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Jeannine Rösler

Die Linke 18.03.2026 Sitzungen 8/127

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Diese Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes ist ein weiterer Meilenstein für mehr Bildungschancen, mehr Verlässlichkeit für Familien und mehr Unterstützung und Verbindlichkeit in der Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort. Und Kern dieser Reform, das ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Das sind 40 Stunden ganztägige Förderung pro Woche inklusive Schulzeit. Und dieser Anspruch gilt unabhängig von elterlichem Bedarf. Sie müssen keinen Antrag stellen, Arbeitszeiten nachweisen oder ihren Betreuungsbedarf erklären. Viele Eltern kennen das: Formulare, Bescheinigungen, Nachweise über Arbeitszeiten, Nachweise über Wegezeiten, Nachweise über Ferienbedarf. Mit diesem Gesetz sagen wir, die Ganztagsbetreuung ist ein Recht des Kindes. Wir bauen damit Bürokratie ab, reduzieren den Aufwand für alle Seiten. Und nur, wenn darüber hinaus, also über diese 40 Stunden, Betreuung benötigt wird, sind diese auch möglich, bis zu 50 Wochenstunden. Dieser Bedarf wird dann auch weiterhin geprüft. Beim Förderumfang sind wir in Mecklenburg-Vorpommern ganz weit vorne im Vergleich der Bundesländer. Und ein Punkt ist mir auch noch mal besonders wichtig, meine Damen und Herren, er zeigt sehr deutlich, dass diese Reform auch die Kinder im Blick hat, die mehr Unterstützung brauchen, denn wir wissen, der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule ist für viele Kinder ein großer Schritt, für manche Kinder eine wirklich große Herausforderung. Und gerade Kinder mit besonderen Förderbedarfen oder mit Unterstützungsbedarf im Alltag benötigen oft länger diese verlässliche pädagogische Begleitung. Und deshalb ist es richtig, dass wir mit der Weiterentwicklung des Kindertagesförderungsgesetzes auch die Möglichkeit eröffnen, Hortförderung über die 4. Klasse hinaus fortzuführen, also bis in die Jahrgangsstufen 5 und 6, wenn dies dem Kindeswohl entspricht und ein entsprechender Bedarf besteht. Das Bildungsministerium hat deshalb deutlich gemacht, dass die Umsetzung dieser erweiterten Fördermöglichkeiten nur mit ausreichend qualifiziertem Personal funktionieren kann, denn eines ist klar, Gesetze schaffen Rechte, aber gute Pädagogik lebt durch Menschen, durch engagierte Erzieherinnen und Erzieher, die allerhöchsten Respekt verdienen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Wenn wir also über Ganztag reden, dann reden wir auch immer über Arbeitsbedingungen, über Fachkräftegewinnung und die Qualität der pädagogischen Arbeit. Und genau das müssen wir bei der Umsetzung im Land auch weiterhin im Blick behalten, und das werden wir auch. Deshalb stärken wir die Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort. Da geht es um die Ganztagskoordinierung. Sie sorgt dafür, dass eben Schule und Hort miteinander planen, Übergänge für die Kinder gut und sicher gestalten, Angebote besser aufeinander abstimmen. Ein weiterer Punkt ist auch die größere Flexibilität der Betreuung, denn künftig können auch Kindertagespflegepersonen Grundschulkinder betreuen. Und das ist besonders im ländlichen Raum wichtig. Und nicht zuletzt kommen wir da auch dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern entgegen. Und auch bei der Infrastruktur gehen wir neue Wege. Künftig können Räume von Schule und Hort gemeinsam multifunktional genutzt werden, die Ministerin hat es erläutert an einigen Beispielen. Das ist nicht nur effizient, das schafft auch neue Bildungsräume für die Kinder. Meine Damen und Herren, der Ausbau der Ganztagsbetreuung ist eine riesige Kraftanstrengung. Schon heute besuchen rund 77,5 Prozent der Grundschulkinder im Land einen Hort. Es gibt etwa 51.000 Hortplätze. Und dennoch müssen in den kommenden Jahren weitere Plätze geschaffen oder gesichert werden, damit der Rechtsanspruch auch vollständig umgesetzt werden kann. Das bedeutet, wir brauchen neue Räume, neue Angebote und vor allem gut ausgebildete Fachkräfte. Erzieherinnen und Erzieher leisten Enormes. Sie trösten, sie begleiten, sie vermitteln, sie organisieren. Sie sind echte Allrounder. Und sie sorgen jeden Tag dafür, dass Kinder bestens gefördert werden. Und auch finanziell ist der Ausbau der Kindertagesförderung anspruchsvoll. Der Bund stellt für Mecklenburg-Vorpommern 54,5 Millionen Euro für den Ganztagsausbau zur Verfügung. Und das Land ergänzt hier mit 11,7 Millionen Euro Landesmitteln, die da zusätzlich reingehen. Und die Träger bringen ebenfalls Eigenmittel mit. Das zeigt, Ganztag ist eine gemeinsame Aufgabe, eine Aufgabe von Bund, Land, Kommunen und Trägern. Wir freuen uns auf die Debatte im Ausschuss, auf die Anhörung, und wir bitten um Überweisung dieses Gesetzentwurfes. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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