztag, der Bildung stärkt, der Teilhabe ermöglicht, der Kinderrechte ernst nimmt. Die Frage ist nicht, ob der Anspruch kommt, die Frage ist, ob wir ihn groß denken oder klein verwalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.

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Jeannine Rösler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Diese Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes ist ein weiterer Meilenstein für mehr Bildungschancen, mehr Verlässlichkeit für Familien und mehr Unterstützung und Verbindlichkeit in der Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort. Und Kern dieser Reform, das ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Das sind 40 Stunden ganztägige Förderung pro Woche inklusive Schulzeit. Und dieser Anspruch gilt unabhängig von elterlichem Bedarf. Sie müssen keinen Antrag stellen, Arbeitszeiten nachweisen oder ihren Betreuungsbedarf erklären. Viele Eltern kennen das: Formulare, Bescheinigungen, Nachweise über Arbeitszeiten, Nachweise über Wegezeiten, Nachweise über Ferienbedarf. Mit diesem Gesetz sagen wir, die Ganztagsbetreuung ist ein Recht des Kindes. Wir bauen damit Bürokratie ab, reduzieren den Aufwand für alle Seiten. Und nur, wenn darüber hinaus, also über diese 40 Stunden, Betreuung benötigt wird, sind diese auch möglich, bis zu 50 Wochenstunden. Dieser Bedarf wird dann auch weiterhin geprüft. Beim Förderumfang sind wir in Mecklenburg-Vorpommern ganz weit vorne im Vergleich der Bundesländer. Und ein Punkt ist mir auch noch mal besonders wichtig, meine Damen und Herren, er zeigt sehr deutlich, dass diese Reform auch die Kinder im Blick hat, die mehr Unterstützung brauchen, denn wir wissen, der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule ist für viele Kinder ein großer Schritt, für manche Kinder eine wirklich große Herausforderung. Und gerade Kinder mit besonderen Förderbedarfen oder mit Unterstützungsbedarf im Alltag benötigen oft länger diese verlässliche pädagogische Begleitung. Und deshalb ist es richtig, dass wir mit der Weiterentwicklung des Kindertagesförderungsgesetzes auch die Möglichkeit eröffnen, Hortförderung über die 4. Klasse hinaus fortzuführen, also bis in die Jahrgangsstufen 5 und 6, wenn dies dem Kindeswohl entspricht und ein entsprechender Bedarf besteht. Das Bildungsministerium hat deshalb deutlich gemacht, dass die Umsetzung dieser erweiterten Fördermöglichkeiten nur mit ausreichend qualifiziertem Personal funktionieren kann, denn eines ist klar, Gesetze schaffen Rechte, aber gute Pädagogik lebt durch Menschen, durch engagierte Erzieherinnen und Erzieher, die allerhöchsten Respekt verdienen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Wenn wir also über Ganztag reden, dann reden wir auch immer über Arbeitsbedingungen, über Fachkräftegewinnung und die Qualität der pädagogischen Arbeit. Und genau das müssen wir bei der Umsetzung im Land auch weiterhin im Blick behalten, und das werden wir auch. Deshalb stärken wir die Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort. Da geht es um die Ganztagskoordinierung. Sie sorgt dafür, dass eben Schule und Hort miteinander planen, Übergänge für die Kinder gut und sicher gestalten, Angebote besser aufeinander abstimmen. Ein weiterer Punkt ist auch die größere Flexibilität der Betreuung, denn künftig können auch Kindertagespflegepersonen Grundschulkinder betreuen. Und das ist besonders im ländlichen Raum wichtig. Und nicht zuletzt kommen wir da auch dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern entgegen. Und auch bei der Infrastruktur gehen wir neue Wege. Künftig können Räume von Schule und Hort gemeinsam multifunktional genutzt werden, die Ministerin hat es erläutert an einigen Beispielen. Das ist nicht nur effizient, das schafft auch neue Bildungsräume für die Kinder. Meine Damen und Herren, der Ausbau der Ganztagsbetreuung ist eine riesige Kraftanstrengung. Schon heute besuchen rund 77,5 Prozent der Grundschulkinder im Land einen Hort. Es gibt etwa 51.000 Hortplätze. Und dennoch müssen in den kommenden Jahren weitere Plätze geschaffen oder gesichert werden, damit der Rechtsanspruch auch vollständig umgesetzt werden kann. Das bedeutet, wir brauchen neue Räume, neue Angebote und vor allem gut ausgebildete Fachkräfte. Erzieherinnen und Erzieher leisten Enormes. Sie trösten, sie begleiten, sie vermitteln, sie organisieren. Sie sind echte Allrounder. Und sie sorgen jeden Tag dafür, dass Kinder bestens gefördert werden. Und auch finanziell ist der Ausbau der Kindertagesförderung anspruchsvoll. Der Bund stellt für Mecklenburg-Vorpommern 54,5 Millionen Euro für den Ganztagsausbau zur Verfügung. Und das Land ergänzt hier mit 11,7 Millionen Euro Landesmitteln, die da zusätzlich reingehen. Und die Träger bringen ebenfalls Eigenmittel mit. Das zeigt, Ganztag ist eine gemeinsame Aufgabe, eine Aufgabe von Bund, Land, Kommunen und Trägern. Wir freuen uns auf die Debatte im Ausschuss, auf die Anhörung, und wir bitten um Überweisung dieses Gesetzentwurfes. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ja, wenn wir über Kindertagesförderung sprechen – das tun wir jetzt hier seit geraumer Zeit –, sprechen wir über Chancengerechtigkeit, Fachkräftesicherung und darüber, wie gut wir in Mecklenburg-Vorpommern, und das ist das Wichtigste, Familien unterstützen. Es geht um unsere Zukunft, um unsere Kinder. Deshalb müssen Gesetze in diesem Bereich besonders sorgfältig ausgestaltet sein. Sie müssen verlässlich finanziert sein, Qualität sichern und sie dürfen diejenigen, die tägliche Verantwortung für Kinder tragen, nicht mit zusätzlicher Bürokratie belasten. Und darüber hinaus darf das Vertrauen der Eltern nicht enttäuscht werden. Aber es tun sich auch Fragen auf. Obwohl die Landesmittel in den vergangenen Jahren gestiegen sind, gibt es die Sorge, dass die Mittel weiterhin nicht ausreichen werden, um steigende Personal- und Sachkosten dauerhaft zu decken. Eines möchte ich hier noch sagen, weil es mir auch sehr wichtig ist: Ich finde es sehr wichtig in diesem Gesetz, dass zum Beispiel die Prüfungsbescheinigung, Wegfall von Arbeitgeberbescheinigungen, Nachweis von Wegezeiten hier keine Rolle mehr spielen. Das, denke ich, ist wirklich ein Fortschritt und auch die eventuelle Erweiterung von Betreuungszeiten, wenn es tatsächlich notwendig ist. Aber genauso warnen die Kommunen davor, dass sie durch sinkende Schlüsselzuweisungen künftig stärker belastet werden. Ein Gesetz, das zusätzliche Steuerungsinstrumente einführt, ohne gleichzeitig eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung sicherzustellen, verlagert finanzielle Risiken auf Kommunen und Träger. Trotz digitaler Erfassung – da jubelt ein FDP-Herz – gibt es Sorge, dass trotzdem erhöhter Verwaltungsaufwand auftreten könnte, denn die Zeit mehr in Verwaltung zu investieren, heißt, diese Zeit fehlt bei der Arbeit mit den Kindern. Und genau das brauchen wir, gerade auch, weil in diesem Gesetz verankert ist, dass auch gerade Kinder mit besonderem Hilfebedarf dort mit inkludiert sind. Sie brauchen besonders Zeit und Unterstützung. Vorgaben zu Kostenarten, mögliche Begrenzungen bei anerkennungsfähigen Ausgaben, erweiterte Prüfmechanismen können dazu führen, dass Einrichtungen eventuell mit Rückforderungen oder nicht anerkannten Kosten konfrontiert werden. Für die Träger bedeutet das eine erhebliche Einschränkung der Planungssicherheit. Wir müssen auch hier berücksichtigen, gerade im ländlichen Raum kann es durchaus dazu führen, dass Angebote reduziert oder Standorte aufgegeben werden. Ein stabiles System der frühkindlichen Bildung braucht Planungssicherheit, transparente Finanzierung und möglichst wenig Bürokratie. Mecklenburg-Vorpommern braucht eine Reform der Kindertagesförderung – hier, denke ich, sind wir auf einem guten Weg –, die Qualität stärkt, Trägervielfalt erhält und Kommunen wie Einrichtungen verlässliche Orientierung bietet. Dann wird die Bildung tatsächlich zu der Zukunftsinvestition, die wir dringend brauchen. Wir freuen uns auf die Anhörung und stimmen der Überweisung in den Ausschuss natürlich zu. – Danke! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Christiane Berg, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/6314 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innen- und den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 10 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes, Drucksache 8/6315. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/6315 – Das Wort zur Einbringung hat für die Landesregierung der Minister für Inneres und Bau Christian Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich gebe Ihnen heute etwas in die Hand, was ein bisschen abbildet, was wir in der haupt- und ehrenamtlichen politischen Tätigkeit gleichermaßen kennen, nämlich gemeinsam sich für andere engagieren, gemeinsam einsetzen – Personalvertretungsrecht, das öffentlich-rechtliche Pendant zum Betriebsverfassungsrecht. Und wenn wir auf unser Personalvertretungsgesetz dieses Landes schauen, dann trägt es das Datum 1993. In seiner Zeit kann ich es gar nicht einordnen, ob es damals progressiver, zurückhaltender, wie auch immer gewesen ist. Ich kann auf jeden Fall sagen, dass es im Jahr 2025, und das leuchtet jedem ein angesichts des Zeitablaufes, durchaus erhebliche Neuerungen, Änderungen und Anforderungen gibt, die wir nicht mehr abbilden. Eine der erheblichsten Abbildungen, die uns bislang fehlt, ist, dass 1995 das Bundesverfassungsgericht zum öffentlichen Personalvertretungsrecht eine relativ weitreichende Entscheidung getroffen hat, die sich auf unser Gesetz dem Grunde nach auswirkt, das wir seit 1993 haben, das Gesetz, und seit 1995 die Entscheidung, und uns gemeinschaftlich engagiert da durchhangeln, wohl wissend, dass wir diese verfassungsrechtlichen Vorgaben bislang nicht umgesetzt haben. Es kann uns keiner vorwerfen, dass wir damit hektisch umgehen, sondern sehr geruhsam überlegt haben. Es wird Zeit, genau die Anpassung dann auch abzubilden. Um einmal ein Gefühl vorwegzunehmen, was sich einfach dann auch in über 30 Jahren verändert: Wenn Sie in die Arbeitsgerichtsgesetzgebung, arbeitsrechtliche Gesetzgebung der 80er-/70er-Jahre hineinschauen, dann gab es früher noch die Dreigliedrigkeit, es gab die Beamten, es gab die Angestellten und die Arbeiter. Man hat damals noch feinsinnig unterschieden bis hin ins Kündigungsrecht zwischen Arbeitern und Angestellten. Diese Differenzierung ist in den 90ern irgendwann weggefallen. Unser Personalvertretungsrecht unterscheidet das noch, um einen anfassbaren Punkt zu geben. Wir schlagen Ihnen selbstredend vor das, was jetzt seit 25/30 Jahren üblich ist in deutschen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, dass wir lediglich noch Beschäftigte kennen, egal, ob im alten Deutsch Angestellten- oder Arbeitertätigkeiten wahrgenommen werden. Wir kennen also künftig, nach diesem Vorschlag, dann nur noch Beschäftigte und Beamte, zwei Statusgruppen. Bislang kennt unser Gesetz noch drei – eine deutlich überholte Regelung, einfach durch Zeitablauf, durch Veränderungen der Umstände. Wenn Sie reinschauen, es ist eine sehr grundlegende Novelle, deswegen ist es ein relativ umfängliches Paket. Noch einmal, nach 1993 durften wir dann, glaube ich, auch einmal grundständiger herangehen. Was wir uns zugrunde gelegt haben, ist der norddeutsche Maßstab, wir haben uns die Personalvertretungsrechte insbesondere im norddeutschen Raum, der Nachbarländer, angeschaut. Wir wissen aber auch, dass Thüringen, Nordrhein-Westfalen und andere Beteiligte längst umfangreiche Novellierungen in den letzten 15 bis 20 Jahren vorgenommen haben. Einer der wesentlichsten Punkte ist die eben angesprochene Bundesverfassungsgerichtsentscheidung. Wir setzen die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichtes jetzt um. Die Mitbestimmung trennt deshalb künftig nach Entscheidungen – beziehungsweise das Gesetz spricht von Maßnahmen –, die nur intern personell, also auf die eigenen Beschäftigten wirken. Die Alternative dazu ist, dass es Maßnahmen gibt, die eben nicht nur die eigenen Beschäftigten berühren, sondern auch nach außen wirken. Und genau da knüpft das Bundesverfassungsgericht an und sagt, bei der Frage, wie weitreichend Mitbestimmung sein darf, muss eine Unterscheidung hergestellt werden zwischen diesen beiden Fragen: Wirkt etwas nur nach innen, wirklich nur auf die eigenen Beschäftigten beschränkt, dann darf die Mitbestimmung sehr weitgehend sein, oder umfasst sie auch Dritte, dann sei erforderlich, dass am Ende im Zweifel der demokratisch legitimierte Landtag, die demokratisch legitimierte Ministerpräsidentin oder die Ministerinnen und Minister eine entsprechende abschließende Entscheidung auch im Zweifel gegen ein Votum einer Personalvertretung treffen können müssen. Um das für alle anfassbar und handhabbar zu machen, gibt es zwei umfänglichere Kataloge, nämlich den für die eingeschränkte und den für die uneingeschränkte Mitbestimmung. Ich habe eben angedeutet, wo sich die Unterscheidung festmacht. Wir versuchen damit sehr praktikabel an die Hand zu geben, für welche Bereiche was gilt, für beides also verlässliche Kataloge. Es gibt aber hinzu dann quasi eine Art Generalklausel, weil wir nicht wissen, ob wir in der Zukunft alle Sachverhalte, alle Maßnahmen, die arbeitsrechtlich, personalvertretungsrechtlich noch mal relevant werden könnten, heute schon kennen. Also gibt es natürlich etwas, was abstrakter formuliert und wo sehr deutlich eine Entscheidung drin getroffen werden soll, dass wir immer dann, wenn Personalvertretungen, wenn Beschäftigteninteressen berührt sind, dass wir sie einbinden. Ich glaube im Übrigen, schon heute tun Dienststellen klug daran, wenn sie grundsätzlichere Veränderungen vornehmen, die die Kolleginnen und Kollegen mitberühren, dass man zumindest im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Beschäftigtenvertretungen, den Personalvertretungen spricht. Wir würden das gerne noch einmal deutlich grundsätzlicher auch im Gesetz festhalten, aber, noch mal, grundsätzlich orientiert an der eben genannten Unterschiedlichkeit zwischen einer uneingeschränkten und einer eingeschränkten Mitbestimmung. Weil ich weiß, dass es dazu schon Diskussionen gibt, gegeben hat und mit Sicherheit auch geben wird, würde ich gerne allen Unkenrufen hier schon einmal proaktiv auch zurufen: Das, was wir dort vorsehen, ist etwas, was die norddeutschen Nachbarn zum Teil seit vielen, vielen Jahren praktizieren, ohne dass dort das Abendland untergegangen wäre. Es spricht vieles dafür, dass das, was andere norddeutsche Bundesländer umgesetzt bekommen, auch bei uns reibungslos funktionieren wird. Wir haben uns dabei im Übrigen dann nicht an dem Hochreck der norddeutschen Nachbarn orientiert, sondern versucht, den Durchschnitt zu wählen. Man wird auch norddeutsche Nachbargesetze finden, die weitreichender sind, zumindest aus Sicht der Beschäftigteninteressen weitreichender als das, was wir Ihnen vorschlagen. Noch einmal, dort hören wir durchgängig, dass die Praktikabilität gegeben ist, dass es im Alltag sich gut handeln lässt. Und deswegen bleibt mein Werbeblock, dass die Dinge nicht ganz so heiß gegessen, wie sie gekocht werden, erstens, Diskussionen ja zuweilen auch, und zweitens, dass praktisch bewiesen ist, das, was wir vorschlagen, klappt an anderen Stellen mit norddeutschem Gemüt, und dann wird es auch bei uns mit den entsprechenden norddeutschen Grundvoraussetzungen klappen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Neben dieser sehr grundsätzlichen Neuorientierung, der Aufteilung zwischen der eingeschränkten und uneingeschränkten Mitbestimmung, schlagen wir Ihnen vor, dass wir etwas, was bisher sehr hemdsärmelig handeln müssen, im Gesetz vorsehen. Wir haben Situationen, wo eben eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit nicht nur ein Ministerium oder ein anderes betrifft, sondern wo Sie Situationen haben, die in Wahrheit alle Ministerien betreffen. Bisher behelfen wir uns damit, dass eine Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte dann mit einem, dem hauptzuständigen Ministerium verhandelt und man hinterher versucht, das in jedem Ministerium gleichermaßen in Dienstvereinbarungen umzusetzen. Wir würden Ihnen gern vorschlagen, dass für solche Fälle, die Einführung der elektronischen Akte zum Beispiel, die muss, wenn, mit einer einheitlichen Dienstvereinbarung für alle Behörden gelten, wenn Sie hineinschauen, dass es gewisse Arbeitszeitregelungen gibt, dass Homeoffice-Regelungen am Ende schwer erklärlich im Innenministerium anders verhandelt sein könnten als im Bildungsministerium, dass wir an den Stellen quasi eine ressortübergreifende Mitbestimmungsvariante auch im Gesetz verbindlich vorsehen, die für solche Sachverhalte dann auch verlässliche Rahmenbedingungen vorgibt. Wir würden Ihnen oder wir schlagen Ihnen mit dem Gesetz vor, die Digitalisierung von Personalvertretungsarbeit auch ausdrücklich vorzusehen. Da können Sie sich anlächeln und sagen, Mensch, Jahr 2026, das können die doch längst tun. Ja, das können sie, aber Personalvertretungen treffen Entscheidungen, die im Zweifel Rechtswirksamkeit brauchen. Und dann brauchen Sie eine Form der Sitzung, in der die Entscheidung getroffen wurde, die bei einer gerichtlichen Anfechtung auch zu einer Wirksamkeit oder einer wirksamen Betrachtung des Gerichtes führt. Das kann bis hin zu Beteiligungen bei Kündigungsverfahren führen. Und in dem Sachverhalt heißt es dann, wenn ich eine wirksame Sitzung brauche, muss ich momentan körperlich zusammenkommen. Gerade bei den in der Fläche sehr auseinanderliegenden Beteiligtenvertretern, das sind die Hauptpersonalräte beispielsweise, ist das mit erheblichem Fahraufwand verbunden. Und wir wissen alle miteinander, es gibt Dinge, da ist es gut, sich persönlich zu begegnen, es gibt auch die kurze Sitzung, die möglicherweise auch sehr druckvoll passieren muss, weil man in einer kurzen Frist reagieren muss. Wir würden gerne ganz ausdrücklich auch solche entscheidungsrelevanten Sitzungen, das also, was formell eingeladen werden muss, in digitalem Wege ermöglichen und werden Ihnen auch das vorschlagen. Wir haben darüber hinaus, so hat uns der Koalitionsvertrag es im Übrigen auch mit auf den Weg gegeben, eine Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen vor Augen. Ein Beispiel: Künftig sollen die Kolleginnen und Kollegen bereits ab dem 16. Lebensjahr und nicht erst ab dem 18. auch ihren Personalrat mitwählen können. Wenn sie bei der Kommunalwahl wählen können, bei der Landtagswahl, ist es schwer erklärlich, dass sie wiederum in ihrer jeweiligen Dienststelle bei den Personalratswahlen nicht dabei sein sollen. Wir ergänzen, wenn Sie uns folgen, beim Gesetz weiterhin, dass es für die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare einen eigenständigen Referendarausschuss geben soll. Die sind ja nur zwei Jahre da. Es macht überhaupt keinen Sinn, die in die längeren Vertretungswahlzeiten der regulären Vertretungen mit hineinzunehmen, und trotzdem sollen die für gewisse Angelegenheiten ihren Ansprechpunkt bekommen. Gleiches gilt für unsere Anwärterinnen und Anwärter an der Fachhochschule in Güstrow, auch die sind ja überschaubare Zeit in Güstrow, auch für die eine eigene Möglichkeit zu schaffen. Und zu guter Letzt, an den Hochschulen die studentischen Hilfskräfte, die sind bisher völlig vertretungslos. Da gab es ja weitgehende Wünsche der gewerkschaftlichen Seite. Das wiederum, hatten wir Sorge, machte es für die Personalvertretungen an den Hochschulen schwer. Sie müssen bei studentischen Hilfskräften wissen, dass im Zweifel alle halbe Jahr da große Einstellungswellen passieren an den Lehrstühlen, müssen aufpassen, dass die nicht eine Personalvertretung lahmlegen. Gleichwohl war für uns nachvollziehbar auch da der Wunsch, eine gewisse Vertretung, eine gewisse Begleitung sollen auch die bekommen. Auch da schlagen wir Ihnen also eine besondere Vertretungsform an den Hochschulen für die studentischen Hilfskräfte vor. Zu guter Letzt würden wir die Freistellungsregelungen an manchen Stellen anfassen. Es gibt einen großen Wunsch der gewerkschaftlichen Seite, der personalvertretungsrechtlichen Seite, auch sehr viel mehr Freistellung vorzunehmen. Die können wir, offen eingestanden, mit unseren Haushaltsmitteln nach unserer Überzeugung nicht abbilden. Aber es gibt durchaus Situationen, wo Beteiligte gerne eine Teilzeitfreistellung hätten, zum Beispiel, weil sie entweder selbst Pflege- oder Kinderbetreuung weiterhin abbilden wollen. Dann wollen sie eben, sie würden auch nicht voll arbeiten wollen, sondern eine gewisse Teilzeitregelung ermöglicht haben wollen. Wir wollen ihnen gerne auch, wenn sie dann freigestellter Personalrat sind, die Möglichkeit geben. Und außerdem gibt es Kolleginnen und Kollegen, die sagen, ich würde gerne mit einer halben Stelle in meinem normalen Job bleiben, weil ja ich vielleicht irgendwann zurückkehre, ich will da in der Praxis bleiben, bei den Kollegen, ich will nur eine halbe Freistellung. All das ist bisher von viel Ermessensausübung der dienstvorgesetzten Stellen abhängig. Auch da würden wir gerne sehr viel klarer regulieren. Wer das möchte, dann haben wir eben zwei halbe Freigestellte, die weiter mit zwei halben Stellen weiterarbeiten. Wir würden gerne dort mehr Flexibilität einräumen. Zu guter Letzt werden Personalvertretungen künftig auch für Gleichstellungsfragen, für die Fragen von Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ausdrücklich mit zuständig sein. Bin überzeugt, die würden sich heute bei dem Themenfeld schon zuständig fühlen. Das macht im Übrigen die Gleichstellungsbeauftragten nicht überflüssig, die haben im Gesetz einen klaren Aufgabenkanon, den behalten sie auch. Aber dass Personalvertretungen sich dem Thema trotzdem bei Dienstvereinbarungen, trotzdem mit dem Blick auf die Kolleginnen und Kollegen widmen dürfen, scheint mir hochgradig nachvollziehbar. Auch das schlagen wir Ihnen vor. Zu guter Letzt haben wir einen kleinen Passus, der im Zweifel nur alle fünf Jahre relevant ist, aber immer dann, wenn Sie Ministerien neu schneiden, wenn Sie Umänderungen vornehmen und gerade gewählt haben – also das Personalvertretungsrecht, die Personalratswahlen sind nicht gleichermaßen zeitlich in den Abständen der Landtagswahl –, dann führt es zuweilen dazu, dass einige aus Personalvertretungsvertretungen rausfallen, dass die Vertreterinnen und Vertreter möglicherweise nicht mehr dabei sein können, dass einige auch unvertreten sind. Wir würden Ihnen gerne Regelungen vorschlagen, damit es keine personalvertretungsfreien Zeiten gibt. Da lassen sich mit relativ einfachen Mitteln Lösungen schaffen. Das alles geben wir Ihnen in die Hand. Ich weiß, dass es ein relativ umfängliches Paket ist. Ich freue mich sehr, dass wir über einen längeren Zeitraum mit der gewerkschaftlichen Seite die Vorbereitungen treffen durften. Wir haben zunächst auch im Kabinett auf der Grundlage eines Eckpunktepapiers ebenfalls eng beraten, die Grundzüge festgezurrt und es auch in der Gestaltung versucht, in allen Bereichen auf der kommunalen Seite eine Einbindung vorzunehmen, vor allen Dingen aber auf der Beschäftigtenseite. Ich hoffe, das bildet sich in den Beratungen deutlich ab. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und weiß, dass wir da viele intensive, impulsive Diskussionen erleben werden.1993 aber ins Jahr 2026 zu katapultieren, ist jede dieser Debatten wert. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/6315 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss und an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes und der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/6320. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes und der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/6320 – Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Krüger.

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Thomas Krüger SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Und, Frau Präsidentin, wenn Sie es mir erlauben, würde ich auch gerne begrüßen den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seinen Stellvertreter! Ich weiß, es ist nicht erlaubt, aber, (allgemeine Heiterkeit) Frau Präsidentin, vielleicht erlauben Sie es mir einfach. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Also wo ich schon angesprochen werde, es ist natürlich eine Ausnahme. Und wir wollen nicht aus der Ausnahme eine Regel machen, sodass dann die Nächsten auch meinen begrüßen zu sollen. Eigentlich obliegt es dem Präsidium, und dann begrüßen wir es, wenn in exponierter Situation das so stattfindet da hinten, wo ansonsten der Ordnungsdienst sitzt, nicht Ordnungsdienst, aber Saaldienst. Wir können das so machen. Und wie gesagt, damit jetzt keiner in die Versuchung kommt, begrüße ich für den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hier den Bürgerbeauftragten und seinen Stellvertreter. Ich hoffe, der Hinweis ist verstanden worden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP)

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Thomas Krüger SPD

Herzlichen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, das Petitionsrecht ist ein Jedermannsrecht, unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion, Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit. Jeder, der eine Beschwerde hat, der ein Anliegen hat oder einen Vorschlag hat, kann sich an den Petitionsausschuss oder an den Bürgerbeauftragten von Mecklenburg-Vorpommern wenden. Und dieses Gesetz, die Möglichkeit, sich hier zu beteiligen, wollen wir modernisieren, wir wollen es attraktiver machen für die Bürgerinnen und Bürger. Wir reden hier über ein Gesetz, das in den letzten gut 30 Jahren nur eine kleine Änderung erfahren hat. Wir haben in der letzten Legislaturperiode den Polizeibeauftragten neu definiert oder definiert als Funktion und haben ihn in das Gesetz aufgenommen. Als dieses Gesetz, also das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz, vor gut 30 Jahren verabschiedet worden ist, war nicht davon auszugehen, dass es so lange fast unverändert bleiben wird, denn die Entstehung des Gesetzes vor gut 30 Jahren erfolgte unter maximalem Zeitdruck, wie ich erfahren habe. Das berichtete mir der uns allen bekannte Bodo Bahr. Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten Jahren erlebt, dass immer weniger Petitionen beim Petitionsausschuss eingegangen sind. Gleichzeitig zeigten mir meine Gespräche im Wahlkreis, dass die Herausforderungen der Bürgerinnen und Bürger, beispielsweise im Umgang mit den Behörden oder den Ämtern, nicht kleiner geworden sind. Daher ist es unsere Aufgabe, das Petitionsrecht von Mecklenburg-Vorpommern so attraktiv zu gestalten, dass es für die Bürgerinnen und Bürger als Anlaufstelle wieder interessanter wird. Und genau das machen wir. Wir modernisieren das in die Jahre gekommene Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz und machen es für die Bürgerinnen und Bürger attraktiver. Das ist entscheidend, damit sich die Menschen noch stärker einbringen und beteiligen können. Dafür ändern wir das Gesetz, also das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz, und die Regeln in der Geschäftsordnung des Landtages. Was haben wir gemacht? Der Petitionsausschuss – und dafür war ich sehr dankbar – hat zu Beginn der Legislaturperiode auf eine Auslandsfahrt verzichtet. Stattdessen ist der Petitionsausschuss durch Deutschland gefahren, nach Kiel, Hannover, Erfurt und Berlin. Dort haben wir uns jeweils mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Petitionsausschüsse zusammengesetzt. Ziel war, zu schauen, welche Regeln, welche Verfahrensweisen in den dortigen Petitionsausschüssen für eine mögliche Änderung für unser Gesetz interessant sein könnten. Wir wollten von den Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen lernen, aber auch schauen, was dort vielleicht auch nicht so gut funktioniert und für uns auf keinen Fall zu übernehmen wäre. Kernstück der von uns vorgeschlagenen Änderung ist die Einführung der öffentlichen Petition. Öffentliche Petitionen sind Eingaben von Menschen, die ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand haben und auf der Internetseite des Landtages veröffentlicht werden. Für diese öffentlichen Petitionen können jeweils Unterschriften gesammelt werden. Mit dem Erreichen eines Quorums von 1.000 Unterschriften auf Papier oder online innerhalb von sechs Wochen sollen die Petenten das Recht bekommen, direkt im Ausschuss in öffentlicher Sitzung vortragen zu können. Dies können bis zu drei Personen sein. Beispielsweise wird es für einen Petenten dann möglich sein, mit seinen Mitstreitern oder aber mit Fachleuten im Ausschuss sich Gehör zu verschaffen. Ob die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung auf der Internetseite vorliegen, soll das Ausschusssekretariat anhand eines Kriterienkataloges entscheiden. So wollen wir sicherstellen, dass die öffentlichen Petitionen nicht missbräuchlich auf die Internetseite des Landtages gestellt werden können. Gleichzeitig wollen wir damit regeln, dass keine einfache Mehrheit im Ausschuss willkürlich öffentliche Petitionen verhindern kann. Meine Damen und Herren, wir wollen auch deshalb die öffentliche Petition mit der Möglichkeit, Unterschriften zu sammeln, einführen, weil Menschen in der Vergangenheit auf privaten Petitionsplattformen für ihre Anliegen votierten, ohne dass dies irgendeine Auswirkung hier im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hatte. Das ist ein unbefriedigender Zustand, den wir beenden wollen. Die zweite größere Änderung, die wir vornehmen, ist, dass der Bürgerbeauftragte künftig auch der Antidiskriminierungsbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Träger der öffentlichen Verwaltung sein wird. Hier haben wir eine ähnliche Konstruktion wie beim Polizeibeauftragten gewählt. Sprachlich stellen wir zudem klar, dass der Bürgerbeauftragte der Behindertenbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist. Insbesondere unsere Gespräche mit Matthias Crone haben uns gezeigt, dass diese Klarstellung notwendig und gewünscht ist. Weiterhin soll der Petitionsausschuss künftig mindestens einmal in der Legislaturperiode einen Sprechtag in jeder Justizvollzugsanstalt anbieten. Zudem wollen wir schauen, inwieweit wir weitere Sprechtage beziehungsweise Besuche in geschlossenen Heil- und Pflegeanstalten sowie anderen der Verwahrung von Menschen dienenden Einrichtungen anbieten. Hintergrund ist, dass überall da, wo Menschen über Menschen Macht haben, auch Missbrauch niemals ausgeschlossen werden darf. Wir wollen die Möglichkeit haben, näher hinzuschauen. Der Petitionsausschuss soll künftig den Fachausschüssen Petitionen zur Kenntnis geben können. Wir haben insbesondere in der Nach-Corona-Zeit diese Möglichkeit der Weitergabe vermisst, beispielsweise, als wir feststellen mussten, dass im Bereich Long Covid – damals zumindest – der Fokus noch nicht ausreichend stand. Außerdem wollen wir die Möglichkeit schaffen, fachlich zuständige Ausschüsse um eine Stellungnahme zu ersuchen. Beispiele aus der Vergangenheit waren hier Petitionen zur Katzenkastration oder zu verrohrten Gewässern unseres Landes. Auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass sich hier künftig sehr viele Vorgänge ansammeln werden, ist mir die Möglichkeit zu haben bei derart fachlichen Themen doch wichtig. Meine Damen und Herren, ich schlage vor, dass wir im Petitionsausschuss eine Anhörung durchführen. Aufgrund des nahen Endes der Legislaturperiode sollten sich vielleicht die Obleute zeitnah dazu verständigen. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz kommt aus der Mitte des Parlamentes, getragen von SPD, Linken, GRÜNEN und FDP. Ich möchte mich herzlich bedanken bei den Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses, die sich an den Diskussionen im Vorfeld beziehungsweise auf der Tour durch die Bundesländer beteiligt haben. Weiterhin ein herzliches Dankeschön an das Sekretariat des Petitionsausschusses, das mir mit Rat und Tat zur Seite stand! Danken möchte ich auch den – mehrere waren es ja – Bürgerbeauftragten, die sich mit Hinweisen eingebracht haben. Und ein ganz besonderer Dank geht – so viel Zeit muss sein – an meine Referentin Jana Helm-Angrick, die sehr viel Arbeit da investiert hat. – Herzlichen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP und Sebastian Ehlers, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Reuken.

