Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich meinen Wirtschaftsministerkollegen Herrn Dr. Wolfgang Blank aus bekannten Gesundheitsgründen herzlich entschuldigen. Er lässt Sie herzlich grüßen und es geht ihm den Umständen entsprechend gut. Und ich möchte ihm genau wie den beiden weiteren Unfallbeteiligten von hier aus möglichst schnelle und gute Besserung wünschen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD Die Linke, der Gruppe der FDP und Christiane Berg, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, im November vergangenen Jahres wurde der Gesetzentwurf zur Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes durch den Wirtschaftskollegen hier in den Landtag eingebracht, und es ist das Ziel der Landesregierung – auch schon der letzten Landesregierungen –, die Menschen vor Ort am Ausbau der erneuerbaren Energien zu beteiligen. Kurz gesagt, die Menschen, in deren Nähe ein Windrad gebaut oder – mit dem Gesetz jetzt neu – künftig auch eine Solaranlage errichtet wird, sollen etwas davon haben. Diese Landesregierung strebt eine sozialverträgliche Energiewende an, eine Energiewende, bei der die Menschen mitgenommen werden. Mit der Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes soll der bürokratische Aufwand reduziert und die Beteiligung insgesamt verbessert werden. Zudem werden die Regelungen mit dem Bundesrecht harmonisiert. Bevor ich für den Kollegen auf die kürzlich erfolgten Änderungen des Wirtschaftsausschusses zu sprechen komme, möchte ich im Namen des Wirtschaftsministerkollegen ausdrücklich das gute parlamentarische Verfahren hervorheben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) In den Ausschüssen wurde zielorientiert gearbeitet und diskutiert – herzlichen Dank! –, die Hinweise aus der Sachverständigenanhörung wurden aufgegriffen. Im Ergebnis liegt Ihnen ein Änderungsantrag vor, der den Entwurf noch einmal weiterentwickelt und verbessert. Die Bemessungsgrundlage der Beteiligungshöhe wurde geändert, sie erfolgt nunmehr anhand eines pauschalen Betrages je volles installiertes Megawatt, das Rechenbeispiel eben hat es deutlich gemacht. Das schafft Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die Gemeinden, für die Unternehmen, umgekehrt wird der Abrechnungsaufwand dadurch verringert. Es wird ein fester jährlicher Zahlungstermin festgelegt, dennoch bleibt es bei einer signifikanten Erhöhung der Beteiligung gegenüber dem derzeit geltenden Gesetz. Mit der Neufassung werden zusätzlich sogenannte Direktstromlieferprojekte entlastet. Wenn der Strom in der Region verbraucht wird, werden die öffentlichen Netze entlastet und die Wertschöpfung findet vor Ort statt, sodass auch so die örtliche Gemeinschaft etwas davon hat. Auch das schafft also Akzeptanz. Die Landesregierung wird die Umsetzung allerdings genauestens beobachten. Sie haben uns eine Evaluierungszeit von zwei statt zunächst vorgeschlagener drei Jahre an die Hand gegeben. Somit können wir Ihnen im Bedarfsfall Nachsteuerungen vorschlagen. Nun aber zum Gesetzentwurf an sich: Kern des Gesetzes bleibt die Verhandlungslösung zwischen Gemeinden und Vorhabenträger. Es können einfache und unbürokratische Lösungen ausgehandelt werden, genau, wie der ursprüngliche Gesetzentwurf es bereits vorgeschlagen hat, so können die Wünsche der Menschen und der Gemeinden vor Ort Berücksichtigung finden. Das Gesetz schafft jedoch auch die Möglichkeit, die Gemeinden bei den Verhandlungen zu entlasten. Dafür bietet das Gesetz ein sogenanntes Standardmodell oder Standardmodelle. Die Standardmodelle fixieren das Erstangebot des Vorhabenträgers, unter anderem ist die Höhe der Beteiligung und ihre Aufteilung festgelegt. Bürgerinnen und Bürger beispielsweise profitieren direkt, zum Beispiel über Haushaltsdirektzahlungen. Will eine Gemeinde jedoch frei verhandeln, kann sie das Erstangebot nach dem Standardmodell ablehnen. In den Verhandlungen steht dann ein breiter Beteiligungsbaukasten zur Verfügung. Neue innovative Modelle werden somit gerade nicht durch dieses Gesetz ausgeschlossen. Die Verhandlungen der Gemeinden werden durch die Landesregierung unterstützt, zum einen steht nämlich die Landesenergie- und Klimaschutzagentur, die LEKA, beratend zur Seite. Dort können die Gemeinden kompetente Ansprechpartner finden, die über umfangreiche Erfahrungen aus schon geschlossenen Beteiligungsvereinbarungen verfügen. Zum anderen werden Musterverträge erarbeitet und den Gemeinden bereitgestellt. Der Anspruch auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Gemeinden ergibt sich dann aus dem konkret mit dem Vorhabenträger geschlossenen Vertrag. Sollte es im Ausnahmefall einmal dazu kommen, dass eine Gemeinde die Beteiligung ablehnt, wird ihr Anteil auf die anderen betroffenen Gemeinden im 2,5-Kilometer-Radius aufgeteilt. Den Gemeinden, die eine Vereinbarung abschließen, werden damit die finanziellen Vorteile der Energiewende nicht verwehrt. Sollte überhaupt gar keine Beteiligungsvereinbarung abgeschlossen werden, dann fällt für den Vorhabenträger eine Ersatzzahlung, und zwar an das Land an. Das Land verwendet dann seinerseits diese Mittel für akzeptanzsteigernde Projekte im Landkreisgebiet des Vorhabens. Die Regelung zu dieser Ersatzzahlung stellt also für beide, sowohl für die Gemeinden als auch für die Vorhabenträger, einen Anreiz für die Verhandlungen dar, denn die Gemeinden haben keinen direkten Zugriff auf die Verwendung der eben genannten Ersatzzahlungen, (Torsten Renz, CDU: Das ist schlecht.) und für die Vorhabenträger einen Anreiz, die Verhandlungen zu führen und zum Ende zu bringen. Für die Vorhabenträger ist die Ersatzzahlung durch den entfallenden Rückerstattungsanspruch aus Paragraf 6 EEG wirtschaftlich nachteiliger, sodass auch der Vorhabenträger ein erhebliches Interesse hat, die Verhandlungen zu führen und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Ich darf daher insbesondere auch im Namen des Ministerkollegen Herrn Dr. Blank Zuversicht äußern, deutliche Zuversicht äußern, dass wir mit dem heutigen Entwurf eine wesentliche Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land schaffen. Damit profitieren sie, die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, von der Energiewende vor ihrer Haustür. Auch unsere regionale Wirtschaft profitiert von unbürokratischen und flexibleren Regelungen. Ich wünsche erfolgreiche Beratungen und danke ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
