Thomas de Jesus Fernandes
Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrtes Präsidium! Wir beraten heute eine Novelle des Heilberufsgesetzes, die nach außen gern als Reform des Gesundheitswesens präsentiert wird. Doch wenn man sich den Gesetzentwurf genauer anschaut, stellt man fest, es handelt sich vor allem um eine Modernisierung von Satzungsfragen, Verwaltungsdetails und Kammerorganisationen. Das sind sicherlich notwendige Anpassungen. Viele dieser Regelungen sind auch längst überfällig. Aber eines muss man auch ganz klar sagen, dieses Gesetz löst kein einziges strukturelles Problem in der medizinischen Versorgung hier in unserem Land. Während wir im Landtag über Verwaltungsstrukturen sprechen, verändert sich die medizinische Versorgung draußen im Lande gerade ganz konkret für viele Menschen, und das auch spürbar. Ein aktuelles Beispiel liefert zum Beispiel der Landkreis Ludwigslust-Parchim. Im Klinikum Crivitz werden die Abteilung der Orthopädie sowie die Allgemein- und Unfallchirurgie geschlossen. Gleichzeitig wird die Notfallversorgung künftig vollständig an andere Standorte verlagert. Wir warnen seit Langem davor, dass genau solche Entwicklungen auf uns zukommen. Dabei geht es bei solchen Entwicklungen wie in Crivitz im Ernstfall um Menschenleben. Das ist die eigentliche Herausforderung, über die wir eigentlich sprechen müssen. Ein zweiter Punkt betrifft die Rolle der Kammern. Die Novelle erweitert an mehreren Stellen die Kompetenzen der Kammern bei Fortbildungszertifizierungen, bei der Einrichtung von Gutachterstellen, bei Erweiterung der Haushaltsregelungen und bei der Möglichkeit der Rücklagenbildung. All das sind zusätzliche Handlungsspielräume. Und gleichzeitig darf man aber nicht vergessen, die Finanzierung der Kammern erfolgt über Pflichtbeiträge ihrer Mitglieder. Das heißt, Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufler sind verpflichtet, diese Beiträge zu zahlen. Wenn gleichzeitig die finanziellen Spielräume der Kammern ausgeweitet werden, dann braucht es auch mehr Transparenz und klare Grenzen, meine Damen und Herren. Wer Pflichtbeiträge erhebt, muss auch nachvollziehbar machen, wie diese Mittel dann verwendet werden. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das meinen Sie also?!) Richtig spannend wird es beim Gesetzgebungsverfahren. Viele Regelungen, über die wir heute sprechen, sind überhaupt erst durch Änderungsanträge korrigiert worden – nicht nur die Opposition, sondern auch die Regierungsfraktionen selbst haben sich hier ins Zeug gelegt. Das zeigt sehr deutlich, Ihr Gesetzentwurf war in zentralen Punkten schlichtweg nicht ausgereift. Besonders deutlich wird das am Beispiel der geplanten Änderung im Bestattungsgesetz. Es war vorgesehen, dass Notärzte im Rettungsdienst unter bestimmten Umständen eine vollständige Leichenschau durchführen können. Auf den ersten Blick eine klare organisatorische Anpassung, tatsächlich greift eine solche Änderung aber massiv in die Abläufe des Rettungsdienstes ein, denn die derzeitige Regelung ist nicht zufällig entstanden. Sie wurde im Jahr 2021 gemeinsam mit den Rettungsdienstträgern, gemeinsam mit ärztlichen Fachgremien und gemeinsam mit dem Sozialministerium entwickelt. Dieses Modell hat sich in der Praxis also bewährt. Es wurde 2024 noch einmal überprüft und im Oktober 2025 vom Beirat Rettungswesen ausdrücklich bestätigt und befürwortet. Und trotzdem sollte der Gesetzentwurf eine Änderung beinhalten. Erst nachdem Fachverbände in der Anhörung sehr deutliche Kritik geäußert haben, wird diese Änderung nun wieder zurückgenommen. Das wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wenn eine Regelung gemeinsam mit Fachgremien entwickelt, über Jahre praktiziert und erst vor Kurzem bestätigt wurde, warum wird sie dann überhaupt ohne erkennbare Notwendigkeit wieder aufgeschnürt, meine Damen und Herren? Und vor allem, was ist das eigentlich für ein Signal an die Fachpraxis hier im Lande, was ist das für ein Signal an die Rettungskräfte, für die Ärzte, kommunalen Träger oder die Fachgremien, die sonst gemeinsam Lösungen entwickeln? Wenn gemeinsam erarbeitete und funktionierende Regelungen ohne nachvollziehbare Begründung wieder geändert werden und erst nach massiver Kritik zurückgenommen werden, dann entsteht ein problematischer Eindruck: Gesetzentwürfe sind Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die überhaupt nicht sauber vorbereitet wurden. Dieses unstimmige Vorgehen passt leider auch zum größeren gesundheitspolitischen Bild. Noch vor Kurzem hat die Sozialministerin Drese die bundesweite Krankenhausreform öffentlich verteidigt. Sie hat mehrfach betont, diese Reform sei notwendig und müsse zügig umgesetzt werden, um die medizinische Versorgung langfristig zu sichern. Beim ersten Durchgang im Bundesrat hat Mecklenburg-Vorpommern sogar gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt. Diese Haltung wurde anschließend im Sozialausschuss auch noch einmal von ihr verteidigt. Und nun will die Landesregierung plötzlich selbst den Vermittlungsausschuss anrufen und damit genau das angreifen, was man zuvor öffentlich verteidigt hat. (Unruhe bei Ministerin Stefanie Drese) Man könnte den Eindruck bekommen, dass die Gesundheitspolitik der Landesregierung inzwischen völlig aus den Händen geglitten ist. Meine Damen und Herren, kommen wir zum Gesetzentwurf zurück. Ja, dieses Gesetz enthält einige notwendige Anpassungen, ja, einige Verwaltungsregelungen werden damit modernisiert. Aber am Ende bleibt es genau das: eine Verwaltungsnovelle, keine echte Gesundheitsreform. Mecklenburg-Vorpommern braucht jedoch mehr als kosmetische Anpassungen. Wir brauchen eine echte Strategie und eine verlässliche Sicherung der medizinischen Versorgung auch im ländlichen Raum. Und wir brauchen ein Gesundheitssystem, das für die Menschen im ganzen Land funktioniert. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