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Stephan J. Reuken AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute also den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes sowie der Änderung der Geschäftsordnung des Landtages. Und auf den ersten Blick erscheint das auch alles nach angenehmer Bürgernähe. Schlagworte wie „Modernisierung“, „mehr Beteiligung“, „online“ und „öffentlich“ sind reichlich im Gesetzentwurf zu finden. Aber wenn man sich die Details anschaut, ist das Ergebnis eine Mischung aus Symbolpolitik, (Marcel Falk, SPD: Totaler Quatsch!) neuen Filtermöglichkeiten gegen unliebsame Anliegen (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist schon klar, dass Sie nicht wollen, dass die Bürger mitreden!) und einer weiteren Ausweitung einer ideologisch aufgeladenen Beschwerdebürokratie. (Beifall Horst Förster, AfD) Kernstück des Gesetzentwurfes ist der neue Paragraf 20a, die öffentliche Petition. Petitionen sollen veröffentlicht und sechs Wochen online mitgezeichnet werden können. Ab 1.000 Mitzeichnungen sollen Petenten und zwei Begleitpersonen öffentlich angehört werden. Das wird dann als Stärkung der Bürgerbeteiligung verkauft. Doch der Entwurf zieht dem Ganzen dann sofort wieder den Stecker: Es gibt ausdrücklich keinen Rechtsanspruch, weder auf Veröffentlichung noch auf Anhörung, und selbst bei erreichtem Quorum von 1.000 Mitzeichnern kann der Ausschuss schlicht und ergreifend beschließen, eine Anhörung nicht durchzuführen. Und darin sehen wir einen ganz zentralen Kritikpunkt. Man verspricht hier Öffentlichkeit, aber die Politik behält die vollständige Kontrolle darüber, was überhaupt öffentlich wird. Bürgerbeteiligung wird damit ein Stück weit zum bloßen Gnadenakt. Und noch problematischer wird es dann in der Geschäftsordnung. Dort wird das Veröffentlichungsverfahren geregelt inklusive langer Kataloge, wann eine Petition nicht veröffentlicht wird. Und es ist ja selbstverständlich richtig, dass strafbare Inhalte auszuschließen sind, aber hier wird eben weit darüber hinausgegangen. So sollen Petitionen unter anderem nicht veröffentlicht werden dürfen, wenn sie Links und URLs, also Internetquellen enthalten, wenn sie angeblich unsachlich sind oder offensichtlich von falschen Voraussetzungen ausgehen, alles hochgradig dehnbar und politisch aufladbare Begriffe. (Beifall Horst Förster, AfD: Richtig!) Weiterhin soll es keine Veröffentlichung geben, wenn eine Petition geeignet erscheint, den sozialen Frieden, die internationalen Beziehungen oder den interkulturellen Dialog zu belasten. Sehr geehrte Damen und Herren, wer definiert denn, was den interkulturellen Dialog belastet? Gerade bei streitbaren Themen, die viele Bürger hier umtreiben, sei es Migration, innere Sicherheit, die Energiepreise, lässt sich eben so ein Gummibegriff jederzeit gegen den Antragsteller wenden. Das ist kein neutraler Rahmen, sondern eine politische Filterklausel, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall Paul-Joachim Timm, AfD: Das soll ja wohl auch so sein.) Und dann zum Datenschutz: Besonders befremdlich ist die Regelung, dass bei Veröffentlichung Name und Wohnort des Petenten im Internet erscheinen sollen und bei Mitzeichnung eben ebenfalls Name und Wohnort. Alternativ bei Mitzeichnung ist ein Pseudonym möglich, wobei Name und Anschrift dann beim Ausschuss zu hinterlegen sind. Das wird im Entwurf mit Datenschutz und Persönlichkeitsschutz begründet, aber wir sehen hier einen eher gegenteiligen Effekt. In aufgeheizten Debatten bedeutet die Kombination aus Name und Wohnort im Netz oft öffentlichen Druck, berufliche Nachteile oder sogar Einschüchterungsversuche. Soziale Sanktion wird wohl eher befeuert als vermieden. Der zweite große Block im Gesetzentwurf ist dann die neue Aufgabe des Bürgerbeauftragten als Beauftragter gegen Diskriminierung in Paragraf 16a. Der Bürgerbeauftragte soll also in neuer Funktion „auf die Vermeidung und Beseitigung von etwaiger Diskriminierung durch Träger der öffentlichen Verwaltung“ hinwirken. Er darf Sachverständige hinzuziehen, Gutachten einholen, Beschwerden weitervermitteln und eigene Empfehlungen an Behörden richten. Und wenn die Behörden diesen Empfehlungen dann nicht folgen, müssen sie sich dem Bürgerbeauftragten erklären. Das ist nicht bloß Beratung, das ist eine quasi aufsichtliche Parallelstruktur mit politischer Schlagseite, sehr geehrte Damen und Herren. Wir als AfD sagen, Gleichbehandlung vor dem Recht ist selbstverständlich, aber wir brauchen dafür keine zusätzliche politisierte Ombudsbürokratie, wir brauchen vielmehr funktionierende Verwaltungen, klare Rechtswege und transparente Verfahren. Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Krüger hat es angesprochen, neu ist auch, dass der Petitionsausschuss mindestens einmal pro Legislatur einen Sprechtag in jeder Justizvollzugsanstalt des Landes durchführen muss und anlassbezogen eben auch in geschlossenen Einrichtungen. Natürlich haben auch gerade Gefangene Rechte, aber die Frage ist, warum wird es an dieser Stelle verpflichtend, während man gleichzeitig beim Kernversprechen der öffentlichen Petition keinen Rechtsanspruch gewährt. Hier sehen wir eine klare Schieflage der Prioritäten. Der Entwurf ist also kein redlicher Schritt zu mehr Bürgerbeteiligung, sondern ein hoch reguliertes, politisch filterbares Onlineschaufenster. Wenn Sie es ernst meinen, dann brauchen wir mindestens klare, überprüfbare Kriterien für die Veröffentlichung, ohne Gummibegriffe wie einen „belasteten“ interkulturellen Dialog. Ferner brauchen wir Datenschutz, der auch schützt, und die Möglichkeit einer sachlichen Auseinandersetzung, die eben auch Onlinequellen einbezieht. Was wir nicht brauchen, ist eine Schattenaufsicht durch den Bürgerbeauftragten, ohne dass hierfür überhaupt Kosten ausgewiesen werden. Solange das nicht passiert, ist dieser Entwurf aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Berg.

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Christiane Berg CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute zum vorliegenden ersten Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung. Unser Vorsitzender des Petitionsausschusses hat bereits ausgeführt, welche Änderungen darin enthalten sind, und wir hörten, dass das ursprüngliche Gesetz 1995 in Kraft trat. Und nun mit der geplanten Novellierung soll unser Petitionsrecht attraktiver, moderner und öffentlichkeitswirksamer werden. (Zuruf aus dem Plenum: Hört, hört!) Als CDU-Fraktion bewerten wir die Änderungen bei den Paragrafen 3, 4 und 6 sehr positiv, das heißt redaktionelle, modernisierte Anpassungen wie beispielsweise die Streichung der Benachrichtigung der Landesregierung bei Ortsbesichtigungen. Neu eingeführt wird der Paragraf 16a, eine Ombudsperson gegen Diskriminierung. Diese Ombudsperson ist direkt dem Bürgerbeauftragten unterstellt und der Tätigkeitsnachweis erfolgt im Rahmen des Berichtes des Bürgerbeauftragten. Wir verstehen die Intention, dass so effektiv auf etwaige Diskriminierungen eingewirkt und dass dem Beispiel der Bundesregierung mit der Installierung einer Ombudsperson gefolgt werden soll. Kritisch bleibt anzumerken, dass durch die Einführung einer Ombudsperson die Berichtspflichten und Zuständigkeiten weiter ausgebaut werden. Neben dem Petitionsausschuss und dem Bürgerbeauftragten, der gleichzeitig auch die Belange Behinderter wahrnimmt als auch seit April 2021 der Beauftragte für die Landespolizei ist, nun auch noch ein weiterer Akteur, die Ombudsperson. Das könnte bei der Frage der Zuständigkeiten, Schnittstellen zu Unklarheiten führen, und auch bei den Berichtspflichten erzielen wir so keinen Bürokratieabbau. Gestern beim Hochschulempfang in Wismar äußerte ein Mitglied des Inklusionsförderrates die dringende Bitte, bei Änderung des Gesetzes darauf hinzuwirken, den Behindertenbeauftragten durch eine eigenständig handelnde Person zu stellen, die sich ausschließlich um die Belange der Menschen mit Behinderung kümmert. Das sollten wir im Ausschuss, wenn notwendig mit den Interessengruppen, diskutieren. (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, angemessen und begrüßenswert ist der Einschub eines neuen Absatzes 2 in Paragraf 17, welcher mindestens einmal in der Legislatur Sprechtage in JVAs und anlassbezogen in Heil- und Pflegeanstalten vorschreibt. Positiv bewerten wir auch als CDU-Fraktion die Neuformulierung des Paragrafen 20 Absatz 2, die Stärkung der Position des Petitionsausschusses innerhalb des Landtages und der parlamentarischen Abläufe. Wir hörten es, wir können jetzt Fachausschüsse befragen. Und der Paragraf 20a wird neu eingeführt, öffentliche Petitionen. Das beurteilen wir als Aufwertung der Möglichkeiten der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, und unser Vorsitzender hat Einzelheiten dazu genannt. Einhergehend mit der Novellierung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes MV wird auch die Geschäftsordnung des Landtages angepasst, sodass inhaltlich noch einmal öffentliche Petitionen definiert werden. Und die Bedenken meines Vorredners teilen wir so nicht. Grundsätzlich sehen wir die Modernisierung des Petitions- und Bürgerbeauftragten recht positiv, denn der Entwurf enthält sinnvolle Anpassungen, zum Beispiel klarere Verfahren für öffentliche Petitionen und eine stärkere Verzahnung mit dem Petitionsausschuss. Allerdings wären aus unserer Sicht an einigen Stellen weniger zusätzliche Verfahrensregeln wünschenswert. Gerade bei neuen Zuständigkeiten und Berichtspflichten muss darauf geachtet werden, dass keine unnötige Bürokratie entsteht. Und wir hätten uns zudem eine stärkere Fokussierung auf zügige und praktischere Lösungen für Bürgeranliegen gewünscht. Wir werden als CDU-Fraktion der Überweisung in den Ausschuss zustimmen, da diese Novellierung sowohl die Rolle der Petenten als auch die Stellung des Petitionsausschusses im Landtag stärkt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Sandy van Baal, fraktionslos)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ein guter Tag für die Menschen in unserem Land. Das ist ein gutes Gesetzesvorhaben, das durchaus das Gütesiegel tragen kann „Demokratiestärkungsgesetz“. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Sehr geehrte Damen und Herren, wir novellieren das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz und stärken gleichzeitig die Demokratie in dreierlei Hinsicht. Es lassen sich wahrscheinlich noch mehr Gründe anführen, aber drei möchte ich nennen. Der eine Grund ist, die Form der öffentlichen Petition wird eingeführt. Das ist ein Fortschritt. Es gibt somit eine weitere Möglichkeit, die Anliegen an den Petitionsausschuss heranzutragen und sich insofern auch virtuell einzumischen in die eigenen Angelegenheiten und sich hierfür auch entsprechende Unterstützung zu verschaffen. Und dies hat dann zugleich einen Doppeleffekt. Zum einen ist eine solche Form dann ein Signal, dass sich Handlungsbedarf von größerer Tragweite zeigt, weil entsprechend die Unterstützungen ja auch erkennbar sind, und zum anderen besteht der Effekt darin, dass die Landespolitik hier unmittelbar und nachvollziehbar gefordert wird. Ich bin schon erstaunt, Herr Reuken, mit welcher Wortakrobatik und mit welcher Intensität Sie hier bemüht waren, dieses Gesetz schlechtzureden, madig zu machen. (Horst Förster, AfD: Gehen Sie doch mal konkret darauf ein, das ist viel besser!) Und Sie sprachen da von „Filterklausel“. Wissen Sie, eine Filterklausel ist das nicht. Es geht nur darum, etwas hier beizutun, was Ihnen ziemlich fremd ist offenbar, nämlich, dass es nicht um konstruierte Anliegen, sondern um faktenbasierte Anliegen geht und dass diejenigen, die etwas vortragen, das auch begründen und mit Fakten unterlegen können. Das ist das eine. (Stephan J. Reuken, AfD: Das sind doch Gummiparagrafen!) Und das andere ist, dass es nicht instrumentalisiert und missbraucht werden kann als ein Portal für Hass und Hetze. Ein Petzportal hatten Sie mal einrichten wollen, hier geht es um etwas gänzlich anderes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Stephan J. Reuken, AfD, und Paul-Joachim Timm, AfD: Mit Petzen kennen Sie sich auch bestens aus.) Und auch das ist ein Punkt, der dieses Gesetz fortschrittlich macht. Ich glaube, Frau Berg war es, die vorhin sagte, dass ja die Ausschüsse gefordert sind, noch enger zusammenzuarbeiten. Das sehen wir auch als so ein Gütesiegel an diesem Gesetz. Selbstverständlich arbeiten die Ausschüsse zusammen, an dieser Stelle werden sie aber auch strukturell miteinander enger vernetzt. Und es ergibt sich daraus auch eine große Herausforderung für die Fachausschüsse, sich vertiefend mit den Anliegen zu befassen und Stellungnahmen zu erarbeiten. Das hat alles schon eine andere Qualität und bringt dann letztendlich auch einen intensiveren, noch intensiveren fachpolitischen Umgang mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger mit sich. Und das Dritte, was ich ansprechen möchte, ist eben die Einrichtung einer Ombudsstelle gegen Diskriminierung. Die war und ist unserer Fraktion eminent wichtig, und wir sind froh, dass sie hier verankert ist, (Beifall vonseiten der Fraktionen Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil, sehr geehrte Damen und Herren, Diskriminierung ist kein Phänomen, sondern ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das in vielen Bereichen des Lebens anzutreffen ist, in der Arbeitswelt, im Wirtschaftsleben, in der Öffentlichkeit, in den Institutionen. (Horst Förster, AfD: Im Landtag.) Und wir schaffen durch die Verankerung der Ombudsstelle gegen Diskriminierung mit einem speziellen Paragrafen, der konkret auch abgrenzt – was hier orakelt wurde, dass es da zu Diskrepanzen im Bereich des Bürgerbeauftragten kommen kann, sehen wir überhaupt nicht, wir sehen hier einen effektiven und sichtbaren Beschwerdeweg –, die Verankerung beim Bürgerbeauftragten ist sachgerecht zum einen und sie ist niederschwellig. Der Bürgerbeauftragte handelt unabhängig und ist dem Recht und Gesetz verpflichtet. Da ordnet sich, das ist ja alles nachlesbar und auch entsprechend begründet worden im Gesetzestext, dann die Arbeit der Ombudsstelle gegen Diskriminierung ein. Wir, sehr geehrte Damen und Herren, füllen den Schutzrahmen, der durch das Grundgesetz Artikel 3 besteht, und schließen nunmehr bestehende Schutzlücken. Da sind wir sehr froh drum und freuen uns, dass es diese Ombudsstelle zukünftig, beim Bürgerbeauftragten angesiedelt, geben wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg/-innen! Ich freue mich sehr, heute zu diesem Gesetzentwurf sprechen zu dürfen, und ich tue das mit echtem Optimismus, Optimismus, weil wir sehen, parlamentarische Arbeit kann Nähe zu den Menschen schaffen. Zunächst möchte ich sagen, wir bringen diesen Antrag sehr gern gemeinsam ein. Unser Dank gilt der SPD, aber insbesondere auch Ihnen, Herr Krüger. Sie haben es gesagt, bevor Sie hier gesprochen haben, das haben aber vielleicht nicht alle gehört: Herr Krüger arbeitet bereits seit sehr, sehr langer Zeit daran, dass diese Änderungen passieren. Und es hat sehr viel Überzeugungskraft gekostet und auch sehr viel Zusammenhalt von uns allen. Und ich glaube, das ist Ihr Verdienst. Vielleicht können wir da noch mal einen Applaus für Herrn Krüger dalassen. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP) Es ist ein großartiges Beispiel dafür, wie fraktionsübergreifende Politik funktionieren kann: konstruktiv, auf Augenhöhe und immer mit dem Blick auf die Bürgerinnen und Bürger. Die Arbeit im Petitionsausschuss hat mir in den letzten Jahren gezeigt, hier kann Demokratie lebendig werden. Wir diskutieren, wir prüfen, wir hinterfragen, aber nicht um unserer selbst willen, nicht um Parteipositionen, sondern mit den Bürger/-innen im Mittelpunkt. Wir erleben dort mit jeder neuen Petition, dass echte parlamentarische Zusammenarbeit möglich ist und dass sie wirkt, dass wir als Abgeordnete Verantwortung übernehmen, nicht nur für Gesetze, sondern für das Vertrauen der Menschen in unserem Land. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und gerade in diesen Zeiten, in denen das Vertrauen in die Politik scheinbar immer weiter schrumpft, ist das so unfassbar wichtig. Vertrauen entsteht, wenn Menschen spüren, meine Stimme zählt, meine Anliegen werden gehört. Und genau das bewirken öffentliche Petitionen und die Mitzeichnungsfunktion. Sie sind nicht nur technische Neuerungen, sie sind ein Signal: Politik passiert hier bei uns und jeder und jede kann ein Teil davon sein. Auch andere Punkte dieses Gesetzes sind wichtig, sei es die Verankerung einer Ombudsperson gegen Diskriminierung, sei es die Verpflichtung des Petitionsausschusses, Sprechtage in jeder Justizvollzugsanstalt durchzuführen. Für viele scheinen das kleine Schritte zu sein, (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) für die Betroffenen ist das ein extrem wichtiges, starkes Signal: Wir hören zu, wir lassen niemanden außen vor. Ein Punkt liegt meiner Fraktion besonders am Herzen. Der Gesetzentwurf schärft zwar die Definition der Rollen des Bürgerbeauftragten, der gleichzeitig Beauftragter für Menschen mit Behinderung ist, aber wir sehen eine Herausforderung: Eine Person trägt – und die CDU hat das auch schon kritisiert – momentan gleich mehrere Hüte. Der Bürgerbeauftragte ist gleichzeitig Polizeibeauftragter, Beauftragter für Menschen mit Behinderung und so weiter. Das ist sehr viel Verantwortung für eine einzige Stelle, wenngleich wir vollstes Vertrauen in Ihre Fähigkeiten haben, lieber Herr Witt. Unsere Fraktion fordert daher eine zusätzliche Stelle für eine Beauftragte für Menschen mit Behinderung, um Inklusion auf dieser Ebene wirklich zu stärken. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Menschen mit Behinderung verdienen eine starke, eigenständige Vertretung, und wir werden uns weiterhin entschieden für diese Lösung einsetzen. Liebe Kolleg/-innen, hinter diesem Gesetzentwurf stehen Menschen und ihre Anliegen. Deswegen ist er ein Versprechen an die Menschen unseres Landes: Eure Stimme zählt, ihr werdet gehört und eure Anliegen sind uns wichtig. Und genau das ist das Entscheidende, um Vertrauen zurückzugewinnen und die Nähe zu den Menschen herzustellen. Deshalb unterstützen meine Fraktion und ich diesen Antrag von Herzen. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit Ihnen das Petitionsrecht zu öffnen, die Bürgerinnen und Bürger stärker einzubeziehen und Inklusion und Teilhabe auf allen Ebenen zu stärken. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Gruppe der FDP hat das Wort die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Seit Beginn der 8. Legislaturperiode des Landtages Mecklenburg-Vorpommern bin ich Mitglied des Petitionsausschusses. Die Anzahl der Petitionen, die durch meine Hände gegangen sind, ich habe sie nicht gezählt, aber Sie können mir glauben, es waren viele, es waren sehr viele. Die Vielfalt der Themen berührt das gesamte gesellschaftliche Leben. Aber wir sind im Ausschuss auch an die Grenzen des Machbaren gestoßen. Unsere Fahrt zu den Petitionsausschüssen der Landtage anderer Bundesländer und dem Petitionsausschuss des Bundestages stand im Fokus eines modernen Petitionsgesetzes. Die Erfahrungen unserer Kolleginnen und Kollegen waren spannend und informativ. Und oft werde ich als Mitglied des Ausschusses auf die Internetplattform „change.org“ angesprochen. Dort finden sich Petitionen, für die aktuell Unterschriften gesammelt werden, unterschiedlichste Themen, unterschiedlichste Unterstützerzahlen, aber diese Aktivitäten verlieren sich und werden nicht wirksam, da sie nur auf der Internetseite stattfinden und nicht dem Petitionsausschuss zugeführt werden. Also kann man zu diesen Petitionen auch nichts sagen, keine Lösung anbieten. Das ist mir persönlich immer schwergefallen zu sagen, ist zwar eine schöne Sache, aber erwartet nichts, zumindest nicht vom Petitionsausschuss. Und genau das ist für uns als Freie Demokraten das Kernthema unserer gemeinsamen Initiative, zumal der Ausschuss im Deutschen Bundestag schon lange diese Möglichkeit geschaffen hat. Im digitalen Zeitalter sollte diese Möglichkeit auch zwingend für das Parlament Mecklenburg-Vorpommern sein. Geplant sind für Mecklenburg-Vorpommern 1.000 Unterstützer innerhalb sechs Wochen, dass der Petitionsausschuss des Landtages sich in öffentlicher Anhörung mit der Petition beschäftigen kann. Wir betrachten das als einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der Bürgerbeteiligung. Handlungsbedarfe im Land werden Parlament und Regierung durch die Mitzeichnung von Petitionen signalisiert. Das Instrument der öffentlichen Petition zeigt die Möglichkeiten eines modernen Petitionsrechtes auf und kann zum Vertrauen und Verständnis der Menschen beitragen. Als ebenso wichtig sehen wir die Möglichkeit an, dass der Petitionsausschuss andere Fachausschüsse um Stellungnahmen ersuchen kann. Jede zeitliche Verkürzung ist im Verfahren hilfreich. Alle vorgelegten Änderungen dienen zur Stärkung des verfassungsrechtlich garantierten Petitionsrechts und erweitern die zeitgemäße Meinungsäußerung. Ich werbe an dieser Stelle erst mal für die Überweisung in den Ausschuss, in die Ausschüsse. Ich freue mich auf die angekündigte Anhörung und freue mich dann, wenn Sie diesem Gesetz – wenn es so ist, wie wir es uns alle wünschen – zustimmen werden. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat noch mal das Wort der Abgeordnete Thomas Krüger.

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Thomas Krüger SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zuallererst für die konstruktive Diskussion bedanken. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass wir uns weitestgehend darin einig sind, dass wir das Gesetz modernisieren wollen, dass wir dem Bürgerbeauftragten an dieser Stelle mehr Verantwortung übertragen wollen, dass wir die öffentliche Petition einführen wollen. Es gab aber trotzdem einige kritische Äußerungen, und auf die würde ich gerne kurz eingehen. Also, Herr Reuken, (Stephan J. Reuken, AfD: Ja. Ja.) es gelingt der AfD immer noch, mich zu überraschen, weil wenn wir den Bürgerinnen und Bürgern mehr Möglichkeiten der Beteiligung geben, und zwar ganz effektiv geben, dann von einer Symbolpolitik zu sprechen, da, (Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) da fehlen mir ein bisschen die Worte, weil Sie konnten es auch nicht wirklich begründen, also ich habe es zumindest nicht verstanden, wo da Ihr Hintergrund ist, weil am Ende schaffen wir eine weitere, eine weitere Möglichkeit der direkten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Bürger können Unterschriften sammeln und bekommen Rechte, bekommen das Recht, vor den Ausschuss zu kommen, nicht nur alleine, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) sie bekommen auch das Recht, Fachleute mitzubringen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) auf Augenhöhe mit Vertreterinnen und Vertretern der Regierung und dem Ausschuss zu reden. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und dann das als Symbolpolitik zu bezeichnen, da bin ich etwas, bin ich etwas überrascht. Dann haben Sie zwei/drei konkrete Sachen angesprochen, auf die ich eingehen will. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Zum Beispiel haben Sie bemängelt, dass wir ausschließen wollen, dass Teile der Petition Internetseiten sind. Ja, da stehe ich für. Da stehe ich deshalb für, weil heute eine Internetseite dieses und morgen jenes sein kann, unter der gleichen Anschrift. Jemand, der etwas einstellt bei uns auf die Internetseite und dann die Inhalte verändert, dann haben wir es nicht mehr in der Hand. Und deswegen wollen wir eine Petition, aber keinen Verweis auf dritte Dinge. Dann haben Sie bemängelt, dass die Namen veröffentlicht werden. Kann man im Ausschuss alles diskutieren, in den Anhörungen, am Ende geht es aber darum, öffentliche Petitionen zu machen. Das heißt, die Person kommt öffentlich ohnehin in den Ausschuss, sie kommt dahin, sie ist im Bereich der Öffentlichkeit. Deswegen heißt das „öffentliche Petition“. Und ich will noch mal zu dem Wort „Symbolpolitik“ zurückkommen. Frau Becker-Hornickel, glaube ich, war es, die eben noch mal erwähnt hat „change.org“, „petition.de“ und so weiter. Es gibt ja die verschiedensten Plattformen, wo Leute jeden Tag unterschreiben, Anliegen aus Mecklenburg-Vorpommern. Gucken Sie rauf! Das sind Anliegen hier aus Mecklenburg-Vorpommern. Die unterschreiben und das läuft in der Regel ins Nirwana, da passiert gar nichts. Die Leute haben Wunder gedacht, jetzt haben sie eine Stimme für was abgegeben. Läuft ins Nirwana. Wir schaffen die Möglichkeit, dass es nicht ins Nirwana läuft, sondern sie hier direkt, mit Rechten versehen, unterschreiben können und dann ihr Anliegen auch weitergetragen wird. Noch mal, das hat mich etwas schockiert, dass Sie das als Symbolpolitik bezeichnet haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will noch mal darauf eingehen, die Kollegin von der CDU hat gesagt, Bürokratie, wir schaffen ja mehr Bürokratie damit. Ich bin völlig entspannt in den Anhörungen, wenn wir es irgendwie anders geregelt kriegen. Gucken wir uns das an, schauen wir uns das an, wie wir das hinkriegen! Aber aus meiner Sicht, wenn wir etwas in Richtung Antidiskriminierung sagen oder ihm den Auftrag geben, dem Bürgerbeauftragten, dann müsste er einmal im Jahr oder alle zwei Jahre oder alle drei Jahre zumindest sagen, in welche Richtung ging das. Das ist für uns doch auch wichtig zu sehen, wie entwickelt sich das denn, wird die Situation schwieriger oder entspannt sie sich oder wie auch immer. Wie wir das hinkriegen miteinander, bin ich völlig offen, können wir im Ausschuss diskutieren, bin ich der Letzte, der da was gegen hat. Dann war Ihr Wunsch, dass wir darüber reden, wie wir die Verfahren straffen. Das finde ich interessant. Ich freue mich auf die Vorschläge der CDU. Dann ist angesprochen worden ein eigener Behindertenbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Lassen Sie uns das mal diskutieren! Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich sehe das kritisch, weil beim Bürgerbeauftragten gehen die Petitionen ein, bei uns zum Teil auch, aber in der Regel beim Bürgerbeauftragten. Und ich will mal dran erinnern, zum Beispiel die Petition, die wir hatten in Rostock, dass der Fahrdienst sich geweigert hat, ein behindertes Kind aus dem Frühhort abzuholen, weil der Frühhort 700 Meter vom Wohnort entfernt war, wir haben es geregelt gekriegt. Und ich bin mir sicher, der Bürgerbeauftragte kriegt es auch geregelt, aber da gehen die Petitionen ein. Dann noch eine dritte Stelle zu schaffen, wo das auf der einen Seite eingeht, das dann weiterverwiesen wird an einen wie auch immer noch zu definierenden zusätzlichen Beauftragten, der das dann regelt, fände ich schwierig, würde ich spontan sagen, dem stehe ich eher kritisch gegenüber. Ja, das soll vielleicht meine Reaktion darauf gewesen sein. Ich bedanke mich ganz herzlich für die in weiten Teilen konstruktive Debatte und habe gesehen, dass da noch eine Kurzintervention ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Ja, vielen Dank, Herr Abgeordneter, tatsächlich, es gibt einen Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Reuken.

