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Beate Schlupp

18.03.2026 Sitzungen 8/127

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf auf Drucksache 8/5682. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6343 anzunehmen. Ich rufe auf den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU vor, auf Drucksache 8/6387, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6387 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke, Stimmenthaltung der Fraktion der AfD, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Herr Damm, ich habe Ihre Abstimmung nicht gesehen. Zustimmung? – Gut, vielen Dank! Damit ist der Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen SPD, Die Linke und des fraktionslosen Abgeordneten, Stimmenthaltungen der Fraktionen der AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch der CDU und (David Wulff, FDP: Wir haben zugestimmt.) Zustimmung der Gruppe der FDP angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6343 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/6343 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6343 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung die Abgeordnete Grit Schmelzer zur Schriftführerin. Und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung der Gemeinden sowie deren Einwohnerinnen und Einwohnern an den Erlösen des Windenergie- und Solaranlagenausbaus in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/5436, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 8/6349. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm, fraktionslos, auf Drucksache 8/6388 so- wie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6389 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung der Gemeinden sowie deren Einwohnerinnen und Einwohnern an den Erlösen des Windenergie- und Solaranlagenausbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5436 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Tourismus und Arbeit (5. Ausschuss) – Drucksache 8/6349 – Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm, fraktionslos – Drucksache 8/6388 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/6389 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 38 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Beitz.

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