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Horst Förster

AfD 18.03.2026 Sitzungen 8/127

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, diese Aussprache findet zwar am Schluss des Plenums heute statt, aber ich denke, das Thema ist von höchster Brisanz. Es geht um eine BGH-Entscheidung, nämlich mit Beschluss vom 10.12.25 hat der BGH die Haftbeschwerde eines wegen mutmaßlicher Beteiligung an den Sprengstoffanschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten verworfen. Er war bekanntlich, das wissen Sie, in Italien festgenommen worden. Die Auslieferung dauerte einige Zeit und dann ist er eben bei uns hier in Haft genommen worden. Eigentlich hätte dieser Beschluss zur Haftfortdauer wie eine Bombe in unsere Medienwelt einschlagen müssen, denn der BGH kommt in seinem 30-seitigen Beschluss zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Anschlag um einen vom ukrainischen Geheimdienst gesteuerten Sabotageakt handelt. Das war den meisten Medien allerdings nur eine Randnotiz wert, die zudem thematisch auf die Haftfortdauer beschränkt war. Die Öffentlichkeit hat dieser brisante Beschluss kaum erreicht. Es liegt auf der Hand, dass diese Entscheidung für die Regierenden irritierend und höchst unbequem ist und deshalb möglichst unter den Teppich gekehrt werden soll. Denn wie will man seinem Volk die Unterstützung eines mit uns verbündeten Staates mit vielen Milliarden erklären, wenn dieser Staat sich nicht geniert, einen massiven Sabotageakt gegen das Geberland zu verüben?! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Nun, man kann wie vieles auch das begründen. Was aber in einer funktionierenden Demokratie nicht geht, ist das Verschweigen dieses offenkundigen Dilemmas, in dem sich Deutschland nunmehr befindet. Deshalb ist diese Aussprache bitter notwendig. Meine Damen und Herren, nachfolgend die wesentlichen Punkte des BGH-Beschlusses. Aufgrund einer ganzen Reihe aussagekräftiger Indizien und Zeugenaussagen kommt der BGH zu der hochwahrscheinlichen, das ist sein Wort, seine Wortwahl, zu der hochwahrscheinlichen Annahme, dass der inhaftierte Beschuldigte, damals Elitesoldat einer ukrainischen Eliteeinheit, zusammen mit sechs weiteren im Einzelnen identifizierten Mittätern von Bord der hochseetauglichen Segelyacht „Andromeda“ aus die Sprengung vorgenommen hat. Dabei wurden zwei Stränge der Pipeline Nord Stream 1 und eine Rohrleitung von Nord Stream 2 auf einer Länge von mehreren Hundert Metern aufgerissen. Weiterhin geht der BGH davon aus, dass es sich bei dem Sabotageakt um eine vom ukrainischen Staat gesteuerte Tat des ukrainischen Geheimdienstes handelt. Dafür sprächen unter anderem die Nutzung von originalen Ausweisdokumenten mit falschen Personalangaben, die Professionalität des Vorgehens sowie das politische Ziel des Anschlags. Meine Damen und Herren, vielleicht erinnern Sie sich an die Reaktionen auf die Festnahme des Beschuldigten im August 2025. Die Bundesregierung verwies auf die Unabhängigkeit der Justiz und vermied genau wie heute jegliche Debatte darüber, wie sich die Ermittlungsergebnisse auf das Verhältnis zur Ukraine auswirken könnten oder müssten. Es ist offensichtlich, dass das Verfahren ein Störfaktor für die weitere bedingungslose Unterstützung der Ukraine ist und deshalb möglichst aus dem politischen Diskurs herausgehalten werden soll. Auf Dauer lässt sich das aber nicht, jedenfalls nicht in einer funktionierenden Demokratie, durchhalten. Allerdings gibt es auch in Deutschland Kräfte, die die Sprengung im Grunde gutheißen, weil damit die russischen Gaslieferungen nach Deutschland unterbunden wurden. Ich glaube, Herr Peters ist einer von denen, nach den letzten Debatten. Möglicherweise dämmert es diesen Leuten aber angesichts der aktuellen Energiekrise, wie sehr eine totale und dauerhafte Abkehr von Russland und dessen langfristige Isolierung uns selbst am meisten schadet. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Denn nunmehr müssen wir uns die benötigten Rohstoffe von weit her bei allen möglichen Autokraten beschaffen, allerdings wesentlich teurer und wesentlich umweltschädlicher und für die Wirtschaft und viele Bürger kaum verkraftbar. Natürlich gibt es gute Gründe für eine Unterstützung der Ukraine in deren Abwehrkampf gegen Russland. Das heißt aber nicht, dass wir uns gleichsam in Geiselhaft von Selenskyj begeben und ihm sozusagen einen Blankoscheck ausstellen für alles, was und wie lange er in diesem Krieg braucht, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) So, wie es in der von Merz formulierten Zusage „Whatever it takes“ ganz genau steckt. Die Selbstachtung der Bundesrepublik Deutschland gebietet es, die von der positiven Wahrheit nur noch einen theoretischen, winzigen Schritt entfernte hochwahrscheinliche Annahme eines vom ukrainischen Geheimdienst durchgeführten Sabotageakts zum Gegenstand einer Prüfung der beiderseitigen Beziehungen zu machen, was auch immer das Ergebnis sein mag. Wer also so ein bisschen sich im Strafrecht auskennt und im Haftrecht und diese Entscheidung gelesen hat, dann weiß er, dass, weil es ja eine Haftentschädigung ist und nicht die endgültige Entscheidung, hier rein rechtlich nicht endgültig Recht gesprochen wird, deshalb diese Formulierung „hochwahrscheinlich“. Für jeden Praktiker ist das aber der Nachweis, es ist so gut wie bewiesen. Die Bundesregierung duckt sich indessen weg, so als ob ihr die Entscheidung des BGH gegenüber Kiew peinlich ist. Und nicht nur das, nur wenige Tage danach setzt der Bundeskanzler bei dem Treffen der Regierungschefs in Brüssel einen mit Gemeinschaftsschulden der EU finanzierten Kredit von 90 Milliarden an die Ukraine durch – ein für die Ukraine zinsloser Kredit, der aus Reparationen Russlands, die es nicht geben wird, zurückgezahlt werden soll, also in Wahrheit ein als Kredit getarntes Geschenk zulasten der EU-Bürger und damit vor allem Deutschlands. Bei dieser Aussprache geht es allerdings um etwas ganz anderes. Es geht um unsere Souveränität und wie wir damit umgehen, wenn diese durch einen befreundeten Staat auf das Gröbste verletzt wird. Es geht darum, ob es mit unserer Selbstachtung vereinbar ist, die Rolle als Hauptunterstützer der Ukraine weiterzuspielen, so als ob nichts geschehen wäre. (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und es geht in einer Demokratie vor allem darum, dass diese Debatte nicht im Geheimen, sondern öffentlich geführt wird. Genau das ist der Zweck unseres Antrags. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)

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