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Stephan J. Reuken AfD

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Krüger, worum es mir geht, ist, dass wir eben eine Diskrepanz sehen, dass man eben kein Recht auf eine öffentliche Anhörung hat und im Gegenzug aber die Verpflichtung geschaffen wird, einmal in der Legislatur die JVAs in unserem Bundesland zu besuchen. Da sehen wir einfach eine Schieflage, die so nicht richtig ist. Und das Problem daran ist, wir wollen ja nicht, dass Petitionen, die strafbare Inhalte haben, veröffentlicht werden müssen, wenn sie 1.000 Unterschriften haben. Darum geht es uns gar nicht. Es geht uns darum, dass eben der in der Geschäftsordnung geregelte Katalog, wann eine Petition nicht veröffentlicht wird, für uns nicht ganz klar ist. Wir sehen hier dehnbare Begriffe, die der politischen Auslegung unterliegen. Und ich könnte es auch so sagen, uns geht es an dieser Stelle nicht weit genug. Wir hätten da gerne ganz klare Regelungen, wann eine Petition nicht nur nicht veröffentlicht werden darf, sondern wann sie es auch muss. Darum ging es mir an dieser Stelle. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Ich gehe davon aus, Herr Abgeordneter, Sie wollen darauf reagieren? (Zustimmung) Bitte schön!

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Thomas Krüger SPD

Herr Reuken, das ist etwas komplett anderes, als Sie erst gesagt haben. Sie haben erst, Sie haben erst das Wort „Symbolpolitik“ in den Mund genommen. Das Gesetz ist Symbolpolitik, das haben Sie uns gesagt. Jetzt stellen wir mal miteinander fest, es ist keine Symbolpolitik, (Der Abgeordnete Stephan J. Reuken spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) sondern es ist eine Erweiterung der Rechte der Menschen in diesem Land. Und das ist mir wichtig, dass die Menschen dieses Recht bekommen. Es ist mir sehr wichtig. Das ist das Erste. Das Zweite ist, wir haben ja bewusst einen Weg gewählt. Der Weg ist der, dass die Petition reinkommt und das Ausschusssekretariat – nicht wir politisch, sondern das Ausschusssekretariat – prüft. Und wenn das Ausschusssekretariat Schwierigkeiten damit hat, sagt, das entspricht nicht der Intention des Gesetzgebers, erst dann geht es in den Ausschuss und erst dann entscheidet der Ausschuss. Und spätestens dann hat jede Fraktion auch die Möglichkeit, an die Öffentlichkeit zu gehen und zu sagen, das ist aber eine Riesensauerei. Also Sie haben alle Möglichkeiten. Und jeder Petent behält weiterhin die Möglichkeit, seine Petition vorzubringen. Es geht nur darum, um den Teil, wird das veröffentlicht oder nicht. Deswegen, ich weise das noch mal zurück, das ist keine Symbolpolitik, das ist eine Erweiterung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, und das ist mir wichtig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Stephan J. Reuken, AfD: Dann freue ich mich auf die Ausschussberatung.) Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/6320 zur federführenden Beratung an den Petitionsausschuss sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss, an den Finanzausschuss und an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes, auf Drucksache 8/6316. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/6316 – Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Paul-Joachim Timm.

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Paul-Joachim Timm AfD

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, die AfD-Fraktion hat heute einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Landeshochschulgesetzes vorgelegt, um die Studiengebühren für Studenten aus dem Nicht-EU-Ausland einzuführen. Hierfür gibt es mehrere Gründe, und die will ich Ihnen gerne erklären. Grundsätzlich stehen wir als AfD programmatisch dazu, dass sich die Grundfinanzierung der Universitäten durch den Landeshaushalt deutlich verbessern muss. Gleichzeitig kann es aber nicht sein, dass wir uns faktisch ein kostenfreies Studium für ausländische Studenten aus Nicht-EU-Staaten leisten, während Hörsäle, Institute und Verwaltungen der staatlichen Hochschulen unter Finanzdruck stehen. Allein die Universität Greifswald startete mit einem Haushaltsdefizit von 5 Millionen Euro in das Jahr 2026 und ist damit exemplarisch. Zwar ist die Universität Greifswald weiterhin handlungsfähig, aber es müssen umfassende Sparmaßnahmen vorgenommen werden. So beispielsweise werden offene Stellen nicht besetzt und Sachausgaben reduziert. Inflationsbedingte Kostensteigerungen und zusätzliche Aufgaben in Bereichen wie Digitalisierung, Antidiskriminierung, Datenschutz und IT-Sicherheit tun ihr Übriges. Diese Probleme betreffen aber alle staatlichen Hochschulen in unserem Land, und wir sprechen hier von einem strukturellen Problem. Und wenn Sie ehrlich sind, vergeht ja kaum eine Woche, in der wir nicht mit der finanziellen Notlage an unseren Universitäten konfrontiert sind. Gucken Sie heute in den „Medienspiegel“, da geht es um die Lehrämter und die Universität Greifswald wiederum! Um die finanzielle Situation der Hochschulen zu verbessern, scheint neben einer besseren Grundfinanzierung eine angemessene Studiengebühr für Studenten aus dem Nicht-EU-Ausland eine große Chance zu sein, gerade weil solche Studiengebühren kein Novum sind und den Universitäten ein Werkzeug an die Hand geben, ihren Haushalt zu verbessern. In Baden-Württemberg erfolgte die maßgebliche Einführung von generellen Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester an den staatlichen Hochschulen bereits im Wintersemester 2017/2018, und das wurde seinerzeit von einer schwarz-grünen Landesregierung getragen. Auch in Bayern können Hochschulen durch das dortige Hochschulinnovationsgesetz seit Kurzem Studiengebühren erheben, an der Technischen Universität München werden seit dem Wintersemester 2024/2025 Gebühren für internationale Studenten aus Drittstaaten erhoben, die sich neu in einen Studiengang einschreiben, bis zu 6.000 Euro in bestimmten Fällen. An der Technischen Hochschule Nürnberg sind es 1.000 Euro pro Semester. Alles vertretbar. Zudem muss konstatiert werden, dass sich der Studienabbruch unter Bildungsausländern leider deutlich höher ausfällig macht als unter deutschen Studenten. Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung veröffentlichte hierzu im Mai 2022 eine umfassende Studie. So beträgt die Studienabbruchquote unter Bildungsausländern im Bachelorstudium 41 Prozent, im Master 28. Bei deutschen Studenten beträgt die Abbruchquote im Bachelorstudium hingegen 28 Prozent und im Master nur 21. Für unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wollten wir nun genau wissen, wie sich die Studienabbruchquoten explizit für die Studenten aus dem Nicht-EU-Ausland darstellen und wie viele überhaupt an unseren Hochschulen studieren. Die Zahlen können Sie hierzu aus der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 8/4141 einsehen. Geliefert wurden seitens der Landesregierung nicht nur einerseits die Gesamtzahlen von Studenten aus dem Nicht-EU-Ausland und die jeweiligen Herkunftsländer, sondern andererseits auch die Zahlen der Exmatrikulation dieses Personenkreises in einzelnen Fächergruppen von den Jahren 2019 bis 2023. Gucken Sie da mal rein, das war sehr aufschlussreich! Allein im Studienfach Medizin – und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, wissen Sie, was für den Steuerzahler sehr, sehr teuer ausfällt – fällt die Studienabbruchquote leider auch hier sehr hoch aus. Diese liegt in jedem Studienjahr bei weit über 60 Prozent, wohingegen nur knapp ein Drittel nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium exmatrikuliert wird. Dabei ist jeder Studienabbruch nicht nur verschwendete Lebenszeit, sondern finanziell als krasse Fehlinvestition zu bewerten, der den eigentlichen Zweck verfehlt, nämlich unserer Wirtschaft und unserem Land qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen – mal davon abgesehen, dass auch ein großer Teil von Nicht-EU-Ausländern mit erfolgreichem Abschluss oder auch ohne gar nicht in Deutschland oder in unserem Bundesland verbleibt. Der Greifswalder Klinikdirektor Klaus Hahnenkamp traf Anfang Januar die Aussage, dass die Kosten des Medizinstudiums bei etwa 200.000 bis 300.000 Euro lägen. Es scheint daher nur fair und logisch, dass Studenten aus den Nicht-EU-Ländern durch angemessene Studiengebühren an Kosten ihres Studiums beteiligt werden. Durch unseren Gesetzentwurf soll geregelt werden, dass eine Studiengebühr für alle von insgesamt 1.500 Euro pro Semester erhoben wird und explizit noch mal für das Fach der Humanmedizin in Höhe von 3.000 Euro. Den Angaben unserer Kleinen Anfrage ist zu entnehmen, dass wir in etwa 3.400 bis 3.500 Studenten aus Ländern außerhalb der EU an unseren Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern begrüßen und diese immatrikuliert sind. In der Summe wären das jährliche Einnahmen von circa 11 Millionen Euro, die dem Hochschulbetrieb in unserem Bundesland zusätzlich zur Verfügung stehen würden. Das Argument, dass unser Bundesland durch eine Studiengebühr unattraktiv werden könnte, teilen wir nicht, da die Studiengebühren in anderen EU-Ländern gut und gerne mal ein Vielfaches betragen von dem, was wir hier konservativ fordern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss geht es immer noch um die Wertschätzung des Aufwands der Steuerzahler, und in diesem Sinne tragen Sie bitte unserem Gesetzentwurf Rechnung und stimmen Sie dem zu! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Wissenschafts- und Europaministerin Bettina Martin.

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Starke Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind Grundlage und Antreiber für die Innovationsfähigkeit und somit auch für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Und, sehr geehrte Damen und Herren, ein starkes Wissenschaftssystem ist immer auch international aufgestellt. Hinzu kommt – was alle, die im Gespräch mit den Unternehmen in unserem Land sind, wissen –, der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften ist groß. Wir brauchen jeden klugen Kopf hier bei uns im Land, wir brauchen jeden Studierenden und jede Studierende, denn sie sind unsere Fachkräfte von morgen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das bescheinigt uns ja auch jüngster Bericht der Strohschneider-Kommission zur strategischen Entwicklung der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Dort heißt es wörtlich, ich zitiere: „Bundesweit wird sich die demografische Situation weiter verschärfen – mit all den Folgen für die wirtschaftliche, finanzielle und gesellschaftliche Entwicklung auch des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Um den Herausforderungen begegnen zu können, kommt es für die Zukunft besonders darauf an, attraktive Lebens-, Ausbildungs- und Studienbedingungen sowie Arbeitsmöglichkeiten im Lande zu schaffen. Den Hochschulen kommt dabei eine herausgehobene Rolle zu. Sie können noch mehr junge Menschen für Mecklenburg-Vorpommern gewinnen, die nach ihrer Ausbildung auch im Land gehalten werden sollten.“ (Zuruf von Horst Förster, AfD) „So könnte Mecklenburg-Vorpommern seine positive sozialstrukturelle Entwicklung fortsetzen.“ Zitatende. Aus genau diesen Gründen hat das Land mit allen Hochschulen des Landes in den Zielvereinbarungen, die ja auch gerade im Landtag im Januar verabschiedet worden sind, festgeschrieben, dass die Hochschulen das Ziel verfolgen, und ich zitiere abermals, „internationale Studierende über ein Auslandssemester beziehungsweise über den Studienabschluss hinaus dauerhaft für Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen“. Doch die AfD will mit ihrem Gesetzentwurf genau das Gegenteil tun. Sie fordern hier die Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer und verweisen dabei auch noch auf Baden-Württemberg als angeblich gutes Beispiel. Ich könnte Ihnen jetzt entgegnen, gute Bildung ist ein Menschenrecht und deshalb muss sie gebührenfrei sein von der Krippe bis zur Hochschule. Und so halten wir es bei uns auch im Lande genauso, aus voller Überzeugung. Uns geht es um Chancengleichheit für alle Kinder und jungen Menschen, dass sie etwas aus ihrem Leben machen können, wenn sie sich anstrengen, egal, welche Hautfarbe sie haben, egal, aus welchem Land sie kommen, egal, ob sie männlich oder weiblich sind, egal, ob ihre Eltern Arbeiter oder Akademiker sind. Aber dass Sie von der AfD das anders sehen, das wissen wir. Chancengleichheit ist für Sie keine Kategorie. (Horst Förster, AfD: Das ist doch eine unglaubliche Unterstellung wieder.) Sie sortieren nach Hautfarbe und Herkunft zum Schaden unseres Landes. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das beweisen Sie erneut mit diesem Antrag. Studiengebühren, meine Damen und Herren, sind genau das Gegenteil von Chancengleichheit. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Aber Ihr Antrag ist auch aus wirtschaftspolitischer Sicht ein Schuss in den Ofen. (Thore Stein, AfD: Ihr Haushalt ist pleite.) Herr Schult hat heute, heute Vormittag schon mal in der Aktuellen Stunde gezeigt, wie wenig sich die AfD schert um die kleinen und mittleren Unternehmen bei uns hier im Land, und das ist der Löwenanteil der Unternehmen bei uns im Land, die Wertschöpfung erwirtschaften. Auch dieser Antrag, den wir jetzt gerade beraten, belegt das. Egal welches Unternehmen Sie fragen, alle suchen nach Fachkräften. Der Bedarf an gut qualifizierten Fachkräften ist riesig. Mit dem Antrag hier fordert die AfD nun die Abschottung unserer Hochschulen gegen junge Menschen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) die sich bei uns ausbilden lassen wollen und von denen ein erheblicher Teil auch nach dem erfolgreichen Abschluss bei uns bleiben (Horst Förster, AfD: Auf das Problem gehen Sie überhaupt nicht ein.) und zur Wertschöpfung unseres Landes beitragen will. Die AfD lobt Baden-Württemberg dafür, dass aufgrund der Studiengebühren die Anzahl der Studierenden aus Nicht-EU-Ländern gesunken ist. Ja, wie entlarvend ist das denn?! (Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD) Sie nehmen damit nicht nur in Kauf, dass die Studierendenzahlen sinken, nein, das ist sogar Ihr erklärtes Ziel. Ihr Ansatz ist nicht nur wissenschaftspolitisch blind, sondern würde auch wirtschaftspolitischen Schaden anrichten. Und wenn Sie behaupten, die ausländischen Studierenden würden ja nur Kosten erzeugen – was Sie gerade getan haben – und nach dem Abschluss wieder das Land verlassen, dann ist auch diese Behauptung falsch. 2025 untersuchte eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft, die vom Deutschen Akademischen Austauschdienst in Auftrag gegeben wurde, den wirtschaftlichen Einfluss internationaler Studierender. Es zeigt sich, ich zitiere, dass „die rund 80.000 internationalen Studierenden“ in Deutschland, „die ihr Studium mit Abschlussabsicht 2022 begonnen haben, … im Laufe ihres Lebens knapp 15,5 Milliarden Euro mehr an Steuern und Abgaben“ zahlen, „als sie Leistungen vom deutschen Staat erhalten“. So viel zu den Kosten. Und noch eine Zahl: „Laut der IW-Studie rentieren sich Investitionen in internationale Studierende für Deutschland schon nach wenigen Jahren. Bleiben 40 Prozent eines Jahrgangs nach dem Studium im Land, decken ihre Steuern und Abgaben bereits drei Jahre nach Studienende die hochschulischen Ausbildungskosten.“ Übrigens heißt die zitierte Studie „Studieren, um zu bleiben“, denn ein großer Anteil der internationalen Studierenden, nämlich fast 40 Prozent, will in Deutschland bleiben, um nach dem Studium auch hier zu arbeiten. (Martin Schmidt, AfD: In Greifswald bleiben die.) Und sie entscheiden sich häufig für die besonders vom Fachkräftemangel betroffenen MINT-Fächer. Und aus all diesen Gründen unternimmt das Land erhebliche Anstrengungen, um seine Hochschulen als internationalen Bildungsstandort zu stärken. Sehr geehrte Damen und Herren, Studiengebühren sind nicht nur ungerecht, sondern würden den Interessen unserer eigenen Wirtschaft massiv schaden. Aber das scheint der AfD egal. Ich bitte Sie jedoch, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Katy Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ausgangslage formal: Ich verstehe die Aktion überhaupt gar nicht. Wir sind jetzt viereinhalb Jahre in dieser Legislatur. Wir warten zugegebenermaßen lange auf den Entwurf der Landesregierung zum LHG. In der letzten Landtagssitzung ist er gekommen. Wir besprechen im Ausschuss nach der Ersten Lesung den Ausschussfahrplan mit Anhörung. Und die AfD kommt währenddessen, also quasi jetzt zum Erkenntnisgewinn, Studiengebühren für Nicht-EU-Studenten einführen zu wollen, und legt einen Gesetzentwurf vor. Selbst wenn Sie rechtlich der Auffassung sein sollten, Sie würden mit einem Änderungsantrag nicht glücklich werden, weil der Sachzusammenhang nicht gegeben ist und Sie möglicherweise eine Erste Lesung verpasst haben, verstehe ich diese Aktion nicht. Sie müssen mir bitte erklären – (Martin Schmidt, AfD: Hat er doch.) oder ehrlich gesagt, besser nicht. Erklären Sie mir nicht, warum Sie nicht glauben, dass ein Änderungsantrag aus Ihrer Sicht das richtige Mittel gewesen wäre, weil es geht Ihnen um etwas ganz anderes, nämlich um ein politisches Signal (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) und aus meiner Sicht um ein politisch abwegiges Signal, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, und deshalb will ich deutlich inhaltlich werden. Der Gesetzentwurf soll Studiengebühren für internationale Studierende einführen. Dabei betrachtet er diese Studiengebühren vollständig isoliert vom bestehenden Gebühren- und Beitragssystem und natürlich von den Wirkmechanismen, die das in unserem Land haben kann. In der Praxis bestehen die finanziellen Belastungen für Studierende aus verschiedenen Elementen, ich will sie hier nicht aufzählen. Aber Fakt ist auch, es geht darum, dass auch ein Nachweis unter anderem zur Finanzierung des Studienaufenthaltes notwendig wird. Und der vorliegende Entwurf behandelt Studiengebühren ganz isoliert, ganz einzeln, ohne darauf Rücksicht zu nehmen. Und er sagt nichts darüber aus, welche Auswirkungen sie haben könnten oder wie sie sich in das bestehende Regime der Gebühren der Hochschulen und Studierendenwerke einfügen würden. Und schauen wir uns mal die Realität an unseren Hochschulstandorten an. Im Wintersemester 23/24 studierten in Mecklenburg-Vorpommern 37.081 Studierende. Davon waren 3.357 Studierende aus Nicht-EU-Staaten, also 9 Prozent der Studierenden. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wir sprechen also für eine, über eine kleine Gruppe innerhalb unseres Hochschulsystems, (Martin Schmidt, AfD: Große Gruppe.) und gleichzeitig wissen wir, dass die Studierendenzahlen in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt seit Jahren eher rückläufig sind. Für ein Bundesland mit relativ wenigen Hochschulstandorten stellt sich daher eine andere strategische Frage als für große Universitätsländer. Die zentrale Frage lautet nicht, wie begrenzen wir international Studierende, die zentrale Frage lautet, wie bleiben wir als Studienstandort attraktiv und wie werden wir international attraktiver Studienstandort, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall Heiko Miraß, SPD, Ann Christin von Allwörden, CDU, und Christian Albrecht, Die Linke) Und gerade deshalb, meine Damen und Herren, halte ich den genannten Vergleich mit Baden-Württemberg für absolut wenig überzeugend. Baden-Württemberg verfügt über ein vielfach größeres Hochschulsystem und über ganz andere Standortbedingungen. Und dennoch, meine sehr geehrten Damen und Herren, im ersten Jahr nach der Einführung, im ersten Semester danach, waren 21,6 Prozent weniger Studenten zu verzeichnen aus Nicht-EU-Staaten. Und aktuell, wenn Sie das nachlesen wollen, fordert die Industrie- und Handelskammer Baden-Württemberg ausdrücklich die Abschaffung der Studiengebühren. Warum wohl? Und Mecklenburg-Vorpommern befindet sich in einer ganz anderen Wettbewerbssituation auch im Hochschul- und Wissenschaftsbereich. Wir konkurrieren um die internationalen Studierenden im Ostseeraum mit Hochschulen in Polen, Dänemark, Schweden und im Baltikum. Viele dieser Länder bauen derzeit gezielt ihre internationalen Studienprogramme aus, häufig auf Englisch und mit attraktiven Rahmenbedingungen für internationale Studierende. Und warum? In diesem Wettbewerb sollen wir sehr genau überlegen, welche Gebühren die Attraktivität unseres Standortes wirklich erhöhen. Zu den international Studierenden aus – oder die internationalen Studierenden ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Studienkosten zu betrachten, lässt diesen Teil der Realität völlig außer Betracht. Wichtig ist eine langfristige Perspektive. International Studierende sind potenzielle Fachkräfte. Viele von ihnen bleiben nach dem Abschluss zumindest einige Jahre in Deutschland, arbeiten hier und tragen zum Arbeitsmarkt bei. Gerade für ein Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern, das vor erheblichen demografischen Herausforderungen steht und in vielen Bereichen Fachkräfte sucht, ist das eine Perspektive, die wir nicht ignorieren sollten. (Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD) Und es geht um mehr, meine sehr geehrten Damen und Herren. Selbst wenn die hoch qualifizierten Fachkräfte Mecklenburg-Vorpommern wieder verlassen und in ihre Heimatländer zurückkehren, dann bleibt in ihnen Mecklenburg-Vorpommern. Internationale Beziehungen, die während eines Studiums aufgebaut werden, das hat die Ministerin ausgeführt, führen langfristig zu stärkerem Zusammenhalt und verbinden Menschen – Klammer auf, Klammer zu, wirtschaftliche Kontakte deshalb schon von daher nicht ausgeschlossen. Und deshalb im Ergebnis, meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich stimmen wir dem Gesetzentwurf ohnehin nicht zu, aber auch Ihrem Überweisungsantrag nicht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Christian Albrecht.

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Christian Albrecht Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde jetzt einmal für die Koalition sprechen. Sie möchten Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer von 1.500 bis 3.000 Euro pro Semester und begründen das mit Fragen der Finanzierung. Und bei allen Problemen und Sorgen und Nöten und Bedarfen, die wir haben, glaube ich, dass es nicht der richtige Weg ist, jetzt die Nicht-EU-Ausländer zur Finanzierung unseres Bildungswesens heranzuziehen, sondern da brauchen wir letztendlich andere Lösungen. (Martin Schmidt, AfD: Sondervermögen.) Ich denke, Ihnen geht es hier eher um Abwehr. Sie sind ja immer auf der Suche, wie Sie Ihr Superthema Migration auf alle anderen Themenfelder herunterbrechen können, und das war jetzt offensichtlich der wohlfeile Weg. Ich kann sagen – das, was Frau Ministerin auch gesagt hat –, Bildung ist ein Menschenrecht und sollte grundsätzlich kostenlos möglich sein. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wenn Baden-Württemberg … Na, nicht alle aufnehmen, das ist schon wieder so eine dusselige Bemerkung, aber das ist ja entsprechend in Ihrem Geist. Wenn Baden-Württemberg und Bayern zu der Einschätzung kommen, dass die sich das leisten können, wenn die der Meinung sind, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) sie können Internationals vergrätzen, dann müssen die das am Ende machen. Dass das nicht unbedingt clever ist, ist ja auch in den Ausführungen meiner Vorrednerin gerade zur Geltung gekommen. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Ich glaube, wir befinden uns im Wettbewerb um die klügsten Köpfe, und ein ganz wesentlicher Standortfaktor, den Mecklenburg-Vorpommern immer hat, ist, dass wir eben keine Studiengebühren haben, dass wir auch keine wesentlichen Verwaltungsgebühren haben und dass man hier eine gute Ausbildung bekommt, die nicht teuer ist. Und wenn man dann anfängt, 1.500 oder 3.000 Euro im Semester zu nehmen, so wie Baden-Württemberg oder Bayern, ja, dann können die Internationals auch nach Baden-Württemberg oder Bayern gehen, weil dann haben wir einen ganz wesentlichen Standortfaktor an dieser Stelle ohne Not aufgegeben. Ich bin der Überzeugung, wir brauchen mehr Internationals statt weniger, und da helfen solche Maßnahmen am Ende nicht. Auch Sie kennen ja den Zensus, Sie wissen, wie sich die Demografie entwickelt, und entsprechend müssen wir hier etwas tun. Das wurde jetzt schon mehrfach gesagt, 40 Prozent der Absolvierenden bleiben ja dann und stützen unsere Wirtschaft. Also finde ich auch diesen betriebswirtschaftlichen Blick auf die Universitäten, zu sagen, wir könnten bis zu 11 Millionen generieren – wobei ich auch glaube, dass das eine Milchmädchenrechnung ist – und damit unsere Hochschulen dann finanzieren, halte ich für falsch, sondern wir sollten das eher volkswirtschaftlich betrachten. Und die positiven Effekte haben ja auch meine beiden Vorrednerinnen hier ausführlich dargestellt. Und abseits der Finanzen möchte ich auch mal darauf hinweisen: Wenn Sie dann am Ende vielleicht von den 3.500 Internationals, die wir jetzt haben, kommen 1.000 weniger oder 1.500 weniger, dann würde das auch an der einen oder anderen Stelle, je nachdem, wie sich das verteilt, Studiengänge einfach infrage stellen, wenn dann die entsprechenden Studierendenzahlen fehlen. Auch das ist ja eine Konsequenz, die bleiben kann. Unterm Strich bleibt für mich, wir müssen eigentlich mehr für Internationals tun, wir müssen mehr internationale Studierende nach Mecklenburg-Vorpommern holen, wir müssen uns auch darum bemühen, dass mehr von denen hier zu einem Abschluss kommen – das ist ja generell eine Aufgabe auch für unsere deutschen Studierenden – über Beratungsangebote oder Ähnliches, und wir müssen noch mehr dafür tun, dass von denen nach ihrem Studium die Menschen dann auch hier bleiben und sich an unserer Wirtschaft dann entsprechend beteiligen. Da wäre ich mal auf einen klugen Vorschlag gespannt. Da können Sie sich ja auch mal einbringen, wenn Sie schon immer sagen, es geht ja gar nicht um Abwehr, es geht ja darum, (Enrico Schult, AfD: Das Gymnasium stärken, Herr Albrecht, das Gymnasium stärken!) dass wir auch qualifizierte … Ja, das Gymnasium stärken bringt uns ja nichts, wenn ich einen Nicht-EU-Ausländer hierherholen will. Der hat ja richtig viel davon, wenn ich in Deutschland das Gymnasium gestärkt habe. So, also auch da müssen wir uns dann drum kümmern, aber da machen Sie gar nichts. Sie erzählen dann, ja, wir brauchen ja die Fachkräfte und wer sich dann entsprechend einbringt, der kann ja hierherkommen. Aber am Ende machen Sie dann immer dasselbe. Ich denke, es ist viel Gutes gesagt worden. Frau Hoffmeister hat alles dazu gesagt, Frau Ministerin hat alles dazu gesagt, ich habe das Wesentliche noch mal wiederholt. Dieser Gesetzesentwurf ist kompletter Quatsch, läuft an den Bedürfnissen des Landes, unserer Wirtschaft völlig vorbei, und entsprechend lehnen wir das ab und werden auch einer Überweisung nicht zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Dr. Harald Terpe. (Enrico Schult, AfD: Ui, ohne Notizen!)

