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Martina Tegtmeier

SPD 18.03.2026 Sitzungen 8/127

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Frau Oehlrich, Sie haben hier eben viele Argumente, mit denen wir Ihren Gesetzentwurf abgelehnt haben, aufgezählt. Die waren mir gar nicht mehr so geläufig, weil ich mich hauptsächlich natürlich daran erinnere, wie ich argumentiert habe. Und ich habe nicht so argumentiert, dass wir 16-Jährigen nichts zutrauen, sondern ich habe über die Praktikabilität nachgedacht und als Beispiel die Verhältnisse bei mir im Landkreis, aber auch in meiner Gemeindevertretung dargelegt, weil bei der Ersten Lesung ist immer so als federführendes Bundesland oder als Vorzeigemodell Baden-Württemberg benannt worden. Sie sprachen jetzt von Bundesländern, mir ist gar nicht bekannt, dass mehrere Länder das schon eingeführt hätten. Das ist mir neu. Auf jeden Fall hatte ich auch die Verhältnisse von Baden-Württemberg, also die räumlichen Gegebenheiten gegenübergestellt zu Mecklenburg-Vorpommern, also die wesentlich zahlreicheren kleineren Landkreise, weil das ist eigentlich mein Hauptproblem. Weil wenn man Rechte einräumt, dann muss man auch dafür sorgen, dass sie wahrgenommen werden können. Das ist für mich ein ganz großes Problem. Und in Baden-Württemberg ist es ja so, das Wahlrecht für das Passive wurde für 16-Jährige 2024 eingeführt, und bei der Wahl sind tatsächlich Jugendliche gewählt worden, 0,3 Prozent insgesamt. Eine Evaluierung steht natürlich noch nicht an, und diese Evaluierung, die verfolge ich tatsächlich mit Interesse, wenn die Wahlzeit abgelaufen ist, wie sich das dann für die jungen Menschen überhaupt dargestellt hat, ob diese jungen Menschen auch dabei geblieben sind, ob sie die Herausforderungen meistern konnten. Weil wir haben ja eine Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“, die ihren Bericht schon vorgelegt, die Arbeit abgeschlossen hat, und es gibt ein Kinder- und Jugendgutachten der Enquete-Kommission „Jung sein in MV“, da habe ich natürlich schnell noch mal reingeguckt, um zu erfahren, wurde denn da diese Forderung überhaupt aufgemacht, dass die beteiligten Jugendlichen gerne auch schon früher in die Gemeindevertretung, in die Kreistage gewählt werden möchten, um da mitzubestimmen. Diese Forderung kommt darin gar nicht vor. Was natürlich darin vorkommt, ist, dass durchaus viele Jugendliche politisch interessiert sind, leider sich dann oft auch ein bisschen in merkwürdige Richtungen bewegen. Was denen vollkommen fehlt, ist natürlich, dass sie von den Kommunalpolitikerinnen und -politikern und auch von der Politik insgesamt zu wenig wahrgenommen werden, dass sie meinen, also ihr Interesse würde andere nicht interessieren, sie würden nicht ernst genommen. Das hat sich da ganz klar herauskristallisiert, aber dass eine Forderung für ein passives Wahlrecht gestellt würde, das kam darin nicht vor. Ich sehe die Schwierigkeiten nach wie vor. Ich würde tatsächlich mit Spannung die Evaluierung in Baden-Württemberg abwarten wollen, obwohl Baden-Württemberg wesentlich bessere Voraussetzungen hat, dieses Recht auch allen zu ermöglichen, dass sie teilnehmen können. Ich glaube, auch da werden wir noch viele Hürden vorfinden, die dann erst mal geglättet werden müssen, damit die Beteiligung, so, wie Sie sie hier fordern, auch tatsächlich stattfindet. Also auch heute werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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