Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6328 zur federführenden Beratung an den Wissenschafts- und Europaausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss und an den Bildungsausschuss zu überweisen. Ich gucke noch mal in Richtung der Antragstellerin, ob das auch ihrer Intention entspricht. Wunderbar! Damit kommen wir zur Abstimmung über diesen Überweisungsvorschlag. Wer stimmt für den Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Gruppe der FDP sowie den fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen durch die Fraktionen Die Linke, SPD, AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kinderschutzgesetzes. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kinderschutzgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/6329 – Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Shepley.