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den Kolleginnen Bettina Martin und Katy Hoffmeister zunächst dankbar für ihre eindeutigen und auch erhellenden Redebeiträge hier. Einen Teil von diesen Zahlen habe ich auch im Kopf, könnte ich noch mal wiederholen. Und ich nehme vom Kollegen Albrecht aus der Linksfraktion den Begriff „Milchmädchenrechnung“ noch mal mit auf, weil ich das Gefühl habe, es ist wirklich eine Milchmädchenrechnung, die die AfD aufgemacht hat. Ich würde zwei/drei Überlegungen dazu loswerden. Das eine ist, wenn Sie durch Gebühren die internationalen Studenten abwehren hier, wird der Studienplatz für Medizin relativ teurer werden, oder jedenfalls ist ja immer die, (Heiterkeit bei Martin Schmidt, AfD: Was für eine Milchmännerrechnung!) die … Nein, es ist immer so, die Gesamtkosten werden dann durch die Zahl der Studierenden geteilt, und wenn du weniger Studierende dann hast, ist natürlich auch pro, (Enrico Schult, AfD: Aber in der Medizin, da haben wir doch genug, oder?!) pro Nase in der Medizin … (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Ja. So, dann das Zweite. Sie wollen dann zweimal 3.000 im Studienjahr nehmen, das sind 30.000, gemessen auf die 300.000 ist das sozusagen relativ wenig. Natürlich macht Kleinvieh auch Mist, aber Mist, aber wenn Sie im Gegenzug dadurch die Studenten abwehren, ist das wirklich eine Milchmädchenrechnung. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und ich halte es damit, dass wir insgesamt volkswirtschaftlich denken müssen, und dazu hat Frau Ministerin Martin ausgeführt und gesagt, im Grunde genommen ist es ja so, dass die international Studierenden sozusagen Geld mitbringen und alleine durch das, was sie hier – und das hat Katy Hoffmeister auch gesagt –, (Martin Schmidt, AfD: Na wenn die Geld haben, dann können die ja Studiengebühren zahlen.) was sie hier im Land lassen, gewinnt sozusagen Deutschland auch Mittel. Und vielleicht die letzte Bemerkung, die ich machen will, ist, ich habe jahrelang Medizinerinnen und Mediziner aus dem Nicht-EU-Ausland hier in Gleichwertigkeitsprüfungen gehabt und in Fachsprachenprüfungen. Und wenn da die Abbrecherquote – mit 60 Prozent ist die wirklich hoch, das ist sicher richtig, aber auch die deutsche Abbrecherquote ist verhältnismäßig zu anderen Studien hoch in der Medizin. Das liegt manchmal in der Natur der Sache. Aber ich glaube, das ist eher ein Grund dafür zu sagen, wir müssen sie dann auch unterstützen, weil oft die Sprachbarriere in der Medizin die entscheidende Barriere ist. Und wenn wir wollen, dass Kolleginnen und Kollegen auch bei uns tätig werden, müssten wir sogar mehr investieren in internationale Studenten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete Noah Böhringer.

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Noah Böhringer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich mir den Antrag von Ihnen angeschaut habe, fand ich es ein bisschen paradox, weil Sie haben doch das Problem erkannt: Wir haben einen Fachkräftemangel, wir haben eine ärztliche Versorgungslage, die aktuell sehr schlecht ist. Und Sie wollen dafür sorgen, dass es noch schlimmer wird, indem wir noch weniger Studierende vor Ort haben?! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Das ist doch einfach nur verrückt. Leistungsstarke Studenten – ich glaube, Herr Albrecht hat doch ganz gut erwähnt, dass man es fördern könnte. Wir könnten uns ja damit auseinandersetzen, wie diese hohen Abbrecherquoten zustande kommen, und vielleicht finden wir da Wege, in denen wir es verbessern können. Das war ein guter Vorstoß. Ich finde es wirklich einfach nur absurd, was Sie hier fordern. Aus meiner Sicht hätten Sie es auch einfach ganz klar benennen können, wenn es Ihnen einfach darum geht, dass wir weniger ausländische Studierende hier vor Ort haben. So ehrlich können Sie doch auch einfach sein. Seien Sie es doch einfach! Sie haben doch die Möglichkeit. Auf jeden Fall, ich sehe aktuell das als wichtigen Standortvorteil, viele Sachen wurden schon genannt, gerade der wirtschaftliche Aspekt. Und ja, ich sehe auch das Problem, dass unsere Universitäten zu wenig Geld haben. Frau Martin weiß es aus der letzten Ausschusssitzung, dass mir das Thema auch sehr am Herzen liegt und ich normalerweise auch sehr an die Decke gehe. Nichtsdestotrotz finde ich das, was Sie hier machen, einfach unfair, weil das, was Sie hier versuchen, ist es einfach, Wissenschaft und internationale Studierende gegeneinander auszuspielen. Das ist doch das, was Sie machen, Sie wollen gegeneinander aufhetzen, so, wie Sie es immer tun. Wir werden Ihren Antrag auf jeden Fall ganz entschlossen ablehnen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Backen Sie mal kleinere Brötchen!)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Wir wollen jetzt dem letzten Redner auf meiner Liste noch mal Aufmerksamkeit zukommen lassen, das ist für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Paul-Joachim Timm.

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Paul-Joachim Timm AfD

Ja, nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, also der letzte Redebeitrag, (Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU) also da müssen Sie an Kompetenz wohl noch mal ein bisschen tiefer in die Tasche greifen. Also so was Undifferenziertes, das hat man ja hier selten erlebt. Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt einen schönen Spruch, der bedeutet und lautet: Was nichts kostet, ist nichts wert. (Enrico Schult, AfD: Richtig, sehr richtig!) Das wird aber unseren Hochschulen nicht gerecht, denn die möchte ich an dieser Stelle noch mal ausdrücklich loben, die leisten exzellente Bildungs- und Forschungsarbeit. (Enrico Schult, AfD: Richtig!) Und es ist nur folgelogisch, dass die Studenten aus dem Nicht-EU-Ausland, die hier exzellente Bildung bekommen, von denen wir aber gar nichts haben, einen kleinen Obolus entrichten müssen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Keiner der Redner hat sich – bis auf Frau Hoffmeister, die meine Kleine Anfrage lesen kann – (Enrico Schult, AfD: Sehr gut!) tatsächlich hier mal mit Zahlen befleißigt, wie es eigentlich steht. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hätte ja gerne mal von Ihnen gewusst, was glauben Sie denn, wie viele Chinesen und Inder – also Menschen, kluge Menschen aus Ländern, die uns wahrscheinlich zukünftig überholen werden – überhaupt hier in Mecklenburg-Vorpommern bleiben und praktizieren. Und ich kann Ihnen sagen, (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) daran ist nicht die AfD schuld, dass die hier nicht bleiben wollen. Ja, Herr Damm, das ist natürlich klar mit Ihrem eindimensionalen Weltbild, dass Sie das glauben. Aber ich kann Ihnen sagen, das ist eben nicht der Fall. Und, sehr geehrte Damen und Herren, unsere Politik fußt zuvorderst darauf, die Menschen und Steuerzahler in Mecklenburg-Vorpommern zu entlasten. Das werden Sie aus unserem Antrag entnommen haben. Und wenn Sie von Bildung sprechen, Chancen für alle, Bildung für die ganze Welt, Frau Ministerin, dann müssen Sie vielleicht zu den Vereinten Nationen gehen, (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) da sind Sie vielleicht besser aufgehoben und hier nicht in Mecklenburg-Vorpommern, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) indem Sie Entwicklungshilfe liefern für Länder, die uns zukünftig überholen werden. Ja, es ist eine Entwicklungshilfe, die vielfach gar nicht mehr Not tut, (Der Abgeordnete Christian Albrecht bittet um das Wort für eine Anfrage.) und da möchte ich jetzt hier gar nicht über die LED-Leuchten in marokkanischen Moscheen reden und über die Radwege in Peru, das kennen Sie alles. Am Ende …

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, …

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Paul-Joachim Timm AfD

… bitte!

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Elke-Annette Schmidt

… Herr Abgeordneter?

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Paul-Joachim Timm AfD

Am Ende bitte! Alles klar! Ja, es ist wirklich bemerkenswert, wie sehr Sie nicht in der Lage sind, sich differenziert auseinanderzusetzen. Hier ist von Fernhalten von ausländischen Studierenden die Rede – das ist doch gar nicht unser Ansinnen, das ist doch gar nicht unser Zweck. Wenn Sie beispielsweise nach Schweden gucken – und das waren die Ersten, die Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer eingeführt haben –, da zahlt man zwischen 9.000 und 16.000 Euro pro Studienjahr, völlig normal in Schweden. In Großbritannien zahlt man bis zu 7.643 Euro. Ich habe die Zahlen da, die können Sie sich gerne ausleihen, da können Sie gerne gucken. Italien, Tschechien, Polen, alle erheben Studiengebühren. (Enrico Schult, AfD: Ja, nehmen Sie doch das Geld und stecken Sie es lieber in die Bildung!) Es erschließt sich mir nicht, warum wir das nicht auch können sollten. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen doch ganz genau, dass wir auf ein absolut krasses Finanzloch zusteuern: bis 2028/29 1 Milliarde Defizit im Landeshaushalt. 1 Milliarde! Wo wollen Sie das Geld hernehmen? Und ich sage Ihnen ganz ehrlich, mit dem, was wir raufkalkuliert haben – und, Herr Albrecht, das ist eben keine Milchmädchenrechnung, (Christian Albrecht, Die Linke: Doch. – Heiterkeit und Zuruf von Martin Schmidt, AfD) das ist ein ganz einfaches Multiplizieren fußend auf der Antwort der Kleinen Anfrage, die Ihre Landesregierung an Daten mir zur Verfügung gestellt hat –, dass wir 11 Millionen Euro im Jahr zusätzlich von oben bekämen, mit einem ganz einfachen Mechanismus, damit haben wir schon mal ein Prozent Ihres Lochs abgestellt. Das ist doch eine ganz einfache Sache, das verstehe ich nicht. Und, Frau Kollegin Hoffmeister, um auf Sie einzugehen: Ja, warum bringen wir das denn nicht ins reguläre Verfahren mit dem Landeshochschulgesetz? Eben weil dieser Punkt separat betrachtet uns so wichtig ist, dass wir das hier einfach mal ansprechen, dass wir uns diese Luxusausgaben nicht mehr leisten können. Sie können sich natürlich sicher sein, weil Sie das alle ablehnen werden, dass wir das ins reguläre Verfahren einbringen werden. Und ich möchte Ihnen aber noch mal Ihren Sepp Müller vorhalten, das ist der Fraktionsvize aus der Bundestagsfraktion, der sich eben auch auf die Ausbildung von Medizinstudenten bezogen hat. Und der hat ganz klipp und klar gesagt, das können wir uns nicht mehr leisten, wenn hier exzellente Bildung erfahren wird, dann soll das bitte zurückbezahlt werden, oder eben diese Studenten sollen sich verpflichten, (Enrico Schult, AfD: Richtig so!) dann als Arzt in unserem Land mindestens fünf Jahre zu praktizieren, (Enrico Schult, AfD: Guter Mann!) damit sie das eben wieder zurückzahlen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und nein, der Mann hat einfach Sachverstand. (Enrico Schult, AfD: Jawoll.) Und mir liegt es ja fern, die CDU zu loben, aber da kann man Ihnen mal recht geben, das ist alles vertretbar. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich auf die Debatte, die haben wir voraussichtlich in drei Monaten hier wieder, wenn man die Geschäftsordnung unseres Landtages richtig liest. Und jetzt, Herr Albrecht, bitte schön!

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Elke-Annette Schmidt

Ja, ich rufe die Abgeordneten auf. Herr Albrecht, Sie haben jetzt die Möglichkeit, die Frage zu stellen. Bitte schön!

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Christian Albrecht Die Linke

Ja, vielen Dank! Also erstens finde ich den Verweis auf andere Länder wie zum Beispiel das Vereinigte Königreich ein bisschen schräg, weil das Länder sind, die ganz grundsätzlich schon deutlich andere Hochschulstrukturen haben, und da bezahlen auch nicht nur Internationals, da bezahlen auch die Einheimischen teilweise riesige Summen. Also die Finanzstrukturen sind da ganz andere. Ich habe zwei Fragen an Sie. Also, jetzt haben Sie gesagt, 1 Milliarde Finanzloch, 1 Prozent könnte man damit ja schon schließen. Dann möchte ich mal fragen, wo kommen die anderen 99 Prozent her. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Und erkennen Sie – also Sie sagen das ja, Sie erkennen ja den Fachkräftemangel an und dass man da was tun muss –, (Enrico Schult, AfD: Das ist ja intelligent jetzt, ne?) mich würde mal interessieren, haben Sie eine einzige Maßnahme, eine einzige, mit der wir ausländische Fachkräfte hier (Enrico Schult, AfD: Ja, Steuern senken, ganz genau. Steuern senken, dann bleiben die nämlich auch hier.) im Hochschulbereich ... (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, na ja. Na ja, gut, das ist ein bisschen, ein bisschen unterkomplex. Aber ich habe auch außerdem (Glocke der Vizepräsidentin) Ihren Kollegen gefragt, und das würde mich mal interessieren, also was würden Sie tun, um die ausländischen, also die Internationals hierher zu holen und auch hier zu halten. (Horst Förster, AfD: Das ist ja ein ganzer Blumenstrauß.)

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Paul-Joachim Timm AfD

Also, Herr Albrecht, erst mal muss ich mich da krass verwundern. Sie fragen, wo ich die anderen 99 Prozent herhole. Das würde ich Sie gerne fragen, weil Sie ja die Landesregierung hier bilden. Das ist ja zuvorderst erst mal Ihre Aufgabe, (Heiterkeit und Zuruf von Horst Förster, AfD) uns diese verrückte Verschuldung in der Zukunft zu lösen. Na ja, ein Prozent ist ja immerhin schon was. Also ein Prozent von etwas (Martin Schmidt, AfD: Ein Prozent mehr, als Sie schaffen.) ist besser als hundert Prozent von gar nichts, und Sie legen offensichtlich gar nichts vor. (Beifall Martin Schmidt, AfD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Da bin ich schon mal mit einem Prozent weiter als Sie. Und ich kann Ihnen sagen, was doch das große Problem ist, warum sich ausländische Fachkräfte hier nicht ansiedeln. Und nein, es ist nicht die AfD, (Heiterkeit bei Martin Schmidt, AfD) es ist Ihre absolut überbordende Besteuerung von Menschen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Jawoll!) Wir sind ja jenseits der 50 Prozent. (Enrico Schult, AfD: Er hat recht, der Mann.) Da würde ich als Forscher, als Fachkraft würde ich mir doch auch überlegen, ob ich da nicht viel lieber nach Norwegen gehe, ob ich vielleicht nicht wieder lieber in die Schweiz gehe. Irgendwo anders ist es steuerlich im Anreizsystem besser als in Deutschland. Das können Sie doch nicht in Abrede stellen. Ich weiß gar nicht, wer noch vor uns ist – ich glaube, die Belgier sind das. Da ist es aber wieder auch noch ein anderes System. Wir sind der Spitzenreiter in der Steuer- und Abgabenlast. Das ist doch der Attraktivitätshemmer. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Horst Förster, AfD) Niemand hat doch was gegen ausländische Fachkräfte von unseren Universitäten, niemand hat doch was gegen die Leute. Bitte mehr davon und bitte hierbleiben! Aber wo sind sie denn? Wo bleiben sie denn? Wo sind Ihre Maßnahmen, diese Leute hier zu halten? Ich sehe sie nicht. Und das brauchen Sie mir auch nicht zum Vorwurf zu machen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Jawoll, richtig!) Zuvorderst sind Sie als Landesregierung gefragt. Und da ist wirklich gar nichts vorhanden. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Jawoll!)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Eins zu null für die AfD. – Heiterkeit bei Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Ältestenrat schlägt vor … Ich würde jetzt gerne zur Abstimmung kommen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6316 zur Beratung an den Wissenschafts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der AfD und einer fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Gegenstimmen abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes über die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/6328. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes über die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/6328 – Das Wort zur Einbringung hat die Abgeordnete, ach, hat die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! „Die Demokratie muss in jeder Generation neu geboren werden und die Bildung ist ihre Geburtshelferin.“ (Horst Förster, AfD: Sie muss nur funktionieren, das reicht schon.) Dieses Zitat des amerikanischen Philosophen und Pädagogen John Dewey ist heute aktueller denn je, denn Demokratie ist nichts, was einfach da ist. Sie ist kein Zustand, den man einmal erreicht und dann bewahrt. Demokratie lebt davon, dass Menschen sie verstehen, dass sie sich einbringen und dass sie bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Und genau dafür brauchen wir politische Bildung. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen informierte Entscheidungen treffen können, dass sie unterschiedliche Positionen einordnen können, dass sie streiten können, ohne sich zu entzweien, und sie stärkt unsere Gesellschaft gegen Desinformation, gegen Vereinfachungen, gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, die Landeszentrale für politische Bildung ist genau dafür eine tragende Säule in Mecklenburg-Vorpommern. Sie bringt politische Bildung in Schulen und in die Erwachsenenbildung. Sie unterstützt Initiativen und Projekte vor Ort. Sie organisiert Veranstaltungen, Diskussionen und Publikationen. Sie schafft Räume, in denen Menschen miteinander ins Gespräch kommen. Und das Entscheidende ist, diese Angebote richten sich an alle. Vom Demokratiebus im ländlichen Raum bis zur Unterstützung von über 20 Gedenkstätten zu den deutschen Diktaturen des 20. Jahrhunderts, politische Bildung erreicht die Menschen vor Ort und verbindet Vergangenheit und Gegenwart, ob jung oder alt, ob progressiv oder traditionsbewusst. Politische Bildung bedeutet nicht, Menschen vorzuschreiben, was sie denken sollen, sie bedeutet, Menschen in die Lage zu versetzen, sich selbst eine fundierte Meinung zu bilden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und genau deshalb ist die Arbeit der Landeszentrale so wichtig für unsere Demokratie. Umso erstaunlicher ist es, dass diese zentrale Institution bislang keine eigene gesetzliche Grundlage hat, denn das bedeutet, ihre Aufgaben, ihre Rolle und auch ihre Absicherung hängen letztlich vom politischen Willen der jeweiligen Regierung ab. Es geht dabei nicht nur um politische Einflussmöglichkeiten, von denen die Landeszentrale, soweit ich sehen kann, bislang verschont blieb. Es geht auch um Prioritäten. Gerade in Zeiten knapper Kassen stellt sich die Frage, was wird gesichert und wo wird gekürzt. Wir wissen, dass politische Bildung in der Vergangenheit auch schon zur Disposition stand. In Niedersachsen ist die Landeszentrale vor über 20 Jahren zeitweise abgeschafft worden. Das zeigt, was nicht strukturell abgesichert ist, kann auch wieder infrage gestellt werden. Meine Damen und Herren, das Thema ist aktueller denn je. Wir führen diese Debatte nicht im luftleeren Raum und wir sehen, Demokratie steht unter Druck. Und auffällig ist, Angriffe richten sich oft zuerst gegen Bildung. In den USA werden Bücher aus Schulen verbannt, darunter Werke der Nobelpreisträgerin Toni Morrison. Auch in Ungarn sehen wir, wie staatliche Bildungsinstitutionen gezielt geschwächt werden. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und von Russland brauche ich gar nicht erst zu reden. (Martin Schmidt, AfD: Sind wir in Russland?) Das sind keine Randphänomene. Wir wissen, dass diese autoritären Bestrebungen, dass Putin, Trump und Orban auch bei uns im Land zahlreiche Anhänger/-innen haben. Diese Entwicklungen zeigen, wie zentral Bildung für die Stabilität von Demokratie ist. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und deshalb diskutieren wir auch in Deutschland zunehmend über die Resilienz unserer demokratischen Institutionen. Dabei reicht es nicht, nur über Gerichte und Parlamente zu sprechen. Wir sollten auch über die Institutionen sprechen, die Demokratie überhaupt erst im Alltag verankern. Beim Schutz vor hybriden Angriffen reden wir zu Recht viel über kritische Infrastruktur, und im Kontext der aktuellen Debatte könnte man sagen, Landeszentralen für politische Bildung sind genau das, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) kritische demokratische Infrastruktur. Andere Bundesländer haben das längst erkannt. Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein haben ihre Landeszentralen gesetzlich abgesichert, und genau das schlagen wir heute auch für Mecklenburg-Vorpommern vor. Dabei geht es ausdrücklich nicht um ein kurzfristiges politisches Manöver, es geht nicht um parteipolitische Auseinandersetzungen, es geht um eine strukturelle Stärkung der politischen Bildung in unserem Land. Und ich will das ganz offen sagen, als Juristin neige ich manchmal dazu, für vieles eine rechtliche Begründung zu suchen, aber bei diesem Gesetz geht es um mehr als nur um juristische Absicherung. Es geht um einen demokratischen Akt, denn wenn wir als Parlament ein Gesetz beschließen, dann ist das mehr als eine organisatorische Regelung. Ein Parlamentsgesetz ist die stärkste Form, in der Demokratie sich selbst Ausdruck verleiht. Es ist der Wille der Bürger/-innen, in Recht gegossen. Und wenn wir sagen, politische Bildung ist uns wichtig, dann sollten wir das auch in dieser Form zum Ausdruck bringen. Meine Damen und Herren, es ist an der Zeit, dass wir uns dieser Aufgabe stellen. Der Gesetzentwurf meiner Fraktion ist ein Angebot an dieses Parlament, wir sind offen für Verbesserungen, für Diskussionen, für gemeinsame Lösungen. Aber entscheidend ist, am Ende sollten wir gemeinsam dafür sorgen, dass die politische Bildung in Mecklenburg-Vorpommern eine starke und verlässliche Grundlage bekommt. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Wissenschafts- und Europaministerin Bettina Martin.

