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Martina Tegtmeier

SPD 18.03.2026 Sitzungen 8/127

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zurzeit gehen die Emotionen bei diesem Gesetzentwurf vielleicht nicht mehr so hoch, aber ich kann Ihnen versichern, das war zu manchen Zeiten vollkommen anders. Vor allen Dingen in den Vorständen von Landkreistag und Städte- und Gemeindetag gingen die Emotionen nach der Steuerschätzung im Mai letzten Jahres sehr hoch, denn in diesem Gesetz, das wir heute in Zweiter Lesung vorliegen haben, geht es um nichts anderes als darum, ob 724 Gemeinden unseres Landes das Licht noch anknipsen oder früh ausknipsen, ob der Jugendklub weiter besteht oder eben auch nicht. Der Innenausschuss hat dreimal über diesen Gesetzentwurf beraten, abschließend am 5. März. Finanz- und Bildungsausschuss waren mitberatend und haben der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zugestimmt. Das Finanzausgleichsgesetz wird regelmäßig überprüft. Das ist im Gesetz selbst schon so verankert, weil die geänderten Sachlagen, vor allen Dingen die Finanzströme müssen ja regelmäßig angepasst werden. Die letzte Überprüfung durch das Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge ist erfolgt. Die meisten Empfehlungen aus diesem Gutachten werden mit dem vorliegenden FAG umgesetzt. Grundlage dafür war ebenso das Kommunalgespräch aus dem letzten November. Dabei ging es nicht nur um das FAG, es wurden auch andere wichtige Verabredungen getroffen, die sich perspektivisch auf die Kommunalfinanzen auswirken werden, denn die Finanzlage von Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern befindet sich in schwerem Fahrwasser. Wir haben gerade den Kommunalfinanzbericht des Landesrechnungshofes auf dem Tisch, da kann man Details nachlesen. Die Gründe haben wir bei der Ersten Lesung bereits ausführlich beleuchtet, da gehe ich jetzt nicht mehr drauf ein. Zum Glück war dann die Herbststeuerschätzung im letzten Jahr nicht ganz so schlecht wie erwartet, der Handlungsdruck bleibt jedoch hoch. Mit diesem Finanzausgleichsgesetz werden nicht nur Mindereinnahmen ausgeglichen, sondern Investitionsmittel in noch nicht da gewesenem Umfang auf den Weg gebracht. Die Änderungen betreffen die kommunale Beteiligungsquote, den übertragenen Wirkungskreis, die Erweiterung von Abzugsbeträgen und ganz wichtig natürlich die Grundlage zur Umsetzung des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes. Es verändert die Aufteilung der Gesamtschlüsselmasse auf Gemeinde- und Kreisaufgaben sowie die relative Mindestfinanzausstattung. Hier lautet – das hatten wir auch schon bei der Ersten Lesung angesprochen – die gutachterliche Empfehlung, die Quoten von 90 auf 85 Prozent abzusenken. Die Bedarfsansätze für Gemeindeaufgaben und Kreisaufgaben wurden überprüft und vom Gutachter modifiziert. Insbesondere wurden die Veredelungsfaktoren für Kinder- und Sozialleistungen massiv angehoben, und dass diese Umsetzung nun abweichend von den Empfehlungen des Gutachters in Schritten erfolgt, hat doch zu einigem Ärger geführt. Festzustellen bleibt aber, es wurden mit diesem Gesetzentwurf alle Register gezogen, um einen Rückgang der kommunalen Finanzausstattung zu verhindern. Daraus ergeben sich Verbesserungen der kommunalen Finanzausstattung von 155 Millionen Euro in diesem und von 191 Millionen Euro im nächsten Jahr gegenüber den bisherigen Haushaltsplanungen. Es erfolgt eine Kompensation bei der Finanzierung des sogenannten Investitionsboostergesetzes des Bundes für den Zeitraum von 2025 bis 2029 insgesamt mit 144 Millionen Euro für die kommunale Ebene. Das ist nicht nur eine Kompensation, sondern das geht sogar darüber hinaus. Die Finanzausgleichsmasse wird aus Mitteln des Sondervermögens Kommunale Ausgleichsfonds um 90 Millionen ergänzt. In diesem Zusammenhang wird ein bürokratiearmes Zinszuschussprogramm zur Umsetzung der Kommunen aufgelegt. Im Bereich innere Sicherheit und Bevölkerungsschutz werden 50 Millionen Euro über Sonderbedarfszuweisungen als bewährtes Finanzierungsinstrument für Feuerwehrgerätehäuser und Löschwasserversorgung bereitgestellt. Die ursprünglich 5 Millionen Euro aus dem kommunalen Anteil für Investitionen in Frauenhäuser werden nun aus dem Landesanteil ersetzt. Die Abrechnungsbeträge zu Ungunsten der kommunalen Ebene werden, soweit es