Simone Oldenburg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gute Nachrichten für mehr als 50.000 Grundschulkinder und ihre Eltern, denn mit diesem Gesetz erleichtern zahlreiche Verbesserungen die Kindertagesförderung. Erstens führen wir mit dem neuen Schuljahr den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in unserem Bundesland jahrgangsstufenweise ein. Damit haben alle Grundschulkinder automatisch einen Anspruch auf eine 40-stündige Förderung in Schule und Hort, die auch durch außerschulische Kooperationspartner unterstützt wird. Zweitens haben alle Eltern ganz automatisch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Förderung und Betreuung, ohne Antragstellung, ohne Bewilligung, ohne Arbeitgeberbescheinigung, ohne Nachweis, ob die Eltern Teilzeit oder Vollzeit arbeiten, ohne Nachweis, ob man sich in Elternzeit oder Mutterschutz oder in einer Fortbildung befindet, (Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke) und ohne Nachweis der Arbeits- und Wegezeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Mich stört das da eigentlich. (Torsten Renz, CDU: Herr Koplin, einmal Amtshilfe!) Danke schön! Danke schön, Herr Renz! So viel weniger, so viel weniger für fünf Stunden mehr für alle Kinder, denn der 35-stündige Teilzeitplatz wurde durch den 40-Stunden-Vertrag ersetzt. Drittens haben selbstverständlich auch alle Eltern weiterhin die Möglichkeit – im Gegensatz zu anderen Bundesländern –, einen 50-stündigen Ganztagsplatz zu beantragen, und ganz genau so wie in allen anderen Jahren zuvor ohne weitere Einschränkungen, gibt es nicht, wird künftig auch weiterhin in Mecklenburg-Vorpommern der überwiegende Förderumfang sein. Also wir rechnen damit, dass weiterhin 50 Stunden wöchentlich am meisten beansprucht werden. (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Hört, hört!) Viertens haben wir, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) viertens haben wir die Möglichkeit zur Förderung von Kindern im Grundschulalter auch durch Kindertagespflegepersonen für alle Eltern geschaffen. Und fünftens stehen endlich – endlich, nach über drei Jahrzehnten – nun auch für Kinder mit Behinderungen ausreichend Hortplätze sowohl in der Schulzeit als auch in den Ferien zur Verfügung. Sehr geehrte Damen und Herren, diese Novelle war von Anfang an maßgeblich dafür konzipiert, den bundesrechtlichen Ganztagsanspruch in Landesrecht umzusetzen. In den vier Novellen zuvor haben wir schrittweise auch die Qualität in der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kleinsten verbessert, angefangen bei der Senkung der Fachkraft-Kind-Relation in der Kita auf 1 : 14 oder dem systematischen Ausbau der Sprachförderung bis hin zur Anhebung der Ausbildungsvergütung und der Einführung des beitragsfreien Ferienhortes sowie der Stärkung der Fach- und Praxisberatung. Darüber hinaus haben wir nach vielen Jahren des Stillstands den Abschluss eines Landesrahmenvertrages zwischen den Leistungsträgern und den Leistungserbringern erreicht, mit Standards für das gesamte Land und somit zusätzlichen 700 Erzieherinnen und Erziehern. Alle Verbesserungen, jede Minute Bildung und Betreuung, jedes pädagogische Angebot ist und bleibt für die Eltern beitragsfrei, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) genau wie die Einführung des Ganztagsrechtsanspruches, der dann mit dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschüler gilt. Und dann werden sogar noch die Sommerferien für die Viertklässler in das beitragsfreie Angebot einbezogen, (Torsten Renz, CDU: Auch noch!) was bis jetzt nicht möglich ist. (Torsten Renz, CDU: Gar nicht auszuhalten!) Sehr geehrte Damen und Herren, was verbessert sich mit dieser Novelle noch? Künftig können auch Horte in die externen Angebotsformate der ganztägig arbeitenden Grundschulen eingebunden werden. Und darüber hinaus nutzen Schule und Hort bestimmte Räume wie Werk-, Musik- und Kunsträume gemeinsam, um miteinander an Projekten zu arbeiten oder Lernerfahrungen der Kinder zu verstetigen. Und wir führen Ganztagskoordinatorinnen und Ganztagskoordinatoren für eine enge Kooperation von Hort und Schule ein. Und darauf gehe ich dann am Freitag näher ein, wenn es um den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht. Eine weitere Veränderung betrifft ab dem Jahr 2027 die digitale Erfassung der An- und Abwesenheiten durch die Träger. Auf Grundlage dieser Erhebungen können dann die Bedarfe der Eltern und die tatsächliche Inanspruchnahme faktenbasiert evaluiert werden. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich bei allen bedanken, die an dieser Novelle mitgewirkt haben, besonders aber bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ihren Vorschlag des Runden Tisches Ganztag, der eine sehr gute Vorarbeit für diese Novelle geleistet hat. Danke, liebe Jutta! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Parallel zu diesem Gesetzgebungsverfahren arbeiten wir natürlich im Forum „Gute Kita 2030“ an weiteren künftigen Verbesserungen für die Kindertagesförderung und die Kindertagespflege und wir evaluieren mit dem kleinen Runden Tisch den gesamten Prozess der Umsetzung des Rechtsanspruches, um auch jederzeit auf Entwicklungen reagieren zu können. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