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Über die Bedeutung politischer Bildungsarbeit für unsere Demokratie dürfte es unter den Demokratinnen und Demokraten hier im Hause keinen Dissens geben. Unsere Landeszentrale für politische Bildung hat es zutreffend formuliert: „Demokratie bleibt nur dann lebendig, wenn die Bürgerinnen und Bürger an den demokratischen Entscheidungsprozessen teilnehmen wollen und können. Sie müssen daher in der Lage sein, sich ein eigenes und begründetes Urteil über politische Fragen zu bilden. Hierfür muss man: – Fakten und politische Zusammenhänge kennen – die Grundzüge des politischen Systems und seiner Entscheidungsverfahren verstanden haben – unterschiedliche Positionen nachvollziehen – den eigenen Standpunkt kennen und kritisch reflektieren können“ (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig! Dann handeln Sie doch mal so!) „Die Fähigkeit zur politischen Urteilsbildung ist daher das Ziel der politischen Bildung.“ Die Landeszentrale ist die einzige staatliche Einrichtung zur politischen Bildung im Land und Teil einer vielfältigen Trägerlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Ihre überparteiliche Arbeit in den Feldern politische Bildung, Gedenkstätten- und Erinnerungsarbeit, Medienbildung und Demokratiestärkung ist anerkannt und geschätzt. Und die Kollegin hat ja gerade auch einige Beispiele gebracht, wie wichtig auch die Arbeit der politischen Bildung vor Ort überall bei uns im Land auch verankert ist und angenommen wird. Vielen Dank auch für die Ausführungen! Es ist richtig, dass die Landeszentrale aufgrund ihrer bisherigen Verfasstheit ohne Beteiligung des Landtages durch die Exekutive abgeschafft werden könnte. Deshalb ist der Vorstoß zunächst einmal nachvollziehbar, die Landeszentrale und ihre Arbeit sicherer zu machen, sicherer gegen die Bestrebungen derjenigen, die heute die überparteiliche, dem Beutelsbacher Konsens verpflichtete politische Bildung abschaffen wollen, die sie offenkundig abschaffen wollen, (Horst Förster, AfD: Ach?!) weil sie ein Problem haben mit kritischen, mit mündigen Bürgerinnen und Bürgern. Lesen Sie den Entwurf des Regierungsprogramms der AfD in Sachsen-Anhalt! Dort wird gar nicht mehr verschleiert, um was es geht. Die Landeszentrale soll ersetzt werden durch ein „Landesinstitut für staatspolitische Bildung und kulturelle Identität“, eine Einrichtung, die ganz offenkundig nicht mehr Aufklärung, sondern Indoktrination betreiben soll. (Martin Schmidt, AfD: Das lesen Sie da raus, ja?) Und auch hier im Land hat die AfD ganz offen die Defacto-Abschaffung der Landeszentrale gefordert. (Enrico Schult, AfD: Ja, wer hat denn das gefordert?) Im Rahmen des Verfahrens zur Haushaltsaufstellung 2026/2027 (Enrico Schult, AfD: Ja?) hat die Fraktion der AfD zahlreiche Anträge gestellt, (Enrico Schult, AfD: Ja.) die in den meisten Fällen (Enrico Schult, AfD: Und das kommt einer De-facto-Abschaffung gleich?) eine komplette Streichung der einschlägigen Haushaltstitel für die politische Bildungsarbeit (Martin Schmidt, AfD: Zahlungen. Die Zentrale kann ja bleiben.) sowohl der Landeszentrale für politische Bildung als auch der Träger vorgesehen haben. Insofern kann man die Intention des Vorstoßes verstehen, aber leider bleibt der vorliegende Gesetzentwurf vor diesem Hintergrund reine Symbolpolitik. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Erstens deckt sich der vorliegende Entwurf inhaltlich im Wesentlichen mit der seit 1991 gültigen Verwaltungsvorschrift, die damit ja offenbar nach wie vor eine gute Basis für die Arbeit der Landeszentrale ist. Zweitens, und dies scheint mir noch relevanter, auch Gesetze können durch eine einfache Mehrheit fast genauso schnell abgeschafft werden wie Verwaltungsvorschriften. Und auch der vorliegende Gesetzentwurf würde da ja nicht weiterhelfen. Und drittens wäre es möglich, der Landeszentrale für politische Bildung einfach den Geldhahn zuzudrehen (Katy Hoffmeister, CDU: Ja, genau!) und damit im Grunde auch die Arbeit der Landeszentrale zu beenden. Insofern möchte ich noch eine abschließende Anmerkung machen zu diesem Thema: Wir wären es sehr gerne gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen in der Opposition angegangen, Maßnahmen zu beschließen, die wirklich unsere demokratischen Institutionen resilient machen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) indem man zu deren Schutz Regularien und Sicherungen in unserer Landesverfassung implementiert. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) Sehr geehrte Damen und Herren der CDU-Fraktion, es ist wirklich sehr bedauerlich, dass Sie diesen Weg, den ja die CDU in Sachsen-Anhalt gegangen ist, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) für Mecklenburg-Vorpommern, dass Sie den nicht mitgehen wollen – (Zurufe von Marc Reinhardt, CDU, und Torsten Renz, CDU) so jedenfalls haben Sie es in der Presse wissen lassen –, denn eine solche Verständigung aller demokratischen Fraktionen (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) hätte demokratische Errungenschaften sehr viel sicherer vor dem Zugriff antidemokratischer Kräfte gemacht (Zuruf von Horst Förster, AfD) als ein Gesetzentwurf, der zwar gut gemeint ist und einen richtigen Ansatz hat, aber eben nicht ausreichend ist. Deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, bitte ich Sie, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Bürger da draußen! Ja, wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass auch eine Ministerin politische Bildung vertragen kann, dann hat Frau Martin diesen Beweis hier gerade erbracht, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) sehr geehrte Damen und Herren, denn, glauben Sie mir, alle Abgeordneten, die hier in diesem Landtag sitzen, sind demokratische Abgeordnete, (Zuruf von Christian Albrecht, Die Linke) und das werden Sie auch natürlich dann am eigenen Leibe erfahren, wenn Sie wahrscheinlich nicht mehr hier sein werden, wenn nämlich mein Fraktionsvorsitzender Sie ablösen wird, zu Recht, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke – Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) dann werden Sie sehen, wie Demokratie, (Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) wie Demokratie funktioniert, sehr geehrte Damen und Herren, denn Demokratie bedeutet nämlich, dass Sie abgewählt werden können. (Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Demokratie bedeutet, (Zuruf von Ministerin Bettina Martin) dass der Wähler, der Souverän, das letzte Wort hat und dass er Sie abwählen kann. Und was Sie jetzt hier machen, (Torsten Koplin, Die Linke: Wartet mal ab!) was Sie jetzt hier machen, Sie versuchen jetzt, dem vorzubeugen, dem vorzubauen, sozusagen eine Initiative der Wahlverlierer von morgen. (Patrick Dahlemann, SPD: Das ist ein Schauspieler!) Ich lach mich schlapp, (Patrick Dahlemann, SPD: Das ist ein Schauspieler!) wenn ich diesen Gesetzentwurf sehe! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ich lache mich schlapp über diese Debatte, die da geführt wird! Und ich kann auch die CDU verstehen, dass sie sich diesem hanebüchenen Unsinn nicht anschließen will, (Julian Barlen, SPD: Ha, ha, ha!) sehr geehrte Damen und Herren. Jetzt möchte ich zum Gesetzentwurf kommen der GRÜNEN, der ja auf den ersten Blick auch recht harmlos klingt: „Gesetz über die Landeszentrale für politische Bildung“. Und ja, politische Bildung ist wichtig, das möchte ich an dieser Stelle noch mal ganz klar festhalten. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und niemand in der AfD möchte die politische Bildung abschaffen, auch wenn Sie uns oder mir das immer wieder in den Mund legen. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warum reichen Sie dann die Gelder nicht aus in der Haushaltsberatung?) Nein, das möchten wir nicht, (Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) aber politische Bildung muss neutral, plural und staatlich zurückhaltend organisiert sein, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und ist sie das nicht?) sehr geehrte Damen und Herren. (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Werteorientiert. – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Bevor wir zum Gesetz selbst kommen, lohnt ein Blick auf die Begleitmusik, wie sie in einer Veröffentlichung des NDR deutlich wurde. Dort heißt es sinngemäß, ein einfacher Federstrich könnte reichen, ein Erlass aus 2007 gestrichen und die Landeszentrale wäre weg – wir haben es ja gerade auch gehört von Frau Oehlrich –, darum müsse sie abgesichert werden, gerade in Zeiten zunehmender Demokratiefeindlichkeit und Desinformation. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das ist ein typisches Deutungsmuster. Nicht mehr demokratische Verantwortlichkeit, sondern Vorsorge gegen künftige Mehrheiten wird zur Tugend erklärt. Im Gesetzentwurf selbst wird dieser Gedanke ausdrücklich als Resilienz gegen willkürliche Entscheidungen verkauft. Sehr geehrte Damen und Herren, der Wähler hat das Wort da draußen, der wählt eine Partei hier in dieses Parlament. Und dann hat diese Partei das Votum, die Rückendeckung des Wählers da draußen. Und Sie meinen jetzt, dem Wähler vorschreiben zu müssen, dass Sie das schon mal so vorbeugen und sozusagen das in richtige Bahnen lenken müssen?! Dann müssen Sie sich über Politikverdrossenheit, müssen Sie sich nicht wundern. Geben Sie dem Wähler sozusagen die Macht, der wird die richtige Entscheidung treffen, und lassen Sie solche unsäglichen Gesetzentwürfe, um die Demokratie ad absurdum zu führen, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Michael Noetzel, Die Linke: Was ist denn daran „ad absurdum“? Das verstehe ich nicht.) So, ich komme weiter: (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Im NDR-Text wird die Landeszentrale als „unersetzlich“ beschrieben, als Wertevermittlerin für Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit. Und es wird sogar ihr Selbstverständnis zitiert: Bürger müssen „in der Lage sein, sich ein eigenes und begründetes Urteil ... zu bilden“. Man arbeite „überparteilich, unaufgeregt und mit professionellem Fachwissen“. Ja, es gibt durchaus positive Dinge, die wir auch an der Landeszentrale für politische Bildung auch sehen. Insbesondere der Wahl-O-Mat ist ein Erfolgsmodell. Wir haben ja jetzt Landtagswahl, und der wird natürlich rege genutzt, auch von den Leuten da draußen. Deshalb – und das sage ich jetzt an dieser Stelle noch mal ganz klar – käme niemand auf die Idee, die Landeszentrale für politische Bildung hier in Mecklenburg-Vorpommern abzuschaffen, Frau Martin. Behaupten Sie bitte nicht so was! Wir haben Haushaltsänderungsanträge gestellt, und da werde ich auch gleich darauf eingehen, warum wir die gestellt haben, denn die waren nämlich notwendig und richtig, diese Haushaltsänderungsanträge. Wir haben 3 Millionen Euro als Haushaltsänderungsanträge gestellt, um Einsparungen zu generieren, Einsparungen, um natürlich den Haushalt zu entlasten. Und ich kann Ihnen sagen, was haben wir weggestrichen: den Demokratiebahnhof in Anklam. Der Demokratiebahnhof in Anklam, der ist jetzt ohnehin zu. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der ist zu, den will gar keiner mehr haben in Anklam. Da hat die AfD einen Haushaltsänderungsantrag gestellt, die Mittel für den Demokratiebahnhof in Anklam zu streichen, haben Sie abgelehnt. Jetzt ist der Bahnhof ohnehin Geschichte. Das sind legitime Haushaltsänderungsanträge, die wir auch weiterhin so stellen werden, das sage ich Ihnen ganz klar. (Torsten Renz, CDU: Gibt doch gar keinen Haushalt mehr in dieser Legislaturperiode.) Ja, im alten Haushalt, Herr Renz, haben wir den, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) haben wir den beschlossen und haben wir natürlich die, (Torsten Renz, CDU: Ach, Sie haben wohl von der Zukunft gesprochen.) haben wir die Haushaltsänderungsanträge gestellt. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die Aufgaben der Landeszentrale reichen von politischer Bildung über Gedenkstättenarbeit und Medienbildung (Zurufe von Martin Schmidt, AfD, und Torsten Renz, CDU) bis hin zur Prävention gegen Menschen- und Demokratiefeindlichkeit. Und dann – so steht es im Gesetzentwurf –, dann wird es sehr konkret: Qualifizierungsangebote und Präventionsarbeit gegen Antisemitismus, Rassismus, Rechtsextremismus, Islamismus, Linksextremismus und jede Form von Demokratiefeindlichkeit. Klingt umfassend, sehr geehrte Damen und Herren, ist aber genau das Problem. Alles und jedes kann unter diese Begriffe fallen. Und wenn jede Form von Demokratiefeindlichkeit im Zweifel von regierungsnahen Netzwerken definiert wird, dann wird politische Bildung schnell zu politischen Markierungen. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Wer ist, wer ist demokratisch? Wer gilt als Problemfall? Welche Position ist noch im Diskurs befindlich und welche Position ist sozusagen außerhalb des Diskurses? Und da ist nämlich diese Schwäche Ihres Gesetzentwurfes, sehr geehrte Damen und Herren. (Christian Albrecht, Die Linke: Der ist relativ gut nachzuvollziehen.) Und ich habe es, ich habe es ja selbst, ich habe es ja selbst erlebt, 16. Jahreskongress der Politischen Bildung in Wismar. Da ist Herr Beyer nach vorne gegangen als Bürgermeister der Stadt Wismar und Frau Martin ist nach vorne gegangen, der Schrecken saß ihr noch in den Knochen, weil da kurz vorher nämlich die Landtagswahl war in Sachsen und in Thüringen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und da haben Sie, sozusagen auf diesem Jahreskongress haben Sie auf eine demokratische Wahl eingeschlagen, verbal. Und da habe ich mich gefragt: Leute, merken die eigentlich gar nicht, merken die eigentlich nicht, dass sie die sind, die die Demokratie verachten, dass sie die Demokratie mit Füßen treten? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Es sind demokratische Wahlen. Nehmen Sie das doch bitte zur Kenntnis und versuchen nicht, das so umzudeuten und zu sagen, dass jetzt irgendwie, (Julian Barlen, SPD: Deswegen reden Sie auch von „demokratischem Geschwätz“, Herr Schult.) dass jetzt irgendwie der Himmel einstürzt, weil in Sachsen und in Thüringen die Menschen so gewählt haben! (Julian Barlen, SPD: Sehr glaubwürdig, Herr Schult! Sehr glaubwürdig! – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ein Netzwerk aus Projekten – es geht ja weiter, ich zitiere jetzt aus dem Gesetzentwurf –: (Unruhe bei Martin Schmidt, AfD, und Torsten Renz, CDU) Ein Netzwerk aus Projekten, Trägern und Vereinen wird finanziert. Dieses Netzwerk bestätigt dann im Gegenzug genau jene politischen Narrative, die die Förderlogik voraussetzen. Das ist kein fairer, offener Meinungskampf mehr, das ist strukturierte, staatlich alimentierte Meinungspolitik, wie Sie das wollen, sehr geehrte Damen und Herren von den GRÜNEN. Und ich habe hier mal eine Publikation der Landeszentrale für politische Bildung, da heißt es – es geht hier um Kommunalpolitik, Umgang mit kommunalen Konflikten –, und da steht hier von Herrn Stefan Kollasch „Konfliktfeld Rechtsextremismus in der Kommunalpolitik – Entwicklungen und Handlungsstrategien aus der Perspektive der Regionalzentren für demokratische Kultur“. Und ich zitiere – Moment –: „Nach den Kommunalwahlen 2024 sitzen auch Akteure aus dem extrem rechten Spektrum in Kreistagen sowie Stadt- und Gemeindevertretungen. Andere Akteure wirken eher durch ihre Präsenz im Gemeinwesen oder strukturell: So arbeitet der ehemalige Bundesvorsitzende der gesichert rechtsextremen Identitären Bewegung inzwischen als Mitarbeiter von Nikolaus Kramer, dem Vorsitzenden der AfD-Fraktion“ (Nikolaus Kramer, AfD: Was?!) „im Schweriner Landtag.“ (Nikolaus Kramer, AfD: Unglaublich!) Sehr geehrte Damen und Herren, und das muss, die Landeszentrale muss das sozusagen finanzieren?! Das wird mit den Geldern, ...

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Birgit Hesse

Herr Schult, ...

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Enrico Schult AfD

... die wir dieser Landeszentrale zur Verfügung, ...

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Birgit Hesse

... ich weise auch Sie darauf hin, ...

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Enrico Schult AfD

... dieser Landeszentrale zur Verfügung stellen, ...

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Birgit Hesse

... dass Sie bitte die Papiere ruhen lassen ...

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Enrico Schult AfD

... das sind, die sind, ...

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Birgit Hesse

... und nicht hochzeigen!

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Enrico Schult AfD

... der Mann, der Mann ist gar nicht Kommunalvertreter.

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Birgit Hesse

Wenn Sie jetzt zuhören ...

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Enrico Schult AfD

Das wird, das RAA ...

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Birgit Hesse

... würden. (Julian Barlen, SPD: Würden Sie mal auf die Präsidentin reagieren?!)

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Enrico Schult AfD

... wird, so ein, ...

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Birgit Hesse

Oder auch nicht.

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Enrico Schult AfD

... wird, solche, solche Sachen werden da finanziert. Und da kann ich Ihnen ... (Julian Barlen, SPD: Erde an Schult!)

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Birgit Hesse

Herr Schult! (Julian Barlen, SPD: Erde an Schult! Bitte kommen!)

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Enrico Schult AfD

... ein Wort drauf geben, Herr Barlen. Da kann ich ...

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Birgit Hesse

Herr Schult!

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Enrico Schult AfD

... ein Wort drauf geben, dass solche Sachen künftig nicht mehr finanziert werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

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Birgit Hesse

Herr Schult, da Sie offensichtlich nicht gewillt sind, einmal kurz zuzuhören: Ich habe auch an Sie die Bitte, dass Sie keine Papiere hochhalten, egal, was es ist. (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Genau! Und jetzt, (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Aber das ist eine gute Quelle.) und jetzt, auch ... (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Gut, dass Sie sich damit beschäftigen!) Es ist egal, welche Quelle das ist und was es ist, es ist hier nicht gestattet. Das hat Herr Schult ja jetzt auch eingeräumt. (Der Abgeordnete Enrico Schult wendet sich an das Präsidium.) Insofern, Herr Schult, können ... (Patrick Dahlemann, SPD: Bei solchem schauspielerischen Gebaren lässt man sich nur ungern unterbrechen.) Herr Schult, insofern können Sie jetzt bitte weitersprechen!

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Enrico Schult AfD

Ja, vielen Dank! Wenn man Fördermittel vergibt, sehr geehrte Damen und Herren, braucht es glasklare Regeln, vollständige Transparenz, strikte parteipolitische Neutralität, (Torsten Koplin, Die Linke: Jaja, alles gut!) keine indirekte Wahlkampfhilfe, keine Vorfeldfinanzierung. In dem Entwurf sucht man solche Sicherungen vergeblich. Jetzt zum Kern Ihres Antrags, was kontrolliert die Landes- oder wer kontrolliert die Landeszentrale? Sie ist eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des zuständigen Ministeriums und untersteht Dienst- und Rechtsaufsicht der Ministerin oder des Ministers. Und die Direktorin – oder in dem Fall ist es ja Herr Schmidt, der Direktor – wird, man höre und staune, durch die Ministerpräsidentin beziehungsweise den Ministerpräsidenten bestellt, im Einvernehmen mit der Staatskanzlei, auf Vorschlag des zuständigen Ministers. Das ist kein Modell unabhängiger politischer Bildung, sehr geehrte Damen und Herren, (Zuruf von Horst Förster, AfD) das ist Exekutivsteuerung. Das muss man wirklich ganz klar so sagen. Gleichzeitig wird behauptet, das Ganze mache die Landeszentrale resilienter gegen willkürliche Entscheidungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was hier Resilienz heißt, ist in Wahrheit Versteinerung. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Einmal gesetzlich festgeschrieben, wird es fast unmöglich, Fehlentwicklungen schnell zu korrigieren. Und gleichzeitig bleibt die Exekutive über Personal und Aufsicht am Drücker. Ich sagte es ja, lassen Sie diese Entscheidung dem neu gewählten Landtag! Der hat die Legitimation der Bürger da draußen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Im Gesetz selbst heißt es aber, (Torsten Renz, CDU: Da müssen wir nicht auf den neuen Landtag warten, wir können immer beschließen.) der Landeszentrale sei die notwendige Personal- und Sachausstattung (Zuruf von Torsten Renz, CDU) nach Maßgabe des Haushalts zur Verfügung zu stellen, mit eigenem Kapitel im Einzelplan, so der Gesetzentwurf der GRÜNEN. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wer so etwas ins Gesetz schreibt, schafft Dauerausgaben und eine politisch schwer antastbare Struktur und verkauft das dann als kostenneutral. Das ist mindestens unredlich, sehr geehrte Damen und Herren. In Paragraf 6 heißt es, die Landesregierung soll die Landeszentrale „frühzeitig und umfassend“ über Gesetzes- und Verordnungsvorhaben unterrichten, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) die politische Bildung und Präventionsarbeit betreffen. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Die Landeszentrale kann zu solchen Vorhaben schriftliche Stellungnahmen gegenüber dem zuständigen Ausschuss abgeben. Das mag, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) das mag ... (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wie bitte? (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Klatschpause.) Okay. (Torsten Renz, CDU: Warum keiner klatscht bei Ihrer Truppe, frage ich.) Ja, die hören, die hören natürlich aufmerksam zu. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Marc Reinhardt, CDU: Ach so!) Ja, das mag nach Expertise klingen, bedeutet aber in der Praxis, eine regierungsnah bestellte Leitung einer Förder- und Präventionskultur erhält institutionalisierten Zugriff auf Gesetzgebung. Das ist mindestens demokratisch oder demokratisch heikel. (Torsten Renz, CDU: Ihre Fraktion lehnt den Antrag ab, aber Sie gehen ins Detail.) Herr Renz, da müssen Sie mir wahrscheinlich zustimmen. Noch mal zum NDR-Artikel: Der berichtet von Gesprächen der demokratischen Fraktionen über einen Pakt für Demokratie und Rechtsstaat – allein dieses Wort ist schon irgendwie völlig daneben –, (Michael Noetzel, Die Linke: Ja, das gefällt Ihnen nicht!) ausdrücklich ohne AfD, (Michael Noetzel, Die Linke: Na, Rechtsstaat, das gefällt Ihnen nicht, das kann ich mir vorstellen!) natürlich ausdrücklich ohne AfD, (Michael Noetzel, Die Linke: Ekelhaft!) und davon, zentrale Regeln der Verfassung (Zuruf von Torsten Renz, CDU) angesichts eines möglichen Wahlerfolgs der AfD „demokratiefest“ zu machen. Also ich kann, ich kann, es tut mir leid, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) ich habe ja versucht, mich damit irgendwie auch aufgeschlossen auseinanderzusetzen, aber ich kriege es nicht auf, (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) ich kriege es nicht auf die Reihe, (Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) wie man so noch da irgendwie das für die Demokratie irgendwie ableiten möchte. Ich kriege es irgendwie nicht, ich kriege es nicht auf die Reihe. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wenn Parteien beginnen, Regeln und Institutionen vorsorglich gegen starke Oppositionen abzusichern, dann ist das nicht Demokratieschutz, sondern ein gefährlicher Schritt Richtung Kartelllogik. Man erklärt sich selbst zum Maßstab der Demokratie und andere pauschal zum Risiko. Genau in dieses Denkmuster passt auch dieser Gesetzentwurf: nicht Vertrauen durch Neutralität, (Zuruf von Horst Förster, AfD) sondern Absicherung durch Strukturmacht, sehr geehrte Damen und Herren. Wir lehnen diesen Entwurf ab, nicht, weil wir politische Bildung ablehnen, Herr Renz, sondern weil wir sie ernst nehmen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wenn politische Bildung Vertrauen schaffen soll, dann braucht sie maximale Unabhängigkeit von der Regierung, klare Neutralitätsregeln statt politischer Leitbilder, keine Fördermittelvergabe ohne harte Transparenz- und Neutralitätskriterien. Wir würden eine Demokratieerklärung sozusagen verbindlich einführen (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und eine Aufgabenbeschreibung, die Bildung stärkt, anstatt einen Präventions-, Koordinierungs- und Projektapparat zu verstetigen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Politische Bildung darf niemals zu staatlich organisierten Gesinnungsveranstaltungen werden. Und das werde ich Ihnen an dieser Stelle immer wieder vorhalten. Wir als AfD sind für politische Bildung an Schulen. Was wir nicht wollen, ist die Indoktrination, die auch zum Teil durch das Bildungsministerium forciert wird (Zuruf von Jeannine Rösler, Die Linke) und durch Sie alle, wenn Sie ins Schulgesetz schreiben, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Renz, CDU: Nein, das nehmen Sie zurück!) dass natürlich der Lehrer seine politische Meinung in den Unterricht tragen soll. (Julian Barlen, SPD: Nein.) Wir haben es gesehen, was jetzt passiert ist, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) in Ahlbeck läuft eine Lehrerin mit einem „ekelhAfD“- Pullover rum. (Jeannine Rösler, Die Linke: Sie schicken gleich Bücher an die Schulen.) Sie haben den Grundstein dafür gelegt. (Julian Barlen, SPD: Das ist ja völliger Quatsch!) Sie ermutigen die Lehrer, solche, solche Debatten zu führen (Julian Barlen, SPD: So ein Schwachsinn!) und sich dadurch ...

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Birgit Hesse

Herr Schult, ...

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Enrico Schult AfD

... ins Feuer zu stellen.

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Birgit Hesse

... ich weise darauf hin, ...

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Enrico Schult AfD

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Birgit Hesse

... dass die Redezeit abgelaufen ist. (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Julian Barlen, SPD: Ihre Zeit ist abgelaufen!) Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau Hoffmeister. (Julian Barlen, SPD: Da klatscht nicht mal Herr Förster.)

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Katy Hoffmeister CDU

Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Erste Botschaft: Als Demokrat lacht man sich nicht schlapp über Anträge von Kollegen in einem Parlament und in einem Landtag. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) Zweite Botschaft: ... Ich lache mich nicht schlapp, Herr Schult! Ausrufezeichen! (Zurufe von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und Harry Glawe, CDU) Zweite Botschaft: Politische Bildung ist kein Beiwerk der Demokratie, sie ist eine ihrer Voraussetzungen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Landeszentrale für politische Bildung leistet hier seit vielen Jahren verdienstvolle Arbeit. Sie erklärt Zusammenhänge, sie stärkt demokratische Urteilskraft und sie hält Erinnerungen wach, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gerade auch an Erfahrungen von Diktaturen und Unfreiheit im 20. Jahrhundert. (Torsten Renz, CDU: Richtig!) In Zeiten zunehmender Polarisierung, wachsender Desinformation und neuer Formen von Extremismus wächst die Bedeutung dieser Arbeit ausdrücklich. Entscheidend ist heute, politische Bildung muss dorthin schauen, wo Demokratiefeindlichkeit tatsächlich entsteht, ob rechts, links oder in anderen Milieus, in denen auch antisemitische Narrative wieder salonfähig werden, und Narrative, die unsere liberalen Demokratien westlicher Prägung verachten. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Gerade deshalb verdient die Arbeit der Landeszentrale eine stabile rechtliche Grundlage. Der Impuls der GRÜNEN, über diese Grundlage zu diskutieren, ist deshalb zunächst einmal ausdrücklich richtig. Es stimmt ja, die Organisation der Landeszentrale selbst basiert nach ihrer Gründung 1991 auf einer Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2007. Ob das sach- und rechtlich richtig ist, darüber lässt sich durchaus diskutieren. Das ist aus meiner Sicht ebenfalls ein strukturelles Defizit, worüber man sprechen muss. Aber – und das gehört zur Ehrlichkeit dieser Debatte – der Gesetzentwurf der GRÜNEN löst das Problem, was die GRÜNEN skizzieren, nicht, denn, erstens, ein einfaches Gesetz schützt diese Institution nicht dauerhaft. Eine parlamentarische Mehrheit kann ein Gesetz jederzeit wieder ändern und aufheben. (Julian Barlen, SPD: Das ist leider so.) Wer also den Eindruck erweckt, ein einfaches Gesetz garantiert auf Ewigkeit Sicherheit, der verspricht mehr, als die parlamentarische Realität hergibt. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Der Gesetzgeber könnte mit einfacher Mehrheit ein einfaches Gesetz einfach ändern. Sie werden Ihr Ziel also nicht erreichen können. Zweitens. Der Gesetzentwurf ist in weiten Teilen nichts anderes als eine Kodifizierung des Status quo. Kuratorium und Leitung werden, wie selbst in der Begründung steht, nahezu wortgleich aus der Verwaltungsvorschrift von 2007 übernommen. Das ist keine grundlegende Reform, das ist schlicht eine Übersetzung. Und drittens, und das ist vielleicht der entscheidendste Punkt, auch ein Gesetz schützt eine Institution nicht, wenn ihre Finanzierung politisch ausgehöhlt wird. Eine Regierung, die die Landeszentrale schwächen will, muss dieses Gesetz also gar nicht ändern, sie kürzt einfach den Haushaltsansatz. Die Landeszentrale existiert dann weiter im Gesetz, aber nicht mehr in der Realität. Hinter allem, meine sehr geehrten Damen und Herren, steht also aus meiner Sicht eine viel größere Frage: Wie schützen wir zentrale demokratische Institutionen wirklich dauerhaft? Was ist alles nötig, um demokratische Resilienz zu erzeugen? Und das: Wie schaffen wir vor allem gesellschaftlichen und parlamentarischen Konsens über die Richtigkeit und Wichtigkeit einer Landeszentrale? Ich verstehe den Impuls der GRÜNEN. Sie befürchten, Mecklenburg-Vorpommern könne sich politisch in eine, ich nenne das jetzt mal falsche Richtung entwickeln. Und Sie wollen deshalb die Institutionen festigen. Hierzu stelle ich erst einmal fest, das Institutionengefüge existiert seit über 30 Jahren in MV. Es hat sich bewährt und es hält politische Veränderungen aus. Im Übrigen ist der gesamte Staatsaufbau darauf ausgelegt, dass die bundesstaatlichen Gliederungen sowie der Bundesstaat selbst auch schwierige politische Phasen überstehen können. (Michael Noetzel, Die Linke: Jaja!) Ich spreche den GRÜNEN nicht ab, dass sie ernsthaft zu erwägende und, ich würde geradezu sagen, edle Motive prägen. (Nikolaus Kramer, AfD: Die CDU klatscht ja gar nicht.) Ich sage aber auch, das, was Sie als Ziel umtreibt, wird durch die Verfassungswirklichkeit Deutschlands abgebildet. Und deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, politische Bildung lebt auch von Vertrauen. Und Vertrauen entsteht nicht durch ein Gesetz einer einzelnen Fraktion, sondern durch einen breiten demokratischen Konsens innerhalb und außerhalb des Parlaments. Deshalb halten wir es für richtig, diesen Gesetzentwurf im Ausschuss tatsächlich gründlich zu beraten, nicht, um ihm eine Beerdigung erster Klasse zu bescheren, sehr geehrte Frau Kollegin, (Nikolaus Kramer, AfD: Ihr klatscht ja gar nicht.) sondern um gemeinsam zu klären, welche Struktur, welche Absicherung (Torsten Renz, CDU: Wieso denn?) und vor allem welche inhaltliche Ausrichtung (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) politische Bildung in Mecklenburg-Vorpommern künftig brauchen wird. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Albrecht. (Torsten Renz, CDU: So, jetzt! Falscher Antragsteller, sonst hätten wir auch zugestimmt.)

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Christian Albrecht Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schult, das war ja wieder ein wilder Ritt. Ich kriege gar nicht mehr zusammen, was Sie alles erzählt haben. Da war aber ganz, ganz viel Quatsch dabei. Und wenn Sie schon anfangen, die Ministerin belehren zu wollen zu ihren angeblichen Defiziten über politische Bildung, haben Sie sich ja hier wieder offenbart, dass es Ihnen an eben jener mangelt. Und ich fange noch mal mit dem wirklich Grundsätzlichsten an: „Demokratisch gewählt“ und „demokratisch“ ist nicht dasselbe. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke – Torsten Koplin, Die Linke: Richtig! – Michael Noetzel, Die Linke: Hört, hört!) Nach Ihrer Logik war Adolf Hitler ein Demokrat, weil der war ja demokratisch gewählt. Da gibt es noch ein paar andere Boxen, die man dann am Ende checken muss. Da gehören Dinge dazu wie Minderheitenschutz, Wertekanon und so weiter und so fort. (Enrico Schult, AfD: Entscheiden das Sie oder entscheiden das die Richter?) Und politische Bildung kann ihrem Wesen nach (Enrico Schult, AfD: Entscheiden Sie das oder die Richter?) überhaupt nicht neutral sein. Wie soll das denn aussehen? Was heißt das denn? Das jedenfalls legen Sie in den Raum, ja, die muss neutral sein. Was heißt das denn? (Enrico Schult, AfD: Das Verhältnismäßigkeitsgebot wollen wir gesichert haben.) Am Ende ist die politische Bildung der freiheitlichdemokratischen Grundordnung verpflichtet. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und deswegen richtet sie sich gegen all jene, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprechen, die Autokraten das Wort reden, die die Demokratie aushöhlen wollen. Dann können Sie sich mal fragen, wo Sie sich auf dem Spektrum einordnen, und dann brauchen Sie sich auch nicht zu wundern, (Zuruf von Horst Förster, AfD) dass Sie immer das Ziel sind als Antagonist in der entsprechenden politischen Bildung. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) So, das vielleicht jetzt erst mal als Vorwort. (Heiterkeit bei Martin Schmidt, AfD: Ich weiß ja nicht, was Sie auf Ihren Konferenzen besprechen, aber ...) Ansonsten kann ich mich den Aussagen zur Bedeutung der LpB ja nur anschließen. Also das ist wahnsinnig wichtig, die machen eine tolle Arbeit, deswegen haben wir ja auch die Landeszentrale für politische Bildung im aktuellen Doppelhaushalt auch mit über 500.000 Euro zusätzlich erst mal gestärkt, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) eben weil wir sagen, das ist wichtig, eben weil wir die Institutionen stärken wollen und weil wir mehr demokratische Bildung brauchen. Jetzt finde ich beim vorliegenden Gesetzesentwurf ein bisschen schade – schade, weil ich das Anliegen, und das haben ja auch meine Vorredner/-innen schon zum Ausdruck gebracht, grundsätzlich ja nachvollziehbar finde, und Sachsen-Anhalt ist den Weg ja auch gegangen, interfraktionell, die Landeszentrale wurde da ja auch mitgenommen, und auch hier können wir diese Debatten führen –, jetzt stehen wir uns aber hier in der Plenarsitzung so ein bisschen antagonistisch gegenüber und jetzt geht es ja irgendwie darum, wer dann der bessere und der schlechtere Demokrat ist, weil das ist ja am Ende das, was hängen bleibt. Wenn wir jetzt dem nicht zustimmen, wird ja gesagt, ja, ihr wollt ja (Torsten Renz, CDU: Nein, dann überweisen wir in den Ausschuss.) das System nicht resilient machen. (Torsten Renz, CDU: Überweisung in den Ausschuss!) Ich finde aber auch, (Torsten Renz, CDU: Kompromiss!) man kann mal ganz grundsätzlich politisch in dieser Situation, in der wir uns befinden, fragen, ob es richtig ist, immer darüber zu reden, dass wir unser System irgend- wie auf eine Machtübernahme der Faschisten vorbereiten müssen, denn wenn ich mir mal die Umfragen angucke, (Torsten Renz, CDU: Oha! Oha!) stelle ich fest, dass die AfD rückläufig ist. Die sinkt in den Umfragen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Je näher wir der Wahl kommen, umso mehr scheinen die Leute ja zu begreifen, (Enrico Schult, AfD: Haben Sie uns gerade „Faschisten“ genannt?) dass die AfD ... Ja, hab ich, (Enrico Schult, AfD: Herr Albrecht, Sie sollten sich schämen, sollten Sie sich! – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) hab ich, und das habe ich auch zu Recht und da stehe ich auch dahinter. (Enrico Schult, AfD: Super! Super!) So, und dann kann man anfangen, so etwas auch zu manifestieren. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und die Leute merken das sehr genau. Und ich bin mir sicher, die AfD wird noch unter die 30 Prozent sinken, (Glocke der Präsidentin) egal, (Beifall Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke – Enrico Schult, AfD: Sie sind das beste Beispiel, dass sich hier was ändern muss in diesem Land.) egal, wie breitbeinig Sie sich hier hinstellen (Zuruf von Enrico Schult, AfD) und immer von der Machtübernahme fabulieren. (Beifall Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) Die AfD hat keine Machtoption. Punkt! (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Ein Drittel ist keine Mehrheit. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und selbst wenn die CDU umkippen sollte – in einem theoretischen, ... (Der Abgeordnete Nikolaus Kramer bittet um das Wort für eine Anfrage.) Nein, mache ich am Ende. ... in einem theoretischen Szenario wurde das ja auch gesagt –, dann kann man diese gesetzliche Regelung auch einfach wieder abschaffen oder man könnte die LpB entsprechend haushalterisch trockenlegen.

