Christiane Berg
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute zum vorliegenden ersten Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung. Unser Vorsitzender des Petitionsausschusses hat bereits ausgeführt, welche Änderungen darin enthalten sind, und wir hörten, dass das ursprüngliche Gesetz 1995 in Kraft trat. Und nun mit der geplanten Novellierung soll unser Petitionsrecht attraktiver, moderner und öffentlichkeitswirksamer werden. (Zuruf aus dem Plenum: Hört, hört!) Als CDU-Fraktion bewerten wir die Änderungen bei den Paragrafen 3, 4 und 6 sehr positiv, das heißt redaktionelle, modernisierte Anpassungen wie beispielsweise die Streichung der Benachrichtigung der Landesregierung bei Ortsbesichtigungen. Neu eingeführt wird der Paragraf 16a, eine Ombudsperson gegen Diskriminierung. Diese Ombudsperson ist direkt dem Bürgerbeauftragten unterstellt und der Tätigkeitsnachweis erfolgt im Rahmen des Berichtes des Bürgerbeauftragten. Wir verstehen die Intention, dass so effektiv auf etwaige Diskriminierungen eingewirkt und dass dem Beispiel der Bundesregierung mit der Installierung einer Ombudsperson gefolgt werden soll. Kritisch bleibt anzumerken, dass durch die Einführung einer Ombudsperson die Berichtspflichten und Zuständigkeiten weiter ausgebaut werden. Neben dem Petitionsausschuss und dem Bürgerbeauftragten, der gleichzeitig auch die Belange Behinderter wahrnimmt als auch seit April 2021 der Beauftragte für die Landespolizei ist, nun auch noch ein weiterer Akteur, die Ombudsperson. Das könnte bei der Frage der Zuständigkeiten, Schnittstellen zu Unklarheiten führen, und auch bei den Berichtspflichten erzielen wir so keinen Bürokratieabbau. Gestern beim Hochschulempfang in Wismar äußerte ein Mitglied des Inklusionsförderrates die dringende Bitte, bei Änderung des Gesetzes darauf hinzuwirken, den Behindertenbeauftragten durch eine eigenständig handelnde Person zu stellen, die sich ausschließlich um die Belange der Menschen mit Behinderung kümmert. Das sollten wir im Ausschuss, wenn notwendig mit den Interessengruppen, diskutieren. (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, angemessen und begrüßenswert ist der Einschub eines neuen Absatzes 2 in Paragraf 17, welcher mindestens einmal in der Legislatur Sprechtage in JVAs und anlassbezogen in Heil- und Pflegeanstalten vorschreibt. Positiv bewerten wir auch als CDU-Fraktion die Neuformulierung des Paragrafen 20 Absatz 2, die Stärkung der Position des Petitionsausschusses innerhalb des Landtages und der parlamentarischen Abläufe. Wir hörten es, wir können jetzt Fachausschüsse befragen. Und der Paragraf 20a wird neu eingeführt, öffentliche Petitionen. Das beurteilen wir als Aufwertung der Möglichkeiten der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, und unser Vorsitzender hat Einzelheiten dazu genannt. Einhergehend mit der Novellierung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes MV wird auch die Geschäftsordnung des Landtages angepasst, sodass inhaltlich noch einmal öffentliche Petitionen definiert werden. Und die Bedenken meines Vorredners teilen wir so nicht. Grundsätzlich sehen wir die Modernisierung des Petitions- und Bürgerbeauftragten recht positiv, denn der Entwurf enthält sinnvolle Anpassungen, zum Beispiel klarere Verfahren für öffentliche Petitionen und eine stärkere Verzahnung mit dem Petitionsausschuss. Allerdings wären aus unserer Sicht an einigen Stellen weniger zusätzliche Verfahrensregeln wünschenswert. Gerade bei neuen Zuständigkeiten und Berichtspflichten muss darauf geachtet werden, dass keine unnötige Bürokratie entsteht. Und wir hätten uns zudem eine stärkere Fokussierung auf zügige und praktischere Lösungen für Bürgeranliegen gewünscht. Wir werden als CDU-Fraktion der Überweisung in den Ausschuss zustimmen, da diese Novellierung sowohl die Rolle der Petenten als auch die Stellung des Petitionsausschusses im Landtag stärkt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Sandy van Baal, fraktionslos)
