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Torsten Koplin

Die Linke 18.03.2026 Sitzungen 8/127

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ein guter Tag für die Menschen in unserem Land. Das ist ein gutes Gesetzesvorhaben, das durchaus das Gütesiegel tragen kann „Demokratiestärkungsgesetz“. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Sehr geehrte Damen und Herren, wir novellieren das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz und stärken gleichzeitig die Demokratie in dreierlei Hinsicht. Es lassen sich wahrscheinlich noch mehr Gründe anführen, aber drei möchte ich nennen. Der eine Grund ist, die Form der öffentlichen Petition wird eingeführt. Das ist ein Fortschritt. Es gibt somit eine weitere Möglichkeit, die Anliegen an den Petitionsausschuss heranzutragen und sich insofern auch virtuell einzumischen in die eigenen Angelegenheiten und sich hierfür auch entsprechende Unterstützung zu verschaffen. Und dies hat dann zugleich einen Doppeleffekt. Zum einen ist eine solche Form dann ein Signal, dass sich Handlungsbedarf von größerer Tragweite zeigt, weil entsprechend die Unterstützungen ja auch erkennbar sind, und zum anderen besteht der Effekt darin, dass die Landespolitik hier unmittelbar und nachvollziehbar gefordert wird. Ich bin schon erstaunt, Herr Reuken, mit welcher Wortakrobatik und mit welcher Intensität Sie hier bemüht waren, dieses Gesetz schlechtzureden, madig zu machen. (Horst Förster, AfD: Gehen Sie doch mal konkret darauf ein, das ist viel besser!) Und Sie sprachen da von „Filterklausel“. Wissen Sie, eine Filterklausel ist das nicht. Es geht nur darum, etwas hier beizutun, was Ihnen ziemlich fremd ist offenbar, nämlich, dass es nicht um konstruierte Anliegen, sondern um faktenbasierte Anliegen geht und dass diejenigen, die etwas vortragen, das auch begründen und mit Fakten unterlegen können. Das ist das eine. (Stephan J. Reuken, AfD: Das sind doch Gummiparagrafen!) Und das andere ist, dass es nicht instrumentalisiert und missbraucht werden kann als ein Portal für Hass und Hetze. Ein Petzportal hatten Sie mal einrichten wollen, hier geht es um etwas gänzlich anderes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Stephan J. Reuken, AfD, und Paul-Joachim Timm, AfD: Mit Petzen kennen Sie sich auch bestens aus.) Und auch das ist ein Punkt, der dieses Gesetz fortschrittlich macht. Ich glaube, Frau Berg war es, die vorhin sagte, dass ja die Ausschüsse gefordert sind, noch enger zusammenzuarbeiten. Das sehen wir auch als so ein Gütesiegel an diesem Gesetz. Selbstverständlich arbeiten die Ausschüsse zusammen, an dieser Stelle werden sie aber auch strukturell miteinander enger vernetzt. Und es ergibt sich daraus auch eine große Herausforderung für die Fachausschüsse, sich vertiefend mit den Anliegen zu befassen und Stellungnahmen zu erarbeiten. Das hat alles schon eine andere Qualität und bringt dann letztendlich auch einen intensiveren, noch intensiveren fachpolitischen Umgang mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger mit sich. Und das Dritte, was ich ansprechen möchte, ist eben die Einrichtung einer Ombudsstelle gegen Diskriminierung. Die war und ist unserer Fraktion eminent wichtig, und wir sind froh, dass sie hier verankert ist, (Beifall vonseiten der Fraktionen Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil, sehr geehrte Damen und Herren, Diskriminierung ist kein Phänomen, sondern ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das in vielen Bereichen des Lebens anzutreffen ist, in der Arbeitswelt, im Wirtschaftsleben, in der Öffentlichkeit, in den Institutionen. (Horst Förster, AfD: Im Landtag.) Und wir schaffen durch die Verankerung der Ombudsstelle gegen Diskriminierung mit einem speziellen Paragrafen, der konkret auch abgrenzt – was hier orakelt wurde, dass es da zu Diskrepanzen im Bereich des Bürgerbeauftragten kommen kann, sehen wir überhaupt nicht, wir sehen hier einen effektiven und sichtbaren Beschwerdeweg –, die Verankerung beim Bürgerbeauftragten ist sachgerecht zum einen und sie ist niederschwellig. Der Bürgerbeauftragte handelt unabhängig und ist dem Recht und Gesetz verpflichtet. Da ordnet sich, das ist ja alles nachlesbar und auch entsprechend begründet worden im Gesetzestext, dann die Arbeit der Ombudsstelle gegen Diskriminierung ein. Wir, sehr geehrte Damen und Herren, füllen den Schutzrahmen, der durch das Grundgesetz Artikel 3 besteht, und schließen nunmehr bestehende Schutzlücken. Da sind wir sehr froh drum und freuen uns, dass es diese Ombudsstelle zukünftig, beim Bürgerbeauftragten angesiedelt, geben wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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