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Christian Albrecht Die Linke

Wenn, dann zum Ende bitte! Letztendlich ist das eine ...

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Birgit Hesse

Lassen Sie nun die Zwischenfrage zu oder nicht?

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Christian Albrecht Die Linke

Ich habe doch Nein gesagt.

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Birgit Hesse

Ja, okay, aber zum Ende?

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Christian Albrecht Die Linke

Zum Ende, ja.

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Birgit Hesse

Okay.

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Christian Albrecht Die Linke

Genau! So, letztendlich ist das eine ein Stück weit symbolische Debatte. Und unabhängig von der konkreten Situation, in der wir uns befinden, können und müssen wir auch immer darüber reden, wie wir unsere Institutionen, unsere Demokratie resilient gestalten. Das haben wir an anderer Stelle auch gemeinsam getan. Das werden wir auch in Zukunft, glaube ich, gemeinsam tun, aber ich glaube, das ist jetzt hier nicht die entsprechende Stelle, weil es wurde ja auch gesagt, dass das eben für das, für den Effekt, den Sie erreichen wollen, auch nicht das geeignete Mittel ist. Aber ich glaube, wir können dazu im Gespräch bleiben. Da laden wir auch gerne die CDU ein, da mit dran teilzunehmen. Aber hier und heute würden wir dem Antrag beziehungsweise, wir stimmen ja noch nicht ab, aber wenn es dann dazu kommt, würden wir diesem Gesetzesentwurf nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Und jetzt können Sie gerne fragen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Wie vereinbart kommt jetzt am Ende der Rede die Zwischenfrage durch Herrn Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Albrecht, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage jetzt am Ende zugelassen haben! Habe ich Sie richtig verstanden, haben Sie in Ihren Ausführungen gerade gesagt, wir müssen uns schützen vor der „Machtübernahme der Faschisten“? Dann gab es hier Turbulenzen und dann haben Sie gesagt, ja, das habe ich gesagt und da stehe ich auch dazu.

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Christian Albrecht Die Linke

Ja.

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Nikolaus Kramer AfD

Habe ich Sie richtig verstanden? Nur fürs Protokoll, falls es untergegangen sein sollte. (Torsten Koplin, Die Linke: Herr Schneider hat ihn als Linksextremisten bezeichnet.)

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Christian Albrecht Die Linke

Also ich glaube, das haben alle gut gehört und ...

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, möchten Sie auf die Zwischenfrage erwidern? Ja.

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Christian Albrecht Die Linke

Ja, natürlich, möchte ich gerne. Und ja, habe ich. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke und Michel-Friedrich Schiefler, SPD) Haben Sie noch eine ...? Sie möchten nachfragen sicherlich, ne?

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Birgit Hesse

Dann müssen, (Julian Barlen, SPD: Wollten Sie noch was zu Herrn Schneider nachfragen?) dann müssen wir aber das wie folgt machen. Dann frage ich Sie jetzt, Herr Abgeordneter: Gestatten Sie am Ende Ihrer Rede noch eine zweite Zwischenfrage durch Herrn Kramer? (Zustimmung) Bitte schön, Herr Kramer!

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Christian Albrecht Die Linke

Ja.

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Nikolaus Kramer AfD

Also kann ich davon ausgehen, dass Sie – weil Sie das ja gerade bekräftigt haben, dass das also Ihre Sichtweise von demokratischen Spielregeln in diesem Parlament und in diesem Land ist, ja –, also das ist die Denkweise der Partei Die Linke und das ist auch Ihre Denkweise als Abgeordneter dieses gewählten Hohen Hauses, richtig? (Ministerin Bettina Martin: Hä? Was?)

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, Sie können gerne jetzt darauf antworten.

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Christian Albrecht Die Linke

Also es ist sicherlich kein Geheimnis, dass wir als Linke der festen Überzeugung sind, dass es in der AfD faschistische Kräfte gibt. Natürlich wird am Ende nicht jeder Einzelne dort sich mit dieser Ideologie identifizieren. (Torsten Koplin, Die Linke: Na einer ist ja ganz klar. – Zuruf von Thore Stein, AfD) Auch im Rahmen der NSDAP war wahrscheinlich nicht jeder ein überzeugter Nazi. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Aber in Gänze bin ich der Meinung, dass die AfD eine faschistoide Kraft ist. Sie ist auch nicht umsonst als gesichert rechtsextrem eingestuft (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) in verschiedenen Landesverbänden und auch bundesweit, auch wenn wir noch der abschließenden Entscheidung dann harren. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Und ganz ehrlich, wenn Sie sich wundern, dass Die Linke diese Überzeugung hat, dann kann ich nur sagen: Guten Morgen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gestatten Sie mir noch den Hinweis, dass der Abgeordnete auf die Zwischenfrage natürlich so antworten kann, wie er das für richtig hält. Jetzt hat das Wort für die Gruppe der FDP Herr Böhringer. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD – Der Abgeordnete Thore Stein tritt an das Präsidium heran. – Präsidentin Birgit Hesse spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

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Noah Böhringer FDP

Sehr geehrte ...

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Birgit Hesse

Herr Böhringer, Sie haben das Wort. Bitte schön!

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Noah Böhringer FDP

Entschuldigen Sie! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Hoffmeister hat eigentlich viele wichtige Punkte schon zusammengefasst. Deswegen möchte ich einfach mal ein Thema nennen, was mir gerade bei der Demokratiebildung aktuell einfach sehr wichtig ist, es geht ums Thema Medienkompetenz. Also wir alle merken, dass der digitale Raum immer mehr zunimmt. Und deswegen ist es halt eben sehr wichtig, dass wir eben die Demokratieförderung stärken. Und ja, der Vorstoß von den GRÜNEN ist richtig und wichtig. (allgemeine Unruhe) Was denn? Ach so! Alles gut! (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ach so, okay. Entschuldigen Sie, Frau Shepley! Sie haben mich ein bisschen verwirrt. Genau, ich mache einfach weiter. Aus unserer Sicht gibt es auf jeden Fall einige Themen, über die man mal sprechen sollte: Was schreibt man genau rein, was sollte beachtet werden? Und auch ein ganz wichtiges Thema: Wie kann man dafür sorgen, dass die Landeszentrale für politische Bildung frei von der Politik handeln kann, dass eben keine politische Einflussnahme vorkommt? Weil, wenn es eine Sache gibt, die wir nicht wollen, dann ist es staatlich finanzierte politische Einflussnahme, und das ist eine große Gefahr. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Darum finde ich es richtig, was Frau Hoffmeister gesagt hat: Lassen Sie uns das Ganze doch in den Ausschuss überweisen! Lassen Sie uns gemeinsam darüber sprechen, damit der Antrag eben nicht politisch gefärbt wirkt in eine Richtung und dass wir schauen, dass wir gemeinsam was Gutes daraus machen! Ich finde es auch sehr schade, Herr Albrecht, dass Sie als Linke nicht bereit sind, dieses Angebot der GRÜNEN anzunehmen, weil ich genau weiß, dass Sie sich eben auch für Demokratieförderung einsetzen. Und es geht ja niemandem darum, irgendwen zu verhindern, sondern einfach Demokratie zu fördern. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Weil es gibt eine Sache, die das Wichtigste ist, gerade, was ich als Lehrkraft – ich studiere Lehramt – auch immer versuche: Kinder dazu zu bringen, dass sie selbstständig denken. Und das ist für mich eben auch Demokratieförderung, dass man Menschen dazu befähigt, ihren Verstand zu nutzen (allgemeine Unruhe – Glocke der Präsidentin) und eigenständig zu denken. In diesem Sinne kann ich mich bei Ihnen nur recht herzlich bedanken. Ich wünsche mir, Herr Albrecht, dass Sie vielleicht doch zustimmen. Sie müssen ja dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen, aber Sie können der Überweisung gerne zustimmen. So war Ihre Formulierung gerade. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen, vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gestatten Sie mir, damit es auch nicht zu Irritationen führt, an dieser Stelle noch den Hinweis, dass wir einige Redebeiträge im Nachgang jetzt noch prüfen lassen werden. Einmal war das ein Antrag durch die Fraktion Die Linke, aber auch ein Antrag durch die Fraktion der AfD. Das wird noch mal nach entsprechender Aufführung im Wortprotokoll erfolgen. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Hegenkötter.

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Beatrix Hegenkötter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass diese Debatte um politische Bildung wichtig ist, glaube ich, zeigt diese Debatte heute gerade wieder mal. Und es zeigt auch, dass jeder Cent, der in die Landeszentrale für politische Bildung eingebracht ist, goldrichtig angelegt ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Christian Albrecht, Die Linke: Richtig!) Ich glaube, ich spreche da im Namen aller demokratischen Kollegen hier, dass wir Herrn Schmidt und seinem Team versichern können, dass wir an seiner Seite stehen und alles dafür tun, (Julian Barlen, SPD: Ja, definitiv.) dass diese Zentrale erhalten bleibt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Dass dieses Thema einige der anwesenden Kollegen so triggert, ist irgendwie auch bezeichnend, denn alles, was mit Bildung zu tun hat, ist ja irgendwie ein Zeichen von Misstrauen, weil sie natürlich zum einen den Unsinn aufdeckt, den wir ja mehrmals heute hören mussten, so gesehen, vielleicht ändert sich das aber noch auch, aber dieser Anspruch, dass wir mündige, kritikfähige und auch handlungsfähige Bürger/-innen in diesem Land haben wollen, ist, glaube ich, ein unstrittiges Ansinnen von uns allen, genauso wie das breite Netzwerk, was die Landeszentrale in den letzten Jahren aufgebaut hat. Und ich blicke da heute nur einmal in ihren Veranstaltungskalender. Es wurde eingangs heute gesagt, heute ist der 18. März, der erste bundesweite Tag der Demokratiegeschichte, bei dem auch die Landeszentrale für eine Stolpersteinrallye wirbt und Zeitzeugengespräche der Europäischen Akademie in Waren anbietet. Und auch in den nächsten Tagen und Wochen gibt es eine Vielzahl von Veranstaltungen im ganzen Land, für Jung und Alt ist etwas dabei, und die Kollegen hatten es schon gesagt, natürlich auch mit der Unterstützung, die wir im letzten Doppelhaushalt beschlossen haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, unsere Landeszentrale ist als Organisation in einer Verwaltungsvorschrift festgelegt. Wir hatten das schon angesprochen. Und das ist natürlich ein sensibler Punkt, den wir auch teilen. Und wir wissen halt auch, wir haben es jetzt O-Ton gehört, dass verschiedene Leute auch in diesem Land und in diesem Plenum, in einer Fraktion ein Störgefühl mit politischer Bildung haben und dies gerne als „demokratisches Geschwätz“ abtun. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Dass die Überlegung, diese Einrichtung resilienter aufzustellen, ist, das können wir nachvollziehen und das ist auch Erbe, auch unser Ansinnen. Und unser Vorschlag wäre, lassen Sie uns in der nächsten Legislatur darüber diskutieren, wie wir dieses Thema „politische Bildung“ weiter ausbauen und stärken (Thore Stein, AfD: Dazu brauchen Sie doch Mehrheiten.) und zusammen resilienter gestalten. (Thore Stein, AfD: Dazu brauchen Sie Mehrheiten.) Davon können Sie mal ausgehen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich. (Heiterkeit bei Martin Schmidt, AfD)

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Ich versuche mal, auf einige Punkte aus der Debatte einzugehen und dabei noch mal klarzumachen, worum es hier eigentlich geht: nicht um parteipolitische Profilierung, sondern um die Frage, wie wir die Grundlagen unserer Demokratie dauerhaft sichern. Und ich finde, dass diese Debatte gezeigt hat, dass es zu diesem konkreten Gesetzentwurf zwar kleinere Einwände gibt im Detail, aber wenig Widerspruch zu dem damit verfolgten Ziel. Und genau deshalb sollte er in den Ausschüssen weiter beraten werden. Und ich bin der Kollegin Hoffmeister sehr dankbar, dass sie das hier als Allererstes sozusagen mit in die Debatte eingebracht hat. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ja, ich würde das auch gerne beantragen. Die AfD neigt ja immer sehr dazu zu unterstellen, politische Bildung, so, wie sie derzeit im Land realisiert wird, sei ideologisch aufgeladen. Das geht am Kern vorbei. (Enrico Schult, AfD: Nicht immer. Hab ich nicht gesagt, Frau Oehlrich.) Politische Bildung hat den Auftrag, Pluralität sichtbar zu machen und demokratische Werte zu vermitteln. Und gerade deshalb ist eine gesetzliche Grundlage sinnvoll. Sie schafft Transparenz, klare Aufgaben und Nachvollziehbarkeit. (Enrico Schult, AfD: Passiert doch jetzt auch schon. Das wird doch jetzt auch schon gemacht.) Ich habe gehört von der Kollegin Hoffmeister – und vielleicht auch von anderen, ich bin mir gerade nicht sicher –, so ein Gesetz ist kein Allheilmittel. Also ich muss sagen, das überzeugt nicht. Gerade demokratische Institutionen werden üblicherweise gesetzlich geregelt, nicht, weil sie schlecht funktionieren, sondern weil sie zu wichtig sind, um vom politischen Tagesgeschäft abhängig zu sein. Und wir sehen ja, in anderen Ländern wird genau dieser Weg längst gegangen. Die Beispiele habe ich vorhin eingangs genannt. Und in Sachsen-Anhalt und, ich glaube, auch in Sachsen hat die AfD ja bereits erklärt, die Landeszentrale für politische Bildung als Allererstes mal abschaffen zu wollen, wenn sie die Möglichkeit dafür hat. (Enrico Schult, AfD: Aber wo sind wir denn hier? Sind wir nicht in Mecklenburg-Vorpommern?) Wir sollten die Augen davor nicht verschließen, dass die AfD zunehmend demokratische Institutionen angreift. (Enrico Schult, AfD: Sachsen-Anhalt hat das Programm doch gar nicht beschlossen.) Und so ein bisschen habe ich bei Ihnen, Frau Kollegin Hoffmeister, herausgehört, dass Sie, Sie haben so ein bisschen angedeutet, eigentlich bringt so ein Gesetz nichts, was mit einfacher Mehrheit geändert werden kann, sondern man müsste eigentlich sozusagen die Landeszentrale auch in der Verfassung regeln. (Heiterkeit und Zuruf von Horst Förster, AfD) Und ich muss sagen, es geht nicht nur darum, dass eine Mehrheit im Landtag die Landeszentrale abschaffen will. Es sind auch andere Konstellationen denkbar, also zum Beispiel, dass die regierungstragenden Fraktionen sich uneinig sind, dass es Abweichler/-innen gibt, und auch möglicherweise gibt es auch in nicht allzu ferner Zukunft eine Minderheitsregierung. Und in all diesen Konstellationen kann es sein, dass eine Ministerin/ein Minister die Landeszentrale abschaffen will, es im Landtag aber dafür keine Mehrheit gibt. Und dann ist es wichtig, genau dann ist es wichtig, ein Gesetz über die Landeszentrale für politische Bildung zu haben. Und ja, eine Verfassungsänderung bietet einen starken Schutz für den Kern der Demokratie und ihrer Institutionen, aber es ist nicht sinnvoll, die Verfassung zu überfrachten. Vieles, was im Gesetzentwurf steht, etwa die genaue Aufgabenbeschreibung für die Landeszentrale für politische Bildung, ist in einem Gesetz besser aufgehoben und es ist sinnvoll wegen dem vorher Gesagten, das nicht einfach einer Verwaltungsvorschrift zu überlassen. Und ja, wir haben es uns gewünscht, dass es einen gemeinsamen Gesetzentwurf gibt für die Absicherung demokratischer Institutionen bei uns im Land. Wir haben frühzeitig signalisiert, dass wir da Handlungsbedarf sehen. Aber auch genau dafür gibt es ja das Ausschussberatungsverfahren, damit wir Vorschläge gemeinsam weiterentwickeln können. Und natürlich kann man über die konkrete Ausgestaltung eines solchen Gesetzes diskutieren, aber der Entwurf liegt erst mal auf dem Tisch. Er ist bewusst so angelegt, dass er im parlamentarischen Verfahren weiterentwickelt werden kann. Und ich möchte Sie deshalb ausdrücklich darum bitten, ...

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Birgit Hesse

Frau Fraktionsvorsitzende, ...

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Constanze Oehlrich GRÜNE

... geben Sie ...

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Birgit Hesse

... ich weise darauf hin, ...

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Constanze Oehlrich GRÜNE

... diesem Thema die Aufmerksamkeit, die es verdient!

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Birgit Hesse

... dass die Redezeit abgelaufen ist.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Überweisen Sie es in die Ausschüsse! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6328 zur federführenden Beratung an den Wissenschafts- und Europaausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss und an den Bildungsausschuss zu überweisen. Ich gucke noch mal in Richtung der Antragstellerin, ob das auch ihrer Intention entspricht. Wunderbar! Damit kommen wir zur Abstimmung über diesen Überweisungsvorschlag. Wer stimmt für den Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Gruppe der FDP sowie den fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen durch die Fraktionen Die Linke, SPD, AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kinderschutzgesetzes. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kinderschutzgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/6329 – Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg/-innen! Wir hätten es uns an dieser Stelle sehr einfach machen können, indem wir sagen: Was solls, das Kinderschutzgesetz, das stand bereits Ende letzten Jahres auf der Tagesordnung dieses Landtages und damals hat das Hohe Haus viele gute Dinge für verbesserten Kinderschutz auf den Weg gebracht. Doch ich habe es damals betont und ich tue es heute wieder: Das aktuelle Kinderschutzgesetz reicht einfach nicht! Und deswegen stehe ich heute wieder vor Ihnen mit dem gleichen Thema – weil es mir und weil es meiner Fraktion einfach keine Ruhe gelassen hat, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil wir als Politiker/-innen es unseren Kindern schuldig sind, weiter zu kämpfen für ihre Rechte und dafür, dass sie den Schutz bekommen, den viele von ihnen so dringend brauchen. Denn Kinderschutz ist kein Randthema, es ist ein Gradmesser dafür, wie ernst wir es meinen mit unserer Verantwortung als Gesellschaft. Mecklenburg-Vorpommern sagt zu Recht, Kinder sind unsere Zukunft – aber Zukunft schützt man nicht mit guten Absichten, Zukunft schützt man mit verbindlichen Regeln. Doch genau an dieser Verbindlichkeit fehlt es dem Gesetz bisher. Zu oft heißt es „sollte“, zu selten heißt es „muss“. Und wenn Schutz freiwillig ist, ist er am Ende Glückssache. Doch es darf nicht davon abhängen, in welchem Landkreis ein Kind lebt oder bei welchem Träger es betreut wird oder ob engagierte Einzelne zufällig hinschauen. Kinderschutz muss überall gelten, immer für jedes Kind. Wir schlagen deshalb vor: verbindliche regionale Netzwerke, nicht lose Treffen, nicht nette Runden, sondern echte Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Schulen, Gesundheitswesen, Beratungsstellen, Polizei, Justiz und endlich auch Jugendverbänden. Denn Kinderschutz passiert nicht im Aktenordner, er passiert dort, wo Kinder ihren Alltag erleben. Wir sagen auch klar, Kinder mit Behinderung brauchen besonderen Schutz und Kinder mit Migrations- und Einwanderungsgeschichte ebenso – nicht irgendwann, nicht optional, sondern ausdrücklich, gesetzlich und verbindlich. Denn Sprachbarrieren, kulturelle Missverständnisse und fehlende Zugänge dürfen kein Risiko sein. Kinderschutz muss alle erreichen, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nicht nur die Lauten, nicht nur die Angepassten und nicht nur die, die sich selbst helfen können. Ein weiterer Kernpunkt unserer Vorschläge sind Schutzkonzepte. Sie sind bislang ein Sollen, wir sagen, sie müssen ein Müssen werden – in Kitas, in Einrichtungen, in Vereinen, im Sport, in der Kultur und in der Freizeit. Und wenn Sie mir die Nebenbemerkung erlauben, die aktuelle Berichterstattung der Zustände in der Unterbringung der Haffburg in Wismar zeigt sehr eindrücklich, wie wichtig, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wie extrem wichtig verbindliche Schutzkonzepte in diesen Einrichtungen sind und überall dort, wo Kinder Erwachsenen anvertraut werden. Denn ein Schutzkonzept – und ich muss es ganz ausdrücklich sagen – ist kein Misstrauensvotum, es ist ein Versprechen, ein Versprechen an Kinder: Du wirst ernst genommen, du bist nicht alleine, du wirst geschützt! Und ja, das gilt auch für Menschen im Ehrenamt. Denn Engagement schützt nicht automatisch vor Grenzverletzungen, und gute Absichten ersetzen keine Qualifikation. Ehrenamtliche brauchen Schulung – niedrigschwellig, digital und wohnortnah. Nicht als Hürde, sondern – und ich sage es noch einmal ganz ausdrücklich – als Unterstützung. Denn wer Verantwortung übernimmt, hat ein Recht auf Wissen. Und Kinder haben ein Recht auf Sicherheit. Ein besonders sensibler Punkt: Kinder mit traumatischen Erfahrungen, Kinder, die Gewalt erlebt haben, Flucht, Missbrauch, Vernachlässigung, sie brauchen mehr als Standards, sie brauchen spezialisierte Schutzkonzepte und multiprofessionelle Hilfsangebote – nicht irgendwann, nicht projektweise, sondern verlässlich und im ganzen Land. Und, meine Damen und Herren, ich kann jetzt schon die Einwände so ein bisschen hören – es kostet sehr viel Geld, das überfordert die Träger, Sie kreieren viel mehr Bürokratie, als wir vorher hatten –, und ich antworte Ihnen, was wirklich teuer ist, ist Wegsehen und sich mit dem Status quo abfinden. Was wirklich Geld kostet, sind eskalierte Krisen, das ist Heimunterbringung, Therapien nach Jahren, Gerichtsverfahren und Biografien mit Brüchen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Prävention ist nicht teuer, Prävention ist eine Investition in die Zukunft, und sie ist daher sehr vernünftig. Denn jeder Euro im Kinderschutz spart uns später ein Vielfaches. Aber selbst, wenn das nicht so wäre, was ist uns der Schutz unserer Kinder wert? Kinderschutz, meine Damen und Herren, ist keine freiwillige Leistung, er ist ein Grundauftrag unseres Staates. Und ja, der verlangt Verbindlichkeit, und deshalb lade ich Sie heute ein, diese Verbindlichkeit nicht als Belastung zu sehen, sondern als Fairness. Dieser Gesetzentwurf ist wichtig, um das bestehende Gesetz verbindlich zu verbessern. Er schließt Lücken und schafft Klarheit, er nimmt Verantwortung ernst, und er sagt ganz deutlich, in Mecklenburg-Vorpommern darf kein Kind durchs Netz fallen. Sehr geehrte Damen und Herren, Opposition heißt nicht dagegen sein, sie heißt hinschauen. Deshalb mein Appell an Sie heute, lassen Sie uns weiter über Kinderschutz sprechen und diesen Antrag in den Ausschuss verweisen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Die Fraktion der AfD hat beantragt, ihren Redebeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß Paragraf 83a unserer Geschäftsordnung zu Protokoll zu geben. Das Benehmen im Ältestenrat wurde hierzu hergestellt. Gibt es hierzu Widerspruch? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung die Sozialministerin Frau Drese.

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nur wenn Kinder und Jugendliche in einem sicheren und wertschätzenden Umfeld aufwachsen, können sie Vertrauen, Verantwortungsbewusstsein und soziale Stärke entwickeln. An diesem Grundsatz orientiert sich auch das am 1. Januar 26 in Kraft getretene Kinderschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Das Gesetz – das erste dieser Art in Mecklenburg-Vorpommern – stärkt die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf verschiedenen Ebenen, und zwar unabhängig von Status, Herkunft, Geschlecht oder sozialem Hintergrund. Dabei geht es nicht darum, eine Gruppe besonders hervorzuheben, sondern alle jungen Menschen gleichermaßen in den Blick zu nehmen, egal ob mit Behinderung, mit Migrationshintergrund, ob als Pflegekind oder in einer Einrichtung untergebracht oder eben auch nicht. Maßgeblich sind mit dem Kinderschutzgesetz immer die Bedingungen des Einzelfalls, genauso, wie es die Sicherung des Kindeswohls vorsieht. Mit dem Ansatz des kooperativen Kinderschutzes verteilen wir die dazu notwendige Verantwortung auf mehrere Schultern. Das ist eine Verpflichtung, die nicht nur den Betroffenen hilft, sondern auch mit dem Bundesgesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz konform geht. Danach tragen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe jeweils die Organisationsverantwortung für fachübergreifende Zusammenarbeit im Netzwerk, wobei die Grundlagen dieser Zusammenarbeit in Vereinbarungen verbrieft werden sollen. Diese Vereinbarungen werden zwischen den jeweiligen Beteiligten auf Grundlage der gemeinsamen Ziele getroffen und halten die Unterstützung aller Beteiligten fest, aber – und da bin ich mir sicher – die dafür benötigte Kultur des Vertrauens, die gute Zusammenarbeit zwischen den Partnern und die Offenheit für gemeinsame Ansätze kann nicht durch eine Mussregelung erzwungen werden, zumal die lokalen Gegebenheiten nicht immer deckungsgleich sind. Genau deshalb räumt der Gesetzgeber den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe bewusst einen gewissen Handlungsspielraum ein, der es ermöglicht, zum Beispiel schon bestehende Zusammenschlüsse sinnvoll zu berücksichtigen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Wer in diesen regionalen Netzwerken mitwirken kann, wird in Paragraf 11 Absatz 2 des Kinderschutzgesetzes festgehalten. Dabei handelt es sich, das möchte ich an dieser Stelle noch mal betonen, um eine Aufzählung, die durch das Wort „insbesondere“ im Gesetzestext als offener, also eben nicht abschließender Katalog gekennzeichnet ist. Adressiert sind hier insbesondere Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe, zu denen natürlich ausdrücklich auch die im Antrag angesprochenen Jugendverbände und Jugendringe zählen. Auf eine explizite Benennung einzelner Organisationen wurde bewusst verzichtet, denn vielmehr geht es doch darum, eine bedarfsgerechte Gestaltung der Netzwerkarbeit unter Beachtung der Themenvielfalt und regionalen Erfordernisse zu ermöglichen. Diese Flexibilität soll auch bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten beziehungsweise vergleichbaren Standards zum Ausdruck kommen. Gerne erläutere ich auch an dieser Stelle, wie sich das genau im Gesetz niederschlägt. Wichtig ist mir, mit Blick auf den vorliegenden Antrag zu betonen, Minderjährige mit traumapädagogischem Unterstützungsbedarf werden natürlich nicht alleingelassen, denn die Adressaten des Paragrafen 13 Absatz 1 des Kinderschutzgesetzes sind zunächst die Träger von Einrichtungen, Diensten und Angeboten, die in Paragraf 5 Absatz 2 des Kinderschutzgesetzes beschrieben sind. Dazu zählen natürlich auch diejenigen, die sich an Minderjährige mit traumapädagogischem Unterstützungsbedarf richten. Eine wie im Antrag angeregte Erweiterung des Paragrafen 5 Absatz 2 um den Aspekt der Unterbringung ist zudem ebenfalls nicht erforderlich, da für diese Einrichtungen bereits das SGB VIII Paragraf 45 und 45a gilt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die jeweils zu erarbeitenden Schutzkonzepte müssen bereichsspezifisch und partizipativ aus der Praxis für die Praxis entwickelt und gelebt werden. Mit einem solchen Prozess sind hohe Erwartungen verbunden, und er setzt den Einsatz nicht ganz unerheblicher Ressourcen voraus. Gerade kleine Vereine, Verbände und Organisationen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich können das ohne Unterstützung oft nicht bewältigen. Daher sollen diese gemäß Paragraf 13 Absatz 4 des Kinderschutzgesetzes nur auf die Umsetzung vergleichbarer Mindeststandards im Sinne von Absatz 1 hinwirken. Würden wir an dieser Stelle auf eine Mussregelung setzen, dann würde dies die organisatorischen und strukturellen Risiken für viele ehrenamtlich getragene Vereine zweifellos verstärken. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber auf zu starre Vorgaben verzichtet und einen Ansatz gewählt, der die Voraussetzungen vor Ort berücksichtigt und für die notwendige Beratung und Begleitung sorgt. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für die gesetzlichen Vorhaben zum Thema Fortbildung. Paragraf 12 des Kinderschutzgesetzes in seiner jetzigen Fassung gibt daher aus meiner Sicht einen Rahmen vor, der einerseits verbindlich genug ist, um den Kinderschutz in MV zu stärken und ihn auf eine neue professionelle Ebene zu heben, aber andererseits flexibel genug bleibt, um die konkreten Bedarfe bei den Trägern und ihren Mitarbeitern berücksichtigen zu können. Kinderschutz ist keine Aufgabe, die sich allein durch Paragrafen erfüllen lässt. Stattdessen lebt er von Aufmerksamkeit, von Verantwortungsbewusstsein und vor allem von Zusammenarbeit und starken Trägern, denen wir nicht nur Expertise, sondern eben auch ein Maß an Flexibilität zutrauen. Basierend auf diesem Grundsatz ist auch das Gesetz entstanden, das der Landtag zu Beginn des Jahres verabschiedet hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Mehr an Unterstützung geht natürlich immer. Das steht außer Frage. Dieses Mehr sollte aber auch den lokalen Bedingungen Rechnung tragen. Das schließt auch eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Personen ein, die sich in ihrer täglichen Arbeit zum Wohl von Kindern und Jugendlichen engagieren. Unser Ziel muss es deshalb sein, die vorhandenen Strukturen zu stärken und diese mit Überzeugung, Unterstützung und Weitsicht auszugestalten. Gleichzeitig ist klar, Kinderschutz in allen Facetten bleibt eine dauerhafte gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Gesetz bildet dafür einen wichtigen Rahmen, aber seine Wirksamkeit entscheidet sich letztlich in der Praxis, also in der Zusammenarbeit der Jugendämter, der freien Träger, der Schulen, der Gesundheitsdienste, der Jugendringe, der Beratungsstellen und vieler weiterer Akteurinnen und Akteure. Nur wenn dieses Netzwerk funktioniert, wenn wir einen klaren Rahmen vorgeben, Flexibilität ermöglichen und zugleich unsere Träger befähigen, fortbilden, dann kann Kinderschutz seine volle Wirkung entfalten. Ich möchte daher dafür werben, den anliegenden Antrag nicht anzunehmen, sondern unser Gesetz zunächst wirken zu lassen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Die Ministerin hat die angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Glawe.

