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Harry Glawe

CDU 18.03.2026 Sitzungen 8/127

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die GRÜNEN haben uns jetzt erneut einen Gesetzentwurf vorgelegt zur Änderung des Kinderschutzgesetzes. Die Ministerin hat zu Recht ausgeführt, dass dieses Gesetz seit nicht mal drei Monaten wirkt oder wirken soll. Das, glaube ich, ist die entscheidende Botschaft. Der Landtag hat sich mit diesen Themen beschäftigt, und eines ist völlig klar, Kinderschutz geht alle an, Kinderschutz ist auch eine Aufgabe, die die Gesellschaft anpacken muss. Regionale Unterschiede, Netzwerke et cetera sind da, und entscheidend ist, dass eben auch das SGB VIII mit umgesetzt wird, um am Ende auch dafür zu sorgen, dass die regionalen Unterschiede einerseits abgebaut werden, aber andererseits auch Erfahrungen im Land durch die jeweiligen Träger in der Praxis denn auch bestehen müssen. Und man muss auch dazu kommen, Konzepte zu entwickeln, die erst mal tragen müssen. Und wir können nicht von einem Gesetz zum nächsten springen, auch wenn wir als CDU mit dem damaligen Gesetz nicht so richtig leben konnten, weil am Ende die Frage der Konnexität nicht beantwortet ist, und das ist ja das Entscheidende. Man schreibt viel auf und sagt, alle sollen sich an den Tisch setzen, alle Vereine, die Träger der Jugendhilfe et cetera pp., und andererseits weiß man genau, wenn man detaillierter reingeht, das weiß die Ministerin auch, ist Konnexität gefragt und dann muss das Land die Mittel bereitstellen und ist da zurzeit, glaube ich, noch nicht so weit, ich würde sagen, zurzeit sogar überfordert, die Dinge auf den Weg zu bringen. Meine Damen und Herren, Konnexität, Verbindlichkeit, die Kosten, Schutzkonzepte zu entwickeln, ist ja völlig klar, müssen aber auch in den Regionen von den jeweiligen Gegebenheiten abhängig gemacht werden. Die empirische Grundlage ist eine der Voraussetzungen, um zukünftig vielleicht dann auch Lösungen mit einem Gesetz zu finden. Frau Shepley, Sie haben sich ja intensiv mit dieser Thematik beschäftigt, das will ich Ihnen gar nicht absprechen. Sie haben im Ausschuss auch, ich würde sagen, fast wie eine Löwin gekämpft, um die Dinge gerade im Kinderschutz denn auch plastisch darzustellen, auch mit Ihrer Erfahrung und mit Ihrer Kompetenz in dieser Frage. Aber dass wir jetzt schon wieder zu einer Gesetzesänderung kommen sollen und müssen, glaube ich, ist viel zu früh. Und ich werde auch im Namen der CDU jetzt sagen, dass wir dieser Gesetzesänderung und dem Wunsch nicht nachkommen dürfen und auch nicht wollen, weil wir erst mal das neue Gesetz dann auch sehen wollen, wie es wirkt, und falls da Schwächen zu erkennen sind – die erkennt man ja auch bei der Frage der finanziellen Ausstattung –, dass wir dann uns zu gegebener Zeit mit den Dingen wieder beschäftigen müssen. Verbindlichkeit löst immer Kosten aus, und das, glaube ich, wissen auch alle Abgeordneten, die seriös an die Sache herangehen. Und da hat der Gesetzentwurf natürlich viele Überschriften, aber manchmal eben keine Antworten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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