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Wolfgang Waldmüller

CDU 18.03.2026 Sitzungen 8/127

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zweite Lesung zum Bürgerbeteiligungsgesetz – vom Grundsatz her, denke ich mal, sind wir uns einig, dass der Bürger direkt finanziell beteiligt werden soll und dieses das Beteiligungsgesetz abbilden soll. Vom Grundsatz her! Ich habe das schon in dem Fachgespräch gesagt bei dem Parlamentarischen Abend, unser Blick geht da natürlich ganz genau auf den Bürger, auf die finanzielle Beteiligung des Bürgers als solchem. Und wenn das Gesetz, wenn Sie das heute so verabschieden wollen, dann ist, dann muss man eben konstatieren, dass das nicht, dieses Gesetz nicht gewährleistet. Sie haben ja gesagt, Herr Pegel, das Gesetz, das Gesetz hat in der Systematik sich nicht verändert. Das bedeutet aber auch, dass die Systematik so aussieht, dass der Bürger selbst im Vordergrund gar nicht an der finanziellen Beteiligung steht, nicht garantiert ist im Gesetz, sondern die Beteiligten sind die Vorhabenträger und die Gemeinden. Und die entscheiden darüber, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) und die entscheiden darüber, wie künftig die Beteiligung auszusehen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) auszusehen hat. Es kann auch durchaus dabei herauskommen, dass ausschließlich die Gemeinde profitiert (Torsten Renz, CDU: So ist es.) und der Bürger nicht. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Das … Ja, dann, dann macht, dann macht das so bei dir in der Gemeinde, dann wirst du auch wiedergewählt. So, noch mal zurück: Es ist eben nicht garantiert, weil es andere Beteiligungsformate gibt für die, für die Gemeinde, und das ist ein Fakt, dass das nicht garantiert ist in diesem Gesetz. (Torsten Renz, CDU: So ist es.) Und ich habe natürlich Verständnis, es ist kein, kein „Gegen die Gemeinden“. Ich gönne jeder Gemeinde jedes Geld, weil letztendlich die Gemeinden nach jeder – weil sie unterfinanziert sind –, nach jeder Ersatzquelle eben dann auch suchen und annehmen, das ist überhaupt keine Frage. Aber das ist, dieses Gesetz ist kein Gemeindefinanzierungsgesetz. Dazu ist das FAG da, das für eine, gesetzesmäßig eine auskömmliche, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) für eine auskömmliche Finanzierung der Gemeinden zu sorgen hat. Und das tut es eben hier im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht. Und deswegen ist es meine Aussage – wie gesagt, nicht gegen die Gemeinden, aber es ist kein Gemeindefinanzierungsgesetz. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und wenn ich jetzt, und eben, Sie haben es gesagt, kommt es dann, wenn man sich nicht einigen kann, zu einer Ersatzbeteiligung, dann hat weder Gemeinde noch der Bürger was davon. Also Fakt ist, unser Blick gilt dem Bürger direkt, die direkte finanzielle Beteiligung, die gibt das Gesetz nicht her. (Rainer Albrecht, SPD: Vorschlag?) Und jetzt zu Ihrer, (Rainer Albrecht, SPD: Wie ist dein Vorschlag dazu?) und jetzt zu Ihren Änderungen. Muss man ja noch einmal sagen, wie das, wie das gelaufen ist. Der Herr Beitz hat gerade gesagt, wir haben grundlegend umgestellt. Ja, das haben Sie, Sie haben umgestellt von erzeugter Leistung auf installierte Leistung, und zusätzlich haben Sie mit reingenommen, dass, wenn eine direkte Leitung vom Windpark in den Betrieb geht, dass dann noch einmal 50 Prozent die Beteiligung reduziert wird. Das sind die Änderungen, die Sie hier tun, sind wirklich grundlegende, grundlegende Änderungen. Und wenn ich jetzt danach gucke, wie das Verfahren ist: Letzte Woche Wirtschaftsausschuss, 13:00 Uhr, am Tag vorher, abends, hauen Sie eine Pressemitteilung raus, wo Sie Ihre neuen Erkenntnisse kundtun, und verkünden der Welt, dass jetzt die Bürger in Zukunft, dass jetzt in Zukunft Honig fließen wird. Das Gesetz gibt das gar nicht her. Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner abschließenden Befassung noch gar nicht darüber gesprochen, und im Parlament ist es auch nicht, aber Sie sagen im Vorfeld, was dann passieren soll. Das ist eine Missachtung, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) eine Missachtung der Gremien sondergleichen. Das spricht für die Arroganz der Macht, (Rainer Albrecht, SPD: Ach, hör doch auf! Nun ist gut!) und es ist eine Respektlosigkeit gegenüber den Gremien. Und ihr habt das ja noch, noch, noch einen Zacken habt ihr ja noch draufgelegt, indem, dass ihr dann die letzte Änderung tatsächlich als Tischvorlage dann – bei einer, Herr Beitz, bei einer grundlegenden Änderung –, die als Tischvorlage im Wirtschaftsausschuss dann vorgelegt habt. (Rainer Albrecht, SPD: Vor zwei Wochen.) Mein lieber Mann, das muss man erst mal …! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) So, jetzt haben wir eine völlig, meines, unseres Erachtens eine völlig andere Grundlage, als die Anzuhörenden zu dem alten Gesetz eben gesprochen haben, eine völlig andere Grundlage – Sie haben es selbst gesagt, Herr Beitz – grundlegend umgestellt. Und das begründen Sie, das ist aber egal, weil Sie begründen das, na ja, wir können ja in zwei Jahren novellieren. Ja, glauben Sie denn, dass, wenn man heute, wenn man heute sagt, ich novelliere in zwei Jahren, dass der Vorhabenträger heute sich auf irgendein Vorhaben einlässt?! Ja, mit Sicherheit nicht, weil er gar nicht weiß, ob Sie novellieren und in welche Richtung. Er hat doch keine, keine Sicherheit für die Zukunft, wie das jetzt laufen soll. (Rainer Albrecht, SPD: Es gilt solange.) Und was, und weil das eben so ist – und da wollen wir Ihnen ja auch eine Gelegenheit geben, Ihr Gesetz noch einmal zu ändern –, und deswegen beantragen wir hier und jetzt eine Rücküberweisung in den Ausschuss und eine Dritte Lesung nach Paragraf 52 unserer Geschäftsordnung. (Rainer Albrecht, SPD: Bis jetzt keinen Vorschlag gemacht. Und dann?) Sie haben dann die Gelegenheit, dieses Gesetz noch einmal so zu ändern, dass – so, wie Sie selbst verkündet haben und hier auch sagen –, dass die direkte finanzielle Beteiligung für den Bürger garantiert wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Das erwarten wir von Ihnen mit einer Dritten Lesung, ansonsten, ansonsten würden wir dieses Gesetz ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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