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Beate Schlupp

18.03.2026 Sitzungen 8/127

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 19. März 2026, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 20:46 Uhr Rede zu Protokoll gemäß § 83a GO LT zu TOP 14 Thore Stein , AfD Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Kinderschutz ist eine der zentralen Schutzpflichten des Staates. Wenn Kinder misshandelt werden, wenn sie vernachlässigt werden, wenn sie Gewalt erfahren, dann versagt nicht nur ein System – dann versagt der Staat selbst. Deshalb müssen wir jede Reform im Kinderschutz daran messen, ob sie tatsächlich mehr Schutz für Kinder bringt – oder nur mehr Papier für die Verwaltung. Und genau hier liegt das Problem dieses Gesetzentwurfs. Erstens: viel Bürokratie – wenig konkrete Wirkung Der Entwurf behauptet, im Kinderschutz gebe es „Regelungslücken“ und „Unverbindlichkeiten“. Als Begründung werden jedoch lediglich „Rückmeldungen aus Fachkreisen“ angeführt. Meine Damen und Herren, wenn Sie Gesetze verschärfen wollen, dann brauchen Sie: – belastbare Studien, – konkrete Fallanalysen, – klare Hinweise auf Vollzugsdefizite. All das fehlt hier. Was stattdessen kommt, ist eine Ausweitung von Netzwerken, Dokumentationspflichten und Fortbildungen. Doch Kinderschutz scheitert in Deutschland – und auch in Mecklenburg-Vorpommern – nicht an zu wenig Papier. Er scheitert an zu wenig Personal, zu wenig Zeit und zu wenig Fachkräften. Und genau dazu steht in diesem Gesetzentwurf praktisch nichts. Zweitens: neue Pflichten für Kommunen – ohne echte Finanzierung Der Entwurf verpflichtet die Jugendämter künftig, regionale Netzwerke im Kinderschutz einzurichten. Das klingt zunächst gut. Aber schauen wir uns die Realität an. In unseren Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es längst: – Netzwerke Frühe Hilfen, – Kinderschutzkonferenzen, – Kooperationen zwischen Jugendhilfe, Schulen und Gesundheitsdiensten. Was Sie hier schaffen, ist daher nicht mehr Schutz – sondern vor allem mehr Verwaltungsschleifen. Und gleichzeitig räumt der Entwurf selbst ein, dass dadurch Mehrbedarfe bei den örtlichen Trägern entstehen können. Trotzdem heißt es in der Begründung, die Kosten seien „überschaubar“. Meine Damen und Herren, so sieht leider häufig Landespolitik aus: Das Land beschließt neue Aufgaben – und die Kommunen dürfen sehen, wie sie sie finanzieren. Drittens: Überregulierung des Ehrenamts Besonders problematisch ist die Verpflichtung, dass ehrenamtlich Tätige künftig im Kinderschutz geschult werden müssen. Das betrifft: – Sportvereine, – Jugendverbände, – Freizeitangebote, – kulturelle Einrichtungen. Natürlich ist Sensibilität im Umgang mit Kindern wichtig. Aber wer die Realität im Ehrenamt kennt, weiß: Unsere Vereine kämpfen schon heute mit Nachwuchsproblemen. Wenn künftig jeder Trainer, jeder Jugendleiter und jede Betreuerin: – Schulungen absolvieren, – Dokumentationen führen muss, dann besteht die leider auch die reale Gefahr, dass viele sagen: „Der Aufwand ist mir zu groß. Das mach ich nicht mehr.“ Kinderschutz darf nicht dazu führen, dass ehrenamtliche Jugendarbeit aus Angst vor Bürokratie zusammenbricht. Viertens: Vermischung von Integrationspolitik und Kinderschutz Der Gesetzentwurf hebt mehrfach besonders Kinder mit „Migrations- oder Einwanderungsgeschichte“ hervor. Selbstverständlich ist es richtig, dass Sprachbarrieren Hilfen erschweren können. Aber Kinderschutz richtet sich nicht nach Herkunft, sondern nach der Gefährdung des Kindeswohls. Gefährdungsfaktoren sind: – Gewalt, – Vernachlässigung, – Suchtprobleme, – familiäre Krisen. Wenn wir beginnen, Kinderschutz entlang politischer Kategorien zu strukturieren, dann droht der Fokus verloren zu gehen. Kinderschutz muss universell gelten – für jedes Kind. Fünftens: Papierpflicht statt tatsächlicher Kontrolle Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs ist die Pflicht zu Schutzkonzepten. Aus „sollen“ wird nun „müssen“. Das klingt entschlossen, aber ein Schutzkonzept auf Papier schützt noch kein Kind. Entscheidend wären: – regelmäßige Kontrollen, – unabhängige Prüfungen, – klare Verantwortlichkeiten. Doch genau diese Instrumente fehlen im Entwurf. Am Ende droht ein System, in dem jeder ein Konzept in der Schublade hat – aber niemand prüft, ob es tatsächlich umgesetzt wird. Kinderschutz braucht vor allem drei Dinge: – gut ausgestattete Jugendämter, – ausreichend Fachkräfte, – klare und praktikable Strukturen. Dieser Gesetzentwurf liefert stattdessen: – zusätzliche Bürokratie, – neue Pflichten für Kommunen, – mehr Dokumentation für Vereine, – und viele unklare Rechtsbegriffe. Das ist keine grundlegende Verbesserung des Kinderschutzes. Es ist vor allem eine symbolpolitische Reform. Wenn wir Kinder wirklich besser schützen wollen, dann müssen wir die Praxis stärken – nicht die Papierberge. Deshalb werden wir diesen Entwurf aufmerksam im Ausschuss begleiten. Vielen Dank.

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