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Barbara Becker-Hornickel

FDP 18.03.2026 Sitzungen 8/127

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag hat im Dezember 2025 mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen einen landesweit einheitlichen gesetzlichen Rahmen für den Kinderschutz geschaffen. Dieses Gesetz ist noch jung und hat sich, denke ich, noch nicht im Vollen entfaltet. Der nun vorliegende Entwurf der GRÜNEN setzt an der Frage der Verbindlichkeit an, gleichzeitig wirft der Entwurf aus fachlicher Sicht mehrere strukturelle Fragen auf. Erstens die Frage der Steuerung der Netzwerke. Regionale Kinderschutznetzwerke sind ein wichtiges Instrument der Kooperation zwischen Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Polizei, Justiz und Bildungssystemen. Der Entwurf erhöht ihre Verbindlichkeit, aber ohne jedoch klar zu definieren, welche institutionelle Steuerung, Moderation und Ressourcen hinter diesen Netzwerken stehen sollen. Ohne klare Governance-Strukturen besteht die Gefahr, dass zusätzliche Abstimmungsgremien entstehen, die zwar formal existieren, aber in der Praxis nur begrenzte Wirkung entfalten. Die Umsetzbarkeit der verpflichtenden Schutzkonzepte, die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass insbesondere kleine Träger, Sportvereine oder Jugendinitiativen erhebliche Schwierigkeiten haben, solche Konzepte fachlich fundiert zu entwickeln. Der Entwurf erweitert Fortbildungs-, Koordinations- und Dokumentationspflichten deutlich, gleichzeitig bleibt unklar, wie Jugendämter, freie Träger und Netzwerke diese Aufgaben leisten sollen. Angesichts bereits hoher Fallzahlen und erheblicher Fachkräfteengpässe in der Kinder- und Jugendhilfe ist das ein zentraler Punkt. Die geplanten Netzwerke, Fortbildungsstrukturen und Schutzkonzepte müssen eng mit der zentralen Stelle Kinderschutz, bestehenden Fachberatungsangeboten und landesweiten Projekten abgestimmt werden. Ohne klare Aufgabenbegrenzung besteht das Risiko von Doppelstrukturen und zusätzlichen Koordinationsaufwänden. Aus liberaler Sicht geht es daher nicht um die Frage, ob Kinderschutz gestärkt werden muss. Nein, da sind wir uns wirklich alle einig. Entscheidend ist, dass gesetzliche Vorgaben fachlich umsetzbar, strukturell klar und finanziell hinterlegt sind. Und jetzt leiste ich mir die Emotionalität, die immer bei diesem Thema ist. Kinder sind das Wichtigste, was wir in unserer Gesellschaft haben! Und ich denke, auch wenn es noch ein junges Gesetz ist, bei aller Kritik, die hier vorgetragen wurde, wir stimmen der Überweisung in den Ausschuss zu, denn eventuell kann ja doch noch aus etwas Gutem etwas Besseres gemacht werden. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP)

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