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Christian Pegel

18.03.2026 Sitzungen 8/127

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir schließen einen längeren Diskussionsprozess ab, im Übrigen einen, der einen noch mal längeren Vorlauf hat, denn in diesem Gesetzentwurf finden Sie zwei Stränge. Der erste Strang basiert auf einem schon lange vereinbarten Überprüfungsprozess des vor einigen Jahren ja sehr grundständig überarbeiteten Finanzausgleichsgesetzes. Das haben externe Gutachter getan. Was wir im Gesetz finden, ist also weitgehend Ausfluss, nicht ausschließlich, aber weitgehend Ausfluss dessen, was die Gutachterinnen und Gutachter uns an die Hand gegeben haben. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Und dieser Prozess war auch kein einsamer der Landesverwaltung, sondern Seit an Seit mit den kommunalen Spitzenverbänden, sodass große Teile gemeinsam vorangetrieben und entwickelt worden sind. Wenn Sie auf das Gutachten schauen, ist das Ergebnis der Gutachterinnen und Gutachter sehr klar – nein, es sind nur Gutachter –, der Hinweis war sehr deutlich, die Novellierung vor einigen Jahren hat sich bewährt, auch wenn wir wissen, das gehört zur Vollständigkeit dazu, dass trotz der deutlich besseren Finanzausstattung, die wir damals auch durch Verschiebungen aus den Landeshaushaltsmitteln in die kommunalen Haushaltsmittel erreicht haben, heute an vielen Stellen die Finanzdecke trotzdem extrem eng ist. Genau, wie das Land in seinem Haushalt kämpft, tun das die kommunalen Haushalte ebenfalls. Aber in der Summe selber, in den Strukturen und Mechanismen halten die Gutachter die damalige Novellierung für durchaus klug und richtig. Wobei wir gemeinsam wegen der herausfordernden Haushaltssituation auf Landesseite genau wie auf kommunaler Seite eine gemeinsame Aufgabe haben, und da lade ich Sie alle gemeinsam herzlich ein, als Landesregierung werden wir uns dem auf jeden Fall annehmen, das, was die Bundesregierung sich im Koalitionsvertrag vorgenommen hat, dass bei künftigen Bundesgesetzen immer dann, wenn irgendeine Aufgabe neu oder kostensteigernd hinzukommt, die kommunalen Finanzsituationen bedacht werden, dass man also genau solche Mehrkosten, im Land würden wir es Konnexität nennen nach der Landesverfassung, ausgeglichen werden. Das brauchen wir dringend, und ich bin sehr dankbar, dass auch die Ministerpräsidentenkonferenz und andere Beteiligte immer wieder drauf drängen, dass das, was da versprochen worden ist, wenn es mehr Leistungen geben soll der Kommunen, muss der Bund auch die finanzielle Grundlage mit auf den Weg geben, dass diese Selbstverpflichtung sehr schnell auch eine Grundlage bekommt, dass sie nicht durch Rechnereien umgangen, sondern tatsächlich eins zu eins eingehalten wird, denn die kommunalen Haushalte können keine weiteren Zusatzbelastungen oder Mindereinnahmen mal eben wegschlucken. Wer bestellt, soll auch bezahlen. So, wie das Land sich in der Verfassung schon vorgibt, muss auch der Bund nachziehen, meine Damen und Herren! Deshalb sind alle Diskussionen, die immer mal wieder über Mehrleistungen des Bundes, Steuersenkungen und Ähnliches erfolgen, immer mit einem wachen Auge für unsere Kommunen mit zu führen. Wer sagt, der Bund möge in Größenordnungen Steuersenkungen vornehmen, der muss wissen, dass sie in den kommunalen Haushalten als Mindereinnahmen ankommen werden. Und auch das können die kommunalen Haushalte derzeit nicht wuppen. Klammer auf, im Übrigen auch der Bundes- und die Landeshaushalte tun sich