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Harry Glawe CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die GRÜNEN haben uns jetzt erneut einen Gesetzentwurf vorgelegt zur Änderung des Kinderschutzgesetzes. Die Ministerin hat zu Recht ausgeführt, dass dieses Gesetz seit nicht mal drei Monaten wirkt oder wirken soll. Das, glaube ich, ist die entscheidende Botschaft. Der Landtag hat sich mit diesen Themen beschäftigt, und eines ist völlig klar, Kinderschutz geht alle an, Kinderschutz ist auch eine Aufgabe, die die Gesellschaft anpacken muss. Regionale Unterschiede, Netzwerke et cetera sind da, und entscheidend ist, dass eben auch das SGB VIII mit umgesetzt wird, um am Ende auch dafür zu sorgen, dass die regionalen Unterschiede einerseits abgebaut werden, aber andererseits auch Erfahrungen im Land durch die jeweiligen Träger in der Praxis denn auch bestehen müssen. Und man muss auch dazu kommen, Konzepte zu entwickeln, die erst mal tragen müssen. Und wir können nicht von einem Gesetz zum nächsten springen, auch wenn wir als CDU mit dem damaligen Gesetz nicht so richtig leben konnten, weil am Ende die Frage der Konnexität nicht beantwortet ist, und das ist ja das Entscheidende. Man schreibt viel auf und sagt, alle sollen sich an den Tisch setzen, alle Vereine, die Träger der Jugendhilfe et cetera pp., und andererseits weiß man genau, wenn man detaillierter reingeht, das weiß die Ministerin auch, ist Konnexität gefragt und dann muss das Land die Mittel bereitstellen und ist da zurzeit, glaube ich, noch nicht so weit, ich würde sagen, zurzeit sogar überfordert, die Dinge auf den Weg zu bringen. Meine Damen und Herren, Konnexität, Verbindlichkeit, die Kosten, Schutzkonzepte zu entwickeln, ist ja völlig klar, müssen aber auch in den Regionen von den jeweiligen Gegebenheiten abhängig gemacht werden. Die empirische Grundlage ist eine der Voraussetzungen, um zukünftig vielleicht dann auch Lösungen mit einem Gesetz zu finden. Frau Shepley, Sie haben sich ja intensiv mit dieser Thematik beschäftigt, das will ich Ihnen gar nicht absprechen. Sie haben im Ausschuss auch, ich würde sagen, fast wie eine Löwin gekämpft, um die Dinge gerade im Kinderschutz denn auch plastisch darzustellen, auch mit Ihrer Erfahrung und mit Ihrer Kompetenz in dieser Frage. Aber dass wir jetzt schon wieder zu einer Gesetzesänderung kommen sollen und müssen, glaube ich, ist viel zu früh. Und ich werde auch im Namen der CDU jetzt sagen, dass wir dieser Gesetzesänderung und dem Wunsch nicht nachkommen dürfen und auch nicht wollen, weil wir erst mal das neue Gesetz dann auch sehen wollen, wie es wirkt, und falls da Schwächen zu erkennen sind – die erkennt man ja auch bei der Frage der finanziellen Ausstattung –, dass wir dann uns zu gegebener Zeit mit den Dingen wieder beschäftigen müssen. Verbindlichkeit löst immer Kosten aus, und das, glaube ich, wissen auch alle Abgeordneten, die seriös an die Sache herangehen. Und da hat der Gesetzentwurf natürlich viele Überschriften, aber manchmal eben keine Antworten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Albrecht.

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Christian Albrecht Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, kaum ein Thema ist so sensibel wie der Bereich Kinderschutz. Ich glaube auch, niemand in diesem Raum würde sagen, Kinderschutz ist uns nicht wichtig. Insofern finde ich es immer ein bisschen schade, wenn dann, Frau Shepley, nachdem Sie ja auch in Ihrer Einlaufkurve ein Stück weit gewürdigt haben, dass wir das Kinderschutzgesetz gerade erst beschlossen haben, sich aber dann in Ihrem weiteren Verlauf dann hinstellen und so Wendungen drin haben wie, das ist Ihnen nicht wichtig und Sie schauen weg und Ähnliches. Ich glaube, das wird dem Thema einfach nicht gerecht, denn es gab ja wirklich sehr lange eine Befassung damit, gab Anhörungen, und noch mal, ich glaube, das ist allen ein Herzensanliegen und man hat sich dann eben auf den Weg gemacht und hier dieses Kinderschutzgesetz so verabschiedet. Und da muss man am Ende immer im Rahmen von so einem Gesetzgebungsprozess natürlich auch immer gucken, was ist am Ende realisierbar, was ist zwischen dem Anspruch und dem, was wir leisten können, wo ist da die Schnittmenge und was kriegen wir hin. Ich glaube, da haben wir auch tatsächlich substanzielle Verbesserungen gemeinsam geschafft. Und jetzt kommen Sie kurze Zeit danach mit einem neuerlichen Aufschlag um die Ecke, und ich kann das grundsätzlich auch emotional nachempfinden und ich sehe natürlich auch noch Verbesserungspotenziale. Ich glaube, die sieht auch jeder. Aber man muss dann immer gucken, was geht am Ende. Und wenn ich dann mal reinschaue – ich habe mir auch die Mühe gemacht, so eine Synopse dann anzulegen –, dann sehe ich vor allen Dingen viele kleinteilige, im Kern ja redaktionelle Änderungen. Und an drei oder vier Stellen machen Sie dann aus „sollen“ ein „Müssen“. Auch das kann man machen, aber ich finde, da gehört dann auch zum einen zur Wahrheit, dass es eben nicht so ist, dass ein Soll heißt, kann man machen, wenn man will, und ansonsten kann man das ignorieren. Sie wissen ja alle, ein Soll ist ein Muss, wenn man kann. Und wenn wir aber dann aus dem Sollen ein Müssen machen, läuft das zwangsläufig in die Konnexität. Und dann gehört zu einer ehrlichen und zu einer vernünftigen, evidenzbasierten, seriösen Politik, dass man auch die Frage dann klärt, wie man das finanzieren soll. Und wenn da jemand einen guten Vorschlag hat, wie wir das gemeinsam finanzieren können, dann, glaube ich, wären wir auch die letzten Menschen, die sich dem verweigern. Das gehört nach meinem Empfinden aber mit dazu, da haben Sie an der Stelle leider keine Antwort, und wir ja auch nicht. Und deswegen sieht das Gesetz ja so aus, dass wir eben das umsetzen können, was wir auch gut umsetzen können. Ansonsten bleibt bei ihr der Paragraf 13 Absatz 5 neu zur traumapädagogischen Unterstützung. Das ist ein Punkt, den haben wir auch selber bei der Befassung zum eigenen Gesetz ja stark gemacht. Das ist ja auch an der einen oder anderen Stelle dann aufgeploppt. Hier hatte das Sozialministerium ja auch Zusagen gemacht, dass das Thema nicht unter den Tisch fällt. Es wird unter anderem die zentrale Stelle Kinderschutz mit auf dem Zettel haben, hier dann entsprechende Handlungsempfehlungen dann mitgeben. Frau Ministerin hat ja auch gerade eben noch mal was dazu gesagt. Ich halte das auch für belastbar und Stand heute für eine gute Regelung. Auch der Bereich der Schutzkonzepte in den Vereinen ist ja durchaus eine Herausforderung. Auch hier müssen wir gucken, wenn man dann in guter Absicht das verpflichtend macht und am Ende in eine Situation kommt, wo die Vereine das gar nicht umsetzen können, wo wir am Ende feststellen, es klappt gar nicht, weil wir personell oder strukturell nicht in der Lage sind, das zu machen, dann, glaube ich, produziert man dann auch Frust. Und auch hier hat Frau Ministerin ja einen Weg aufgezeigt, wie es ja dann im gegenseitigen Miteinander gut gelöst werden kann. Ich glaube, da sollte man auch erst mal schauen, ob das tatsächlich gut funktioniert oder ob wir tatsächlich dann in der Evaluierung feststellen, das reicht nicht, hier müssen wir noch mal ran. Aber das können wir Stand heute gar nicht belastbar sagen. Ich glaube, das, was hier vorgestellt worden ist, ist an der Stelle erst mal glaubhaft und wird auch zu wesentlichen Verbesserungen – auch das möchte ich noch mal stark machen, die haben wir im Rahmen des Kinderschutzgesetzes hier erreicht –, zu wesentlichen Verbesserungen führen. Eine Überweisung in den Ausschuss halte ich nicht für sinnvoll, weil alle diese Punkte haben wir vor einem halben Jahr debattiert. Da gab es Anhörungen zu, das haben wir gemacht. Es gibt also aktuelle Erkenntnisse dazu, und das Ganze jetzt noch mal durchs Verfahren zu führen, relativ zeitnah, wird nicht zu anderen Ergebnissen führen. Also im Rahmen der Anhörung wird uns dann genau dasselbe dann erzählt werden, und ich glaube, das hilft dann eben nicht und wäre jetzt auch an der Stelle nicht ehrlich, jetzt da noch mal diese Runde zu drehen. Ich glaube, wir können den Vorschlag, so sehr ich natürlich noch mal den Wunsch nach Verbesserung emotional verstehen kann, an der Stelle heute ablehnen. Wir bleiben da gemeinsam dran, wenn sich irgendwo Möglichkeiten eröffnen, im Bereich des Kinderschutzes noch was zu machen, wähne ich einfach alle Leute hier im Raum auch bereit, das dann zu tun. Aber ich glaube so, Ihr Vorschlag wird an der Stelle nicht helfen, und entsprechend würden wir den ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag hat im Dezember 2025 mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen einen landesweit einheitlichen gesetzlichen Rahmen für den Kinderschutz geschaffen. Dieses Gesetz ist noch jung und hat sich, denke ich, noch nicht im Vollen entfaltet. Der nun vorliegende Entwurf der GRÜNEN setzt an der Frage der Verbindlichkeit an, gleichzeitig wirft der Entwurf aus fachlicher Sicht mehrere strukturelle Fragen auf. Erstens die Frage der Steuerung der Netzwerke. Regionale Kinderschutznetzwerke sind ein wichtiges Instrument der Kooperation zwischen Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Polizei, Justiz und Bildungssystemen. Der Entwurf erhöht ihre Verbindlichkeit, aber ohne jedoch klar zu definieren, welche institutionelle Steuerung, Moderation und Ressourcen hinter diesen Netzwerken stehen sollen. Ohne klare Governance-Strukturen besteht die Gefahr, dass zusätzliche Abstimmungsgremien entstehen, die zwar formal existieren, aber in der Praxis nur begrenzte Wirkung entfalten. Die Umsetzbarkeit der verpflichtenden Schutzkonzepte, die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass insbesondere kleine Träger, Sportvereine oder Jugendinitiativen erhebliche Schwierigkeiten haben, solche Konzepte fachlich fundiert zu entwickeln. Der Entwurf erweitert Fortbildungs-, Koordinations- und Dokumentationspflichten deutlich, gleichzeitig bleibt unklar, wie Jugendämter, freie Träger und Netzwerke diese Aufgaben leisten sollen. Angesichts bereits hoher Fallzahlen und erheblicher Fachkräfteengpässe in der Kinder- und Jugendhilfe ist das ein zentraler Punkt. Die geplanten Netzwerke, Fortbildungsstrukturen und Schutzkonzepte müssen eng mit der zentralen Stelle Kinderschutz, bestehenden Fachberatungsangeboten und landesweiten Projekten abgestimmt werden. Ohne klare Aufgabenbegrenzung besteht das Risiko von Doppelstrukturen und zusätzlichen Koordinationsaufwänden. Aus liberaler Sicht geht es daher nicht um die Frage, ob Kinderschutz gestärkt werden muss. Nein, da sind wir uns wirklich alle einig. Entscheidend ist, dass gesetzliche Vorgaben fachlich umsetzbar, strukturell klar und finanziell hinterlegt sind. Und jetzt leiste ich mir die Emotionalität, die immer bei diesem Thema ist. Kinder sind das Wichtigste, was wir in unserer Gesellschaft haben! Und ich denke, auch wenn es noch ein junges Gesetz ist, bei aller Kritik, die hier vorgetragen wurde, wir stimmen der Überweisung in den Ausschuss zu, denn eventuell kann ja doch noch aus etwas Gutem etwas Besseres gemacht werden. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Schiefler.

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Michel-Friedrich Schiefler SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst im vergangenen Dezember letzten Jahres haben wir das Kinderschutzgesetz verabschiedet. Das wurde an der Stelle schon öfter gesagt, aber ich möchte es trotzdem auch noch mal betonen, weil nun dieser Änderungsantrag für ein Gesetz vorliegt, was, ich glaube, eventuell noch nicht einmal die Chance hatte, richtig seine Wirkung zu zeigen. Ich bin auch davon überzeugt, dass wir diesen Moment vielleicht noch abwarten müssen, bevor falsche Schlussfolgerungen getroffen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Kinderschutzgesetz hat ja eines zum Ziel: vereint durch Prävention und Intervention alle Akteure zum Schutz der Kinder besser zu vernetzen. Und es gibt in diesem Land ihm eine feste Struktur, die dies regelt – das Landesjugendamt. Diese Struktur haben wir nun seit dem 1. Januar in Verantwortung des Landes. Es hat seine Arbeit aufgenommen, und doch müssen wir nun, keine drei Monate nach Erlass des Gesetzes bereits über den von Ihnen eingebrachten Änderungsantrag reden. Ich bin mir gar nicht so sicher, ob wir kurz nach Erlass des Gesetzes so früh wirklich sehen können, ob es Ergebnisse gibt, ob es Probleme gibt. Ich glaube wirklich, wir müssen da noch mal uns zur Ruhe setzen, (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, er setzt sich zur Ruhe, das ist eine gute Idee!) den Prozess erst mal abwarten und beobachten, was passiert. Ich bin mir nicht mal sicher, ob die Kolleginnen und Kollegen die Bestandsaufnahme im Sinne des Gesetzes zusammenführen konnten in dieser kurzen Zeit. Mit Ihrem Änderungsvorschlag sagen Sie also so gefühlt: Nun, das Gesetz wirkt nicht, also lassen Sie uns doch etwas anderes machen. Das finde ich zu schnell geschossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, Ihre Vorschläge haben den Schutz besonders schutzbedürftiger Kindergruppen zum Ziel. Sie wollen hier mehr sehen? Das kann ich sehr gut nachvollziehen, und ich hätte eine Frage, die Sie vielleicht später noch beantworten können, und zwar frage ich mich, auf welcher Grundlage gerade diese beiden Gruppen noch mal von Ihnen herausgearbeitet worden sind. Und ich möchte an dieser Stelle, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sagen Sie doch mal was zur Haffburg!) ich möchte doch an dieser Stelle doch auch für die Kolleginnen und Kollegen werben, denn diese sind es doch, die ihre Kinder im Blick haben, ob es Kinder mit Behinderung sind, ob es Kinder mit Migrationshintergrund sind. Wir wissen doch alle, wie ein Verdacht entsteht, wenn es sich um einen Kinderschutzfall handelt – durch Verhaltensauffälligkeiten, durch Verletzungen, durch Gespräche. Ich bin tief davon überzeugt, dass wir den Akteuren in der Kinder- und Jugendhilfe vertrauen können und die auch besonders schutzbedürftigen Kinder gut zu schützen. Auch den Kolleginnen und Kollegen im Landesjugendamt wird sehr klar sein, dass sie für alle Kinder in diesem Land den Schutz gewährleisten müssen und nicht nur sollen. Sie wollen die Regelungen des Kinderschutzgesetzes verbindlicher gestalten. Dass es dafür Geld braucht, das wissen Sie, aber was Sie auch wissen, dass wir den Haushalt beschlossen haben. Hätten wir uns in der ursprünglichen Gesetzesberatung vor circa zweieinhalb Monaten auf mehr Verbindlichkeit verständigen können, hätten wir es im Dezember gemacht. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle auf gar keinen Fall etwas unterstellen, aber ich habe trotzdem bei diesem, ich will nicht sagen schnellgeschossenen Änderungsgesetz, habe ich einfach ein Geschmäckle. Vielleicht können Sie ja so ein bisschen aufarbeiten. Wir werden aber heute erst mal gegen diesen Änderungsantrag oder gegen dieses Änderungsgesetz stimmen und ich bedanke mich trotzdem für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg/-innen! Ich danke Ihnen für Ihre Wortbeiträge, und erlauben Sie mir voranzustellen eine Bemerkung an den Kollegen der Linken, der jetzt leider nicht mehr anwesend ist. Aber ich muss schon sagen, dass hier zweimal im Verlaufe dieser Aussprache auf Emotionalität eingegangen wurde und darauf, dass ich offensichtlich hier sehr emotional mit diesem Antrag unterwegs bin, falls Herr Albrecht zuhört oder falls Sie ihm das zutragen könnten, ich empfehle ein Gespräch mit den Feministinnen in der Fraktion, also als Frau hier geframt zu werden, dass ich emotional sei und deswegen dieses Thema hier vorbringe, da verwehre ich mich dagegen, und das finde ich auch als Argument gegen diesen Antrag nicht ganz tragend. (Enrico Schult, AfD: Und das von den Linken, also das ist ja …! – Zuruf von Thore Stein, AfD) Lassen Sie mich auf ein paar Wortmeldungen eingehen. (Thore Stein, AfD: Herr Koplin, was ist los? – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Natürlich, und das habe ich anfangs schon gesagt, haben auch wir als Fraktion sehr stark diskutiert, wie wir umgehen mit dem sozusagen Änderungswillen, den wir mit diesem Gesetz noch haben. Es wurde im Ausschuss stark diskutiert und es kam immer wieder aus verschiedenen Fraktionen jetzt die Anmerkung, ja, das ist alles noch viel zu früh, das Gesetz konnte noch nicht greifen, wir müssen erst mal abwarten, was da jetzt passiert. Es ist auf eine Weise sicherlich ein sinnvoller Gedanke, auf die andere Art wissen wir aber schon von den vielen Expert/-innen, die im Ausschuss gesprochen haben, dass dieses Gesetz, so, wie es da jetzt steht, eben in der Praxis nicht ausreichend ankommen wird. Da ist egal, ob das, was drinsteht, ausreichend umgesetzt wird. Wir wissen, dass es Probleme hat, dass es noch Sachen hat, die noch geschärft werden müssen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn die Expert/-innen uns das sagen im Ausschuss und wir nicht darauf reagieren, dann finde ich das für uns als Parlamentarier einfach auch nicht genug. Letztendlich geht es hier um Kinder in diesem Land, die eben viel zu oft – und da bin ich leider nicht bei Ihnen, Herr Schiefler –, es wird halt übersehen. Es ist nicht so, dass jeder von uns weiß und ein Bewusstsein dafür hat, dass irgendwas irgendwann mal passiert. Ich weiß nicht, ob Sie im „Nordkurier“ die Berichterstattung heute verfolgt haben, der Fall der Leonie, da hat niemand hingeguckt, es hat niemand gesehen oder es wollte niemand sehen, es ist niemand auf Leute zugegangen. Deswegen brauchen wir einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz, wo alle sensibilisiert werden und hinschauen. Und ja, das geht auch ans Ehrenamt. Und ich glaube nicht, dass es reicht, hier sich hinzustellen und zu sagen, wir muten den Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern zu viel zu, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Das wird doch aber gemacht!) weil es gibt schon sehr viele, die das machen, aber es gibt eben auch Ehrenamt, was es nicht macht. Und was ist denn für das Kind jetzt die Ausrede, wenn da was passiert, in einem Verein, weil das Ehrenamt das nicht leisten konnte, dann müssen wir unterstützen. Dann müssen wir alle gemeinsam hinschauen und versuchen, Schutzkonzepte flächendeckend einzuführen. Stichwort „Schutzkonzepte“ vielleicht noch mal, Frau Drese, weil das hatten wir im Ausschuss auch schon, das ist immer noch ein großes Missverständnis: In den Unterbringungen, in den Geflüchteten-Unterbringungen gibt es keine rechtliche Voraussetzung dafür, dass Schutzkonzepte gemacht werden müssen, nicht im SGB, nicht in der GUVO und eben auch nicht im Kinderschutzgesetz. Und das wollen wir ändern, weil die Kinder dort auch Schutz brauchen, verdammte Axt! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also es tut mir leid, ich finde, das ist einfach zu kurz gesprungen, sich hier hinzustellen und zu sagen, ja, wir machen jetzt kooperativen Kinderschutz. Ich will da auch gar keinem absprechen, und die Ämter arbeiten auch alle am Anschlag, die Leute, die schon was tun, die tun sehr viel. Aber wir brauchen mehr von uns, wir brauchen die gesamte Gesellschaft, damit so viele Kinder wie möglich geschützt werden, auch die, die im Moment eben noch nicht geschützt werden, und das gehört doch auch zur Realität dazu. So, und zur CDU möchte ich noch sagen, Sie haben auch gesagt, viel zu früh und vor allem sind Sie, Herr Glawe, wirklich sehr oft auch auf den finanziellen Aspekt eingegangen. Dazu sage ich nur, ich glaube, beim Thema Kinderschutz können wir nicht die ganze Zeit nur von Konnexität reden und was das uns alle kosten wird. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Ich habe ja auch schon davon gesprochen, auch nicht nur bei diesem Thema, dass Prävention, also wenn wir hinschauen und wenn wir Dinge auch verhindern, dass das viel billiger ist, als wenn wir sozusagen das Kind nicht gesehen haben (Zuruf von Harry Glawe, CDU) und hinterher die Maßnahmen ergreifen müssen, um die Situation irgendwie noch zu retten für ein schwer traumatisiertes Kind, nur, weil wir als Gesellschaft gesagt haben, ach, na ja, oder als Parlamentarier, gut, ist jetzt erst drei Monate alt, wir wissen, wo die Probleme sind, aber wir kümmern uns da jetzt nicht mehr drum. Also mir ist es einfach zu kurz gesprungen!

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Birgit Hesse

Frau Abgeordnete, ich muss Sie darauf hinweisen, dass die Redezeit abgelaufen ist.

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Anne Shepley GRÜNE

Ja, ich danke Ihnen, und ich bitte noch einmal darum, dass es in den Ausschuss überwiesen wird. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6329 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Finanzausschuss und an den Bildungsausschuss zu überweisen. Ich schaue noch mal Richtung der Antragsteller, das findet so die Zustimmung. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Gruppe der FDP und Gegenstimmen durch die übrigen Fraktionen sowie der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 27 auf: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP – Entschließung zur Umsetzung der Beschlüsse der 34. Ostseeparlamentarierkonferenz in Mariehamn, Åland, vom 24. bis 26. August 2025, Drucksache 8/6362. Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP Entschließung zur Umsetzung der Beschlüsse der 34. Ostseeparlamentarierkonferenz in Mariehamn, Åland, vom 24. bis 26. August 2025 – Drucksache 8/6362 – Das Wort zur Begründung hat die Vizepräsidentin des Landtages Frau Schlupp.

