Christian Albrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, kaum ein Thema ist so sensibel wie der Bereich Kinderschutz. Ich glaube auch, niemand in diesem Raum würde sagen, Kinderschutz ist uns nicht wichtig. Insofern finde ich es immer ein bisschen schade, wenn dann, Frau Shepley, nachdem Sie ja auch in Ihrer Einlaufkurve ein Stück weit gewürdigt haben, dass wir das Kinderschutzgesetz gerade erst beschlossen haben, sich aber dann in Ihrem weiteren Verlauf dann hinstellen und so Wendungen drin haben wie, das ist Ihnen nicht wichtig und Sie schauen weg und Ähnliches. Ich glaube, das wird dem Thema einfach nicht gerecht, denn es gab ja wirklich sehr lange eine Befassung damit, gab Anhörungen, und noch mal, ich glaube, das ist allen ein Herzensanliegen und man hat sich dann eben auf den Weg gemacht und hier dieses Kinderschutzgesetz so verabschiedet. Und da muss man am Ende immer im Rahmen von so einem Gesetzgebungsprozess natürlich auch immer gucken, was ist am Ende realisierbar, was ist zwischen dem Anspruch und dem, was wir leisten können, wo ist da die Schnittmenge und was kriegen wir hin. Ich glaube, da haben wir auch tatsächlich substanzielle Verbesserungen gemeinsam geschafft. Und jetzt kommen Sie kurze Zeit danach mit einem neuerlichen Aufschlag um die Ecke, und ich kann das grundsätzlich auch emotional nachempfinden und ich sehe natürlich auch noch Verbesserungspotenziale. Ich glaube, die sieht auch jeder. Aber man muss dann immer gucken, was geht am Ende. Und wenn ich dann mal reinschaue – ich habe mir auch die Mühe gemacht, so eine Synopse dann anzulegen –, dann sehe ich vor allen Dingen viele kleinteilige, im Kern ja redaktionelle Änderungen. Und an drei oder vier Stellen machen Sie dann aus „sollen“ ein „Müssen“. Auch das kann man machen, aber ich finde, da gehört dann auch zum einen zur Wahrheit, dass es eben nicht so ist, dass ein Soll heißt, kann man machen, wenn man will, und ansonsten kann man das ignorieren. Sie wissen ja alle, ein Soll ist ein Muss, wenn man kann. Und wenn wir aber dann aus dem Sollen ein Müssen machen, läuft das zwangsläufig in die Konnexität. Und dann gehört zu einer ehrlichen und zu einer vernünftigen, evidenzbasierten, seriösen Politik, dass man auch die Frage dann klärt, wie man das finanzieren soll. Und wenn da jemand einen guten Vorschlag hat, wie wir das gemeinsam finanzieren können, dann, glaube ich, wären wir auch die letzten Menschen, die sich dem verweigern. Das gehört nach meinem Empfinden aber mit dazu, da haben Sie an der Stelle leider keine Antwort, und wir ja auch nicht. Und deswegen sieht das Gesetz ja so aus, dass wir eben das umsetzen können, was wir auch gut umsetzen können. Ansonsten bleibt bei ihr der Paragraf 13 Absatz 5 neu zur traumapädagogischen Unterstützung. Das ist ein Punkt, den haben wir auch selber bei der Befassung zum eigenen Gesetz ja stark gemacht. Das ist ja auch an der einen oder anderen Stelle dann aufgeploppt. Hier hatte das Sozialministerium ja auch Zusagen gemacht, dass das Thema nicht unter den Tisch fällt. Es wird unter anderem die zentrale Stelle Kinderschutz mit auf dem Zettel haben, hier dann entsprechende Handlungsempfehlungen dann mitgeben. Frau Ministerin hat ja auch gerade eben noch mal was dazu gesagt. Ich halte das auch für belastbar und Stand heute für eine gute Regelung. Auch der Bereich der Schutzkonzepte in den Vereinen ist ja durchaus eine Herausforderung. Auch hier müssen wir gucken, wenn man dann in guter Absicht das verpflichtend macht und am Ende in eine Situation kommt, wo die Vereine das gar nicht umsetzen können, wo wir am Ende feststellen, es klappt gar nicht, weil wir personell oder strukturell nicht in der Lage sind, das zu machen, dann, glaube ich, produziert man dann auch Frust. Und auch hier hat Frau Ministerin ja einen Weg aufgezeigt, wie es ja dann im gegenseitigen Miteinander gut gelöst werden kann. Ich glaube, da sollte man auch erst mal schauen, ob das tatsächlich gut funktioniert oder ob wir tatsächlich dann in der Evaluierung feststellen, das reicht nicht, hier müssen wir noch mal ran. Aber das können wir Stand heute gar nicht belastbar sagen. Ich glaube, das, was hier vorgestellt worden ist, ist an der Stelle erst mal glaubhaft und wird auch zu wesentlichen Verbesserungen – auch das möchte ich noch mal stark machen, die haben wir im Rahmen des Kinderschutzgesetzes hier erreicht –, zu wesentlichen Verbesserungen führen. Eine Überweisung in den Ausschuss halte ich nicht für sinnvoll, weil alle diese Punkte haben wir vor einem halben Jahr debattiert. Da gab es Anhörungen zu, das haben wir gemacht. Es gibt also aktuelle Erkenntnisse dazu, und das Ganze jetzt noch mal durchs Verfahren zu führen, relativ zeitnah, wird nicht zu anderen Ergebnissen führen. Also im Rahmen der Anhörung wird uns dann genau dasselbe dann erzählt werden, und ich glaube, das hilft dann eben nicht und wäre jetzt auch an der Stelle nicht ehrlich, jetzt da noch mal diese Runde zu drehen. Ich glaube, wir können den Vorschlag, so sehr ich natürlich noch mal den Wunsch nach Verbesserung emotional verstehen kann, an der Stelle heute ablehnen. Wir bleiben da gemeinsam dran, wenn sich irgendwo Möglichkeiten eröffnen, im Bereich des Kinderschutzes noch was zu machen, wähne ich einfach alle Leute hier im Raum auch bereit, das dann zu tun. Aber ich glaube so, Ihr Vorschlag wird an der Stelle nicht helfen, und entsprechend würden wir den ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