schwer. Aber die Kommunen haben keinerlei eigene Chance, das zu kompensieren. Meine Damen und Herren, wir werden also den erfolgreich eingeschlagenen Weg nur dann gemeinsam gut fortgesetzt bekommen, wenn wir auch bei der Einnahmesituation eine Stabilisierung erreichen. Aber das Gutachten, was ich eben ansprach, hat uns eben auch kleinere Anpassungen an die Hand gegeben. Frau Tegtmeier hat es eben zu Recht angesprochen. Sie werden an vielen Stellen Überprüfungen finden. Zum Beispiel gibt es bei den Zuweisungen an die Kommunen dann, wenn sie eine oberzentrale Funktion einnehmen, eine mittelzentrale oder eine grundzentrale Funktion, einen Zuschlag, weil sie eben mehr Aufgaben erfüllen müssen als andere Kommunen. Diese Zuschläge sind überprüft worden, werden geringfügig angepasst. Es gab an der Stelle im Übrigen auch eine Empfehlung für die Grundzentren, alle Zuschläge zu streichen. Um auch mal deutlich zu sagen, wir sind eben an mehreren Stellen nicht in Gänze dem Gutachten gefolgt, sondern haben Ihnen politisch vorgeschlagen, und ich bin dankbar, dass es bisher mitgetragen worden ist, dass die Grundzentren natürlich eine ebenfalls geringfügig bessere Ausstattung brauchen, weil sie für die sie umgebenden Gemeinden Aufgaben mit übernehmen. Wir haben eine deutliche Veränderung der Kinderveredelung. Es gibt also pro Einwohner Zuweisungen des Landes an die Kommunen. Kinder und Jugendliche, alle unter 18, werfen deutlich höhere Belastungen für die Kommunen auf als über 18-Jährige, deshalb wird sich die sogenannte Kinderveredelung, also ein Mehrzuschlag, ein Kinderzuschlag, deutlich erhöhen um rund 80 Prozent. Und wir haben uns auch die Ausgabenverteilung zwischen Landkreisen und Gemeinden, die Gutachter haben sich das angeschaut, auch das führt zu Anpassungen. Und zu guter Letzt gibt es eine durchaus größere Anpassung, auch die war eben angesprochen. Wir haben durch die Gutachter noch mal anschauen lassen, wie stark Sozialausgaben die kommunalen Haushalte mit strapazieren und unterschiedlich intensiv strapazieren. Und da ist sehr deutlich geworden, an welchen Anknüpfungspunkten wir es festmachen können. Es gibt deshalb quasi auch eine deutliche Veredelung, einen deutlichen Mehrfaktor für diejenigen, die Menschen in Bedarfsgemeinschaften in ihren Landkreisen und kreisfreien Städten haben, führt zu einer circa Verdreifachung der Wirkung, die solche Sozialausgaben für die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Finanzzuweisung haben. Und da das in der Binnenverteilung zwischen den verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten erhebliche Auswirkungen hat, haben wir ihnen in der Tat vorgeschlagen, es in drei Stufen zu tun, um den Haushalten, die sehr viel, nämlich jeweils zweistellige Millionenbeträge pro Jahr weniger bekommen, zu ermöglichen, sich über einige Schritte darauf einzustellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben zu guter Letzt deutlich mehr Geld in dem übertragenen Wirkungskreis, der mit diesem FAG gehen wird. Auch das basiert auf Finanzerhebungen, aber wichtig, gut 40 Millionen Euro, gut 40 Millionen Euro schon ab diesem Haushaltsjahr mehr für den übertragenen Wirkungskreis, also dort, wo Landkreise, kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden für das Land wie nachgeordnete Landesbehörden Aufgaben übernehmen, zum Teil auch für den Bund Aufgaben übernehmen. Und im Übrigen haben wir an der Stelle, da bin ich dankbar, dass Sie es jetzt in die Anpassung Ihres Antrags aufgenommen haben, einen Wunsch der