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Beate Schlupp CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute über die Resolution der letztjährigen Ostseeparlamentarierkonferenz abstimmen. Nachdem wir bereits im Januar den Beschlüssen des Parlamentsforums Südliche Ostsee zugestimmt haben, setzen wir heute konsequent den Weg einer aktiven Nachbarschaftspolitik fort. Denn eines muss klar sein, wenn wir hier in Mecklenburg-Vorpommern über Politik im Ostseeraum sprechen, dann betreiben wir keine Außenpolitik im klassischen Sinne, wir sprechen über unseren unmittelbaren Lebensraum. Es geht um unsere Sicherheit, um unsere Umwelt, um unsere Energieversorgung und um die Zukunft unserer Küsten. Und genau deshalb ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Parlamente im Ostseeraum so wichtig. Die Ostseeparlamentarierkonferenz ist eines der wenigen politischen Foren, in denen nationale und regionale Parlamente der gesamten Region regelmäßig zusammenkommen, um gemeinsame Herausforderungen zu diskutieren und politische Handlungsempfehlungen zu formulieren. Die Ostsee ist nicht das, was uns von unseren Nachbarn trennt, sie ist das, was uns verbindet. Und die BSPC ist dabei das entscheidende Forum, in dem nationale und regionale Parlamente gemeinsam an einem Strang ziehen. Und so lautete das Leitmotiv der 34. Ostseeparlamentarierkonferenz auf den Ålandinseln „Die Ostsee – unsere Lebensader: Zusammenarbeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit“. Dieses Motto ist keine wohlklingende Floskel, sondern eine konkrete Lagebeschreibung. Wir befinden uns in einer Zeit multipler Herausforderungen: Erstens, der sicherheitspolitischen Zeitenwende seit dem russischen Angriff auf die Ukraine – und dabei steht auch Grönland im Fokus der Resolution –, denn wir denken die Sicherheit zusammen. Zweitens, damit verbunden haben wir eine zunehmende ökologische Belastung eines ohnehin sehr empfindlichen Ökosystems der Ostsee zu verzeichnen. Und Drittens, eine beschleunigte Transformation unserer Energiesysteme, die wir derzeit umbauen, um unabhängig und klimaneutral zu werden. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Schutz kritischer Infrastruktur in der Ostsee, etwa von Unterseekabeln, Pipelines und Energieanlagen. Hier brauchen wir eine bessere maritime Lageerfassung, stärkeren Datenaustausch, eine engere Kooperation zwischen staatlichen Stellen und privaten Betreibern. Ein zweiter zentraler Schwerpunkt ist die Umweltresilienz der Ostseeregion. Wir alle wissen, dass die Ostsee ein besonders empfindliches Ökosystem ist. Sie ist flach, sie hat einen geringen Wasseraustausch, und sie steht unter enormem Nutzungsdruck. Umso wichtiger ist es, den Schutz der Meeresumwelt konsequent voranzubringen und hier Ökologie und Ökonomie zusammenzudenken. Daher wird zum wiederholten Male die vollständige Umsetzung des HELCOM-Ostseeaktionsplans gefordert. Gleichzeitig geht es darum, die maritime Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Dazu gehören Investitionen in grüne Schifffahrtskorridore, emissionsarme Antriebe, moderne Hafeninfrastruktur und innovative Technologien. Hier kann Mecklenburg-Vorpommern übrigens eine Vorreiterrolle einnehmen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Energiesicherheit. Der Konsens der Ostseeparlamente war deutlich, wir brauchen einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien, stärkere grenzüberschreitende Energieverbindungen und mehr Investitionen in moderne Netze, Speichertechnologien und resiliente Infrastruktur. Zugleich muss die Energiewende sozial gerecht gestaltet werden. Energiearmut muss bekämpft werden, und Menschen, deren Arbeitsplätze sich durch den Strukturwandel verändern, müssen durch Qualifizierung und Umschulung unterstützt werden. Ein besonders bemerkenswerter Teil der Konferenz war der Generationendialog mit jungen Menschen aus der gesamten Ostseeregion, denn die Jugenddelegierten haben ihre eigenen Empfehlungen eingebracht zu Klimaschutz, Energiepolitik, zur gesellschaftlichen Resilienz und zur politischen Beteiligung. Ihre Botschaft war klar: Die junge Generation will Verantwortung übernehmen, und sie erwartet, dass ihre Perspektiven ernst genommen werden. Die Resolution greift diese Impulse ausdrücklich auf und fordert eine stärkere Beteiligung junger Menschen an politischen Entscheidungsprozessen sowie mehr Bildungs- und Austauschprogramme im Ostseeraum. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ostseeparlamentarierkonferenz ist kein Selbstzweck. Ihre Resolutionen richten sich bewusst an nationale und regionale Regierungen mit der Aufforderung, die im Konsens aller Mitgliedsparlamente beschlossenen Empfehlungen politisch aufzugreifen. Genau darum geht es in dem vorliegenden Antrag, denn die Landesregierung soll dort die Formulierungen und Forderungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit umsetzen und uns darüber berichten. Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung für unsere Lebensader Ostsee übernehmen! Stimmen Sie bitte der Entschließung zu! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6362. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/6362 bei Zustimmung durch die Fraktionen Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Gruppe der FDP, Enthaltungen durch die Fraktion der AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gestatten Sie mir noch, ein herzliches Dankeschön an die Delegationsleiterin Vizepräsidentin Frau Schlupp zu richten sowie allen an der Delegation Beteiligten aus den Fraktionen. Aus meiner Sicht wirklich eine gute Arbeit, und vor allen Dingen stärkt es auch den Ostseeparlamentarismus, und das ist etwas ganz Wichtiges in der heutigen Zeit. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Noah Böhringer, FDP) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16 : Aussprache auf Antrag der Fraktion der AfD gemäß § 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Deutschland nach BGH-Entscheidung in der Zwickmühle – Wie mit der verbündeten Ukraine umgehen, deren Geheimdienst hochwahrscheinlich die Nord-Stream-Pipelines gesprengt hat?“. Aussprache auf Antrag der Fraktion der AfD gemäß § 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema Deutschland nach BGH-Entscheidung in der Zwickmühle – Wie mit der verbündeten Ukraine umgehen, deren Geheimdienst hochwahrscheinlich die Nord-Stream-Pipelines gesprengt hat? Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Förster. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, diese Aussprache findet zwar am Schluss des Plenums heute statt, aber ich denke, das Thema ist von höchster Brisanz. Es geht um eine BGH-Entscheidung, nämlich mit Beschluss vom 10.12.25 hat der BGH die Haftbeschwerde eines wegen mutmaßlicher Beteiligung an den Sprengstoffanschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten verworfen. Er war bekanntlich, das wissen Sie, in Italien festgenommen worden. Die Auslieferung dauerte einige Zeit und dann ist er eben bei uns hier in Haft genommen worden. Eigentlich hätte dieser Beschluss zur Haftfortdauer wie eine Bombe in unsere Medienwelt einschlagen müssen, denn der BGH kommt in seinem 30-seitigen Beschluss zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Anschlag um einen vom ukrainischen Geheimdienst gesteuerten Sabotageakt handelt. Das war den meisten Medien allerdings nur eine Randnotiz wert, die zudem thematisch auf die Haftfortdauer beschränkt war. Die Öffentlichkeit hat dieser brisante Beschluss kaum erreicht. Es liegt auf der Hand, dass diese Entscheidung für die Regierenden irritierend und höchst unbequem ist und deshalb möglichst unter den Teppich gekehrt werden soll. Denn wie will man seinem Volk die Unterstützung eines mit uns verbündeten Staates mit vielen Milliarden erklären, wenn dieser Staat sich nicht geniert, einen massiven Sabotageakt gegen das Geberland zu verüben?! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Nun, man kann wie vieles auch das begründen. Was aber in einer funktionierenden Demokratie nicht geht, ist das Verschweigen dieses offenkundigen Dilemmas, in dem sich Deutschland nunmehr befindet. Deshalb ist diese Aussprache bitter notwendig. Meine Damen und Herren, nachfolgend die wesentlichen Punkte des BGH-Beschlusses. Aufgrund einer ganzen Reihe aussagekräftiger Indizien und Zeugenaussagen kommt der BGH zu der hochwahrscheinlichen, das ist sein Wort, seine Wortwahl, zu der hochwahrscheinlichen Annahme, dass der inhaftierte Beschuldigte, damals Elitesoldat einer ukrainischen Eliteeinheit, zusammen mit sechs weiteren im Einzelnen identifizierten Mittätern von Bord der hochseetauglichen Segelyacht „Andromeda“ aus die Sprengung vorgenommen hat. Dabei wurden zwei Stränge der Pipeline Nord Stream 1 und eine Rohrleitung von Nord Stream 2 auf einer Länge von mehreren Hundert Metern aufgerissen. Weiterhin geht der BGH davon aus, dass es sich bei dem Sabotageakt um eine vom ukrainischen Staat gesteuerte Tat des ukrainischen Geheimdienstes handelt. Dafür sprächen unter anderem die Nutzung von originalen Ausweisdokumenten mit falschen Personalangaben, die Professionalität des Vorgehens sowie das politische Ziel des Anschlags. Meine Damen und Herren, vielleicht erinnern Sie sich an die Reaktionen auf die Festnahme des Beschuldigten im August 2025. Die Bundesregierung verwies auf die Unabhängigkeit der Justiz und vermied genau wie heute jegliche Debatte darüber, wie sich die Ermittlungsergebnisse auf das Verhältnis zur Ukraine auswirken könnten oder müssten. Es ist offensichtlich, dass das Verfahren ein Störfaktor für die weitere bedingungslose Unterstützung der Ukraine ist und deshalb möglichst aus dem politischen Diskurs herausgehalten werden soll. Auf Dauer lässt sich das aber nicht, jedenfalls nicht in einer funktionierenden Demokratie, durchhalten. Allerdings gibt es auch in Deutschland Kräfte, die die Sprengung im Grunde gutheißen, weil damit die russischen Gaslieferungen nach Deutschland unterbunden wurden. Ich glaube, Herr Peters ist einer von denen, nach den letzten Debatten. Möglicherweise dämmert es diesen Leuten aber angesichts der aktuellen Energiekrise, wie sehr eine totale und dauerhafte Abkehr von Russland und dessen langfristige Isolierung uns selbst am meisten schadet. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Denn nunmehr müssen wir uns die benötigten Rohstoffe von weit her bei allen möglichen Autokraten beschaffen, allerdings wesentlich teurer und wesentlich umweltschädlicher und für die Wirtschaft und viele Bürger kaum verkraftbar. Natürlich gibt es gute Gründe für eine Unterstützung der Ukraine in deren Abwehrkampf gegen Russland. Das heißt aber nicht, dass wir uns gleichsam in Geiselhaft von Selenskyj begeben und ihm sozusagen einen Blankoscheck ausstellen für alles, was und wie lange er in diesem Krieg braucht, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) So, wie es in der von Merz formulierten Zusage „Whatever it takes“ ganz genau steckt. Die Selbstachtung der Bundesrepublik Deutschland gebietet es, die von der positiven Wahrheit nur noch einen theoretischen, winzigen Schritt entfernte hochwahrscheinliche Annahme eines vom ukrainischen Geheimdienst durchgeführten Sabotageakts zum Gegenstand einer Prüfung der beiderseitigen Beziehungen zu machen, was auch immer das Ergebnis sein mag. Wer also so ein bisschen sich im Strafrecht auskennt und im Haftrecht und diese Entscheidung gelesen hat, dann weiß er, dass, weil es ja eine Haftentschädigung ist und nicht die endgültige Entscheidung, hier rein rechtlich nicht endgültig Recht gesprochen wird, deshalb diese Formulierung „hochwahrscheinlich“. Für jeden Praktiker ist das aber der Nachweis, es ist so gut wie bewiesen. Die Bundesregierung duckt sich indessen weg, so als ob ihr die Entscheidung des BGH gegenüber Kiew peinlich ist. Und nicht nur das, nur wenige Tage danach setzt der Bundeskanzler bei dem Treffen der Regierungschefs in Brüssel einen mit Gemeinschaftsschulden der EU finanzierten Kredit von 90 Milliarden an die Ukraine durch – ein für die Ukraine zinsloser Kredit, der aus Reparationen Russlands, die es nicht geben wird, zurückgezahlt werden soll, also in Wahrheit ein als Kredit getarntes Geschenk zulasten der EU-Bürger und damit vor allem Deutschlands. Bei dieser Aussprache geht es allerdings um etwas ganz anderes. Es geht um unsere Souveränität und wie wir damit umgehen, wenn diese durch einen befreundeten Staat auf das Gröbste verletzt wird. Es geht darum, ob es mit unserer Selbstachtung vereinbar ist, die Rolle als Hauptunterstützer der Ukraine weiterzuspielen, so als ob nichts geschehen wäre. (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und es geht in einer Demokratie vor allem darum, dass diese Debatte nicht im Geheimen, sondern öffentlich geführt wird. Genau das ist der Zweck unseres Antrags. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bundesgerichtshof hat die Haftbeschwerde des nach Sprengung der Nord-Stream-Pipelines im September 2022 tatverdächtigen Ukrainers Serhii K. verworfen. Gegen den Tatverdächtigen wird wegen verfassungsfeindlicher Sabotage in Tateinheit mit Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Zerstörung von Bauwerken ermittelt. Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass es sich bei der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines um einen geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakt im fremdstaatlichen Auftrag handelt und die Ukraine der Auftraggeber war. Die Gasröhren seien kein legitimes militärisches Ziel, (Enrico Schult, AfD: Richtig!) sie hätten vorrangig zivilen Zwecken gedient. (Enrico Schult, AfD: Jawoll!) Die Anwälte des Tatverdächtigen hatten sich auf das kriegsvölkerrechtliche Schädigungsrecht, das sogenannte Kombattantenprivileg, berufen, wonach der Sabotageakt als legale Schädigungshandlung der Ukraine im Krieg gegen Russland gerechtfertigt gewesen sei. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Der Tatverdächtige war zum Zeitpunkt der Sprengung Teil einer Spezialeinheit der ukrainischen Armee. Meine Damen und Herren, bei einem weiteren Tatverdächtigen in Polen folgten im Gegensatz dazu die polnischen Gerichte dieser Argumentation. Sie entließen den Verdächtigen aus der Untersuchungshaft und lehnten eine Überstellung nach Deutschland ab. Das ist der Sachverhalt, der uns allen bekannt ist. Und mehr gibt es dazu im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu debattieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Deutschland ermitteln bei Straftaten die Staatsanwaltschaften, nicht der Landtag. Deshalb ermittelt auch der Generalbundesanwalt derzeit wegen verfassungsfeindlicher Sabotage, nicht Herr Förster von der AfD-Fraktion. (Horst Förster, AfD: Leider! – Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD) Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat nach seiner Stellung und Funktion dazu keine Entscheidungen zu treffen und sollte sich in diesem Zusammenhang nicht zu laufenden Ermittlungen äußern. (Thore Stein, AfD: In der Aussprache, in der Aussprache, da können Sie sich als Abgeordnete profilieren.) Was wir aus dem Anschlag auf die Nord-Stream-Pipeline allerdings wiederum lernen können, ist, dass der Schutz unserer kritischen Infrastruktur vor Sabotage und Einwirkungen fremder Mächte eine übergreifende Aufgabe ist, die schnell, effektiv und im Zusammenspiel mit allen Akteuren angegangen werden muss. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ja ein Ding, also doch!) Das sollte unser aller Aufgabe sein und darauf sollten wir gemeinsam unsere Kräfte verwenden. Aber zu dieser Aussprache ist ansonsten auch tatsächlich nichts mehr zu sagen (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und zu debattieren. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und David Wulff, FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die AfD versucht erneut, einen russischen Angriff auf Europas Sicherheit in eine Erzählung gegen die Ukraine umzudeuten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Falsch!) Das ist gefährlich, das ist durchschaubar, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was?!) und das hilft am Ende nur einem: Wladimir Putin. Die AfD spricht von einer Zwickmühle, tatsächlich konstruiert sie selbst eine. (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ganz gleich, was ermittelt wird, ganz gleich, was bewiesen ist oder nicht, am Ende soll immer dieselbe Botschaft stehen: Zweifel an der Ukraine, Nachsicht für Russland. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Das ist keine Aufklärung, das ist politische Instrumentalisierung im Interesse des Kremls. Ja, der Anschlag auf die Pipelines muss vollständig aufgeklärt werden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Okay.) aber aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs folgt vor allem eines, es geht um den dringenden Tatverdacht gegen einen konkreten Beschuldigten. Daraus wird nicht automatisch eine staatliche Verantwortung der Ukraine und erst recht kein Argument, unsere Solidarität mit einem angegriffenen Land aufzukündigen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gott sei Dank sind Sie nicht mehr in staatlicher Verantwortung.) Vor allem aber ist die zentrale Behauptung der AfD sachlich falsch. Die Sprengung war nicht der Auslöser der Versorgungskrise. Über Nord Stream 1 wurde seit Anfang September 2022 ohnehin kein Gas mehr geliefert, Nord Stream 2 war nie in Betrieb. Die eigentliche Attacke auf unsere Versorgungssicherheit begann früher – mit russischer Erpressung, mit gedrosselten Lieferungen, mit historisch niedrigen Speicherständen schon im Winter 2021/2022. Das war hybrider Krieg gegen Deutschland und Europa, lange vor der Sprengung. Und genau in diesem hybriden Krieg ist die AfD weiterhin ein Werkzeug Russlands. Sie lenkt bei jeder Gelegenheit von Russlands Verantwortung ab und schwächt die Solidarität mit der Ukraine. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Haben Sie aber nicht zugehört eben. – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Die AfD betreibt keine Aufklärung, sondern politische Sabotage im Interesse des Kremls. Unsere Antwort kann deshalb nur sein, volle Unterstützung für die Ukraine, volle Härte gegen russische Destabilisierungsversuche und endlich, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) endlich eine Energiepolitik, die uns nie wieder in solche Abhängigkeiten führt. – (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was machen wir denn da? – Zuruf von Horst Förster, AfD) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ann Christin von Allwörden, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag ist gleich in mehrfacher Hinsicht eine Zumutung. (Thore Stein, AfD: Kein Antrag, eine Aussprache!) Der Antrag auf Aussprache, ich präzisiere, dann ist es eine Aussprache, ja. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr gut! – Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Der erste Punkt ist erst einmal die Überschrift „Deutschland in der Zwickmühle“, wir sollen also über Deutschland uns auslassen. Wir haben hier eine Verantwortung für Mecklenburg-Vorpommern, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gehören wir nicht zu Deutschland?) die nehmen wir wahr. Dazu können wir uns natürlich äußern. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und ja, es gibt ein föderales System, auch wenn Ihnen das vielleicht ein Dorn im Auge ist. Das weiß ich nicht genau. Aber bleiben wir mal bei der Sache. Grundgesetz Artikel 32 weist außenpolitische Fragen dem Bundestag zu. Sie haben das große Fass aufgemacht, wenn Sie da anders unterwegs hätten sein wollen, hätten Sie es konkretisieren können. (Beifall Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Richtig!) Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist der, dass Sie sich in Spekulationen ergehen und auch nicht korrekt argumentieren. Sie haben ja darauf verwiesen, der BGH-Beschluss spricht von hochwahrscheinlich und belegt das auch. Aber es hat noch keine Verhandlung gegeben, (Jens-Holger Schneider, AfD: Hat er doch gesagt! – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) keine Verurteilung, und insofern, ja, insofern bleiben Sie auf Spekulativem … (Jens-Holger Schneider, AfD: Ach so, der BGH spekuliert, ja?!) Sie bleiben dabei, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Sie bleiben dabei, und dann werden wir mal ganz, dann werden wir doch mal konkret. Worum geht es denn? (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Worum geht es denn? Es ist hier ja auch gesagt worden, es handelt sich um einen ukrainischen Bürger, das ist belegt worden. (Jens-Holger Schneider, AfD: Aha!) Es ist belegbar, dass er für den Geheimdienst gearbeitet hat, dass er zum Zeitpunkt der Tat beim Geheimdienst war, steht dort nicht. Schauen Sie sich die Seite 5 an! (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Wenn Sie, wenn Sie jetzt reden möchten, dann nutzen Sie Redezeit, Herr Schneider! Also, bleiben wir mal bei dem, was der BGH denn in seinem Beschluss drin hat: Ukrainischer Staatsbürger, war beim Militär im Offiziersrang, die Logistik und Sprengstoff lassen auf Tat mit staatlichem Background schließen, (Jens-Holger Schneider, AfD: Aha!) es gibt dringende Gründe für einen Sabotageakt durch einen fremden Staat, nicht mehr. Die gehen sogar so weit, dass sie nicht einmal sagen, dass es die Ukraine gewesen wäre. Sie gehen auf die Ukraine nur in einem Punkt ein, nämlich in der Argumentation, wenn es darum geht, dass der Beschwerdeführer, der die Haft abwenden wollte, die Haftbeschwerde, stellt darauf ab, dass es die Ukraine gewesen sei, und damit setzt sich das BGH, der BGH-Beschluss auseinander und übernimmt diesen Gedanken in seiner Argumentation. Aber dort steht nicht ausdrücklich, dass es die Ukraine gewesen wäre. Insofern, Sie sind, Sie sind völlig auf spekulativen Wegen unterwegs. Und dann will ich abschließend sagen, wir befinden uns nicht in einer Zwickmühle. Wir sind ganz klar an der Seite der Menschen, die unter diesem unsäglichen Krieg in der Ukraine leiden. Wir wollen, dass dieser Krieg so schnell wie möglich, so schnell wie möglich beendet wird, (Horst Förster, AfD, Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD: Wir auch!) und wollen das Leid beenden. Und wir, auch in Mecklenburg-Vorpommern, beweisen tatkräftig Solidarität, indem wir die Patenschaft haben mit Tschernihiw, wo Hilfsgüter hingehen, wo Psychologinnen und Psychologen zum Einsatz kommen, Hilfe geben, wo wir Kinder hier in den Ferien haben, um sie aus dieser schrecklichen Situation herauszuholen. Also wir leisten ganz konkrete Hilfe und üben Solidarität mit den Menschen und schwadronieren nicht über unwägbare Dinge herum, wie Sie es machen. Wir leisten konkrete Solidarität mit den leidgeprüften Menschen dort. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Sehr gut!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Wulff. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Einmal Strack-Zimmermann zitieren.)

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dass Herr Förster seiner juristischen Leidenschaft hier auch noch quasi als richterlicher Pensionär im Landtag frönen kann, das ist sehr löblich, und Spaß dabei muss man ja zumindest haben, juristische Sachverhalte auseinanderzunehmen, auch wenn sie sehr wenig, (Jens-Holger Schneider, AfD: Das ist kein Spaß, Herr Wulff. – Torsten Koplin, Die Linke: Dann soll er es auch korrekt machen, dann muss es auch korrekt sein!) auch wenn sie sehr wenig mit dem zu tun haben, was wir hier in diesem Landtag, in diesem Lande Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich zu bewerten, beurteilen, beschließen oder Sonstiges haben. Jeder kann dazu eine Meinung haben, das ist völlig legitim. Ich habe dazu auch eine Meinung, muss aber auch gleich sagen, als Landespolitiker – und darauf möchte ich mich auch stützen – mische ich mich in der Regel nicht in außenpolitische Belange ein, auch wenn mich das durchaus sehr interessiert und ich auch eine fundierte, also eine Meinung habe, die allerdings nicht über Nachrichtenwissen hinausgeht, sodass ich da auch jetzt nichts Erhellendes dazu beitragen kann. Und so erhellend jetzt irgendwie alles auch war, war das auch alles Zeitungswissen. Im Wesentlichen ist der Sachstand, der Generalbundesanwalt ermittelt, das Verfahren ist noch offen. Die betroffenen Personen nehmen die juristischen Mittel, die sie möglicherweise zur Verfügung haben, zur Hand. Das dürfte Ihnen als ehemaliger Richter, Herr Förster, durchaus geläufig sein, dass das gängig ist. Deswegen, eine juristische Bewertung an dieser Stelle ist noch völlig offen, die können, wollen und sollen wir auch nicht abgeben. Auch im Übrigen in jedem anderen Fall, wo ein gerichtliches Verfahren läuft, sollten wir uns als Politik auch tunlichst raushalten. Bleibt also nur noch die politische Bewertung. (Heiterkeit bei Jens-Holger Schneider, AfD: Bei uns?) Die politische Bewertung der AfD, denke ich, ist durchgängig klar. Das haben wir soweit verstanden. Die Linken, Herr Koplin hat es relativ deutlich gesagt, wobei ich dann hier und da auch noch mal unterschiedliche Auffassungen höre. Ich denke, bei uns ist die Auffassung sehr klar, wir unterstützen die Ukraine im Abwehrkampf gegen die russische Aggression mit den Mitteln, die wir haben, ohne Kriegspartei zu werden. Das ist unsere Prämisse hier an der Stelle. Und alles andere muss dann entsprechend aufgearbeitet werden, und das nicht hier in Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben die Pipeline nicht unterstützt, wir werden die auch weiterhin nicht unterstützen. Da haben wir uns schon in eine Außenpolitik reinbegeben, die uns nicht gut gestanden hat. Diesen Fehler sollten wir nicht wieder tun. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Ann Christin von Allwörden, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, es ist eine wirkliche Groteske, die hier stattfindet. Ich stelle Ihnen nur mal die Frage, was wäre denn los in diesem Saal hier, wenn die BGH-Entscheidung ergeben hätte, dass Putins Geheimdienst am Werke war, so, wie es Strack-Zimmermann, Ihre Strack-Zimmermann anfangs mal gleich wusste zu verkünden? (Zuruf von David Wulff, FDP) Es ist schon erstaunlich, welches Verhältnis Sie zu Ihrem eigenen Land haben, wenn Sie es für völlig unerheblich halten, dass der unterstützte Staat einen Sabotageakt in diesem historischen Ausmaß gegen unser Land begangen hat. Wie oft haben wir in den letzten Monaten oder Jahren, kann ich inzwischen sagen, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) hier in diesem Plenum über den Ukrainekrieg, das Verschweigen seiner Vorgeschichte, die Verdammung Russlands, selten angesprochen das Leid der Soldaten, die auf beiden Seiten in Gräben für anderer Interessen sterben müssen, wie oft haben wir darüber gesprochen? Weil Sie natürlich wussten und gespürt haben, dass dieser Krieg bis in jede deutsche Schublade auch hier im Lande geht. Wenn es um Krieg und Frieden geht und wir immer mehr hineingezogen werden, dann ist doch klar, dass das auch ein Thema für uns ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie verstecken sich, weil Ihnen die Sache nicht passt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) So einfach ist das, (Rainer Albrecht, SPD: Sie reden Unsinn!) und das mit grotesken Argumenten, indem Sie es jetzt umstülpen und so tun, als ob wir das Werkzeug Russlands wären. Das höre ich immer wieder, das ist das einzige Argument, das wir haben. Alles, was irgendwo kritisch sich dazu äußert, den Krieg zu beenden und nicht in dieses Fahrwasser ausschließlich zu stürmen, die Verdammung Putins, die Sanktionen, alles ist heilig, auch wenn sie uns noch so sehr schaden. Das ist alles für Sie toxisch, darüber reden Sie nicht. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Doch, wir reden doch. Da reden wir doch die ganze Zeit drüber.) Sie müssen sich mal überlegen wirklich, was das bedeutet! (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Da findet ein Anschlag in dieser Dimension statt, und Sie tun so hier, als ob es uns nichts anginge, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Herr Förster, wie oft reden wir denn darüber?!) weil Sie keine Antwort finden dafür, das in Einklang zu bringen miteinander, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Wollen wir es mal zusammenzählen, wie oft wir hier schon darüber geredet haben?! – Zuruf von Thore Stein, AfD – Glocke der Vizepräsidentin) denn kein Staat in Europa würde so reagieren, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das ist doch frech! – Zuruf von Thore Stein, AfD – Glocke der Vizepräsidentin) das unter den Teppich kehren. Und ich sage Ihnen, ich habe einen Test gemacht in den letzten Tagen, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Herr Förster hat gesagt, wir reden darüber nicht, und das ist nicht wahr!) in den letzten Tagen …

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Beate Schlupp

Meine sehr verehrten Damen und Herren, … (Zurufe von Thore Stein, AfD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) Herr Förster, jetzt habe ich mal bitte das Wort. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das ist komplett anders. Das werden Sie aushalten müssen!) … wir sind jetzt wirklich schon sehr weit fortgeschritten in der Tagesordnung, trotzdem haben wir bestimmte Regeln. Und wenn die Glocke läutet, dann ist hier irgendwas faul und es ist zu laut und es wird zu viel dazwischengeredet. Das war jetzt der Fall. Ich hoffe, dass sich jetzt die Gemüter wieder beruhigt haben und Herr Förster seine letzten zwölf Minuten, zwölf Sekunden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oh, Minuten!) zwölf Sekunden in Ruhe absolvieren kann, und zwar ab jetzt.

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Horst Förster AfD

Dann darf ich darauf hinweisen, ich habe ja beim BGH mich nicht in die Tiefe begeben, die Beweiswürdigung. Es sind noch weitere Haftbefehle gegen die anderen erlassen. Er hat sich nicht nur mit dem Kombattantenprivileg befasst, er hat auch die Beweislage sorgfältig geprüft. Und wenn der BGH zum Ergebnis kommt „hochwahrscheinlich“, dann ist das für jeden – das weiß jeder, der ein bisschen Ahnung hat –, dann ist das auch für die Hauptsache bewiesen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 19. März 2026, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 20:46 Uhr Rede zu Protokoll gemäß § 83a GO LT zu TOP 14 Thore Stein , AfD Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Kinderschutz ist eine der zentralen Schutzpflichten des Staates. Wenn Kinder misshandelt werden, wenn sie vernachlässigt werden, wenn sie Gewalt erfahren, dann versagt nicht nur ein System – dann versagt der Staat selbst. Deshalb müssen wir jede Reform im Kinderschutz daran messen, ob sie tatsächlich mehr Schutz für Kinder bringt – oder nur mehr Papier für die Verwaltung. Und genau hier liegt das Problem dieses Gesetzentwurfs. Erstens: viel Bürokratie – wenig konkrete Wirkung Der Entwurf behauptet, im Kinderschutz gebe es „Regelungslücken“ und „Unverbindlichkeiten“. Als Begründung werden jedoch lediglich „Rückmeldungen aus Fachkreisen“ angeführt. Meine Damen und Herren, wenn Sie Gesetze verschärfen wollen, dann brauchen Sie: – belastbare Studien, – konkrete Fallanalysen, – klare Hinweise auf Vollzugsdefizite. All das fehlt hier. Was stattdessen kommt, ist eine Ausweitung von Netzwerken, Dokumentationspflichten und Fortbildungen. Doch Kinderschutz scheitert in Deutschland – und auch in Mecklenburg-Vorpommern – nicht an zu wenig Papier. Er scheitert an zu wenig Personal, zu wenig Zeit und zu wenig Fachkräften. Und genau dazu steht in diesem Gesetzentwurf praktisch nichts. Zweitens: neue Pflichten für Kommunen – ohne echte Finanzierung Der Entwurf verpflichtet die Jugendämter künftig, regionale Netzwerke im Kinderschutz einzurichten. Das klingt zunächst gut. Aber schauen wir uns die Realität an. In unseren Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es längst: – Netzwerke Frühe Hilfen, – Kinderschutzkonferenzen, – Kooperationen zwischen Jugendhilfe, Schulen und Gesundheitsdiensten. Was Sie hier schaffen, ist daher nicht mehr Schutz – sondern vor allem mehr Verwaltungsschleifen. Und gleichzeitig räumt der Entwurf selbst ein, dass dadurch Mehrbedarfe bei den örtlichen Trägern entstehen können. Trotzdem heißt es in der Begründung, die Kosten seien „überschaubar“. Meine Damen und Herren, so sieht leider häufig Landespolitik aus: Das Land beschließt neue Aufgaben – und die Kommunen dürfen sehen, wie sie sie finanzieren. Drittens: Überregulierung des Ehrenamts Besonders problematisch ist die Verpflichtung, dass ehrenamtlich Tätige künftig im Kinderschutz geschult werden müssen. Das betrifft: – Sportvereine, – Jugendverbände, – Freizeitangebote, – kulturelle Einrichtungen. Natürlich ist Sensibilität im Umgang mit Kindern wichtig. Aber wer die Realität im Ehrenamt kennt, weiß: Unsere Vereine kämpfen schon heute mit Nachwuchsproblemen. Wenn künftig jeder Trainer, jeder Jugendleiter und jede Betreuerin: – Schulungen absolvieren, – Dokumentationen führen muss, dann besteht die leider auch die reale Gefahr, dass viele sagen: „Der Aufwand ist mir zu groß. Das mach ich nicht mehr.“ Kinderschutz darf nicht dazu führen, dass ehrenamtliche Jugendarbeit aus Angst vor Bürokratie zusammenbricht. Viertens: Vermischung von Integrationspolitik und Kinderschutz Der Gesetzentwurf hebt mehrfach besonders Kinder mit „Migrations- oder Einwanderungsgeschichte“ hervor. Selbstverständlich ist es richtig, dass Sprachbarrieren Hilfen erschweren können. Aber Kinderschutz richtet sich nicht nach Herkunft, sondern nach der Gefährdung des Kindeswohls. Gefährdungsfaktoren sind: – Gewalt, – Vernachlässigung, – Suchtprobleme, – familiäre Krisen. Wenn wir beginnen, Kinderschutz entlang politischer Kategorien zu strukturieren, dann droht der Fokus verloren zu gehen. Kinderschutz muss universell gelten – für jedes Kind. Fünftens: Papierpflicht statt tatsächlicher Kontrolle Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs ist die Pflicht zu Schutzkonzepten. Aus „sollen“ wird nun „müssen“. Das klingt entschlossen, aber ein Schutzkonzept auf Papier schützt noch kein Kind. Entscheidend wären: – regelmäßige Kontrollen, – unabhängige Prüfungen, – klare Verantwortlichkeiten. Doch genau diese Instrumente fehlen im Entwurf. Am Ende droht ein System, in dem jeder ein Konzept in der Schublade hat – aber niemand prüft, ob es tatsächlich umgesetzt wird. Kinderschutz braucht vor allem drei Dinge: – gut ausgestattete Jugendämter, – ausreichend Fachkräfte, – klare und praktikable Strukturen. Dieser Gesetzentwurf liefert stattdessen: – zusätzliche Bürokratie, – neue Pflichten für Kommunen, – mehr Dokumentation für Vereine, – und viele unklare Rechtsbegriffe. Das ist keine grundlegende Verbesserung des Kinderschutzes. Es ist vor allem eine symbolpolitische Reform. Wenn wir Kinder wirklich besser schützen wollen, dann müssen wir die Praxis stärken – nicht die Papierberge. Deshalb werden wir diesen Entwurf aufmerksam im Ausschuss begleiten. Vielen Dank.

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