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Thomas Krüger

SPD 18.03.2026 Sitzungen 8/127

Herzlichen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, das Petitionsrecht ist ein Jedermannsrecht, unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion, Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit. Jeder, der eine Beschwerde hat, der ein Anliegen hat oder einen Vorschlag hat, kann sich an den Petitionsausschuss oder an den Bürgerbeauftragten von Mecklenburg-Vorpommern wenden. Und dieses Gesetz, die Möglichkeit, sich hier zu beteiligen, wollen wir modernisieren, wir wollen es attraktiver machen für die Bürgerinnen und Bürger. Wir reden hier über ein Gesetz, das in den letzten gut 30 Jahren nur eine kleine Änderung erfahren hat. Wir haben in der letzten Legislaturperiode den Polizeibeauftragten neu definiert oder definiert als Funktion und haben ihn in das Gesetz aufgenommen. Als dieses Gesetz, also das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz, vor gut 30 Jahren verabschiedet worden ist, war nicht davon auszugehen, dass es so lange fast unverändert bleiben wird, denn die Entstehung des Gesetzes vor gut 30 Jahren erfolgte unter maximalem Zeitdruck, wie ich erfahren habe. Das berichtete mir der uns allen bekannte Bodo Bahr. Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten Jahren erlebt, dass immer weniger Petitionen beim Petitionsausschuss eingegangen sind. Gleichzeitig zeigten mir meine Gespräche im Wahlkreis, dass die Herausforderungen der Bürgerinnen und Bürger, beispielsweise im Umgang mit den Behörden oder den Ämtern, nicht kleiner geworden sind. Daher ist es unsere Aufgabe, das Petitionsrecht von Mecklenburg-Vorpommern so attraktiv zu gestalten, dass es für die Bürgerinnen und Bürger als Anlaufstelle wieder interessanter wird. Und genau das machen wir. Wir modernisieren das in die Jahre gekommene Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz und machen es für die Bürgerinnen und Bürger attraktiver. Das ist entscheidend, damit sich die Menschen noch stärker einbringen und beteiligen können. Dafür ändern wir das Gesetz, also das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz, und die Regeln in der Geschäftsordnung des Landtages. Was haben wir gemacht? Der Petitionsausschuss – und dafür war ich sehr dankbar – hat zu Beginn der Legislaturperiode auf eine Auslandsfahrt verzichtet. Stattdessen ist der Petitionsausschuss durch Deutschland gefahren, nach Kiel, Hannover, Erfurt und Berlin. Dort haben wir uns jeweils mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Petitionsausschüsse zusammengesetzt. Ziel war, zu schauen, welche Regeln, welche Verfahrensweisen in den dortigen Petitionsausschüssen für eine mögliche Änderung für unser Gesetz interessant sein könnten. Wir wollten von den Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen lernen, aber auch schauen, was dort vielleicht auch nicht so gut funktioniert und für uns auf keinen Fall zu übernehmen wäre. Kernstück der von uns vorgeschlagenen Änderung ist die Einführung der öffentlichen Petition. Öffentliche Petitionen sind Eingaben von Menschen, die ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand haben und auf der Internetseite des Landtages veröffentlicht werden. Für diese öffentlichen Petitionen können jeweils Unterschriften gesammelt werden. Mit dem Erreichen eines Quorums von 1.000 Unterschriften auf Papier oder online innerhalb von sechs Wochen sollen die Petenten das Recht bekommen, direkt im Ausschuss in öffentlicher Sitzung vortragen zu können. Dies können bis zu drei Personen sein. Beispielsweise wird es für einen Petenten dann möglich sein, mit seinen Mitstreitern oder aber mit Fachleuten im Ausschuss sich Gehör zu verschaffen. Ob die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung auf der Internetseite vorliegen, soll das Ausschusssekretariat anhand eines Kriterienkataloges entscheiden. So wollen wir sicherstellen, dass die öffentlichen Petitionen nicht missbräuchlich auf die Internetseite des Landtages gestellt werden können. Gleichzeitig wollen wir damit regeln, dass keine einfache Mehrheit im Ausschuss willkürlich öffentliche Petitionen verhindern kann. Meine Damen und Herren, wir wollen auch deshalb die öffentliche Petition mit der Möglichkeit, Unterschriften zu sammeln, einführen, weil Menschen in der Vergangenheit auf privaten Petitionsplattformen für ihre Anliegen votierten, ohne dass dies irgendeine Auswirkung hier im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hatte. Das ist ein unbefriedigender Zustand, den wir beenden wollen. Die zweite größere Änderung, die wir vornehmen, ist, dass der Bürgerbeauftragte künftig auch der Antidiskriminierungsbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Träger der öffentlichen Verwaltung sein wird. Hier haben wir eine ähnliche Konstruktion wie beim Polizeibeauftragten gewählt. Sprachlich stellen wir zudem klar, dass der Bürgerbeauftragte der Behindertenbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist. Insbesondere unsere Gespräche mit Matthias Crone haben uns gezeigt, dass diese Klarstellung notwendig und gewünscht ist. Weiterhin soll der Petitionsausschuss künftig mindestens einmal in der Legislaturperiode einen Sprechtag in jeder Justizvollzugsanstalt anbieten. Zudem wollen wir schauen, inwieweit wir weitere Sprechtage beziehungsweise Besuche in geschlossenen Heil- und Pflegeanstalten sowie anderen der Verwahrung von Menschen dienenden Einrichtungen anbieten. Hintergrund ist, dass überall da, wo Menschen über Menschen Macht haben, auch Missbrauch niemals ausgeschlossen werden darf. Wir wollen die Möglichkeit haben, näher hinzuschauen. Der Petitionsausschuss soll künftig den Fachausschüssen Petitionen zur Kenntnis geben können. Wir haben insbesondere in der Nach-Corona-Zeit diese Möglichkeit der Weitergabe vermisst, beispielsweise, als wir feststellen mussten, dass im Bereich Long Covid – damals zumindest – der Fokus noch nicht ausreichend stand. Außerdem wollen wir die Möglichkeit schaffen, fachlich zuständige Ausschüsse um eine Stellungnahme zu ersuchen. Beispiele aus der Vergangenheit waren hier Petitionen zur Katzenkastration oder zu verrohrten Gewässern unseres Landes. Auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass sich hier künftig sehr viele Vorgänge ansammeln werden, ist mir die Möglichkeit zu haben bei derart fachlichen Themen doch wichtig. Meine Damen und Herren, ich schlage vor, dass wir im Petitionsausschuss eine Anhörung durchführen. Aufgrund des nahen Endes der Legislaturperiode sollten sich vielleicht die Obleute zeitnah dazu verständigen. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz kommt aus der Mitte des Parlamentes, getragen von SPD, Linken, GRÜNEN und FDP. Ich möchte mich herzlich bedanken bei den Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses, die sich an den Diskussionen im Vorfeld beziehungsweise auf der Tour durch die Bundesländer beteiligt haben. Weiterhin ein herzliches Dankeschön an das Sekretariat des Petitionsausschusses, das mir mit Rat und Tat zur Seite stand! Danken möchte ich auch den – mehrere waren es ja – Bürgerbeauftragten, die sich mit Hinweisen eingebracht haben. Und ein ganz besonderer Dank geht – so viel Zeit muss sein – an meine Referentin Jana Helm-Angrick, die sehr viel Arbeit da investiert hat. – Herzlichen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP und Sebastian Ehlers, CDU)

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