Landkreise, in den Jahren 26/27 hätten die gerne eine zwischen ihnen abgestimmte Sonderverteilung dieser Mittel. Wir haben angeregt, dem zu folgen. Ich bin dankbar, dass ein Antrag das vorsieht. Wenn die Landkreise sich einig sind, dass sie abweichend vom üblichen Schlüssel untereinander Verteilungsmechanismen vornehmen wollen, wollen wir dem gerne folgen. Aber Sie finden im Gesetz nicht nur das Gutachten, sondern auch die Verteilung des Sondervermögens. Ich bin auch da dankbar, dass den Hinweisen der kommunalen Beteiligten durch Ihren Änderungsantrag Rechnung getragen wird, dass Sie den aufgreifen. Wir wollen ganz deutlich adressieren mit dem Paragrafen 10b die Umsetzung des Sondervermögens, in dem, wie wir es im Kommunalgespräch im letzten November besprochen haben, möglichst bürokratiearm, möglichst schnell, möglichst einfach. Dafür sind in erster Linie die Landkreise und kreisfreien Städte unsere Drehscheiben. Es wird also keine riesige Fördermittelmaschinerie des Landes gegenüber der kommunalen Familie geben, sondern die Kreise und kreisfreien Städte werden für uns die Drehscheiben mit wenig Aufwand sein, des Geldes, was in die Kommunen, in die Kreise, in die kreisfreien Städte soll, genau so, wie wir es im Übrigen in den letzten vier Jahren mit dem Sonderschulbauprogramm, mit den 400 Millionen schon praktiziert haben, über das sich alle zufrieden gezeigt haben. Die Mechanismen klappen wir jetzt über auf genau das hiesige Vorgehen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Sie scheinen Bedenken zu haben, (Zurufe von Christine Klingohr, SPD, und Torsten Renz, CDU) ich nehme wahr, dass die kommunale Familie ganz überwiegend große Zufriedenheit damit äußert, meine Damen und Herren. Und wir werden mit dem Sondervermögen, mit dem Paragrafen zum Sondervermögen gleichermaßen die Rolle der Ämter, so, wie sie im Übrigen im Kommunalgespräch gemeinsam erörtert worden ist, auch noch mal im Gesetz abbilden. Ich bin auch da dankbar dafür, dass Sie einen Anpassungsvorschlag heute unterbreitet haben. Die Ämter sollen ja unterhalb der Landkreise für die sehr kleinen Gemeinden ebenfalls eine Konzentrations- und Drehscheibenfunktion bekommen. Dass Sie uns helfen, das noch einmal im Gesetz auch zu verdeutlichen, damit für alle Rechtsklarheit und Rechtssicherheit einzuräumen, danke ich Ihnen, denn das Sondervermögen soll ja in drei großen Investitionssäulen, 600 Millionen Euro für Schulen, deutlich über 100 Millionen Euro für Infrastruktur, für ÖPNV und für den Bereich der Energie und in einer dritten Infrastruktur-Finanzierungssäule für Zoos, Kultur und Sportstätten, knapp 100 Millionen Euro schwer, sollen dort Investitionen angereizt, umgesetzt werden. Das einfach zu tun, ist genau die Idee der jetzigen, Ihnen vorgelegten Gesetzesüberlegungen. Und zu guter Letzt findet sich darin eben auch die für jede Gemeinde – auch das war eben angesprochen – bevorstehende 50.000-Euro-Zuweisung aus dem Sondervermögen des Bundes. Wir wollen also möglichst schnell, möglichst mit wenig Aufwand und möglichst zügig Konjunkturimpulse gebend dieses Geld in die kommunale Familie geben. Ich danke Ihnen sehr herzlich, dass Sie uns dabei unterstützen, damit möglichst dieses Jahr noch Sondervermögen in Investitionen, nicht nur auf Landesseite, sondern auch auf kommunaler Seite, geht. Damit helfen Sie uns hier. Ganz herzlichen Dank! Wir wollen Arbeit schaffen, wir wollen Investitionen schaffen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

Alle Reden von Christian Pegel Protokoll ↗