Michel-Friedrich Schiefler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst im vergangenen Dezember letzten Jahres haben wir das Kinderschutzgesetz verabschiedet. Das wurde an der Stelle schon öfter gesagt, aber ich möchte es trotzdem auch noch mal betonen, weil nun dieser Änderungsantrag für ein Gesetz vorliegt, was, ich glaube, eventuell noch nicht einmal die Chance hatte, richtig seine Wirkung zu zeigen. Ich bin auch davon überzeugt, dass wir diesen Moment vielleicht noch abwarten müssen, bevor falsche Schlussfolgerungen getroffen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Kinderschutzgesetz hat ja eines zum Ziel: vereint durch Prävention und Intervention alle Akteure zum Schutz der Kinder besser zu vernetzen. Und es gibt in diesem Land ihm eine feste Struktur, die dies regelt – das Landesjugendamt. Diese Struktur haben wir nun seit dem 1. Januar in Verantwortung des Landes. Es hat seine Arbeit aufgenommen, und doch müssen wir nun, keine drei Monate nach Erlass des Gesetzes bereits über den von Ihnen eingebrachten Änderungsantrag reden. Ich bin mir gar nicht so sicher, ob wir kurz nach Erlass des Gesetzes so früh wirklich sehen können, ob es Ergebnisse gibt, ob es Probleme gibt. Ich glaube wirklich, wir müssen da noch mal uns zur Ruhe setzen, (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, er setzt sich zur Ruhe, das ist eine gute Idee!) den Prozess erst mal abwarten und beobachten, was passiert. Ich bin mir nicht mal sicher, ob die Kolleginnen und Kollegen die Bestandsaufnahme im Sinne des Gesetzes zusammenführen konnten in dieser kurzen Zeit. Mit Ihrem Änderungsvorschlag sagen Sie also so gefühlt: Nun, das Gesetz wirkt nicht, also lassen Sie uns doch etwas anderes machen. Das finde ich zu schnell geschossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, Ihre Vorschläge haben den Schutz besonders schutzbedürftiger Kindergruppen zum Ziel. Sie wollen hier mehr sehen? Das kann ich sehr gut nachvollziehen, und ich hätte eine Frage, die Sie vielleicht später noch beantworten können, und zwar frage ich mich, auf welcher Grundlage gerade diese beiden Gruppen noch mal von Ihnen herausgearbeitet worden sind. Und ich möchte an dieser Stelle, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sagen Sie doch mal was zur Haffburg!) ich möchte doch an dieser Stelle doch auch für die Kolleginnen und Kollegen werben, denn diese sind es doch, die ihre Kinder im Blick haben, ob es Kinder mit Behinderung sind, ob es Kinder mit Migrationshintergrund sind. Wir wissen doch alle, wie ein Verdacht entsteht, wenn es sich um einen Kinderschutzfall handelt – durch Verhaltensauffälligkeiten, durch Verletzungen, durch Gespräche. Ich bin tief davon überzeugt, dass wir den Akteuren in der Kinder- und Jugendhilfe vertrauen können und die auch besonders schutzbedürftigen Kinder gut zu schützen. Auch den Kolleginnen und Kollegen im Landesjugendamt wird sehr klar sein, dass sie für alle Kinder in diesem Land den Schutz gewährleisten müssen und nicht nur sollen. Sie wollen die Regelungen des Kinderschutzgesetzes verbindlicher gestalten. Dass es dafür Geld braucht, das wissen Sie, aber was Sie auch wissen, dass wir den Haushalt beschlossen haben. Hätten wir uns in der ursprünglichen Gesetzesberatung vor circa zweieinhalb Monaten auf mehr Verbindlichkeit verständigen können, hätten wir es im Dezember gemacht. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle auf gar keinen Fall etwas unterstellen, aber ich habe trotzdem bei diesem, ich will nicht sagen schnellgeschossenen Änderungsgesetz, habe ich einfach ein Geschmäckle. Vielleicht können Sie ja so ein bisschen aufarbeiten. Wir werden aber heute erst mal gegen diesen Änderungsantrag oder gegen dieses Änderungsgesetz stimmen und ich bedanke mich trotzdem für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
