Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Wer Akzeptanz für Wind und Solar will, muss zwei Dinge gleichzeitig hinbekommen: erstens spürbare Teilhabe vor Ort und zweitens Bedingungen, unter denen Anlagen überhaupt gebaut werden damit. Denn erneuerbare Energien, die nicht gebaut werden, zahlen keine Kitas, sanieren keine Schulen und schützen auch nicht das Klima. Das alte Beteiligungsgesetz wurde zu Recht als Bürokratiemonster kritisiert, die Novelle sollte vereinfachen. Das ist in Teilen auch ein bisschen gelungen. An anderen Stellen droht sie durch überzogene Beteiligungssätze und komplizierte Ausgestaltung die Energiewende aber auszubremsen. Der Wirtschaftsausschuss hat – richtigerweise, und das schätze ich auch in dem Fall – reagiert. Statt Cent pro Kilowattstunden werden fixe Beträge pro installiertem Megawatt vorgeschlagen. Das schafft Planbarkeit auf der einen Seite, schafft aber eben auch Schieflagen, die wurden hier schon angesprochen. Fixbeträge bestrafen eben weniger ideale Standorte. Nur weniger Volllaststunden oder wer weniger Volllaststunden hat, zahlt pro erzeugter Kilowattstunde de facto also mehr. Das kann und das, glaube ich auch, wird dazu führen, dass Projekte gerade in Regionen mit schwachem Wind oder schwierigen Netzbedingungen nicht mehr darstellbar sind. Und in der aktuellen Ausschussfassung wird die Erstattungslogik aus dem EEG darüber hinaus nicht konsequent ausgeschöpft. Wenn der Bund Erstattungen ermöglicht, dann sollten wir dieses Geld in der vollen Höhe nach Mecklenburg-Vorpommern holen, statt es in Berlin liegen zu lassen. Am bürokratischsten bleibt aber die Verteilung auf einzelne Bürgerinnen und Bürger. Viele Anhörungen oder Experten in der Anhörung haben gesagt, Stromgutschriften, Anträge, wechselnde Anbieter, das ist in der Praxis schwer zu handhaben und steigert die Akzeptanz eben auch kaum. Noch eine Sache, die verstehe ich wirklich einfach nicht, das ist aus meiner Sicht der größte blinde Fleck im Gesetzesentwurf, und das sind die Bestandsanlagen. In MV stehen Windräder, die vor 2016 gebaut wurden, und PV-Freiflächenanlagen, die vor der Novelle entstanden sind. Die Auswirkungen vor Ort sind dieselben, aber die Teilhabe fehlt völlig. (Falko Beitz, SPD: Wie soll das denn gehen?) Es ist schlicht ungerecht, und deswegen hat der Bund 2023 die rückwirkende Erstattungsfähigkeit für Bestandsanlagen in seiner EEG-Novelle geregelt. Klar, das war vor dem Inkrafttreten des ersten BüGem 2016, das konnte man damals nicht anwenden. Aber warum nehmen wir es denn dann jetzt nicht auf? Warum lassen wir dieses Geld auch in Berlin liegen? Und genau hier setzt mein Änderungsantrag an. Wir streichen die Beschränkungen auf neue Genehmigungen und schaffen mit einem neuen Paragraf 8 eine Beteiligung auch für Bestandsanlagen – begrenzt, rechtssicher, kostenneutral für die Betreiber, weil bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde nach EEG 23 eben erstattungsfähig sind, auch für Bestandsanlagen. Das ist dann auch kein Grundrechtseingriff, da es eben kostenneutral ist. Werte Kolleginnen und Kollegen, Akzeptanz entsteht nicht durch große Versprechen, sondern durch faire, machbare Regeln für neue Anlagen – die, die längst laufen, aber auch. Und in diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu meinem Änderungsantrag. – Vielen Dank! (Beifall Sandy van Baal, fraktionslos)