eben vertretbar ist, gestreckt. Die geplante Rückführung der kommunalen Wohnungsbaualtschulden läuft dabei aber weiter. Darüber hinaus steht für einzelne Gemeinden, die sich in einer außergewöhnlichen Lage befinden immer noch die Möglichkeit der Sonderbedarfszuweisung zur Verfügung. Im neuen Paragraf 10b werden die Gelder aus dem Länder- und Kommunalinfrastrukturgesetz verankert. Mit einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land, den Landkreisen und kreisfreien Städten wurden die Regelungen zur Umsetzung festgelegt. Das hat einige Zeit in Anspruch genommen. Nun ist es aber in trockenen Tüchern. Bereits im MV-Plan 2035 war vorgesehen, 1,65 Milliarden Euro beziehungsweise 60 Prozent der auf Mecklenburg-Vorpommern entfallenden Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität im kommunalen Aufgabenbereich einzusetzen. Bereits im Investitionsgipfel am 15. Juli letzten Jahres erfolgte unter Mitwirkung der kommunalen Familie die Festlegung oder die Verständigung auf Investitionsschwerpunkte. Darüber hinaus wurde der überwiegende Teil der kommunalen Mittel den Landkreisen und kreisfreien Städten und Gemeinden zur eigenständigen Verteilung verfügbar gemacht. Im Länder- und Kommunalinfrastrukturgesetz gibt der Bund ein Mindestinvestitionsvolumen von 50.000 Euro vor. Und um sicherzustellen, dass jede einzelne Gemeinde von diesem Sondervermögen auch partizipiert, und zwar unabhängig von ihrer Größe und ohne Eigenanteil, erhält jede Gemeinde aus diesem Landesanteil am Sondervermögen einen Sockelbetrag in Höhe von 50.000 Euro. Allein das macht schon 36 Millionen Euro insgesamt aus. Und diese 50.000 Euro können auch mit anderen Investitionsmitteln, insbesondere aus dem Sondervermögen, kombiniert werden. Das war auch eine Nachfrage bei der Anhörung. Dadurch erhöht sich der Anteil der kommunalen Ebene am Sondervermögenanteil auf 1,2 Milliarden und das entspricht 62 Prozent. Insgesamt 780 Millionen Euro werden für drei Investitionsbudgets zur Verfügung gestellt: für Schulbauprogramm, für öffentliche allgemeinbildende Schulen 540 Millionen, die Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie 140 Millionen und die sonstigen gesellschaftlichen Infrastrukturen wie Sport, Kultur, Zoos 100 Millionen Euro. Also jede einzelne Gemeinde, und sei sie noch so klein, profitiert ganz konkret von diesem Gesetz. Und ich sage es an dieser Stelle noch einmal: Die kommunalen Spitzenverbände sind mit den erzielten Resultaten ganz überwiegend sehr zufrieden. Im Laufe des Verfahrens haben sich unseres Erachtens zwei Änderungsbedarfe ergeben, die in die Empfehlung des Innenausschusses eingeflossen sind, und auch der Finanzausschuss hat darüber noch mal beraten und hat sich dem auch angeschlossen. Erstens, auf Bitte des Landkreistages sollen die Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis und der unteren staatlichen Verwaltungsbehörden an die Landkreise in den Jahren 2026 und 2027 ausnahmsweise mittels Festbeträgen anstatt nach Einwohnern und Gebietsfläche verteilt werden. Und zweitens, das Land hat sich mit den kommunalen Landesverbänden darauf verständigt, dass im Rahmen der Investitionsbudgets die amtsangehörigen Gemeinden die Budgets auf Amtsebene bündeln und die Projektlisten beschließen, und zwar über die Amtsausschüsse. Und um diese Vereinbarung auch in der Kommunalverfassung rechtssicher abzubilden, wird der Paragraf 127 Absatz 3 Satz 2 der Kommunalverfassung entsprechend geändert und dort eine Spezialregelung geschaffen, die für die Umsetzung des Landes und Kommunalinfrastrukturgesetzes einerseits eine Einbindung der amtsangehörigen Gemeinden in die Entscheidungsprozesse bei der Verteilung der Mittel und andererseits eine Abstimmung und Koordinierung der Projektliste auf Amtsebene sicherstellt. Die abschließende Entscheidungsbefugnis wird von den Gemeindevertretungen auf die Amtsausschüsse verlagert. Ich bin davon überzeugt, dass wir hier einen Gesetzentwurf vorliegen haben, der unseren Gemeinden und Landkreisen nicht nur Planungssicherheit gibt, sondern Investitionen in noch nicht dagewesenen Umfang ermöglicht. Es ist ein gutes Gesetz und im Sinne und im Interesse unserer Gemeinden und Landkreise bitte ich um eine breite Unterstützung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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