Stephan J. Reuken
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Krüger, worum es mir geht, ist, dass wir eben eine Diskrepanz sehen, dass man eben kein Recht auf eine öffentliche Anhörung hat und im Gegenzug aber die Verpflichtung geschaffen wird, einmal in der Legislatur die JVAs in unserem Bundesland zu besuchen. Da sehen wir einfach eine Schieflage, die so nicht richtig ist. Und das Problem daran ist, wir wollen ja nicht, dass Petitionen, die strafbare Inhalte haben, veröffentlicht werden müssen, wenn sie 1.000 Unterschriften haben. Darum geht es uns gar nicht. Es geht uns darum, dass eben der in der Geschäftsordnung geregelte Katalog, wann eine Petition nicht veröffentlicht wird, für uns nicht ganz klar ist. Wir sehen hier dehnbare Begriffe, die der politischen Auslegung unterliegen. Und ich könnte es auch so sagen, uns geht es an dieser Stelle nicht weit genug. Wir hätten da gerne ganz klare Regelungen, wann eine Petition nicht nur nicht veröffentlicht werden darf, sondern wann sie es auch muss. Darum ging es mir an dieser Stelle. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
