Barbara Becker-Hornickel
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Seit Beginn der 8. Legislaturperiode des Landtages Mecklenburg-Vorpommern bin ich Mitglied des Petitionsausschusses. Die Anzahl der Petitionen, die durch meine Hände gegangen sind, ich habe sie nicht gezählt, aber Sie können mir glauben, es waren viele, es waren sehr viele. Die Vielfalt der Themen berührt das gesamte gesellschaftliche Leben. Aber wir sind im Ausschuss auch an die Grenzen des Machbaren gestoßen. Unsere Fahrt zu den Petitionsausschüssen der Landtage anderer Bundesländer und dem Petitionsausschuss des Bundestages stand im Fokus eines modernen Petitionsgesetzes. Die Erfahrungen unserer Kolleginnen und Kollegen waren spannend und informativ. Und oft werde ich als Mitglied des Ausschusses auf die Internetplattform „change.org“ angesprochen. Dort finden sich Petitionen, für die aktuell Unterschriften gesammelt werden, unterschiedlichste Themen, unterschiedlichste Unterstützerzahlen, aber diese Aktivitäten verlieren sich und werden nicht wirksam, da sie nur auf der Internetseite stattfinden und nicht dem Petitionsausschuss zugeführt werden. Also kann man zu diesen Petitionen auch nichts sagen, keine Lösung anbieten. Das ist mir persönlich immer schwergefallen zu sagen, ist zwar eine schöne Sache, aber erwartet nichts, zumindest nicht vom Petitionsausschuss. Und genau das ist für uns als Freie Demokraten das Kernthema unserer gemeinsamen Initiative, zumal der Ausschuss im Deutschen Bundestag schon lange diese Möglichkeit geschaffen hat. Im digitalen Zeitalter sollte diese Möglichkeit auch zwingend für das Parlament Mecklenburg-Vorpommern sein. Geplant sind für Mecklenburg-Vorpommern 1.000 Unterstützer innerhalb sechs Wochen, dass der Petitionsausschuss des Landtages sich in öffentlicher Anhörung mit der Petition beschäftigen kann. Wir betrachten das als einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der Bürgerbeteiligung. Handlungsbedarfe im Land werden Parlament und Regierung durch die Mitzeichnung von Petitionen signalisiert. Das Instrument der öffentlichen Petition zeigt die Möglichkeiten eines modernen Petitionsrechtes auf und kann zum Vertrauen und Verständnis der Menschen beitragen. Als ebenso wichtig sehen wir die Möglichkeit an, dass der Petitionsausschuss andere Fachausschüsse um Stellungnahmen ersuchen kann. Jede zeitliche Verkürzung ist im Verfahren hilfreich. Alle vorgelegten Änderungen dienen zur Stärkung des verfassungsrechtlich garantierten Petitionsrechts und erweitern die zeitgemäße Meinungsäußerung. Ich werbe an dieser Stelle erst mal für die Überweisung in den Ausschuss, in die Ausschüsse. Ich freue mich auf die angekündigte Anhörung und freue mich dann, wenn Sie diesem Gesetz – wenn es so ist, wie wir es uns alle wünschen – zustimmen werden. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP)
